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Document 52009XX0213(01)
Opinion of the Advisory Committee on restrictive agreements and dominant position given at its meeting of 3 November 2008 regarding a draft decision relating to Cases COMP/39.388 — German Electricity Wholesale Market and COMP/39.389 — German Electricity Balancing Market — Rapporteur: The Netherlands
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen — Sitzung vom 3. November 2008 — zum Entwurf einer Entscheidung in den Sachen COMP/39.388 — Stromgroßhandelsmarkt und COMP/39.389 — Deutscher Regelenergiemarkt — Berichterstatter: Niederlande
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen — Sitzung vom 3. November 2008 — zum Entwurf einer Entscheidung in den Sachen COMP/39.388 — Stromgroßhandelsmarkt und COMP/39.389 — Deutscher Regelenergiemarkt — Berichterstatter: Niederlande
OJ C 36, 13.2.2009, p. 6–6
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
13.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 36/6 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen — Sitzung vom 3. November 2008 — zum Entwurf einer Entscheidung in den Sachen COMP/39.388 — Stromgroßhandelsmarkt und COMP/39.389 — Deutscher Regelenergiemarkt
Berichterstatter: Niederlande
(2009/C 36/06)
1. |
Die Mehrheit der Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilt die in der vorläufigen Beurteilung dargelegten Bedenken der Kommission. Eine Minderheit enthält sich. |
2. |
Die Mehrheit der Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilt die Auffassung der Kommission, dass das Verfahren im Wege einer Entscheidung nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates abgeschlossen werden kann. Eine Minderheit enthält sich. Eine Minderheit teilt diese Auffassung nicht. |
3. |
Die Mehrheit der Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilt die Auffassung der Kommission, dass in Anbetracht der von der E.ON AG angebotenen Verpflichtungen unbeschadet des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates für ein Tätigwerden der Kommission kein Anlass mehr besteht. Eine Minderheit enthält sich. |
4. |
Eine Mehrheit der Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilt die Auffassung der Kommission, dass die von der E.ON AG unterbreiteten Verpflichtungen verhältnismäßig sind. Eine Minderheit enthält sich. Eine Minderheit teilt diese Auffassung nicht. |
5. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |
6. |
Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle weiteren in der Sitzung vorgebrachten Punkte zu berücksichtigen. |