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Document 51998IE1162

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Tschechische Republik und die Intensivierung der Heranführungsstrategie"

OJ C 407, 28.12.1998, p. 238 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998IE1162

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Tschechische Republik und die Intensivierung der Heranführungsstrategie"

Amtsblatt Nr. C 407 vom 28/12/1998 S. 0238


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Tschechische Republik und die Intensivierung der Heranführungsstrategie" (98/C 407/43)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß beschloß am 29. Januar 1998 gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen, Außenhandels- und Entwicklungspolitik nahm ihre Stellungnahme am 23. Juli 1998 an. Berichterstatter war Herr Masucci.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 357. Plenartagung (Sitzung vom 9. September 1998) mit 115 Ja-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einführung

1.1. Mit der offiziellen Eröffnung der Verhandlungen über die Aufnahme der Länder Mittel- und Osteuropas und Zyperns in die Europäische Union, die der Rat am 13. und 14. Dezember 1997 beschlossen hatte, wurde die Vorbereitung der beitrittswilligen Länder nochmals entscheidend beschleunigt.

Die Erweiterung, die zuvor ein zwar wünschenswertes, aber erst in unbestimmter Zeit erreichbares Ziel zu sein schien, verlangt heute von jedem der betreffenden Länder die Einhaltung genauer Fristen bei ihren wirtschaftlichen, politischen und sozialen Reformen, die sie durchführen müssen, um den Kriterien von Kopenhagen und Madrid gerecht zu werden.

1.2. Der Ausschuß hat in den letzten Jahren die komplexen Probleme, die die Erweiterung mit sich bringt, mit größtem Interesse verfolgt: von einer eher politischen und allgemeinen Warte aus in seinen Stellungnahmen zum "Weißbuch" von 1996 () und zur Eröffnung und den Folgen der Erweiterung (), zu spezifischen Fragen in verschiedenen anderen Stellungnahmen (), in denen er das Thema Folgen des Beitritts der MOEL auf die Gemeinschaftspolitiken vertiefte.

1.3. In jüngster Zeit genehmigte die Europäische Kommission dann zehn Beschlußentwürfe () zur Festlegung der Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit jedem der Bewerberstaaten.

Die Beitrittspartnerschaften sind ein Schlüsselelement der intensivierten Heranführungsstrategie der Union und umfassen für jeden Bewerberstaat genaue Angaben über die Prioritäten, die bei der Übernahme des Besitzstandes der Union einzuhalten sind, und die hierzu zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

1.4. Der Ausschuß möchte mit seinen Stellungnahmen, in denen er die wichtigsten verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen untersucht, zur Lösung der von der Kommission in jedem der Bewerberländer ermittelten Probleme beitragen.

Vor allem möchte er auf diese Weise zum einen den Sozialpartnern in den MOEL helfen und ihre Positionen zu den wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Beitritts in diesen, einem umfassenden Wandel unterworfenen Gesellschaften eine größere Durchschlagskraft verleihen; zum anderen will er auch den Bewertungen und Fragen der Sozialpartner in den Mitgliedsländern, die sich über die Folgen der Erweiterung für die Gemeinschaftspolitiken Sorgen machen, Gehör verschaffen.

2. Der Weg der Tschechischen Republik in die Union

2.1. Das Assoziierungsabkommen

2.1.1. Die Tschechoslowakische Republik nahm im September 1988 formal, auf diplomatischer Ebene, Beziehungen zur EU auf. Nach der Wende von 1989 folgte dann 1990 ein erstes Handels- und Kooperationsabkommen und schließlich das am 16. Dezember 1991 unterzeichnete Assoziierungsabkommen.

Dieses Abkommen wurde nach der Bildung der Tschechischen und der Slowakischen Republik neu verhandelt. Es wurde im Oktober 1993 unterzeichnet und trat am 1. Februar 1995 in Kraft. Am 17. Januar 1996 stellte Prag den Aufnahmeantrag.

2.1.2. Im November 1994 wurde die Regierungskommission für die europäische Integration gebildet, in der unter der Leitung des Ministerpräsidenten die Minister für Finanzen, Handel und Industrie, Landwirtschaft, Äußeres, Arbeit und Sozialfragen, Justiz, ein Minister ohne Geschäftsbereich sowie 22 spezialisierte Arbeitsgruppen, darunter die Arbeitsgruppe für die Angleichung der Rechtsvorschriften, zusammenarbeiten.

2.1.3. Der im Europa-Abkommen vorgesehene institutionelle Rahmen steht jetzt; in Fragen der staatlichen Beihilfen, der gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechte, der makroökonomischen staatlichen Eingriffe und der Zölle wird eng mit der Kommission zusammengearbeitet. Bis Anfang 1997, als einige aus der Gemeinschaft stammende und den EG-Normen konforme Erzeugnisse für den tschechischen Markt nicht zugelassen wurden, traten keine besonderen Probleme auf. Im April 1997 kam eine dem Abkommen widersprechende Einfuhrkautionspflicht hinzu, die in der Folge wieder aufgehoben wurde.

2.1.4. Anstrengungen zur Harmonisierung unternimmt die Tschechische Republik seit 1991; ein einschlägiger Zeitplan wurde Anfang 1995 festgelegt. Im Frühjahr 1996 formulierte die tschechische Regierung ihre Antwort auf das Weißbuch zum Binnenmarkt und nannte darin ihre wichtigsten Vorhaben bis zum Jahre 2000.

Geplant sind neue Strukturen für den Umweltschutz, für die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, für den Schutz personenbezogener Daten und die Sozialpolitik. Die Kommission erklärte allerdings, diese Pläne hätten bei Redaktionsschluß für die in der "Agenda 2000" enthaltene Stellungnahme zur Tschechischen Republik noch keine konkrete Form angenommen.

2.1.5. Die Tschechische Republik nimmt zwar auf allen Ebenen an dem strukturierten Dialog teil, stellte jedoch die Forderung, daß bei den Treffen konkretere Themen behandelt werden. Sie scheint bilateralen politischen Gesprächen im Rahmen des Assoziationsrates den Vorzug zu geben.

2.2. Agenda 2000

2.2.1. Die allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der Tschechischen Republik wurden unter Ausklammerung der Tagespolitik untersucht und an den Kriterien der Ratstagungen von Kopenhagen und Madrid gemessen.

Im Juli 1997 legte die Kommission im Rahmen der Agenda 2000 ihre Stellungnahme zum Aufnahmeantrag der Tschechischen Republik, die dann als Grundlage für die Bewertungen des Rates von Luxemburg im Dezember 1997 diente, vor.

2.2.2. Hinsichtlich der politischen Kriterien fiel das Gesamturteil günstig aus: Sie seien im wesentlichen erfuellt worden.

Nach Ansicht der Kommission funktionieren die "politischen Institutionen der Tschechischen Republik ... ordnungsgemäß. Sie achten die Grenzen ihrer Befugnisse und sind um Zusammenarbeit bemüht." Das Parlament arbeite zufriedenstellend. Seine Befugnisse würden geachtet, und die Opposition wirke in vollem Umfang an seiner Arbeit mit.

