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Document E2004P0001

Ersuchen des Frostating lagmannsrett mit Beschluss vom 23. April 2004 um ein Gutachten des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache Fokus Bank ASA gegen Staten gegen Skattedirektoratet (Rechtssache E-1/04)

OJ C 40, 17.2.2005, p. 14–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

17.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 40/14


Ersuchen des Frostating lagmannsrett mit Beschluss vom 23. April 2004 um ein Gutachten des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache Fokus Bank ASA gegen Staten gegen Skattedirektoratet

(Rechtssache E-1/04)

(2005/C 40/07)

Mit Beschluss vom 23. April 2004, der in der Gerichtskanzlei am 27. April 2004 eingelangt ist, ersuchte das Frostating lagmannsrett (Appellationsgericht Frostating), Trondheim, Norwegen, den EFTA-Gerichtshof um Abgabe eines Gutachtens in der Rechtssache Fokus Bank ASA gegen Staten gegen Skattedirektoratet, zu folgenden Fragen:

1.

Lässt es sich mit Artikel 40 EWR-Abkommen vereinbaren, dass eine Steuergutschrift für die Quellensteuer an Steuerzahler mit Wohnsitz in anderen Mitgliedstaaten nicht gewährt wird?

a)

Ist es rechtlich von Bedeutung, ob der Steuerzahler in einem Mitgliedstaat ansässig ist, der sich in einem Steuerabkommen mit Norwegen verpflichtet hat, eine Quellensteuergutschrift zu gewähren?

b)

Ist es rechtlich von Bedeutung, ob der Steuerzahler in dem speziellen Fall tatsächlich eine Quellensteuergutschrift erhält oder erhalten wird?

2.

Lässt es sich mit dem EWR-Abkommen vereinbaren, dass ein Mitgliedstaat bei der Bewertung und Neubewertung der Dividendensteuer (Quellensteuer) nur mit der ausschüttenden Gesellschaft verkehrt, wenn die Bewertungsentscheidung für ausländische Steuerzahler auf der Vermutung beruht, dass der Eigentümer für Steuerzwecke jemand anderer ist als die Person, die 1) nach Privatrecht der Eigentümer ist; 2) im VPS-Register als Eigentümer geführt wird; und 3) in Bezug auf die Steuerbehörden als Eigentümer aufscheint, ohne den Eigentümer für Steuerzwecke oder den VPS-registrierten Eigentümer nach Privatrecht über die Bewertungsänderung zu unterrichten?


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