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Document 52004AE1435

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ausbildung und Produktivität“

OJ C 120, 20.5.2005, p. 64–75 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

20.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/64


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ausbildung und Produktivität“

(2005/C 120/13)

Mit Schreiben des Staatssekretärs für europäische Angelegenheiten, Atzo Nicolaï, vom 22. April 2004 ersuchte der künftige niederländische Ratsvorsitz den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um eine Stellungnahme zu folgendem Thema: „Ausbildung und Produktivität“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 22. September 2004 an. Berichterstatter war Herr KORYFIDIS.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 412. Plenartagung am 27./28. Oktober 2004 (Sitzung vom 28. Oktober) mit 81 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Bezugsrahmen der Stellungnahme

1.1

Entsprechend dem Ersuchen des niederländischen Vorsitzes orientiert sich der Inhalt der Sondierungsstellungnahme an:

dem Arbeitsprogramm des niederländischen Vorsitzes und insbesondere dem Abschnitt mit dem Titel „Ein soziales Europa, offen für den Wandel“  (1);

dem Beschluss des Europäischen Rates von Brüssel (2) (25./26. März 2004), die Herausforderung von Lissabon anzunehmen, und insbesondere der Aufforderung an die Adresse des EWSA „zu prüfen, wie die Lissabonner Strategie wirksamer umgesetzt werden kann“ (3);

dem Bestreben, im zweiten Halbjahr 2004 zu einer Einigung der 25 Mitgliedstaaten über die neue sozialpolitische Agenda (2006-2010) (4) zu gelangen;

die vergleichende Betrachtung und Einbeziehung der Ziele von Lissabon und Göteborg (5) im Rahmen dieser Einigung;

die Erforschung, Identifizierung und Darlegung der Gründe für die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der politischen Maßnahmen betreffend lebensbegleitendes Lernen und der Steigerung der Effizienz der politischen Maßnahmen im Bereich der beruflichen Weiterbildung.

1.1.1

Es ist darauf hinzuweisen, dass der vom niederländischen Vorsitz vorgeschlagene Gesamtrahmen für sozial- und beschäftigungspolitische Fragen auf einer hochrangig besetzten Konferenz am 25./26. Oktober 2004 in Amsterdam zum Thema „More People to Work: Policies to activate Europe's labour potential“ (Mehr Beschäftigung schaffen – Politische Strategien zur Aktivierung des europäischen Arbeitskräftepotenzials) erörtert werden soll.

1.1.2

Auf dieser Konferenz soll ermittelt werden, welche strukturellen Veränderungen in den vier Politikbereichen (6) unter gleichzeitiger Stärkung der Partizipation und der Wahrung des sozialen Zusammenhalts erforderlich sind.

1.1.3

Der niederländische Vorsitz hat den EWSA in seinem Stellungnahmeersuchen gebeten, sich auf folgende Aspekte zu konzentrieren:

Welche sind die größten Hindernisse für die Umsetzung der einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Politiken im Bereich der beruflichen Weiterbildung und wie kann ihnen begegnet werden?

Welche Instrumente sind für Förderung der beruflichen Weiterbildung am effizientesten?

Inwieweit beeinflusst die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen am Ausbildungsprozess beteiligten Seiten (wie z.B. Regierung, Sozialpartner, aber auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber) die Konzeption und die erfolgreiche Gestaltung der beruflichen Weiterbildung? Wie müsste die effizienteste Kompetenzverteilung aussehen und wie lässt sie sich bewerkstelligen?

2.   Einleitung

2.1

Der EWSA hält das Ersuchen des niederländischen Vorsitzes um Ausarbeitung der vorliegenden Stellungnahme für sehr bedeutend. Noch wichtiger erscheinen ihm aber Inhalt und Dimension des Stellungnahmeersuchens, berühren diese doch die weiteren Ziele und die großen Probleme der Europäischen Union bezüglich der nachhaltigen Entwicklung und insbesondere im Bereich der Beschäftigung, der Produktivität und des Wirtschaftswachstums.

2.2

Ohne von der Auflage, sich auf die vom niederländischen Vorsitz vorgegebenen Fragestellungen zu konzentrieren, abweichen zu wollen, hält es der EWSA für sehr wichtig, diesen schwerpunktmäßigen Ansatz in einen Gesamtrahmen einzubetten (7). Einen Rahmen, der die gesamte Bandbreite der Sichtweise des Ausschusses bezüglich des Geschehens in der Europäischen Union auf diesen Gebieten umfasst.

3.   Begriffsbestimmungen  (8)

3.1

Unter dem Begriff (berufliche) Bildung ist zu verstehen: „Erwerb, Erneuerung und Aktualisierung vor allem des Fachwissens und der fachlichen Fertigkeiten“.

3.2

Die Erstausbildung bezieht sich auf die Phase des Erwerbs erster und grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten im Zusammenhang mit dem jeweils auszuübenden Beruf. In zahlreichen Mitgliedstaaten wird die Erstausbildung durch die Lehrlingsausbildung verstärkt, welche diverse Lernformen mit betrieblich bezogener Arbeitspraxis verknüpft.

3.3

Die berufliche Weiterbildung bzw. Fortbildung bezieht sich auf arbeitsmarkt- bzw. betriebsrelevantes Lernen, das sich auf bereits vorhandene Qualifikation und Erfahrung stützt, um Wissen und Kompetenz zu aktualisieren, zu erweitern und für andere bzw. neue Berufsfelder und betriebliche Aufgaben zu qualifizieren. Die berufliche Weiterbildung zielt in erster Linie auf Bürger und Bürgerinnen, die im aktiven Erwerbsleben stehen, d.h. die über eine Erstausbildung ggf. auch als angelernte Beschäftigte ohne formellen Ausbildungsabschluss verfügen und entweder sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden oder als arbeitslos gemeldet sind und in diesem Zusammenhang an Weiterbildungsfördermaßnahmen sowie Umschulungskursen teilnehmen. Hinzu steht es jedem offen, am vielfältigen allgemeinen und berufsbezogenen Bildungsangebot teilzunehmen, das entweder öffentlich oder privat und in den unterschiedlichsten Lernformen zur Verfügung steht.

3.4

Europäische Berufsbildungssysteme unterscheiden sich zwischen den EU-Mitgliedstaaten erheblich. Sie differieren selbst innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten, da sie einem ständigen Anpassungsprozess an die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt unterliegen. Eine präzise und direkt übertragbare Begriffsbestimmung stellt sowohl in der Deutung als auch sprachlich eine Dauerherausforderung dar. Durchgängig wesentlich ist jedoch die jeweilige Zusammensetzung des berufsbildenden Angebots zwischen Bildungseinrichtungen und betrieblich geankerten Lernorten. Die Gewichtung kann im Erstausbildungs- als auch im Weiterbildungsbereich sowie nach Qualifikationsniveau, Industriesektor und Berufssparte unterschiedlich ausfallen. Ähnliches gilt für die Art des Angebots, das insgesamt sowohl Seminare, Module und Kurse von unterschiedlicher Dauer als auch ausgedehnte berufsbezogene Studiengänge umfassen kann. Darüber hinaus erkennen die Berufsbildungs- sowie Qualifizierungssysteme und schließlich auch Bildungseinrichtungen und Arbeitgeber nicht-formale und informelle Lernprozesse (9).

3.5

Unter dem Begriff lebensbegleitendes Lernen versteht man „alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, zivilgesellschaftlichen, sozialen bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt“ (10). Das lebensbegleitende Lernen gewinnt infolge der Lissabonner Ratsbeschlüsse eine herausragende politische Bedeutung, und zwar als Leitbegriff für die allseits erkannte Notwendigkeit einer gründlichen Erneuerung des europäischen Bildungsmodells im Zeichen des Übergangs in eine wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft (11). Einer entsprechenden und konsequenten Fortentwicklung bzw. Umwandlung der Strukturen, der Wirkungsweisen und der Lehr- und Lernmethoden der gegenwärtigen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme kommt für das Erreichen der Lissabonner Zielsetzungen eine Schlüsselbedeutung zu. Folglich wird die neue Generation der gemeinschaftlichen Aktionsprogramme für allgemeine und berufliche Bildung ab 2007 unter einem gemeinsamen Dach des lebensbegleitenden Lernens vereint (12).

