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Document 52003AR1010(01)

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm eLEARNING)"

OJ C 244, 10.10.2003, p. 42–46 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003AR1010(01)

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm eLEARNING)"

Amtsblatt Nr. C 244 vom 10/10/2003 S. 0042 - 0046


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm 'eLEARNING')"

(2003/C 244/09)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den "Vorschlag für den Beschluss über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm 'eLEARNING')" (KOM(2002) 751 - 2002/ 0303 (COD));

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 22. Januar 2003, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 26. Juni 2002, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 28. Februar 2003 den Präsidenten des Gemeinderats von Sauvo und der Vertretung des Regionalverbands Südwestfinnland, Herrn Ervelä (FIN/ELDR), gemäß Artikel 40 Absatz 2 zum Hauptberichterstatter zu bestellen;

verabschiedete auf seiner 49. Plenartagung am 9. und 10. April 2003 (Sitzung vom 10. April) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Standpunkte des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1. ist der Ansicht, dass der kreative und innovative Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien der Verbesserung der Qualität der europäischen Bildungs- und Ausbildungssysteme dient, und betrachtet den Vorschlag der Kommission für ein Mehrjahresprogramm "eLEARNING" als ein wichtiges Element dieser Entwicklung;

1.2. weist auf die wichtige Funktion der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in den Bereichen Bildung und Ausbildung hin und betrachtet ihre starke Einbeziehung in die Umsetzung des Programms als Grundvoraussetzung für das Erreichen der Ziele;

1.3. unterstreicht, dass alle Lernenden und Bildungseinrichtungen Zugang zu den Möglichkeiten der Informationsgesellschaft haben müssen. Die Umsetzung dieses Ziels ist vor allem in solchen Regionen schwierig, deren geografische Lage oder Siedlungsstruktur besondere Anforderungen mit sich bringt, beispielsweise in abgelegenen Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage, oder in Gebieten, die eine unzureichende Infrastruktur, knappe Haushaltsmittel für Ausrüstung und Wartung, Ungleichheiten beim Zugang zur Information usw. aufweisen;

1.4. nimmt zur Kenntnis, dass zwischen den verschiedenen europäischen Regionen und Kommunen bedeutende Unterschiede im Angebot an Telekommunikationsdiensten bestehen, was seinerseits zu einem regionalen Gefälle bei der Verwirklichung der Programmziele bzw. dessen Verschärfung führen dürfte;

1.5. ist der Auffassung, dass die Ermöglichung einer Teilnahme der neuen Mitgliedstaaten an dem Programm bereits vor dem Beitrittstermin den allgemeinen Zielen der Erweiterung förderlich ist;

1.6. stellt fest, dass das Zusammenwirken der Akteure an der Basis (z. B. der regionalen und kommunalen Ebene, der NRO und der Unternehmen) ein wichtiges Element für das Erreichen der Programmziele ist;

1.7. betont, dass Beschäftigungsfähigkeit eines der zentralen Bildungs- und Ausbildungsziele ist. Dies bedingt allerdings eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bildungs- und Ausbildungsbereich und den Unternehmen, denn die geforderten Fähigkeiten wandeln sich in einer wissensbasierten Informationsgesellschaft schnell;

1.8. stellt fest, dass im Zuge der Schaffung neuer Lernumgebungen besondere Aufmerksamkeit auf die Erstellung von Inhalten und die Qualität des Lernens verwendet werden muss, ohne dass dabei die menschlichen Ziele und die Bedeutung des zwischenmenschlichen Miteinanders aus dem Blickfeld geraten dürfen;

1.9. betont, dass es sich beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie im Unterricht einerseits und der Vermittlung von IKT-Kompetenzen andererseits um unterschiedliche Dinge handelt. Der Kommissionsvorschlag nimmt hier diesbezüglich keine klare Differenzierung vor;

