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Document 52009XC0701(04)
Information communicated by Member States regarding State aid granted under Commission Regulation (EC) No 800/2008 declaring certain categories of aid compatible with the common market in application of Articles 87 and 88 of the Treaty (General block exemption Regulation) (Text with EEA relevance)
Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
OJ C 149, 1.7.2009, p. 11–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.7.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 149/11 |
Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 149/07
Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe |
X 20/08 |
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Mitgliedstaat |
Deutschland |
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Mitgliedstaat Referenz-Nummer |
— |
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Region |
Name der Region (NUTS (1)) Land Schleswig-Holstein mit den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg (ohne Helgoland), Segeberg und Stormarn |
Förderstatus (2) Nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommendes Gebiet |
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Bewilligungsbehörde |
Investitionsbank Schleswig-Holstein |
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http://www.ib-sh.de |
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Name der Beihilfemaßnahme |
Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum |
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Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat) |
Richtlinie für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung für Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im südlichen Schleswig-Holstein („Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum“); Amtsblatt Schleswig-Holstein 2008, S. 849 |
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Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme |
www.ib-sh.de/hamburg-rand |
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Art der Maßnahme |
Beihilferegelung |
Investitionszuschuss für KMU |
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Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme |
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Beihilfenummer der Kommission |
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Änderung |
XS 62/07 |
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Laufzeit (3) |
Regelung |
30.6.2008—31.12.2013 |
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Betroffene Wirtschaftszweige |
Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige |
Alle Wirtschaftszweige, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen |
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Art des Beihilfeempfängers |
KMU |
ausschließlich |
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Mittelausstattung |
Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (4) |
ca.5 EUR (in Mio.) p.a. |
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Beihilfeinstrumente (Artikel 5) |
Zuschuss |
ja |
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Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln |
Aktenzeichen: CCI Nr. 2007 DE 162 PO 003 |
Höhe des Gemein-schaftsbeitrags |
ca. 5 EUR (in Mio.) p.a. |
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Allgemeine Ziele |
Ziele |
Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung |
KMU-Aufschläge in % |
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KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15) |
Sicherung vorhandener bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Unterstützung von Neuerrichtungen, Erweiterungen und Modernisierungen von Betriebsstätten kleiner und mittlerer Unternehmen |
Im Einklang mit Art. 15 bzw. Art. 44(2) der allgemeinen Freistellungsverordnung |
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Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe |
X 22/08 |
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Mitgliedstaat |
Deutschland |
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Mitgliedstaat Referenz-Nummer |
— |
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Region |
Name der Region (NUTS) (5) Nordrhein-Westfalen |
Förderstatus (6) Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG-Vertrag; Mischgebiete, die nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommen |
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Bewilligungsbehörde |
Name |
NRW.BANK |
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Anschrift |
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Website |
http://www.nrwbank.de |
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Name der Beihilfemaßnahme |
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP.NRW); Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes vom 12.9.2008 |
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Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat) |
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Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme |
http://www.nrwbank.de/pdf/dt/RWP_NRW/RWP_Richtlinie_12.09.08.pdf |
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Art der Maßnahme |
Regelung |
X |
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Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme |
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Beihilfenummer der Kommission |
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Änderung |
XS 26/07 Anpassung des RWP an die Verordnung (EG) Nr. 800/2008 |
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Laufzeit (7) |
Regelung |
vom 1.10.08 bis zum 31.12.13 |
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Betroffene Wirtschaftszweige |
Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige |
Ja, mit Ausnahme der in Nr. 3.2 RWP NRW genannten Wirtschaftsbereiche |
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Art des Beihilfeempfängers |
