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Document C2019/156A/01

Bekanntmachung eines allgemeinen auswahlverfahrens EPSO/AD/372/19 Beamte (m/w) der funktionsgruppe administration (ad 5/ad 7) im bereich audit

OJ C 156A, 7.5.2019, p. 1–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 156/1


BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

EPSO/AD/372/19

BEAMTE (M/W) DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION (AD 5/AD 7) IM BEREICH AUDIT

(2019/C 156 A/01)

Bewerbungsschluss: 12. Juni 2019, 12.00 Uhr mittags (MEZ)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen zur Erstellung von Reservelisten durch, von denen die EU-Organe, insbesondere die Europäische Kommission in Brüssel und der Europäische Rechnungshof in Luxemburg neue Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als Beamte der Funktionsgruppe „ Administration “ (AD) einstellen können.

Die vorliegende Bekanntmachung und ihre Anhänge bilden den rechtlich verbindlichen Rahmen für dieses Auswahlverfahren.

Die Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren finden Sie in ANHANG III.

Anzahl der Plätze auf der Reserveliste:

Besoldungsgruppe AD 5: 84

Besoldungsgruppe AD 7: 37

Diese Bekanntmachung bezieht sich auf zwei Besoldungsgruppen. Sie können sich jedoch nur für eine davon bewerben. Die Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Bewerbung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihren Online-Bewerbungsbogen validiert haben. Unter bestimmten Bedingungen (siehe Abschnitt 3 — Prüfung der Teilnahmeberechtigung ) kann der Prüfungsausschuss Ihre Bewerbung für eine Einstellung in der Besoldungsgruppe AD 7 jedoch der Besoldungsgruppe AD 5 zuweisen.

WELCHE AUFGABEN ERWARTEN MICH?

Dieses Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe AD im Bereich Audit.

AD-Beamte haben insbesondere die Aufgabe, die Entscheidungsträger in den Organen der Europäischen Union (EU) zu unterstützen.

Die Prüfer der EU-Organe führen je nach der Einrichtung und Dienststelle, der sie angehören, verschiedene Arten von externen, internen und Ex-post-Prüfungen durch. Zu den Prüfungen, die durchgeführt werden, zählen Prüfungen der Rechnungsführung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Compliance-Prüfungen oder Kombinationen aus diesen.

Insbesondere prüfen im Fachbereich „Audit“ tätige EU-Beamte in einer Vielzahl von EU-Politikbereichen die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und Regelungen sowie die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Organisationseinheiten und stellen für das Management die entsprechenden Zuverlässigkeitserklärungen aus.

Sie bewerten Risikomanagement, Führungsaspekte sowie interne Verfahren. Die Prüfungen können in ihrer Art und ihrem Umfang sehr unterschiedlich sein und sich auf verschiedene administrative und operative Verfahren erstrecken.

Sie geben für alle operativen Bereiche der Europäischen Union Zuverlässigkeitserklärungen ab und sind beratend tätig und können während ihrer beruflichen Laufbahn in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittländern eingesetzt werden.

Darüber hinaus beraten die Prüfer das Management, wie die Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren verbessert werden können.

In ANHANG I finden Sie weitere Informationen zu den typischen Aufgaben.

KOMME ICH FÜR EINE BEWERBUNG INFRAGE?

Bis Ablauf der Frist für die Online-Bewerbung müssen Sie ALLE nachstehenden allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:

1)    Allgemeine Zulassungsbedingungen

Sie müssen als Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats im Besitz Ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein.

Sie müssen Ihren Verpflichtungen im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften über den Wehrdienst nachgekommen sein.

Sie müssen den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.

2)    Besondere Zulassungsbedingungen — Sprachen

Sie müssen mindestens zwei EU-Amtssprachen beherrschen, d. h. in einer der beiden Sprachen benötigen Sie mindestens gründliche Kenntnisse (Niveau C1), in der anderen mindestens ausreichende Kenntnisse (Niveau B2).

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Mindestniveaus sich auf alle im Bewerbungsbogen genannten sprachlichen Kompetenzen (Sprechen, Schreiben, Lesen und Hörverständnis) beziehen. Diese entsprechen den im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen genannten Kompetenzen (https://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr).

In der vorliegenden Bekanntmachung werden diese Sprachen wie folgt bezeichnet:

Sprache 1: Sprache, in der die computergestützten Multiple-Choice-Tests absolviert werden.

Sprache 2: Sprache, in der die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise („Talent Screener“) stattfindet und die Assessment-Center-Prüfungen absolviert werden. In dieser Sprache erfolgt der Schriftwechsel zwischen EPSO und den Bewerbern, die eine gültige Bewerbung eingereicht haben.

Die Sprache 1 darf nicht mit Sprache 2 identisch sein.

Die Sprache 2 muss Englisch oder Französisch sein.

Die in diesem Auswahlverfahren als Sprache 2 zugelassenen Sprachen wurden im Interesse des Dienstes gewählt, da neue Mitarbeiter schon bei ihrer Einstellung in der Lage sein müssen, ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen und bei ihrer täglichen Arbeit effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit der EU-Organe erheblich beeinträchtigt.

Weitere Sprachkenntnisse sind bei der Kommission unter Umständen von Vorteil, doch nutzen die meisten für Audits zuständigen Dienststellen aus folgenden Gründen die englische oder die französische Sprache:

Die Tätigkeit der Prüfer umfasst häufige Kontakte mit verschiedenen Dienststellen innerhalb der Kommission, einschließlich der Analyse von Dokumenten, die von diesen Dienststellen erstellt wurden, sowie die mündliche oder schriftliche Kommunikation mit Mitarbeitern. Die Schriftstücke, auf die sich die Prüfer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stützen müssen, werden nachweislich hauptsächlich in englischer oder französischer Sprache abgefasst.

Die Tätigkeiten im Bereich dieses Auswahlverfahrens umfassen häufige Kontakte mit Behörden oder mit natürlichen oder juristischen Personen in zahlreichen Mitgliedstaaten, insbesondere denjenigen, die EU-Mittel erhalten, sowie in Drittländern. Englisch und Französisch sind die Sprachen, die für die Kommunikation mit Menschen aus diesen Ländern und für die Wahrnehmung der Aufgaben von Prüfern am häufigsten verwendet werden. Ferner finden die Kontakte mit externen Akteuren überwiegend in englischer und französischer Sprache statt.

