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Document C2008/111/15

Aufruf zur Interessenbekundung (2008) — Sachverständige für den Wissenschaftlichen Beirat der Europäischen Umweltagentur (EUA)

OJ C 111, 6.5.2008, p. 46–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/46


Aufruf zur Interessenbekundung (2008) — Sachverständige für den Wissenschaftlichen Beirat der Europäischen Umweltagentur (EUA)

(2008/C 111/15)

Die Europäische Umweltagentur

Hauptanliegen der Europäischen Umweltagentur (EUA) ist es, durch die rechtzeitige Bereitstellung von sachdienlichen und zuverlässigen themenspezifischen Informationen für Entscheidungsträger und für die breite Öffentlichkeit eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und zu einer deutlichen, messbaren Verbesserung der Umwelt Europas beizutragen.

Die EUA sammelt und verbreitet Daten und Informationen über das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (Eionet). Eionet ist ein gemeinsames Netzwerk der EUA und ihrer 32 Mitgliedsländer, das die Nationalen Anlaufstellen (NFPs) in der EU und den Partnerländern, die Europäischen Themenzentren (ETCs), die Nationalen Kontaktstellen (NRCs) und Sachverständige der Kommission miteinander verbindet.

Die Arbeit der Agentur umfasst die Erhebung und Analyse gemeinsamer Umweltdaten der Dienste der Europäischen Kommission, der EUA-Mitgliedsländer sowie internationaler Organisationen, Konventionen und Verträge, die Erarbeitung politisch relevanter Ratschläge und die weitreichende Verfügbarmachung dieser Informationen.

Dieser Aufruf (EEA/SC/2008/001-014) wendet sich an Sachverständige für die im Abschnitt „Gegenstand des Aufrufs“ genannten Fachgebiete, von denen die EUA neun zu Mitgliedern ihres Wissenschaftlichen Beirats ernennen möchte.

Rolle des Wissenschaftlichen Beirats der EUA

Der Wissenschaftliche Beirat (Scientific Committee — SC) unterstützt den Verwaltungsrat und den Exekutivdirektor der EUA durch wissenschaftliche Gutachten/Empfehlungen und nimmt zu allen einschlägigen wissenschaftlichen Fragen im Tätigkeitsbereich der EUA fachlich Stellung.

Der Wissenschaftliche Beirat der EUA wurde gemäß Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes eingerichtet. Die Hauptaufgaben des SC umfassen die Abgabe von Stellungnahmen zu den Mehrjahres- und jährlichen Arbeitsprogrammen der Agentur, zu der Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern und zu sonstigen wissenschaftlichen Fragen, die die Tätigkeiten der EUA betreffen.

Gegenstand des Aufrufs

Der Wissenschaftliche Beirat der EUA muss in den folgenden Fachgebieten sachkundig sein:

1.

Atmosphärische Prozesse, Luftverschmutzung, Abmilderung des Klimawandels und Anpassungsstrategien

2.

Biologische Vielfalt

3.

Unternehmen und ökologisches Unternehmertum

4.

Ökologische Wirtschaft

5.

Energie (mit Abmilderungs- und Anpassungsstrategien)

6.

Umweltgeschichte

7.

Europäisches und internationales Umweltrecht

8.

Süßwasser (mit Grundwasser)

9.

Integrierte Umweltbewertung und Indikatoren

10.

Raumplanung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

11.

Landwirtschaft

12.

Terrestrische Ökosysteme mit Böden, Wäldern und Wiesen

13.

Moderne Technologien (mit Nanotechnologien, GVO usw.)

14.

Verkehr und Umwelt.

Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirats der EUA

Der Wissenschaftliche Beirat der EUA setzt sich aus unabhängigen Wissenschaftlern aus den 32 EUA-Mitgliedsländern zusammen, die alle für die Tätigkeit der Agentur relevanten Umweltbereiche abdecken. Die Mitglieder des SC werden in einem offenen Auswahlverfahren ermittelt.

Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats und seine beiden Stellvertreter werden aus den Reihen seiner Mitglieder gewählt.

Die Anzahl der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats ist auf 20 Sachverständige begrenzt.

