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Document 52012XG1219(02)

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa 2020 — der Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zu wirtschaftlichem Aufschwung, Wachstum und Beschäftigung

OJ C 393, 19.12.2012, p. 5–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/5


Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa 2020 — der Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zu wirtschaftlichem Aufschwung, Wachstum und Beschäftigung

2012/C 393/02

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IM LICHTE:

der Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

der Strategie Europa 2020 und insbesondere des Jahreswachstumsberichts 2012 und der länderspezifischen Empfehlungen 2012;

der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009, mit denen ein strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für den Zeitraum bis 2020 („ET 2020“) (1) vorgegeben wurde, wobei das Hauptziel dieser Zusammenarbeit darin besteht, auf die Weiterentwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten hinzuwirken, welche die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung aller Bürger sowie einen nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlstand und Beschäftigungsfähigkeit unter gleichzeitiger Förderung der demokratischen Werte, des sozialen Zusammenhalts, des aktiven Bürgersinns und des interkulturellen Dialogs gewährleisten sollen;

der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Februar 2011 zur Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Durchführung der Strategie Europa 2020 (2);

GESTÜTZT AUF:

den gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission vom Februar 2012 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (3), in dem dargelegt wird, auf welche Weise der strategische Rahmen „ET 2020“ besser gesteuert und der diesbezügliche Prozess in Gang gesetzt werden könnte, um die in der Strategie Europa 2020 gesetzten Ziele für Wachstum und Beschäftigung zu fördern;

SOWIE IN ANBETRACHT:

1.

der Beratungen zum Thema Bildung und Europa 2020 auf der informellen Tagung der Bildungsminister vom 4./5. Oktober 2012 in Nikosia;

2.

der am 17. September 2012 erstmals erprobten gegenseitigen Bewertung der Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, bei der es in erster Linie um die Hochschulbildung und die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung ging — zwei Schlüsselbereiche, deren Bedeutung im Rahmen des Europäischen Semesters 2012 herausgestellt wurde;

3.

der im Rahmen des Europäischen Forums für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend vom 18./19. Oktober 2012 geführten öffentlichen Aussprache zu Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung, die sich im Laufe des Europäischen Semesters 2012 gestellt haben;

4.

der Bemühungen zur Verbesserung der empirischen Datenlage und der analytischen Kapazitäten mit Hilfe des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung;

5.

der gemeinsamen thematischen Überprüfung des Ausschusses für Bildungsfragen und des Beschäftigungsausschusses vom 18. April 2012 —

BEGRÜSST:

die Schlüsselrolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Strategie Europa 2020, wobei er die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Entwicklung und Durchführung von Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung hervorhebt;

STELLT FEST, DASS:

1.

bei den länderspezifischen Empfehlungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, die der Rat am 10. Juli 2012 abgegeben hat, insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt stehen: die Förderung des Zugangs zu Vorschul- und Schulbildung von guter Qualität, die Verringerung der Zahl der Schulabbrecher, die Erleichterung des Übergangs junger Menschen von der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Bildungsergebnisse und die Abstimmung der Qualifikationen auf den Arbeitsmarktbedarf, der Ausbau der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung mit besonderem Augenmerk auf berufspraktischer Ausbildung und betrieblichen Ausbildungsstellen, die Modernisierung der Hochschulbildung mit dem Schwerpunkt, den Anteil der Studienabbrecher zu verringern, sowie die Verbesserung des Zugangs benachteiligter Gruppen wie Migranten und Roma zum Bildungssystem;

2.

zwischen 2010 und 2011 mit Blick auf die Kernziele der EU in den Bereichen tertiäre oder gleichwertige Bildungsabschlüsse und Schulabbruch ermutigende, aber uneinheitliche Fortschritte erzielt wurden, und dass weitere Bemühungen unerlässlich sind, damit dieses Ziel bis 2020 erreicht werden kann, wobei zu berücksichtigen ist, dass Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung oft Zeit brauchen, bis sie ihre Wirkung entfalten;

STELLT ÜBEREINSTIMMEND FEST, DASS:

1.

effiziente und angemessene Investitionen in wachstumsfördernde Bereiche wie die allgemeine und berufliche Bildung selbst in Zeiten knapper Finanzmittel als ein Schlüsselelement für wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit, die wiederum entscheidende Faktoren für die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellen, zu betrachten sind;

2.

effiziente Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und bei hoher Jugendarbeitslosigkeit sogar noch an Bedeutung gewinnen können. Sobald die Krise überwunden ist, kann eine größere Zahl von hochqualifizierten Absolventen — sowohl aus dem Hochschulbereich als auch aus dem Bereich der beruflichen Bildung — die Wachstumsperspektiven beträchtlich steigern, Innovationen fördern und dazu beitragen, künftige Krisen abzuwenden;

3.

das Kompetenz- und Qualifikationsniveau von Jugendlichen und Erwachsenen in vielen Bereichen laufend und umfassend an den sich wandelnden Bedarf der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts angepasst werden muss. Die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen als eine gemeinsame Verantwortung des öffentlichen und des privaten Sektors im Kontext des lebenslangen Lernens sollte daher sowohl über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung als auch am Arbeitsplatz gefördert werden;