2.2.2.1. Die staatliche Verwaltung kranke am Fehlen eines Beamtenstatus und der verhältnismäßig schlechten Besoldung der Angestellten, was die Abwanderung der fähigsten Mitarbeiter in den privaten Sektor erkläre.

2.2.2.2. Einen heiklen Punkt stellt laut Kommissionsbefund das Rechtswesen dar, dessen Mängel weniger auf eine mangelhafte personelle oder materielle Ausstattung der Gerichte als auf einen schwerer wiegenden Mißstand zurückzuführen seien: die unzulängliche berufliche Qualifikation der Richter und den Mangel an Erfahrung mit völlig neuen Gesetzen, für die es keine ständige Rechtsprechung gibt.

2.2.2.3. Die Bürgerrechte und politischen Rechte sind ebenso wie die Vereinigungs- und die Versammlungsfreiheit garantiert; was das Informationsrecht angeht, gibt es jedoch noch Mängel: so unterliegt die Presse nach wie vor einem Gesetz aus dem Jahre 1966, das unter anderem den Zugang zu amtlichen Dokumenten beschränkt, während die Einrichtung von Privatsendern noch keinen Niederschlag in den Mediengesetzen gefunden hat.

Die Lage der Roma, die Diskriminierungen und gewalttätigen Angriffen ausgesetzt sind, ohne daß ihnen von Behörden und Polizei ausreichend Schutz zuteil würde, gibt Anlaß zu einigen ernsten Bedenken. Nach der schweren Krise bei Erlangung der Unabhängigkeit der beiden Teilstaaten, als einige Roma verschiedene Verwaltungsauflagen für die neue Staatsangehörigkeit nicht erfuellten und die Verwaltung gegen sie Maßnahmen ergriff, haben die tschechischen Behörden umfangreiche Anstrengungen zur kulturellen Förderung dieser Bevölkerungsgruppe unternommen; gleichwohl bleibt hier noch viel zu tun.

2.2.3. Was die wirtschaftlichen Kriterien angeht, so sollte nicht vergessen werden, daß die Tschechische Republik diesbezüglich auf eine große Vergangenheit zurückblicken kann: zu Recht erinnert die Kommission daran, daß die Tschechoslowakei vor dem zweiten Weltkrieg zu den reichsten Ländern Europas zählte.

Das ist ein wichtiger Gesichtspunkt, weil ein solches Erbe die Rückkehr zur Marktwirtschaft, d.h. Preisfreigabe, Privatisierung der Unternehmen, Konvertierbarkeit der Währung und strenge Währungs- und Steuerpolitik, auch in psychologischer Hinsicht erleichterte.

2.2.3.1. Die Privatisierung der Staatsbetriebe, an der mit Hilfe der sogenannten Kupons auch die breite Masse der Bevölkerung beteiligt wurde, ist mitunter sogar zu schnell vorangeschritten. Jedenfalls erfolgte eine rasche und breite Privatisierung in allen Wirtschaftssektoren, auch wenn der Anteil des Staates zumal in einigen Sektoren wie dem Bankenwesen und bei den rund sechzig Großunternehmen immer noch sehr groß ist.

2.2.3.2. Die Verbraucherpreise wurden fast vollständig freigegeben; auch die Gebühren im Verkehrs- und Kommunikationswesen, für die Wasser- und Energieversorgung, die bis vor zwei Jahren aus sozialen Gründen administrativer Kontrolle unterlagen, wurden 1997 stark angehoben, eine Tendenz, die sich 1998 fortsetzen wird.

Auch die Preissubventionen wurden um einer ungehinderten Entfaltung des Marktes und des Wettbewerbs willen abgebaut.

2.2.3.3. Rückschritte, wenn auch nur durch eine schwache Konjunktur bedingt, sind hingegen im Handel zu verzeichnen, wo im April 1997 beim Import einiger Konsumgüter eine Kautionspflicht eingeführt wurde. Diese Maßnahme sollte der Eindämmung des wachsenden Handels- und Haushaltsdefizits dienen.

2.2.3.4. Auch die Kapitalausfuhr unterliegt weiterhin Restriktionen. Der beträchtliche Kapitalzufluß hielt die Währung trotz des großen Handelsdefizits bis Ende 1996 stabil. 1997 bewirkten jedoch die Handelsdefizite in Verbindung mit einer Regierungskrise Währungsturbulenzen, die Ende Mai zu einer Abwertung der Krone um 20 % gegenüber dem US-Dollar und um 7 % gegenüber der D-Mark führte. Zwangsläufige Folge waren erneute Inflationstendenzen und ein wachsender Abstand zu den Inflationsraten in den EU-Ländern.

2.2.4. Die Frage, ob die Tschechische Republik über eine funktionsfähige Marktwirtschaft verfügt, wird von der Kommission bejaht. In allen Bereichen, von den Preisen bis zum Eigentum an Unternehmen, sei die Entwicklung einer vollgültigen Marktwirtschaft weit vorangeschritten, auch wenn aufgrund der fortbestehenden großen Handelsdefizite und der Art der Handelsbeziehungen noch Gefahren für die makroökonomische Stabilität drohten.

Um ein längerfristiges Wachstum sicherzustellen, muß die Tschechische Republik überdies ihr Produktionssystem gründlich umbauen. Gleichwohl ist es bezeichnend, daß sie als erstes der Bewerberländer in die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit aufgenommen wurde.

2.2.4.1. Zur Wettbewerbsfähigkeit erklärt die Kommission, es lasse sich nur schwer einschätzen, ob die tschechische Wirtschaft diesem Kriterium gerecht werde.

Falls der Unternehmensumbau und damit die Verbesserung der entsprechenden Erzeugnisse schneller vorangetrieben wird, dürfte sich dieses Ziel erreichen lassen, da das Land über gut ausgebildete, wenn auch noch nicht ganz ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte und eine ziemlich gut ausgebaute Infrastruktur verfügt.

2.2.5. Die Fähigkeit, die vier Freiheiten (den freien Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr) zu garantieren, ist Grundvoraussetzung für den Beitritt. Das bedeutet konkret, daß das Bewerberland den Besitzstand (Acquis) der Gemeinschaft übernehmen, und damit nicht nur die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft einführen, sondern auch angemessene Verwaltungs- und Rechtsstrukturen schaffen muß.

Auch hier sieht sich die Kommission außerstande, alle von den tschechischen Behörden in diesem Zusammenhang deklarierten Schritte zu beurteilen.

Die Tschechische Republik erklärt, sie habe insgesamt 417 der im Weißbuch genannten 899 Verordnungen und Richtlinien übernommen. Die Kommission weist jedoch zu Recht darauf hin, daß die einfache Übernahme der Bestimmungen nicht ausreiche; diese Übernahme müsse vielmehr von konkreten Durchführungsmaßnahmen und der Schaffung einer leistungsfähigen Verwaltungsinfrastruktur begleitet werden.

