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Document C2011/216/13

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6276 — AIF VII Euro Holdings/Ascometal) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

OJ C 216, 22.7.2011, p. 33–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 216/33


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6276 — AIF VII Euro Holdings/Ascometal)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 216/13

1.

Am 15. Juli 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen AIF VII Euro Holdings, L.P. („AIF VII“), ein Investmentfonds, der von Apollo Management VII L.P., einer Tochtergesellschaft von Apollo Management L.P., kontrolliert wird (zusammen „Apollo“, USA), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen von Sideris Steel S.A.S., einer indirekten Tochtergesellschaft des Unternehmens Lucchini SpA das dem Konzern OAO Severstal angehört, die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Ascometal SA (Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Apollo: weltweite Anlagen in Unternehmen verschiedener Branchen, darunter Chemie, Kreuzfahrt, Logistik, Papier, Verpackung und Immobilienhandel,

Ascometal: Produktion spezieller Langerzeugnisse (Halbfertigprodukte, Warmwalzprodukte und kalt fertiggestellte Produkte) aus legiertem und unlegiertem Stahl.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6276 — AIF VII Euro Holdings/Ascometal per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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