Überdies erfolgt die Kommunikation mit dem Rechnungshof und ganz allgemein mit Akteuren der internationalen Fachkreise im Bereich Audit und europäischer Netze hauptsächlich in englischer oder französischer Sprache. Dieser Austausch ist unerlässlich für die institutionelle Zusammenarbeit, die regelmäßige Weiterbildung und die berufliche Entwicklung.

Nach dem Beschluss 22-2004 des Rechnungshofs über die Vorschriften für die Übersetzung von Unterlagen für Sitzungen des Rechnungshofs, der Prüfungsgruppen und des Verwaltungsausschusses sind die Redaktions-/Relaissprachen des Rechnungshofs Englisch und Französisch. Damit wird sichergestellt, dass die künftigen Prüfer in der Lage sind, Dokumente oder Schreiben auszuarbeiten, interne Dokumente zu konsultieren und entsprechend anzuwenden und im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit mit ihren Kollegen, den geprüften Parteien sowie externen Sachverständigen ohne Unterstützung durch einen Dritten oder den Übersetzungsdienst zu kommunizieren. Diese Voraussetzung ist aus Gründen der Effizienz, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit geboten.

Im Interesse des Dienstes müssen künftige Mitarbeiter daher über ausreichende Kenntnisse einer dieser beiden Sprachen verfügen, denn andernfalls wären sie nicht unmittelbar in der Lage, ihre jeweiligen Aufgaben wahrzunehmen.

Wägt man das Interesse und den Bedarf des Dienstes gegen die Fähigkeiten der Bewerber ab und trägt man gleichzeitig der fachlichen Ausrichtung dieses Auswahlverfahrens Rechnung, so ist es gerechtfertigt, die Prüfungen in diesen beiden Sprachen abzuhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Bewerber — unabhängig davon, welche Amtssprache sie als Sprache 1 gewählt haben — mindestens eine dieser beiden Amtssprachen so gut beherrschen, dass sie in dieser arbeiten können. Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen ferner alle Bewerber — also auch diejenigen, die als Sprache 1 Englisch oder Französisch gewählt haben — einige Prüfungen in ihrer Sprache 2, die eine dieser beiden Sprachen sein muss, ablegen. Eine derartige Bewertung der Fachkompetenzen erlaubt es den EU-Organen festzustellen, inwieweit die Bewerber unmittelbar in der Lage sind, unter Bedingungen zu arbeiten, die ihrem Berufsalltag sehr nahe kommen.

3)    Besondere Zulassungsbedingungen — Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

—   Besoldungsgruppe AD 5:

1.

ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren in den Bereichen Audit, Rechnungsführung, Wirtschaft, Finanzen, Recht, Betriebswirtschaft und/oder Informatik entspricht,

oder

2.

eine dem vorgenannten Abschluss gleichwertige berufliche Qualifikation in den Bereichen Audit, Rechnungsführung, Wirtschaft, Finanzen, Recht, Betriebswirtschaft und/oder Informatik

—   Besoldungsgruppe AD 7:

1.

ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren entspricht, sowie eine daran anschließende mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung , davon mindestens drei Jahre im Bereich Audit (internes oder externes Audit, einschließlich IT-Audit),

oder

2.

eine dem unter Ziffer 1 genannten Abschluss gleichwertige berufliche Qualifikation sowie eine daran anschließende mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung , davon mindestens drei Jahre im Bereich Audit (internes oder externes Audit, einschließlich IT-Audit),

oder

3.

ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht, sowie eine daran anschließende mindestens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung , davon mindestens vier Jahre im Bereich Audit (internes oder externes Audit, einschließlich IT-Audit),

oder

4.

eine dem unter Ziffer 3 genannten Abschluss gleichwertige berufliche Qualifikation sowie eine daran anschließende mindestens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung , davon mindestens vier Jahre im Bereich Audit (internes oder externes Audit, einschließlich IT-Audit).

Beispiele für Mindestqualifikationen finden Sie in ANHANG IV.

WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB?

1)    Bewerbung

Wenn Sie Ihren Bewerbungsbogen ausfüllen, müssen Sie eine Sprache 1 und eine Sprache 2 wählen. Als Ihre Sprache 1 können Sie eine beliebige EU-Amtssprache wählen, Ihre Sprache 2 muss Englisch oder Französisch sein. Ferner müssen Sie bestätigen, dass Sie die Zulassungskriterien des Auswahlverfahrens erfüllen. Darüber hinaus werden Sie um weitere Angaben gebeten, die für das Auswahlverfahren von Bedeutung sind , z. B. Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung, Antworten auf fachbezogene Fragen im „Talent Screener“ (Talentfilter).

Ihren Bewerbungsbogen können Sie in einer beliebigen EU-Amtssprache ausfüllen. Hiervon ausgenommen ist die Rubrik „ Talent Screener “, die aus folgenden Gründen in Ihrer Sprache 2 ausgefüllt werden muss : Der „Talent Screener“ wird vom Prüfungsausschuss für eine vergleichende Bewertung der Bewerber genutzt sowie als Referenzdokument für das Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen. Ferner wird er bei erfolgreichen Bewerbern für die Einstellung verwendet. Somit liegt es im Interesse der Dienststellen und der Bewerber, dass der „Talent Screener“ in der Sprache 2 ausgefüllt wird.

Bitte beachten Sie, dass Ihr gesamter Bewerbungsbogen vom Prüfungsausschuss (während des Auswahlverfahrens) und von den Personalabteilungen der EU-Institutionen (für die Einstellung im Falle einer erfolgreichen Bewerbung) genutzt wird. Diese nutzen eine begrenzte Anzahl von Verkehrssprachen. Wenn Sie das Auswahlverfahren bestehen und in die Reserveliste aufgenommen werden, werden Sie gebeten, den einstellenden Dienststellen eine Übersetzung Ihres Bewerbungsbogens in der Sprache 2 (Englisch oder Französisch) zu übermitteln, falls Sie Ihren Bewerbungsbogen in einer anderen Sprache ausgefüllt haben.