2.2.5.1. Aufgrund seiner spezifischen Rolle schenkt der WSA dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt besondere Beachtung und stellt fest, daß die einschlägigen Bemerkungen der Kommission Anlaß zu ernster Sorge geben.

So erklärt sie zum sozialen Dialog, "die Politik der Regierung" habe "die Arbeitgeber nicht dazu ermutigt, im Rahmen des sozialen Dialogs zu verhandeln. Die Gewerkschaften befürchten, daß die Regierung die Meinung der Sozialpartner außer zu Fragen der Entlohnung und der Arbeitsbedingungen in Unternehmen nicht berücksichtigt." Die Kommission kommt unter anderem deswegen zu dem Schluß: "Der soziale Dialog ist noch nicht gefestigt."

2.2.5.2. Günstiger fällt hingegen das Urteil zum Arbeitsmarkt aus, wo tatsächlich noch keine hohe Arbeitslosigkeit zu verzeichnen ist. Sie könnte jedoch (und tut es teilweise bereits) infolge der Umstrukturierung der Industrie ansteigen. Daraus wird sich bald die Notwendigkeit ergeben, einen Teil der Arbeitskräfte, zumal die weniger qualifizierten, umzuschulen. Dies wiederum bedeutet, daß man breitangelegte Erwachsenenbildungsmaßnahmen vorbereiten muß, um die Betroffenen in die Lage zu versetzen, sich an den Strukturwandel anzupassen.

2.2.5.3. Im Zusammenhang mit den Sozialausgaben fordert die Kommission Verbesserungen in bezug auf Niveau und Instrumente des Sozialschutzes und des Gesundheitswesens. Den rechtlichen Schutz der Arbeitnehmer bewertet sie als ziemlich gut, da die allgemeinen Grundsätze des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Chancengleichheit übernommen worden seien.

2.3. Die Beitrittspartnerschaft

Da die Kommission mit ihren oben erwähnten Beschlußentwürfen zur Beitrittspartnerschaft konkrete Antworten auf die in der Agenda 2000 aufgeworfenen Fragen gibt, mißt ihnen der Ausschuß große Bedeutung bei.

Jedem Bewerberstaat werden vorrangig zu treffende Maßnahmen, die sich aus der umfassenden Lagebeschreibung in den Stellungnahmen der Kommission ergeben, vorgeschlagen. Sie sollen dem Bewerber helfen festzustellen, welche Arbeiten er bei seinen Beitrittsvorbereitungen erledigen muß.

Der Ausschuß beabsichtigt, den Inhalt dieser Vorschläge im einzelnen zu prüfen und anschließend auch das nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, das jeder Bewerberstaat bis zum 30. März 1998 vorlegen soll, zu untersuchen.

Mit äußerster Aufmerksamkeit verfolgt der Ausschuß die Überwachung der Beitrittspartnerschaften durch die Mechanismen des Europa-Abkommens (Unterausschüsse, Assoziationsausschuß und Assoziationsrat) und wünscht zum Inhalt des ersten Berichts an den Rat, den die Kommission dem Rat Ende 1998 vorlegen will, gehört zu werden.

3. Politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

3.1. Nach Jahren der politischen Stabilität (1990-1995) verlor die Demokratische Bürgerallianz (ODS) von Václav Klaus bei den Parlamentswahlen von 1996 ihre Mehrheit; seitdem herrschen unbeständige, von scharfen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geprägte Verhältnisse. Ein Grund dafür ist, daß die Mehrheit in den Jahren davor kaum das Gespräch mit der Opposition oder der öffentlichen Meinung gesucht hatte. Die Medien bezeichneten die Haltung der Regierung damals als arrogant und gesprächsunfähig.

3.2. 1997 wurde das Land von einer tiefgreifenden politischen und institutionellen Krise geschüttelt. Schwere Korruptionsfälle kamen ans Licht - im Dezember trat die Regierung Klaus wegen des Verdachts rechtswidriger Zahlungen zurück. Auf institutioneller Ebene kam es zu Spannungen zwischen Regierung und Staatspräsident, was schließlich zur Einsetzung einer neuen provisorischen Regierung unter der Leitung des Gouverneurs der Zentralbank, Józef To Osovsk´y, die bis zu den Neuwahlen am 19. Juni 1998 im Amt bleiben sollte, führte.

Am 2. Februar 1998 wurde Staatspräsident Václav Havel in seinem Amt bestätigt.

3.3. Die Bevölkerung hat auf die Erhöhung der Gebühren für die Grunddienstleistungen infolge der Finanzkrise, die im Juli 1997 zu einer Abwertung der Krone führte, und die Finanzskandale, die Banken und Investmentfonds mit sich rissen und Unsicherheit und Mißtrauen hervorriefen, mit Unmut reagiert.

Auch die Beziehungen zur Slowakischen Republik verschlechterten sich: strenge Zollkontrollen an der gemeinsamen Grenze, internationale Telephongebühren für grenzüberschreitende Gespräche im Grenzgebiet, wo zuvor die Gebühren für Ortsgespräche und regionale Gespräche gegolten hatten, kaum vorhandene politische Kontakte.

3.4. Was die Wirtschaft angeht, so verdient hervorgehoben zu werden, daß die Tschechoslowakei im Unterschied zu Ungarn und Polen, wo in den achtziger Jahren zaghafte marktwirtschaftliche Reformen eingeleitet worden waren, vor 1989 zu den Ländern mit der strengsten Planwirtschaft gehörte.

In den neunziger Jahren wurden dann rasch marktwirtschaftliche Verhältnisse eingeführt, was das Land tiefgreifend veränderte, so daß es zunehmend ausländische Investoren anzog. Die Regierung machte die Währung konvertierbar, gab die Preise frei und führte eine breite Privatisierung unter Einbeziehung der gesamten Bevölkerung durch.

3.5. Die Ausgabe von Tauschkupons, die mehr als sechseinhalb Millionen Bürgern zu Erfahrungen mit dem Aktienhandel verhalf, bewirkte, daß rund 80 % der tschechischen Industrie den Besitzer wechselte. Dieses Modell wurde auch in anderen MOEL bewundert und nachgeahmt.

Die Privatisierungen erwiesen sich nahezu als Scheinprozeß und verliefen völlig ungeordnet. Nutznießer waren die Investmentfonds und die Banken, welche die Fonds einrichteten und die Aktien der Sparer verwalteten. Die Banken befinden sich aber nach wie vor in den Händen des Staates, und die fehlenden Kontrollen und Vorschriften ermöglichten enorme Betrügereien: So verschwanden wegen fehlender Aufsichtsbehörden Dollarbeträge in Millionenhöhe, die Kleinanleger eingezahlt hatten.

Es gab auch gelungene Privatisierungen, wie die der Telekommunikation, wo das Spt-Monopol an ein niederländisch-schweizerisches Konsortium überging, oder im Energiesektor, wo die großen tschechischen Raffinerien von einem Agip-Conoco-Shell-Konsortium erworben wurden.

