EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52006XG0725(01)
Council conclusions on the European Indicator of Language Competence
Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz
Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz
OJ C 172, 25.7.2006, p. 1–3
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
25.7.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 172/1 |
Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz
(2006/C 172/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf
— |
das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon am 23./24. März 2000 für die Europäische Union gesteckte und auf seiner Tagung in Stockholm am 23./24. März 2001 bekräftigte strategische Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen — einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen; |
— |
den dem Rat (Bildung) vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon erteilten Auftrag, allgemeine Überlegungen über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme anzustellen und sich dabei auf gemeinsame Anliegen und Prioritäten zu konzentrieren, zugleich aber die nationale Vielfalt zu respektieren (1); |
— |
die Entschließung des Rates vom 14. Februar 2002 zur Förderung der Sprachenvielfalt und des Erwerbs von Sprachkenntnissen (2), in der unter anderem betont wird,
und in der die Mitgliedstaaten ersucht werden, auf der Grundlage des vom Europarat ausgearbeiteten gemeinsamen europäischen Bezugsrahmens für Sprachen Systeme für die Validierung von Sprachkompetenzen zu schaffen; |
— |
die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. März 2002 in Barcelona (3), in denen dieser
|
— |
die Schlussfolgerungen des Rates von Mai 2005 zu neuen Indikatoren im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung (5); |
— |
die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz (6); |
— |
den Entwurf einer Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (7), in der die fremdsprachliche Kompetenz als Schlüsselkompetenz definiert wird; |
— |
die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit (8) — |
BEKRÄFTIGT, dass
— |
Fremdsprachenkenntnisse nicht nur dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis der Völker zu fördern, sondern auch eine Voraussetzung für mobile Arbeitskräfte darstellen und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union zugute kommen; |
— |
eine regelmäßige Überwachung des Leistungsniveaus mit Hilfe von Indikatoren und Benchmarks ein wesentlicher Bestandteil des Lissabonner Prozesses ist und ermöglicht, bewährte Verfahren zu ermitteln, um sowohl für die kurz- als auch für die langfristigen Maßnahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ strategische Leitlinien und Vorgaben anzubieten; |
ERKENNT AN, dass
— |
es Maßnahmen bedarf, um dem gegenwärtigen Mangel an verlässlichen Vergleichsdaten über die Ergebnisse des Fremdsprachenunterrichts und des Fremdsprachenlernens abzuhelfen; |
— |
solche Maßnahmen auf eine Datenerfassung gestützt sein müssen, die durch objektive Sprachtests erfolgt, die so konzipiert sind und durchgeführt werden, dass die Verlässlichkeit, die Genauigkeit und die Richtigkeit dieser Daten sichergestellt ist; |
— |
solche Daten dazu beitragen können, bewährte Verfahren in der Fremdsprachenpolitik und bei den Sprachunterrichtsmethoden zu ermitteln und weiterzugeben, insbesondere durch einen verstärkten Informations- und Erfahrungsaustausch; |
— |
die Mitgliedstaaten ein klareres Bild von den praktischen und finanziellen Vorkehrungen benötigen, die von jedem einzelnen Staat zur Umsetzung des Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz getroffen werden müssen; |
BETONT, dass
— |
bei der Konzipierung des Indikators die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Bildungssysteme in vollem Umfang gewahrt bleiben und dafür gesorgt werden sollte, dass für die jeweilige Organisation und die betreffenden Institutionen keine übermäßige administrative oder finanzielle Belastung entsteht; |
— |
in Bezug auf die Methode der Datenerfassung die Arbeiten berücksichtigt werden sollten, die bereits auf internationaler, auf Unions- oder auf mitgliedstaatlicher Ebene durchgeführt wurden, und dass diese Methode auf kostengünstige Weise konzipiert und umgesetzt werden sollte; |
— |
der Europäische Indikator für Sprachenkompetenz so rasch wie möglich unter Berücksichtigung folgender Vorgaben eingeführt werden soll:
|
ERSUCHT die Kommission,
— |
zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Beirat (den „EIS-Beirat“) einzusetzen, dem ein Vertreter aus jedem Mitgliedstaat und ein Vertreter des Europarats angehören und dessen Aufgabe darin besteht, die Kommission in technischen Fragen zu beraten, wie beispielsweise:
|
— |
zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ermittlung ihres organisatorischen Aufwands und ihres Bedarfs an Ressourcen den Beirat zunächst damit zu beauftragen, einen Arbeitszeitplan aufzustellen und eine ausführlichere Beschreibung zur Konzeption und Durchführung der Tests zu erstellen, die unter anderem folgende Angaben enthalten sollte:
|
— |
dem Rat bis Ende 2006 über den Sachstand und gegebenenfalls über alle noch offenen Fragen schriftlich Bericht zu erstatten; |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten,
— |
alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Erstellung des Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz voranzubringen. |
(1) Dok. SN 100/1/00 REV 1, Nummer 27.
(2) ABl. C 50 vom 23.2.2002, S. 1.
(3) Dok. 100/1/02 REV 1.
(4) Das vom Rat (Bildung) am 14. Februar 2002 angenommen worden war (ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1).
(5) ABl. C 141 vom 10.6.2005, S. 7.
(6) Dok. 11704/05 – KOM (2005) 356 endg.
(7) Dok. 13425/05 – KOM (2005) 548 endg.
(8) Dok. 14908/05 – KOM (2005) 596 endg.
(9) „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren beurteilen,“ entwickelt vom Europarat.