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Document 52008AE0499

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan Erwachsenenbildung — Zum Lernen ist es nie zu spät KOM(2007) 558 endg.

OJ C 204, 9.8.2008, p. 89–94 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 204/89


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan Erwachsenenbildung — Zum Lernen ist es nie zu spät“

KOM(2007) 558 endg.

(2008/C 204/19)

Die Europäische Kommission beschloss am 27. September 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan Erwachsenenbildung — Zum Lernen ist es nie zu spät“

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 21. Februar 2008 an. Berichterstatterin war Frau HEINISCH, Mitberichterstatterin war Frau LE NOUAIL MARLIÈRE und Mitberichterstatter war Herr RODRÍGUEZ GARCÍA-CARO.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 443. Plenartagung am 12./13. März 2008 (Sitzung vom 13. März) mit 117 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der EWSA begrüßt, dass die EU-Kommission mit ihrem ersten Aktionsplan Erwachsenenbildung „Zum Lernen ist es nie zu spät“ 2007-2010 ein neues Fenster ihres bildungspolitischen Arbeitsprogramms öffnet und unterstützt den Plan unter Vorbehalt der in dieser Stellungnahme enthaltenen Bemerkungen.

1.2

Der Ausschuss begrüßt, dass die europäischen Förderprogramme zur Erwachsenenbildung 13 Jahre nach ihrer Einführung zum ersten Mal eine separate politische Arbeitsgrundlage erhalten sollen. Die dem Aktionsplan vorhergehende Mitteilung der Kommission zur Erwachsenenbildung (1) verfolgte nach eigenen Angaben einen doppelten Zweck: die Vorbereitung des Grundtvig (2)-Förderprogramms auf der einen Seite und die Vorbereitung eines korrespondierenden politischen Aktionsplans für die Erwachsenenbildung auf der anderen Seite.

1.3

Der EWSA bedauert, dass der Ausbau der nicht-beruflichen Erwachsenenbildung, des nicht-formellen und informellen Lernens zur allgemeinen persönlichen Entfaltung und zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, das Berufstätige und andere Bürger gleichermaßen benötigen, bei diesem ersten Plan noch nicht zu den Schwerpunkten gehört. Er stellt fest, dass im Aktionsplan den bekannten und von ihm auch unterstützten Zielen einer besseren Zusammenarbeit Europas in der beruflichen Bildung sehr viel Platz eingeräumt wird.

1.4

Der EWSA fordert, dass auch für die besonderen Lerninteressen von nicht berufstätigen Frauen und Männern attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, die ihre „aktive Einbeziehung“ in das lebenslange Lernen ermöglichen.

1.5

Er hält angesichts des demografischen Wandels komplexe Veränderungsprozesse der Organisation und der Themen der Erwachsenenbildung für notwendig.

1.6

Der EWSA regt gleichzeitig eine auf alle Bildungsbereiche übergreifende Reflexion dazu an, weshalb sich immer noch verschiedene bildungspolitische Ebenen auf die jungen Erwachsenen arbeitsteilig und sich teilweise überlappend konzentrieren und schlägt vor, eigene fachlichen Strukturen in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene für die Erwachsenenbildung zu schaffen.

1.7

Der EWSA fordert, dass nichts dazu führen darf, dass kleinere Initiativen und Einrichtungen in der Erwachsenenbildung noch mehr marginalisiert oder gar verdrängt werden. Sie sollten vielmehr gestärkt werden.

1.8

Er stellt fest, dass die Erwachsenenbildung nicht als Hauptaufgabe die kompensatorische Bildung für ein nicht ausreichend effizientes formales Bildungssystem zugewiesen bekommen kann. Er ist besorgt darüber, dass der Anteil der Menschen, die die Schule zu früh verlassen haben, auf über 15 % angestiegen ist. Er appelliert an die Mitgliedstaaten und die Kommission, auf der Basis der vielen Beispiele guter Praxis in Europa und in den OECD-Staaten sozialpädagogisch orientierte Reformen des Bildungssystems voranzutreiben.

1.9

Der EWSA ersucht die EU-Kommission um die Ausarbeitung eines begleitenden Gendermainstreaming-Plans.

1.10

Er vermisst klare Aussagen zu den notwendigen Investitionen.

1.11

Der EWSA empfiehlt eine stärkere Berücksichtigung der territorialen Dimension der Erwachsenenbildung und ihres Beitrags zur sozialen Kohäsion gerade in verlassenen Regionen.

1.12

Der Ausschuss bedauert, dass die besonderen Lehr- und Lernformen Erwachsener in überregional und europäisch aktiven Heimvolkshochschulen keine Beachtung gefunden haben.