3.5.1

Eine praktische und umfassende Verwirklichung des lebensbegleitenden Lernens steht in vielerlei Hinsicht noch aus, sowohl in Hinblick auf Angebotsstrukturen, Zugangsmöglichkeiten und auch gesellschaftliche Nachfrage bzw. Teilnahmequoten der Bevölkerung in ihrer Gesamtzusammensetzung. Die europäischen Agenturen CEDEFOP und ETF haben Beachtliches geleistet, um den Mitgliedstaaten generell und in gezielter Weise den diversen Interessensparteien sowie den einschlägigen Akteuren der Bildungswelt zu ermöglichen, Denkansätze, Information und Erfahrungen untereinander auszutauschen (13). In der Praxis jedoch stehen als wesentliche Probleme u.a. noch an:

jeden (formellen oder informellen) Lernprozess in die Logik des lebensbegleitenden Lernens einzureihen,

ihn mit dem Aufbau der Wissensgesellschaft und –wirtschaft zu verbinden,

ihn mit der nachhaltigen Entwicklung und den heutigen Herausforderungen der Globalisierung zu kombinieren,

insbesondere, ihn als Hebel für die Entwicklung der Produktion, der Gesellschaft und der Kultur auf lokaler Ebene zu fördern,

einen europäischen Raum des lebensbegleitenden Lernens zu schaffen,

seine verschiedenen Ergebnisse ertragbringend einzusetzen und zu zertifizieren,

ihn zu finanzieren.

3.5.2

Wie vorstehend dargelegt, geht es im Rahmen der Bestrebungen zur Institutionalisierung des lebensbegleitenden Lernens sowohl um eine Neuverteilung der Rollen und Zuständigkeiten als auch um ein neues Umfeld für die Zusammenarbeit auf sämtlichen Ebenen, insbesondere der lokalen Ebene, wo mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele von Lissabon der Bedarf einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Stellen, den Sozialpartnern sowie generell der Zivilgesellschaft besteht.

3.6

Formal entspricht nach Darstellung der Kommission die Arbeitsproduktivität  (14) dem mengenmäßigen Arbeitseinsatz, der zur Produktion einer Einheit eines bestimmten Wirtschaftsguts erforderlich ist. Makroökonomisch wird die Arbeitsproduktivität anhand des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Erwerbstätigem gemessen (15). Produktivitätssteigerung ist die wichtigste Quelle wirtschaftlichen Wachstums (16).

4.   Die Berufsbildungspolitik der Europäischen Union

4.1

Die Europäische Union „führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der Bildung unterstützt und ergänzt“ (17). Die Kopenhagener Beschlüsse des Jahres 2002 markieren einen qualitativen Schritt nach vorne bei der Fortentwicklung dieser Politik, die ebenfalls auf Kohärenz und Synergie mit der Lissabon-Agenda „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ hinwirkt (18). In die gleiche Richtung geht auch der gemeinsame Zwischenbericht des Rates und der Kommission (vom April 2004) über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (19).

4.1.1

Die europäischen Agenturen CEDEFOP und ETF unterstützen die Entwicklung der beruflichen Bildung in konkreter Form. Insbesondere ergänzen sie die Umsetzung der Leitlinien der europäischen Berufsbildungspolitik durch die Erstellung, Verbreitung und Austausch von Information, Erfahrung und Beispiele der guten Praxis, durch Auftragsstudien und –berichte sowie durch Aufarbeitung und Analyse von relevanten Forschungsarbeiten und Praxiserfahrungen. Das europäische Informationsnetz Eurydice (20) vernetzt die Systeme und die Akteure der allgemeinen Bildungssysteme auf ähnliche Weise. Diese drei Organisationen arbeiten in konstruktiver Kooperation miteinander, die mit der wachsenden Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens – das eine zunehmende Kooperation und Verflechtung zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung mit sich bringt – in ihrem Umfang ständig zunimmt.

4.1.2

Ziel des Programms Leonardo da Vinci (21) ist die Umsetzung der Politik der Union im Bereich der Berufsbildung. Es leistet „durch die Entwicklung eines europäischen Raums der Zusammenarbeit in der Bildung und Berufsbildung einen Beitrag zur Förderung eines Europas des Wissens“ und „unterstützt die Politik der Mitgliedstaaten im Bereich des lebensbegleitenden Lernens sowie die Aneignung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die den umfassend informierten, mündigen Bürger ausmachen und dessen Beschäftigungsfähigkeit verbessern“  (22). Die Durchführung des Programms wird von den Mitgliedstaaten geleitet.

4.1.3

Im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung des LLL ist auch insbesondere auf die Aktion „Grundtvig“ des aktuellen Sokrates II – Programms hinzuweisen, die sich um die Förderung eines integrierenden Bildungsansatzes über das gesamte Spektrum der Erwachsenenbildung hinweg bemüht (23).

4.2

Es ist darauf hinzuweisen, dass die einzelstaatlichen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme grundsätzlich infolge eines bestimmten Bedarfs eingerichtet und entwickelt wurden, den der Arbeitsmarkt im Laufe der Zeit und von Fall zu Fall hervorgebracht hat. Folglich fand ihre Entwicklung in einem langsamen Tempo statt, das dem des Marktes entspricht. Gleichzeitig weisen sie aus den gleichen Gründen starke Unterschiede auf, was heute Probleme mit der Koordinierung, der Assimilierung einschlägiger bewährter Praktiken und des gegenseitigen Verständnisses der jeweils verwendeten Begriffe und Konzepte verursacht.

4.3

Die Mittel der Europäischen Union für berufliche Bildung belaufen sich im Jahre 2004 auf 194 533 900,00 EUR, davon 163 Mio. EUR für das Programm Leonardo da Vinci. Zum Vergleich: Die Ausgaben für Bildung jedweder Art und Ebene mit Ausnahme der Ausbildung belaufen sich auf 268 848 500,00 EUR; die Gesamthaushaltsmittel der Generaldirektion Bildung und Kultur betragen dagegen 783 770 054,00 EUR, gegenüber einer Gesamthöhe des EU-Haushalts von 92 370 071 153,00 EUR (24).

4.3.1

Diese im Vergleich zu der wirtschaftlichen und politischen Bedeutung der beruflichen Bildung magere Budgetausstattung spiegelt sich auf mitgliedstaatlicher Ebene wider. Es herrscht allgemeine Übereinstimmung unter den maßgeblichen Akteuren auf allen Entscheidungs- und Aktionsebenen, dass die Gesamtmittel, die dem Bildungsbereich insgesamt zur Verfügung stehen, unzureichend sind, um die eigenen Zielsetzungen zu erreichen.

4.4

Ferner ist festzustellen, dass der durchschnittliche Prozentsatz der Unionsbürger, die sich beruflich weiterbilden, niedrig ist (8,4 %) (25). Das diesbezügliche Ziel der Europäischen Union für 2010 besteht darin, diesen Prozentsatz auf 12,5 % der potenziell erwerbstätigen Bevölkerung (d.h. die Altersgruppe zwischen 25 und 64 Jahren) anzuheben (26).

4.5

Eine leistungsfähige und zukunftsorientierte berufliche Weiterbildung ist integrativer Bestandteil der erfolgreichen praktischen Umsetzung des lebensbegleitenden Lernens. Es ist offenkundig, dass die heutigen Systeme zusammen mit ihren Lernprozessen und -ergebnissen den Anforderungen weder quantitativ noch qualitativ genügen. Dieses Gesamturteil schließt keineswegs aus, dass es in bestimmten Sparten und Kontexten hochwertige und effektive berufliche Weiterbildungsangebote gibt. Als Beispiele könnten einerseits betriebsintern organisierte Lehrgänge gelten, die den spezifischen Bedarf eines bestimmten Unternehmens decken, und andererseits sektoralbezogene Angebote (27), die von den europäischen Sozialpartnern bzw. in Zusammenarbeit mit diesen entwickelt wurden.

5.   Die Politik der Europäischen Union zur Steigerung der Produktivität

5.1

Alle Daten der einschlägigen Studien der Europäischen Kommission der letzten Jahre zeigen, dass die Entwicklungen im Bereich der Produktivität innerhalb der Europäischen Union negativ verlaufen. „In der zweiten Hälfte der 90er Jahre verzeichneten die USA nach einer Periode erheblicher Verlangsamung beschleunigte Zuwächse sowohl der Arbeitsproduktivität (von durchschnittlich 1,2 % im Zeitraum 1990-95 auf 1,9 % im Zeitraum 1995-2001) als auch der Beschäftigung (von 0,9 % auf 1,3 %). In der EU verlangsamte sich der Zuwachs der Arbeitsproduktivität (von durchschnittlich 1,9 % in der ersten Hälfte des Jahrzehnts auf 1,2 % im Zeitraum 1995-2001), doch hat sich der Beschäftigungszuwachs erheblich verbessert (von einem Rückgang um 0,6 % in der ersten Hälfte des Jahrzehnts auf 1,2 % im Zeitraum 1995-2001)“  (28).

