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Document JOC_2002_075_E_0182_01

Geänderter Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) im Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (2002—2006) (KOM(2001) 709 endg. — 2001/0054(CNS)) (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ C 75E, 26.3.2002, p. 182–188 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001PC0709(02)

Geänderter Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das sechste mehrjährige Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) im bereich der forschung und ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (2002-2006) - (gemäß Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) /* KOM/2001/0709 endg. - CNS 2001/0054 */

Amtsblatt Nr. 075 E vom 26/03/2002 S. 0182 - 0188


Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das sechste mehrjährige Rahmenprogramm DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT (EURATOM) IM BEREICH DER FORSCHUNG UND AUSBILDUNG ALS BEITRAG ZUR VERWIRKLICHUNG DES EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUMS (2002-2006) - (gemäss Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Gestützt auf den EG-Vertrag und den Euratom-Vertrag verabschiedete die Kommission am 21. Februar 2001 ihre Vorschläge für das Rahmenprogramm (2002-2006) (sechstes Rahmenprogramm) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums.

Diese Vorschläge wurden vom Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss geprüft. Das Parlament gab seine Stellungnahme in erster Lesung am [15.] November 2001 ab. Der Rat will in Kürze zu einem gemeinsamen Standpunkt gelangen.

Im Interesse einer baldigen Einigung über das Rahmenprogramm und der Transparenz legt die Kommission jetzt ihren Standpunkt zu den Änderungen des Parlaments in Form geänderter Vorschläge vor. In diesen Vorschlägen bleiben die Grundprinzipien der ursprünglichen Vorschläge der Kommission erhalten, während gleichzeitig Intention und Inhalt, wenn auch nicht immer der genaue Wortlaut, eines großen Teils der Änderungsanträge des Parlaments übernommen werden, soweit sie nach Auffassung der Kommission die Ziele des Rahmenprogramms unterstützen und die Fortsetzung der Verhandlungen erleichtern.

Die wichtigsten vom Parlament aufgeworfenen Fragen betreffen das EG-Rahmenprogramm. Zum Standpunkt der Kommission sind folgende Punkte hervorzuheben:

- Hinsichtlich des Aufbaus der sieben vorrangigen Themenbereiche akzeptiert die Kommission die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen, d.h.: (a) Gliederung des ersten Bereichs in zwei Teile, der eine mit Schwerpunkt auf der Genomik und ihren Anwendungen im Dienste der Medizin, der andere mit Schwerpunkt auf den wichtigsten Krankheiten; und (b) der Gliederung des sechsten Bereichs in folgende drei Teile: nachhaltige Energiesysteme, nachhaltiger Landverkehr und globale Veränderungen und Ökosysteme.

- Hinsichtlich des Umfangs der vorrangigen Themenbereiche und ihres wissenschaftlich-technischen Inhalts akzeptiert die Kommission viele der verlangten Klärungen sowie einige Hinzufügungen, soweit diese wichtigem Bedarf entsprechen und den wesentlichen Schwerpunkt der einzelnen Themenbereiche nicht verschieben. Die Titel der Bereiche wurden in einigen Fällen angepaßt, um dem Inhalt besser zu entsprechen. Zu anderen bedeutenden Themen, wo stärkere Synergien bei den wesentlichen Forschungsanstrengungen auf nationaler Ebene gefördert werden können, wurden deutlichere Verweise in den Abschnitt "Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums" - "Koordinierung der Forschungstätigkeiten" aufgenommen.

