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Document 52008XC1204(05)

Mitteilung des Ministers für Wirtschaft des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

OJ C 309, 4.12.2008, p. 29–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/29


Mitteilung des Ministers für Wirtschaft des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

(2008/C 309/09)

Der Minister für Wirtschaft gibt bekannt, dass eine Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen beantragt worden ist.

Das betreffende Gebiet liegt in der Provinz Noord-Holland und ist wie folgt begrenzt:

a)

durch die Gerade von Punkt B über Punkt A zum Schnittpunkt mit der im Anhang des Bergbaugesetzes (Mijnbouwwet) festgelegten Geraden;

b)

die Gerade zwischen dem Punktepaar B-C;

c)

die Verbindung zwischen dem Fuß der Küstenschutzanlage über die Leitdämme von Veerhaven und Nieuwe Haven von Den Helder entlang des Fußes der Deiche, die Wattenmeer und Festland der Provinz Noord-Holland trennen, bis zu Punkt D;

d)

die Gerade zwischen den Punktepaaren D-E, E-F, F-G, G-H, H-I, I-J, J-K und K-L. Die durch diese Geraden gezogene Grenze fällt mit der Grenze der Genehmigung Slootdorp zusammen;

e)

die Geraden zwischen den Punktepaaren L-M und M-N;

f)

die Geraden zwischen den Punktepaaren N-O, O-P, P-Q, Q-R, R-S, S-T und die Gerade von Punkt T über Punkt U zum Schnittpunkt mit der im Anhang des Bergbaugesetzes (Mijnbouwwet) festgelegten Geraden. Die durch diese Geraden gezogene Grenze fällt mit der Grenze der Genehmigung Middelie zusammen;

g)

ab dem unter f genannten Schnittpunkt die im Anhang des Bergbaugesetzes (Mijnbouwwet) festgelegte Geraden bis zu dem unter a genannten Schnittpunkt.

Die Koordinaten der genannten Punkte sind:

Punkt

X

Y

A

103770,18

559971,35

B

107000,00

560000,00

C

110875,00

553050,00

D

120349,91

544687,80

E

116000,00

544000,00

F

118790,00

538390,00

G

120800,00

535000,00

H

123450,00

532000,00

I

126950,00

527300,00

J

130100,00

525000,00

K

132150,00

522600,00

L

133722,20

518465,93

M

129900,00

516000,00

N

129900,00

512735,67

O

126275,00

515000,00

P

120000,00

518150,00

Q

118750,00

520000,00

R

117585,00

522850,00

S

115000,00

525260,00

T

110000,00

528400,00

U

101790,20

537430,78

Die Koordinaten entsprechen dem vom niederländischen Katasteramt Rijksdriehoeksmeting (RD) verwendeten System.

Die Oberfläche beträgt gemäß den mitgeteilten Grenzen 576,4 km2.

Der Minister für Wirtschaft fordert hiermit zur Beantragung einer konkurrierenden Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen für das durch die vorstehend angegebenen Punkte und Koordinaten begrenzte Gebiet unter Verweis auf die oben genannte Richtlinie und Artikel 15 der Bergbauverordnung (Mijnbouwregeling) (Staatsblad 2002, 542) auf.

Für die Erteilung der Genehmigung ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 und in Artikel 6 Absatz 2 der oben genannten Richtlinie festgelegten Kriterien, Bedingungen und Auflagen sind im Bergbaugesetz (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, 542) näher ausgeführt.

Anträge können bis zu 13 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht werden und sind an folgende Anschrift zu richten:

De Minister van Economische Zaken

ter attentie van J.C. De Groot, directeur Energiemarkt

ALP/562

Bezuidenhoutseweg 30

Postbus 20101

2500 EC Den Haag

Nederland

Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Über die Anträge wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der genannten Frist entschieden.

Nähere Informationen sind erhältlich unter der Telefonnummer (31-70) 379 77 62 (Kontaktperson: Herr Mag. Jur. E. J. Hoppel).


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