3.6. Die Tschechische Republik, die bis vor zwei Jahren als "Klassenprimus" in der ersten schwierigen Übergangsphase gegolten hatte, durchlebt heute eine Identitätskrise; sie muß mit neuen Gesetzen gegen die grassierende Korruption vorgehen und für mehr Transparenz auf dem Kapitalmarkt sowie ein ausgewogeneres Wirtschaftswachstum sorgen.

Die gegenwärtige politische und wirtschaftliche Krise hat gezeigt, daß der Umgestaltungsprozeß noch nicht so weit fortgeschritten ist, wie man angenommen hatte, und ihm mehr Zeit und eingehendere Überlegungen gewidmet werden müssen.

3.7. Dagegen besteht eine echte Presse-, Gedanken- und Vereinigungsfreiheit. In kultureller Hinsicht zählt die Tschechische Republik heute zweifellos zu den lebendigsten und interessantesten Ländern Mittel- und Osteuropas.

3.8. Bis vor einem Jahr war man vielleicht versucht, die Wirklichkeit zu beschönigen, heute besteht indessen die Gefahr, daß man sie schlechter darstellt, als sie ist. An negativen Signalen mangelt es keineswegs: die Stagnation der Inflation in zweistelliger Höhe der Anstieg der Arbeitslosigkeit und die Verschlechterung der Handelsbilanz sind Symptome einer Wirtschaftskrise, die die Regierung To Osovsk´y mit einer rigorosen Sparpolitik und Transparenz zu überwinden suchte.

3.9. Es wurden mikro- und makroökonomische Maßnahmen ergriffen, die ein reales Wachstum zwischen 1 % (OECD) und 2,5-3 % (IWF) für 1998 erwarten lassen. Positive Anzeichen in den ersten Monaten dieses Jahres waren eine Verbesserung der Auslandskonten und anderer Finanzparameter, ein Anstieg der Produktivität auch infolge gemäßigter Tarifabschlüsse und die erneute Schaffung neuer Arbeitsplätze. Das Privatisierungsprogramm, das auch den Bankensektor erfaßt, wurde fortgesetzt, und die Rechtsvorschriften für finanzielle Investitionen (Börse) wurden verbessert. Die Inflationsrate bleibt jedoch auf einem hohen Stand, und das Ziel der Zentralbank ist ihre Senkung auf 6 %. Im Umwelt- und Energiebereich gibt es insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien mangels entsprechender Investitionen noch beträchtliche Probleme.

4. Beschäftigung, Sozialpolitik und sozialer Dialog ()

4.1. In der Stellungnahme zum Thema "Die Erweiterung der Europäischen Union", die auf der Plenartagung vom 29. und 30. Oktober 1997 angenommen wurde, wurde eine schematische Definition des Konzepts des "europäischen Sozialmodells", das als Bezugspunkt und Vergleichsbasis dienen sollte, mit folgenden drei grundlegenden Komponenten festgelegt:

- Sozialpolitik, d.h. Mitverantwortung des Staates bei der Sicherstellung eines hohen Beschäftigungsniveaus, Politik der Einkommensumverteilung, System der sozialen Sicherheit, Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und Politik zu Förderung der Chancengleichheit;

- sozialer Dialog, der im Rahmen der Strukturen stattfindet, die die Vertretung der Arbeitnehmer und der Interessensgruppen der Bürgergesellschaft bei der Entscheidungsfindung von Unternehmen und staatlichen Behörden gewährleisten;

- Arbeitsbeziehungen, die sich auf die Tarifautonomie der Sozialpartner stützen.

4.2. Das Partnerschaftsabkommen zur Vorbereitung des Beitritts der Tschechischen Republik beinhaltet u.a. folgende mittelfristige Prioritäten: die Entwicklung geeigneter Arbeitsmarktstrukturen zusammen mit der Reform der Beschäftigungspolitik als Vorbereitung für die Mitwirkung der Koordinierung innerhalb der EU; Angleichung der Rechtsvorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und Ausbau der Strukturen; Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern; Weiterentwicklung eines aktiven und unabhängigen sozialen Dialogs; Weiterentwicklung des sozialen Schutzes; Fortschritte bei den Bemühungen um Erreichung der Normen und Vorschriften der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

4.3. Beschäftigung

4.3.1. In den letzten Jahren (1991-1997) haben sich Beschäftigungsniveau und -strukturen in der Tschechischen Republik erheblich geändert:

- die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter ist (um ca. 290 000) gestiegen;

- im Zeitraum 1990-1993 sank die offizielle Zahl der Beschäftigten um etwa 10 % von 5,4 Millionen auf 4,9 Millionen, die Zahl der weiblichen Beschäftigten ging zurück, die Arbeitslosigkeit nahm zu, und die Zahl ausländischer Arbeitnehmer nahm ab;

- im Zeitraum 1994-1996 stieg die offizielle Zahl der Beschäftigten um etwa 200 000, 100 000 davon waren ausländische Arbeitnehmer. 1997 stagnierte die Zahl der Beschäftigten, während die Arbeitslosigkeit zunahm; der Anteil der ausländischen Arbeitnehmer beträgt derzeit etwa 3,5 % der gesamten Zahl der Beschäftigten;

- Landwirtschaft, Industrie und Bausektor sind die Sektoren mit dem größten Rückgang an Arbeitsplätzen, während im Dienstleistungssektor ein Anstieg der Beschäftigtenzahl um 53 % zu verzeichnen war;

- auch der Bereich der selbständigen Arbeit (Handwerk, Kleinunternehmen, Handel) nimmt mit insgesamt mehr als 750 000 Erwerbstätigen zu;

- die illegalen Wirtschaftsaktivitäten verzeichnen einen starken Zuwachs (es wird angenommen, daß im Zeitraum 1992-1997 mindestens 250 000 tschechische Staatsangehörige und 80-100 000 Ausländer an illegalen Wirtschaftsaktivitäten einschließlich krimineller Wirtschaftsaktivitäten beteiligt waren).

Mittelfristig (bis 2000) sehen die Perspektiven wie folgt aus:

- Bis zum Ende des Jahrhunderts wird die Zahl der Erwerbstätigen um mindestens 236 000 steigen; die Nachfrage nach Arbeitsplätzen wird infolge des größeren Studien- und Ausbildungsbedarfs der Jugendlichen in einem geringeren Umfang steigen;

- im Jahr 2000 ist jedoch eine hohe Nachfrage nach Arbeitsplätzen zu erwarten, die zu einer Zunahme der Arbeitslosigkeit führen könnte.

4.3.2. Die Arbeitslosigkeit in der Tschechischen Republik war 1996 im Vergleich zu den Übergangswirtschaften Mitteleuropas auf dem weitaus niedrigsten Stand (186 000 Arbeitslose, d. h. 3,5 %). Die wirtschaftliche Stagnation von 1997 bewirkte einen Anstieg der Arbeitslosigkeit (auf über 260 000 Arbeitslose).