4.

es für das Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 von entscheidender Wichtigkeit ist, dass die europäischen Bürger darauf vorbereitet werden, sich als motivierte und selbständige Lernende zu erweisen, die in der Lage sind, auf lange Sicht zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts beizutragen;

5.

die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung darauf abzielen sollten, den Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben zu erleichtern, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis herzustellen und gegebenenfalls für engere Verbindungen zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Das Lernen sollte neue Gegebenheiten besser widerspiegeln und gegebenenfalls praktische Ausbildungselemente enthalten, die zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Studenten und anderen Lernenden beitragen können;

6.

der Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung — auch auf Ministerebene — sowohl bei der Festlegung gemeinsamer Konzepte und Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung als auch bei der Umsetzung der die allgemeine und berufliche Bildung betreffenden Aspekte des Europäischen Semesters im Rahmen der Strategie Europa 2020 eine gewichtigere Rolle spielen sollte und dass hierzu

a)

innerhalb des Rates Aussprachen über die das Europäische Semester betreffenden Fragen geführt werden sollten und

b)

die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Bildungsfragen und dem Beschäftigungsausschuss sowie weiteren einschlägigen Ausschüssen gefördert werden sollte;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

1.

entsprechend den nationalen und regionalen Prioritäten und Erfordernissen Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln und umzusetzen, die darauf abzielen, den in den länderspezifischen Empfehlungen dargelegten Herausforderungen zu begegnen;

2.

effiziente Investitionen als Teil der umfassenderen Strategie für wirtschaftliche Erholung, Wachstum und Beschäftigung in die allgemeine und berufliche Bildung zu leiten, was auch über EU-Programme und die europäischen Strukturfonds erfolgen sollte;

3.

gemeinsam mit den einschlägigen Interessenträgern Anstrengungen zu unternehmen, um die Anwerbung, die berufliche Entwicklung und die Gesamtsituation von Lehrern, Schulleitern und Lehrerausbildern zu verbessern, um so die Qualität des Unterrichts und des Lernumfelds zu verbessern und diese Berufe attraktiver zu machen;

4.

insbesondere im Bereich der Berufsbildung mehr berufspraktische Elemente in die Programme für allgemeine und berufliche Bildung aufzunehmen, unter anderem durch Praktika und Ausbildungsstellen, Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen, Unternehmen, Sozialpartnern sowie lokalen und regionalen Behörden zu schaffen und die Attraktivität des Berufsbildungssektors zu erhöhen, auch indem die Palette der Möglichkeiten innerhalb der Berufsbildung erweitert und auf der Ebene der unteren Sekundarstufe mehr Beratung angeboten wird;

5.

im Rahmen nationaler Qualifikationsrahmen flexible Übergänge zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung zu fördern;

6.

die Anzahl der Studierenden und der Berufsbildungsteilnehmer zu erhöhen, indem beispielsweise Maßnahmen ergriffen werden, mit denen gering vertretene Gruppen gezielt gefördert, flexible Lernmöglichkeiten geschaffen und — soweit noch nicht vorhanden — eine auf die berufliche Aus- oder Weiterbildung ausgerichtete höhere Bildung als Ergänzung zum Hochschulstudium entwickelt wird;

7.

eine gezieltere Unterstützung und Beratung für Studenten anzubieten, um ihnen dabei zu helfen, den Hochschulabschluss innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums zu erreichen;

8.

die in der Strategie Europa 2020 und im „ET 2020“-Rahmen gesetzten Prioritäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung mit den Ausgaben aus den Europäischen Strukturfonds im Rahmen des derzeitigen und künftigen mehrjährigen Finanzrahmens zu verknüpfen;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

1.

die vor kurzem erstmals erprobte gegenseitige Bewertung auszuwerten und davon ausgehend Vorschläge für eine Debatte über mögliche künftige Formen des Voneinander-Lernens und der gegenseitigen Bewertung vorzulegen, die mit den Zielen der Strategie Europa 2020 verknüpft sind;

2.

dem Rat einen Entwurf für ein „ET 2020“-Arbeitsprogramm vorzulegen, um die Umsetzung der prioritären Bereiche für den zweiten „ET 2020“-Arbeitszyklus 2012-2014 und gegebenenfalls der länderspezifischen Empfehlungen zu gewährleisten. Darin sollte für jeden prioritären Bereich angegeben werden, welche Maßnahmen, Fristen und Beiträge von OMK-Gruppen geplant sind;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

1.

unbeschadet der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen zu gewährleisten, dass dem in den länderspezifischen Empfehlungen dargelegten Reformbedarf Rechnung getragen wird, wenn die Investitionsprioritäten und Interventionen gemäß dem künftigen Gemeinsamen Strategischen Rahmen für die Europäischen Strukturfonds festgelegt werden;

2.

die Arbeiten im Rahmen von Eurydice und anderen einschlägigen Netzen, wie etwa des ReferNet des Cedefop, im Hinblick darauf stärker zu koordinieren, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten und die im Rahmen des Europa-2020-Prozesses durchgeführten Reformen zu analysieren.


(1)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(2)  ABl. C 70 vom 4.3.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 70 vom 8.3.2012, S. 9.


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