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Document 52004AE0305

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema: „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Forscher im europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten“ (KOM(2003) 436 endg.)

OJ C 110, 30.4.2004, p. 3–13 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 110/3


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema: „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Forscher im europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten“

(KOM(2003) 436 endg.)

(2004/C 110/02)

Die Europäische Kommission beschloss am 18. Juli 2003, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 2. Februar 2004 an. Berichterstatter war Herr WOLF.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 406. Plenartagung am 25./26. Februar 2004 (Sitzung vom 25. Februar) mit 103 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung

1.1

Der Ausschuss hat bereits früher darauf hingewiesen, dass Humankapital die sensibelste und wertvollste Ressource für Forschung und Entwicklung ist, und dass er die Bemühungen der Kommission um Ausbau und Erhalt der Humanressourcen unterstützt.

1.2

Dementsprechend begrüßt der Ausschuss die Mitteilung der Kommission zu den Problemen des Forscherberufs in der EU, und ebenso die darin enthaltenen Vorschläge und Initiativen. Er unterstützt die Kommission mit Nachdruck in ihrer Absicht, und er appelliert zugleich an die Mitgliedstaaten, eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation zu bewirken. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

1.3

Der Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Notwendigkeit für Verbesserungen sowohl die persönliche Vertragsgestaltung der Forscher betrifft als auch die für jede Art von Mobilität wichtige Anpassung/Übertragbarkeit aller Elemente der sozialen Absicherungen und Altersvorsorge.

1.4

Solange diese Forderungen durch die noch mangelnde Vervollständigung des Europäischen Binnenmarkts oder durch unzureichende Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht erfüllt sind, sollte die Kommission z.B. im Rahmen ihres Mobilitätsprogramms für eine bestmögliche Kompensation der noch bestehenden Mängel sorgen und darüber hinausgehende Anreize schaffen. Ein besonders wichtiger Aspekt dabei ist auch der Zusammenhalt von Familien und die damit verbundenen Fragen.

1.5

Der Ausschuss weist aber auch darauf hin, dass als Anreiz, den Beruf des Forschers zu ergreifen, beides erforderlich ist: sowohl eine attraktive und der Bedeutung von Forschung und Entwicklung angemessene Vertragsgestaltung für die einzelnen Forscher, als auch eine langfristig belastbare planerische Verlässlichkeit bei der Mittelausstattung der Forschungsinstitutionen und der industriellen Forschungslabors. Forschungspolitik darf nicht zum Spielball kurzfristiger budgetärer Planungen und Lenkungsexperimente werden. Sie sollte stattdessen bemüht sein, das Potenzial und die Fähigkeiten der Forscher in Selbstverantwortung und zum Nutzen der Allgemeinheit ausreichend zu fördern.

1.6

Die meisten großen, bahnbrechenden Entdeckungen waren nicht das Ergebnis einer zielgerichteten Aufgabenstellung, sondern der Suche nach den Gesetzen der Natur. Dieser Suche mit ausreichenden Mitteln und weitgehend frei von politischen Vorgaben nachgehen zu können, ist nicht nur Bestandteil des Grundrechts auf Forschungsfreiheit, sondern — in ausgewogener Balance mit zielorientierter Forschung und Entwicklung — auch wesentliche Voraussetzung zukünftigen Fortschritts und allgemeinen Wohlstands.

1.7

Der Ausschuss ist sehr darüber besorgt, dass diese Voraussetzungen derzeit in vielen Mitgliedstaaten leider nicht oder nur unzureichend gegeben sind. Neben den bekannten, gravierenden volkswirtschaftlichen Nachteilen führt dieser Mangel außerdem zu einer besorgniserregenden Zunahme der Abwanderung gerade der besten jungen Forscher vor allem in die USA.

1.8

Der Ausschuss appelliert daher an den Rat, das Parlament und die Kommission, insbesondere aber an die Mitgliedstaaten und die europäische Industrie, ihren mehrfach bekräftigten Verpflichtungen nachzukommen und die Investitionsausgaben für Forschung und technologische Entwicklung bis 2010 auf 3 % des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Investitionen in Forschung und Entwicklung, die den Vergleich zu konkurrierenden Volkswirtschaften standhalten, sind eine Grundvoraussetzung, um die Ziele von Lissabon zu verwirklichen.

1.9

Der Ausschuss unterstützt auch die von der Kommission vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen wie die „Charta der Europäischen Forscher“ und den „Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“; beide Regelwerke können in vielen Fällen sehr hilfreich sein. Der Ausschuss macht hierzu allerdings den deutlichen Vorbehalt, dass diese Regelwerke (wie von der Kommission vorgeschlagen) nur auf freiwilliger Basis anzuwenden sein sollen, und dass ihre Anwendung keinesfalls zu einer Überregulierung (Überbürokratisierung) in einem teilweise ohnedies bereits überreguliertem Gebiet führen darf.

1.10

Leitfaden der Forschungspolitik müssen die Ziele von Lissabon bleiben. Also muss auch der Wettbewerb der Forschungssysteme und -institutionen um die jeweils beste Struktur, die beste Ausstattung und die beste Personalpolitik ermöglicht und unterstützt, aber nicht durch Überregulierung behindert werden. Das Verhalten der Gesamtheit orientiert sich an den Beispielen der Erfolgreichen. Also muss man die Erfolgreichen erkennen, unterstützen und — im Rahmen der ethischen und gesetzlichen Grenzen — auf ihre Art gewähren lassen.

1.11

Die — schon in der Schule beginnenden — Anreize und Auswahlverfahren für die Ausbildung und Karriere von Forschern sind so zu gestalten und die erbrachten Leistungen sind so zu honorieren, dass eine ausreichende Anzahl der jeweils Fähigsten sich für eine wissenschaftliche (akademische) Ausbildung entscheidet und die jeweils Fähigsten innerhalb des Wissenschaftlerberufs leitende Aufgaben übertragen bekommen bzw. übernehmen.

1.12

Mit der sowohl seitens der Gesellschaft als auch seitens der einzelnen Forscher getätigten Investitionen zum Erwerb eines erwünschten breiten und schwierigen Grundlagen- und hochgradigen Spezialwissens übernimmt die Gesellschaft — vertreten durch die Politik — die Verantwortung zum bestmöglichen Nutzen dieser Investitionen. Diese Verantwortung muss sich auch in der Sorge für einen adäquaten Karriereweg der ausgebildeten Forscher mit attraktiven Verzweigungsoptionen ohne Abseitsfalle manifestieren. Der Ausschuss unterstützt die Kommission in ihrem Bemühen, diese Aufgabe zu erfüllen.

1.13

Ein sehr wichtiges, auch von der Kommission betontes Anliegen ist dabei, die Karrierewege zwischen dem akademischen Bereich und der Industrie zu verbessern sowie den Personalaustausch zu intensivieren. Trotz einzelner Fortschritte ist hier noch viel zu tun. Dazu könnte auch die geforderte deutliche Erhöhung des industriellen Engagements in Forschung und Entwicklung beitragen.

1.14

Um die Forscher vor einem unangemessenen Übermaß administrativer Aufgaben und Probleme — einschließlich der damit verbundenen aktiven und passiven Gutacheraufgaben — zu schützen, sollte vermieden werden, dass innerhalb der notwendigen Genehmigungs- und Lenkungshierarchien zu viele getrennt agierende vertikale und auch horizontale (parallele) Instanzen beteiligt sind, da dies nicht nur zu vermeidbarer innerer Reibung und unnötiger, fehlgeleiteter Arbeitsbelastung gerade der Fähigsten führen kann, sondern zudem zu unklaren und sogar widersprüchlichen Anforderungskriterien und Entscheidungssituationen.

1.15

Gesellschaft und Politik müssen dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für die Entstehung und den Erhalt von Exzellenz und Spitzenleistung vorhanden sind oder geschaffen werden.

1.16

Bezüglich seiner zahlreichen speziellen Kommentare und detaillierten Empfehlungen verweist der Ausschuss auf die folgenden Kapitel dieser Stellungnahme.

2.   Einleitung

2.1

Im Januar 2000 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung, in der die Schaffung eines europäischen Forschungsraums (EFR) (1) vorgeschlagen wurde. Dazu hat der Ausschuss eine ausführliche, unterstützende Stellungnahme (2) verabschiedet, in welcher er bereits auf die Probleme der Mobilität und anderer mit dem Beruf des Wissenschaftlers verbundene Aspekte einging und entsprechende Maßnahmen zu deren Behebung empfahl. Auch weitere zwischenzeitliche Stellungnahmen (3) des Ausschusses zu zusätzlichen Dokumenten der Kommission haben sich bereits mit diesem Thema befasst und entsprechende Maßnahmen empfohlen.

2.2

Mit der vorgelegten Mitteilung spricht die Kommission — im Kontext der Ziele von Lissabon und der dafür maßgeblichen Rolle von Forschung und Entwicklung — die wichtige Frage der Berufs- und Karrieremöglichkeiten der Forscher innerhalb der Europäischen Forschungsraums an.