Folgende Merkmale kennzeichnen die Arbeitslosigkeit:

- bei den Personen mit geringer Schulbildung, insbesondere bei Arbeitern, Frauen und Jugendlichen, ist eine höhere Arbeitslosenquote zu verzeichnen. Die Arbeitslosigkeit von Behinderten (die 3 % der Arbeitnehmer, aber 18 % der Arbeitslosen ausmachen) ist stark gestiegen; ein weiteres schwerwiegendes Problem ist der Mangel an Arbeitsplätzen für Roma;

- die Arbeitslosenquote weist erhebliche regionale Unterschiede auf;

- gestiegen ist auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die inzwischen etwa ein Fünftel der Arbeitslosen ausmachen. Eine gewisse Zahl von Langzeitarbeitslosen hat die Arbeitssuche aufgegeben und lebt von den Beihilfen.

4.3.3. Die Tschechische Republik ist in jüngster Zeit auch das Ziel legaler und illegaler Einwanderer aus den anderen Ländern Mittel- und Osteuropas geworden. Bis Juni 1997 wurden mindestens 178 000 legale ausländische Arbeitnehmer, darunter 73 000 Slowaken, 42 000 Ukrainer und 13 000 Polen, registriert. Neben diesen sich legal im Land aufhaltenden Arbeitnehmern ist von mindestens 80-100 000 illegalen Arbeitnehmern auszugehen.

Infolge dieser legalen und illegalen Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern stehen billigere und flexiblere Arbeitskräfte zur Verfügung, die für die Unternehmen, die auch bei Verletzung der Vertragspflichten keine hohen Strafen zu erwarten haben, zweifellos Vorteile bieten.

4.3.4. Im Gesetz Nr. 1 von 1991 wird das Recht auf Arbeit als staatsbürgerliches Recht festgeschrieben und die Organisation der öffentlichen Arbeitsvermittlung vorgesehen, außerdem wird die private Arbeitsvermittlung ohne Erwerbszweck genehmigt und werden Verfahren für die Einstellung von Personal und für den Abbau von Personal infolge von Umstrukturierungen festgelegt. Darüber hinaus sind Finanzbeiträge für Unternehmen, die neue Arbeitnehmer einstellen, vorgesehen.

4.3.5. Das Arbeitsverhältnis wird ausschließlich durch das Arbeitsgesetz von 1965 geregelt, dessen grundlegende Ausrichtung nicht wesentlich geändert wurde. Es sind nur zwei Arten von Arbeitsverträgen, nämlich befristete und unbefristete Arbeitsverträge, vorgesehen.

Es wurde allgemein erkannt, daß das Arbeitsgesetz, das den neuen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes nicht mehr gerecht werden kann, grundlegend geändert werden muß.

4.3.6. Die Sozialpartner haben im Rahmen der Konzertierung und der Tarifverhandlungen nur geringen Einfluß auf die Gestaltung dieser Gesetze. Das gleiche gilt für die Rolle der Gewerkschaften bei der Beschäftigungssicherung, u.a. weil diese bisher kein großes Problem darstellt. In den Rechtsvorschriften ist nur die Entlassung von Einzelpersonen geregelt; die neuen Gesetze über die Tarifverhandlungen gewähren jedoch Spielraum für Alternativmaßnahmen zu Massenentlassungen.

4.4. Sozialer Dialog

4.4.1. Der soziale Dialog findet in der Tschechischen Republik im Rahmen des Rates für wirtschaftliche und soziale Konzertierung statt, in dem die Regierung und die Sozialpartner vertreten sind und der über Kompetenzen im Bereich der Arbeitsgesetze und der Löhne und im sozialen Bereich verfügt.

4.4.1.1. Parallel zur Wirtschaftskrise entwickelte sich im vergangenen Jahr auch eine Krise des sozialen Dialogs im allgemeinen und insbesondere auf zentraler Ebene. In der Regierungskoalition setzten sich die Kräfte durch, die den sozialen Dialog bei den Entscheidungen über sozialpolitische Fragen als unnötig betrachteten. Daher versuchte man, den Dialog auch im Hinblick auf die sozialen Reformen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Folge waren Spannungen zwischen der Regierung und den Sozialpartnern.

4.4.1.2. Während die Gewerkschaft eine Sozialreform forderte, durch die die gesetzlichen und praktischen Voraussetzungen für eine aktive Arbeitspolitik geschaffen würden, damit ein angemessener Lebensstandard gesichert und die Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeit und soziale Sicherheit und die Maßnahmen zugunsten der Familien und der sozialen Gruppen, die in einer schwierigeren Lage leben, verbessert werden können, verfolgte die Regierung vor allem eine wirtschaftliche Sparpolitik mit dem vorrangigen Ziel, die Sozialausgaben zu verringern.

4.4.1.3. Aufgrund der Schwierigkeiten (und in einigen Fällen der Weigerung der Regierung), einen Dreiparteiendialog zu führen, waren die Sozialpartner gezwungen, Wege und Möglichkeiten zu suchen, um unmittelbar auf das Parlament Druck auszuüben und Änderungen der Rechtsvorschriften zu erwirken. In mehreren Fällen gelang es, durch Verbesserungsvorschläge, die von Abgeordneten auch im Einvernehmen mit den Gewerkschaften eingebracht wurden, die nachteiligsten Auswirkungen einiger Gesetze für Arbeitnehmer und Bürger zu beschränken.

4.4.2. Der soziale Dialog muß daher - auch mit Blick auf die erforderlichen Wirtschaftsreformen und die Sozialgesetze zur Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands - auf allen Ebenen wiederaufgenommen und intensiviert werden.

4.4.3. Im großen und ganzen ist das Arbeitsrecht der Tschechischen Republik im Hinblick auf Konzeption, Institutionen und Verfahren mit den geltenden Systemen in der EU vergleichbar. Es müssen jedoch noch Fortschritte gemacht werden, damit auch die in den europäischen Richtlinien vorgesehenen Mindestnormen sichergestellt werden. Vor allem müßte die europäische Sozialcharta übernommen werden, und die internationalen Übereinkommen über den Schutz der Arbeitnehmer, wie die IAO-Übereinkommen Nr. 131, 151 und 154, müßten ratifiziert werden. Die Ausarbeitung des neuen Arbeitsgesetzes wäre eine herausragende Gelegenheit für eine enge Zusammenarbeit zwischen allen drei Seiten und für einen neuen sozialen Dialog.

4.4.4. Was die Tarifverhandlungen anbelangt, so ist die Rolle der Gewerkschaften im allgemeinen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Unternehmensebene relativ beschränkt. Der Grund hierfür liegt vor allem in der Tatsache, daß beim Übergang zu einem privatwirtschaftlich geprägten System der Unternehmer in bezug auf Inhalt und Dauer der Arbeitsleistung, Entgelt und Stabilität des Arbeitsverhältnisses mehr Macht erlangte. Außerdem fehlt aufgrund der schwachen Position der Arbeitgeberorganisation auf nationaler Ebene ein der Gewerkschaft ebenbürtiger, repräsentativer Verhandlungspartner.

