EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 51999IE0946

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema «Transparenz und Beteiligung der organisierten Bürgergesellschaft an der WTO-Jahrtausend-Runde»

OJ C 368, 20.12.1999, p. 43–46 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51999IE0946

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema «Transparenz und Beteiligung der organisierten Bürgergesellschaft an der WTO-Jahrtausend-Runde»

Amtsblatt Nr. C 368 vom 20/12/1999 S. 0043 - 0046


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Transparenz und Beteiligung der organisierten Bürgergesellschaft an der WTO-Jahrtausend-Runde"

(1999/C 368/15)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß beschloß am 27. Mai 1999 gemäß Artikel 23 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema auszuarbeiten.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 6. Oktober 1999 an. Berichterstatter war Herr van Dijk.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 367. Plenartagung (Sitzung vom 20. Oktober 1999) mit 103 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einbeziehung der organisierten Bürgergesellschaft

1.1. In den letzten Jahren hat das Interesse nichtstaatlicher Organisationen (NGO) und der Sozialpartner am internationalen Handelsverkehr stark zugenommen(1). Dieses Interesse hat sich bereits bei den Verhandlungen der GATT-Uruguay-Runde gezeigt. Am größten war dieses Interesse bei den Unterredungen über das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI). Vor allem viele NGO beklagten die Tatsache, daß die Verhandlungspartner hinsichtlich der besprochenen Themen und der Folgen des zu schließenden Abkommens für die verschiedenen Länder und Gruppen nicht mit offenen Karten spielten. Im Verlauf der Verhandlungen nahm das Mißtrauen angesichts der diesbezüglichen Zurückhaltung der Regierungsvertreter nur noch zu. Schließlich entstand der Eindruck, daß nur die Industrieländer von diesen Übereinkommen profitierten.

1.2. In das Interesse der NGO am internationalen Handelsverkehr mischt sich nunmehr ein Großteil Argwohn. Viele Organisationen stehen den Verhandlungen skeptisch gegenüber und befürchten, daß die Regierungen der an ihnen teilnehmenden Länder die Belange gesellschaftlicher Organisationen oder Gruppen sowie die Interessen der Entwicklungsländer nicht genügend berücksichtigen. Am krassesten hat sich diese Einstellung bei den OECD-Verhandlungen über das MAI gezeigt. Mangelnde Information und fehlende Möglichkeiten der Einflußnahme dürften wichtige Gründe für die mißtrauische Haltung der NGO sein. Um bei den kommenden WTO-Verhandlungen einer solchen Reaktion vorzubeugen, sollte die Einbeziehung der organisierten Bürgergesellschaft nach Ansicht des Wirtschafts- und Sozialausschusses so optimal wie möglich gestaltet werden. Im Rahmen dieser Stellungnahme möchte er vor allem auf die Mitwirkung der organisierten Bürgergesellschaft am Zustandekommen neuer Abkommen eingehen. Zu den Möglichkeiten der organisierten Bürgergesellschaft, auch in die Umsetzung der geschlossenen Abkommen einbezogen zu werden, äußert sich der Ausschuß in dieser Stellungnahme aber nicht.

1.3. Das Interesse des Ausschusses am Außenhandel hat eine lange Tradition. Er hat hierzu viele Stellungnahmen und Initiativstellungnahmen verabschiedet. Dabei ging es ihm stets darum, auf die Bedeutung des Außenhandels für die wirtschaftlichen und sozialen Kreise hinzuweisen. Die jüngsten einschlägigen Stellungnahmen des Ausschusses befaßten sich mit folgenden Themen:

- Welthandel als globale Herausforderung(2)

- Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über ein Mehrjahresschema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001(3)

- Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Annahme der Ergebnisse der Verhandlungen der Welthandelsorganisation über Finanzdienstleistungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich der unter ihre Zuständigkeit fallenden Bereiche(4)

- Welthandelsorganisation(5).