- Hinsichtlich der Instrumente akzeptiert die Kommission den Grundsatz eines reibungslosen Übergangs von "traditionellen" zu "neuen" Instrumenten sowie den Gedanken eines "vierten Instruments" im Sinne einer "Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz" in zwei Varianten, wie sie bereits in anderen Teilen des Rahmenprogramms möglich sind: "gezielte spezifische Projekte" und "Vernetzung von Forschungstätigkeiten", die für alle Arten von Teilnehmern gelten sollen. Zu diesem Zweck soll, obgleich das Rahmenprogramm in der Hauptsache durch "integrierte Projekte" und "Exzellenznetze" durchgeführt wird, ein Teil der Forschungsaktionen innerhalb der vorrangigen Themenbereiche mit Hilfe dieses "vierten Instruments" durchgeführt werden, wobei ein degressiver Ansatz vorgesehen ist, um sicherzustellen, dass die neuen Instrumente schrittweise stärker eingesetzt werden.

- Was die Übermittlung von Informationen über die Durchführung an das Parlament angeht, so ist die Kommission den geäußerten Wünschen im Interesse vollständiger Transparenz so weit wie möglich gefolgt, während gleichzeitig ein schlüssiger Rahmen für die Berichterstattung gewahrt wurde, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.

- Was den Abschnitt des Programms mit der Bezeichnung "Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union" betrifft, so hat das Parlament Änderungen zum Haushalt und zum Umfang der Tätigkeiten vorgeschlagen, die es nach Auffassung der Kommission unmöglich machen würden, wichtige Ziele der Gemeinschaft zu erreichen. Zwei Bereiche sind dabei besonders betroffen:

- Forschung zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik und zur Reaktion auf neu entstehenden Bedarf - hier würde die vorgesehene starke Kürzung des Haushalts es unmöglich machen, die notwendige Forschung zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik in Bereichen wie Land- und Forstwirtschaft, public Health und Schutz des kulturellen Erbes sowie in neu sich abzeichnenden Forschungsbereichen von zentraler Bedeutung für die Chancen der Union in der Wissensgesellschaft durchzuführen. Um sowohl den Forschungsinhalt als auch die Durchführungsmodalitäten dieser Aktionen zu präzisieren, hat die Kommission jetzt die Darstellung dieser Maßnahmen geändert und weitere wesentliche Einzelheiten hinzugefügt, die ihrem geänderten Vorschlag für das spezifische Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" [1] entsprechen.

[1] KOM(2001) 594 endg. vom 17.10.2001

- Spezielle Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit- hier würde die vorgeschlagene Übertragung auf den Programmteil "Humanressourcen und Mobilität" es unmöglich machen, die politischen Verpflichtungen der Gemeinschaft in diesem äußerst wichtigen Bereich zu erfuellen. Um die Sichtbarkeit und den ausgeprägten horizontalen Charakter dieser Tätigkeiten zu erhalten, wurden sie in der Form des ursprünglichen Vorschlags der Kommission beibehalten.

- Was den Haushalt betrifft, so bleibt die Kommission bei dem ursprünglich vorgeschlagenen Gesamtbetrag (sowie den vorgesehenen Einzelbeträgen für den EG-Teil und den EURATOM-Teil des Rahmenprogramms). An der Aufschlüsselung hat die Kommission wesentliche Änderungen im Sinne der Vorschläge des Parlaments vorgenommen, um den Anpassungen des Forschungsinhalts der verschiedenen Teile des Programms Rechnung zu tragen.

2001/0054 (CNS)

Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das sechste mehrjährige Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) im Bereich der Forschung und Ausbildung als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (2002-2006)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 7 EAG-Vertrag kann ein mehrjähriges Rahmenprogramm beschlossen werden, das alle Forschungs-, Demonstrations- sowie Ausbildungsmaßnahmen im Kernenergiebereich umfasst und über Forschungs- und Ausbildungsprogramme durchgeführt wird.

(2) Die Kommission hat im Laufe des Jahres 2000 eine Mitteilung über die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums [2] und eine andere über die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und die Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002-2006) [3] vorgelegt. Das Thema einer weiteren Mitteilung der Kommission im Jahr 2000 war ,Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" [4].

[2] KOM(2000) 6 endg. vom 18.1.2000.

[3] KOM(2000) 612 endg. vom 04.10.2000.

[4] KOM(2000) 567 endg. vom 20.09.2000.