4.4.5. Allgemein läßt sich feststellen, daß die Regierung die Entwicklung des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen nicht unterstützt, sondern davon eher Abstand nimmt. Es kann gefragt werden, inwieweit dies durch eine ideologische Haltung begründet ist und inwieweit durch die Erkenntnis, daß im Laufe des europäischen Integrationsprozesses ein schwieriger wirtschaftlicher Wettstreit auf der Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit durchstanden werden muß.

4.4.6. In Sachen Chancengleichheitspolitik werden heute vor allem Maßnahmen für Mütter mit kleinen Kindern ergriffen. Noch gelten Rechtsvorschriften, die Frauen den Zugang zu Stellen im öffentlichen und privaten Sektor und zu Ämtern in den staatlichen Einrichtungen erschweren. Im neuen Arbeitsgesetzbuch sollen neue Vorschriften für mehr Chancengleichheit sorgen.

4.4.6.1. Die Regierung nahm im April eine Entschließung zu den Prioritäten bei der Förderung der Chancengleichheit an (); dazu gehören Maßnahmen, welche die Öffentlichkeit in kultureller und sozialer Hinsicht für diese Fragen empfänglich machen sollen, und solche, die Frauen den Weg in Regierungs- und Verwaltungsämter ebnen. Letztere verpflichten die Minister, je nach ihrer Zuständigkeit einschlägige politische Schritte zu unternehmen und in Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Organisationen die Möglichkeiten, die sich der Tschechischen Republik durch die Mitwirkung an internationalen Programmen und Vorhaben eröffnen, wahrzunehmen. Andere Maßnahmen betreffen die Gleichstellungsgesetze, die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit oder einer Arbeit in der Produktion, die häusliche Pflege, den Mutter- und Kinderschutz und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

4.5. Soziale Sicherheit und andere Politiken

4.5.1. Die Sozialausgaben machen gegenwärtig 20 % des PIB aus, wovon 9 % für die Renten, 2,5 % für Krankheit, 7,5 % für das Gesundheitswesen und 1 % für Beschäftigungsbeihilfen ausgegeben werden. Rechnet man die Hilfsmaßnahmen für Behinderte, Familien mit minderjährigen Kindern und die neuen Leistungen für Arbeitslose und zur Sicherung des Existenzminimums hinzu, erreicht man einen Anteil von 25 %. Insgesamt ist zu sagen, daß das soziale Netz eher die Familie als den Einzelnen schützt.

4.5.2. Auffällig ist der geringe Anteil für die Renten, der weit unter dem Durchschnittswert der Gemeinschaft von 14 % liegt. Das System der sozialen Sicherheit muß schrittweise einen angemesseneren Lebensstandard für ältere Menschen sicherstellen. Aufgrund der derzeitigen demographischen Entwicklungen wird es schwierig sein, die gegenwärtige - zwar unzureichende - reale Kaufkraft der Leistungen aufrechtzuerhalten, auch wenn die Produktion, aber auch die Preise voraussichtlich steigen. Eine Anhebung der Renten entsprechend dem Anstieg der Lebenshaltungskosten erscheint in diesem Zusammenhang unerläßlich.

4.5.2.1. Ein Drittel der Bevölkerung ist in das System der privaten Zusatzrenten eingetreten. Bisher beteiligen sich die Arbeitgeber noch nicht an den Rentenkosten, aber um des Gleichgewichts des Rentensystems willen scheint es unerläßlich, daß auch die Unternehmen, die sich dazu in der Lage sehen, etwas dazu beisteuern. Zur Zeit findet eine hitzige Debatte über die Reform des Rentensystems, die auf ein Dreistufenmodell - Grund-, Zusatz- und Individualrente - hinausläuft, statt.

4.5.3. Das Schul- und das Gesundheitswesen sind zwei problematische Bereiche, da die diesbezüglichen Reformvorschläge der Regierung vor allem auf Kostenbeschränkung ausgerichtet sind.

4.5.3.1. Besonders problematisch ist die Lage im Schulwesen. Die Regierung schlug eine Reform der höheren Schulen mit neuen Kosten für die Schüler und Studenten vor, obwohl es keinen Gesamtplan für die Entwicklung dieses Bereichs gibt. Es wurde eine Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden vorgesehen, obwohl es - insbesondere aufgrund der niedrigen Gehälter und daraus resultierenden Einstellungsprobleme - weiterhin an Personal mangelt.

Die Kettenstreiks der Lehrer im Januar 1997 und eine große Demonstration im April dieses Jahres waren Ausdruck der schweren Krise in diesem Bereich.

4.5.3.2. Im Gesundheitssektor wurde die Anwendung des Solidaritätsprinzips eingeschränkt. Infolge des Widerstands der Gewerkschaften und anderer sozialer Akteure gelang es der Regierung noch nicht, wie geplant die teilweise oder vollständige Finanzierung der Gesundheitsleistungen durch die Patienten durchzusetzen.

4.5.4. Auch im Bereich der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer muß gehandelt werden. Diesbezüglich müßten die IAO-Übereinkommen Nr. 155 und 161 über die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer uneingeschränkt zur Anwendung gebracht werden. Das IAO-Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht und das Übereinkommen Nr. 176, das insbesondere die Gesundheit und Sicherheit von Bergarbeitern betrifft, müssen indessen von der tschechischen Regierung noch ratifiziert werden. Außerdem müssen Möglichkeiten der Versicherung gegen Arbeitsunfälle eingeführt werden, und die Maßnahmen zur Information der Arbeitnehmer und Prävention müssen intensiviert werden.

5. Die Zukunftsperspektiven

5.1. Am 25. und 26. Juni führte die Studiengruppe in Prag eine Reihe interessanter Gespräche mit den Vertretern der EU-Delegation, mit politisch Verantwortlichen und Direktoren des Außenministeriums, des Arbeits- und Sozialministeriums und des Industrieministeriums, mit führenden Mitgliedern der CMKOS (Böhmisch-Mährischer Gewerkschaftsbund), des Privatunternehmerverbands, eines Bauernverbands und des Kunst- und Kulturverbands. Diese Gespräche ermöglichten ein differenzierteres Urteil über die Lage.

5.2. Die Wahlen vom 19. Juni haben zwar die politische Landschaft verändert, aber zu keiner klaren Mehrheit geführt. Keine der größeren Parteien erzielte eine ausreichende Mehrheit, so daß nur schwer zu handhabende Koalitionen möglich sind: die sozialdemokratische Partei bekam 32,3 % der Stimmen und 74 (von 200) Sitzen, die demokratische Bürgerallianz 27,7 % und 64 Sitze, die kommunistische Partei 11,1 % und 25 Sitze, die christdemokratische Union 9 % und 19 Sitze und die Freiheitsunion 8,6 % der Stimmen und 18 Sitze. Daher ist mit einer Periode politischer Instabilität zu rechnen, was die Wirtschaftsführung und die Inangriffnahme der zur Fortführung des Integrationsprozesses erforderlichen Reformen, zumal wenn diese einen starken politischen Willen voraussetzen, gewiß nicht erleichtern wird.

