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Document 52002AR0049

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen"

OJ C 278, 14.11.2002, p. 26–29 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002AR0049

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen"

Amtsblatt Nr. C 278 vom 14/11/2002 S. 0026 - 0029


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission 'Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen'"

(2002/C 278/08)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" (KOM(2001) 678 endg.),

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 22. November 2001, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 6. Februar 2002, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf das Memorandum der Kommission (SEK(2000) 1832),

gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses zu dem Memorandum der Kommission (CdR 19/2001 fin)(1),

gestützt auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon (23. und 24. März 2000), Feira (19. und 20. Juni 2000) und Stockholm (23. und 24. März 2001),

gestützt auf das Weißbuch der Kommission von 1995 (KOM(95) 590 endg.) und die Mitteilung der Kommission (KOM(97) 563 endg.),

gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses (CdR 244/94 fin)(2) über die Ausrufung des Jahres 1996 zum Europäischen Jahr für lebenslanges Lernen,

gestützt auf eLearning, Mitteilung der Kommission (KOM(2000) 318 endg.) sowie die Stellungnahme des Ausschusses (CdR 212/2001 fin)(3),

gestützt auf den Bericht der Kommission "Die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme" (KOM(2001) 59 endg.) sowie die Stellungnahme des Ausschusses (CdR 89/2001 fin)(4),

gestützt auf das sechste Forschungsrahmenprogramm, Bericht der Kommission (KOM(2001) 94 endg.) sowie die Stellungnahme des Ausschusses (CdR 283/2001 fin)(5),

gestützt auf das europäische Übereinkommen über den "Aktionsplan zur Entwicklung von Fertigkeiten im Arbeitsleben als Teil des lebenslangen Lernens" zwischen EGB, UNICE und CEEP,

gestützt auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Barcelona (15. und 16. März 2002),

gestützt auf den von der Fachkommission für Kultur und Bildung am 22. März 2002 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 49/2002 rev.) [Berichterstatterin: Frau Tallberg, Erste Vizepräsidentin des Provinziallandtags von Stockholm (S/SPE)];

verabschiedete auf seiner 44. Plenartagung am 15. und 16. Mai 2002 (Sitzung vom 15. Mai) folgende Stellungnahme.

Ansichten und Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

1. Der Ausschuss begrüßt die Mitteilung der Kommission "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen", die einen weiteren wichtigen Schritt in diesem Prozess darstellt.

2. Der Ausschuss stimmt mit dem Ansatz der Kommission überein, dass dies weder einen neuen Prozess noch die Harmonisierung von Rechtsvorschriften impliziert.

3. Der Ausschuss stellt mit Genugtuung fest, dass die Kommission ihn als wichtigen Kooperationspartner betrachtet. Dies kommt u. a. dadurch zum Ausdruck, dass die Kommission dem Ausschuss neue konkrete Aufgaben überträgt.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass die weit gefasste Definition, auf die sich das Konzept des lebenslangen Lernens stützt, in den Konsultationsprozessen weitgehend Anklang gefunden hat. Der Ausschuss begrüßt den Ansatz, dem zufolge das lebenslange Lernen eine Lernphase vom Vorschulalter bis ins Rentenalter impliziert und das gesamte Spektrum vom formalen über das nicht-formale bis zum informellen Lernen umfasst.

5. Wichtige Aufgaben im Rahmen der Bemühungen sind die Förderung der Teilnahme an der Gesellschaft, die Förderung aktiver und demokratischer Bürger und des Wissens um die eigenen Rechte und Pflichten als Mitglied der Gesellschaft. Es ist wichtig, dass die Entwicklung keine neue Kluft aufwirft und dass alle die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme am Erwerbsleben und in der Gesellschaft haben. Bei Menschen mit Behinderungen und anderen benachteiligten Personen liegen andere Ausgangsbedingungen vor, die individuelle Lösungen, Zugangsmöglichkeiten und eine gut ausgebaute Infrastruktur, um unterschiedliche Bedürfnisse zu erfuellen, erfordern.

6. Der Ausschuss weist darauf hin, dass gerade die lokale und regionale Ebene in hohem Maße mit der Strategie des lebenslangen Lernens zu tun hat. Hier liegt häufig die Zuständigkeit für den Bereich Bildung in den Mitgliedstaaten. Oft ist sie als Koordinator für Entwicklung und Wachstum und als Sozialbehörde tätig, die die Bürger mit sozialen Leistungen und Infrastruktur versorgt. Ferner fungiert sie auch als Arbeitgeber, der daran interessiert und dafür verantwortlich ist, die Fähigkeiten der eigenen Beschäftigen weiterzuentwickeln. Der wesentlichen Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Konzipierung und Umsetzung der Strategien für lebenslanges Lernen und der lokalen Lernzentren wird nach Auffassung des Ausschusses in der Mitteilung nicht ausreichend Rechnung getragen.