(3) Die Europäischen Räte von Lissabon vom März 2000 und von Santa Maria de Feira vom Juni 2000 haben in ihren Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf das Wirtschaftswachstum die zügige Entwicklung des Europäischen Raums der Forschung und Innovation gefordert.

(4) Das Europäische Parlament [5] [6], der Rat [7] [8], der Wirtschafts- und Sozialausschuss [9] und der Ausschuss der Regionen [10] haben sich ebenfalls für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ausgesprochen.

[5] Entschließung vom 18. Mai 2000, PE 290.465, S.48.

[6] Entschließung vom 15. Februar 2001.

[7] Entschließung vom 15. Juni 2000, ABl. C 205 vom 19.7.2000, S. 1.

[8] Entschließung vom 16.11.2000, ABl. C 374 vom 28.12.2000, S. 1.

[9] Stellungnahme vom 24. Mai 2000, ABl. C 204 vom 18.7.2000, S.70.

[10] Stellungnahme vom 12. April 2000, ABl C 226 vom 8.8.2000, S. 18.

(5) Am 19. Oktober 2000 [11] veröffentlichte die Kommission zusammen mit ihren Bemerkungen die Schlussfolgerungen der externen Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse der gemeinschaftlichen Maßnahmen in den fünf Jahren vor dieser Bewertung.

[11] KOM(2000) 659 endg. vom 19.10.2000.

(6) Es ist daher notwendig, für den Zeitraum 2002-2006 ein neues Rahmenprogramm zu beschließen, das zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beiträgt.

(7) Das sechste Rahmenprogramm legt die wissenschaftlichen und technologischen Ziele und Prioritäten der vorgesehenen Maßnahmen fest und gibt die Grundzüge dieser Maßnahmen an, die unter Beachtung der Ziele des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durchgeführt werden.

(8) In diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Rahmenprogramms ein als finanzieller Bezugsrahmen im Sinne von Nummer 34 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens [12] dienender Betrag eingesetzt, ohne dass dadurch die im EAG-Vertrag festgelegten Befugnisse der Haushaltsbehörde berührt werden.

[12] ABl. C 172 vom 18.06.1999, S.1.

(9) Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) ist aufgefordert, einen Beitrag zur Durchführung des Rahmenprogramms zu leisten, insbesondere in den Bereichen, in denen sie objektives, unabhängiges Fachwissen bieten und eine Aufgabe bei der Durchführung der anderen Gemeinschaftspolitiken übernehmen kann.

(10) Bei der Durchführung der Forschungstätigkeiten innerhalb des sechsten Rahmenprogramms sind ethische Grundprinzipien, insbesondere diejenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind, zu beachten. In der kerntechnischen Forschung tätige Einrichtungen sollten der öffentlichen Akzeptanz ihrer Aktivitäten Rechnung tragen.

(11) Auf die Kommissionsmitteilung ,Frauen und Wissenschaft" [13] und die Entschließungen des Rates [14] und des Europäischen Parlaments [15] zu diesem Thema hin wird ein Aktionsplan durchgeführt, mit dem die Stellung und die Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung in Europa gestärkt werden sollen.

[13] KOM(1999) 76.

[14] Entschließung vom 20. Mai 1999, ABl. C 201 vom 16.07.1999.

[15] Entschließung vom 3. Februar 2000, PE 284.656.

(12) Die Beteiligung an den Aktivitäten des sechsten Rahmenprogramms wird durch die Veröffentlichung der notwenigen Informationen zu Inhalt, Bedingungen und Verfahren gefördert, die potenziellen Teilnehmern, auch aus den Kandidatenländern und anderen assoziierten Ländern, rechtzeitig und umfassend bereitgestellt werden müssen.