5.2

Gravierende Unterschiede zwischen den Produktivitätsquoten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind nachweislich vorhanden. In ihrer Mitteilung mit dem Titel „Produktivität: Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften und Unternehmen“  (29) geht die Europäische Kommission den Gründen für diesen Sachverhalt nach und beschreibt, welche Auswirkungen sich daraus für die Ziele von Lissabon ergeben könnten. In dieser Mitteilung werden die starken Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich identifiziert und dargelegt und darauf hingewiesen, dass „Das Wirtschaftswachstum […] sich nur durch erhöhte Produktivität steigern [lässt]. Fortschritte auf dem Gebiet von IKT und Innovation sowie Arbeitskräfte, die den Bedürfnissen des verarbeitenden Gewerbes besser entsprechen, sind die beiden Faktoren, die als entscheidend für eine bessere Produktivität der Unternehmen anzusehen sind“  (30) .

5.3

Nach Ansicht des EWSA ist die Steigerung der Produktivität in der Union der Schlüssel für ihre Zukunft überhaupt. Des Weiteren ist er der Auffassung, dass jedwede gemeinsame Anstrengungen zur Steigerung der Produktivität im Rahmen und unter Zuhilfenahme des europäischen Sozialmodells ins Werk gesetzt werden können und müssten. Diese Anstrengungen müssen sich an alle europäischen Bürger richten und von diesen angenommen werden, sie müssen eine mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektive beinhalten, sie müssen systematisch und im Sinne einer Kombination von wissensgestützten politischen Weichenstellungen und praktischen Maßnahmen angelegt sein. Und schließlich müssen nach seinem Dafürhalten bei der Verwirklichung dieser Anstrengungen die Synergien zwischen den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft ganz allgemein und den öffentlichen Behörden – vor allem der lokalen Ebene – eine zentrale Rolle spielen.

6.   Das Verhältnis zwischen Ausbildung und Produktivität

6.1

Allgemeiner gesehen erscheinen bezüglich des Charakters der Problematik folgende Klarstellungen erforderlich:

Produktivität ist eine Größe, die nur zum Teil, aber doch maßgeblich vom Wissen beeinflusst wird: „Fragen wie Investitionsniveau, Arbeitsorganisation, Teilhabemaßnahmen, Schaffung eines innovationsfreundlichen Arbeitsumfelds, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Privatwirtschaft sowie neue Formen für den Zugang zu Risikokapitel sollten Bestandteile eines weiter gefassten Ansatzes für die Förderung des Produktivitätswachstums in der Europäischen Union sein“  (31) . Die Steigerung der Produktivität ist mithin ein Problem, das über die Verbesserungen jedweder Art des Berufsbildungssystems hinausreicht.

Die berufliche Bildung kann bei den heutigen Verhältnissen die Produktivität - und mithin auch die die Wettbewerbsfähigkeit und die Verwirklichung der Ziele von Lissabon - in dem Maße spürbar beeinflussen, wie sie in einen breiteren bildungspolitischen Gesamtrahmen eingebettet ist (32). Einen Rahmen, der ein zwar elementares, aber gleichwohl operationelles System der inneren Kommunikation (auf regionaler, einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ebene) beinhaltet. In diesem Rahmen müssen ferner alle Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung Teilkomponenten des lebensbegleitenden Lernens sein. Und schließlich muss dieser Rahmen von Zielen und Inhalt her strukturiert und ausgerichtet sein auf ein Umfeld hoher und vielfältiger Mobilität (33).

Produktivität und berufliche Bildung müssen auf allen Ebenen geprüft und miteinander kombiniert werden, auch auf der Ebene des Arbeitsplatzes, wo die meisten Entscheidungen über die Finanzierung von und den Zugang zu beruflicher Weiterbildung getroffen werden. Schließlich muss dieses Unterfangen in gemeinsamer Anstrengung erfolgen, selbst in denjenigen Fällen, in denen die Probleme auf den ersten Blick privater Natur erscheinen.

In jedem Falle ist es sehr wichtig, dass diejenigen Regionen der Union, die bei der Entwicklung eines zeitgemäßen Berufsbildungssystems hinterherhinken, und vor allem die neuen Mitgliedstaaten von der Union unterstützt werden.

6.2

Vor diesem Hintergrund sollten die Systeme und Initiativen der beruflichen Erstausbildung und erst recht die berufliche Weiter- und Fortbildung weiterentwickelt werden, um effizienter zu arbeiten als in der heutigen Situation (34).

6.2.1

Heute setzt die Entwicklung eines zeitgemäßen Systems zur Aktualisierung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Qualifikationen eine andere Kombination von Ausrichtungen, Kenntnissen, Zielen, Funktionsrahmen und Anreizen voraus als bisher. Insbesondere erfordert dies:

sich mit den neuen globalen Werten (u.a. bezüglich Raumordnung, Wirtschaft, Technologie, Kultur und Bevölkerung) vertraut zu machen;

die Logik und die Funktionsweise des Weltmarkts sowie die neuen Formen weltweiter Regierungs- und Wirtschaftsführung im Allgemeinen und Besonderen zu kennen;

eine Ausrichtung auf die Erfordernisse und Erwartungen der wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft durch die Entwicklung innovativer, attraktiver und flexibler Programme;

sich der neuen Bruchlinien bewusst zu werden, die das weltweite Produktionssystem heute aufweist, sowie der Notwendigkeit, entsprechende Gegenmittel zu entwickeln;

die Wettbewerbsformen und den Rahmen für den Wettbewerb als Instrument für Mobilität und Innovation innerhalb und außerhalb der Grenzen der Union neu zu definieren;

die Beweggründe für die Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme neu zu definieren, vor allem indem angegeben wird, wie der durch sie geschaffene Mehrwert weitergegeben werden soll;

sich der drei Dimensionen bewusst zu werden, die das Konzept der Nachhaltigkeit und seine Übertragung auf die individuelle und kollektive Lebensweise umfassen. (35)

6.2.2

Die vorgenannten Bedingungen können nicht in jeder Form und jedem Typus der beruflichen Aus- und Weiterbildung übernommen werden. Sie sind Gegenstand systematischer Bildungsmaßnahmen (36), in die mehrere Aspekte einfließen und die längerfristig angelegt sind (Lernen + Unterricht), um so in die Bildungskultur (Sozialisation) zu münden, in der das Wissen als treibende Kraft des Fortschritts und die Synergie in einer Wirkungskraft zugunsten der nachhaltigen Entwicklung aufscheinen.

6.3

Folglich ergibt sich nach Ansicht des EWSA als logische Antwort auf die zwei ersten Fragen des niederländischen Vorsitzes Folgendes:

6.3.1

Bei ihrer heutigen Wesensart und ihren gegenwärtigen Funktionsweisen können die europäischen beruflichen Bildungssysteme, sowohl im Bereich der Erstausbildung als auch erst recht der Weiterbildung, den Anforderungen der Wissensgesellschaft und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung nur schwer gerecht werden. Konkrete Probleme der genannten Ausbildungssysteme sind u.a.:

Ihre Ausrichtung: Diese Systeme waren und sind weiterhin in hohem Maße auf die Verringerung punktueller Probleme eines Produktionsumfelds mit geringer Mobilität ausgerichtet.

Ihr Handlungsfeld: Bei der weiter oben behandelten Ausrichtung der europäischen Berufsbildungssysteme muss das Besondere als Teil des Erscheinungsbildes einer Gesamtheit, wie sie heute die Globalisierung der Wirtschaft verlangt, besser in das Allgemeine einbezogen und ein besseres Bewusstsein für das Ganze entwickelt werden.

Ihre Mobilität: Durch ihre Ausrichtung und ihr Handlungsfeld ist jede Form von Mobilität der vorgenannten Systeme intern wie extern teils recht schwierig: die Mobilität bei der Verbreitung neuer Ideen, der Entwicklung von Netzwerken, der Weiterentwicklung von Innovationen und der Ausarbeitung politischer Maßnahmen zur Lösung der Probleme.

Ihr Kontakt zum aktuellen Wissensstand: Abgesehen von individueller Aufnahme- und Umsetzungsfähigkeit des Aus- und Weiterbildungspersonals besteht für die vorgenannten Systeme nach wie vor in der Regel kein Zwang, wissenschaftliche, technologische, produktive oder andere Entwicklungen einzubeziehen.

Ihr Bezug zum Arbeitsmarkt: Die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme werden den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes nicht gerecht, dergestalt dass bestimmte neu aufkommende Qualifikationen und breiter angelegte Fertigkeiten sozialer und persönlicher Art dünn gesät sind.

Ihre Koordinierung: Die Koordinierung von Systemen ist in vielen Mitgliedstaaten ein Problem. Das heißt, dass jedes einzelne berufliche Aus- und Weiterbildungssystem völlig isoliert vom restlichen Bildungssystem sowie getrennt von den anderen Systemen auf Unionsebene und selbstverständlich vom wirtschaftlichen und sozialen Umfeld funktioniert.

6.3.2

Ferner gibt es einige Schwachstellen bei den Strategien, Zielen, Instrumenten und Bildungspraktiken, die die europäischen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme lähmen. In diesem Zusammenhang ist vor allem Folgendes festzustellen:

Die konkrete Umsetzung des lebensbegleitenden Lernens sollte unverzüglich fortentwickelt werden und dies auf allen zuständigen Ebenen der Politik und der Praxis.