1.13

Er empfiehlt die Förderung von neu konzipierten multifunktionalen lokalen Erwachsenenbildungszentren, die auch auf die neuen Technologien und E-Learning zurückgreifen.

1.14

Der EWSA setzt sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen (decent work) der Lehrkräfte und des Verwaltungspersonals in der Erwachsenenbildung ebenso wie für menschenwürdige ermöglichende Lernbedingungen aller Erwachsenen ein.

1.15

Er regt eine Machbarkeitsstudie für den Aufbau einer eigenen fachlichen europäischen Infrastruktur für Forschung und Fortbildung für die Erwachsenenbildung in Europa im Rahmen des Aktionsplans an, und hebt hervor, dass dabei auch eine Arbeit an den spezifischen Methoden der Erwachsenenbildung und ihrer Verbreitung notwendig wäre.

1.16

Der EWSA regt die Förderung europäischer Lernfestivals zur Beteiligung an der internationalen Lernfestbewegung an und empfiehlt europäische Informations- und Motivations-Kampagnen, die das Lernen für Erwachsene attraktiver machen könnten.

1.17

Der Ausschuss schlägt der EU-Kommission vor, der internationalen Dimension der Erwachsenenbildung in Zukunft stärkere Aufmerksamkeit zu widmen und ihn an diesen Entwicklungen zu beteiligen. Er fordert, ihn an den europäischen Vorbereitungen für die nächste Internationale Erwachsenenbildungskonferenz der Vereinten Nationen (CONFINTEA VI) 2009 in Brasilien zu beteiligen.

1.18

Der EWSA begrüßt die Bemühungen der EU-Kommission für einen europäischen Kerndatensatz und mehr sprachliche Gemeinsamkeiten, vermisst aber die Darlegung klarer erwachsenenspezifischer Prioritäten bei den geplanten Indikatoren.

2.   Einleitung

2.1

Erwachsenenbildung kann in vielen Ländern Europas auf eine lange Tradition zurückblicken. Durch ihre enge Verbindung mit sozialen Bewegungen wie der Arbeiterbewegung, der Frauenrechtsbewegung und nationalen sowie Wahlrechtsbewegungen hatte sie lange Zeit selbst soziale und emanzipatorische Bildungsziele. In vielen Ländern Europas entwickelten sich Volksbildungszentren und Heimvolkshochschulen mit einer gleichzeitigen kulturellen und pädagogischen Dimension, in denen die persönliche Entfaltung und das bürgerschaftliche Engagement für alle gefördert werden. Hinzukamen im Laufe der Zeit auch Zentren für „Zweite Bildungswege“, Berufsbildungsangebote und jene Hochschulen, die sich bewusst auch bisher benachteiligten Gruppen der Bevölkerung öffnen wollten.

2.2

Auf europäischer Ebene stand lange Zeit die berufliche Bildung im Mittelpunkt des Interesses mit dem Ausbau von Komitees, fachlich spezialisierten Institutionen wie dem CEDEFOP und der ETF. Bereits seit den 70er Jahren wurden europäische Programme zur Bildungsförderung von Menschen mit Behinderungen, von Migrantinnen und Migranten, von jungen Leuten ohne Schul- und Berufsabschluss sowie der Förderung von Chancengleichheit für Frauen am Arbeitsmarkt konzipiert und durchgeführt. Im CEDEFOP wurden hierfür Beispiele guter Praxis ausgetauscht und ausgewertet.

2.3

Erst mit der Politik des Lebenslangen Lernens öffnete die EU-Kommission auch Fenster für bisher politisch vernachlässigte Bereiche wie die Erwachsenenbildung, das Stiefkind der Bildungspolitik. Die Einführung von besonderen Förderprogrammen zur Verbesserung der Qualität und Innovation auch in der Erwachsenenbildung (1995 ff), das Europäische Jahr des Lebenslangen Lernens 1996 und die Grundsätze einer Strategie für lebensbegleitendes Lernen in den Schlussfolgerungen des Rates vom 20.12.1996 eröffneten eine neue Phase vielfältiger politischer Aktivität. Am 30. Oktober 2000 veröffentlichte die Europäische Kommission das Memorandum über Lebenslanges Lernen, in dem eine Strategie zur Entwicklung eines Systems lebenslangen Lernens formuliert wird und das sechs Schlüsselbotschaften zur Diskussion stellt, die die Zielrichtungen für das System lebenslangen Lernens bestimmen (3).