(13) Die Kommission sollte in regelmäßigen Abständen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Stand der Durchführung des sechsten Rahmenprogramms berichten und rechtzeitig eine unabhängige Bewertung der durchgeführten Maßnahmen unter Wahrung der Offenheit gegenüber allen Beteiligten veranlassen, bevor sie den Vorschlag für das folgende Rahmenprogramm vorlegt.

(14) Der Ausschuss für wissenschaftliche und technische Forschung wurde von der Kommission gehört und hat seine Stellungnahme abgegeben.

(15) Die finanziellen Auswirkungen des sechsten mehrjährigen Rahmenprogramms sind mit der derzeitigen Obergrenze von Rubrik 3 der finanziellen Vorausschau vereinbar -

BESCHLIESST:

Artikel 1

1. Für den Zeitraum 2002 bis 2006 wird ein mehrjähriges Rahmenprogramm für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik, nachstehend ,sechstes Rahmenprogramm " genannt, beschlossen.

2. Das sechste Rahmenprogramm umfasst sämtliche Tätigkeiten der Forschung, technologischen Entwicklung, internationalen Zusammenarbeit, Verbreitung und Verwertung sowie Ausbildung auf den folgenden Gebieten:

- Abfallbehandlung und -lagerung

- kontrollierte Kernfusion

- weitere EURATOM-Tätigkeiten

- die EURATOM-Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle.

3. Im Anhang sind die wissenschaftlichen und technologischen Ziele sowie die jeweiligen Prioritäten festgelegt und die Grundzüge dieser Maßnahmen angegeben.

Artikel 2

1. Der als finanzielle Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des sechsten Rahmenprogramms beläuft sich für den Zeitraum 2002-2006 auf 1,230 Millionen EUR; hiervon sind 150 Millionen EUR für die Abfallbehandlung und -lagerung, 700 Millionen EUR für die kontrollierte Kernfusion, 50 Millionen EUR für weitere EURATOM-Tätigkeiten und 330 Millionen EUR für die EURATOM-Tätigkeiten der GFS vorgesehen.

2. Die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft werden durch die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geregelt und gegebenenfalls zusätzlich durch das (die) Forschungs- und Ausbildungsprogramm(e), das (die) der Rat zur Durchführung dieses Beschlusses erlässt.

Artikel 3

Bei allen Forschungstätigkeiten des sechsten Rahmenprogramms müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden. Die Chancengleichheit wird unabhängig vom Geschlecht umfassend gewährleistet.

Artikel 4

Der Stand der Durchführung des sechsten Rahmenprogramms , insbesondere in Bezug auf die Verwirklichung seiner Ziele und Prioritäten, einschließlich seiner finanziellen Aspekte, wird ausführlich in dem Bericht dargestellt, den die Kommission jedes Jahr nach Artikel 7 EG-Vertrag veröffentlicht.

Artikel 5

Bevor die Kommission ihren Vorschlag für das folgende Rahmenprogramm vorlegt, beauftragt sie unabhängige hochqualifizierte Sachverständige mit einer externen Bewertung der Durchführung der gemeinschaftlichen Maßnahmen in den fünf Jahren vor dieser Bewertung. Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.

Artikel 6

Am sechsten Rahmenprogramm können sich auf der Grundlage der einschlägigen Abkommen, Beschlüsse oder Protokolle die EWR-Länder, die Kandidatenländer und andere Länder einschließlich der Schweiz beteiligen.

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Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

ANHANG: WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE

1. Vorrangige Themenbereiche der Forschung

1.1 Abfallbehandlung und -lagerung

Die mit Kernspaltung gewonnene Energie liefert heute 35 % der Elektrizität in der Union. Sie ist ein Thema, das bei der Debatte über die Bekämpfung des Klimawandels und die Verringerung der Abhängigkeit Europas im Energiebereich zur Sprache kommt. Die zurzeit Elektrizität erzeugenden Kraftwerke werden noch mindestens zwanzig Jahre lang in Betrieb sein.

