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Document 32003D1231(01)
Council Decision of 22 December 2003 appointing the members and alternate members of the Advisory Committee on Safety and Health at Work
Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
OJ C 321, 31.12.2003, p. 17–19
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006
Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Amtsblatt Nr. C 321 vom 31/12/2003 S. 0017 - 0019
Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (2003/C 321/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 202, gestützt auf den Beschluss 2003/C 218/01 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, insbesondere auf Artikel 3, gestützt auf die dem Rat von der Regierung jedes Mitgliedstaats vorgelegte Kandidatenliste, in der Erwägung, dass die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für einen Zeitraum von drei Jahren vorzunehmen ist - BESCHLIESST: Artikel 1 Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006 ernannt: I. REGIERUNGSVERTRETER >PLATZ FÜR EINE TABELLE> II. VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE >PLATZ FÜR EINE TABELLE> III. VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Artikel 2 Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union zur Information veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2003. Im Namen des Rates Der Präsident A. Matteoli