2.4

Im Rahmen der Lissabon Strategie entstanden die Beschlüsse des Rates zum Lebenslangen Lernen (4) und das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (5), das in seiner ersten Phase der Erwachsenenbildung noch keine besondere Aufmerksamkeit widmete. Zur Stärkung einer gemeinsamen europäischen Berufsbildungspolitik wurde im Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ sogar noch der „Kopenhagen-Prozess“ initiiert, der mit dem Kommuniqué von Helsinki Ende 2006 zu einem ersten Abschluss kam (6).

2.5

Die Hochschulpolitik gehörte zwar auch zum Arbeitsprogramm, konzentrierte sich gleichzeitig aber im Rahmen des Bologna-Prozesses seit 1999 auf gravierende Umstrukturierungen zugunsten eines „europäischen Hochschulraums“, die die Öffnung der Hochschulen für benachteiligte Zielgruppen und die Aufgabe der universitären Weiterbildung zunächst an den Rand drängten.

2.6

Außerhalb der Aktivitäten des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ wurde in den letzten Jahren eine integrierte „Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft“ (7) auf europäischer Ebene entwickelt, wie sie bisher für Erwachsene verschiedener Altersgruppen fehlt.

2.7

Eine „neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“ der EU-Kommission (8) und ihre Mitteilung über „eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ (9) eröffneten indirekt auch neue Horizonte für die Erwachsenenbildung.

2.8

Der EWSA hat die Aktivitäten der EU-Kommission im Bereich des Lebenslangen Lernens in den letzten Jahren grundsätzlich begrüßt, unterstützt und mit eigenen Stellungnahmen begleitet.

3.   Zusammenfassung des Aktionsplans

3.1

Der Aktionsplan Erwachsenenbildung „Zum Lernen ist es nie zu spät“ folgt auf die Mitteilung der Kommission zur Erwachsenenbildung „Man lernt nie aus“ (10). Mit dem Aktionsplan sollen auf europäischer Ebene fünf Schwerpunkte gesetzt werden: Verbesserung der Strukturen für Governance, einschließlich Qualität, Effizienz und Zuständigkeitsverteilung der Umsetzung in der Erwachsenenbildung, Lernunterstützung und die Anerkennung der Lernerfolge.

3.2

Der Aktionsplan soll dazu beitragen, die Ziele der vorhergehenden Kommissionsmitteilung (11) umzusetzen: „Zugangsschranken zu beseitigen, Qualität und Effizienz des Sektors zu steigern, Anerkennung und Validierung zu beschleunigen, ausreichende Investitionen sicherzustellen und den Sektor zu überwachen“.

3.3

Er konzentriert sich auf diejenigen, die aufgrund eines geringen Bildungsniveaus, unzureichender beruflicher Qualifikationen bzw. eines Mangels an Kompetenzen wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft haben.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1

Der EWSA begrüßt, dass die Europäische Kommission einen ersten Aktionsplan für die Erwachsenenbildung von 2007-2010 erstellt hat. Dieser hat seine volle Unterstützung vorbehaltlich der in dieser Stellungnahme enthaltenen Bemerkungen. Mit dem Aktionsplan wird noch einmal klar gestellt, dass das politische Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ auch das Lernen Erwachsener für die Förderung des sozialen Zusammenhalts, ein aktives Staatsbürgertum, ein erfülltes Privat- und Berufsleben sowie die Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit zum Ziel hat.

4.2

Er warnt vor einer wenig effizienten Überlappung mit den Zielen und Vorhaben der Berufsbildung im Rahmen des „Kopenhagen-Prozesses“, der europäischen Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2005-2008, des Europäischen Sozialfonds und des berufsbildenden Leonardo-Förderprogramms. In diesem Kontext wird bereits dem Ausbau von Informations- und Beratungsdiensten, der Validierung informell erworbener Kompetenzen, dem Ausbau und der Umsetzung des europäischen Qualifikationsrahmens und der Governance in Berufsbildungsinstitutionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

4.3

Der EWSA vertritt nach wie vor die Ansicht, dass alle Bürgerinnen und Bürger Europas lebenslangen Zugang zu einer modernen Erwachsenenbildung benötigen. Jeder sollte im Laufe seines Lebens Kompetenzen neu erwerben, auffrischen oder auf den aktuellen Stand bringen können. Auch der demografische Wandel, der Klimawandel, die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und die Herausforderungen und Chancen der Globalisierung verändern unsere Berufe und unser Leben. Diese Veränderungen verlangen auch ganz neue Erkenntnisse und Kompetenzen, die die Erwachsenen verschiedener Altersgruppen in der Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit noch nicht erwerben konnten.

4.4

Er vermisst daher ein integriertes visionäres Rahmenkonzept, unter dessen Dach die Lernmöglichkeiten und -bedürfnisse aller Erwachsenen ihren gemeinsamen Platz finden. Er hat sich immer wieder auch für ermöglichende Lernbedingungen für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, eingesetzt. Dadurch entstehen vielfältige Synergien für alle Beteiligten. Auch intergenerationelles Lernen, interkulturelles Lernen, Lernen in mehreren Sprachen werden erleichtert.