2.3

Die Kommission schreibt dazu: „Unter Bezugnahme auf die Bereiche, in denen die Forscher tätig sind, oder das geografische, rechtliche, administrative und kulturelle Umfeld, in dem sie arbeiten, zeigt die Mitteilung sowohl strukturelle Schwachpunkte als auch ausgeprägte Unterschiede bei all diesen Komponenten auf. Diese Unterschiede und die mangelnde Offenheit der Forscherlaufbahnen in Europa führen dazu, dass sich in Europa weder interessante Karriereaussichten noch ein wirklicher Beschäftigungsmarkt entwickeln können, ungeachtet dessen, ob der Aspekt der geografischen Lage, der Tätigkeitsbereiche oder der Chancengleichheit betrachtet wird. Diese Unterschiede wirken sich auch nachteilig auf die Attraktivität einer beruflichen Laufbahn im F&E-Bereich für junge Wissenschaftler und auf die Anerkennung von Forschern durch die Allgemeinheit aus.“

3.   Inhalt der Mitteilung der Kommission

3.1

Die Mitteilung der Kommission enthält eine Analyse der verschiedenen Komponenten, die den Beruf des Forschers charakterisieren und die Definition der verschiedenen Faktoren, die bei der Entwicklung von Forscherkarrieren auf europäischer Ebene eine bestimmende Rolle einnehmen: Bedeutung und Art der Ausbildung, die Unterschiede bei den Einstellungsverfahren, vertragliche und finanzielle Aspekte und letztendlich die Bewertungsmechanismen und die Aussichten auf berufliche Weiterentwicklung. Dementsprechend ist die Mitteilung thematisch sehr breit und umfassend angelegt, so dass eine zusammenfassende, kurze Wiedergabe der wesentlichen Aussagen — soweit nicht in den folgenden Kapiteln explizit angesprochen — hier kaum möglich ist.

3.2

Die Mitteilung der Kommission berührt unter anderem die im Folgenden stichpunktartig wiedergegeben Aspekte:

Politischer Kontext; Definition eines Forschers; Karriereaussichten; Personalbedarf; Anerkennung der Forscherberufe; Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie; europäische Dimension; geschlechtsspezifische Unterschiede; Faktoren, die eine Laufbahn beeinflussen; Forschungsausbildung; Umfeld; Doktorandenprogramme; Rekrutierungsverfahren; Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen; Liberalisierung der Laufbahnen; Finanzielle Anreize; Nachfrage nach alternativen Beschäftigungsverhältnissen; Systeme der Evaluierung; vorgeschlagene Maßnahmen und Initiativen.

3.3

Im Rahmen der seitens der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und Initiativen wird die Kommission unter anderem:

eine hochrangige Sachverständigengruppe einsetzen, deren Aufgaben die Ermittlung weiterer Beispiele für vorbildliche Praktiken in Bezug auf verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten, wie die sektorüberschreitende Mobilität oder neue Tenure Track-Modelle, und die anschließende umfassende Weitergabe an die Forschergemeinde sein sollen;

die „Charta der Europäischen Forscher“, einen Rahmen für das Management von Laufbahnen der Humanressourcen im F&E-Bereich, auf der Grundlage freiwilliger Regelungen ausarbeiten;

einen „Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“ basierend auf vorbildlichen Praktiken zur Verbesserung der Einstellungsverfahren skizzieren.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1

Der Ausschuss begrüßt es außerordentlich, dass die Kommission in ihrer Mitteilung das wichtige und in der Vergangenheit unterschätzte Thema des Forscherberufs aufgreift. Der Ausschuss stimmt mit der Kommission voll darin überein, dass „Humanressourcen in den meisten Fällen ausschlaggebend für Erfolge in der Forschung, die Erbringung von Spitzenleistungen und die Erreichung eines hohen Leistungsniveaus“ sind, und er unterstützt die Kommission in ihrem Ziel, sich auch seitens der Gemeinschaft dieser Problematik anzunehmen. Der Ausschuss hat bereits in einer früheren Stellungnahme (4) darauf hingewiesen, dass Humankapital die sensibelste und wertvollste Ressource für Forschung und Entwicklung ist, und dass er dementsprechend die Bemühungen der Kommission um Ausbau und Erhalt der Humanressourcen unterstützt. Der Ausschuss sieht hier den Bedarf für deutliche Verbesserungen und begrüßt es, dass auch die Kommission beabsichtigt, dementsprechend tätig werden.

4.2

Mit der sowohl seitens der Gesellschaft als auch seitens der einzelnen Forscher getätigten Investitionen zum Erwerb eines erwünschten breiten und schwierigen Grundlagen- und hochgradigen Spezialwissens übernimmt die Gesellschaft — vertreten durch die Politik — die Verantwortung zum bestmöglichen Nutzen dieser Investitionen. Diese Verantwortung muss sich auch in der Sorge für einen adäquaten Karriereweg der ausgebildeten Forscher mit attraktiven Verzweigungsoptionen ohne Abseitsfalle manifestieren. Der Ausschuss unterstützt die Kommission in ihrem Bemühen, diese Aufgabe zu erfüllen.

4.3

Der Ausschuss weist aber zugleich auch darauf hin, dass für erfolgreiche Forschung und Entwicklung eine angemessene, wettbewerbsfähige und leider häufig auch kostspielige apparative Ausstattung (Großgeräte) und Infrastruktur — verbunden mit einer anspruchsvollen mehrjährigen Aufbau- und Einarbeitungsphase der beteiligten Gruppen — sowie die erforderlichen Budgets zu deren wissenschaftlicher Nutzung ebenso unverzichtbar sind.

4.4

Dies erfordert politische und unternehmerische Entscheidungen, die es ermöglichen, Forschung auf breiter Basis und langfristig zu betreiben, sowie dafür ausreichende Mittel einzusetzen und planerische Verlässlichkeit zu garantieren. Vor allem Letzteres ist ein entscheidendes Kriterium für die Motivation junger Menschen, hierin eine berufliche Zukunft zu suchen, also zur Gewinnung, Erhaltung und optimalen Nutzung von Humanressourcen.

4.5

Der Ausschuss ist sehr darüber besorgt, dass diese Voraussetzungen derzeit in vielen Mitgliedstaaten leider nicht oder nur unzureichend gegeben sind. Neben den bekannten, gravierenden volkswirtschaftlichen Nachteilen führt dieser Mangel zudem zu einer besorgniserregenden Zunahme der Abwanderung (5) gerade der besten jungen Forscher vor allem in die USA.

4.6

Der Ausschuss appelliert daher mit Nachdruck an Rat, Parlament und Kommission, insbesondere aber an die Mitgliedstaaten, ihren z.B. auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona eingegangenen Verpflichtungen tatsächlich nachzukommen und die Investitionsausgaben für Forschung und technologische Entwicklung (F&E) bis 2010 auf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben, dabei aber zugleich planerische Sicherheit und Forschungsfreiheit — insbesondere für eine ausreichende Grundlagenforschung (6) — zu garantieren. Investitionen in Forschung und Entwicklung, die dem Vergleich zu konkurrierenden Volkswirtschaften (7) standhalten, sind die Grundvoraussetzung, um die Ziele von Lissabon zu verwirklichen, nämlich die Europäische Union bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt umzugestalten“.

4.7

Der Ausschuss erinnert zudem an seine frühere Empfehlung (8), die F&E - Investitionen der Gemeinschaft als mittelfristiges politisches Ziel für die Zeit nach dem 6. F&E-Rahmenprogramm um 50 % anzuheben.

4.8

Dies muss selbstverständlich ergänzt werden durch wirkungsvolle Maßnahmen, (i) jungen Menschen Forschung und Wissenschaft nahe zu bringen, und dazu auch (ii) im Ausbildungsplan der Schulen der Vermittlung wissenschaftlicher, insbesondere naturwissenschaftlicher, aber auch technischer und mathematischer Grundkenntnisse ein größeres Gewicht und eine attraktive Darstellungsform zu verleihen. Forschung und Entwicklung sind die Basis unserer heutigen Lebensweise und das Saatgut für zukünftige Innovationen, Wohlstand und Frieden (9).

4.9

Allerdings sind Bedeutung, Voraussetzungen und Ausmaß dieses Sachverhalts im allgemeinen Bewusstsein der Bürger nicht ausreichend verankert. Auch die Curricula der Schulen und das Verhalten der Lehrkräften reflektieren diese Bedeutung nicht ausreichend.

4.10

Wie die Kommission richtig feststellt, hängen nämlich sowohl die Motivation begabter junger Menschen, sich für eine zum Forscherberuf führende akademische Ausbildung zu entscheiden, als auch die späteren Entscheidungen ausgebildeter Wissenschaftler, bei welcher Institution und in welchem Land sie arbeiten möchten, auch von der Haltung und Wertschätzung der Gesellschaft ab.