Stärkere soziale Kohäsion und mehr Mobilität sind übergeordnete europäische Bildungsziele und ihnen sollte entsprechende Priorität bei der konkreten Umsetzung durch die zuständigen Instanzen und Akteure eingeräumt werden.

In vielen Ausbildungsgängen fehlt der Praxisbezug, worunter die Beschäftigungsbefähigung leidet.

Bildungsinhalte werden oftmals zu eng an kurzfristigen Marktsituationen ausgerichtet und führen damit langfristig zu Entwicklungen, die an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes vorbeigehen.

Es bestehen aufgrund inkompatibler Ausbildungsabschlüsse und Qualifikationen sowie fehlender Fremdsprachenkenntnisse größte Mobilitätshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten fort.

7.   Problemstellungen und Überlegungen in Bezug auf den Kampf um Produktivität in Europa

7.1

Die genannten Feststellungen führen zu der Bewertung, dass das Ringen um Produktivität in Europa nicht auf der richtigen Ebene und nicht zum richtigen Zeitpunkt stattfindet. Dieser Kampf hätte bereits auf der Ebene der Grundbildung und -ausbildung zum Erwerb der Kernkompetenzen ausgetragen werden müssen (37), und er sollte mit derselben Intensität im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens (38) fortgesetzt werden (siehe vorstehende Ziffer 3.5).

7.2

Daher beziehen sich die folgenden Vorschläge auf alle bildungspolitischen Maßnahmen - unabhängig davon, welchem Zuständigkeitsbereich sie zuzuordnen sind - und sind Teil einer einheitlichen Logik, die unerlässlich ist für eine groß angelegte, koordinierte Kampagne, die darauf abzielt, alle europäischen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme so rasch wie möglich an das derzeitige europäische und internationale Umfeld anzupassen. Im Einzelnen wird Folgendes vorgeschlagen:

7.2.1

Eine umfassende und kritische Überprüfung der Strukturen und wechselseitigen Beziehungen der europäischen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme. Eine solche Bestandsaufnahme, die die Entwicklung eines guten Kommunikations-, Zusammenarbeits- und Partnerschaftsniveaus zwischen den Teilsystemen der verschiedenen Bildungsformen fördern wird, um den Herausforderungen der Globalisierung und der daraus resultierenden Mobilität auf effiziente Weise gerecht zu werden. Und auch eine Überprüfung, die durch ein Vergegenwärtigen der Position und der Rolle bestimmt wird, die Europa als weltweitem Partner in den neuen Formen der politischen und wirtschaftlichen Governance international zukommt.

7.2.1.1

Es ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die besagte Überprüfung nicht die klassische humanistische Dimension der europäischen Identität im Bildungs- und Kulturbereich beeinträchtigen darf, sondern diese im Gegenteil fördern muss.

7.2.1.2

Im Rahmen dieser Überprüfung darf die berufliche Bildung keine unabhängige Größe darstellen und natürlich auch nicht Gegenstand einer isolierten Vorgehensweise sein. Sie wird – ebenso wie die Bildungsbereiche, nicht-formale und informelle Lernprozesse mit eingeschlossen – in ein ganzheitliches Netzwerk des lebensbegleitenden Lernens eingebettet sein müssen. Dabei geht es um ein System, das den allgemeinen und beruflichen Bildungsbedarf und die diesbezügliche Nachfrage der Bürger und Bürgerinnen befriedigt und unmittelbar und uneingeschränkt mit dem großen Ziel nachhaltige Entwicklung in Zusammenhang steht.

7.2.2

Die zweite Position des EWSA steht mit der europäischen Perspektive und der Teilnahme am vorstehend angesprochenen Verfahren zur kritischen Überprüfung der Strukturen und Beziehungen der europäischen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme im Zusammenhang.

7.2.2.1

Nach Ansicht des EWSA sind aufgrund der Tragweite der Probleme, ihrer Dringlichkeit und insbesondere der hohen Kosten für ihre Lösung rasche Maßnahmen und Untersuchungen auf europäischer Ebene erforderlich.

7.2.2.2

Ziel dieser Maßnahmen und Untersuchungen darf natürlich kein Eingreifen der Union jedweder Art in die bestehenden Strukturen der europäischen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme sein. Ihre Vielfalt ist von unschätzbarem Reichtum und muss gestärkt werden.

7.2.2.3

Die besagten Maßnahmen und Untersuchungen können alternative Möglichkeiten bieten, bewährte Praktiken für das Heranführen der europäischen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme an neue Gegebenheiten aufzeigen sowie Pilotanwendungen und neue Modelle vorschlagen, um die Bildungssysteme mit den Lissabon-Zielen, den anderen großen Zielen Europas und der Art und Weise, wie das neue weltweite Wissen erschlossen, erforscht, hervorgehoben und genutzt wird, in Verbindung zu bringen.

7.2.2.4

In diesem Kontext hat die Union insbesondere in Bezug auf die Produktivität und ihre Verkettungen, jedoch stets auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich, eine Rolle zu spielen: Diese Rolle muss die Union bekannt machen und fördern, vor allem auf lokaler und regionaler Ebene.

7.2.2.5

Die Teilnahme der Union an der kritischen Überprüfung der Strukturen und Beziehungen der europäischen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme hat noch eine weitere außerordentlich wichtige Dimension. Die Kosten der Untersuchungen können drastisch gesenkt werden, indem die Union – anstelle der Mitgliedstaaten und in Zusammenarbeit mit diesen – die Prüfung, Hervorhebung und Förderung anderer bewährter Praktiken übernimmt. Durch Rückgriff auf die Methode der offenen Koordinierung kann sie den Anstrengungen insgesamt auch mehr Mobilität und Dynamik zur Erreichung gemeinsamer Ziele verleihen.

7.2.3

Die dritte Position des EWSA berührt die Art und Weise, wie der Lernprozess unabhängig von seiner Form mit der Durchführbarkeit der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Politiken in Bezug gesetzt werden kann . Diese ist die komplexeste, aber auch greifbarste Position des EWSA. Sie beruht auf einer entsprechenden Erfahrung und kann als bewährte Praxis erachtet werden (39).

7.2.3.1

Dieser Position liegt das Prinzip zugrunde, dass schwerwiegende Probleme, wie das Problem des Überlebens oder der nachhaltigen Entwicklung, der Produktivität, der Wettbewerbsfähigkeit oder der Schaffung einer Wissensgesellschaft, nicht realitätsfern durch isolierte Vorgehensweisen und einsame Entscheidungen gelöst werden können. Sie lassen sich nicht als gesonderte Probleme durch bruchstückhaftes Eingreifen lösen. Vielmehr müssen sie durch integriertes Handeln und bewusste individuelle und kollektive Mitwirkung auf gesellschaftlicher Ebene angegangen werden. Daher hebt der zentrale Vorschlag des EWSA bezüglich der Produktivität – neben der europäischen, nationalen und sektoralen – ab auf die örtliche Ebene, auf integrierte Politiken für nachhaltige Entwicklung und eine Verstärkung sämtlicher Formen der Zusammenarbeit, die zwischen den Sozialpartnern  (40) sowie generell zwischen der Zivilgesellschaft und lokalen Gebietskörperschaften entstehen, um gemeinsame Ziele zu verwirklichen  (41).

7.2.3.2

In dem Vorschlag werden Wissen, Know-how und Innovation als wesentliche Elemente herausgestellt, die die Kohärenz der Zusammenarbeit, aber auch der gemeinsamen Ziele gewährleisten sollen.

7.2.3.3

Treibende Kraft für das Gelingen dieses Vorschlags sind die individuelle und unternehmensbezogene Durchführbarkeit, das Vertrautmachen mit den derzeitigen Maßnahmen auf weltweiter Ebene, aber auch die gegenseitige Unterstützung der individuell und kollektiv unternommenen Anstrengungen.

7.2.3.4

Als Instrument zur Realisierung dieses Vorschlags wird die Etablierung des lebensbegleitenden Lernens herausgestrichen – ein Konzept, das ungeachtet der Starrheit der derzeitigen einzelstaatlichen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme wie auch der Polarisierungen jedweder Art entwickelt werden kann, die der interne wettbewerbsorientierte Produktionsprozess naturgemäß hervorbringt.

7.2.3.5

Auf jeden Fall und unabhängig von den Diensten, die das lebensbegleitende Lernen als umfassendes Lern- und Bildungskonzept heute und in der Zukunft zu bieten vermag, muss unverzüglich ein System von (politischen und sozialen) Anreizen und Einflüssen entwickelt werden, damit die europäischen allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme hier und heute (42) ihre Zielsetzungen den Lissabon-Zielen anpassen. Das heißt, sie müssen so umgestaltet werden, dass sie folgenden Bedürfnissen gerecht werden:

den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft, der Neuen Wirtschaft und des globalisierten Marktes;

den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, wie sie von der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung geprägt und verändert werden;

die Erfordernisse einer Kultur des Unternehmergeistes, eines kollektiven Produktionsdenkens und eines Klimas der sozialen Legitimation und Akzeptanz der Innovation im Allgemeinen sowie der innovativen Produktionstätigkeit im Besonderen.

