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Document 91998E003234

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3234/98 von David MARTIN an die Kommission. Binnenmarkt für Opiate

OJ C 297, 15.10.1999, p. 61 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91998E3234

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3234/98 von David MARTIN an die Kommission. Binnenmarkt für Opiate

Amtsblatt Nr. C 297 vom 15/10/1999 S. 0061


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3234/98

von David Martin (PSE) an die Kommission

(26. Oktober 1998)

Betrifft: Binnenmarkt für Opiate

Kann die Kommission Auskunft darüber geben, wie der freie Verkehr von Opiaten gemeinschaftsweit geregelt werden soll und welche Maßnahmen sie zur Schaffung eines Binnenmarkts für Opiate ergreift?

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission

(15. Januar 1999)

Opiate, d. h. Erzeugnisse auf Opiumbasis, zählen zur Kategorie der Betäubungsmittel, deren Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Verwendung sich nach der Wiener Konvention von 1961 bestimmen. Alle Mitgliedstaaten sind Vertragspartei dieser Konvention, nicht aber die Gemeinschaft. Aufgrund der von Opiaten ausgehenden Gefahr für die Gesundheit des einzelnen und der möglichen Handelsmanipulationen unterliegen Opiate einer strengen Regelung, für die jeder Mitgliedstaat mangels einer einschlägigen gemeinschaftsweiten Regelung selbst zuständig ist. Die Mitgliedstaaten haben nach Artikel 36 EG-Vertrag unter anderem das Recht, die Einfuhr von Opiaten aus anderen Mitgliedstaaten zu untersagen oder zu beschränken. Die Kommission hat in den letzten zehn Jahren mehrfach und erst unlängst wieder erfolglos versucht, die Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen, und zwar sowohl hinsichtlich eines kontrollierten Verkehrs der Opiate innerhalb der Gemeinschaft als auch hinsichtlich der Kontrolle ihrer Einfuhr aus Drittländern. Da die Mehrzahl der Mitgliedstaaten die vollständige Kontrolle über den Verkehr mit Opiaten vom Ausland ins Inland und umgekehrt behalten wollen, ist die Kommission derzeit nicht in der Lage, zweckdienliche Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen.

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