4.11

Diese Wertschätzung zeigt sich aber nicht nur im Feuilleton der veröffentlichten Meinung etc., sondern auch in der Stetigkeit, Verlässlichkeit und Belastbarkeit entsprechender politischer und unternehmerischer Entscheidungen. Dies gilt sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch und insbesondere auf Ebene aller Mitgliedstaaten. Humanressourcen, materielle Ressourcen und der nötigen Berufsentfaltung entsprechende Arbeitsmöglichkeiten sowie deren Finanzierung sind eng miteinander verknüpfte Faktoren (10).

4.12

Wenn der Wille und auch die nötigen materiellen Voraussetzungen bzw. Entscheidungen gegeben sind, Forschung und Entwicklung sowohl auf Ebene der Gemeinschaft, als auch in allen Mitgliedstaaten angemessen zu fördern (11) sowie den Beruf des Forschers dementsprechend besser zu honorieren, und in jenen Mitgliedstaaten, in welchen ein spezieller Nachholbedarf besteht, ganz besondere, überproportionale Anstrengungen zu unternehmen, werden sich auch die in der Mitteilung der Kommission hervorgehobenen Probleme, wie „... Unterschiede und die mangelnde Offenheit der Forscherlaufbahnen in Europa führen dazu, dass sich in Europa weder interessante Karriereaussichten noch ein wirklicher Beschäftigungsmarkt entwickeln können, ungeachtet dessen, ob der Aspekt der geografischen Lage, der Tätigkeitsbereiche oder der Chancengleichheit betrachtet wird“ leichter lösen lassen.

4.13

Der Beruf des Forschers im Europäischen Forschungsraum erfordert aus gutem Grund Mobilität und Flexibilität. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der persönlichen und familiären Lebensverhältnisse und der sozialen Absicherung geschehen. Daher unterstützt der Ausschuss die Kommission in ihrem Ziel, auf eine Lösung der damit verbundenen Probleme hinzuwirken und eine angemessene und international wettbewerbsfähige persönliche Vertragssituation der Forscher einzufordern bzw. zu gewährleisten.

4.14

Im Wesentlichen unterstützt der Ausschuss die dazu von der Kommission vorgeschlagenen bzw. beabsichtigten Maßnahmen und Initiativen. Der Ausschuss hat allerdings Zweifel, ob diese Maßnahmen und Initiativen ausreichen werden, um die in der Mitteilung beschriebenen Ziele zu erreichen. Der Ausschuss hält eine Erweiterung und Vertiefung analytischer Studien, wie mehrfach in der Mitteilung angedeutet, hierfür in Einzelfällen für hilfreich, jedoch keinesfalls ausreichend.

4.15

Erforderlich sind vielmehr die richtigen politische Schritte, insbesondere auch seitens der Mitgliedstaaten. Hierzu vermisst der Ausschuss konkrete Vorstellungen, aber auch eine Diskussion der Rechtsgrundlagen.

4.16

Die Forderung nach konkreten Maßnahmen bedeutet allerdings nicht, die notwendige Gestaltungsfreiheit und den Wettbewerb um die besten Lösungskonzepte durch zu viele Vorschriften und Regelungen einzuschränken.

4.17

Der Ausschuss empfiehlt zudem, verstärkt auf die Erfahrungen zurückzugreifen, die bisher bei Durchführung der thematischen Aktionen im Rahmen der F&E- und EURATOM-Rahmenprogramme, der Sokrates- und Marie-Curie Programme sowie beim Mobilitätsprogramm (12) gemacht wurden und dabei insbesondere die Erfahrungen und Probleme jener Wissenschaftler zu berücksichtigen, die bereits eine „europäische“ Karriere vorweisen. Er empfiehlt auch, sich rechtzeitig mit den möglichen rechtlichen Hindernissen (13) auseinander zu setzen und befriedigende Lösungen zu finden.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1   Zu Kapitel 2: Definition eines Forschers

5.1.1

Der Ausschuss stimmt den meisten Aussagen in Kapitel 2 der Mitteilung der Kommission zu und bekräftigt diese.

5.1.1.1

Der Ausschuss versteht zwar, warum die Kommission bei der von ihr gewählten Definition von Forschung, nämlich „Unter Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) werden alle systematischen und schöpferischen Tätigkeiten verstanden, die dazu dienen sollen, den Kenntnisstand in Hinblick auf Menschen, Kultur und Gesellschaft zu erweitern und mit dem Ziel neuer Anwendungsmöglichkeiten zu nutzen.“ auf die Formulierung der OECD im Frascati-Handbuch 2002 zurückgegriffen hat.

5.1.1.2

Dennoch schlägt der Ausschuss eine Überarbeitung dieser Definition seitens der Kommission dergestalt vor, dass darin — insbesondere angesichts der Ziele von Lissabon — die entscheidenden Begriffe Natur (-Wissenschaft) und Technik ebenfalls enthalten sind.

5.1.1.3

Dabei sollte auch die entscheidende Bedeutung ausreichender primär zweckfreier Grundlagenforschung (14) deutlich werden. Die meisten großen, bahnbrechenden Entdeckungen waren nämlich nicht das Ergebnis einer zielgerichteten Aufgabenstellung, sondern der Suche nach den Gesetzen der Natur. Dieser Suche mit ausreichenden Mitteln und frei von politischen Vorgaben nachgehen zu können, ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Grundrechts auf Forschungsfreiheit, sondern — in ausgewogenen Balance mit zielorientierter Forschung und Entwicklung — auch wesentliche Voraussetzung zukünftigen Fortschritts und Wohlstands.

5.1.1.4

Der Ausschuss weist in diesem Zusammenhang auch auf seine frühere Empfehlung (15) hin, alle Maßnahmen zu unterstützen, die zum Abbau einer Polarisierung zwischen und zu einem verstärkten Zusammenwachsen von Geistes- und Wirtschaftswissenschaften mit Naturwissenschaften und Technik führen. Dazu gehört auch ein wechselseitiger Dialog z.B. über Methodik, Begriffsbildung, sowie Ergebnisbewertung und -überprüfung.

5.1.1.5

Zudem ist Wissen nicht nur zu erweitern, sondern auch zu vertiefen. Der Ausschuss empfiehlt, diese Anmerkungen bei einer Revision obiger Definition zu berücksichtigen.

5.1.1.6

Bezüglich der seitens der Kommission vorgeschlagenen Definition eines „Forschers“ vermisst der Ausschuss einen Hinweis darauf, dass ein hohes Maß an nachgewiesener Qualifizierung, Können und Selbständigkeit vorausgesetzt wird, um im Sinne der Definition als Forscher gelten zu können.

5.1.1.7

Dementsprechend empfiehlt der Ausschuss folgende leicht modifizierte Definition der Forscher, nämlich: „Experten, deren Arbeit der Planung oder der Schaffung von neuem Wissen, Produkten, Verfahren, Methoden und Systemen sowie mit dem Management diesbezüglicher Projekte gilt und die dazu durch Ausbildung und Erfahrung qualifiziert sind“.

5.1.1.8

Soweit im Folgenden nicht explizit erwähnt, handelt es sich dabei um Wissenschaftler oder Ingenieure mit der jeweils erforderlichen Qualifikation.

5.1.2

Der Ausschuss verweist zudem auf seine in einer früheren Stellungnahme formulierte Beschreibung von Forschung und Entwicklung (16). Im Sinne dieser Beschreibung unterstützt der Ausschuss auch die Absicht der Kommission, die möglichen Varianten und Wege einer beruflichen Karriere im Bereich F&E nicht zu eng zu fassen.

5.1.3

Dennoch kann der Ausschuss der Aussage, dass „alle diese beruflichen Laufbahnen gleichberechtigt zu behandeln und zu bewerten sind“ nicht generell zustimmen. Vielmehr gilt es auch, die besonders erfindungsreichen und kreativen (potenziellen) Leistungsträger zu erkennen, zu gewinnen und — um den erwarteten Wissensgewinn und volkswirtschaftlichen Mehrwert in Europa zu schaffen — hier zu behalten. Dafür müssen herausragende Möglichkeiten und Anreize geschaffen werden.

5.1.4

Aber gerade herausragende Fähigkeiten und Pionierleistungen lassen sich kaum durch vorgegebene Bewertungsschemata — bei denen zudem ebenfalls Möglichkeiten zum Missbrauch bestehen — erfassen.

5.1.4.1

Problematisch ist z.B. das Verhalten solcher Autoren, die sich in Veröffentlichungen vorzugsweise gegenseitig zitieren, auf diese Weise „Zitier-Kartelle“ bilden und sich so Vorteile bei schematischer Bewertung verschaffen.

5.1.4.2

Darüber hinaus waren es — in Einzelfällen — gerade die die bahnbrechenden Erkenntnisse, die in der Literatur erst mit einer gewissen Verzögerung bekannt gemacht, anerkannt und zitiert wurden.

5.1.4.3

Persönlichkeit lässt sich formalisiert und schematisch nicht zutreffend bewerten. Vielmehr benötigt man den Erfahrungsschatz und Kenntnisstand der maßgeblichen Repräsentanten innerhalb jener Sparte der „Scientific Community“, in welcher Leistungen erbracht wurden bzw. erwartet werden (und selbst dabei geschehen — sogar historisch bekannte — Fehlurteile).