7. Der Ausschuss hat teil an dem vor kurzem zwischen EGB, UNICE und CEEP geschlossenen europäischen Übereinkommen über einen "Aktionsplan für die Entwicklung von Fertigkeiten im Arbeitsleben als Teil des lebenslangen Lernens". Der Ansatz des Übereinkommens deckt sich mit den hier vorgebrachten Bemerkungen des Ausschusses. Über den CEEP ist auch der Ausschuss an diesem Aktionsplan beteiligt.

8. Der Ausschuss befürwortet die empfohlene Entwicklung von Konsultationsnetzen auf allen Ebenen (national, regional, lokal) zur besseren Unterstützung des lebenslangen Lernens. Er bedauert jedoch, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht ausdrücklich genannt werden, wenn die Kommission empfiehlt, dass Mitgliedstaaten, EWR- und Beitrittsländer die interministeriellen Koordinierungsstrukturen beibehalten, ggf. verstärken und ausweiten sollten, um die Kohärenz des Vorgehens zu fördern.

9. Der Ausschuss begrüßt die Struktur bestehend aus "kohärenten und umfassenden Strategien", "Aktionsschwerpunkten" und "Maßnahmen, um die Umsetzung der Agenda voranzutreiben", wie sie im Bericht dargestellt wird. Die Strategien müssen aber sowohl auf europäischer und einzelstaatlicher als auch auf lokaler/regionaler Ebene parallel durchgeführt werden, und es muss darauf geachtet werden, dass diese Durchführung nicht über einen nicht mehr zeitgemäßen hierarchisch geprägten "top-down"-Ansatz erfolgt. Die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Ebene bei der Schaffung eines europäischen Raums des lebenslangen Lernens muss stärker als bisher beachtet werden.

10. Der Ausschuss stellt erfreut fest, dass einer der wesentlichen Bausteine der Kommissionsstrategie der Ausbau der Partnerschaften auf lokaler Ebene ist, wobei die Behörden, Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen und andere Bildungsträger, Unternehmen, Arbeitsverwaltungen und das Vereinswesen vor Ort mit einbezogen werden sollen. So können neue Kontaktformen entwickelt werden. Kontakte zwischen Schule und Arbeitswelt können sich auf andere Formen als herkömmliche Betriebsbesichtigungen oder Praktika beziehen. Dies kommt daher, dass die Unternehmen der neuen, wissensbasierten Wirtschaft eher Neugier, Unternehmertum und ganzheitliches Denken fördern möchten als die Anwendung einzelner, beschränkter Fähigkeiten. Auch die Unternehmen können von den Schülern lernen. Als wesentlich erachtet der Ausschuss allerdings auch die Partnerschaften auf regionaler Ebene, die in der Mitteilung ungerechtfertigterweise nicht ausdrücklich erwähnt werden.

11. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass Partnerschaften zu einem neuen, offeneren Lernumfeld in der Schule und in Unternehmen beitragen können. Die schulische Arbeit wird immer weniger als abgegrenzte Tätigkeit stattfinden, die sich nur auf diejenigen bezieht, die den ganzen Tag in der Schule lernen. Die schulische Arbeit wird stattdessen in engerem Kontakt zum örtlichen Gemeinwesen stattfinden. Das Lernumfeld wird sich zudem durch einen stärkeren Einsatz virtueller Elemente in Unterricht und Schule verändern. Außerdem sollte die Bedeutung der Bibliotheken für ein für alle Bürger offenes Lernumfeld geprüft werden.

12. Das veränderte und offenere Lernumfeld der Schule von morgen erfordert die Unterstützung der Lehreraus- und -fortbildung und der lokalen Lernzentren bei der Weiterentwicklung der Funktion des Lehrers. Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag der Kommission, solche Bemühungen durch gezielte Maßnahmen zu unterstützen, z. B. über die Europäische Investitionsbank. Um die Rolle der Lehrkräfte im Prozess des lebenslangen Lernens zu klären, müssen die Pädagogen dazu angeregt werden, beständig für ihre eigene Fortbildung Sorge zu tragen.