1.10. hält es für unumgänglich, dass das Programm dem Vorschlag der Kommission folgend die Grenzen zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung überwindet. Dieser Umstand verlangt neben einer Partnerschaft der regionalen und lokalen Ebene zudem eine neuartige Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungsstufen, den Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der Arbeitswelt;

1.11. ist der Ansicht, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsbereiche (Bekämpfung der digitalen Kluft, europäischer virtueller Campus und Schulpartnerschaften über das Internet) den bereits früher vom Ausschuss vorgetragenen Anregungen nachkommen;

1.12. stellt fest, dass die für die Programmdurchführung vorgesehene Mittelausstattung gemessen an den Zielen zu gering ausfällt;

1.13. unterstreicht, dass für das Programm zwar klare Ziele formuliert werden müssen, die beobachtet und geprüft werden müssen, weist jedoch darauf hin, dass die Prüfung keinen unzumutbar hohen finanziellen oder administrativen Aufwand verursachen darf;

1.14. hebt hervor, dass die Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologie in Bildung und Ausbildung nicht ausreicht, um eine hohe Qualität der Bildung zu gewährleisten, sondern dass es sich hierbei vielmehr lediglich um ein Mittel zum besseren Wissenserwerb handelt;

1.15. befürwortet das Programmziel, die virtuelle Mobilität als Alternative für diejenigen zu etablieren, die aus verschiedenen Gründen nicht über die entsprechende geografische Mobilität verfügen. Diesbezüglich stellt das Programm eine Ergänzung zu den anderen Bildungs- und Jugendprogrammen der Europäischen Union dar.

2. Besondere Bemerkungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.1. ist der Auffassung, dass die zentrale Stellung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Bekämpfung der Ausgrenzungserscheinungen in der Informationsgesellschaft berücksichtigt werden muss. Er wünscht, dass die verschiedenen Entscheidungsebenen diesbezüglich ihren entsprechenden Beitrag leisten;

2.2. stellt fest, dass gute Lehrmaterialien häufig kulturgebunden sind. Deshalb muss im Rahmen des Programms auch die Erstellung von Inhalten in kleinen Sprachgebieten gefördert werden, da ihre Erstellung in digitaler Form häufig unwirtschaftlich ist;

2.3. betrachtet es als eine wichtige Vorbedingung für die Verhinderung von Ausgrenzung, dass bei der Umsetzung des Programms der Bedarf für die Entwicklung benutzerfreundlicher Geräte und Software für die unterschiedlichen Zielgruppen berücksichtigt wird;

2.4. hofft, dass das Programm maßgeblich zur Verbreitung von Produkten mit frei zugänglichem Quellcode beiträgt;

2.5. ist der Ansicht, dass das Programm "eLEARNING", der Bericht über die künftigen Ziele der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der damit verbundene Monitoring-Prozess einander unterstützen müssen;

2.6. wünscht, dass im Programm neben dem Bologna-Prozess für den Bereich der Hochschulbildung auch auf den Kopenhagen-Prozess zur Berufsbildung Bezug genommen wird;

2.7. fordert für die Programmdurchführung eine Flexibilität, die es ermöglicht, die in den Mitgliedstaaten laufenden und unterschiedlich voranschreitenden Entwicklungsarbeiten voranzutreiben und zu unterstützen;

2.8. ist der Auffassung, dass das Programm für die Verwirklichung der Ziele so schnell wie möglich auch auf die unteren Bildungsebenen ausgeweitet werden muss;

2.9. hebt hervor, dass die Möglichkeiten des eLEARNING für die Ziele des lebenslangen Lernens auch außerhalb der Bildungsrichtungen, überall dort wo Nachfrage besteht, zugänglich sein müssen;

2.10. fordert, dass auch in Zeiten des Internet für den sozialen, individuellen und ethischen Reifungsprozess von Kindern und Jugendlichen gesorgt wird und dass sie wirksam gegen schädliche Inhalte geschützt werden;

2.11. ist der Auffassung, dass das Programm "eLEARNING" die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas wahren muss;