4.5

Der EWSA fordert die Kommission auf, zu ihrem Aktionsplan von einer Gruppe von Erwachsenenbildungsexpertinnen und -experten einen ergänzenden „Gendermainstreaming“-Plan, einschließlich positiver Aktionen, in lebenslanger Perspektive ausarbeiten zu lassen.

4.6

Er weist auf den europäischen Referenzrahmen für die Schlüsselkompetenzen (12) hin, die auch jeder Erwachsene erwerben können sollte. Dabei wird immer wieder auf eine Reihe von zentralen Begriffen hingewiesen, die auch in der Erwachsenenbildung neue Wege der Organisation und innovative Unterrichtsmethoden inspirieren können: Kritische Reflexion, Kreativität, Initiative, Problemlösung, Beurteilung von Risiken, Entscheidungsfindung und konstruktiver Umgang mit Gefühlen.

4.7

Der Ausschuss empfiehlt der Kommission zu prüfen, ob der Aktionsplan Erwachsenenbildung mit einem attraktiven jährlichen Europäischen Lernfestival und Informations- und Motivationskampagnen in Presse, Funk und Fernsehen zum Lebenslangen Lernen angereichert werden könnte. Er fordert die Kommission auf, den Bedarf an aufsuchender Sozialarbeit zu berücksichtigen, um bildungsferne Menschen für die Weiterbildung zu gewinnen. Er hält diese persönliche Kontaktaufnahme mit sozial Benachteiligten für einen wichtigen Bestandteil des Ziels, das Bildungsniveau zu erhöhen, die Anpassungsfähigkeit aller an veränderte Umstände zu stärken und den gleichberechtigten Zugang zum lebenslangen Lernen zu fördern.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1

Der EWSA begrüßt, dass der Aktionsplan eingangs (Ziffer 1 des Aktionsplans) nicht nur das Ziel einer wettbewerbsfähigen Wissensökonomie hervorhebt, sondern auch die Vision einer Wissensgesellschaft für alle zugrunde legt, die auf soziale Integration und sozialen Zusammenhalt achtet. Er ist daher auch der Ansicht, dass bei den Analysen zum Weiterbildungsbedarf und bei den Überlegungen zur Integration durch lebenslanges Lernen auch die lokal aktiven Sozialpartner, Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die bildungsbenachteiligten Erwachsenen und ihre Familien einbezogen werden sollten.

5.1.1

Der EWSA betont, dass zur Förderung der von der Kommission benannten Menschen „mit geringer Qualifikation“ nicht nur Veränderungen bei den Betroffenen selbst notwendig sind, sondern auch der Abbau von immer noch bestehenden Lernbarrieren. Er ist der Ansicht, dass bei der Auswahl der Zielgruppen der Aktionsplan die Lernbarrieren für mehrfach benachteiligte Personen, für Menschen in Armut, für Menschen in verlassenen Regionen und Orten und in Heimen, Anstalten und geschlossenen Institutionen zu wenig beachtet.

5.1.2

Der EWSA warnt vor der Gefahr weiterer Segregation durch den lokalen und überregionalen „Handel“ mit Dienstleistungen für diese Erwachsenen, z.B. bei Ausschreibungen für gesonderte Bildungsmaßnahmen der Arbeits- und Sozialverwaltungen. Nach seiner Einschätzung würden sich die Erwachsenen von dem betreffenden Bildungsangebot noch mehr angesprochen fühlen, wenn sie im Verlauf der entsprechenden Ausbildung über die Lage auf dem lokalen und dem überregionalen Arbeitsmarkt unterrichtet würden und nicht Gefahr liefen, bei der Arbeitsplatzsuche de jure oder de facto auf Alterbeschränken zu stoßen.

5.1.3

Der Ausschuss betont, dass der sprachliche und kulturelle Reichtum, den Migranten aus europäischen und außereuropäischen Ländern einbringen, ein wichtiger Schatz für Europa ist. Die Anerkennung von Diplomen und Zertifikaten aus europäischen und außereuropäischen Ländern sollte weiter entwickelt werden. Er weist darauf hin, dass die sehr unterschiedliche rechtliche Stellung von Migranten (z.B. Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge, innereuropäische Arbeitsmigrantinnen und -migranten, Personen aus Drittstaaten, etc.) oft ihren Zugang zur Weiterbildung einschränkt, auf der anderen Seite aber auch zu verpflichtenden Bildungsmaßnahmen wie Sprachkursen führt.