7.2.3.6

Die vorstehend angesprochenen Anreize müssen ein günstiges und attraktives Umfeld für die berufliche Bildung und das lebensbegleitende Lernen schaffen. Ein Umfeld, das vor allem durch die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen untereinander und zumal der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen, Unternehmen, der Zivilgesellschaft und den lokalen Gebietkörperschaften zum Zwecke der Förderung der Verfahren und Aktivitäten im Dienste der Ziele von Lissabon hervorgebracht wird.

8.   Die Kompetenzverteilung und das Problem der Finanzierung

8.1

Der Verteilung der Kompetenzen als Teil eines multilateralen Prozesses zur Erreichung gemeinsamer Ziele – insbesondere im Rahmen der Globalisierung – ist ein komplexes Thema, das sowohl objektive wie subjektive Faktoren umfasst. Hierzu gehören:

die Anerkennung und Akzeptanz des Funktionsrahmens seitens der Beteiligten;

die Anerkennung und Akzeptanz der gemeinsamen Ziele und der Notwendigkeit, sie zu erreichen;

die Rahmenbedingungen für das Erreichen der Ziele sowie die Ausgewogenheit dieses Prozesses;

Anreize zum Erreichen der spezifischen Ziele;

die Erfolgschancen des gesamten Unterfangens.

8.1.1

Vor diesem Hintergrund setzt die Teilnahme von Einzelpersonen, Gruppen von Einzelpersonen, Unternehmen oder der örtlichen Gemeinschaft an einem Prozess der Aus- und Weiterbildung – und erst recht des lebensbegleitenden Lernens – eine Klarstellung der Ziele, Mittel und Anreize voraus. Die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten lasten daher nicht nur auf den Akteuren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Sie haben auch eine politische und soziale Entsprechung und können folgendermaßen zugeordnet werden:

8.1.1.1

Die politischen Verantwortlichkeiten beziehen sich generell auf die Schaffung eines reibungslosen und transparenten Funktionsrahmens, was die Bedingungen und Grenzen der wirtschaftlichen, sozialen oder jedweder anderen Funktionsform betrifft. Unter die politischen Verantwortlichkeiten fallen die Entwicklung einschlägiger vorbeugender Politiken, die Verstärkung ausgewählter Formen des politischen und wirtschaftlichen Regierens sowie die Finanzierung solcher Politiken.

8.1.1.2

Die Verantwortlichkeiten der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner, aber auch der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung einer umfassenden Politik des lebensbegleitenden Lernens sind ebenfalls beträchtlich. Hier geht es im Wesentlichen um die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Popularisierung der Ziele, um Mittel und Wege zur Schaffung eines Lernumfelds. Ferner geht es um die Verantwortlichkeiten zur Errichtung bestimmter Formen der Zusammenarbeit und die Einleitung einschlägiger integrierter Maßnahmen. Schließlich handelt es sich um die Verantwortlichkeiten zur Konzipierung und Gewährleistung von Anreizen zur Teilnahme an ausgewählten, von Fall zu Fall gemeinsam vereinbarten Politiken und Maßnahmen.

8.1.1.3

Die unternehmerischen Verantwortlichkeiten haben einen wirtschaftlichen und einen sozialen Aspekt. Es ist Aufgabe der Unternehmen, die Bedingungen und Grenzen ihrer Nachhaltigkeit festzulegen. Sie sind es auch, die kontinuierlich das von ihnen benötigte Qualifikations- und Wissensprofil ausloten und entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren ihres Umfeldes spezielle Ausbildungsprogramme entwickeln müssen. Insbesondere die KMU, die zu ihrem Funktionsumfeld in enger Verbindung stehen, müssen den Rat und die Unterstützung des sozialen und wirtschaftlichen Umfelds benötigen, in dem sie tätig sind, denn für sie ist es sehr schwierig, von sich aus umfassende Weiterbildungsaktivitäten zu entwickeln. Hierdurch wird gleichzeitig der Aspekt der sozialen Verantwortlichkeit der Unternehmen veranschaulicht. Diese Dimension ist im Kontext der Globalisierung der Wirtschaft umso wichtiger, und zwar sowohl im Sinne der Nachhaltigkeit der Unternehmen selbst als auch ihres sozialen Umfelds.

8.1.1.4

Schließlich trägt auch der Einzelne Verantwortlichkeiten bezüglich seiner Beteiligung am Prozess des lebensbegleitenden Lernens. Diese hängen mit der Veränderung seiner Meinung, der Sichtweise heutiger Ereignisse und Fakten, seinem Verhältnis zu Lernen und Wissen und seiner Lebensweise insgesamt sowie seiner Art der Gestaltung und Nutzung seiner Freizeit zusammen. Folglich müssen diese Verantwortlichkeiten der Mitwirkung an den Prozessen des lebensbegleitenden Lernens – insbesondere bei älteren Arbeitnehmern – mit konkreten Verpflichtungen und gesteigerten Anreizen verbunden sein. Bei diesem Mix an Verpflichtungen und Anreizen ist sicherlich die dem Einzelnen zur Verfügung stehende Freizeit und seine Teilhabe an dem durch Neuerungen und die neuen Technologien erwirtschafteten Mehrwert ein wichtiger Aspekt.

8.2

Auch das Problem der Finanzierung der Ausbildung und erst recht der Finanzierung des lebensbegleitenden Lernens ist komplex.

8.2.1

Nach Artikel 14 der Grundrechtscharta der Europäischen Union verfügt jede Bürgerin und jeder Bürger der Union über „das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung“. In der Folge muss es als öffentliche Aufgabe – und dies auf allen Ebenen und Instanzen gemeinsam – gelten, die Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Rechte zu schaffen. Die Sicherung der dazu notwendigen Finanzmittel ist zentraler Bestandteil dieser Aufgabe.

8.2.2

Über diese Pflicht des Staates hinaus wird die Antriebskraft für Nachhaltigkeit in der Regel grundsätzlich von der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft – insbesondere nach außen hin – und den in diesem Rahmen aufgebauten Partnerschaften ausgehen.

8.2.2.1

Eine öffentliche Verantwortung zur Bildungsfinanzierung schließt keineswegs die Mitverantwortung der Arbeitgeber und Betriebe aus. Diese Mitverantwortung bezieht sich nicht generell auf den berufsbildenden Bereich, sondern auf Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote, die unternehmensintern mit dem Ziel der Aneignung spezifischer einzelbetriebsbezogener Fertigkeiten organisiert werden. Die Unternehmen müssen ihre Arbeitnehmer ständig weiterbilden, damit sie der Modernisierung im technologischen und organisatorischen Bereich und dem Bedarf der Unternehmen an Erweiterung ihres Betätigungsfeldes gewachsen sind. Deswegen müssen sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer durch verschiedene von den Sozialpartnern vereinbarte und vorgeschlagene Anreize begünstigt und gefördert werden. Derartige Anreize wurden von den Sozialpartnern bereits in ihrem „Zweiten (gemeinsamen) Fortschrittsbericht über den Aktionsrahmen für den lebensbegleitenden Erwerb von beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen“ („Second Follow-up Report FRAMEWORK OF ACTIONS FOR THE LIFELONG DEVELOPMENT OF COMPETENCIES AND QUALIFICATIONS“) angesprochen. In Ziffer 2 des ersten Kapitels dieses Berichts heißt es u.a.: „Die einzelstaatlichen Berichte veranschaulichen die Vielfalt der Instrumente, die die Sozialpartner einsetzen, um Ressourcen für die Förderung effizienter Investitionen in die lebenslange Erweiterung der beruflichen Fähigkeiten zu mobilisieren. Einige dieser Instrumente (wie etwa Verwendung von EU-Mitteln, Steuerliche Anreize, Einrichtung neuer Fonds) werden in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Behörden der nationalen oder europäischen Ebene eingerichtet. Einige Instrumente sind speziell zugeschnitten auf die individuelle Ressourcenbereitstellung für den Ausbau der beruflichen Fähigkeiten“.

8.2.2.2

Investitionen in wettbewerbsrelevantes Lernen und Wissensaneignung sind jedenfalls in den Rahmen von nachhaltigen und produktiven Partnerschaften zwischen lokalen, regionalen, einzelstaatlichen und sektoralen Akteuren und Instanzen einzuordnen. Solche Investitionen beschränken sich nicht auf die Unterstützung der öffentlichen Hand, sondern sie setzen eine Reihe von Ressourcen unterschiedlicher Provenienz ein. Insgesamt tragen alle Mittelzuwendungen, Aufwendungen und Aktivitäten zur Qualifizierung als Dauerprozess bei.