Auf längere Sicht könnten neue Technologien der sicheren Nutzung der Kernspaltungsenergie entwickelt werden, mit denen sich der Energiebedarf Europas in den kommenden Jahrzehnten auf eine Art und Weise decken ließe, die den Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung gerecht würde.

Die Nutzung der Kernspaltung zum Zweck der Energieerzeugung wirft die Frage des Umgangs mit den Abfällen auf, insbesondere die der industriellen Verwirklichung technischer Lösungen für die Entsorgung langlebiger Abfälle.

Die öffentliche Hand wie auch die Privatwirtschaft in Europa forschen intensiv auf dem Gebiet der Behandlung und der Lagerung nuklearer Abfälle. Durch ihren Koordinierungseffekt trägt die Tätigkeit der Europäischen Union dazu bei, eine kritische Masse aufzubauen und die Kohärenz der Konzepte der für die Abfallentsorgung zuständigen Stellen und der betreffenden Industrieunternehmen zu gewährleisten.

Mit ihrer Tätigkeit geht die Europäische Union das unmittelbare Problem der Lagerung der Abfälle und die längerfristige Frage der Eindämmung der von ihnen ausgehenden Belastung an. Daher betrifft ihre Tätigkeit folgende Aspekte:

- Forschungsarbeiten über die Techniken der Langzeitlagerung in tiefen geologischen Schichten einschließlich der Vernetzung der Tätigkeiten, die an unterschiedlichen Standorten in den drei wichtigsten in Frage kommenden geologischen Formationsarten unternommen werden

- Forschungsarbeiten zur Eindämmung der Belastung durch die Abfälle, insbesondere dank der Verwirklichung neuer Reaktorkonzepte, bei denen weniger Abfälle anfallen, und der Entwicklung von Technologien, mit denen sich die mit den Abfällen verbundenen Risiken durch die Verfahren der Trennung und Transmutation verringern lassen.

1.2 Kontrollierte Kernfusion

Die kontrollierte Kernfusion stellt eine der Optionen für die langfristige, auf Dauer tragbare Energieversorgung dar, insbesondere für die zentralisierte Lieferung von Grundlaststrom.

Wegen der Komplexität der physikalischen Grundkenntnisse und der zu bewältigenden technologischen Probleme muss die Entwicklung hin zu einer möglichen Nutzung der Kernfusion für die Energieerzeugung zwangsläufig in einem mehrstufigen Prozess erfolgen, wobei jede Stufe Voraussetzung für die nächste ist und sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken kann.

Durch das von der Europäischen Union geführte Forschungsprogramm auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion, das sämtliche europäische Arbeiten in sich vereint, konnte Europa weltweit zum Vorreiter im Bereich der Forschung über die Fusion mit magnetischem Einschluss werden.

Aufgrund des Stands der Forschungsarbeiten und der insbesondere am europäischen Tokamak JET erzielten Ergebnisse dürfen wir nunmehr an den Übergang zum nächsten Schritt denken: an den ,Next Step", einer Anlage, die unter Bedingungen, die mit denen eines energieerzeugenden Reaktors vergleichbar sind, Fusionsreaktionen hervorbringen kann.

Da die Arbeiten zur Erstellung eines detaillierten Entwurfs für den ,Next Step" im Rahmen des internationalen Projekts ITER abgeschlossen sind, kann jetzt eine Entscheidung über den Projektstart und den Bau der Anlage gefällt werden.

Mit dieser Anlage soll gezeigt werden, dass die Erzeugung von Fusionsenergie wissenschaftlich und technisch machbar ist. Die genauen Modalitäten für die Durchführung des Projekts werden vom Ergebnis der zurzeit im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit geführten Verhandlungen und den weiteren Entwicklungen abhängen. Ausschlaggebend werden in erster Linie die Entscheidungen über den Beitrag Europas zum ITER-Projekt und über den Standort der Anlage sein. Zudem muss ein angemessener rechtlicher Rahmen geschaffen werden.