KMU |
Ja |
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Großunternehmen |
Ja, nur in den genehmigten Art. 87 (3) c) Regionalfördergebieten |
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Mittelausstattung |
Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (8) |
rd. 50 Mio. EUR |
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Beihilfeinstrumente (Artikel 5) |
Zuschuss |
Ja |
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Allgemeine Ziele |
Ziele |
Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung |
KMU-Aufschläge in % |
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Regionale Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (9) (Art. 13) |
Regelung |
15 % |
20/10 % |
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KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15) |
|
20/10 % |
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KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und die Teilnahme an Messen (Art. 26-27) |
KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten (Art. 26) |
50 % |
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Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe |
X 23/08 |
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Mitgliedstaat |
Deutschland |
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Mitgliedstaat Referenz-Nummer |
— |
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Region |
Name der Region (NUTS) (10) Land Schleswig-Holstein mit
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Förderstatus (11) Nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommendes Gebiet (sogenanntes GA-D-Fördergebiet) Regionalfördergebiet nach Art. 88, 3 c) EGV (sog. GA-C-Fördergebiet) |
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Bewilligungsbehörde |
Investitionsbank Schleswig-Holstein |
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http://www.ib-sh.de |
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Name der Beihilfemaßnahme |
Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung |
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Einzelstaatliche Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat) |
Ergänzende Grundsätze für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung; Amtsblatt Schleswig-Holstein 2008, S. 883 |
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Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme |
www.ib-sh.de/zuschuss-ga |
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Art der Maßnahme |
Regelung |
Investitionszuschuss |
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Laufzeit (12) |
Regelung |
1.10.2008—31.12.2013 |
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Betroffene Wirtschaftszweige |
Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige |
Nicht sektor-spezifisch |
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Art des Beihilfeempfängers |
KMU |
Ja |
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Großunternehmen |
Ja, soweit Förderung im Regionalfördergebiet |
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Mittelausstattung |
Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (13) |
Ca. 15 Mio. EUR p. a. |
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Beihilfeinstrumente (Artikel 5) |
Zuschuss |
Ja |
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Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln |
Aktenzeichen: CCI Nr. 2007 DE 162 PO 003 |
Höhe des Gemein-schaftsbeitrags |
Ca. 15 Mio. EUR p. a. |
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Allgemeine Ziele |
Ziele |
Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung |
KMU-Aufschläge in % |
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Regionale Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (14)(Art. 13) |
Regelung Ja, soweit Förderung innerhalb des anerkannten Regionalfördergebietes (vgl. Eintrag zu „Region“, Ziff. 2); Sicherung vorhandener bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Unterstützung von Neuerrichtungen, Erweiterungen und Modernisierungen von Betriebsstätten kleiner, mittlerer und großer Unternehmen |
Im Einklang mit Art. 9 der allgemeinen Freistellungsverordnung, (analog Beihilfe Aid XR 31/07) |
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KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15) |
Ja, soweit Förderung außerhalb des anerkannten Regionalfördergebiets (vgl. Eintrag zu „Region“, Ziff. 1); Sicherung vorhandener bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Unterstützung von Neuerrichtungen, Erweiterungen und Modernisierungen von Betriebsstätten kleiner und mittlerer Unternehmen |
Im Einklang mit Art. 15 der allgemeinen Freistellungsverordnung |
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(1) NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.
(2) Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.
(3) Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.
(4) Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.
(5) NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.
(6) Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.
(7) Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.
(8) Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.
(9) Bei Ad-hoc-Regionalbeihilfen, die ergänzend zu einer Beihilferegelung/zu Beihilferegelungen gewährt werden, bitte sowohl die Beihilfeintensität gemäß der Regelung als auch die Beihilfeintensität für die Ad-hoc-Beihilfe angeben.
(10) NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.
(11) Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.
(12) Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.
(13) Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.
(14) Bei Ad-hoc-Regionalbeihilfen, die ergänzend zu einer Beihilferegelung/zu Beihilferegelungen gewährt werden, bitte sowohl die Beihilfeintensität gemäß der Regelung als auch die Beihilfeintensität für die Ad hoc-Beihilfe angeben.