Mit der Validierung Ihres Bewerbungsbogens bestätigen Sie ehrenwörtlich, dass Sie alle im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung in Frage?“ genannten Bedingungen erfüllen. Nachdem Sie Ihren Bewerbungsbogen validiert haben, können Sie ihn nicht mehr ändern. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung fristgerecht abzuschließen und zu validieren ist.

2)    Computergestützte Multiple-Choice-Tests

Wenn die Zahl der Bewerber für die jeweilige Besoldungsgruppe oberhalb einer bestimmten Schwelle liegt, die der Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde festgelegt hat, werden alle Bewerber, die ihren Bewerbungsbogen fristgerecht validiert haben, zu einer Reihe von computergestützten Multiple-Choice-Tests in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum eingeladen.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie einen Termin für die Multiple-Choice-Tests buchen . Folgen Sie dazu den Anweisungen, die Sie von EPSO erhalten haben. In der Regel können Sie zwischen verschiedenen Terminen und Testzentren wählen. Die Phasen, in denen Sie die Buchung vornehmen und die Tests absolvieren können, sind zeitlich begrenzt .

Falls die Zahl der Bewerber unter dem Schwellenwert liegt, finden diese Tests im Rahmen des Assessment-Centers statt (Abschnitt 5).

Die computergestützten Multiple-Choice-Tests werden nach folgendem Schema durchgeführt:

Tests

Sprache

Fragen

Dauer

Erforderliche Mindestpunktzahl

Sprachlogisches Denken

Sprache 1

20 Fragen

35 Min.

10 von 20

Zahlenverständnis

Sprache 1

10 Fragen

20 Min.

Zahlenverständnis und abstraktes Denken zusammen: 10 von 20

Abstraktes Denken

Sprache 1

10 Fragen

10 Min.

Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte gehen nicht in die Berechnung der bei den anderen Prüfungen des Assessment-Centers erzielten Punkte ein.

3)    Prüfung der Teilnahmeberechtigung

Anhand der Angaben in der Online-Bewerbung wird geprüft, ob die Bewerber die im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ genannten Zulassungsbedingungen erfüllen. EPSO prüft, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, der Prüfungsausschuss, ob die besonderen Zulassungsbedingungen in den Abschnitten „Schul- und Berufsbildung“, „Berufserfahrung“ und „Sprachkompetenzen“ in den Online-Bewerbungen der Bewerber erfüllt sind.

Dies kann auf zwei Weisen erfolgen:

Werden die computergestützten Tests im Vorfeld durchgeführt , so wird — angefangen bei den Bewerbern, die bei diesen Tests am besten abgeschnitten haben — in absteigender Reihenfolge die Erfüllung der Zulassungsbedingungen überprüft. Diese Überprüfung wird so lange fortgesetzt, bis die Zahl der für die nächste Phase in Betracht kommenden Bewerber in der jeweiligen Besoldungsgruppe den Schwellenwert erreicht, der vom Direktor von EPSO in seiner Eigenschaft als Anstellungsbehörde vor den Tests festgelegt wurde. Die übrigen Bewerbungen werden nicht überprüft.

Werden die computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , so werden die Bewerbungen aller Bewerber, die ihren Bewerbungsbogen fristgerecht validiert haben, im Hinblick auf die Erfüllung der Zulassungsbedingungen überprüft.

Bewerber für die Besoldungsgruppe AD 7: Wenn der Prüfungsausschuss die Erfüllung der Zulassungsbedingungen prüft, kann er Ihre Bewerbung der Besoldungsgruppe AD 5 zuordnen, sofern Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

Sofern vorab Multiple-Choice-Tests durchgeführt wurden, haben Sie bei diesen Tests eines der besten Gesamtergebnisse für die Besoldungsgruppe AD 7 erzielt.

Aus Ihren Angaben im Online-Bewerbungsbogen geht hervor, dass Sie die Zulassungsbedingungen für die Besoldungsgruppe AD 7 nicht erfüllen, wohl aber diejenigen für die Besoldungsgruppe AD 5.

Sie haben in Ihrer Bewerbung einer Neuzuordnung in die Besoldungsgruppe AD 5 zugestimmt .

Sofern vorab Multiple-Choice-Tests durchgeführt wurden, haben Sie bei diesen Tests eines der besten Gesamtergebnisse für die Besoldungsgruppe AD 5 erzielt.

In diesem Fall werden Sie für den Rest des Verfahrens als Bewerber für eine Einstellung in die Besoldungsgruppe AD 5 betrachtet.

Eine solche Neuzuordnung erfolgt in jedem Fall, bevor die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise stattfindet, und wird auf der Grundlage der Angaben in Ihrer Online-Bewerbung durchgeführt. Bewerber, deren Ergebnisse unterhalb des Schwellenwerts für die Besoldungsgruppe AD 7 liegen, kommen für eine Neuzuordnung in die Besoldungsgruppe AD 5 nicht in Betracht.

4)    Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen — Talent Screener (Talentfilter)

Damit der Prüfungsausschuss die Qualifikationen aller Bewerber nach einer vorgegebenen Struktur miteinander vergleichen und objektiv bewerten kann, müssen alle Bewerber für dieselbe Besoldungsgruppe in der Rubrik „Talent Screener“ des Bewerbungsbogens dieselben Fragen in ihrer Sprache 2 beantworten. Die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise wird nur bei den Bewerbern vorgenommen, die für die nächste Phase in Betracht kommen (siehe Abschnitt 3), wobei ausschließlich die Angaben der Bewerber im „Talent Screener“ zur Beurteilung herangezogen werden. Daher sollten Sie bei der Beantwortung der Fragen im „Talent Screener“ alle relevanten Informationen anführen, auch wenn Sie diese bereits in anderen Abschnitten Ihres Bewerbungsbogens angegeben haben. Die Fragen basieren auf den in dieser Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien.

Die Liste der Auswahlkriterien finden Sie in Anhang II.