5.1.4

Der EWSA vermisst klarere Konsequenzen aus dem demografischen Wandel für die Chancen zum Lebenslangen Lernen bei der älteren Generation, die nicht mehr im Arbeitsleben steht. Er verweist hierzu auf die vielfältigen Empfehlungen in seiner Initiativstellungnahme zum demografischen Wandel (13). Diese machte deutlich, dass die Menschen jeden Alters sowohl privat als auch beruflich dazulernen müssen, um diese Entwicklung mitzugestalten, um Verantwortung für andere zu übernehmen und um möglichst lange ein selbständiges Leben führen zu können. In vielen Berufsbereichen werden Zusatzqualifikationen gebraucht, in anderen entwickeln sich völlig neue Dienstleistungsprofile, für die rechtzeitig aus- und fortgebildet werden sollte.

5.1.5

Der Ausschuss empfiehlt auch im Zusammenhang mit diesem Aktionsplan die Berücksichtigung von Lernenden mit besonderen Bedürfnissen und das aktive Eingehen auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch Vorkehrungen zur Förderung ihrer Integration in reguläre Bildungs- und Berufsbildungsgänge (14) und durch die Verbesserung des Zugangs zu Fernunterricht, auch in Form von E-Learning.

5.1.6

Der EWSA bemerkt kritisch, dass den persönlichen Lernbedürfnissen der Erwachsenen, die nicht ökonomisch aktiv, aber in Gemeinwesen und Gesellschaft engagiert sind, zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Sie verfügen oft über keine ausreichenden Ressourcen, um Zugang zur Erwachsenenbildung zu bekommen.

5.1.7

Der EWSA empfiehlt, dass sich das gesamte formale Bildungssystem mehr für die Lernbedürfnisse von Erwachsenen öffnen sollte. Er wiederholt daher, dass es an der Zeit ist, „die bildungsmäßigen Altersgrenzen aufzuheben, die die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung dem europäischen Bürger bisher aufbürdeten“ (15). Gegebenenfalls bis dahin erbrachte ausreichende Leistungen sollten in offenen und flexibleren Strukturen des formalen Bildungssystems anerkannt werden. Der Zugang aller zur Informatikausrüstung der Bildungseinrichtungen könnte das lebenslange Lernen und das E-Learning begünstigen.

5.1.8

In der Hochschulpolitik wurde nicht berücksichtigt, dass die Hochschulen auch einen Weiterbildungsauftrag haben. Auch die Hochschulbildung muss Verantwortung für das lebenslange Lernen übernehmen. Der Ausschuss betont, dass die Erwachsenenbildung der Hochschulen und die Weiterbildung von Akademikern eng mit dem Ausbau der Erwachsenenbildung zu verknüpfen sind und Teil eines Systems des lebenslangen Lernens sein müssen.

5.2

Der Ausschuss stellt fest, dass das allgemeine Ziel des Aktionsplans Erwachsenenbildung darin bestehen sollte, die fünf Schlüsselbotschaften der Kommissionsmitteilung „Man lernt nie aus“ umzusetzen. Er bemerkt kritisch, dass für die Schlüsselbotschaft 4 (Sicherstellung ausreichender Investitionen) gar keine Aktion vorgeschlagen wird. Er vertritt die Ansicht, dass eine solche vierte Aktion unbedingt in den Plan aufgenommen werden sollte.

5.2.1

Der Ausschuss regt an, dass Wirtschaft und Staat darüber hinaus auch attraktive Anreize zum Weiterlernen geben. Die „Rendite“-Erwartungen (Ziffer 2.2 des Aktionsplans) von Institutionen der Weiterbildung können nicht die einzige Motivation sein, um mehr Chancengleichheit beim Zugang zum Lebenslangen Lernen zu erreichen.

5.2.2

Der EWSA ist der Ansicht, dass es bei der Validierung von informell erworbenen Kompetenzen noch keine solide Kostenschätzung gibt. Vorsorglich weist er darauf hin, dass aus diesem Grund keinesfalls auf den weiteren Ausbau der Erwachsenenbildung verzichtet werden kann. Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) (16) und nationale Qualifikationsrahmen als Kontext der Anerkennung sind in mehreren Mitgliedstaaten während der Zeit des Aktionsplans 2007-2010 noch in einem Anfangsstadium der Entwicklung.

5.2.3

Außerdem weist der EWSA eindringlich auf die sozialen und wirtschaftlichen Kosten hin, die durch so große gesellschaftliche Gruppen mit geringer allgemeiner und beruflicher Bildung langfristig entstehen.

