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Document C2007/160/06

Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/95/07 ( Amtsblatt der Europäischen Union C 103 A vom 8. Mai 2007 )

OJ C 160, 13.7.2007, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 160/14


Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/95/07

(Amtsblatt der Europäischen Union C 103 A vom 8. Mai 2007)

(2007/C 160/06)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt das allgemeine Auswahlverfahren

EPSO/AD/95/07 — Funktionsgruppe Administratoren (AD5) für den Fachbereich „Information“ (Bibliothek/Dokumentation) durch.

Dieses Auswahlverfahren setzt eine dreijährige Hochschulausbildung in dem fraglichen Bereich oder eine dreijährige Hochschulausbildung, der eine spezielle Qualifikation in dem fraglichen Bereich folgt, voraus.

Berufserfahrung wird nicht verlangt.

Die Bekanntmachung dieses Auswahlverfahrens erfolgt nur in deutscher, englischer und französischer Sprache. Sämtliche Informationen hierzu befinden sich in den drei Sprachen auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl: http://europa.eu/epso.

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens sowie der Hinweis in den anderen 19 Sprachfassungen wurden in der englischen, französischen und deutschen Ausgabe des Amtsblatts vom 8. Mai 2007 veröffentlicht.

Um die Information weiter zu verbreiten, hat die Anstellungsbehörde beschlossen, diesen Hinweis in den 19 anderen Sprachfassungen des vorliegenden Amtsblatts zu veröffentlichen und entsprechend eine neue Frist für die Einreichung der Bewerbungen zu setzen. Neuer Anmeldeschluss ist der 14. August 2007.

Die neue Frist für die Einreichung der Bewerbungen hat keine Auswirkung auf die Situation der bereits angemeldeten Bewerber.

Abgesehen von dieser Änderung bleibt die ursprüngliche Bekanntmachung des Auswahlverfahrens unverändert. Insbesondere sind die Zulassungsbedingungen nach wie vor diejenigen, die in der Bekanntmachung aufgeführt sind. Personen, die die neue Anmeldefrist dazu nutzen möchten, sich erstmals zu bewerben, müssen sicherstellen, dass sie die Zulassungsbedingungen bereits zu dem in der ursprünglichen Bekanntmachung genannten Datum (d.h. am 7. Juni 2007) erfüllten.

ZUR BEACHTUNG: Bewerber, deren Bewerbung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung bereits registriert wurde, können sich nicht erneut bewerben. Dies gilt sowohl für diejenigen, die bereits Prüfungen abgelegt haben, als auch für diejenigen, die zwar registriert sind, aber noch keine Prüfungen abgelegt haben.

Sämtliche Informationen sind auf der EPSO-Website verfügbar .


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