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Document 52006XG0725(01)

Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz

OJ C 172, 25.7.2006, p. 1–3 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

25.7.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/1


Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz

(2006/C 172/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf

das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon am 23./24. März 2000 für die Europäische Union gesteckte und auf seiner Tagung in Stockholm am 23./24. März 2001 bekräftigte strategische Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu macheneinem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen;

den dem Rat (Bildung) vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon erteilten Auftrag, allgemeine Überlegungen über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme anzustellen und sich dabei auf gemeinsame Anliegen und Prioritäten zu konzentrieren, zugleich aber die nationale Vielfalt zu respektieren  (1);

die Entschließung des Rates vom 14. Februar 2002 zur Förderung der Sprachenvielfalt und des Erwerbs von Sprachkenntnissen (2), in der unter anderem betont wird,

dass Sprachkenntnisse eine der notwendigen Grundfertigkeiten sind, die jeder Bürger erwerben muss, um sich erfolgreich an der europäischen Wissensgesellschaft zu beteiligen, und die somit sowohl die Integration in die Gesellschaft als auch den sozialen Zusammenhalt fördern, und

dass alle Sprachen Europas den gleichen kulturellen Wert und die gleiche kulturelle Würde haben und ein integraler Bestandteil der europäischen Kultur und Zivilisation sind;

und in der die Mitgliedstaaten ersucht werden, auf der Grundlage des vom Europarat ausgearbeiteten gemeinsamen europäischen Bezugsrahmens für Sprachen Systeme für die Validierung von Sprachkompetenzen zu schaffen;

die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. März 2002 in Barcelona (3), in denen dieser

das detaillierte Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa gebilligt hat (4),

zu weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Aneignung von Grundkenntnissen aufgerufen hat, insbesondere durch Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen vom jüngsten Kindesalter an, und

um Erstellung eines Sprachkenntnisse-Indikators im Jahre 2003 ersucht hat;

die Schlussfolgerungen des Rates von Mai 2005 zu neuen Indikatoren im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung (5);

die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz  (6);

den Entwurf einer Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (7), in der die fremdsprachliche Kompetenz als Schlüsselkompetenz definiert wird;

die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit  (8)

BEKRÄFTIGT, dass

Fremdsprachenkenntnisse nicht nur dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis der Völker zu fördern, sondern auch eine Voraussetzung für mobile Arbeitskräfte darstellen und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union zugute kommen;

eine regelmäßige Überwachung des Leistungsniveaus mit Hilfe von Indikatoren und Benchmarks ein wesentlicher Bestandteil des Lissabonner Prozesses ist und ermöglicht, bewährte Verfahren zu ermitteln, um sowohl für die kurz- als auch für die langfristigen Maßnahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ strategische Leitlinien und Vorgaben anzubieten;

ERKENNT AN, dass

es Maßnahmen bedarf, um dem gegenwärtigen Mangel an verlässlichen Vergleichsdaten über die Ergebnisse des Fremdsprachenunterrichts und des Fremdsprachenlernens abzuhelfen;

solche Maßnahmen auf eine Datenerfassung gestützt sein müssen, die durch objektive Sprachtests erfolgt, die so konzipiert sind und durchgeführt werden, dass die Verlässlichkeit, die Genauigkeit und die Richtigkeit dieser Daten sichergestellt ist;

solche Daten dazu beitragen können, bewährte Verfahren in der Fremdsprachenpolitik und bei den Sprachunterrichtsmethoden zu ermitteln und weiterzugeben, insbesondere durch einen verstärkten Informations- und Erfahrungsaustausch;

die Mitgliedstaaten ein klareres Bild von den praktischen und finanziellen Vorkehrungen benötigen, die von jedem einzelnen Staat zur Umsetzung des Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz getroffen werden müssen;

BETONT, dass

bei der Konzipierung des Indikators die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Bildungssysteme in vollem Umfang gewahrt bleiben und dafür gesorgt werden sollte, dass für die jeweilige Organisation und die betreffenden Institutionen keine übermäßige administrative oder finanzielle Belastung entsteht;

in Bezug auf die Methode der Datenerfassung die Arbeiten berücksichtigt werden sollten, die bereits auf internationaler, auf Unions- oder auf mitgliedstaatlicher Ebene durchgeführt wurden, und dass diese Methode auf kostengünstige Weise konzipiert und umgesetzt werden sollte;

der Europäische Indikator für Sprachenkompetenz so rasch wie möglich unter Berücksichtigung folgender Vorgaben eingeführt werden soll:

Bei der Erhebung von Daten über die Kompetenz in der ersten und zweiten Fremdsprache sollte wie folgt vorgegangen werden:

Es werden in jedem Mitgliedstaaten Daten anhand von gemeinsamen Reihentests mit einer repräsentativen Gruppe von Zielpersonen erhoben.

