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Document 52007TA1219(13)

Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Behörde

OJ C 309, 19.12.2007, p. 72–79 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/72


BERICHT

über den Jahresabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Behörde

(2007/C 309/13)

INHALT

1-5

EINLEITUNG

6-9

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

10-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Behörde

EINLEITUNG

1.

Die Europäische GNSS (Globales Satelliten-Navigationssystem)-Aufsichtsbehörde (nachstehend „Behörde“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 (1) als Gemeinschaftseinrichtung eingesetzt, um die Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen und die Aufgaben einer Regulierungsbehörde für die Programme in der Errichtungs- und Betriebsphase des Programms Galileo wahrzunehmen. In Tabelle 1 sind Ziele und Tätigkeiten der Behörde zusammengefasst.

2.

Mit Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates vom 12. Dezember 2006 (2) wurde der Auftrag der Behörde verlängert, um die Tätigkeiten der Entwicklungsphase (erste Phase des Programms Galileo (3)) fortzuführen, die das Gemeinsame Unternehmen Galileo nicht mehr vor seiner Auflösung am 31. Dezember 2006 abschließen konnte.

3.

Die Behörde nahm ihre Arbeit im Jahr 2006 auf. Am Anfang wurden alle finanziellen Transaktionen der Behörde in ihrem Namen von der Generaldirektion Energie und Verkehr durchgeführt. Im Anschluss an die Einführung der notwendigen Finanzsysteme übernahm die Behörde im September 2006 (4) die Verantwortung für ihre Finanzoperationen.

4.

Die Übergabe der Tätigkeiten des Unternehmens Galileo an die Behörde begann im Dezember 2006 mit einer Mittelübertragung von 70 Millionen Euro sowie der Übertragung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit FP6 (5), MEDA (6), EGNOS (7) und anderen Verträgen. Obwohl der Gemeinschaftszuschuss und sonstige Einnahmen der Behörde 2006 knapp über 7 Millionen Euro lagen, belief sich das Gesamtvermögen der Behörde Ende 2006 auf 76,6 Millionen Euro.

5.

Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Behörde für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

6.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (8) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses der Behörde verpflichtet.

7.

Der Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr wurde gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Rechnungshof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt. Der Jahresabschluss bezieht sich auf den Zeitraum vom 18. September (Stichtag für den Beginn der unabhängigen Finanzoperationen) bis 31. Dezember 2006.

8.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

9.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

10.

Die Prüfung des Hofes einer repräsentativen Stichprobe von 80 Vorgängen ergab Schwachstellen in der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme. In zwölf Fällen besaß der Bedienstete, der den Vorgang eingeleitet hat, keine Befugnisübertragung, und der vorgegebene Finanzkreislauf wurde nicht befolgt. In zwei Fällen hatte der Anweisungsbefugte der Behörde keine Mittelbindung vorgenommen, bevor er die rechtliche Verpflichtung eingegangen ist, was einen Verstoß gegen die Finanzregelung darstellt.

11.

Laut Verordnung ist die Behörde ab 1. Januar 2007 Eigentümerin aller materiellen und immateriellen Güter, die in der Entwicklungsphase des Programms Galileo geschaffen oder entwickelt werden (9). Im Dezember 2006 (siehe Ziffer 4) wurde ein Teil der Vermögenswerte vom gemeinsamen Unternehmen Galileo übertragen. Da es zwischen drei der Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens (10) und der Aufsichtsbehörde keine Vereinbarung gab, verzögerte sich die Übertragung des weiteren Vermögens im Wert von 65 Millionen Euro (11) bis Mitte 2007.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 20. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 18.

(3)  Das Programm Galileo umfasst drei Phasen: Entwicklungs- und Validierungsphase (2001-2005), Errichtungsphase (2006-2007) und Betriebsphase (ab 2008).

In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat „Stand des Programms Galileo“ (KOM(2006) 272 endg. vom 7.6.2006) änderte die Kommission den Zeitplan für die Programmphasen von Galileo. Die Entwicklungs- und Validierungsphase wird bis Anfang 2009 laufen; die Errichtungsphase findet von 2009 bis 2010 statt; die Betriebsphase beginnt Ende 2010.

(4)  Vereinbarung zwischen der Generaldirektion Energie und Verkehr und der Behörde vom 15. September 2006 über die Modalitäten für die Übertragung.

(5)  FP6 ist das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) — (Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 — ABl. L 232 vom 29.8.2002).

(6)  Das MEDA-Programm ist das wichtigste Instrument für finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (Verordnung des Rates (EG) Nr. 1488/96 vom 23. Juli 1996 — ABl. L 189 vom 30.7.1996).