5.1.5

In diesem Zusammenhang empfiehlt der Ausschuss im Hinblick auf den von der Kommission vorgeschlagenen (siehe zudem Punkt 5.2.5) „Verhaltenskodex bei Rekrutierungsverfahren“ sicher zu stellen, dass dessen — zugegeben nur freiwillige — Anwendung nicht Überregulierung und damit Erstarrung zur Folge haben kann.

5.1.5.1

Der Ausschuss verkennt zwar nicht, sondern bekräftigt sogar, dass Transparenz und Chancengleichheit - und hierbei vor allem auch eine Förderung des Anteils von Frauen - bezüglich aller Bewerber innerhalb der EU zu gewährleisten sind. Diesbezüglich erkennt er auch den potenziellen Nutzen eines solchen Kodex zur Erreichung dieses wichtigen Ziels.

5.1.5.2

Der Ausschuss empfiehlt jedoch andererseits, angesichts der sehr differenzierten Anforderungsprofile für die jeweiligen verschiedenartigen Aufgaben und angesichts der unterschiedlichen „Kulturen“ der angesehenen Forschungsorganisationen (17), nicht allein formalisierte und generalisierte Bewertungsmethoden und Rekrutierungsverfahren anzuwenden, sondern auch auf den Erfahrungsschatz und Kenntnisstand der betreffenden „Scientific Community“ zurückzugreifen. Letztlich gilt es sicherzustellen, dass die europäischen Forschungsinstitutionen attraktiv genug sind, den Willen und die Chance haben, sowie die wirtschaftlichen und administrativen Instrumente besitzen, um sich im weltweiten Wettbewerb um die besten „Köpfe“ mit Erfolg zu beteiligen.

5.1.5.3

Dementsprechend empfiehlt der Ausschuss, auf vereinzelte Fälle erkennbaren Fehlverhaltens oder erkennbarer Fehlentwicklung zunächst individuell zu reagieren, jedoch auf eine generelle (Über-) Regulierung nur als letztes Mittel zurückzugreifen.

5.1.6

Dementsprechend ist auch der Begriff „gleichberechtigt“ angesichts der Verschiedenheiten, sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten, als auch innerhalb der Forschungslandschaft und -aufgaben, schwer zu interpretieren und bedarf daher ebenso einer sehr differenzierten Betrachtungsweise.

5.1.7

Bezüglich der angesprochenen Forschungskategorien wie „Grundlagenforschung“, „strategische Forschung“ etc. und deren Definition verweist der Ausschuss auf seine schon in früheren Stellungnahmen (18) gegebenen Empfehlungen (19), insbesondere auch bezüglich des international üblichen und empfehlenswerten Begriffs „Angewandte Forschung“, und empfiehlt, diese Frage bei passender Gelegenheit innerhalb einer entsprechenden Expertengruppe neu zu behandeln.

5.1.8   Weitere Aspekte des Forscherberufs

5.1.8.1

Die eigentliche Forschungstätigkeit, das heißt die unmittelbare Beschäftigung mit wissenschaftlich-technischen Problemen, erfordert damit verbundene planerische, unternehmerische, administrative und gutachterliche Aufgaben, die weitgehend nur von Wissenschaftlern wahrgenommen werden können und müssen.

5.1.8.2

Dazu gehören Programmvorschläge, Antragsverfahren, Berichtswesen, Veröffentlichungen, Personalentscheidungen und mit diesen Vorgängen verbundene (aktive und passive) Begutachtungsverfahren.

5.1.8.3

Wenn diese Aufgaben allerdings in unkoordinierter Weise von zu vielen am Programm beteiligten Institutionen oder Sponsoren in jeweils unterschiedlichen Formaten, Detaillierungstiefen und Zeittakten gefordert werden, übersteigt der dazu erforderliche Aufwand jenen Anteil an Arbeitskraft, der für die eigentliche Forschungstätigkeit verbleibt.

5.1.8.4

Angesichts einer Inflation geforderter Anträge, Gutachten und Monitoring-Prozesse empfiehlt der Ausschuss daher, dass sich die Kommission auch mit dieser Frage befasst und auf koordinierte Verfahren hinwirkt, die hier eine vernünftige Balance gewährleisten und der erkennbaren Gefahr einer immer wieder ähnliche „Papiere“ produzierenden und dennoch unproduktiven Geschäftigkeit vorbeugen (20). Jede „Überbürokratisierung“ der Forschungsszene sollte unbedingt abgebaut werden.

5.1.8.5

Der Ausschuss empfiehlt an dieser Stelle, dass die Kommission auch ihre eigenen Antrags- und Vergabeverfahren sowie die damit verbundenen Kriterien dementsprechend überprüft. Seitens der Scientific Community wird nämlich hierzu vielfach Kritik geübt, verbunden mit der Frage, ob solche Anträge — angesichts des dazu erforderlichen umfangreichen Aufwands und der sehr geringen Erfolgsquote — überhaupt noch sinnvoll sind. Auch sollten die Verfahren und Kriterien (z.B. für die Vergabe von Stipendien) nicht zu häufig verändert werden.

5.1.8.6

In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere auch, zu viele getrennt agierende vertikale (und auch horizontale/parallele) Genehmigungs- und Lenkungsinstanzen (und Verfahren) zu vermeiden, da dies nicht nur zu effizienzmindernden internen Reibungsverlusten führt, sondern meist auch zu überbestimmten, unklaren und unter Umständen sogar widersprüchlichen Anforderungskriterien und Entscheidungssituationen.

5.2   Zu Kapitel 3: Karriereaussichten

5.2.1

Personalbedarf im F&E — Bereich: Der Ausschuss teilt die Besorgnisse der Kommission über die offenkundige und irritierende Diskrepanz zwischen makroökonomischen Analysen und Prognosen („Arbeitsmöglichkeiten für tausende Forscher“) und den ungünstigen Befunden über die tatsächlich bestehenden bzw. nicht vorhandenen Angebote am Arbeitsmarkt. Die meisten Universitäten und Forschungsorganisationen verzeichnen nämlich gegenwärtig vorwiegend sogar Rückgänge bei den privaten und öffentlichen Budgets und zeigen daher kaum Bereitschaft, Neubesetzungen vorzunehmen und noch weniger, langfristige Beschäftigungsverhältnisse zu bieten.

5.2.1.1

Selbst die Industrie, z.B. die sehr forschungsintensive Pharmaindustrie, hat Schwierigkeiten, junge Forscher in Europa zu halten. (21)

5.2.1.2

Mit öffentlichen Mitteln geförderte Universitäten und Forschungsinstitutionen werden zudem seitens der Zuwendungsgeber gehalten, einen wesentlichen Teil der dort arbeitenden Wissenschaftler in einer seriellen Folge befristeter Vertragsverhältnisse zu beschäftigen, um so rascher auf Budgetkürzungen oder von außerhalb auferlegte Programm-Umorientierungen reagieren zu können.

5.2.2

Der Ausschuss weist in diesem Zusammenhang noch auf einen weiteren wichtigen Aspekt hin: Wissenschaftler, die im akademischen Bereich oder in mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungseinrichtungen arbeiten, werden in der Regel nach den Tarifen der öffentlichen Hand besoldet.

5.2.2.1

Diese Tarife sind im Allgemeinen deutlich niedriger als jene in der freien Wirtschaft. Der Ausschuss bekräftigt hierzu die Aussage der Kommission: „Die Höhe des Gehalts ist eines der sichtbarsten Zeichen für die Anerkennung einer beruflichen Laufbahn. Die Gehälter von Forschern scheinen hinter denen, die z. B. Arbeitnehmern in Managementpositionen gezahlt werden, herzuhinken.“

5.2.2.2

Diese Benachteiligung der nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten wird durch die üblicherweise gegebene höhere soziale Sicherheit und Verlässlichkeit der Laufbahnen im öffentlichen Dienst (Verwaltungsbeamte, Lehrer, Richter, ...) gerechtfertigt.

5.2.3

Eine höhere soziale Sicherheit wird aber gerade vielen Wissenschaftlern — begründet durch das Ziel einer erhöhten Flexibilität bei der Forschungsplanung, Budgetgestaltung und Personalpolitik — vorsätzlich nicht geboten.

5.2.3.1

Dieser Mangel wird jedoch keineswegs durch entsprechende andere Vorteile oder Garantien kompensiert. Die Tarife haben zudem den Nachteil, dass ein zu geringer Besoldungsspielraum bezüglich einer Anerkennung/Bewertung von Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft besteht.

5.2.3.2

Es ist jedoch der falsche Weg, die in der Forschung tatsächlich erforderliche Flexibilität und Mobilität durch das Instrument der Zeitverträge mit den unten beschriebenen Konsequenzen erzwingen zu wollen bei gleichzeitig dafür nicht adäquater Besoldung.