Um eine Auswahl anhand der Befähigungsnachweise vorzunehmen, weist der Prüfungsausschuss zunächst jedem Auswahlkriterium entsprechend seiner Bedeutung einen bestimmten Gewichtungsfaktor (1 bis 3) zu; jede Antwort wird mit 0 bis 4 Punkten bewertet. Anschließend werden die Punkte jedes einzelnen Kriteriums mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert und addiert, um die Bewerber herauszufiltern, deren Profil sich am besten mit den zu erfüllenden Aufgaben deckt.

Nur die Bewerber, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben, werden zur nächsten Phase zugelassen.

5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden pro Besoldungsgruppe höchstens dreimal so viele Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zum ein- oder zweitägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 durchgeführt wird und voraussichtlich in Brüssel stattfindet.

Werden die unter Abschnitt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , absolvieren Sie diese im Assessment-Center. Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie einen USB-Stick mit gescannten Fassungen Ihrer Nachweise zum Assessment-Center mitbringen. EPSO wird die betreffenden Dateien während Ihrer Assessment-Center-Prüfungen herunterladen und Ihnen den USB-Stick am selben Tag zurückgeben.

Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen (Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen, Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen, Gruppenübung und Fallstudie) geprüft:

Kompetenz

Prüfungen

1.

Analyse und Problemlösung

Gruppenübung

Fallstudie

2.

Kommunikationsfähigkeit

Fallstudie

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Fallstudie

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

4.

Persönliche und berufliche Weiterbildung

Gruppenübung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

5.

Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit

Gruppenübung

Fallstudie

6.

Belastbarkeit

Gruppenübung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

7.

Teamfähigkeit

Gruppenübung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

8.

Führungsqualitäten

Gruppenübung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

Erforderliche Mindestpunktzahl: 3 von 10 pro Kompetenz und 40 von 80 insgesamt

Kompetenz

Prüfung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen

50 von 100

6)    Reserveliste

Nachdem der Prüfungsausschuss die vorgelegten Nachweise und Befähigungsnachweise („Talent Screener“) der Bewerber überprüft hat, erstellt er für jede Besoldungsgruppe eine Reserveliste der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen sowie die jeweilige Mindestpunktzahl erreicht und nach dem Assessment-Center eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben. Es werden so viele Bewerber aufgenommen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Die Namen auf der Liste werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Die Reservelisten sowie die Kompetenzpässe der erfolgreichen Bewerber mit dem qualitativen Feedback des Prüfungsausschusses werden den EU-Organen für die Einstellungsverfahren und zur künftigen Karriereplanung zur Verfügung gestellt. Die Aufnahme in die Reserveliste begründet weder ein Recht auf eine Einstellung noch eine Garantie hierfür.

CHANCENGLEICHHEIT UND BESONDERE VORKEHRUNGEN

EPSO verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und behandelt alle Bewerber gleichberechtigt.

Falls Sie eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die Ihre Fähigkeit, an dem Test teilzunehmen, beeinträchtigen könnte, geben Sie dies bitte auf dem Bewerbungsbogen an und teilen Sie uns mit, welche besonderen Vorkehrungen erforderlich sind.

Weitere Informationen zu unserer Politik der Chancengleichheit sowie Hinweise zur Beantragung besonderer Vorkehrungen finden Sie auf unserer Website (https://epso.europa.eu/how-to-apply/equal-opportunities_de) sowie in den Allgemeinen Vorschriften im Anhang zu dieser Bekanntmachung (Ziffer 1.3 Chancengleichheit und besondere Vorkehrungen).

WANN UND WO KANN ICH MEINE BEWERBUNG EINREICHEN?

Zur Bewerbung benötigen Sie ein EPSO-Konto. Bitte beachten Sie, dass Sie für alle EPSO-Bewerbungen nur ein Konto erstellen dürfen.

Bewerben Sie sich online über die EPSO-Website http://jobs.eu-careers.eu bis zum

12. Juni 2019, 12.00 Uhr mittags (MEZ).


ANHANG I

AUFGABEN

Dieses allgemeine Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe „Administration“(Besoldungsgruppen AD 5/AD 7) im Bereich Audit.

Die Hauptaufgaben können unter anderem Folgendes umfassen:

Entwicklung eines soliden Verständnisses und Wissens über die Arbeitsabläufe der geprüften Stellen;

Durchführung von Risikobewertungen als Teil des Planungsprozesses;

Durchführung von Leistungs-, Compliance- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in einer Vielzahl von EU-Politikbereichen und Geschäftsprozessen;

Durchführung von Vorabanalysen zur Festlegung der Ziele und des Umfangs des Auditauftrags;

Durchführung systembasierter und vertiefter Prüfungen zur Bewertung der Wirksamkeit des Risikomanagements, der Governance und der internen Kontrollverfahren der geprüften Stelle;

Validierung der Prüfungsfeststellungen in Zusammenarbeit mit der geprüften Stelle;

Mitteilung der Prüfergebnisse, Risiken und Empfehlungen in Form klarer und prägnanter Berichtsentwürfe/Abschlussberichte;

Erbringen von Beratungsleistungen im Auftrag des Managements;

Durchführung von Follow-up-Prüfungen um sicherzustellen, dass die Empfehlungen in der Praxis wirksam umgesetzt werden.

Bewerber, die in der Besoldungsgruppe AD 7 eingestellt werden, nehmen zusätzlich zu den vorstehend genannten folgende Aufgaben wahr:

Planung geeigneter Prüfungsverfahren, um die Zieles des jeweiligen Auditauftrags zu erreichen;

Leitung von Prüfungen und Verteilung der Aufgaben innerhalb des Prüfteams;

Beaufsichtigung der Prüfungsarbeit der Mitglieder des Prüfteams.

Ende von ANHANG I. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


ANHANG II

AUSWAHLKRITERIEN

Der Prüfungsausschuss legt bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise folgende Kriterien zugrunde:

Besoldungsgruppe AD 5:

1.

anerkannter Abschluss oder anerkannte berufliche Qualifikation im Bereich internes oder externes Audit (einschließlich IT-Audit)/Rechnungsführung;

2.

mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich internes oder externes Audit;

3.

mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich IT-Audit;

4.

