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Document 52005XC1220(02)

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 363/2004 vom 25. Februar 2004 gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ C 323, 20.12.2005, p. 5–7 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

20.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 323/5


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 363/2004 vom 25. Februar 2004 gewährt werden

(2005/C 323/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe

XT 2/05

Mitgliedstaat

Vereinigtes Königreich

Region

England

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Ausbildungsprogramm RMIF Post-Farmgate

Rechtsgrundlage

Industrial Development Act 1982

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

2005: 0,370 Mio. GBP

2006: 0,245 Mio. GBP

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (7) der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 1.4.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Der Zuschuss wurde vor dem 31. Januar 2006 bereitgestellt. Zahlungen aus diesen bereitgestellten Mitteln können bis zum 31. März 2008 erfolgen

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Ja

Landwirtschaft

Ja

Sonstige Beförderungsleistungen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Department of Environment, Food and Rural Affairs

Anschrift:

Livestock Strategy Division, 9 Millbank (Area 5B), c/o

Nobel House, 17 Smith Square, London SW1P 3JR — United Kingdom

Z.Hd. von Herrn Roger J Walsh

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XT 3/04

Mitgliedstaat

Italien

Region

Venetien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Operatives Programm FSE OB.3, Maßnahme D1: Entwicklung der Weiterbildung, der Flexibilität des Arbeitsmarktes sowie der Wettbewerbsfähigkeit öffentlicher und privater, insbesondere kleiner und mittlerer, Unternehmen

Rechtsgrundlage

Programma operativo approvato dalla giunta regionale con DGR n. 2469 del 28.7.2000 e dalla Commissione europea con decisione C(2000) 2071 del 21 settembre 2000; deliberazione giunta regionale n. 4327 del 30.12.2003.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

37 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 30.12.2003

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Regione del Veneto

Giunta regionale

Anschrift:

Palazzo Balbi Dorsoduro 3901

I-30123 Venezia

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

Die Maßnahme schließt die Gewährung von Beihilfen aus bzw. setzt die vorherige Anmeldung jeder beabsichtigten Gewährung von Beihilfen bei der Kommission voraus, wenn die Höhe der Beihilfe für ein einzelnes Ausbildungsvorhaben eines Unternehmens 1 Mio. EUR übersteigt

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XT 8/04

Mitgliedstaat

Italien

Region

Piemont

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Richtlinie über die Ausbildung von Arbeitnehmern in Beschäftigungsverhältnissen 2004-2006

Rechtsgrundlage

Deliberazione della Giunta regionale n. 15 — 11520 del 19.1.2004

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr 97,2 Mio. EUR

(2004: 13,2 Mio. EUR;

2005: 39,6 Mio. EUR;

2006: 44,4 Mio. EUR)

in Form der Erstattung der förderfähigen Kosten, die tatsächlich im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen entstanden sind und nachgewiesen werden

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 31.3.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Sämtliche Dienstleistungen

 Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Für die in der Richtlinie vorgesehene Aktivität sind die Behörden der Region selbst sowie die Behörden der Provinzen im Piemont zuständig

Anschrift:

Regione Piemonte — Direzione regionale alla formazione professionale — Lavoro settore Attività formativa

via Magenta, 12 — I-10128 Torino

Provincia di Torino

via Maria Vittoria, 12 — I-10100 Torino

Provincia di Vercelli

via San Cristoforo, 7 — I-13100 Vercelli

Provincia di Novara

p.za G. Matteotti, 1 — I-28100 Novara

Provincia di Cuneo

c.so Nizza, 21 — I-12100 Cuneo

Provincia di Asti

p.za V. Alfieri, 33 — I-14100 Asti

Provincia di Alessandria

p.za Libertà, 17 — I-15100 Alessandria

Provincia di Biella

via Quintino Sella, 12 — I-13051 Biella

Provincia del Verbano-Cusio-Ossola

via dell'Industria, 25 — I-28924 Verbania

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

Die Maßnahme schließt die Gewährung von Beihilfen aus bzw. setzt die vorherige Anmeldung jeder beabsichtigten Gewährung von Beihilfen bei der Kommission voraus, wenn die Höhe der Beihilfe für ein einzelnes Ausbildungsvorhaben eines Unternehmens 1 Mio. EUR übersteigt

Ja

 


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