5.2.3.3

Deshalb ist ein auf den Forscherberuf besser angepasster Besoldungstarif erforderlich, der den bisherigen sehr deutlich nach oben (und nur nach oben) öffnet und zugleich eine den Einzelfällen viel besser angepasste flexible Anwendung erlaubt. Ein solcher Tarif sollte ermöglichen, die oben genannten Ziele durch wirksame Anreize zu erreichen. Daher sind für Universitäten und Forschungsinstitutionen zudem mehr Post-Doc Stellen mit verlässlichen „Tenure-Track“ Vereinbarungen nötig. Das derzeitige Fehlen entsprechender tariflicher Möglichkeiten und Karriereaussichten sowie die in die Laufbahn eingebauten Abseitsfallen sind Hauptursache dafür, dass gerade die Besten ihre Zukunft in den USA (22) suchen und kaum zurückgewonnen werden können.

5.2.3.4

Die bisherige resultierende Benachteiligung der Forscher fällt auf Grund der langen Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten (Promotion, Habilitation) besonders erschwerend ins Gewicht. Hier besteht dringender Revisionsbedarf, wenn man den Beruf des Forschers attraktiv machen will.

5.2.3.5

Eine typische (23) entmutigende „Karriere“ jüngerer Wissenschaftler besteht nämlich darin, dass dieselben — und bei Wechsel des Arbeitgebers oder des „Karriereschritts“ jeweils erneut — eine Serie befristeter Arbeitsverträge (24) (z.B. insgesamt über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren) erhalten.

5.2.3.6

Nach deren Beendigung, die in den meisten Fällen keineswegs durch mangelnde persönliche Leistung, sondern allein durch Verwaltungs- oder Proporzvorschriften, insbesondere aber auch durch reduzierte Budgets erzwungen ist, droht eine daraus resultierende Abkehr von der Forscherlaufbahn, häufig sogar Arbeitslosigkeit.

5.2.3.7

Diese Art von „Karriere“ droht also in einem Alter (von z.B. 40 Jahren), wo Berufswechsel und Neuanfang am Arbeitsmarkt — auch wegen der sich bevorzugt auf Berufsanfänger konzentrierenden Rekrutierungspolitik der Industrie — bereits außerordentlich schwierig sind, in einer Sackgasse zu enden.

5.2.3.8

Zudem ist anzumerken, dass es sich hierbei oft um Wissenschaftler handelt, die bereits mehrere Stufen strenger Auswahlverfahren mit jeweils positiver Beurteilung durchlaufen haben, da nur jeweils den erfolgreichsten Absolventen nach der Abschlussprüfung die Möglichkeit zur Promotion und davon wiederum den Fähigsten später eine Forschungsstelle oder ein Habilitationsstipendium angeboten wird.

5.2.3.9

Um auf einem bestimmten wissenschaftlichen Fachgebiet Kompetenz, Leistungsfähigkeit oder gar eine Spitzenposition zu erlangen, müssen die beteiligten Personen und Arbeitsgruppen zunächst eine anspruchsvolle — meist mehrjährige — zusätzliche Ausbildung und Einarbeitung auf sich nehmen.

5.2.3.10

Außerdem müssen häufig erst hochwertige Geräte entwickelt und aufgebaut sowie ein stimulierendes Forschungsklima einschließlich der zugehörigen organisatorischen Strukturen geschaffen werden. Diese wertvolle und kostspielige Investition in „Human Capital“ und in die notwendige Forschungs-Infrastruktur ist zugleich bereits Ergebnis der Forschungstätigkeit, da sie zusammen mit den dabei gewonnenen Erfahrungen nunmehr für weitere Nutzung zur Verfügung stünde.

5.2.4

Arbeitslosigkeit gut ausgebildeter Wissenschaftler ist also nicht nur ein soziales Problem, sondern auch eine volkswirtschaftliche Vergeudung finanzieller und humaner Ressourcen.

5.2.4.1

Sie demotiviert nicht nur die davon bedrohten oder betroffenen Forscher, sondern sie entmutigt auch die vor der Berufswahl stehenden Studienanfänger, sich für ein solch schwieriges und anspruchsvolles Studienfach zu entscheiden. Zusätzlich demotiviert aber auch die bestehende Realitätskluft zwischen optimistischen und lockenden öffentlichen Versprechungen und der zurückweisenden — in einigen Mitgliedstaaten fast katastrophalen — Wirklichkeit des Arbeitsmarktes und der Karriereaussichten.

5.2.4.2

Unter diesem Aspekt ist die derzeit von vielen, insbesondere jungen, Wissenschaftlern genutzte Möglichkeit, außerhalb der EU, vor allem in den USA, eine ihrem Können entsprechende Arbeitsmöglichkeit zu suchen und zu finden, sogar begrüßenswert, zumindest solange entsprechende Europäische Institutionen nicht in der Lage sind, ihrerseits entsprechende Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Dass dadurch ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden für die EU und ein großer Vorteil für das aufnehmende Land entstehen, sollte in Politik und Öffentlichkeit deutlicher gemacht werden.

5.2.4.3

Die mangelnde wirtschaftliche Attraktivität und die beachtlichen sozialen Risiken des Berufsbilds „Forscher“ mögen sogar eine der Ursachen dafür sein, dass bereits in den Mittelschulen und Gymnasien das Interesse der Schüler an Naturwissenschaft und Mathematik deutlich zu gering ist.

5.2.4.4

Darum ist es nicht verwunderlich, dass in Phasen des Bedarfs an Forschern plötzlich Mangel an „Human Capital“ festgestellt wird (siehe Ausgangspunkt der Mitteilung der Kommission).

5.2.5

Wie auch von der Kommission formuliert, ist es daher für die Berufsaussichten der Forscher und für die Erreichung des „3 %-Ziels“ (25) dringend erforderlich, diese offensichtliche Diskrepanz zwischen den volkswirtschaftlichen Erfordernissen in der EU und betriebswirtschaftlichem oder auch aktuellem haushalttechnischen Verhalten (z.B. der öffentliche Hand) sowie der daraus resultierenden „Personalpolitik“ zu verringern.

5.2.5.1

Forschung sollte also nicht zur Verfügungsmasse oder zum Spielball kurzfristiger Lenkungsexperimente oder Budgetzwänge werden. Gute und erfolgreiche Forschung muss langfristig angelegt sein und darf nicht nach Belieben, z.B. als Folge von Konjunkturzyklen, Haushaltskrisen oder den jeweils aktuellen politischen oder planerischen Trends, begonnen und abgebrochen oder umorientiert werden; vielmehr benötigt sie ausreichend Kontinuität, Freiheit und Verlässlichkeit. Nur dann gelingt es, die oben beschriebenen Missstände zu beseitigen und für die Zukunft zu vermeiden.

5.2.5.2

Wie die Kommission ebenfalls feststellt, besteht zudem der dringende Bedarf an geeigneten Curricula und Verzweigungsoptionen, um derartige berufliche Sackgassen zu vermeiden und stattdessen den vor der Berufswahl stehenden jungen Menschen eine ermutigende und verlässliche Perspektive zu bieten.

5.2.5.3

Hilfreich wäre dafür auch eine bessere, geförderte Durchlässigkeit in Richtung Industrie (siehe 5.4) oder in den Lehrberuf (z.B. um jene Forscher, für die keine dauerhafte Beschäftigung an Universitäten und von der öffentlichen Hand geförderten Forschungsorganisationen möglich ist, als forschungserfahrene Lehrer in höheren Lehranstalten zu beschäftigen, zumal dort ohnedies oft Mangel an gut ausgebildeten und forschungserfahrenen Fachkräften besteht).

5.2.6

Der Ausschuss begrüßt daher ausdrücklich die in der Mitteilung der Kommission beabsichtigten Maßnahmen:

eine hochrangige Sachverständigengruppe einsetzen, deren Aufgaben die Ermittlung weiterer Beispiele für vorbildliche Praktiken in Bezug auf verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten, wie die sektorüberschreitende Mobilität oder neue Tenure Track-Modelle, und die anschließende umfassende Weitergabe an die Forschergemeinde sein sollen;

die „Charta der Europäischen Forscher“, einen Rahmen für das Management von Laufbahnen der Humanressourcen im F&E-Bereich, auf der Grundlage freiwilliger Regelungen ausarbeiten;

Folgenabschätzungen zwecks Ermittlung und Benchmarking der vielfältigen Möglichkeiten für die Laufbahnen von Forschern in Auftrag geben;

einen „Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“ basierend auf vorbildlichen Praktiken zur Verbesserung der Einstellungsverfahren skizzieren.

Der Ausschuss empfiehlt allerdings, dabei seine Bemerkungen zu diesen Fragen zu berücksichtigen.

5.2.6.1

Der Ausschuss empfiehlt, die in einigen Mitgliedstaaten dazu begonnen Initiativen (26) im Hochschulbereich auch auf außeruniversitäre Forschungsorganisationen auszudehnen, dabei aber gleichzeitig jeweils sorgfältig zu prüfen, ob die jeweiligen Maßnahmen (27) tatsächlich zu den in Aussicht gestellten Verbesserungen führen.