Die Beteiligung der Europäischen Union an der ITER-Initiative erfordert die Durchführung eines Begleitprogramms mit folgendem Inhalt:

- Betrieb der JET-Anlage auf eine Art, bei der die Vorteile der zurzeit laufenden Nachrüstungen genutzt werden können, sowie eventuelle Mitwirkung an den Forschungsmaßnahmen, die für den erfolgreichen Rückbau des JET am Ende seiner Lebensdauer notwendig sind.

- Fortsetzung der Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Fusionsphysik und Fusionstechnologie, darunter: Untersuchung und Bewertung alternativer Systeme des magnetischen Einschlusses insbesondere mit der Fortsetzung des Baus des Stellarators Wendelstein 7-X und der Nutzung von Anlagen, die bei den Euratom-Arbeitsgemeinschaften bereits vorhanden sind; koordinierte Tätigkeiten auf dem Gebiet der technologischen Forschung, insbesondere Forschungsarbeiten zu den Werkstoffen für die Fusion.

Die Verwirklichung des ,Next Step" wird beträchtliche personelle und finanzielle Ressourcen mobilisieren. Sobald eine Entscheidung über den Bau von ITER gefällt worden ist, müssen die gegenwärtigen Anstrengungen der europäischen Partner von Euratom auf dem Gebiet der Fusion entsprechend angepasst werden.

2. weitere Tätigkeiten auf dem gebiet der nuklearen Sicherheit und der sicherungsmassnahmen

Auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und zur Unterstützung der Politik der EU in den Bereichen Gesundheit, Energie und Umwelt werden folgende Tätigkeiten durchgeführt:

- Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, insbesondere auf dem Gebiet der Quantifizierung der mit niedrigen Expositionswerten verbundenen Risiken

- Studien über innovative Konzepte für neue, sicherere Verfahren zur Nutzung der Kernenergie

- Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

3. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle im bereich der Kerntechnik

Im Einklang mit ihrer Aufgabe, die Politik der Europäischen Union wissenschaftlich und technisch zu unterstützen, werden die Tätigkeiten der GFS wie folgt ausgerichtet sein: Wichtigstes Ziel ist die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit durch Vernetzung, damit auf europäischer und weltweiter Ebene ein weit reichender Konsens über eine Vielzahl von Fragen erreicht wird. Besondere Aufmerksamkeit wird der Zusammenarbeit mit den Beitrittskandidaten geschenkt werden. Eine wichtige Komponente der GFS-Tätigkeit werden Ausbildungsmaßnahmen bilden, mit denen der EU zu einer künftigen Generation von Wissenschaftlern mit den erforderlichen Fähigkeiten und Sachkenntnissen verholfen werden soll. Die Forschung wird sich auf die folgenden Bereiche konzentrieren [16]:

[16] Darüber hinaus kann sich die GFS auf der gleichen Grundlage wie die nationalen Forschungseinrichtungen [z. B. auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen] an allen Forschungsaktivitäten beteiligen.

3.1 Nukleare Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen:

Behandlung und Lagerung von Abfällen, insbesondere Techniken der Trennung und Transmutation langlebiger Aktinide; Strahlenschutz; Sicherheit der heutigen Reaktoren (mit Schwerpunkt auf den Reaktoren der Beitrittskandidaten) sowie der Reaktoren der neuen Generation; Überwachung von Spaltmaterialien und Arbeiten im Zusammenhang mit ihrer Nichtverbreitung; Überwachung der Arbeiten zum Rückbau veralteter kerntechnischer Anlagen.

3.2 Referenzmessungen und -materialien:

Metrologie der Radionuklide, insbesondere solcher mit niedriger Aktivität, und Ringversuche der vernetzten Spitzenforschungslaboratorien; Wechselwirkungen von Neutronen und Material im Hinblick auf die Aufstellung von Ausgangsdaten für Untersuchungen über die Transmutation von Abfällen und zur Entwicklung neuer Systeme.

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