Es werden Daten von einer repräsentativen Gruppe von Schülern in der allgemeinen und beruflichen Bildung am Ende der ISCED-Stufe 2 erhoben.

Wird in einem Mitgliedstaat vor dem Abschluss der ISCED-Stufe 2 keine zweite Fremdsprache gelehrt, so kann dieser Mitgliedstaat in der ersten Runde der Datenerhebung Daten für die zweite Fremdsprache von Schülern auf der ISCED-Stufe 3 erheben.

Es werden Daten zu den Sprachen erhoben, für die in einem Mitgliedstaat eine geeignete repräsentative Gruppe von Lernenden vorhanden ist.

Bei der Testauswertung sollte die Skala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (9) zugrunde gelegt werden.

Da die Wahrung der Sprachenvielfalt einer der Grundwerte der Europäischen Union ist, sollte sich der Indikator auf Daten über die Kenntnisse aller in der Union als Fremdsprache unterrichteten Amtssprachen der Europäischen Union stützen; aus praktischen Erwägungen wäre es allerdings empfehlenswert, dass in der ersten Runde der Datenerfassung in denjenigen Amtssprachen der Europäischen Union getestet wird, die in den Mitgliedstaaten am häufigsten unterrichtet werden, so dass genügend Testpersonen verfügbar sind.

Die Mitgliedstaaten legen selbst fest, in welchen Amtssprachen Tests durchgeführt werden sollen.

Mit dem Indikator sollte die Kompetenz in Bezug auf die vier produktiven und rezeptiven Fertigkeiten bewertet werden; aus praktischen Erwägungen wäre es allerdings empfehlenswert, in der ersten Runde der Datenerhebung die Tests auf die drei am einfachsten zu beurteilenden Aspekte der sprachlichen Kompetenz (Hörverständnis, Leseverständnis und Schreiben) auszurichten.

Die Testmethodik sollte denjenigen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, die diese zur Entwicklung eigener Tests in anderen Sprachen nutzen wollen.

Es sollten außerdem kontextbezogene Informationen gesammelt werden, die dabei helfen, zugrunde liegende Faktoren zu beurteilen;

ERSUCHT die Kommission,

zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Beirat (den „EIS-Beirat“) einzusetzen, dem ein Vertreter aus jedem Mitgliedstaat und ein Vertreter des Europarats angehören und dessen Aufgabe darin besteht, die Kommission in technischen Fragen zu beraten, wie beispielsweise:

bei der Festlegung der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung zur Entwicklung der Prüfungsmaterialien;

bei der Bewertung der Arbeit des Auftragnehmers;

bei der Festlegung der relevanten Methoden, Standards und technischen Protokolle für die Datenerfassung in den Mitgliedstaaten, wobei zu berücksichtigen ist, dass unnötige administrative und finanzielle Belastungen für die Mitgliedstaaten vermieden werden müssen;

zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ermittlung ihres organisatorischen Aufwands und ihres Bedarfs an Ressourcen den Beirat zunächst damit zu beauftragen, einen Arbeitszeitplan aufzustellen und eine ausführlichere Beschreibung zur Konzeption und Durchführung der Tests zu erstellen, die unter anderem folgende Angaben enthalten sollte:

Größe der Testpersonengruppe;

bevorzugtes Testverfahren,

bevorzugte Modalitäten für die Testdurchführung unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Testdurchführung auf elektronischem Wege (e-Testing);

Mindestgröße der Testpersonengruppe, anhand derer festgelegt wird, ob den Mitgliedstaaten ein Test für eine bestimmte Sprache zur Verfügung gestellt wird;

dem Rat bis Ende 2006 über den Sachstand und gegebenenfalls über alle noch offenen Fragen schriftlich Bericht zu erstatten;

ERSUCHT die Mitgliedstaaten,

alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Erstellung des Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz voranzubringen.


(1)  Dok. SN 100/1/00 REV 1, Nummer 27.

(2)  ABl. C 50 vom 23.2.2002, S. 1.

(3)  Dok. 100/1/02 REV 1.

(4)  Das vom Rat (Bildung) am 14. Februar 2002 angenommen worden war (ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1).

(5)  ABl. C 141 vom 10.6.2005, S. 7.

(6)  Dok. 11704/05 – KOM (2005) 356 endg.

(7)  Dok. 13425/05 – KOM (2005) 548 endg.

(8)  Dok. 14908/05 – KOM (2005) 596 endg.

(9)  „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren beurteilen,“ entwickelt vom Europarat.


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