5.3   Zu Kapitel 3.2: Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit

5.3.1

Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit ist ein außerordentlich wichtiger Faktor. Der Ausschuss bekräftigt mit Nachdruck die Aussage der Kommission, dass „Zwischen der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Forscher durch den öffentlichen Sektor und der Betrachtung der Wissenschaft als Mittel zur Weiterentwicklung der Gesellschaft ein eindeutiger Zusammenhang besteht.“

5.3.2

Der Ausschuss teilt auch die weiteren in Kapitel 3.2 der Mitteilung dargelegten Einsichten. Er weist allerdings auch darauf hin, dass die Probleme und Schwierigkeiten einer „europäischen Forscherkarriere“, deren Überwindung Gegenstand der Mitteilung der Kommission ist, mit der noch nicht zustande gekommenen Vollendung des „Binnenmarkts“ zusammenhängen, und dass sie zudem den Bürgern und der Öffentlichkeit — ja weitgehend auch den Politikern selbst — häufig nicht ausreichend bewusst sind. Handlungsbedarf besteht daher insbesondere auch hinsichtlich einer fundierten Information der Politiker.

5.3.3

Es wäre jedoch ein verkürzter Ansatz, den Kern der Problematik vor allem in einer mangelnden Wertschätzung und Bekanntheit der Bedeutung von Forschung und Entwicklung durch die Bürger zu suchen.

5.3.4

Wenngleich es zutrifft, dass die Bürger im Allgemeinen nicht ausreichend darüber informiert sind, welch dominierender Teil ihres Wohlergehens nur durch die Errungenschaften früherer Forschung und Entwicklung ermöglicht wurde, so lässt sich — in der Mehrheit — dennoch ein gewisses Maß an Respekt vor dem Wissenschaftlerberuf und dessen Fähigkeiten seitens der Gesellschaft erkennen.

5.3.5

Vielmehr geht es vor allem um den konsequenten politischen Willen, die persönliche und berufliche Situation der Forscher zu verbessern und die oben beschriebenen Benachteiligungen zu beseitigen. Auch die oben aufgeführten Missstände können zur mangelnden Wertschätzung beitragen.

5.3.6

Dieser notwendige politische Wille wird leider erschwert einerseits durch die Tatsache, dass die Förderung von Forschung und Entwicklung — und damit auch des Forscherberufs — im Regelfall nicht jene hinreichend medienwirksame Aufmerksamkeit und das dadurch erweckte öffentliche Interesse einbringen, welche im politischen Geschehen von Vorteil sind, andererseits aber auch dadurch, dass die Zahl der Forscher nicht ausreicht, um ihre berufliche und soziale Interessenlage mit Nachdruck in organisierter Form zu vertreten.

5.3.7

Damit hängt auch zusammen, dass die Zeitspanne, bis aus den Investitionen in Forschung und Entwicklung volkswirtschaftlicher und kultureller Nutzen entsteht, ziemlich lang ist und üblicherweise die Zeitspanne des „politischen Gedächtnisses“ der Gesellschaft übersteigt, und dass außerdem die Bedeutung und das Potenzial neuer Erkenntnisse im Allgemeinen nicht auf spektakuläre Weise, sondern nur allmählich in das allgemeine Bewusstsein der Bürger vordringen.

5.3.8

Der Ausschuss unterstützt also folgende Aussage der Kommission in vollem Unfang: „Um der maßgeblichen politischen Bedeutung der Forschung für die Entwicklung unserer Gesellschaft mehr Gewicht zu verleihen, muss der Zusammenhang zwischen den Inhalten der Forschung und dem tatsächlichen Gewinn für die Gesellschaft deutlich hervorgehoben werden. Ebenso sollte von der Gesellschaft der Rolle der Forschung, ihrer Relevanz und dem Wert der Forschungskarrieren mehr Bedeutung beigemessen werden.“ Zudem sollte die Gesellschaft besser über die erforderlichen Funktionsbedingungen exzellenter Forschung informiert sein.

5.4   Zu Kapitel 3.3 „Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie“

5.4.1

Die Kommission stellt zu diesem Thema fest: „Die Zusammenarbeit zwischen dem akademischen Bereich und der Industrie oder privaten und öffentlich finanzierten Forschungsorganisationen in Form von Partnerschaften erwies sich als unabdingbare Notwendigkeit, um den Transfer von Wissen und Innovation zu gewährleisten, aber es ist nach wie vor nicht geklärt, wie derartige Beziehungen aufzubauen sind, geschweige denn, wie der Austausch von Personal erfolgen könnte oder gemeinsame Ausbildungsprogramme gefördert werden könnten“. Der Ausschuss unterstützt diese Aussage weitgehend, sieht aber die Situation nicht mehr ganz so kritisch.

5.4.2

Dennoch erkennt auch der Ausschuss Bedarf für weitere Verbesserungen und auch für ein besseres wechselseitiges Verständnis der Arbeitsmethoden und Karrierekriterien.

5.4.2.1

Ein besonders wichtiger Aspekt auch für die erwünschten Curricula liegt in der Frage, warum die Industrie bei der Rekrutierung von Wissenschaftlern und Ingenieuren im Allgemeinen junge Hochschulabsolventen gegenüber Experten mit zusätzlicher mehrjähriger Forschungserfahrung bevorzugt, obwohl durch deren erweitertes Wissen der „Know-how-Transfer“ modernster Methoden und Verfahren beschleunigt würde.

5.4.2.2

Der Ausschuss wiederholt hierzu seine bereits früher (28) gegebene Empfehlung, nämlich das bereits bestehende Mobilitäts-Förderprogramm („industry host fellowships“) so zu modifizieren und zu verstärken, dass für hierzu bereite Personen deutliche Anreize für die erforderliche Mobilität entstehen, so dass Austausch-Perioden von ausreichender Dauer ermöglicht werden, aus denen heraus auch für beide Seiten der Anreiz eines dauerhaften Wechsels entstehen kann. Daraus könnte sich auch ein Anreiz für die Industrie entwickeln, bereits ältere und erfahrene Wissenschaftler einzustellen.

5.4.3

In Einzelfällen gibt es auch Fortschritte. Die in der Mitteilung genannten Hindernisse sind z.B. geringer, soweit es sich um die Beziehungen zwischen Industrie und Technischen Universitäten oder technologieorientierten Forschungsinstitutionen handelt.

5.4.4

Aber auch hier gilt, dass für eine — sowohl nationale als auch europaweite Kompatibilität bzw. Übertragbarkeit/Anerkennung der verschiedenen Komponenten der sozialen Sicherheit und Vorsorge (wie Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Altersvorsorge und Pensionsanwartschaften sowie ruhegehaltsfähige Vordienstzeiten etc.) gesorgt werden muss.

5.4.5

Schließlich darf aber auch nicht verkannt werden, dass es unterschiedliche Begabungen und herausragende Fähigkeiten gibt, die im einen Fall mehr in der Industrie benötigt werden und sich dort besonders gut entfalten können, im anderen Falle einer typischen wissenschaftlichen Universitätsaufgabe entsprechen.

5.5   Die Europäische Dimension in den Forscherberufen (Kapitel 3.4)

Die Kommission gibt in diesem Kapitel eine fundierte Analyse der Chancen, Aufgaben und Probleme dieses Aspekts des Forscherberufs.

5.5.1

Die Chancen liegen in einem deutlich erweiterten Arbeitsmarkt, der insbesondere bei hochspezialisierten Experten sowohl von persönlicher als auch von volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Hervorzuheben ist zudem die Bedeutung einer „Europäisierung“ des Forscherberufs für das auch vom Ausschuss unterstützte Ziel (29) der Kommission, nämlich einer „Bündelung von materiellen Ressourcen und Infrastrukturen auf europäischer Ebene“.

5.5.2

Die Risiken liegen einerseits in der Frage, ob die in einem anderen (als dem der nationalen Zugehörigkeit) Mitgliedstaat der EU gewonnene berufliche Erfahrung auf dem „Heimatmarkt“ entsprechende Bekanntheit und Anerkennung findet, um daraus Nutzen für die weitere Karriere zu gewinnen, andererseits in der nach wie vor mangelnden Kompatibilität/Übertragbarkeit/Anrechnung der verschiedenen Elemente der sozialen Absicherungen (wie Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Altervorsorge/Pensionsanwartschaften, ruhegehaltsfähige Vordienstzeiten etc.).

5.5.3

Dies erfordert geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sich die im Verlauf der Karriere ergebenden Wechsel von Arbeitgeber, Aufenthaltsort/Mitgliedstaat, öffentlich geförderten Forschungsinstitutionen in verschiedenen Mitgliedstaaten, Industrie etc., wie sie für die berufliche Karriere „europäischer“ Forscher typisch und erwünscht sind, nicht — wie bisher oft der Fall — nachteilig auf die zuvor genannten Erfordernisse auswirken.

5.5.4

Hier sind konkrete Lösungen zu erarbeiten und durchzusetzen, wenn man das in der Mitteilung der Kommission genannte Ziel erreichen will.