(7)  Das EGNOS-Programm (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems), das europäische Satelliten-Navigationsprogramm mit dem Ziel, die GPS-Daten zu korrigieren und zu verbessern, wurde gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2003 ins Programm Galileo eingebunden.

(8)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(9)  Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004, geändert durch Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1942/2006.

(10)  Die Europäische Weltraumorganisation, das nationale Fernerkundungszentrum Chinas und das israelische Industriezentrum für Forschung und Entwicklung MATIMOP.

(11)  Der Saldo aus der Auflösung des gemeinsamen Unternehmens Galileo ist in diesem Betrag nicht enthalten; die Übertragung auf die Behörde erfolgt erst nach Abschluss des Auflösungsprozesses.


 

Tabelle 1

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates vom 12. Dezember 2006)

Leitungsstruktur

Der Behörde zur Verfügung gestellte Mittel

Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Ziele

Wahrnehmung der Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen;

Aufgabe einer Regulierungsbehörde für die europäischen GNSS-Programme.

Aufgaben

Abschluss eines Konzessionsvertrags mit dem privaten Konzessionsnehmer, der mit der Durchführung und Leitung der Errichtungs- und Betriebsphase des Galileo-Programms beauftragt wird;

Überwachung der Einhaltung des Konzessionsvertrags und des zugehörigen Pflichtenhefts durch den Konzessionsnehmer;

Ergreifen der bei Ausfall des Konzessionsnehmers für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen Maßnahmen;

Verwaltung der ihr für die europäischen GNSS-Programme besonders zugewiesenen Mittel;

Überwachung der Haushaltsführung im Allgemeinen, um so Stellungnahmen zu den Beiträgen der öffentlichen Hand abgeben zu können;

Verantwortung für die Verwaltung der Vereinbarung mit dem Unternehmen, das mit dem Betrieb von EGNOS beauftragt ist;

Vorstellung eines Rahmenkonzepts für die künftigen strategischen Optionen für EGNOS;

Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten bezüglich der für den Betrieb des Systems erforderlichen Frequenzen;

Erstellung entsprechender Entwürfe, um die Kommission bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für die europäischen GNSS-Programme, die dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet werden sollen, und bei der Festlegung der Durchführungsvorschriften zu unterstützen;

Modernisierung und Entwicklung neuer Generationen des Systems;

Übernahme von Aufgaben bei der Ausführung des Haushaltsplans, die ihr von der Kommission übertragen werden und die europäischen GNSS-Programme betreffen;

Gewährleistung, dass die Systemkomponenten in der erforderlichen Weise zertifiziert sind und Ermächtigung der geeigneten anerkannten Zertifizierungsstellen zur Ausstellung der jeweiligen Zertifikate und zur Überwachung der Einhaltung der diesbezüglichen Normen und technischen Spezifikationen;

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat;

ein Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Ernennung des Exekutivdirektors;

Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms;

Aufstellung des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben der Behörde für das folgende Haushaltsjahr und Übermittlung an die Kommission, die ihn an die Haushaltsbehörde weiterleitet;

Feststellung des Haushaltsplans;

Abgabe einer Stellungnahme zu den Jahresabschlüssen der Behörde;

Entscheidungen über alle Sicherheitsaspekte des Systems;

Disziplinargewalt über den Exekutivdirektor;

Erlassen besonderer Bestimmungen für die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten der Behörde;

Verabschiedung des Jahresberichts über die Tätigkeiten und Perspektiven der Behörde und dessen Übermittlung spätestens am 15. Juni an die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, den Rat, die Kommission, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Rechnungshof;

Annahme einer Geschäftsordnung.

Endgültiger Haushaltsplan

7,0 Millionen Euro einschließlich Zuschuss der Gemeinschaft: 100 %.

Personalbestand am 31. Dezember 2006

39 Dienstposten im Stellenplan vorgesehen,

davon besetzt: 18

+5 andere Dienstposten (Verträge für Hilfsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete und Aushilfskräfte).

Personalbestand insgesamt: 23,

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 9,

administrative Tätigkeiten: 9,

sonstige Tätigkeiten: 5 Bedienstete.

Errichtung der GNSS-Aufsichtsbehörde:

finanzielle Autonomie im September 2006;

18 Dienstposten besetzt und 13 weitere Einstellungen zum 31.12.2006;

Beziehung neuer Büroräume geplant und vorbereitet;

Plan zur Einsetzung eines Ausschusses für Systemsicherheit und Gefahrenabwehr, dem am 30.11.2006 zugestimmt wurde; die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen erging am 13.12.2006;

Vorbereitung der Dokumentation und Unterzeichnung der Übertragung der Tätigkeiten des GUG (mit Ausnahme der Validierungsphase im Orbit und der internationalen Tätigkeiten);

Einführung der grundlegenden Kommunikationselemente (Logo, Grafik).