Erfahrung in der Entwicklung von Prüfmethoden (Auditaufträge ausgenommen) oder im Abhalten von Audit-Schulungen;

5.

mindestens einjährige Berufserfahrung in der Prüfung von EU-finanzierten Fördermaßnahmen/Programmen;

6.

mindestens einjährige Berufserfahrung im Erbringen von Beratungsleistungen (Auditaufträge ausgenommen);

7.

Berufserfahrung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Rechnungsführung, interne Kontrolle, Finanzverwaltung, Banken und Finanzen, Informatik und/oder Projektmanagement;

8.

praktische Anwendung IT-gestützter Prüfungstechniken (Computer Assisted Audit Techniques — CAAT).

Besoldungsgruppe AD 7:

1.

anerkannter Abschluss oder anerkannte berufliche Qualifikation im Bereich internes oder externes Audit (einschließlich IT-Audit)/Rechnungsführung;

2.

zusätzlich zu der in Abschnitt 3) Besondere Zulassungsbedingungen — Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung dieser Bekanntmachung verlangten Berufserfahrung mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich internes oder externes Audit;

3.

mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich IT-Audit;

4.

Erfahrung in der Entwicklung von Prüfmethoden (Auditaufträge ausgenommen) oder im Abhalten von Audit-Schulungen;

5.

mindestens einjährige Berufserfahrung in der Prüfung von EU-finanzierten Fördermaßnahmen/Programmen;

6.

mindestens einjährige Berufserfahrung im Erbringen von Beratungsleistungen (Auditaufträge ausgenommen);

7.

Berufserfahrung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Rechnungsführung, interne Kontrolle, Finanzverwaltung, Banken und Finanzen, Informatik und/oder Projektmanagement;

8.

praktische Anwendung IT-gestützter Prüfungstechniken (Computer Assisted Audit Techniques — CAAT);

9.

mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Führung eines Auditteams.

Ende von ANHANG II. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


ANHANG III

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ALLGEMEINE AUSWAHLVERFAHREN

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Jede Bezugnahme in einem von EPSO organisierten Auswahlverfahren auf Personen eines bestimmten Geschlechts gilt grundsätzlich ebenso für Personen anderen Geschlechts.

Teilen sich mehrere Bewerber mit gleichem Ergebnis in einer Phase des Auswahlverfahrens den letzten Platz, werden sie alle zur nächsten Phase zugelassen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung nachträglich wieder zugelassen wurden.

Wenn mehrere Bewerber für den letzten verfügbaren Platz auf der Reserveliste in Betracht kommen, werden sie alle in die Liste aufgenommen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nachträglich wieder zugelassen wurden.

1.   WER KANN SICH BEWERBEN?

1.1.    Allgemeine und besondere Zulassungsbedingungen

Die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen (einschließlich Sprachkenntnissen) für die einzelnen Fachgebiete oder Profile finden Sie im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“.

Die besonderen Zulassungsbedingungen (Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse) variieren je nach gesuchtem Profil. Bitte erläutern Sie die für die Ausübung der Tätigkeit relevanten Qualifikationen und Ihre einschlägige Berufserfahrung (falls verlangt) in Ihrer Bewerbung so präzise wie möglich (siehe Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ dieser Bekanntmachung).

a)

Bildungsabschlüsse und/oder Abschlusszeugnisse: Bildungsabschlüsse, die Sie in der oder außerhalb der EU erworben haben, müssen durch eine offizielle Stelle in einem EU-Mitgliedstaat (z. B. das Bildungsministerium) anerkannt sein. Der Prüfungsausschuss trägt den unterschiedlichen Bildungssystemen Rechnung.

Im Falle postsekundärer Bildungsabschlüsse, einer Fach- oder Berufsausbildung bzw. einer Spezialisierung sind die Dauer und die behandelten Themen anzugeben. Des Weiteren ist zu präzisieren, ob es sich um einen Vollzeit-, Teilzeit- oder Abendlehrgang gehandelt hat.

b)

Ihre Berufserfahrung (falls verlangt) wird nur dann berücksichtigt, wenn sie für die Ausübung der künftigen Tätigkeit relevant ist und

nachweislich eine echte Erwerbstätigkeit darstellt,

gegen Entgelt geleistet wurde,

ein Anstellungs- oder Dienstleistungsverhältnis umfasst und

folgende Bedingungen erfüllt sind:

Freiwilligentätigkeit: vergütete Tätigkeiten, die in Umfang (geleistete Wochenstunden) und Dauer einer regulären Erwerbstätigkeit entsprechen,

Praktika: vergütete Praktika,

Wehrdienst: Wehrdienst, der vor oder nach Erwerb des Bildungsabschlusses, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt, abgeleistet wurde, wobei höchstens die Dauer der gesetzlichen Wehrpflicht Ihres Mitgliedstaats angerechnet wird,

Mutterschafts-/Vaterschafts-/Adoptionsurlaub: sofern dieser im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses genommen wurde,

Promotion: Anrechnung von höchstens drei Jahren, sofern die Promotion tatsächlich erlangt wurde, unabhängig von einer etwaigen Vergütung der Doktorandentätigkeit, und

Teilzeittätigkeit: anteilige Berechnung auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden; für eine sechsmonatige Halbtagstätigkeit würden beispielsweise drei Monate angerechnet.

1.2.    Nachweise

In verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens werden Sie aufgefordert, als Nachweis Ihrer Staatsbürgerschaft ein zum Zeitpunkt der Frist für Ihre Bewerbung (bei einem zweiteiligen Bewerbungsszenario zum Zeitpunkt der Frist für den ersten Teil Ihrer Bewerbung) gültiges offizielles Dokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen.