5.5.5

Darum ist es notwendig, neben der Implementierung der entsprechenden Forschungsprogramme auch die persönlichen Bezüge, die Regelungen für Altersversorgung, für Krankenversicherung (!), für Übersiedlungs-, Makler-, Renovierungs- und Grunderwerbskosten, für Kinderausbildung, für Gewähr des familiären Zusammenhalts (!), für Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit, Alterversorgung etc., sowie die damit zusammenhängenden steuerlichen (30) Aspekte, den für eine europäische Forscherlaufbahn erforderlichen Bedingungen anzupassen. Viele der bestehenden Regelungen (z.B. Grunderwerbssteuer) sind geradezu mobilitätsfeindlich.

5.5.5.1

Insbesondere sollte ein europaweites System der Altersvorsorge geschaffen — bzw., soweit bereits beschlossen, tatsächlich angewandt werden, damit die erworbenen Ansprüche beim Wechsel von Arbeitgeber und Mitgliedstaat in vollem Umfang erhalten bleiben oder übertragen werden können, und zwar ohne dabei integral schlechter gestellt zu sein.

5.5.5.2

Ein weiteres, generelles Problem besteht häufig in der Berufstätigkeit von Ehe- oder Lebenspartnern. Um den familiären Zusammenhalt nicht zu gefährden, sollte angestrebt werden, auch für den Partner Möglichkeiten einer geeigneten Beschäftigung/Berufstätigkeit zu erkunden oder zu schaffen. Hierzu sollte eine offizielle Strategie (31) entwickelt werden.

5.5.6

Dies wird weitgehend auch von der Kommission so gesehen; sie schreibt in ihrer Mitteilung: „Schließlich sollte die Förderung der europäischen Dimension in den F&E-Laufbahnen in einem strukturierten und koordinierten rechtlichen Rahmen auf europäischer Ebene verankert sein, der den Forschern und ihren Familien ein hohes Maß an sozialer Sicherheit garantiert und das Risiko des Verlusts von bereits erworbenen Sozialversicherungsleistungen auf ein Minimum reduziert (Anmerkung des Ausschusses: es ist sicher zu stellen, dass kein solches Risiko besteht!). In diesem Zusammenhang sollten Forscher von der laufenden Arbeit auf EU-Ebene profitieren können, deren Ziel es ist, die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu modernisieren und zu vereinfachen ... Den speziellen Bedürfnissen der Forscher und ihrer Familien sollte dabei zur Gänze Rechnung getragen werden.“

5.5.7

Der Ausschuss empfiehlt allerdings, so lange diese Ziele noch nicht erreicht bzw. die geforderten Regelungen noch nicht in Kraft sind, die entsprechenden Mobilitätsprogramme und deren Regelungen so auszugestalten, dass nicht nur noch bestehende Nachteile voll kompensiert, sondern dass zusätzliche, darüber hinausgehende Anreize geschaffen werden. Derartige Anreize sind sowohl nötig, um eine europäische Forscherkarriere selbst für Spitzenwissenschaftler attraktiv zu machen, als auch, um möglicherweise doch wieder Spitzenwissenschaftler z.B. aus den USA gewinnen oder zurückgewinnen zu können.

5.5.8

Um die mit Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums einhergehende Erweiterung des begrenzten Arbeitsmarkts (für stellensuchende Wissenschaftler/Forscher) noch besser wirksam werden zu lassen, empfiehlt der Ausschuss, die Kommission möge ihre dafür im Internet bereits installierte Plattform (32) systematisch ausbauen und perfektionieren mit dem Ziel, dass dort sämtliche — innerhalb der EU — einschlägigen Stellenangebote/Ausschreibungen von Forschungseinrichtungen/-projekten und Universitäten, aber auch von Firmen, in geordneter Form und ausreichender Spezifikation zu finden sind. (Dies sollte auch in der „Charta“ verankert werden.) Der Ausschuss schlägt vor, dazu auch in Kontakt mit jenen Institutionen in den Mitgliedstaaten zu treten, welche sich dort ihrerseits auch dieser Aufgabe widmen.

5.6   Doktoranden, Promotion und Doktorgrad

Die Kommission spricht auch die Frage der Doktoranden an. Aus Sicht des Ausschusses verbergen sich hinter dieser Frage unterschiedliche Aspekte, nämlich (i) die Rolle und Situation der Doktoranden und (ii) der Bedarf an promovierten Wissenschaftlern/Ingenieuren/Forschern.

5.6.1

Um die Chance zur Durchführung einer Doktorarbeit geboten zu bekommen, ist es üblicherweise erforderlich, dass der Kandidat ein wissenschaftliches Studium mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen hat.

5.6.2

Dementsprechend kann die Promotion einerseits als zwar zusätzlicher, ergänzender und vertiefender Schritt der akademischen Ausbildung betrachtet werden, andererseits aber vor allem als hochrangiger Befähigungsnachweis für eine selbstständige Forschungstätigkeit.

5.6.3

Zudem vermittelt eine Doktorarbeit weitere wichtige allgemeine Qualifikationen wie die Fähigkeit zur vertieften Recherche, die Fähigkeit, besonders komplexe Sachverhalte schriftlich und mündlich verständlich darzustellen, sowie, in den Naturwissenschaften und den technischen Wissenschaften, dazu in einem internationalen Umfeld auch den Gebrauch der englischen Sprache.

5.6.4

Doktoranden erbringen als das „Fußvolk“ (33) der akademischen Forschung, einen unverzichtbaren wesentlichen Anteil an der Forschungsleistung — und damit auch an der erklärten Aufgabe — von Universitäten und ähnlichen Forschungseinrichtungen.

5.6.5

Daraus ergibt sich aber auch der berechtigte — und in der Regel keineswegs ausreichend erfüllte — Anspruch, diese Tätigkeit (34) als volle berufliche Leistung anzuerkennen (Besoldung, soziale Leistungen).

5.6.6

Eine unvermeidliche Besonderheit der Doktorandentätigkeit ist eine gewisse Abhängigkeit vom Betreuer, in dessen Händen zudem weitgehend auch die Beurteilung der Arbeit liegt.

5.6.6.1

Dessen Betreuungsauftrag und -weise sollte allerdings nicht so weit gehen, dass dadurch der Anreiz, ja die als Kriterium geltende Notwendigkeit selbständigen Handelns seitens des Doktoranden eingeschränkt würde.

5.6.6.2

Dennoch sind Funktion und Aufgabe des Betreuers zwar im Regelfall außerordentlich hilfreich, eröffnen in Einzelfällen jedoch auch die Möglichkeit zu Missbrauch. Dieser kann z.B. aus der zu niedrigen Entlohnung der Doktoranden genährt werden und von daher zu ungebührlich umfangreichen Anforderungen führen, die hauptsächlich im wissenschaftlichen Interesse des Betreuers liegen und eine überlange Promotionszeit zur Folge haben.

5.6.7

Der Ausschuss empfiehlt daher, seitens der Kommission Überlegungen zu einem Verhaltenskodex bezüglich Rolle und Behandlung von Doktoranden anzustellen, und deren Ergebnis in die „Charta“ aufzunehmen.

5.6.8

In der Mitteilung der Kommission wird zudem ausgeführt, dass „die Industrie unter Verweis darauf, dass Forscher mit Doktorat zu spezialisiert (35) seien, eher dazu neigt, Forscher ohne Doktorgrad zu beschäftigen“.

5.6.9

Wenngleich es bedauerlicherweise zuzutreffen scheint und auch ein Mobilitätshindernis zwischen Akademie und Industrie bedeutet, dass seitens der Industrie besonders die jungen, frischgebackenen Hochschulabsolventen bevorzugt werden, kann der Ausschuss dieser Aussage in ihrer Allgemeinheit nicht zustimmen. Sowohl in der chemischen Industrie einiger Mitgliedstaaten, als auch in anderen wissenschaftlich-technisch orientierten Industriezweigen ist die mit guter Bewertung abgeschlossene Promotion — wenn nicht bereits Einstellungskriterium — in der Regel wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere (dies gilt für Diplomingenieure nicht generell).

5.6.10

Für eine weitere Beschäftigung und Karriere im akademischen Bereich — einschließlich in öffentlich geförderten Forschungsinstitutionen — ist Promotion ohnedies unabweisbare Voraussetzung (dies gilt für Diplomingenieure nicht generell).

5.7   Wissenschaftliche Attraktivität und Exzellenz

5.7.1

Bei der Berufsentscheidung junger Menschen zum Forscherberuf und der Frage, in welchem Lande sie später tätig sein wollen, spielt es eine wichtige Rolle, ob für die Ausübung ihres Berufes attraktive, exzellente Institutionen vorhanden sind, in denen die erfolgreichsten Wissenschaftler mitwirken können und wollen, als Beispiel dienen und Maßstäbe setzen.

5.7.2

Also müssen Gesellschaft und Politik dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für die Entstehung und den Erhalt von Exzellenz und Spitzenleistung vorhanden sind oder geschaffen werden.

5.7.3

Excellenz und Eliten sind jedoch das Ergebnis eines komplexen, mühsamen und langwierigen Entwicklungs- und Ausleseprozesses, der nach intern selbst entwickelten Regeln abläuft, und bei dem viele wichtige und vernetzte Faktoren zusammentreffen müssen.

