EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007XC0713(02)

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

OJ C 160, 13.7.2007, p. 15–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 160/15


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2007/C 160/07)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„CIPOLLA ROSSA DI TROPEA CALABRIA“

EG-Nr.: IT/PGI/005/0369/20.9.2004

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung informiert über die Hauptbestandteile der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Ministero delle Politiche agricole e forestali

Anschrift:

Via XX Settembre, 20

I-00187 Roma

Tel.:

(39) 06 481 99 68

Fax:

(39) 06 42 01 31 26

E-Mail:

QTC3@politicheagricole.it

2.   Vereinigung:

Name:

Accademia tutela Cipolla Rossa di Tropea

Anschrift:

Via Provinciale — Santa Domenica

I-89865 Ricadi (VV)

Tel.:

(39) 0963 66 95 23

Fax:

(39) 0963 66 95 23

E-Mail:

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.6.: Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet.

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 — VO (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name: „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“

4.2.   Beschreibung: Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ bezeichnet Zwiebeln der Spezies Allium Cepa unter Beschränkung auf folgende einheimische Ökotypen, die sich nach Form und von der Fotoperiode abhängigem Zeitpunkt der Knollenbildung unterscheiden:

„Tondo Piatta“ oder Frühzwiebel;

„mezza campana“ oder Mittelfrühzwiebel;

„Allungata“ oder Spätzwiebel.

Drei Sorten des Erzeugnisses sind zu unterscheiden:

Unreif geerntete Zwiebel:

Farbe: weiß-rosa-bläulich.

Geschmack: süß, mild.

Größe: siehe Anforderungen der Gemeinschaftsvorschriften.

Frisch zu verzehrende Zwiebel:

Farbe: weiß-rot bis bläulich.

Geschmack: süß und mild.

Größe: siehe Anforderungen der Gemeinschaftsvorschriften.

Lagerfähige Zwiebel:

Farbe: weiß-bläulich.

Geschmack: süß und bissfest.

Größe: siehe Anforderungen der Gemeinschaftsvorschriften.

4.3.   Geografisches Gebiet: Das Erzeugungsgebiet der „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ g.g.A. umfasst geeignete Flächen, die ganz oder teilweise zum Verwaltungsgebiet folgender Gemeinden Kalabriens gehören:

Provinz Cosenza: Teile der Gemeinden Fiumefreddo, Longobardi, Serra d'Aiello, Belmonte und Amantea.

Provinz Catanzaro: Teile der Gemeinden Nocera Terinese, Falerna, Gizzeria, Lamezia Terme und Curinga.

Provinz Vibo Valentia: Teile der Gemeinden Pizzo, Vibo Valentia, Briatico, Parghelia, Zambrone, Zaccanopoli, Zungri, Drapia, Tropea, Ricadi, Spilinga, Joppolo und Nicotera.

4.4.   Ursprungsnachweis: Zum Schutz der geografischen Bezeichnung wird ein Zertifizierungssystem geschaffen, das gleichzeitig die Rückverfolgbarkeit der jeweiligen Erzeugungsphasen gewährleistet. Daher werden die Erzeuger der „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“, die Verpacker und die Parzellen, auf denen sie angebaut wird, in entsprechende von der Kontrollstelle geführte Register eingetragen.

4.5.   Herstellungsverfahren: Der Erzeugungsprozess läuft im Wesentlichen wie folgt ab: Die Aussaat der „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ erfolgt ab August. Die Pflanzabstände variieren je nach Boden und Anbautechnik zwischen 4 und 20 cm innerhalb einer Reihe bei 10 bis 22 cm Abstand zwischen den Reihen und einer Dichte zwischen 250 000 und 900 000 Pflanzen pro Hektar, wobei jeweils 4 Zwiebeln pro festgelegter Pflanzstelle gesetzt werden. Zwischen den üblichen Pflanzvorgängen wird je nach Niederschlagsverlauf in unterschiedlichem Maße bewässert. Nach der Ernte werden die mit Erde behafteten Außenhäute der Zwiebelknollen entfernt, das Ende wird auf 40 cm gekürzt und die Knollen werden bündelweise in Kisten gepackt. Bei der frisch zu verzehrenden Zwiebel werden die von der Außenhaut befreiten Knollen gegebenenfalls auf 60 cm gekürzt und dann in Bündeln von je 5-8 kg in Kästen oder Kisten gepackt. Die Knollen der lagerfähigen Zwiebel werden auf dem Boden in Schwaden abgelegt, mit ihren eigenen Blättern bedeckt und zwischen 8 und 15 Tagen trocknen gelassen, damit sie Festigkeit, Widerstandsfähigkeit und eine intensiv rote Farbe erhalten. Die getrockneten Zwiebeln können abgeschnitten oder, falls das Ende nicht entfernt wird, zur Herstellung von Zwiebelzöpfen verwendet werden.

