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Document 62013TN0265

Rechtssache T-265/13: Klage, eingereicht am 20. Mai 2013 — Polo/Lauren/HABM — FreshSide (Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält)

OJ C 207, 20.7.2013, p. 44–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
OJ C 207, 20.7.2013, p. 11–11 (HR)

20.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 207/44


Klage, eingereicht am 20. Mai 2013 — Polo/Lauren/HABM — FreshSide (Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält)

(Rechtssache T-265/13)

2013/C 207/74

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: The Polo/Lauren Company, LP (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: S. Davies, Solicitor, J. Hill, Barrister und R. Black, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: FreshSide Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 1. März 2013 in der Sache R 15/2012-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit einer Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält, für Waren der Klassen 8, 25 und 28 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 766 917.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke mit einer Darstellung eines Polospielers auf einem Pferd für Waren der Klassen 9, 18, 20, 21, 24 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.


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