5.2.1. Allerdings besteht über den Beitritt zur EU ein allgemeiner Konsens, wie aus den Programmen fast aller Parteien (mit Ausnahme der Kommunisten) ersichtlich ist. Da bis jetzt weder nennenswerten Verzögerungen festgestellt wurden, noch Verschleppungen durch die Verwaltung zu befürchten sind, bleibt die Kontinuität bei den Verhandlungen mit der EU gewahrt. Ohne stabile Mehrheit wird die neue Regierung jedoch Mühe haben, das bisherige Tempo bei der Umsetzung des "acquis" beizubehalten.

5.3. Die Voraussagen des nationalen statistischen Amts zum Wachstum des PIB wurden für 1998 nach unten korrigiert (von 1,6 %-2 % auf 1,4 %); die Zahl für 1999 ist jedoch günstiger (3 %). Einerseits belegen einige Daten, daß sich die Wirtschaftslage verschlechtert. So sind sich OECD und tschechische Regierung insbesondere darüber einig, daß die Arbeitslosigkeit bis Ende '98 auf 6 % ansteigen wird, während sie bei ihren Schätzungen der Inflation voneinander abweichen - laut OECD hat diese im März bereits eine auf das Jahr gerechnete Rate von 13,4 % erreicht, während die Regierung mit 12 % zum Ende des Jahres rechnet. Andererseits sendet der Handel positive Signale aus: dank einer besseren Zusammensetzung der Ausfuhren dürfte das Handelsdefizit erheblich zurückgehen.

Der erneute Wirtschaftsaufschwung hängt im wesentlichen mit der positiven Entwicklung der Ausfuhren, bei denen im ersten Vierteljahr eine Zunahme von 45 % zu verzeichnen war, zusammen. Dies ist auf drei Faktoren zurückzuführen: die Abwertung der Krone im Mai 1997 und ihre Folgen, eine wachsende Nachfrage in Deutschland und den größten europäischen Ländern sowie der Beginn eines Umstrukturierungsprozesses, der die Wettbewerbsfähigkeit des Landes schrittweise verbessert. Die Umstrukturierung krankt allerdings an einem Mangel an Know-how, an technischen Mitteln und Kapital; zumal stehen letztere z.Z. nicht zur Verfügung.

5.4. Von den Maßnahmen, die das Industrieministerium selbst als vorrangige Pläne für die kommenden Jahren anführt (), seien die Senkung der Steuern auf Unternehmensgewinne und der Mehrwertsteuer sowie ein allmählicher Abbau der indirekten Steuern, die Deregulierung der Preise, die Einführung geeigneter Rechtsvorschriften (vor allem zur gesetzlichen Regelung des Kapitalmarkts, des Wettbewerbs, des Handels usw.) und deren Angleichung an die entsprechenden Vorschriften in der EU genannt.

5.5. Aus industriepolitischer Sicht kommt es darauf an, mit dem Problem der unzureichenden Wettbewerbsfähigkeit der tschechischen Unternehmen innerhalb und außerhalb des Landes, die weniger auf einen niedrigen technischen und technologischen Entwicklungsstand zurückzuführen ist als auf die geringe Produktivität der Arbeit und eine niedrige Wertschöpfung. Ausschlaggebend ist daher, daß der industrielle Umstrukturierungsprozeß () bei der Organisation, den Eigentumsverhältnissen, der Finanzstruktur und dem Personal fortgesetzt wird und die Voraussetzungen für eine größere Produktivität der Arbeit (dazu gehört, daß man die Lohnentwicklung an die Produktionssteigerungen koppelt) sowie ein günstigeres Umfeld für ausländische Investitionen geschaffen werden. Beachtung verdient auch die Zusicherung der Regierung, den Privatisierungsprozeß im Banksektor auf eine andere, transparentere und besser kontrollierte Weise zum Abschluß zu bringen.

5.5.1. Die Regierung To Osovsk´y versuchte mit einem im April 1998 verabschiedeten Paket von Maßnahmen, die unter anderem die vollständige Steuerfreiheit für den Investor während der ersten fünf Jahre seiner Tätigkeit vorsehen, günstigere Bedingungen für ausländische Unternehmen zu schaffen. Die Ergebnisse fielen jedoch, weil der Mindestbetrag (25 Millionen Dollar) eher hoch angesetzt ist und Nachbarländer wie Polen und Ungarn bessere Bedingungen bieten und ein hohes Wirtschaftswachstum verzeichnen, ziemlich dürftig aus.

5.6. Abschließend ist festzustellen, daß sich die starke Abhängigkeit der tschechischen Wirtschaft von der Wirtschaftskonjunktur in der EU bestätigt, während sich am Horizont ein ganz neues Problem abzeichnet: die Arbeitslosigkeit.

5.6.1. Unklar ist, in welchem Maße folgende Gesichtspunkte bei der Schätzung, die Arbeitslosenrate werde bis Ende 1998 auf 6 % ansteigen, Berücksichtigung fanden:

- die noch anstehenden Umstrukturierungsprozesse und

- die bereits laufenden Programme zum Beschäftigungsabbau in der staatlichen Verwaltung und in bestimmten Dienstleistungen, die ausländischem Kapital geöffnet werden sollen (Verkehrswesen und Energiesektor).

5.6.2. Eine Arbeitslosenrate von 6 % dürfte in einer EU, die mit erheblich höheren Prozentzahlen zu tun hat, als nicht sehr dramatisch empfunden werden; man muß jedoch berücksichtigen, daß sie wahrscheinlich weiter wachsen wird, daß es sich in diesem Land um ein neues, wenig bekanntes Phänomen handelt und daß der Dienstleistungssektor gesättigt ist und nicht imstande zu sein scheint, die neue Arbeitslosigkeit zu absorbieren.

Voraussichtlich wird außerdem die Umstrukturierung der polnischen Landwirtschaft eine Einwanderungswelle in die Tschechische Republik auslösen, die die Lage auf dem Arbeitsmarkt noch schwieriger machen dürfte.

5.6.3. Um dieses Problem anzupacken, braucht man angemessene politische Strategien, Ressourcen und Instrumente, die bisher noch nicht existieren oder nicht angepaßt wurden, weil es keine Arbeitslosigkeit gab, sowie wegen der neoliberalen Grundausrichtung der Regierung:

- die für den Arbeitsmarkt bestimmten Mittel wurden seit der Zeit, als die Arbeitslosenrate 3 % betrug, nicht aufgestockt;

- die Zuständigkeiten sind über mehrere Ministerien verteilt und müssen daher koordiniert werden;

- die staatliche Stellenvermittlung liefert lediglich Listen mit freien Stellen.

