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Document 52007TA1219(13)
Report on the annual accounts of the European GNSS Supervisory Authority for the financial year 2006 together with the Authority's replies
Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Behörde
Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Behörde
OJ C 309, 19.12.2007, p. 72–79
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 309/72 |
BERICHT
über den Jahresabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Behörde
(2007/C 309/13)
INHALT
1-5 |
EINLEITUNG |
6-9 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
10-11 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Behörde
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische GNSS (Globales Satelliten-Navigationssystem)-Aufsichtsbehörde (nachstehend „Behörde“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 (1) als Gemeinschaftseinrichtung eingesetzt, um die Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen und die Aufgaben einer Regulierungsbehörde für die Programme in der Errichtungs- und Betriebsphase des Programms Galileo wahrzunehmen. In Tabelle 1 sind Ziele und Tätigkeiten der Behörde zusammengefasst. |
2. |
Mit Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates vom 12. Dezember 2006 (2) wurde der Auftrag der Behörde verlängert, um die Tätigkeiten der Entwicklungsphase (erste Phase des Programms Galileo (3)) fortzuführen, die das Gemeinsame Unternehmen Galileo nicht mehr vor seiner Auflösung am 31. Dezember 2006 abschließen konnte. |
3. |
Die Behörde nahm ihre Arbeit im Jahr 2006 auf. Am Anfang wurden alle finanziellen Transaktionen der Behörde in ihrem Namen von der Generaldirektion Energie und Verkehr durchgeführt. Im Anschluss an die Einführung der notwendigen Finanzsysteme übernahm die Behörde im September 2006 (4) die Verantwortung für ihre Finanzoperationen. |
4. |
Die Übergabe der Tätigkeiten des Unternehmens Galileo an die Behörde begann im Dezember 2006 mit einer Mittelübertragung von 70 Millionen Euro sowie der Übertragung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit FP6 (5), MEDA (6), EGNOS (7) und anderen Verträgen. Obwohl der Gemeinschaftszuschuss und sonstige Einnahmen der Behörde 2006 knapp über 7 Millionen Euro lagen, belief sich das Gesamtvermögen der Behörde Ende 2006 auf 76,6 Millionen Euro. |
5. |
Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Behörde für das Haushaltsjahr 2006. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
6. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (8) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses der Behörde verpflichtet. |
7. |
Der Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr wurde gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Rechnungshof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt. Der Jahresabschluss bezieht sich auf den Zeitraum vom 18. September (Stichtag für den Beginn der unabhängigen Finanzoperationen) bis 31. Dezember 2006. |
8. |
Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
9. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung. Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN
10. |
Die Prüfung des Hofes einer repräsentativen Stichprobe von 80 Vorgängen ergab Schwachstellen in der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme. In zwölf Fällen besaß der Bedienstete, der den Vorgang eingeleitet hat, keine Befugnisübertragung, und der vorgegebene Finanzkreislauf wurde nicht befolgt. In zwei Fällen hatte der Anweisungsbefugte der Behörde keine Mittelbindung vorgenommen, bevor er die rechtliche Verpflichtung eingegangen ist, was einen Verstoß gegen die Finanzregelung darstellt. |
11. |
Laut Verordnung ist die Behörde ab 1. Januar 2007 Eigentümerin aller materiellen und immateriellen Güter, die in der Entwicklungsphase des Programms Galileo geschaffen oder entwickelt werden (9). Im Dezember 2006 (siehe Ziffer 4) wurde ein Teil der Vermögenswerte vom gemeinsamen Unternehmen Galileo übertragen. Da es zwischen drei der Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens (10) und der Aufsichtsbehörde keine Vereinbarung gab, verzögerte sich die Übertragung des weiteren Vermögens im Wert von 65 Millionen Euro (11) bis Mitte 2007. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 20. September 2007 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.
(2) ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 18.
(3) Das Programm Galileo umfasst drei Phasen: Entwicklungs- und Validierungsphase (2001-2005), Errichtungsphase (2006-2007) und Betriebsphase (ab 2008).
In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat „Stand des Programms Galileo“ (KOM(2006) 272 endg. vom 7.6.2006) änderte die Kommission den Zeitplan für die Programmphasen von Galileo. Die Entwicklungs- und Validierungsphase wird bis Anfang 2009 laufen; die Errichtungsphase findet von 2009 bis 2010 statt; die Betriebsphase beginnt Ende 2010.
(4) Vereinbarung zwischen der Generaldirektion Energie und Verkehr und der Behörde vom 15. September 2006 über die Modalitäten für die Übertragung.
(5) FP6 ist das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) — (Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 — ABl. L 232 vom 29.8.2002).
(6) Das MEDA-Programm ist das wichtigste Instrument für finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (Verordnung des Rates (EG) Nr. 1488/96 vom 23. Juli 1996 — ABl. L 189 vom 30.7.1996).
(7) Das EGNOS-Programm (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems), das europäische Satelliten-Navigationsprogramm mit dem Ziel, die GPS-Daten zu korrigieren und zu verbessern, wurde gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2003 ins Programm Galileo eingebunden.
(8) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(9) Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004, geändert durch Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1942/2006.
(10) Die Europäische Weltraumorganisation, das nationale Fernerkundungszentrum Chinas und das israelische Industriezentrum für Forschung und Entwicklung MATIMOP.
(11) Der Saldo aus der Auflösung des gemeinsamen Unternehmens Galileo ist in diesem Betrag nicht enthalten; die Übertragung auf die Behörde erfolgt erst nach Abschluss des Auflösungsprozesses.
