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Document 52009XC0701(04)

Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ C 149, 1.7.2009, p. 11–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 149/11


Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 149/07

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

X 20/08

Mitgliedstaat

Deutschland

Mitgliedstaat Referenz-Nummer

Region

Name der Region

(NUTS  (1))

Land Schleswig-Holstein mit den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg (ohne Helgoland), Segeberg und Stormarn

Förderstatus (2)

Nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommendes Gebiet

Bewilligungsbehörde

Investitionsbank Schleswig-Holstein

 

Fleethörn 29-31

24103 Kiel

DEUTSCHLAND

 

http://www.ib-sh.de

 

Name der Beihilfemaßnahme

Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

(Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

Richtlinie für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung für Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im südlichen Schleswig-Holstein („Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum“);

Amtsblatt Schleswig-Holstein 2008, S. 849

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

www.ib-sh.de/hamburg-rand

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Investitionszuschuss für KMU

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

 

Beihilfenummer der Kommission

Änderung

XS 62/07

Laufzeit (3)

Regelung

30.6.2008—31.12.2013

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Alle Wirtschaftszweige, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Art des Beihilfeempfängers

KMU

ausschließlich

Mittelausstattung

Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (4)

ca.5 EUR (in Mio.) p.a.

Beihilfeinstrumente

(Artikel 5)

Zuschuss

ja

Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

Aktenzeichen: CCI Nr. 2007 DE 162 PO 003

Höhe des Gemein-schaftsbeitrags

ca. 5 EUR (in Mio.) p.a.

Allgemeine Ziele

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15)

Sicherung vorhandener bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Unterstützung von Neuerrichtungen, Erweiterungen und Modernisierungen von Betriebsstätten kleiner und mittlerer Unternehmen

Im Einklang mit Art. 15 bzw. Art. 44(2) der allgemeinen Freistellungsverordnung

 

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

X 22/08

Mitgliedstaat

Deutschland

Mitgliedstaat Referenz-Nummer

Region

Name der Region

(NUTS) (5)

Nordrhein-Westfalen

Förderstatus (6)

Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG-Vertrag;

Mischgebiete, die nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommen

Bewilligungsbehörde

Name

NRW.BANK

Anschrift

Johanniterstraße 3

48145 Münster

DEUTSCHLAND

Website

http://www.nrwbank.de

Name der Beihilfemaßnahme

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP.NRW);

Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes vom 12.9.2008

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

(Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

1.

36. Rahmenplan der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (BAnz. vom 12. April 2007, Seite 4713), geändert durch den Beschluss des Koordinierungsausschusses vom 10.9.2008 (BAnz. vom 24. September 2008, Seite 3452).

2.

Landeshaushaltsordnung NRW i. d. F. der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (SGV.NRW 630).

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://www.nrwbank.de/pdf/dt/RWP_NRW/RWP_Richtlinie_12.09.08.pdf

Art der Maßnahme

Regelung

X

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

 

Beihilfenummer der Kommission

Änderung

XS 26/07

Anpassung des RWP an die Verordnung (EG) Nr. 800/2008

Laufzeit (7)

Regelung

vom 1.10.08 bis zum 31.12.13

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Ja, mit Ausnahme der in Nr. 3.2 RWP NRW genannten Wirtschaftsbereiche

Art des Beihilfeempfängers

KMU

Ja

Großunternehmen

Ja, nur in den genehmigten Art. 87 (3) c) Regionalfördergebieten

Mittelausstattung

Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (8)

rd. 50 Mio. EUR

Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

Zuschuss

Ja

Allgemeine Ziele

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

Regionale Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (9) (Art. 13)

Regelung

15 %

20/10 %

KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15)

 

20/10 %

 

KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und die Teilnahme an Messen (Art. 26-27)

KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten (Art. 26)

50 %

 

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

X 23/08

Mitgliedstaat

Deutschland

Mitgliedstaat Referenz-Nummer

Region

Name der Region

(NUTS) (10)

Land Schleswig-Holstein mit

1.

den Kreisen Herzogtum Lauenburg,Teile des Kreises Steinburg, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Städte Kiel und Neumünster, Teile der Städte Lübeck und Flensburg

2.

den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Ostholstein, Teile des Kreises Steinburg, Teile der Städte Lübeck und Flensburg, Kreis Pinneberg (nur Gemeinde Helgoland)

Förderstatus (11)

Nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommendes Gebiet (sogenanntes GA-D-Fördergebiet)

Regionalfördergebiet nach Art. 88, 3 c) EGV

(sog. GA-C-Fördergebiet)

Bewilligungsbehörde

Investitionsbank Schleswig-Holstein

 

Fleethörn 29-31

24103 Kiel

DEUTSCHLAND

 

http://www.ib-sh.de

 

Name der Beihilfemaßnahme

Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

(Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

Ergänzende Grundsätze für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung;

Amtsblatt Schleswig-Holstein 2008, S. 883

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

www.ib-sh.de/zuschuss-ga

Art der Maßnahme

Regelung

Investitionszuschuss

Laufzeit (12)

Regelung

1.10.2008—31.12.2013

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Nicht sektor-spezifisch

Art des Beihilfeempfängers

KMU

Ja

Großunternehmen

Ja, soweit Förderung im Regionalfördergebiet

Mittelausstattung

Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (13)

Ca. 15 Mio. EUR p. a.

Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

Zuschuss

Ja

Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

Aktenzeichen: CCI Nr. 2007 DE 162 PO 003

Höhe des Gemein-schaftsbeitrags

Ca. 15 Mio. EUR p. a.

Allgemeine Ziele

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

Regionale Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (14)(Art. 13)

Regelung

Ja, soweit Förderung innerhalb des anerkannten Regionalfördergebietes

(vgl. Eintrag zu „Region“, Ziff. 2); Sicherung vorhandener bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Unterstützung von Neuerrichtungen, Erweiterungen und Modernisierungen von Betriebsstätten kleiner, mittlerer und großer Unternehmen

Im Einklang mit Art. 9 der allgemeinen Freistellungsverordnung, (analog Beihilfe Aid XR 31/07)

 

KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15)

Ja, soweit Förderung außerhalb des anerkannten Regionalfördergebiets (vgl. Eintrag zu „Region“, Ziff. 1);

Sicherung vorhandener bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Unterstützung von Neuerrichtungen, Erweiterungen und Modernisierungen von Betriebsstätten kleiner und mittlerer Unternehmen

Im Einklang mit Art. 15 der allgemeinen Freistellungsverordnung

 


(1)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

(2)  Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

(3)  Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

(4)  Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.

(5)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

(6)  Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

(7)  Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

(8)  Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.

(9)  Bei Ad-hoc-Regionalbeihilfen, die ergänzend zu einer Beihilferegelung/zu Beihilferegelungen gewährt werden, bitte sowohl die Beihilfeintensität gemäß der Regelung als auch die Beihilfeintensität für die Ad-hoc-Beihilfe angeben.

(10)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

(11)  Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

(12)  Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

(13)  Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.

(14)  Bei Ad-hoc-Regionalbeihilfen, die ergänzend zu einer Beihilferegelung/zu Beihilferegelungen gewährt werden, bitte sowohl die Beihilfeintensität gemäß der Regelung als auch die Beihilfeintensität für die Ad hoc-Beihilfe angeben.


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