8.2.3

Der grundlegende öffentliche Bildungsauftrag, der auch im berufsbildenden Bereich zum Tragen kommt, bedarf darüber hinaus einer differenzierten und fallbezogenen Umsetzung. Erstens benötigen bestimmte EU-Regionen und Bevölkerungsgruppen besondere wirtschaftliche Unterstützung und zweitens verdienen bestimmte Sektoren und Betriebssparten – nicht zuletzt KMU – besondere Aufmerksamkeit.

8.2.3.1

Bildungsfinanzierungsinstanzen auf allen Ebenen sollten Wert darauf legen, innovationsfreundlich zu reagieren sowie eine erhöhte Sensibilität für betriebliche Wirklichkeiten – vor allem bei KMU – zu entwickeln.

8.2.3.2

Ein solch fallbezogener Ansatz zur Finanzierung der Verwirklichung des lebensbegleitenden Lernens sollte selbstverständlich transparent agieren und auf der geeigneten Ebene ansetzen, d.h. unter Mitwirkung und Zustimmung der Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft.

8.2.4

Es ist vor allem darauf hinzuweisen, dass bei der Finanzierung der beruflichen Bildung und des lebensbegleitenden Lernens eine rationellere Begebung der betreffenden Mittel dringend Not tut. Und zwar sowohl hinsichtlich der Art und Weise der Begebung dieser Mittel als auch hinsichtlich ihrer Effizienz als Investitionen.

8.2.4.1

Der EWSA schlägt die Ausarbeitung eines hochkarätigen Berichts vor, der sich auf einschlägige Forschungen stützt und Folgendes beinhaltet:

eine Bestandsaufnahme der Ressourcen und Formen der Finanzierung der beruflichen Bildung und des lebensbegleitenden Lernens auf den verschiedenen Ebenen,

Identifizierung und Bewertung ihres Qualitätsniveaus,

Identifizierung und Bewertung ihres Bezugs zu den formellen Bildungssystemen,

Analyse und Vergleich ihrer Effizienz als Investitionen.

8.2.4.2

Eine solche Untersuchung würde möglicherweise Probleme zutage fördern, die heute noch im Verborgenen liegen. Sie wird aber sicherlich bewährte Vorgehensweisen ausmachen, die zu einem Masterplan für die weitere Entwicklung der beruflichen Bildung im Rahmen und unter der Perspektive eines integrierten Systems des lebensbegleitenden Lernens führen können.

9.   Ein Beispiel für bewährte Praxis: ein integrierter Prozess der nachhaltigen Entwicklung auf lokaler Ebene

9.1

ADEDY, der Allgemeine Bund der Beamtengewerkschaften Griechenlands, führte unlängst ein Programm zum Thema lebensbegleitendes Lernen mit dem Titel „Lebensbegleitendes Lernen als individuelles Recht im Rahmen des europäischen Gesellschaftsmodells für das 21. Jahrhundert“ durch. Das von der GD Bildung und Kultur kofinanzierte Programm lief über einen Zweijahreszeitraum und wurde im Januar 2004 abgeschlossen. Es beruhte auf einer Stichprobe dreier geografisch unterschiedlicher regionaler Verwaltungen in Griechenland (Kozani, Kalamata/Messinia und Chalkida/Evvia).

9.2

Die Initiative hatte zum Ziel, regionale Gewerkschaftler sowie generell regionale Mitglieder der organisierten Zivilgesellschaft und lokale Verwaltungen für die Notwendigkeit zu sensibilisieren, zum Zwecke der Verwirklichung der Ziele von Lissabon lokale Formen der Zusammenarbeit und Partnerschaft zu schaffen, wobei das lebensbegleitende Lernen als Entwicklungsinstrument dienen sollte.

9.3

Bezüglich der Ergebnisse der Initiative ist festzustellen, dass in allen drei Fällen gemeinsame Aktionspläne (43) mit folgenden Merkmalen einstimmig vereinbart wurden:

Anerkennung des neuen politischen, technologischen, sozialen und kulturellen Funktionsrahmens, der durch die Globalisierung der Wirtschaft und zeitgemäße technologische Fortschritte tagtäglich geprägt wird.

Akzeptanz der Zusammenarbeit und der Partnerschaften auf lokaler Ebene zwischen lokalen Verwaltungen und der organisierten Zivilgesellschaft, um davon ausgehend Funktionsprobleme anzugehen, die aufgrund der neuen Bedingungen entstanden sind, sowie gemeinsam vereinbarte, spezifische und realistische Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

Nutzung der Institution des lebensbegleitenden Lernens als Werkzeug für die nachhaltige Entwicklung (im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Sinne) wie auch als Instrument zur Schaffung und zum Erwerb von zeitgemäßem und zuverlässigem globalen Wissen.

Zu diesem Zweck Gründung und Betrieb eines multifunktionellen Zentrums (je nach Fall) für Lernen, nachhaltige Entwicklung bzw. Bildung.

10.   Empfehlungen

10.1

Der EWSA möchte den niederländischen Vorsitz im Rahmen seiner generellen Perspektiven des Charakters des heutigen Produktivitätsproblems, seines Verständnisses der Grenzen von Bildung und Ausbildung, aber auch im Bewusstsein dessen, was derzeit machbar ist, auf folgende weiterbildungsrelevante Punkte aufmerksam machen:

10.1.1

Theoretisch ist die Weiterbildung für Erwachsene gedacht. Bis vor wenigen Jahren deckte sie erfolgreich den Bedarf an einfachen Fertigkeiten, und dies zu einer Zeit und in Sektoren, in denen sich entsprechende technologische Fortschritte vollzogen. Dies erklärt, weshalb sich diese Form der Ausbildung stärker im sekundären Produktionssektor entwickelt hat.

10.1.2

In der heutigen Wirtschaftslage gehen technologische und andere Entwicklungen in rascherem Tempo vonstatten, haben eindeutig eine größere Reichweite und sind vor allen Dingen umfassender. Zu ihrer Verfolgung und Assimilierung sind nicht nur einfache Fähigkeiten, sondern Kompetenzen  (44) erforderlich. Folglich ist die Weiterbildung, wie sie heute angeboten wird, ein unzulängliches und womöglich ineffizientes Unterfangen. Sie strebt nach etwas, was ihr nicht entspricht und was sie nicht leisten kann.

10.1.3

Parallel zu ihrem veränderten Tempo haben die technologischen Entwicklungen Ausbildungsanforderungen von zeitgemäßerem Format und Inhalt für Arbeitnehmer einer viel breiteren Altersspanne und aller Produktionssektoren geschaffen. Es wurde der Versuch unternommen, diesen Anforderungen teilweise durch Ausbildungspraktiken früherer Zeiten gerecht zu werden, jedoch ohne wirkliche Ergebnisse, da sie den objektiven aktuellen Bedürfnissen nicht genügten. Eine Ausnahme bilden hier verschiedene Bemühungen seitens der Sozialpartner auf sektoraler Ebene.

10.1.4

Dies ist demnach der Punkt, an dem sich die Weiterbildung in Europa derzeit befindet: Es besteht ein großer Bedarf an Entwicklung, aber dieser Bedarf kann aus Gründen der Infrastruktur, der Kultur und/oder eines Mangels an einschlägigen bewährten Praktiken und Erfahrungen nicht erfüllt werden.

10.1.5

Um diese Situation anzugehen, bedarf es eines neuen Ansatzes in Bezug darauf,

was Weiterbildung heute bedeutet,

wen sie betrifft (Altersgruppen und Sektoren),

wie sie effizienter weiterentwickelt werden kann und

wie sie finanziert werden kann.

10.1.5.1

Die Antworten auf die beiden ersten Fragen sind theoretischer Natur und wurden im Rahmen der Lissabon-Strategie, des lebensbegleitenden Lernens und des Ziels einer Wissensgesellschaft und -wirtschaft bereits beantwortet. Die dritte Frage wurde jedoch noch nicht beantwortet. Der Europäische Rat (45) versuchte mit seinen Entscheidungen wiederholt, die notwendige Mobilität für die Durchführung der einschlägigen – und in einigen Fällen detaillierten – Verpflichtungen zu schaffen, doch ohne nennenswerte Ergebnisse.