5.2.4

Der Ausschuss gibt zu bedenken, dass Hinweise auf die willkommene mögliche Öffnung des ESF und das Programm „Lebenslanges Lernen“ erhebliche Umschichtungen zu Lasten der bisherigen Prioritäten und staatliche Eigenmittel im Bereich der Erwachsenenbildung voraussetzen. Er weist darauf hin, dass den ESF nur wenige Länder und Regionen Europas in größerem Umfang für Innovationen, aber nicht zur Regelförderung der Erwachsenenbildung nutzen können. Die laufende Umverteilung der ESF-Mittel in den neuen Mitgliedstaaten wird auch zu Einschränkungen in anderen Regionen führen.

5.3

Der EWSA begrüßt, dass die europäischen Tarifpartner und Nicht-Regierungsorganisationen, nach ihrer Beteiligung am Konsultationsverfahren (Ziffer 1.1 des Aktionsplans) in der Vorbereitungsphase auch an der Umsetzung des Aktionsplans teilhaben und ihre besondere Expertise einbringen können. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen der Dienstleistenden und menschenwürdige ermöglichende Lernbedingungen der erwachsenden Lernenden und für ihre Nutzerrechte, unabhängig davon, ob sie für diese Dienstleistungen selber zahlen, hält der EWSA für Faktoren, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

5.4

Er empfiehlt für die weitere Arbeit am Aktionsplan auch die Einbeziehung von mehreren Generaldirektionen der Europäischen Kommission und der einschlägigen europäischen Einrichtungen. Diese Zusammenarbeit würde die politische Kohärenz zwischen den Zielen und Aktionen der einzelnen Generaldirektionen fördern.

5.5

Der EWSA begrüßt, dass auch internationale Organisationen in die Konsultationen einbezogen wurden (Ziffer 1.1 des Aktionsplans). Er empfiehlt, dass die Europäische Kommission, gemeinsam mit den betroffenen Generaldirektionen, einen ergänzenden Internationalen Aktionsplan für die Erwachsenenbildung als nächsten Schritt erarbeitet.

5.6

Der EWSA fordert, dass bei der Aufstellung von Regeln zur guten Unternehmensführung („Governance“, Ziffer 2.2 des Aktionsplans) in Erwachsenenbildungseinrichtungen ausreichend Raum für Verschiedenheit und Vielfalt bleibt, damit auch kleinere Einrichtungen mit gemeinnützigen Zielen, die großen kulturellen „Mehrwert“ und innovative Arbeitsweisen haben, eine Chance zur Förderung bekommen.

5.7

Der EWSA hält modern ausgestattete multifunktionale lokale Lernzentren für eine Grundvoraussetzung guter Unternehmensführung (Ziffer 2.2 des Aktionsplans).

5.7.1

Er begrüßt den einleitenden Hinweis auf nützliche „Partnerschaften“ (Ziffer 2) in Städten und Regionen, vermisst jedoch konkrete Empfehlungen zum Koordinationsbedarf beim systematischen territorialen Ausbau der Erwachsenenbildung. Hierzu wird auf die vorbildliche Bewegung der „Lernenden Städte“ und der „Lernenden Regionen“ (17) in Europa hingewiesen.

5.7.2

Der EWSA empfiehlt, auch dem Neubau visionär konzipierter attraktiver wohnortnaher Lernorte für alle Erwachsenen in allen Regionen Europas im Rahmen des Aktionsplans mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Ein erheblicher Teil der Erwachsenenbildung ist nach wie vor auf die Zweitnutzung von Räumen angewiesen, die eigentlich für andere Zwecke gebaut wurden und zeitlich nur beschränkt zur Verfügung stehen.

5.7.3

Der Ausschuss vermisst die ausdrückliche Einbeziehung der Heimvolkshochschulen in den Aktionsplan, da sie zu den didaktisch-methodischen Leuchttürmen der europäischen Erwachsenenbildung gehören. Mit ihren Internaten sind sie wichtige Treffpunkte für mobile Lernende und Lehrende aus ganz Europa. Sie haben in den letzten 10 Jahren erhebliche Subventionsverluste zu beklagen und etliche — auch europäisch profilierte — Einrichtungen sind in den letzten Jahren geschlossen worden.

5.8

Der EWSA stellt fest, dass die Chancen und Probleme von neuen Kommunikationstechnologien bei der Umsetzung des Aktionsplans genauer reflektiert werden und mehr in den Aktionsplan einbezogen werden sollten. Der fehlende Zugang zu Informationstechnologien ist eine weitere Dimension sozialer Ausgrenzung, deren Bedeutung wächst. So haben 46 % aller Haushalte in Europa keinen häuslichen Internet-Zugang (18) und 40 % der Europäer haben, nach eigenen Aussagen, keinerlei Internet-Kompetenzen (19). Die weitere Öffnung von kostenlos zugänglichen Lernangeboten für alle Erwachsenen im Internet ist noch nicht weit fortgeschritten, während gleichzeitig bereits Patente für Lehrkonzepte diskutiert und beantragt werden (20).