1.4. Gleichzeitig schätzt der Ausschuß das Interesse vieler NGO am Außenhandel. Bei vielen Organisationen setzt sich zu Recht die Erkenntnis durch, daß internationale Übereinkommen auf diesem Gebiet weitreichende Folgen haben können.

1.4.1. Zu einigen dieser Themen hat der Ausschuß bereits Stellungnahmen abgegeben, wie u. a. aus der Aufzählung in Ziffer 1.3 ersichtlich ist.

1.5. Nach Auffassung des Ausschusses ist es sehr wichtig, daß die organisierte Bürgergesellschaft von der WTO einbezogen wird. Etwaige abzuschließende Vereinbarungen können für bestimmte Sektoren (z. B. den Dienstleistungssektor), für den Fortbestand der GAP, die gemeinschaftliche Entwicklungspolitik (AKP), die Kontakte mit Drittländern und die Erfuellung internationaler Normen (Arbeitsnormen, artgerechte Tierhaltung, Umwelt) weitreichende Auswirkungen haben. Es geht dabei um Arbeitsplätze, Verbraucherinteressen und Folgen für die Einkommen.

1.6. Auf all diesen Gebieten sind viele Organisationen der Bürgergesellschaft aktiv. Ihre Einbeziehung in die Verhandlungen kann die gesellschaftliche Basis für Vereinbarungen verbreitern. Gleichzeitig können die Verhandlungspartner vom Sachverstand der jeweiligen Organisationen profitieren. Schließlich erhalten die Regierungen hierdurch Kenntnis von den Standpunkten der Interessengruppen zum internationalen Handelsverkehr(6).

1.7. In dieser Stellungnahme möchte der Ausschuß aufzeigen, wie die Einbeziehung der Bürgergesellschaft in die WTO-Verhandlungen optimal gestaltet werden kann. Es wird dabei nach verschiedenen Ebenen differenziert. Abschnitt 2 befaßt sich mit der Weltebene. Es wird die Frage beantwortet, wie die WTO dafür sorgen soll, daß die organisierte Bürgergesellschaft in ausreichendem Umfang informiert und konsultiert wird. Abschnitt 3 behandelt die einzelstaatliche Ebene. Die Beschlußfassung innerhalb der WTO muß im Wege des Konsenses erfolgen. Deshalb ist es für wirtschaftliche und soziale Interessengruppen und NGO wichtig, ihre Interessenvertretung gegenüber den einzelstaatlichen Behörden gut zu organisieren. Innerhalb der EU besteht eine besondere Situation. Die EU besitzt hinsichtlich des Außenhandels eine ausschließliche Befugnis. Deshalb kommt der europäischen Ebene diesbezüglich eine wichtige Aufgabe zu. In Abschnitt 4 wird hierauf näher eingegangen.

2. Einbeziehung der organisierten Bürgergesellschaft durch die WTO

2.1. Wie bereits in Ziffer 1.6 angedeutet, wird sich die WTO vor allen Dingen um eine gute Unterrichtung der auf internationaler Ebene tätigen wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen und NGO bemühen müssen. Diese müssen von der WTO angemessene Informationen erhalten. Transparenz hilft, Mißtrauen und Argwohn zu beseitigen bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen.

2.2. Die Information kann auf zweierlei Weise erfolgen. Am zugänglichsten ist sie über das Internet. So kann die WTO die Informationen auf ihrer eigenen Website vermitteln. Gleichzeitig können interessierte Organisationen über E-mail-Abonnements über die neuesten Entwicklungen unterrichtet werden. Dies ist eine schnelle und effiziente Möglichkeit, alle interessierten Organisationen auf dem laufenden zu halten.