10.1.6

Die europaweite Vernetzung vieler Unternehmen und die Mobilität der Arbeitnehmer erfordern eine europäische Dimension in der Berufspolitik. Trotz aller Unterschiedlichkeit ihrer Bildungssysteme müssen sich die EU-Staaten als „Bildungsraum“ verstehen. Nachstehende Punkte sind für den EWSA von besonderer Bedeutung:

die Aufnahme der Weiterbildung als nachschulischem Lernprozess in ein integriertes EU-Programm für lebensbegleitendes Lernen zur unmittelbaren Anwendung (46) vor dem Hintergrund der Formulierung von europäischen Bildungszielen, die im Rahmen der Zuständigkeiten Anregungen für zukunftsweisende Reformen einzelstaatlicher Berufsbildungssysteme geben können, und zwar mit Berücksichtigung der Förderung der Beschäftigungsbefähigung; das zentrale Ziel des integrierten Programms der EU für lebenslanges Lernen muss in der Förderung der europäischen Dimension des lebenslangen Lernens und in der Verknüpfung der beruflichen Grundausbildung mit der Erfordernis einer ständigen Anpassung an den neuen Wissensstand liegen.

die funktionelle und kreative Verbindung des genannten Programms mit und seine Einbindung in das Streben nach dem großen Ziel nachhaltige Entwicklung;

die möglichst dezentrale und individuelle Gestaltung dieser Verbindung im Rahmen europäischer Leitlinien, einschlägiger einzelstaatlicher Strategien und vor allem der Zusammenarbeit zwischen der Zivilgesellschaft und den staatlichen Stellen sowie mit der gesamten Bildungswelt;

eine stärkere Inanspruchnahme der gemeinschaftlichen Partner, vor allem der diesbezüglichen Partnerschaften zwischen ihnen, für dieses Ziel auf europäischer, einzelstaatlicher, lokaler und sektoraler Ebene;

die Stärkung und bestmögliche Nutzung der – grundsätzlich auf örtlicher Ebene angesiedelten – einschlägigen Partnerschaften zwischen den staatlichen Stellen und der Zivilgesellschaft

die Ausrichtung von Ausbildungsinhalten auf die angenommenen Arbeitsmarktbedürfnisse sowie auch auf größtmögliche Bandbreite der Bildungsinhalte;

die Ermöglichung lebenslangen Lernens durch die Festlegung des Bildungsziels der Lernbefähigung; die wichtigste Voraussetzung für Beschäftigungsbefähigung ist die Lernbefähigung;

die verstärkte Vermittlung ökonomischen Wissens bereits in der schulischen Ausbildung im Kontext der Hervorbringung vollkommener Persönlichkeiten, vor allem durch die Erziehung zu persönlicher Mündigkeit, kritischem Denken und Selbständigkeit;

die Erhöhung der Beschäftigungsbefähigung durch eine entsprechend gestaltete Lehrlingsausbildung (Lernen z.B. in Betrieben);

das Erlernen von Fremdsprachen zur Ermöglichung der Mobilität und des Austausches zwischen den Mitgliedstaaten sollte auf allen Ebenen intensiviert werden;

die gezielte Entwicklung des Beschäftigungspersonals, vor allem auch älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, im Sinne guter Unternehmens- und Mitarbeiterführung durch die Einrichtung von Aus- und Weiterbildungsplänen in den Unternehmen;

hierzu gehört auch eine Verstärkung der Bemühungen zur Angleichung bzw. gegenseitigen Anerkennung von Berufsbildungsabschlüssen und beruflichen Qualifikationen.

10.1.7

Diese Perspektive der verstärkten europäischen Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit dem Ziel, den Rückstand bei der Annäherung an die Lissabon-Ziele umfassend und einheitlich anzugehen, setzt spezifische politische Entscheidungen voraus:

ausreichende Mittel für die Erfassung der Vielzahl von Arbeitnehmern und Ausbildungstiefen, die die Umstände erfordern;

die Suche nach den notwendigen Arbeitskräften auf europäischer Ebene;

die Gestaltung eines zeitgemäßen Lernrahmens und –umfelds;

die Sensibilisierung, aktive Präsenz und Teilhabe der Verwaltungen sämtlicher Ebenen, der Sozialpartner sowie generell der Zivilgesellschaft;

die klarere Abgrenzung der Rolle und Zuständigkeiten der jeweiligen Adressaten und Anbieter von Bildungsmaßnahmen sowie auch der Kontrollmechanismen des gesamten Unterfangens auf lokaler, einzelstaatlicher und europäischer Ebene;

und schließlich die Aufbietung aller Mittel zur Förderung der gesamten Initiative und der Auswirkungen ihres Inhalts und ihrer Ziele.

10.1.8

Nach Ansicht des EWSA hängen die schwierigeren Probleme bei der Verwirklichung des genannten Vorschlags von den verfügbaren Mitteln und der operationellen Mobilisierung der lokalen Kräfte (staatliche Stellen und organisierte Zivilgesellschaft) ab.

10.1.8.1

In einer früheren Stellungnahme stellt der EWSA fest „Investitionen im europäischen Interesse mit dem Zweck, die in Lissabon gesteckten Ziele zu erreichen, sind bei der Berechnung des Haushaltsdefizits auszuklammern“ (47). Die Mittel, die für lebensbegleitendes Lernen bereitgestellt werden, würden nach Auffassung des EWSA sowohl beim Aufbau eines Europas des Wissens als auch bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung eine positive Wirkung zeitigen.

10.1.8.2

Eine Verlagerung des Schwerpunkts beim lebensbegleitenden Lernen und der nachhaltigen Entwicklung auf die lokale Ebene würde neue Kräfte freisetzen, größere Mobilität schaffen und dem gesamten Prozess mehr Transparenz verleihen.

10.1.8.3

Ein besser koordiniertes, umfassenderes und effizienteres Verfahren für die Konzipierung, Förderung und Kontrolle der Umsetzung und Effizienz der entsprechenden europäischen bildungspolitischen Entscheidungen würde die geeigneten Voraussetzungen schaffen für eine Tendenzwende, um den Rückstand der Union im Bereich der Produktivität und bei der Verwirklichung der Ziele von Lissabon aufzuholen.

10.1.8.4

Und schließlich wäre eine stärkere Valorisierung und eine bessere Koordinierung der klassischen Schauplätze des Bildungsgeschehens, sprich Familie, Schule und Beruf, sehr hilfreich, um eine entsprechende Dynamik des Geschehens herbeizuführen. Eine Dynamik, die jetzt erforderlich ist, um das große Ziel, die Union bis 2010 zur weltweit dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft zu machen, verwirklichen zu können.

Brüssel, den 28. Oktober 2004

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  Vgl. hierzu das Arbeitsprogramm des niederländischen Vorsitzes.

(2)  Vgl. die Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Kapitel III.

(3)  a.a.O., Ziffer 45.

(4)  Die neue sozialpolitische Agenda soll im ersten Halbjahr 2005 von der Kommission vorgelegt werden.

(5)  Für den Frühjahrsgipfel (März 2005) wird ein Zwischenbericht zur Bewertung der Lissabon-Strategie erwartet.

(6)  Die vom niederländischen Vorsitz ins Visier genommenen strukturellen Veränderungen konzentrieren sich auf vier politische Bereiche (effiziente Neuausrichtung des Spannungsfeldes zwischen Arbeitsleben und sozialem bzw. Familienleben, Aktivierung des Systems der sozialen Sicherheit, Förderung der Veränderungen in der Arbeitswelt, Ausbildung und Produktivität ).

(7)  Die Arbeiten des EWSA sind inzwischen dadurch gekennzeichnet, dass bei der Beschäftigung mit Problemen von dem Prinzip ausgegangen wird, den Teilaspekt in den Gesamtkontext einzubetten. Als gutes Beispiel dafür aus jüngster Zeit ist etwa die Stellungnahme ABl. C 110 vom 30.4.2004 (Hornung-Draus-Greif) oder auch die Stellungnahme ABl. C 117 vom 30.4.2004 (Ribbe-Ehnmark) zu nennen.

(8)  Die Veröffentlichungen des CEDEFOP stellen eingehendere Information zur Begriffsbestimmungen im Bereich der beruflichen Bildung zur Verfügung; s. insbesondere das CEDEFOP-Glossarium sowie die Berufsbildungsforschungsberichte und die Berichte zur Berufsbildungspolitik (www.cedefop.eu.int und www.trainingvillage.gr). Der Anhang der Stellungnahme kommt ergänzend hinzu.

(9)  Zur Begriffsbestimmung s. SEC(2000) 1832 (Memorandum zum lebensbegleitenden Lernen) and KOM(2001) 678 endg. (Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen).

(10)  KOM(2001) 678 endg.

(11)  Zur Begriffsbestimmung s. SEC(2000) 1832 sowie Mitteilung der Europäischen Kommission (1997) Für ein Europa des Wissens.

(12)  KOM(2004) 156 endg.

(13)  Hierzu siehe einschlägige CEDEFOP-Veröffentlichungen unter dem Leitbegriff Getting to work on lifelong learning (Packen wir das lebenslange Lernen an; www.trainingvillage.gr) sowie relevante ETF-Studien und -Berichte zur Situation in den neuen Mitgliedstaaten und Kandidaten-Staaten (www.etf.eu.int).