Tabelle 1
Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates vom 12. Dezember 2006) |
Leitungsstruktur |
Der Behörde zur Verfügung gestellte Mittel |
Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
Ziele
|
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgaben
|
Endgültiger Haushaltsplan 7,0 Millionen Euro einschließlich Zuschuss der Gemeinschaft: 100 %. Personalbestand am 31. Dezember 2006 39 Dienstposten im Stellenplan vorgesehen, davon besetzt: 18 +5 andere Dienstposten (Verträge für Hilfsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete und Aushilfskräfte). Personalbestand insgesamt: 23, davon entfallen auf
|
Errichtung der GNSS-Aufsichtsbehörde:
Systeme Galileo und EGNOS:
Konzession:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
2. Exekutivdirektor Vom Verwaltungsrat ernannt. 3. Wissenschaftlich-technischer Ausschuss Setzt sich zusammen aus renommierten Experten der Mitgliedstaaten und der Kommission. 4. Ausschuss für Systemsicherheit und Gefahrenabwehr Setzt sich zusammen aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und der Kommmission. 5. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. 6. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Behörde. |
Quelle: Angaben der Behörde — In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.
Tabelle 2
Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006
(1000 Euro) |
|||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
ausgezahlt |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
7 026 |
7 026 |
Titel I Personal |
2 510 |
921 |
522 |
398 |
1 589 |
37 |
0 |
37 |
Sonstige Zuschüsse |
|
|
Titel II Sachausgaben |
1 353 |
1 060 |
182 |
878 |
293 |
27 |
0 |
27 |
Sonstige Einnahmen |
3 |
0 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
3 100 |
1 127 |
0 |
1 127 |
1 973 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
Zweckgebundene Einnahmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Insgesamt |
7 029 |
7 026 |
Insgesamt |
6 963 |
3 108 |
704 |
2 403 |
3 855 |
64 |
0 |
64 |
NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle: Angaben der Behörde — In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt. |
Tabelle 3
Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005
(1000 Euro) |
||
|
2006 |
2005 |
Betriebliche Erträge |
||
Eigenmittel |
0,00 |
0,00 |
Zuschüsse der Gemeinschaft |
1 981,00 |
0,00 |
Sonstige Zuschüsse |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Einnahmen |
60,00 |
0,00 |
Insgesamt (a) |
2 041,00 |
0,00 |
Betriebliche Aufwendungen |
||
Personalaufwand |
564,00 |
0,00 |
Sachaufwand |
4,00 |
0,00 |
Sonstige Verwaltungsaufwendungen |
595,00 |
0,00 |
Betriebliche Aufwendungen |
53,00 |
0,00 |
Insgesamt (b) |
1 216,00 |
0,00 |
Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b) |
825,00 |
0,00 |
Erträge aus Finanztransaktionen (e) |
0,00 |
0,00 |
Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f) |
0,00 |
0,00 |
Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f) |
0,00 |
0,00 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g) |
825,00 |
0,00 |
Tabelle 4
Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2005
(1000 Euro) |
||
|
2006 |
2005 |
Anlagevermögen |
||
Immaterielle Anlagewerte |
0,00 |
0,00 |
Sachanlagen |
65,00 |
0,00 |
Umlaufvermögen |
||
Kurzfristige Vorfinanzierungen |
0,00 |
0,00 |
Kurzfristige Forderungen |
59,00 |
0,00 |
Barmittel und Barmitteläquivalente |
76 485,00 |
0,00 |
Aktiva insgesamt |
76 609,00 |
0,00 |
Langfristige verbindlichkeiten |
||
Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten |
0,00 |
0,00 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
0,00 |
0,00 |
Kurzfristige verbindlichkeiten |
||
Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten |
29,00 |
0,00 |
Abrechnungsverbindlichkeiten (1) |
75 755,00 |
0,00 |
Passiva insgesamt |
75 784,00 |
0,00 |
Nettovermögen |
||
Reserven |
0,00 |
0,00 |
Kumulierte Überschüsse/Verluste |
0,00 |
0,00 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
825,00 |
0,00 |
Nettovermögen insgesamt |
825,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt |
76 609,00 |
0,00 |
(1) Einschließlich eines Betrags von 70 069 962,04 Euro vom gemeinsamen Unternehmen Galileo für Tätigkeiten, die mit Wirkung vom 1. Januar 2007 übertragen wurden. Dieser Betrag wird im Jahresabschluss 2007 neu zugewiesen.
ANTWORTEN DER BEHÖRDE
10. |
Bitte berücksichtigen Sie in Bezug auf die Bemerkung Nr. 10, dass die Vorgänge während der Anlaufphase der Behörde erfolgten, als die Anzahl der Mitarbeiter der Behörde begrenzt war und diese bei gleichzeitigem hohem Arbeitsvolumen erste Erfahrungen sammelten. Seither hat sich die Situation der Behörde erheblich verbessert. So wurde und wird der Schulung von Mitarbeitern sowie der Verbesserung und Dokumentierung der Vorgänge besondere Bedeutung beigemessen. |
11. |
Der Hof stellt ferner fest, dass ein Teil der Vermögenswerte des gemeinsamen Unternehmens Galileo in Höhe von 65 Mio. EUR bis zum 1. Januar 2007 noch nicht übertragen war. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass nun 97 % dieses Betrags bei der Behörde eingegangen sind und die Gründe für die Verzögerung der Übertragung ausgeräumt werden konnten. |