Es wird angestrebt, dass die Sachverständigen des Beirats neben ihrem Hauptfachgebiet über eingehende Kenntnisse in einem oder mehreren anderen umwelttechnischen Fachbereichen verfügen, um so gemeinsam ein möglichst breites Spektrum an Fachbereichen abzudecken.

Teilnahme an Sitzungen

Die Mitglieder sollten bereit sein, regelmäßig — mindestens drei Mal jährlich — an den Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirats teilzunehmen. Die Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirats finden normalerweise am Sitz der EUA in Kopenhagen statt.

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats erhalten zwar keine Vergütung, haben jedoch Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für jeden vollen Sitzungstag. Den Mitgliedern werden ferner die Reise- und Aufenthaltskosten im Einklang mit den Bestimmungen der Agentur bezüglich der Erstattung von Reise- und Aufenthaltskosten vergütet.

Der Vorsitzende und die Berichterstatter haben Anspruch auf eine Zulage zur Bestreitung der Kosten, die ihnen durch die Koordinierung von vorbereitenden Arbeiten für Gutachtenentwürfe entstehen.

Zulassungsvoraussetzungen

Bewerber müssen über:

einen Hochschulabschluss auf einem einschlägigen wissenschaftlichen Gebiet, vorzugsweise auf postgraduierter Ebene,

mindestens zehnjährige Berufserfahrung auf einem Niveau, für das die vorgenannten Qualifikationen Voraussetzung sind,

die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes der EUA (Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei) verfügen.

Auswahlkriterien

Erfüllen Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen, werden sie einer vergleichenden Bewertung auf der Grundlage folgender Kriterien unterzogen:

Erfahrung in der Durchführung wissenschaftlicher Bewertungen und/oder der Bereitstellung wissenschaftlicher Beratung in den geforderten Zuständigkeits- und Fachgebieten,

Erfahrung in der gutachterlichen Evaluierung wissenschaftlicher Arbeiten und Veröffentlichungen (Peer Review), vorzugsweise in Bereichen, die mit den Fachgebieten, die für die EUA von Interesse sind, im Zusammenhang stehen,

Fähigkeit zur Analyse komplexer Informationen und Dossiers sowie zur Ausarbeitung von Entwürfen wissenschaftlicher Gutachten und Berichte,

Kompetenzen in Bezug auf Qualitätssicherungsprozesse,

nachgewiesene wissenschaftliche Leistungen auf höchstem Niveau auf dem/den Fachgebiet/-en, das/die von dem Bewerber abgedeckt wird/werden,

Berufserfahrung in einem multidisziplinären Umfeld, vorzugsweise in einem internationalen Kontext,

gute Englischkenntnisse wären von Vorteil, da Englisch die Arbeitssprache des Beirats ist; da die Agentur anstrebt, moderne elektronische Kommunikations- und Dokumentenaustauschmedien optimal zu nutzen, wären Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit diesen Medien von Vorteil.

Der Exekutivdirektor kann zur Bewertung der Berufserfahrung der Bewerber die Meinung eines Gremiums einholen.

Ernennung, Mandat und Reserveliste

Die Sachverständigen, die den genannten Kriterien am besten entsprechen, werden für ein Mandat von vier Jahren ernannt, das einmal für höchstens vier Jahre verlängert werden kann.

Sachverständige, die die Anforderungen für die Mitgliedschaft erfüllen, jedoch nicht ernannt werden, werden in eine Reserveliste aufgenommen. Die Reserveliste kann für ähnliche Aktivitäten herangezogen werden und gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren (z. B.) bis 31. Dezember 2010 (Verlängerung möglich). Die Gültigkeitsdauer der Reserveliste kann verlängert werden.

Unabhängigkeit und Erklärung zu eventuellen Interessenkonflikten

Die ausgewählten Sachverständigen werden „ad personam“ ernannt. Sie müssen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen und jedes Jahr eine Erklärung über eventuelle Interessenkonflikte abgeben, die als Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit gewertet werden könnten.

Chancengleichheit

Die EUA fördert als Arbeitgeber die Chancengleichheit und achtet darauf, jegliche Form der Diskriminierung zu vermeiden.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerber werden ersucht, ihr Interesse durch Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars und der Vorlage für den Lebenslauf zu bekunden, die über die weiter unten aufgeführten Links abgerufen werden können.