2.3. Eine zweite Informationsmöglichkeit ist die Organisation von Zusammenkünften, bei denen das Sekretariat interessierte Organisationen über den neuesten Stand der Verhandlungen unterrichtet. Die teilnehmenden Organisationen können bei dieser Gelegenheit eine erste Reaktion auf die erteilten Informationen zeigen und ggf. dazu weitergehende Fragen stellen. Dieser zweite Weg hat Vor- und Nachteile. Von Vorteil ist die Möglichkeit der Interaktion: durch Gespräche ist ein Kompromiß oder eine Annäherung der Standpunkte erzielbar. Ein Nachteil ist finanzieller Art: Die Organisationen müssen sich nach Genf begeben, um die Informationen entgegenzunehmen und sich dazu zu äußern. Häufig haben diese Organisationen aber keinen Sitz in Genf, so daß die Reisekosten ein Hindernis für die Teilnahme an den Treffen sein können.

2.4. Wichtige Voraussetzung für ein gutes Verhältnis zwischen der WTO und den Organisationen der Bürgergesellschaft ist gegenseitiges Vertrauen. Deshalb sollte es zwischen beiden Parteien einen ständigen Informationsfluß geben. Hierdurch kann auch ein Dialog zwischen den verschiedenen Organisationen der Bürgergesellschaft gefördert werden. Zur Förderung eines solchen dauerhaften Verhältnisses könnte die WTO erwägen, eine ständige Plattform für die Organisationen der Bürgergesellschaft zu schaffen. Diese sollten sich regelmäßig, d. h. mindestens einmal im Jahr treffen, dem Sekretariat ihren Standpunkt zu den verschiedenen auf der Tagesordnung der (nächsten) Verhandlungen stehenden Themen mitteilen und ggf. praktische Empfehlungen für die Umsetzung der Beschlüsse äußern.

2.5. Das größte Problem bei der Schaffung einer solchen Plattform ist die Kostenfrage (wer bezahlt?) sowie die Frage, welche Organisationen an der Plattform teilnehmen. Die Beantwortung der ersten Frage dürfte nicht so schwierig sein: Die teilnehmenden Organisationen sollten für ihre Reise- und Aufenthaltskosten selbst aufkommen. Der Ausschuß ist sich durchaus bewußt, daß einige Organisationen hiermit Probleme haben dürften. Vor allem für Organisationen aus weniger entwickelten Ländern stellt diese Regelung ein Hindernis für die Teilnahme an den Zusammenkünften dar. Um zu verhindern, daß ausschließlich Organisationen aus dem Westen an den Treffen teilnehmen, sollte bei der Akkreditierung der Teilnehmer genügend Spielraum für Organisationen aus weniger entwickelten Ländern vorgesehen werden.

2.5.1. Im WTO-Sekretariat müssen genügend Kapazitäten vorhanden sein, um die Sitzungen der Organisationen der Bürgergesellschaft gut vorbereiten zu können. Insoweit dürfte diese neue Regelung durchaus finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

2.6. Die zweite Frage, nämlich welche Organisationen an der Plattform beteiligt sein sollen, ist viel schwieriger zu beantworten. Zunächst muß klar sein, daß für die Teilnahme an dieser Plattform hauptsächlich internationale Organisationen mit Vertretungen auf allen Kontinenten in Frage kommen. Sodann ist zu überlegen, für welche Organisationen eine Teilnahme wichtig sein kann. Es müssen Verbände sein, die die Interessen bestimmter Gruppen vertreten und bei denen davon auszugehen ist, daß sie von den im Rahmen der WTO getroffenen Übereinkommen berührt werden. Diesbezüglich wird das Sekretariat zunächst eine Liste der diese beiden Kriterien erfuellenden Organisationen aufstellen müssen. Nehmen viele Organisationen teil, müssen sie sich untereinander in geeigneter Weise über die ihnen zur Verfügung stehende Redezeit einigen, damit genügend Spielraum für Diskussionen bleibt.

