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Document 52004AE0318

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)“ (KOM(2003) 806 endg. - 2003/0312 (CNS))

OJ C 110, 30.4.2004, p. 96–97 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 110/96


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)“

(KOM(2003) 806 endg. - 2003/0312 (CNS))

(2004/C 110/15)

Der Rat beschloss am 16. Januar 2004 gemäß Artikel 37 des EG–Vertrags, den Europäischen Wirtschafts– und Sozialausschuss um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen.

Das Präsidium des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses beauftragte die Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz am 27. Januar 2004 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 406. Plenartagung am 25./26. Februar 2004 (Sitzung vom 25. Februar) Herrn DONNELLY zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 60 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung

1.1

Die Beitrittsakte sah für die neuen Mitgliedstaaten die vom EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierte Maßnahme „Einhaltung von Gemeinschaftsnormen“ vor. Mit dieser Maßnahme sollten die Bemühungen der Landwirte, innerhalb des zugestandenen Übergangszeitraums die EU-Normen zu erreichen, durch die Gewährung einer Beihilfe zum Ausgleich der dadurch anfallenden Kosten unterstützt werden.

1.2

Mit der GAP-Reform wurde die Maßnahme „Einhaltung von Normen“ (1) eingeführt, mit der Landwirten geholfen werden sollte, sich auf die Betriebskosten einzustellen, die aus kürzlich eingeführten EU-Normen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den Bereichen Umwelt, Gesundheit der Bevölkerung, Tier- und Pflanzengesundheit, Tierschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz resultierten.

1.3

Im Vorschlag der Kommission zur Anpassung der Beitrittsakte an die GAP-Reform (2) wird die Maßnahme „Einhaltung der Gemeinschaftsnormen“ gestrichen, um jede Überschneidung mit der neuen Maßnahme „Einhaltung von Normen“ zu vermeiden und gleichzeitig die für die neuen Mitgliedstaaten verfügbaren Möglichkeiten der neuen Maßnahme aufrecht zu erhalten.

1.4

Allerdings haben die neuen Mitgliedstaaten einen Großteil der ihnen aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, für die Entwicklung des ländlichen Raums zugewiesenen Mittel zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen zur Anpassung an die EU-Umweltnormen verwandt, anstatt diese Ausgaben über die Zuweisungen aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, zu decken.

2.   Wesentlicher Inhalt des Kommissionsvorschlags

2.1

Da es zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr schwierig zu sein scheint, die Strukturfondsmittel zur Unterstützung der Einhaltung von Normen zu erhöhen, die schnellere Einhaltung der Gemeinschaftsnormen gerade im Umweltbereich für die EU jedoch Priorität hat, schlägt die Kommission vor, eine weitere Ausnahmeregelung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates einzuführen, damit die neuen Mitgliedstaaten Investitionskosten unter bestimmten Bedingungen berücksichtigen können, wenn sie die Höhe der jährlichen Beihilfe gemäß der Maßnahme „Einhaltung von Normen“ festlegen.

2.2

Diese vorübergehende Abweichung wäre auf den Programmierungszeitraum 2004–2006 begrenzt und hätte keine zusätzlichen Ausgaben für den Gemeinschaftshaushalt zur Folge, da sie aus den für die neuen Mitgliedstaaten festgelegten Haushaltsmitteln (2004-2006) finanziert werden soll.

3.   Allgemeine Bemerkungen

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt die Priorität der Kommission, die Einhaltung der Gemeinschaftsnormen durch die neuen Mitgliedstaaten insbesondere im Umweltbereich zu beschleunigen voll und ganz und begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission, den zehn beitretenden Staaten die Möglichkeit einzuräumen, Mittel aus dem Garantiefonds für Maßnahmen zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt einzusetzen.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1

Der Ausschuss räumt Umweltschutzmaßnahmen hohe Priorität ein und hält Investitionen in Projekte zur Verbesserung des Umweltschutzes in landwirtschaftlichen Betrieben in den neuen Mitgliedstaaten für wünschenswert.

5.   Schlussfolgerungen

5.1

Der Ausschuss unterstützt den Kommissionsvorschlag ohne Einschränkungen.

Brüssel, den 25. Februar 2004

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger BRIESCH


(1)  Verordnung (EG) Nr. 1783/2003 des Rates vom 29. September 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Kapitel Va – ABl. L 270 vom 21.10.2003.

(2)  KOM(2003) 643: „Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Anpassung der Akte über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik“.


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