(14)  Vgl. SCADPlus: Produktivität: Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften und Unternehmen. Es sei darauf hingewiesen, dass außer der „Arbeitsproduktivität“ noch andere einschlägige Begriffe verwendet werden, die inhaltlich allerdings nicht deckungsgleich sind. Hierzu zählen u.a. Wirtschafts-, Unternehmens-, Landes-, Einzel-, Kapitalproduktivität usw.

(15)  Vgl. KOM(2002) 262 endg. (Zusammenfassung) SCADPlus: Produktivität: Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften und Unternehmen.

(16)  Vgl. KOM(2002) 262 endg. (Zusammenfassung) SCADPlus: Produktivität: Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften und Unternehmen.

(17)  Artikel ΙΙΙ-183 des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa. Es ist zu bemerken, dass die Zuständigkeiten der Europäischen Union in Bezug auf die berufliche Bildung durch folgenden Satz bestimmt werden: „Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung [...]“. Bezüglich der Bildung heißt es hingegen: „Die Union trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch bei, [...]“.

(18)  http://europa.eu.int/comm/education/copenhagen/copenahagen_declaration_en.pdf

(19)  ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG 2010: DIE WICHTIGSTEN EMPFEHLUNGEN DES RATES AN DEN EUROPÄISCHEN RAT (2004/C 104/01).

(20)  www.eurydice.org

(21)  Frühere Programme für Berufsbildung: Comett (1986-1989 und 1990-1994), Iris (1988-1993 und 1994-1998), Petra (1988-1991 und 1992-1994), Eurotecnet und Force.

(22)  Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses des Rates über ein Aktionsprogramm zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft (Programm Leonardo da Vinci).

(23)  http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/grundtvig/overview_en.html

(24)  Das Budget der GD Bildung und Kultur macht 0,85 % des EU-Gesamthaushalts aus. Die für berufliche Bildung verwendeten Mittel betragen 0,25 % des Budgets der GD Bildung und Kultur bzw. 0,002 % (gegenüber 0,003 % für alle anderen Bildungsformen und –ebenen) des EU-Gesamthaushalts (Die Zahlenangaben wurden dem Allgemeinen Haushaltsplan der Union für 2004 entnommen bzw. entlehnt).

(25)  In einer diesbezüglichen Eurostat-Umfrage (CVTS 2/Data 1999/EDITION 2002) werden äußerst wichtige Bemerkungen über die quantitativen und qualitativen Elemente der Ausbildung in einer Stichprobe von Mitgliedstaaten und auf sektoraler Ebene formuliert.

(26)  Es wird betont, dass der ursprüngliche Vorschlag der Kommission wie folgt lautete: „Bis 2010 sollten sich im EU-Durchschnitt mindestens 15 % der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter (Altersgruppe 25 bis 64 Jahre) am lebenslangen Lernen beteiligen; in keinem Land soll die Quote unter 10 % liegen.“ Der Europäische Rat vom 5. Mai 2003 hat diese Vorgabe schließlich im vorstehend beschriebenen Sinne geändert (Quelle: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/c11064.htm).

(27)  Die Ausbildung auf sektoraler Ebene scheint für die Erlangung internationaler Qualifikationen und Kompetenzen von besonderer Bedeutung zu sein. Die Akteure auf dieser Ebene stehen den Problemen und Herausforderungen, die sich aus der Globalisierung und Entwicklung der neuen Technologien ergeben, nahe und befinden sich in einer guten Position, um Lösungen vorzuschlagen und zu entwickeln (Leonardo da Vinci – EAC/11/04, Ziffer ΙΙΙ).

(28)  KOM(2002) 262 endg. Ziffer 2 (zweiter Absatz).

(29)  KOM(2002) 262 endg.

(30)  Vgl. http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/n26027.htm (Schlussfolgerungen).

(31)  Vgl. Ziffer 4.4 des Dokuments ABl. C 85 vom 8.4.2003 (Sirkeinen-Ehnmark).

(32)  Vgl. ABl. C 311 vom 7.11.2001, Ziffer 3.4.1 ff. (Koryfidis-Rodriguez Garcia Caro-Rupp).

(33)  Das zentrale Problem der europäischen Bildungs- und Ausbildungssysteme liegt heute darin, dass sie mit ihrem Umfeld nicht in Einklang stehen. Das heißt, dass bei einem Umfeld sehr starker Mobilität die europäischen Bildungs- und Ausbildungssysteme in der Regel funktionieren, als ob völlige Windstille herrscht.

(34)  Vgl. auch: European social statistics Continuing vocational training survey (CVTS2) Data 1999. Siehe auch die Zahlenangaben im gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission (vom April 2004) über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (2004/C 104/01).

(35)  Vgl. hierzu Ziffer 7.2.3

(36)  Zur Definition der Begriffe „Schulbildung“, „Lernen“, „Unterricht“ und „Sozialisation“ vgl. CES 1113/1999 fin rev. - Anhang.

(37)  Schlüssel-/Kernkompetenzen: Fähigkeiten, welche die Grundfertigkeiten und grundlegenden Fähigkeiten ergänzen und den Einzelnen befähigen, sich leichter neue Kenntnisse anzueignen, sich neuen Technologien und organisatorischen Rahmenbedingungen anzupassen und/oder auf dem Arbeitsmarkt mobil zu sein, Mobilität zu beruflichem Aufstieg eingeschlossen (Quelle: Zweiter Bericht zur Berufsbildungsforschung in Europa: Zusammenfassung – CEDEFOP-Veröffentlichung).

(38)  Der Europäische Rat vom 25./26. März 2004 nimmt in seinen Schlussfolgerungen (Ziffer 39) hierauf folgendermaßen Bezug: „Er erkennt ferner an, dass lebenslanges Lernen sich positiv auf die Produktivität und das Angebot an Arbeitskräften auswirkt; er befürwortet die Annahme eines integrierten EU-Programms im Jahr 2005 und die Einführung nationaler Strategien in allen Mitgliedstaaten bis 2006“.

(39)  Weitere Einzelheiten siehe beiliegenden Aktionsplan für die Entwicklung eines lokalen multifunktionellen Zentrums für Lernen, nachhaltige Entwicklung und Bildung.

(40)  Ein charakteristisches Positivbeispiel sind die Prioritäten, die die Sozialpartner auf europäischer Ebene im März 2002 im Rahmen ihrer Anstrengungen betreffend die lebensbegleitende Erweiterung der Fertigkeiten und Qualifikationen, die unterstützt werden sollten.

(41)  Der Europäische Rat vom 25./26. März 2004 nimmt in seinen Schlussfolgerungen (Ziffer 43) hierauf folgendermaßen Bezug: „Der Wandel muss über die staatlichen Stellen hinaus Unterstützung und Fürsprache finden. Damit diese Unterstützung wirklich zustande kommt, ruft der Europäische Rat die Mitgliedstaaten dazu auf, Reformpartnerschaften ins Leben zu rufen, an denen die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und die Behörden im Einklang mit den einzelstaatlichen Regelungen und Gepflogenheiten beteiligt werden.“

(42)  Näheres hierzu ist einer einschlägigen Studie und Analyse des Verbands der griechischen Industrie über die Bedürfnisse der Unternehmen in den Jahren 2005-2007 zu entnehmen, die letzten Juni veröffentlicht wurde. htt://www.fgi.org.gr/frames/frames.asp

(43)  Der letzte Aktionsplan aus der Region Evvia (Chalkida) liegt als Anhang bei (er existiert nur in Griechisch und Englisch). Die beiden anderen Aktionspläne sind ähnlichen Inhalts.

(44)  Kompetenz: Die erwiesene individuelle Fähigkeit, das Know-how, die Fähigkeiten und Fertigkeiten, Qualifikationen oder das erworbene Wissen zur Bewältigung sowohl üblicher als auch neuer beruflicher Situationen und Anforderungen einzusetzen (Quelle: Zweiter Bericht zur Berufsbildungsforschung in Europa: Zusammenfassung – CEDEFOP-Veröffentlichung).

(45)  Charakteristisch ist folgender Satz der Schlussfolgerungen vom 25./26. März 2004 (Ziffer 10): „Der Europäische Rat stellt übereinstimmend fest, dass es nunmehr entscheidend darum geht, die bereits eingegangenen Verpflichtungen besser umzusetzen.“

(46)  In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. März 2004 ist folgende Position enthalten: „Er erkennt ferner an, dass lebenslanges Lernen sich positiv auf die Produktivität und das Angebot an Arbeitskräften auswirkt; er befürwortet die Annahme eines integrierten EU-Programms im Jahr 2005 und die Einführung nationaler Strategien in allen Mitgliedstaaten bis 2006“.

(47)  Vgl. Ziffer 5 der Stellungnahme — ABl. C 110 vom 30.4.2004 (Berichterstatter: Herr FLORIO).


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