3. Einbeziehung der organisierten Bürgergesellschaft auf nationaler Ebene

3.1. Die Beschlüsse innerhalb der WTO werden von Regierungsvertretern getroffen. Bei diesen Beschlüssen muß ein hohes Maß an Übereinstimmung bestehen. Folglich ist davon auszugehen, daß die Einwirkung auf die Standpunkte der Regierungen der teilnehmenden Länder für die Organisationen der Bürgergesellschaft einen aussichtsreichen Weg der Einflußnahme darstellt.

3.2. Deshalb müssen die einzelstaatlichen Organisationen der Bürgergesellschaft ihre Lobbytätigkeit vor allem auf die Regierung ihres Landes konzentrieren. Allerdings müssen die Regierungen diesen Organisationen die Möglichkeit geben, ihrem Standpunkt Gehör zu verschaffen. Nach dem Beispiel der WTO könnten sie eine Plattform errichten, in deren Rahmen sich verschiedene Organisationen der Bürgergesellschaft artikulieren können. Deren wichtigste Aufgabe könnte dann darin bestehen, der Regierung ihren Standpunkt zu den verschiedenen Themen, die auf der Tagesordnung der WTO stehen, kundzutun. Wichtig ist auch, daß die Regierung die Organisationen der Bürgergesellschaft rechtzeitig informiert und konsultiert.

3.2.1. Eine besondere Aufgabe kommt den einzelstaatlichen wirtschaftlichen und sozialen Beratungsorganen zu, in denen die wichtigsten Wirtschafts- und Sozialkreise vertreten sind. Sie können die Regierung bei der Vorbereitung der WTO-Konferenzen beraten. Die Regierungen sollten ihrerseits ihre Stellungnahme einholen können. Tun sie dies nicht, sollten die fraglichen Beratungsorgane die Möglichkeit haben, aus eigener Initiative Stellungnahmen abzugeben.

3.3. Die Regierungen sollten sich bei den Verhandlungen um Transparenz bemühen und deshalb über das Internet so umfassend wie möglich über den Stand der Dinge und die Entwicklung innerhalb der WTO informieren.

3.4. Da die EU eine ausschließliche Befugnis für den Außenhandel besitzt, ist die europäische Ebene für die EU-Länder von großer Bedeutung. Entsprechend gilt dies auch für die Organisationen der Bürgergesellschaft in der EU. Sie müssen sich deshalb sowohl auf die nationale als auch auf die europäische Ebene konzentrieren. Mit dieser Thematik befaßt sich der nächste Abschnitt.

4. Die organisierte Bürgergesellschaft auf europäischer Ebene und die Rolle des WSA

4.1. Vieles von dem, was vorstehend über die einzelstaatliche Ebene gesagt wurde, dürfte auch für die europäische Ebene gelten. Die Europäische Kommission sollte auf ihrer Website viele Informationen über die aktuelle Entwicklung innerhalb der WTO weitergeben. Außerdem sollten regelmäßige Informationssitzungen stattfinden, zu denen wirtschaftliche und soziale Interessengruppen und NGO eingeladen werden. Bei der Organisation dieser Sitzungen kann der Ausschuß Unterstützung leisten.

4.2. Dem Wirtschafts- und Sozialausschuß ist eine besondere Rolle vorbehalten. Seine Aufgabe ist es, die Wirtschafts- und Sozialkreise in der EU auf europäischer Ebene zu vertreten. Deshalb ist anzunehmen, daß die Europäische Kommission den Ausschuß auch in diese Angelegenheit einbeziehen und um Stellungnahme zu WTO-Fragen ersuchen wird, obwohl sie hierzu laut Vertrag nicht verpflichtet ist(7). Bei internationalen Übereinkommen über Dienstleistungen ist die Kommission allerdings zur Anhörung des WSA verpflichtet(8).

4.3. In den letzten Jahren hat der WSA viele Initiativstellungnahmen zu dieser wichtigen Thematik verabschiedet, was sein großes Interesse hieran bewiesen hat. Außerdem hat er damit auf die Bedeutung von WTO-Vereinbarungen für die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU hingewiesen.