5.6.4. In Gesprächen mit der Verwaltung war zu erfahren, daß gerade ein Gesamtplan für das Beschäftigungsproblem erarbeitet wird, der alle Kompetenzen in bezug auf die grundlegenden Ziele wie Wirtschaftswachstum, Anreize für ausländische Investitionen, Technologietransfer und Programme für die Gebiete mit rückläufiger industrieller Entwicklung bündelt. Außerdem denkt man darüber nach, die Arbeitslosenhilfe in Anreize für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu verwandeln.

5.6.5. Ein wichtiger Impuls für die Beschäftigung kann auch von den KMU kommen, die heute 50 % des gewerblichen Sektors ausmachen. Durch ein Sondergesetz wurden staatliche Finanzierungen erleichtert und eine besondere Bank ins Leben gerufen. Mit PHARE-Mitteln konnten Innovationszentren zur Unterstützung der KMU geschaffen werden.

5.7. Was den sozialen Dialog anbelangt, so beklagen sich die Sozialpartner, daß man sie zuweilen bloß unterrichtet hat, anstatt sie wirklich am Integrationsprozeß teilnehmen zu lassen, wie sie es zumindest bei der Festlegung der Prioritäten, beispielsweise bei der Entscheidung über die von PHARE zu finanzierenden Maßnahmen, gerne täten.

5.7.1. Die Regierung hat die EU-Beitrittsverhandlungen bisher so geführt, als seien sie allein Sache der Regierung und des Präsidenten der Republik. Die Sozialpartner klagen, daß die Öffentlichkeit kaum einbezogen und informiert werde und keine öffentliche Debatte stattfinde; sie fordern das Recht, die Inhalte der Sozialpolitik zu prüfen und zu diskutieren. Die Gewerkschaft wirft der Regierung vor, die Verpflichtung, den "acquis" der Gemeinschaft zu übernehmen, als Vorwand zu nehmen, um die Garantien für die Arbeitnehmer auf ein Minimum herunterzuschrauben.

5.8. Ein System von Tarifverhandlungen, das den Tarifpartnern ermöglichen würde, die Löhne und Arbeitsvorschriften auf allen Ebenen frei auszuhandeln, steht noch in den Sternen. Wirkliche Arbeitsverträge gibt es nur in den größeren Unternehmen, wo die Gewerkschaften fest verwurzelt und die Sozialpartner klar identifizierbar sind.

5.8.1. Dieser Rückstand hat vielfältige Ursachen und hängt mit einem wenig repräsentativen Arbeitgeberverband, der sich erst vor kurzem gebildet hat, mit einer Gewerkschaft, die zwar repräsentativ (ihr gehören 45 % der Arbeitnehmer an), aber übermäßig zentralisiert und daher vor Ort nicht verwurzelt ist, und schließlich dem Wunsch zusammen, den sozialen Frieden des Landes in einer schwierigen Übergangsphase nicht aufs Spiel zu setzen.

5.9. Vor diesem Hintergrund kommt der Reform des Arbeitsgesetzbuchs eine grundlegende Bedeutung zu, weil sie Gelegenheit für eine eingehende Debatte über den Geist, der im Arbeitsrecht und bei den Arbeitsbeziehungen herrschen soll, bietet. Dabei gibt es zwei Grundströmungen. Die Anhänger der einen würden das Arbeitsgesetzbuch um einer völligen Vertragsfreiheit zwischen den Parteien willen am liebsten ganz abschaffen, die der anderen, ausgewogeneren gestehen den Arbeitnehmern das Recht auf gesetzlichen Schutz zu. Ein anderer wesentlicher Streitpunkt ist die Frage, wie die Arbeitnehmervertretung in den Unternehmen aussehen soll.

5.9.1. Problematisch ist, daß die Debatte nicht in einen Prozeß der Konzertierung mündet. In diesem Punkt weichen die Ansichten von Regierung und Sozialpartnern erheblich voneinander ab.

5.10. Aus dem gemeinschaftlichen Hilfsprogramm PHARE bekam die Tschechische Republik zwischen 1990 und 1997 493 Millionen ECU, die für Programme in den Bereichen Information, Forschung, Bildung, Umweltschutz, Soziales, Gesundheitswesen, Menschenrechte und Schutz der Minderheiten, insbesondere der Roma, ausgegeben wurden. Das Programm für 1997 hatte die Aufgabe, die Umstellung auf die neue Ausrichtung von PHARE, eine Konzentration der Bemühungen auf die Heranführung, zu erleichtern. Die Hauptziele lauteten: Konsolidierung der Institutionen und Übernahme des 'acquis' einschließlich der Modernisierung der staatlichen Verwaltung und der Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen; Entwicklung der Bürgergesellschaft und Stärkung ihrer Organisationen als wesentliche Voraussetzung für die Festigung der Demokratie; der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit mit der Vorbereitung auf eine Teilnahme an den Strukturfonds als Richtschnur. Für 1998-1999 wurden weitere 117 Millionen ECU bereitgestellt. Der Ausschuß hofft auf eine Aufstockung der Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern.

5.11. In bestimmten Bereichen wie dem Umweltschutz, dem Verkehrswesen und der Landwirtschaft, wo man nicht nur Strukturreformen braucht, um die bestehenden Verhältnisse an den Binnenmarkt und den dort herrschenden Wettbewerb anzupassen, wo man vielmehr enorme Beträge braucht, die nur teilweise von den EU-Hilfen gedeckt werden können, wollen die tschechischen Behörden auf Übergangsregelungen von noch unbestimmbarer Dauer zurückgreifen. Der Ausschuß bemerkt dazu, daß um einer nachhaltigen Integration willen nur in Ausnahmefällen von Übergangsregelungen Gebrauch gemacht werden sollte.

Brüssel, den 9. September 1998.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Tom JENKINS

() ABl. C 30 vom 30.1.1997.

() ABl. C 19 vom 19.1.1998.

() ABl. C 75 vom 10.3.1997 und C 30 vom 30.1.1997.

() IP 98/117 vom 4.2.1998.

() Siehe "The Social an Economic Consequences of CR's Integration into the EU" des Research Institute for Labour and Social Affairs und "Le trasformazioni del mercato del lavoro e la disciplina dei rapporti di lavoro in alcuni paesi dell'Europa Centrale", ein unter Leitung von Frau Prof. Roberta Bortone für die CNEL erstellter Bericht.

() Entschließung Nr. 236 vom 8.4.1998.

() Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik, "The policy of the development and improvement of the Czech industry competitiveness", Dokument, Mai 1998.

() Um eine Vorstellung vom Umfang des gegenwärtig erfolgenden Privatisierungs- und Umstellungsprozesses zu bekommen, genügt es, die Daten für das Bauwesen zu betrachten. 1992 gab es 788 Unternehmen, davon 339 mit weniger und 449 mit mehr als 100 Beschäftigten (darunter 106 mit mehr als 500 Beschäftigten). Ende 1997 war die Zahl auf 2370 Unternehmen gestiegen; 1920 davon hatten weniger und 450 mehr als 100 Beschäftigte (die Zahl der Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten war um mehr als die Hälfte auf 48 geschrumpft). Quelle: Ministerium für Industrie.

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