Für alle Beschäftigungszeiten sind Originale oder beglaubigte Kopien folgender Dokumente erforderlich:

Bescheinigung(en) des (der) ehemaligen und derzeitigen Arbeitgeber(s), aus der (denen) die Art der Tätigkeiten, die Ebene, auf der sie ausgeführt wurden, sowie Beschäftigungsbeginn und -ende hervorgehen. Die Unterlagen müssen den offiziellen Briefkopf und Stempel des Unternehmens sowie den Namen und die Unterschrift der zuständigen Person enthalten; oder

Arbeitsvertrag/-verträge sowie die jeweils erste und letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung mit einer detaillierten Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten;

(im Falle nicht lohn- oder gehaltsabhängiger Berufstätigkeit, z. B. Selbstständige, freie Berufe) Rechnungsbelege oder Auftragsscheine mit detaillierter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten oder andere einschlägige offizielle Belege;

(im Falle von Konferenzdolmetschern, bei denen Berufserfahrung gefordert wird) Nachweise über die Zahl der Konferenzdolmetschtage und die Sprachen, aus denen bzw. in die gedolmetscht wurde.

In der Regel werden keine Nachweise über die Sprachkenntnisse verlangt, außer bei bestimmten Auswahlverfahren für Sprachenberufe oder Spezialisten.

Sie können zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens um weitere Informationen gebeten werden. EPSO wird Sie darüber informieren, welche Nachweise zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind.

1.3.    Chancengleichheit und besondere Vorkehrungen

Falls Sie eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die Sie an der Testteilnahme hindern könnten, geben Sie dies bitte auf dem Bewerbungsbogen an und teilen Sie uns mit, welche besonderen Vorkehrungen erforderlich sind. Tritt die Behinderung oder Beeinträchtigung ein, nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, ist EPSO so schnell wie möglich darüber zu unterrichten (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie eine Bescheinigung der in Ihrem Land zuständigen Behörde oder ein ärztliches Attest an EPSO schicken. Ihre Unterlagen werden geprüft, damit erforderlichenfalls angemessene Vorkehrungen getroffen werden können.

Falls Sie Probleme bezüglich der praktischen Vorkehrungen für die Teilnahme haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das „EPSO-Accessibility-Team“:

per E-Mail (EPSO-accessibility@ec.europa.eu);

per Fax (+ 32 22998081) oder

per Post:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

EPSO accessibility

Avenue de Cortenbergh/Kortenberglaan 25

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

2.   WER BEURTEILT MICH?

Es wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt, der die Bewerber untereinander vergleicht, um anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Kriterien die Personen auszuwählen, die aufgrund ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen am besten geeignet sind. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses legen den Schwierigkeitsgrad der Prüfungen fest und genehmigen deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.

Um die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses zu gewährleisten, ist es den Bewerbern sowie allen anderen nicht zum Prüfungsausschuss gehörenden Personen ausdrücklich untersagt, zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses Kontakt aufzunehmen. Eine Ausnahme bilden Prüfungen, die eine direkte Interaktion zwischen den Bewerbern und dem Prüfungsausschuss erfordern.

Bewerber, die ihren Standpunkt oder ihre Rechte geltend machen möchten, müssen dies schriftlich tun, indem sie ihre Mitteilungen an den Prüfungsausschuss über EPSO einreichen, das diese an den Prüfungsausschuss weiterleitet. Den Bewerbern ist es untersagt, sich entgegen dieser Vorschriften direkt oder indirekt an den Prüfungsausschuss zu wenden. Bei Zuwiderhandlung können die Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Familiäre oder hierarchische Beziehungen zwischen einem Bewerber und einem Mitglied des Prüfungsausschusses stellen einen Interessenkonflikt dar. Die Prüfungsausschüsse sind gehalten, EPSO eine derartige Situation unverzüglich mitzuteilen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. EPSO wird jeden Fall im Einzelnen prüfen und die jeweils geeigneten Maßnahmen ergreifen. Die Nichteinhaltung der vorgenannten Vorschriften kann für die Mitglieder des Prüfungsausschusses Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen und zum Ausschluss der Bewerber vom Auswahlverfahren führen (siehe Ziffer 4.4).

Die Namen der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses werden auf der EPSO-Website www.eu-careers.eu vor Beginn des Assessment-Centers/der Assessment-Phase veröffentlicht.

3.   KOMMUNIKATION

3.1.    Kommunikation mit EPSO

Bitte konsultieren Sie Ihr EPSO-Konto mindestens zweimal pro Woche, um den Stand Ihrer Bewerbung zu verfolgen. Ist Ihnen dies aufgrund eines technischen Problems seitens EPSO nicht möglich, ist EPSO unverzüglich und ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de) zu unterrichten.

EPSO behält sich das Recht vor, keine Anfragen zu beantworten, wenn die entsprechenden Informationen eindeutig aus der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, den dazugehörigen Anhängen oder der EPSO-Website (u. a. unter „Fragen und Antworten“) hervorgehen.

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel zu Ihrer Bewerbung Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.

EPSO wendet die Grundsätze des Kodex für gute Verwaltungspraxis an (https://ec.europa.eu/info/about-european-union/principles-and-values/ethics-and-integrity/code-conduct-eu-staff_de — veröffentlicht im Amtsblatt). EPSO behält sich demzufolge das Recht vor, bei Schreiben mit mehrfach gleichlautendem oder beleidigendem Inhalt bzw. Äußerungen ohne erkennbaren Sinn und Zweck den Schriftwechsel einzustellen.

3.2.    Zugang zu Informationen

Als Teilnehmer an einem Auswahlverfahren werden Ihnen vor dem Hintergrund der Begründungspflicht besondere Rechte für den Zugang zu bestimmten Sie betreffenden Informationen gewährt, damit Sie im Falle einer ablehnenden Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen können.

Diese Begründungspflicht muss in einem ausgewogenen Verhältnis zur Vertraulichkeit der Arbeiten der Prüfungsausschüsse stehen, die die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses und Objektivität der Auswahl gewährleistet. Aus Gründen der Vertraulichkeit können die Ansichten der Mitglieder des Prüfungsausschusses in Bezug auf individuelle oder vergleichende Beurteilungen der Bewerber nicht offengelegt werden.

Diese Rechte gelten speziell für Bewerber allgemeiner Auswahlverfahren. Aus den Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten lassen sich über die in diesem Abschnitt dargelegten Rechte hinaus keinerlei weiteren Ansprüche ableiten.

3.2.1.   Automatische Benachrichtigung

Nach jeder Phase eines Auswahlverfahrens erhalten Sie über Ihr EPSO-Konto automatisch folgende Informationen:

Multiple-Choice-Tests: Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit Ihren Antworten und den korrekten Antworten nach Referenzzahlen/-buchstaben. Der Zugang zum Wortlaut der Fragen und Antworten ist explizit ausgeschlossen.