5.9

Der EWSA erkennt an, dass die Arbeitgeber auch einen großen Teil der Erwachsenenbildung in Europa stellen (Ziffer 2.2 des Aktionsplans). Darüber hinaus fördern aber auch Gewerkschaften in eigenen Einrichtungen und in den Betrieben die Erwachsenenbildung, zum Beispiel durch lokale und transnationale Kurse in ihren eigenen Organisationen und durch motivierende Lernberatung und Lernbegleitung im Betrieb. Es ist wichtig, dass der Aktionsplan darauf achtet, dass ein Gleichgewicht zwischen den Lernangeboten und faire Zugangsbedingungen für alle Lernenden geschaffen werden.

5.10

Der Ausschuss legt Wert auf den Grundsatz, dass auch bei staatlicher Grund- und Projektförderung von Einrichtungen nicht die Freiheit der Weiterbildungsanbieter auf selbständige Lehrplan- und Programmgestaltung sowie ihr Recht auf freie Auswahl des Personals angetastet werden darf, wobei natürlich bestimmte Qualitäts- und Effizienzstandards eingehalten werden müssen.

5.11

Der EWSA hält den Hinweis für wichtig, dass die Lernenden im Zentrum guter Unternehmensführung stehen sollten und dass „enge Beziehungen“ zu „Organisationen der Bildungsteilnehmer“ empfohlen werden. Er hält dies in der Erwachsenenbildung jedoch nicht für ausreichend.

5.11.1

Er vermisst klare Aussagen zur Partizipation der erwachsenen Lernenden und zu ihren Interessenvertretungen in der Erwachsenenbildung. Die demokratischen Rechte von jungen Schülern und Studenten im formalen Bildungssystem sind in den meisten Ländern Europas bisher wesentlich besser gesetzlich abgesichert als die Rechte von Lernenden in der Erwachsenenbildung.

5.11.2

Der EWSA schlägt vor, die eigenständige Beurteilung der Lernenden in den Mittelpunkt von Evaluationen zu stellen. Insbesondere Nachfrage- und Lerner-orientierte Modelle der Qualitätstestierung sollten ausgetauscht werden und Priorität haben vor der Einführung neuer staatlicher Maßnahmen zur „Überwachung“ der Anbieterqualität (21).

5.11.3

Er schlägt vor, auch besondere Überlegungen zur Sicherung der Rechte von erwachsenen Nutzern („Verbrauchern“) solcher Bildungsdienstleistungen anzustellen, die gegen Bezahlung angeboten werden. Ihre Rechte, z.B. bei notwendigen Kursunterbrechungen, Rücktritt vom Kurs bei Nichtgefallen, bei Terminverlegungen und Unterrichtsausfall, bedürfen der Ausarbeitung. Muster könnten die Empfehlungen zu den Rechten von Fahrgästen in Europa sein.

5.12

Der EWSA bestätigt, dass Mitgliedstaaten und Kommission der Grund- und Weiterbildung, dem Status und der Entlohnung von Personal in der Erwachsenenbildung (Ziffer 3.2 des Aktionsplans) mehr Aufmerksamkeit widmen sollten.

5.12.1

Der Ausschuss erkennt an, dass die Erwachsenenbildung sehr flexibel einsetzbares Personal benötigt, da die Lernenden im Zentrum stehen, fordert aber, dass hohe Anforderungen an seine Flexibilität auch mit einem hohen Maß an sozialem Schutz einhergehen sollten. Die Tarifpartner könnten begleitende Initiativen ergreifen, um in diesem Sektor die Prekarität der Lehrenden abzubauen und ihre Partizipationsrechte zu verbessern.

5.12.2

Der EWSA empfiehlt, dass bei der Verbesserung der Professionalität neben der Kompetenz zum erwachsenengerechten Unterricht die thematische Fachkompetenz besondere Beachtung finden sollte, da von ihr der Lernerfolg ganz wesentlich beeinflusst wird.

5.12.3

Der Ausschuss empfiehlt auch, Analysen und Empfehlungen zum Status der bürgerschaftlich engagierten Freiwilligen innerhalb des Sektors Erwachsenenbildung vorzubereiten.