13. Der Ausschuss unterstreicht, dass der neue Ansatz, der sich eher auf das Lernen in unterschiedlich ausgeprägten Formen als auf den Unterricht konzentriert, auch Anforderungen an die Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen in Bezug auf die Ausbildung für das lebenslange Lernen und die diesbezügliche Forschung stellen wird.

14. Der Lernbedarf kann aus der individuellen Perspektive, aus der Perspektive von Gruppen, des Berufslebens oder der Gesellschaft erfasst werden. In einem wissensbasierten Europa muss eine solche Debatte über Bildungsbedürfnisse auf lokaler und regionaler Ebene geführt werden.

15. Der Ausschuss weist ferner darauf hin, dass eine zukunftsorientierte Debatte ausgehend von den Signalen, die die Gesellschaft, die Wirtschaft und die einzelnen Unternehmen auf lokaler und regionaler Ebene geben, geführt werden muss. Diese Signale können unterschiedlich sein, je nachdem, ob es sich um innovative und expansivere Branchen mit einer modernen Arbeitsorganisation oder um eher traditionelle Unternehmen/Branchen handelt, deren Arbeitsformen sich nicht geändert haben.

16. Der Ausschuss möchte neben den herkömmlicherweise als Grundkompetenzen angesehenen noch einige andere Kompetenzen betonen: Verständnis für, Respekt gegenüber und Mitgefühl mit anderen Menschen, unabhängig von deren ethnischem Hintergrund, deren Sprache oder Religion sowie Verständnis für den Wert der sprachlichen, kulturellen und landschaftlichen Vielfalt in Europa.

17. Einige weitere wichtige Fertigkeiten für die Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit:

- Betrachtung und Einschätzung des eigenen Lernens,

- die Fähigkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten,

- die Fähigkeit, andere Sichtweisen zu verstehen,

- die Fähigkeit, mit komplexen Fragestellungen und umfangreichen Informationsfluessen umzugehen,

- die Fähigkeit, sich selbst zu präsentieren, sich öffentlich zu äußern und Standpunkte zu formulieren.

18. Der Ausschuss teilt die Ansicht der Kommission, dass höhere Investitionen in die Bildung in die Strategien auf lokaler Ebene eingebunden werden müssen. Er betont jedoch nachdrücklich, dass bei den Investitionen in die Bildung auch den Strategien auf regionaler Ebene Rechnung zu tragen ist. Es muss eine Debatte über die Verantwortung der Gesellschaft bzw. der Wirtschaft im Hinblick auf die Bildung geführt werden.

19. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Aneignung von Bildung über Maßnahmen im Zweiten Bildungsweg besonders unterstützt werden muss. Immer mehr wird ein Bildungsniveau gefordert, das dem tertiären Bildungsbereich entspricht. Schon allein deswegen ist es erforderlich, denjenigen, die eine Ausbildung auf dieser Ebene anstreben, den Zugang hierzu ohne geographische, soziale, finanzielle oder andere Hindernisse zu ermöglichen.

20. Ferner ist es wichtig, für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Akteure die Voraussetzungen für den Aufbau und den Ausbau der lokalen Lerninfrastruktur sowie für das Lernen zu dem Zeitpunkt, an dem Ort und in dem Tempo, der den Bedürfnissen unterschiedlicher Menschen gerecht wird, zu schaffen. Die Informations- und Kommunikationstechnologien entwickeln sich weiter und schaffen neue Möglichkeiten für ein flexibles Lernen, das sie vom herkömmlichen Fernstudium unterscheidet. Außerdem ist es wichtig, denjenigen, die dies wollen oder brauchen die Möglichkeit des gemeinsamen Lernens mit anderen einzuräumen. Dies kann sowohl für den Lernprozess als auch für die soziale Situation von großer Bedeutung sein.

21. Der Ausschuss pflichtet der Kommission darin bei, dass eine positive Lernkultur geschaffen werden muss. Als Grundlage für das lebenslange und lebensumspannende Lernen liegt die vielleicht wichtigste Aufgabe der Grund- und weiterführenden Schulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen darin, immer wieder die Neugier auf das Lernen und den Spaß daran zu wecken. Insbesondere müssen diejenigen zum Lernen angespornt werden, die keine guten Erfahrungen mit der Schule gemacht haben oder nicht motiviert sind. Im Interesse der Schaffung einer Grundlage für das lebenslange Lernen ist die Verbesserung der Lernvoraussetzungen bei jugendlichen Schulabbrechern und Einwanderern besonders wichtig.