4.4. Wie bereits in Ziffer 1.4 betont, bringen internationale Handelsübereinkünfte heute mehr Konsequenzen für Beschäftigung, Einkommen, Verbraucher und Umwelt mit sich als je zuvor. Dementsprechend haben die Sensibilitäten in unseren Gesellschaften erheblich zugenommen.

4.5. Für den Ausschuß ist es deshalb unbedingt erforderlich, die Verhandlungen über die weitere Liberalisierung mit größter Aufmerksamkeit zu verfolgen, die Positionen der einschlägigen Verbände und NGO dazu zur Kenntnis zu nehmen und mit frühzeitigen Stellungnahmen an Rat, Parlament und Kommission die europäische Verhandlungsposition vorbereiten zu helfen.

4.6. Der Ausschuß schlägt deshalb vor, eine Einheit innerhalb der Organisationsstruktur des WSA zu schaffen, die den Ausschuß in die Lage versetzt, seine vielfältigen Erkenntnisse und Erfahrungen in der Zeit der Verhandlungsdauer zur Geltung zu bringen.

Diese Einheit sollte aus einem Kern von Außenhandelsfachleuten bestehen, die je nach Verhandlungsthema Fachleute aus anderen Fachgruppen hinzuziehen.

Aufgabe dieser Einheit wäre, enge Kontakte sowohl mit der WTO und den entsprechenden Kommissionsdienststellen wie zu den einschlägigen europäischen Verbänden und NGO zu pflegen.

4.7. Auf der Grundlage des so gewonnenen erhöhten Informationsniveaus wird diese Organisationseinheitdie WTO-Studiengruppe - auch unter Hinzuziehung bisheriger Stellungnahmen des WSA und von fachlich kompetenten WSA-Mitgliedern aus anderen Fachgruppen - zu einzelnen, gesellschaftspolitisch besonders wichtig erscheinenden Verhandlungsthemen rechtzeitig im Vorfeld der Verhandlungen Stellungnahmen vorlegen.

4.8. In Einzelfällen wird es angebracht erscheinen, mit den beteiligten Kreisen vorher Anhörungen durchzuführen.

4.9. In diesem Zusammenhang ist es wünschenswert, wenn den zuständigen Ausschußmitgliedern die Gelegenheit gegeben würde, den jeweils entscheidenden Phasen besonders wichtiger Verhandlungen beizuwohnen.

4.10. Der Ausschuß schlägt vor, daß die WTO-Studiengruppe auf der Grundlage der Planungen in Seattle besonders folgende Themen beobachtet:

1. Rolle der Organisationen der Bürgergesellschaft bei Streitbeilegungsverfahren

2. einseitige Sanktionsmethoden und Kompensationsansprüche

3. elektronischer Geschäftsverkehr

4. Verhältnis von WTO und Beschäftigung

5. Ausschreibungen

6. Stärkung der WTO

7. Landwirtschaft

8. Dienstleistungen

9. Handel und Entwicklung

10. Handel und Umwelt

11. Handel und internationale Arbeitsnormen

12. Wettbewerb

13. Investitionen

14. geistiges Eigentum

15. Zölle.

Brüssel, den 20. Oktober 1999.

Die Präsidentin

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Beatrice RANGONI MACHIAVELLI

(1) In dieser Stellungnahme wird zwischen wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen auf der einen Seite und NGO auf der anderen Seite unterschieden.

(2) ABl. C 56 vom 24.2.1997.

(3) ABl. C 40 vom 15.2.1999.

(4) ABl. C 407 vom 28.12.1998.

(5) ABl. C 101 vom 12.4.1999.

(6) B. Reinalda: "NGO's en andere particuliere actoren in de leer der internationale betrekkingen" in Internationale Spectator, 53, Juli/August 1999, 414-118.

(7) Siehe hierzu Artikel 133 des EG-Vertrags.

(8) Siehe Artikel 52 des EG-Vertrags.

Top