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Document C2004/106/174

Rechtssache T-119/04: Klagedes Francisco Rossi Ferreras gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften,eingereicht am 25.März 2004

OJ C 106, 30.4.2004, p. 88–89 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 106/88


Klage des Francisco Rossi Ferreras gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 25. März 2004

(Rechtssache T-119/04)

(2004/C 106/174)

Verfahrenssprache: Französisch

Francisco Rossi Ferreras, wohnhaft in Luxemburg, hat am 25. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Gilles Bounéou und Frédéric Frabetti, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

seine dienstliche Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis zum 31. Dezember 2002 aufzuheben;

die Beklagte zur Zahlung von 30 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen;

der Beklagten die Kosten, Auslagen und Honorare aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein Beamter der Kommission, wendet sich gegen seine Beurteilung der beruflichen Entwicklung für den Zeitraum 2001-2002.

Er macht eine Verletzung des Artikels 43 des Statuts, der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Nichtdiskriminierung und des Verbots des willkürlichen Verfahrens sowie der Begründungspflicht geltend. Er macht ferner einen offensichtlichen Beurteilungsfehler geltend und trägt vor, er sei von seinem Vorgesetzten schikaniert worden.


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