22. In einer zukünftigen lokalen und regionalen Infrastruktur werden Kenntnisse und Fähigkeiten - unabhängig davon, ob sie durch formales, nicht-formales oder informelles Lernen erworben wurden - eine wichtige Rolle spielen. Der Ausschuss möchte darauf hinweisen, dass dies nicht zur Entwicklung eines komplizierten technischen Messsystems zur Bewertung von Kenntnissen bzw. zu Systemen führen darf, in denen Individuen eher als Objekte betrachtet werden und nicht in ihrem Wunsch, ihre Kenntnisse nachzuweisen und zu dokumentieren, unterstützt werden. Solche Systeme sind eher abschreckend und wirken den angestrebten Zielen entgegen. Daher muss der Einzelne selbst als Informationsträger betrachtet werden. Der Ausschuss hält es für wichtig, an einem ständigen diesbezüglichen Prozess beteiligt zu sein. Als Beispiel dafür kann das Central European Language Portfolio angeführt werden, das in vielen Ländern bereits Anwendung findet.

23. Der Ausschuss betont die Bedeutung seiner aktiven Rolle bei der Förderung des lebenslangen Lernens auf lokaler und regionaler Ebene. Es bestehen gute Voraussetzungen, um existierende (Städte-)Partnerschaften auszubauen und neue Kontakte zu knüpfen. Der Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologie bietet ferner die Möglichkeit, Übergänge zwischen unterschiedlichen Lernformen in verschiedenen Teilen Europas zu schaffen. Der Ausschuss freut sich darauf, gemeinsam mit der Kommission auf neue, innovative Art vorbildliche Methoden des lebenslangen Lernens auf lokaler und regionaler Ebene zu erforschen.

24. Der Ausschuss begrüßt die Absicht der Kommission, auf unterschiedliche Weise die Vernetzung von Regionen und Städten zu fördern, die über leistungsfähige Strategien für lebenslanges Lernen verfügen. Der Ausschuss ist bereit, bei einer solchen Arbeit mitzuwirken und so an den Erfahrungen und der guten Praxis teilzuhaben.

25. Die Kommission kündigt an, europäische Qualitätsempfehlungen auszuarbeiten. Der Ausschuss findet es wichtig, dass solche Instrumente zur Unterstützung für unterschiedliche Akteure, die an ständigen Verbesserungen im Hinblick auf die aufgestellten Ziele, Erwartungen und Wünsche arbeiten, entwickelt werden, doch sollten diese nicht als zentrale Kontrollinstrumente mit festgelegten Verfahren konzipiert sein.

26. Der Ausschuss begrüßt die Entwicklung einer begrenzten Zahl von Indikatoren, betrachtet es jedoch als wichtig, dass hierbei den im Rahmen der Arbeit der OECD gemachten Erfahrungen Rechnung getragen wird. Der Ausschuss ist gerne bereit, an einem solchen Prozess mitzuwirken.

27. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass eine grundlegende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Dynamik in einem Prozess des lebenslangen Lernens darin besteht, dass ein lebendiger Dialog geführt und Aktionsprogramme auf lokaler und regionaler Ebene in ganz Europa erörtert werden. Der Ausschuss schlägt vor, dass im Rahmen der vorgesehenen oder eventuell noch vorzusehenden Einrichtungen zur Verwirklichung des höchstmöglichen Qualitätsstandards bei der Beratung und bei der Fähigkeit zur Vorlage von Vorschlägen im Bereich des lebenslangen Lernens Vertreter der Kommunen und Regionen in erheblichem Maße berücksichtigt werden.

28. Der Ausschuss der Regionen als Vertreter der lokalen und regionalen Ebene in Europa muss an der weiteren Arbeit der Umsetzung des lebenslangen Lernens beteiligt werden. In ihrer Mitteilung nennt die Kommission viele konkrete Aufgaben. Diese müssen regelmäßig mit dem Ausschuss abgestimmt werden. Dies kann, wie schon in der Stellungnahme des Ausschusses zum Memorandum der Kommission über lebenslanges Lernen betont wurde, über einen Kooperationsausschuss zwischen dem Ausschuss und der Kommission geschehen.

Brüssel, den 15. Mai 2002.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

(1) ABl. C 357 vom 14.12.2001, S. 36.

(2) ABl. C 210 vom 14.8.1995, S. 74.

(3) ABl. C 19 vom 22.1.2002, S. 26.

(4) ABl. C 19 vom 22.1.2002, S. 23.

(5) ABl. C 107 vom 3.5.2002, S. 111.

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