Systeme Galileo und EGNOS:

Entwurf eines Zertifizierungsplans für EGNOS;

Vorbereitung und Annahme eines Abkommens zwischen ESA und GNSS-Aufsichtsbehörde durch den Verwaltungsrat;

Mitarbeit an der Definition eines Verfahrens zur Regelung der geistigen Eigentumsrechte der GNSS-Aufsichtsbehörde.

Konzession:

Unterstützung des GUG-Verhandlungsteams für den Konzessionsvertrag;

Einleitung von Konsultationen zur Einführung von Rechnungsführungsregeln für die Verbuchung von materiellen und immateriellen Gütern.

 

 

Gewährleistung und Überwachung, dass der Konzessionsnehmer die gemäß der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP erteilten Anweisungen einhält;

Verantwortung für alle Sicherheitsaspekte des Systems;

im Hinblick auf den Abschluss der Entwicklungsphase des Programms Galileo Übernahme der Aufgaben, die dem Unternehmen durch die Artikel 2, 3, und 4 im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 übertragen wurden;

Durchführung aller Forschungsarbeiten, die für die Weiterentwicklung und Förderung der europäischen GNSS-Programme von Nutzen sind.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat ernannt.

3.   Wissenschaftlich-technischer Ausschuss

Setzt sich zusammen aus renommierten Experten der Mitgliedstaaten und der Kommission.

4.   Ausschuss für Systemsicherheit und Gefahrenabwehr

Setzt sich zusammen aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und der Kommmission.

5.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

 

 

Quelle: Angaben der Behörde.

Quelle: Angaben der Behörde — In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

7 026

7 026

Titel I

Personal

2 510

921

522

398

1 589

37

0

37

Sonstige Zuschüsse

 

 

Titel II

Sachausgaben

1 353

1 060

182

878

293

27

0

27

Sonstige Einnahmen

3

0

Titel III

Operationelle Ausgaben

3 100

1 127

0

1 127

1 973

0

0

0

 

 

 

Zweckgebundene Einnahmen

0

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

7 029

7 026

Insgesamt

6 963

3 108

704

2 403

3 855

64

0

64

NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle: Angaben der Behörde — In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Eigenmittel

0,00

0,00

Zuschüsse der Gemeinschaft

1 981,00

0,00

Sonstige Zuschüsse

0,00

0,00

Sonstige Einnahmen

60,00

0,00

Insgesamt (a)

2 041,00

0,00

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

564,00

0,00

Sachaufwand

4,00

0,00

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

595,00

0,00

Betriebliche Aufwendungen

53,00

0,00

Insgesamt (b)

1 216,00

0,00

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

825,00

0,00

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

0,00

0,00

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

0,00

0,00

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

0,00

0,00

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

825,00

0,00


Tabelle 4

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

0,00

0,00

Sachanlagen

65,00

0,00

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

0,00

0,00

Kurzfristige Forderungen

59,00

0,00

Barmittel und Barmitteläquivalente

76 485,00

0,00

Aktiva insgesamt

76 609,00

0,00

Langfristige verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

0,00

0,00

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

0,00

0,00

Kurzfristige verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

29,00

0,00

Abrechnungsverbindlichkeiten (1)

75 755,00

0,00

Passiva insgesamt

75 784,00

0,00

Nettovermögen

Reserven

0,00

0,00

Kumulierte Überschüsse/Verluste

0,00

0,00

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

825,00

0,00

Nettovermögen insgesamt

825,00

0,00

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

76 609,00

0,00


(1)  Einschließlich eines Betrags von 70 069 962,04 Euro vom gemeinsamen Unternehmen Galileo für Tätigkeiten, die mit Wirkung vom 1. Januar 2007 übertragen wurden. Dieser Betrag wird im Jahresabschluss 2007 neu zugewiesen.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

10.

Bitte berücksichtigen Sie in Bezug auf die Bemerkung Nr. 10, dass die Vorgänge während der Anlaufphase der Behörde erfolgten, als die Anzahl der Mitarbeiter der Behörde begrenzt war und diese bei gleichzeitigem hohem Arbeitsvolumen erste Erfahrungen sammelten. Seither hat sich die Situation der Behörde erheblich verbessert. So wurde und wird der Schulung von Mitarbeitern sowie der Verbesserung und Dokumentierung der Vorgänge besondere Bedeutung beigemessen.

11.

Der Hof stellt ferner fest, dass ein Teil der Vermögenswerte des gemeinsamen Unternehmens Galileo in Höhe von 65 Mio. EUR bis zum 1. Januar 2007 noch nicht übertragen war. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass nun 97 % dieses Betrags bei der Behörde eingegangen sind und die Gründe für die Verzögerung der Übertragung ausgeräumt werden konnten.


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