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Document C2009/031/12

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5475 — Atlantia/Acciona/Itínere Chilean assets) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

OJ C 31, 7.2.2009, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 31/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5475 — Atlantia/Acciona/Itínere Chilean assets)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/C 31/12)

1.

Am 30. Januar 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Atlantia S.p.A. (Italien) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen gemeinsam mit dem Unternehmen Acciona (Spanien) die gemeinsame Kontrolle über einen Teil des Unternehmens Itínere (Spanien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Atlantia: Gebührenpflichtige Autobahnen in Italien und in anderen Ländern,

Acciona: Infrastruktur, Energie, Wasser und Tätigkeiten im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen,

Itínere: Bei den Vermögenswerten, auf die die Anmeldung sich bezieht, handelt es sich um gebührenpflichtige Autobahnen in Chile.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5475 — Atlantia/Acciona/Itínere Chilean assets per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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