Zulassung: Information, ob Sie zugelassen wurden oder, falls nicht, welche Zulassungskriterien nicht erfüllt waren.

Talent Screener (Talentfilter): Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit der Gewichtung der einzelnen Fragen, die für Ihre Antworten vergebenen Punkte sowie Ihre Gesamtpunktzahl.

Vorauswahltests: Ihre Ergebnisse.

Zwischenprüfungen: Ihre Ergebnisse, wenn Sie nicht zu den Bewerbern zählen, die zur nächsten Phase zugelassen wurden.

Assessment-Center/Assessment-Phase: Ihren Kompetenzpass mit der Gesamtpunktzahl, die Sie für jede Kompetenz erzielt haben, und dem quantitativen und qualitativen Feedback des Prüfungsausschusses zu Ihren Ergebnissen des Assessment-Centers/der Assessment-Phase (sofern Sie nicht vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wurden).

EPSO übermittelt den Bewerbern generell keine Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen, da diese gegebenenfalls in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden. Bei bestimmten Tests jedoch können die Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen ausnahmsweise auf der EPSO-Website veröffentlicht werden, sofern

die Prüfungen abgeschlossen sind,

die Ergebnisse feststehen und den Bewerbern mitgeteilt wurden und

die Ausgangstexte/Aufgabenstellungen nicht in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden.

3.2.2.   Auskunftsersuchen

Sie können eine unkorrigierte Kopie Ihrer Antworten bei den schriftlichen Prüfungen anfordern, deren Inhalte in künftigen Auswahlverfahren nicht wiederverwendet werden. Antworten auf elektronische Postkorbübungen (e-tray) und Fallstudien sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.

Insbesondere Ihre korrigierten Antworten sowie Einzelheiten zur Bewertung unterliegen der Geheimhaltungspflicht für die Arbeiten des Prüfungsausschusses und werden nicht offengelegt.

EPSO ist bestrebt, den Bewerbern im Einklang mit der Begründungspflicht sowie unter Beachtung der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses und der Datenschutzbestimmungen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Alle Auskunftsersuchen werden mit Blick auf diese Pflichten geprüft.

Auskunftsersuchen sind über die EPSO-Website https://epso.europa.eu/help_de binnen zehn Kalendertagen, nachdem Sie Ihre Ergebnisse über Ihr EPSO-Konto erhalten haben, zu übermitteln.

4.   BESCHWERDEN UND PROBLEME

4.1.    Technische und organisatorische Probleme

Wenn Sie in irgendeiner Phase des Auswahlverfahrens mit einem ernsthaften technischen oder organisatorischen Problem konfrontiert sind, teilen Sie dies EPSO bitte ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de) mit, damit dem Problem nachgegangen und die nötigen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können.

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.

Bei einem Problem in einem Testzentrum

informieren Sie bitte das Aufsichtspersonal unverzüglich, damit bereits im Testzentrum eine Lösung gefunden werden kann. In jedem Fall bitten Sie das Aufsichtspersonal, Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten; und

übermitteln Sie EPSO spätestens am dritten Kalendertag nach Ihrer Prüfung über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de) eine knappe Beschreibung des Problems.

Wenn ein Problem außerhalb der Prüfungszentren auftritt (z. B. bei der Buchung eines Prüfungstermins), folgen Sie bitte den Anweisungen in Ihrem EPSO-Konto und auf der EPSO-Website oder kontaktieren Sie EPSO unverzüglich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de).

Bei Problemen mit Ihrer Bewerbung müssen Sie EPSO unverzüglich, in jedem Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de) kontaktieren. Fragen, die weniger als fünf Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können möglicherweise nicht mehr vor Ablauf dieser Frist beantwortet werden.

4.2.    Interne Überprüfungsverfahren

4.2.1.   Fehler in den computergestützten Multiple-Choice-Fragen

Die Datenbank mit den Multiple-Choice-Fragen wird von EPSO und den Prüfungsausschüssen laufend einer eingehenden Qualitätskontrolle unterzogen.

Falls Sie allerdings der Meinung sind, dass ein Fehler in einer oder mehrerer der Multiple-Choice-Fragen Ihnen Probleme bei der Beantwortung bereitet hat, können Sie beantragen, dass der Prüfungsausschuss die betreffende(n) Frage(n) überprüft („Neutralisierungsverfahren“).

Gemäß diesem Verfahren kann der Prüfungsausschuss beschließen, die fehlerhafte Frage nicht zu werten und die ursprünglich für diese Frage vorgesehene Punktzahl auf die verbleibenden Testfragen zu verteilen. Die Neuberechnung der Punkte betrifft nur die Bewerber, denen die betreffende Prüfungsfrage tatsächlich gestellt wurde. Die in der vorliegenden Bekanntmachung jeweils angegebene Benotung der Tests bleibt unverändert.

Beschwerden zu Multiple-Choice-Fragen sind wie folgt einzulegen:

Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de).

Sprache: in der von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählten Sprache 2.

Frist: binnen 3 Kalendertagen ab dem Datum Ihrer computergestützten Tests.

Weitere Angaben: Bitte beschreiben Sie, worum es bei der Frage ging (Inhalt), damit die betreffende Frage ermittelt werden kann, und erläutern Sie den angeblichen Fehler möglichst präzise.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden oder in denen die strittige(n) Testfrage(n) oder der vermutete Fehler nicht klar beschrieben werden, werden nicht berücksichtigt.

Insbesondere Anträgen, bei denen lediglich auf angebliche Übersetzungsfehler hingewiesen wird, ohne diese näher auszuführen, wird nicht stattgegeben.

Das gleiche Verfahren gilt für Fehler in der elektronischen Postkorbübung (e-tray).

4.2.2.   Anträge auf Überprüfung

Sie können eine Überprüfung jeder Entscheidung des Prüfungsausschusses oder von EPSO beantragen, mit der Ihre Ergebnisse festlegt werden und/oder bestimmt wird, ob Sie zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen werden oder nicht.