Der Lebenslauf muss eine Liste mit den wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Bewerbers (vorzugsweise in Englisch) und Angaben zu den sonstigen beruflichen Erfahrungen enthalten.

Neben ihrem Hauptfachgebiet sollten die Bewerber auch ein zweites oder drittes Fachgebiet benennen; diese Fachgebiete können berücksichtigt werden, um bei der Arbeit der EUA eine bessere gebietsübergreifende Abdeckung der Themenbereiche zu gewährleisten.

Die geltende Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats der EUA ist unter folgender Adresse (in Englisch) verfügbar:

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/sc-rules-procedure.pdf

Bei der Bewerbung per Online-Formular beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

1.

Denken Sie bei der Einreichung Ihrer Bewerbung bitte an die unterschiedlichen Zeitzonen.

2.

Wenn Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine automatische Antwort.

3.

Sie sollten diese automatische Antwort als Nachweis aufheben, dass Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben.

4.

Sollten Sie keine automatische Antwort erhalten, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte noch einmal ein.

Die EUA empfiehlt die Einreichung von Interessenbekundungen per Online-Formular.

Auf dem Postweg eingesandte Bewerbungen werden ebenfalls angenommen, sofern die Bewerber auf dem Umschlag deutlich lesbar angeben, für welches Fachgebiet sie sich bewerben.

Online-Bewerbungsformulare (in Englisch) und Lebenslaufvorlagen (in Englisch) für die verschiedenen Fachgebiete finden Sie unter den folgenden Links:

 

Fachgebiet 1. Atmosphärische Prozesse, Luftverschmutzung, Abmilderung des Klimawandels und Anpassungsstrategien

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area1

 

Fachgebiet 2. Biologische Vielfalt

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area2

 

Fachgebiet 3. Unternehmen und ökologisches Unternehmertum

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area3

 

Fachgebiet 4. Ökologische Wirtschaft

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area4

 

Fachgebiet 5. Energie (mit Abmilderungs- und Anpassungsstrategien)

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area5

 

Fachgebiet 6. Umweltgeschichte

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area6

 

Fachgebiet 7. Europäisches und internationales Umweltrecht

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area7

 

Fachgebiet 8.Süßwasser (mit Grundwasser)

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area8

 

Fachgebiet 9. Integrierte Umweltbewertung und Indikatoren

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area9

 

Fachgebiet 10. Raumplanung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area10

 

Fachgebiet 11. Landwirtschaft

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area11

 

Fachgebiet 12. Terrestrische Ökosysteme mit Böden, Wäldern und Wiesen

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area12

 

Fachgebiet 13. Moderne Technologien (mit Nanotechnologien, GVO usw.)

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area13

 

Fachgebiet 14. Verkehr und Umwelt

http://www.eea.europa.eu/organisation/scientific-committee/calls/area14

Per Post eingereichte Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu richten:

European Environment Agency

Personnel Management Group

Scientific Committee Call 2008 — area (bitte die entsprechende Nummer zwischen 1 und 14 angeben)

Kongens Nytorv 6

DK-1050 Kopenhagen K

Die Bewerber werden gebeten, etwaige Fragen zu diesem Aufruf an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

sc.call08-questions@eea.europa.eu

Beweiskräftige Unterlagen können zu einem späteren Zeitpunkt angefordert werden.

Alle Interessenbekundungen werden vertraulich behandelt.

Beachten Sie bitte, dass die EUA Interessenbekundungen nicht an die Bewerber zurückschickt. Die persönlichen Informationen, zu deren Angabe die Bewerber von der EUA aufgefordert werden, werden nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Die Verarbeitung der von den Bewerbern übermittelten personenbezogenen Daten dient der möglichen Vorauswahl, Auswahl und Ernennung von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats der EUA.

Bewerbungsschluss

Interessenbekundungen sind per E-Mail auf dem speziellen Bewerbungsformular (12.00 Uhr MEZ) oder per Post (es gilt das Datum des Poststempels) bis spätestens 30. Juni 2008 an die oben genannte Anschrift zu richten.


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