2.12. weist darauf hin, dass eine Zusammenarbeit und Koordinierung mit den anderen Bildungsprogrammen der Europäischen Union unbedingt notwendig ist, damit Überschneidungen vermieden werden und die Programme einander sinnvoll ergänzen;

2.13. erachtet es als wichtig, dass mithilfe der Informations- und Telekommunikationstechnologie hochwertige Fernunterrichtsverfahren entwickelt werden, die zu einer Ergänzung und Ausweitung des Bildungsangebots auch in solchen Regionen und Kommunen beitragen, in denen dies sonst mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden wäre wie beispielsweise in abgelegenen Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage;

2.14. wünscht, dass das Programm "eLEARNING" auf grenzübergreifende Schulpartnerschaften auch in solchen Regionen ausgedehnt wird, die jetzt und in den kommenden Jahren außerhalb der Grenzen der Europäischen Union liegen;

2.15. erachtet als wichtig, dass Lehrer und andere Ausbilder bei der Entwicklung der Lehrmaterialien und des eLEARNING nicht nur als Ressourcen-Nutzer, sondern auch als Ressourcen-Entwickler betrachtet werden. Sowohl Lehrpersonal als auch sonstige Ausbilder sollten besonderes Augenmerk auf die IT-Ausbildung und den pädagogischen Einsatz digitaler Lehrmaterialien im Unterricht lenken;

2.16. ist der Auffassung, dass die digitalen Lehrmaterialien genügend pädagogische Anweisungen für Lehrer enthalten müssen, die ihren Einsatz erleichtern;

2.17. unterstreicht, dass die Programmressourcen auf die wirkungsvollsten und strategisch wichtigsten Maßnahmen verwendet werden müssen, mit besonderem Schwerpunkt auf innovativen Unterrichtsmodellen;

2.18. stellt fest, dass bei der Überprüfung der Vermittlung von IT-Fähigkeiten das Augenmerk auf dem Zusatznutzen liegen muss. Die Ergebnisse der Zwischenbewertung sollten nach 2006 für die Entwicklung von Struktur und Inhalten der Bildungs- und Jugendprogramme der Europäischen Union genutzt werden können (z. B. LEONARDO DA VINCI und SOKRATES);

2.19. unterstreicht, dass die elektronischen Partnerschaften zwischen europäischen Schulen neben der Informations- und Telekommunikationstechnologie und der virtuellen Mobilität auch durch persönliche Lehrer- und Schüleraustauschaktivitäten unterstützt werden müssen.

3. Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Empfehlung 1

Artikel 2

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Das eLEARNING erfordert mehr Innovationsfreudigkeit. Es ist nur erfolgreich, wenn die Bedürfnisse der Lernenden und die Art des Lehrstoffs ausreichende Berücksichtigung finden. Die Qualität der eLEARNING-Materialien muss ebenso betont werden wie die der Dienste, bei ihrer Nutzung müssen pädagogische Aspekte beachtet werden.

Empfehlung 2

Artikel 3

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Der Begriff "Universität" deckt nicht den ganzen Bereich der Hochschulbildung ab. In vielen europäischen Staaten umfasst der Bereich der Hochschulbildung neben den Universitäten auch Fachhochschulen.

Empfehlung 3

Artikel 3

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Das eLEARNING erfordert mehr Innovationsfreudigkeit. Es ist nur dann erfolgreich, wenn die Bedürfnisse der Lernenden und die Natur des Lehrstoffs ausreichende Berücksichtigung finden. Die Qualität der eLEARNING-Materialien muss ebenso betont werden wie die der Dienste, und bei ihrer Nutzung müssen pädagogische Aspekte beachtet werden.

Empfehlung 4

Artikel 10

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Bei der Überwindung der digitalen Kluft handelt es sich vor dem Hintergrund der Entwicklung der Alterstruktur der europäischen Bevölkerung, der Herausforderungen des lebenslangen Lernens und der Veränderungen im Arbeits- und Wirtschaftsleben um ein besonders wichtiges Ziel.

Brüssel, den 10. April 2003.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

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