5.7.4

Maßgebend sind das herausragende Beispiel der besonders erfolgreichen Forscher, die Attraktivität der apparativen und strukturellen Möglichkeiten, ein Kreativität und Ideenreichtum förderndes Management, das Bewusstsein, an der Entdeckung oder Entwicklung des Neuen beteiligt zu sein, sowie die begründete Erwartung aller Beteiligten, auch ihr eigenes Potenzial entwickeln und mit eigenen Ideen beitragen zu können und dabei Anerkennung zu finden.

5.7.5

Dies alles kann nur auf der Basis einer gediegenen, breiten und qualifizierten Hochschulausbildung sowie einer diversifizierten, gut ausgestatteten Forschungslandschaft mit ausreichender Grundlagenforschung erwachsen und gedeihen.

5.8   Ein Europäisches Jahr der Forscher

5.8.1

Der Ausschuss begrüßt und unterstützt die Absicht der Kommission, in naher Zukunft ein „Europäisches Jahr der Forscher“ zu veranstalten.

5.8.2

Der Ausschuss sieht darin eine gute Chance und Gelegenheit, für den Beruf des Forschers und dessen Bedeutung für die Gesellschaft und für die Ziele von Lissabon zu werben und sich zudem um ein vertieftes wechselseitiges Verständnis zwischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu bemühen.

5.8.3

Der Ausschuss empfiehlt, in diese Aufgabe auch die einschlägigen Organisationen der Mitgliedstaaten sowie die entsprechenden, auf europäischer Ebene agierenden Wissenschaftsorganisationen einzubinden, und er erklärt seine Bereitschaft, sich seinerseits entsprechend zu beteiligen.

Brüssel, den 25. Februar 2004

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger BRIESCH


(1)  KOM(2000) 6 endg. vom 18.1.2000.

(2)  ABl. C 204 vom 18.7.2000.

(3)  ABl. C 221 vom 7.8.2001 sowie ABl C 95 vom 23.4.2003.

(4)  ABl. C 204, 18.7.2000.

(5)  Eine wechselseitige Wanderung von Wissenschaftlern zwischen Europa und z.B. den USA ist selbstverständlich auch im Sinne von Erfahrungsaustausch und Vernetzung des Wissens und der Methoden außerordentlich nützlich und sinnvoll. Daraus sollte jedoch keine einseitige Abwanderung gerade der besten jungen Wissenschaftler entstehen, wie sie sich auf Grund der derzeitigen Arbeitsmarktlage in der EU entwickelt. Auf diese Weise wird der erwartete volkswirtschaftliche Mehrwert nämlich nicht in der EU erwirtschaftet, wo die sehr kostspieligen Investitionen für die Ausbildung aufgebracht wurden, sondern dieser Mehrwert kommt einer zum Teil sogar konkurrierenden Volkswirtschaft zu Gute.

(6)  Siehe hierzu auch Punkt 4.1.1.3.

(7)  Ein besonders wichtiger Aspekt derartiger Vergleiche sind dabei auch jene F&E - Investitionen (z.B. der USA), welche der allgemeinen wissenschaftlich – technischen Forschung zum Teil („dual-purpose“) aus dem Verteidigungshaushalt zufließen.

(8)  ABl. C 260 vom 17.9.2001.

(9)  Siehe ABl. C 221, 7.8.2001, Ziffer 3.2.3 und 3.2.4.

(10)  Siehe dazu z.B. Jürgen Enders (ed.): Academic Staff in Europe. Changing Contexts and Conditions (2001). Westport, CT: Greenwood Press, 2001.

(11)  Siehe auch Stellungnahme des Ausschusses ABl. C 95, 23.4.2003, zur Mitteilung der Kommission: Mehr Forschung für Europa — Hin zu 3 % des BIP.

(12)  Er empfiehlt hierzu auch auf die Erfahrungen der entsprechenden Institutionen in den Mitgliedstaaten wie z.B. der Humboldt-Stiftung zurückzugreifen.

(13)  European Court Reports 1996, Seite II-02041; IA-00553; II-01471.

(14)  Auch hierzu werden allerdings häufig sehr kostspielige und ihrerseits technische Pionierleistungen erfordernde Großgeräte benötigt.

(15)  ABl. C 221 vom 7.8.2001, Ziffer 3.9.1.

(16)  Siehe ABl. C 221 vom 7.8.2001, Ziffer 4.7: „Forschung ist der Schritt ins Unbekannte, und die dabei vom Einzelnen oder von der Gruppe angewandten Vorgehensweisen variieren und ergänzen sich dabei je nach Erfordernis, Begabung und Temperament. Forscher sind Manager, Ingenieure, Sammler, Haarspalter, Glasperlenspieler oder Künstler. Forschen ist Tasten im Nebel, intuiti-ves Erahnen, Vermessen einer unbekannten Landschaft, Sammeln und Ordnen von Daten, Finden neuer Signale, Aufspüren übergeordneter Zusammenhänge und Muster, Erkennen neuer Korrelationen, Entwickeln mathematischer Modelle, Entwickeln der jeweils benötigten Begriffe und Symbolsprache, Entwickeln und Bauen neuer Geräte, Suche nach einfachen Lösungen und nach Harmonie. Es ist auch Bestätigen, Sicherstellen, Erweitern, Verallgemeinern und Reproduzieren.“

(17)  So werden z.B. in der Max-Planck-Gesellschaft leitende Wissenschaftler in der Regel nicht durch Ausschreibungsverfahren gesucht und berufen, sondern indem versucht wird, aus dem Kreise der durch ihre Leistungen innerhalb der jeweiligen weltweiten Community bekannter Wissenschaftler den/die für die vorgesehene Aufgabe jeweils geeignetste(n) Kandidaten/Kandidatin zu gewinnen.

(18)  INT/197 — CESE 1588/2003 vom 10.12.2003, Ziffer 4.5.3 und 4.5.5.

(19)  ABl. C 204 vom 18.7.2000. Siehe dort Ziffer 7.1: „Grundsätzlich bilden Forschung und Entwicklung eine Einheit, welche verschiedene Forschungsbereiche (und somit auch Reifungsstadien des Wissens für mögliche neue Technologien) wie Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung, ‚enzyklopädische Forschung‘ (z.B. über Vervollständigung unseres Wissens über Stoffeigenschaften, neue Materialien, Wirkstoffe etc.), technologische Entwicklung sowie Produkt- und Prozessentwicklung umfasst. Innovation entsteht aus dem Zusammenwirken und der wechselseitigen Befruchtung dieser z.T. nur künstlich trennbaren Forschungsbereiche.“

(20)  Siehe auch ABl. C 95, 23.4.2003, Anhang Punkt 8 ff.

(21)  Interview mit Herrn D. Viesella, Vorstandsvorsitzender von Novartis (österreichischer) Standard 26.1.2004, S. 3.

(22)  Sogar unter den z.B. aus Russland, Indien oder China gewonnenen Wissenschaftlern, die in Forschungsinstitutionen innerhalb der EU tätig sind, besteht eine Tendenz der dabei Erfolgreichen, nach einigen Berufsjahren Angebote aus den USA anzunehmen.

(23)  Umstände und Details der geschilderten „Karriere“ treffen nicht für alle Mitgliedsländer gleichermaßen zu.

(24)  Zum Teil wird dies durch Kündigungsschutz-Regeln noch komplizierter.

(25)  ABl. C 95, 23.4.2003.

(26)  z.B. Lichtenberg-Programm der Volkswagen-Stiftung.

(27)  z.B. Juniorprofessur in Deutschland.

(28)  ABl. C 204 vom 18.7.2000, Ziffer 8.2.2.

(29)  ABl. C 204 vom 18.7.2000, Punkt 9.6.

(30)  In einigen Mitgliedstaaten müssen sogar die den Forschern zur Kompensation der erhöhten Mobilitätsaufwendungen erstatteten Kosten versteuert werden!

(31)  In Erkenntnis dieses Problems wird z.B. seitens der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft eine gemeinsame Veranstaltung zum Thema Doppel-Karriere durchgeführt. Siehe dazu auch die Internet Seiten www.kowi.de sowie www.dfg.de/wissenschaftliche_karriere/focus/doppelkarriere_paare/index.html

(32)  http://europa.eu.int/eracareers/index_en.cfm

(33)  Dieser Begriff ist zwar anschaulich, aber keineswegs immer zutreffend. Im Rahmen einer Dissertation können herausragende Pionierleistungen erbracht werden. So wurden in Einzelfällen bereits in Doktorarbeiten zum Nobelpreis führende Entdeckungen gemacht (z.B. R. Mössbauer, Nobelpreis 1961; R.A. Hulse, Nobelpreis 1993).

(34)  Soweit es sich um eine berufliche Haupttätigkeit handelt, die nicht z.B. berufsbegleitend erbracht wird.

(35)  Diese Aussage berührt die weiter oben angesprochene Frage des Rekrutierungsverhaltens der Industrie. Insofern sollte die angesprochene Verhaltensweise vertieft analysiert und möglichst verbessert werden.


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