Personen, die Zwiebeln mit der geschützten geografischen Bezeichnung „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ erzeugen wollen, müssen die bei der EU hinterlegte Spezifikation genau einhalten. Die einzelnen Verpackungsschritte müssen in dem unter Nr. 4.3 genannten Gebiet erfolgen, damit Rückverfolgbarkeit und Kontrolle gewährleistet sind und die Produktqualität erhalten bleibt.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Der Antrag auf Anerkennung der „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ g.g.A. ist gerechtfertigt durch den Ruf und die Bekanntheit des Erzeugnisses, die insbesondere mit der Durchführung verschiedener Werbeinitiativen erreicht wurden, was sich durch historische und bibliografische Quellen belegen lässt.

Die „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ ist bekannt für ihre qualitativen und organoleptischen Merkmale wie Milde der Zwiebeln, Süße, besonders gute Verdaulichkeit und niedriger Gehalt an schwefligen Substanzen, durch den sie eine nur geringe Schärfe und Säure und eine hohe Verdaulichkeit aufweist. Aufgrund dieser Merkmale kann die „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ auch roh genossen werden, und dies sicherlich in größerer Menge als eine normale Zwiebel.

Verschiedene historische und bibliografische Quellen schreiben die Einführung der Zwiebel in den Mittelmeerraum und nach Kalabrien zuerst den Phöniziern und dann den Griechen zu. Im Mittelalter und in der Renaissance wurde sie durchaus geschätzt und als Hauptnahrungsmittel und Erzeugnis der örtlichen Wirtschaft vor Ort getauscht, verkauft und über das Meer nach Tunesien, Algerien und Griechenland exportiert. Entsprechende Hinweise finden sich in den Schriften zahlreicher Reisender, die zwischen 1700 und 1800 in Kalabrien eintrafen und die Tyrrhenische Küste von Pizzo bis Tropea bereist haben, wobei von der gemeinen roten Zwiebel die Rede war. Die Zwiebel war von jeher Nahrungsmittel der Landwirte und Teil der örtlichen Erzeugung; bereits der Kalabrienreisende Dr. Albert, der 1905 Tropea besuchte, war von der Not der Bauern erschüttert, die nur Zwiebeln zu essen hatten. Im frühen 20. Jahrhundert verlässt die Cipolla di Tropea die Anbauflächen der Kleingärten und Gemüsegärten und dehnt sich 1929 durch das Aquädukt des Ruffa-Tals erheblich aus, da dieses für Bewässerung sorgt und größere Ernten und eine Steigerung der Qualität ermöglicht. Das Erzeugnis verbreitet sich in der Bourbonenzeit stärker in Richtung der nordeuropäischen Märkte und erfreut sich in kürzester Zeit großer Nachfrage und Wertschätzung, wie in den „Studi sulla Calabria“ von 1901 berichtet wird, wo auch die Form der Knolle mit den länglichen roten Zwiebeln aus Kalabrien beschrieben ist. Über die ersten organisierten statistischen Erhebungen zum Zwiebelanbau in Kalabrien wird in der „Enciclopedia agraria Reda“ (1936-1939) berichtet. Die einzigartigen Merkmale, die das Erzeugnis landesweit bekannt gemacht haben, und vor allem die historische und kulturelle Bedeutung in dem Gebiet, die noch heute besteht und sich in den Anbaupraktiken, in der Küche, in alltäglichen Redewendungen und in folkloristischen Darbietungen zeigt, haben dazu geführt, dass das Erzeugnis mit dieser Bezeichnung auch imitiert und gefälscht wird.