5.13

Der EWSA nimmt das prioritäre Ziel, möglichst viele Erwachsene „eine Stufe höher“ (Ziffer 3.3) zu bringen, zur Kenntnis. Die Einteilung von Menschen und ihren Bildungszielen nach Bildungsstufen hat in der allgemeinen Erwachsenenbildung nur einen begrenzten Erkenntniswert, auch wenn natürlich in einzelnen Kursen auf Kohärenz der Vorkenntnisse besonders zu achten ist. Es kann auch nicht garantiert werden, dass Menschen nach Erreichen einer neuen formalen Bildungsstufe auch mehr soziale Anerkennung oder gar einen Arbeitsplatz bekommen. Die Begegnung ganz unterschiedlicher Lernender ist vielmehr das „Salz in der Suppe“ vieler Kurse der Erwachsenenbildung oder ökonomisch ausgedrückt „das soziale Kapital“, das in ihr steckt.

5.14

Es sollte dargelegt werden, welche Indikatoren geplant sind, die auch die nicht berufliche Erwachsenenbildung, die territoriale Versorgung und stärker als bisher auch die Bildung nicht berufstätiger Menschen ohne Altersgrenzen einbeziehen.

Brüssel, den 13. März 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  „Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus“ (KOM(2006) 614 endg.).

(2)  Der dänische Erwachsenenbildner N.F.S. Grundtvig inspirierte im 19. Jahrhundert mit seinen demokratischen und sozialen Ideen die Heimvolkshochschulbewegung. Ab 2001 wurde das 2. Erwachsenenbildungsförderprogramm, die „Grundtvig-Aktion“ des neuen Sokrates-Programms 2001-2006, von der EU-Kommission nach ihm benannt.

(3)  SEK(2000) 1832, vom 30.10.2000.

(4)  Entschließung des Rates vom 27.6.2002 zum Thema „Lebensbegleitendes Lernen“ (ABl. C. 163 vom 9.7.2002).

(5)  Detailliertes Arbeitsprogramm des Rates vom 14.6.2002 zum Thema „Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa“ (ABl. C 142 vom 14.6.2002).

(6)  Kommunique „Überprüfung der Prioritäten und Strategien des Kopenhagen-Prozesses“, Helsinki, 5.12.2006, www.minedu.fi/export/sites/default/vet2006/pdf/Helsinki_Communiqué_de.pdf.

(7)  KOM(2007) 498 endg.

(8)  KOM(2005) 596 endg. Siehe dazu Stellungnahme des EWSA in: ABl. C 324, vom 30.12.2006, Berichterstatterin: Frau Le Nouail.

(9)  SEK(2007) 570 endg.

(10)  KOM(2006) 614 endg.

(11)  Idem.

(12)  KOM(2005) 548 endg. Siehe auch EWSA Stellungnahme zu den Schlüsselkompetenzen in: ABl. C 195 vom 18.8.2006, Berichterstatterin: Frau Herczog. Neben muttersprachlicher und fremdsprachlicher, mathematischer und naturwissenschaftlich-technischer Kompetenz, neben Computerkompetenz und Kompetenz zum Lernen sind auch die Soziale Kompetenz und die Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit gleichberechtigte Dimensionen.

(13)  Vgl. dazu die Initiativstellungnahme des EWSA vom 15.9.2004 zu dem Thema „Hin zum 7. Rahmenprogramm für Forschung: Forschungsbedarf im Rahmen des demografischen Wandels — Lebensqualität im Alter und Technologiebedarf“, Berichterstatterin: Frau Heinisch ( ABl. C 74 vom 23.3.2005).

(14)  Vgl. dazu Stellungnahme des EWSA vom 10.2.2005 zu dem Thema „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens“, Berichterstatter: Herr Koryfidis (ABl. C 221 vom 8.9.2005).

(15)  Idem.

(16)  KOM(2006) 479 endg. Siehe dazu Stellungnahme der EWSA vom 30.5.2007 zu dem Thema „Lebenslanges Lernen“, Berichterstatter: Rodríguez García-Caro (ABl. C 175 vom 27.7.2007).

(17)  Beispiele enthält: Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur (hg.): „European Networks to promote the local and regional dimension of lifelong learning“ (The „R3L Initiative“), März 2003.

(18)  Haushalte mit mindestens einer Person zwischen 16 und 74 Jahren, EU-27 (Eurostat, Stand: 8/2/2008).

(19)  Personen von 16 bis 74 Jahren, EU-27 (Eurostat, Stand: 8/2/2008).

(20)  Politisch grundlegend ist u.a. die Entschließung des Rates „Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft für die soziale Integration“ (ABl. C 292, vom 18.10.2001 S. 6), aber die Ergebnisse der folgenden Aktivitäten sind nicht für den Aktionsplan ausgewertet worden.

(21)  In Deutschland wird die unabhängige Stiftung Bildungstest gefördert.


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