Die „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ wird auf Sand- oder stark sandhaltigen Böden mit mittlerem Schlamm- und Lehmanteil angebaut, die sich am Küstenstreifen oder an Fluss- und Bachufern vorfinden, die aus Schwemmland bestehen und trotz ihres Steinreichtums Entwicklung und Wachstum der Zwiebeln nicht behindern. Die Küstengebiete eignen sich zum Anbau der frisch zu verzehrenden Frühzwiebel, das Hinterland mit den vollständig oder großteils aus Lehm bestehenden Böden für die später zu erntende lagerfähige Zwiebel. Die rote Zwiebel ist immer noch in kleinen Gemüsegärten wie auf großen Flächen, im ländlichen Raum, in der Ernährung und in lokalen Gerichten und traditionellen Rezepten zu finden.

Aufgrund der Boden- und Klimaverhältnisse im betreffenden Gebiet kommt ein einzigartiges Erzeugnis von hoher Qualität und Weltruf zustande.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

Associazione Italiana Agricoltura Biologica (A.I.A.B.)

Anschrift:

via Piave, 14

I-00187 Roma

Tel.:

Fax:

E-Mail:

4.8.   Etikettierung: Für das Inverkehrbringen zum Verzehr müssen die Zwiebeln mit der g.g.A. „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ wie folgt verpackt werden: Sie werden zu Bündeln geschnürt und verkaufsfertig in Papp-, Plastik- oder Holzkisten angeboten; die frisch zu verzehrende Zwiebel kommt in Bündeln von je 5-8 kg in Kästen oder Kisten in den Handel. Lagerfähige Zwiebeln werden in unterschiedlichen Gebinden von höchstens 25 kg in Säcken oder Kisten verpackt. Zum Flechten von Zöpfen werden unabhängig von der Größe mindestens 6 Zwiebeln verwendet; innerhalb einer Verpackung müssen Zahl und Gewicht einheitlich sein. Die Behältnisse müssen mit der die Aufschrift „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ I.G.P und die Sorte „cipollotto“, „cipolla da consumo fresco“, „cipolla da serbo“ sowie die Marke versehen sein. Außerdem sind Name, Rechtsform und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls des Verpackers sowie das ursprüngliche Nettogewicht anzugeben. Die Marke wird versinnbildlicht durch den Felsen von Tropea, auf dem sich das Benediktinerkloster von Santa Maria dell'Isola erhebt. Die spezifischen Merkmale der Marke sind in der Produktspezifikation genau beschrieben.

Die Erzeugnisse, zu deren Herstellung die g.g.A. „Cipolla Rossa di Tropea Calabria“ auch im Anschluss an Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse verwendet wird, können zum Verzehr in Verpackungen angeboten werden, auf denen ein Hinweis zur Benennung dieser geschützten geografischen Angabe ohne Hinzufügung des Gemeinschaftslogos angebracht ist, wenn:

das als solches zertifizierte Erzeugnis mit geschützter geografischer Angabe den ausschließlichen Bestandteil der entsprechenden Warengruppe darstellt,

die Verwender des Erzeugnisses mit geschützter geografischer Angabe von den Inhabern des Rechts auf geistiges Eigentum aus der Eintragung der g.g.A. dazu ermächtigt wurden, welche in einem vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten mit dem Schutz beauftragten Konsortium zusammengeschlossen sind. Dieses Konsortium trägt sie in entsprechende Register ein und überwacht die korrekte Verwendung der geschützten geografischen Angabe. Besteht kein solches Schutzkonsortium, werden diese Aufgaben vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten als der nationalen Behörde wahrgenommen, die für die Umsetzung der Verordnung. (EG) Nr. 510/2006 zuständig ist.

Die nicht ausschließliche Verwendung der geschützten geografischen Angabe lässt nach den geltenden Rechtsvorschriften lediglich deren Erwähnung als Inhaltsstoff des Erzeugnisses zu, das es enthält, in dem es verarbeitet oder aus dem es hergestellt wurde.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


Top