Ein Überprüfungsantrag kann sich auf Folgendes stützen:

einen materiellen Fehler im Auswahlverfahren und/oder

einen Verstoß gegen das Beamtenstatut, die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, die dazugehörigen Anhänge und/oder die gängige Rechtsprechung durch den Prüfungsausschuss oder durch EPSO.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gültigkeit der Bewertung des Prüfungsausschusses in Bezug auf die Qualität Ihrer Leistung bei einer Prüfung oder die Relevanz Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung nicht anfechten können. Diese Bewertung ist Ausdruck eines Werturteils des Prüfungsausschusses. Eine Beanstandung der Bewertung Ihrer Tests, Erfahrung und/oder Qualifikationen kann nicht als Beweis dafür dienen, dass dem Prüfungsausschuss ein Fehler unterlaufen ist. Überprüfungsanträgen auf dieser Grundlage kann nicht stattgegeben werden.

Anträge auf Überprüfung sind wie folgt einzureichen:

Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de).

Sprache: in der von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählten Sprache 2.

Frist: binnen zehn Kalendertagen, nachdem Ihnen die Entscheidung, die Sie anfechten wollen, über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt wurde.

Weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.

Binnen 15 Arbeitstagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Die Stelle, die die angefochtene Entscheidung getroffen hat (entweder der Prüfungsausschuss oder EPSO) wird Ihren Antrag prüfen und darüber befinden. Danach geht Ihnen so schnell wie möglich ein mit Gründen versehenes Antwortschreiben zu.

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, nehmen Sie das Auswahlverfahren in der Phase wieder auf, in der Sie ausgeschlossen wurden, und zwar unabhängig von der Phase, in der sich das Auswahlverfahren zu diesem Zeitpunkt befindet.

4.3.    Sonstige Beschwerdewege

4.3.1.   Verwaltungsbeschwerden

Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, eine Verwaltungsbeschwerde an den Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde zu richten.

Sie können Beschwerde einreichen gegen eine Entscheidung (bzw. gegen die Tatsache, dass eine Entscheidung nicht getroffen wurde), wenn sich diese direkt und unmittelbar auf Ihren Rechtsstatus als Bewerber auswirkt. Voraussetzung jedoch ist, dass ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften des Auswahlverfahrens vorliegt. Der Direktor von EPSO ist nicht befugt, ein Werturteil des Prüfungsausschusses zu ändern (siehe Ziffer 4.2.2).

Verwaltungsbeschwerden sind wie folgt einzureichen:

Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de).

Sprache: in der von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählten Sprache 2.

Frist: binnen drei Monaten nach Mitteilung der Entscheidung, die Sie anfechten möchten, oder ab dem Tag, an dem die Entscheidung hätte getroffen werden müssen.

Weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.

4.3.2.   Rechtsmittel

Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 91 des Beamtenstatuts Rechtsmittel beim Gericht einzulegen.

Bitte beachten Sie, dass Beschwerden gegen Entscheidungen, für die eher EPSO als der Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens zuständig ist, vor dem Gericht nur zulässig sind, wenn zuvor eine Verwaltungsbeschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts (siehe Ziffer 4.3.1) eingelegt wurde. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen im Zusammenhang mit den allgemeinen Zulassungsbedingungen, die von EPSO und nicht vom Prüfungsausschuss getroffen werden.

Rechtsmittel sind wie folgt einzulegen:

Verfahren: siehe Website des Gerichts (http://curia.europa.eu/jcms/).

4.3.3.   Europäischer Bürgerbeauftragter

Alle Unionsbürger und in der EU ansässigen Personen können eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einlegen.

Einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten müssen die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung vorausgegangen sein (siehe Ziffern 4.1-4.3).

Eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Fristen für die Einlegung einer Verwaltungsbeschwerde oder eines Rechtsmittels.

Beschwerden beim Bürgerbeauftragten sind wie folgt einzulegen:

Verfahren: siehe Website des Europäischen Bürgerbeauftragten (http://www.ombudsman.europa.eu/).

4.4.    Ausschluss vom Auswahlverfahren

Sie können jederzeit vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, wenn EPSO feststellt, dass Sie

mehr als ein EPSO-Konto erstellt haben;

sich für Fachgebiete oder Profile beworben haben, die nicht miteinander vereinbar sind;

nicht die Zulassungsbedingungen erfüllen;

falsche Angaben gemacht haben oder für Ihre Angaben die entsprechenden Nachweise fehlen;

einen oder mehrere Testtermine nicht gebucht oder einen oder mehrere Tests nicht absolviert haben;

während der Tests betrogen haben;

in Ihrem Bewerbungsbogen nicht die Sprachen angegeben haben, die in der vorliegenden Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens verlangt werden, oder nicht das für diese Sprachen erforderliche Mindestniveau angegeben haben;

versucht haben, unerlaubten Kontakt zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses aufzunehmen;

EPSO nicht über einen möglichen Interessenkonflikt mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses informiert haben;

Ihre Bewerbung in einer anderen als der (den) in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Sprache(n) eingereicht haben (die Verwendung einer anderen Sprache kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es sich um Eigennamen, offizielle Titel oder Stellenbezeichnungen handelt gemäß den Nachweisen oder Bezeichnungen/Titeln von Abschlüssen); und/oder

Ihre Unterlagen bei anonym benoteten schriftlichen oder praktischen Tests eindeutig gekennzeichnet oder mit Ihrem Namen versehen haben.

Bei Bewerbern auf eine Stelle bei den EU-Organen und -Einrichtungen wird ein Höchstmaß an Integrität vorausgesetzt. Jede Form von Betrug oder versuchtem Betrug kann rechtliche Konsequenzen haben und dazu führen, dass Sie zu künftigen Auswahlverfahren nicht mehr zugelassen werden.

Ende von ANHANG III. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


ANHANG IV

BEISPIELE FÜR MINDESTABSCHLÜSSE (PRO LAND UND BESOLDUNGSGRUPPE), DIE DEN IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUSWAHLVERFAHREN GEFORDERTEN ABSCHLÜSSEN GRUNDSÄTZLICH ENTSPRECHEN

Bitte klicken Sie hier für eine leicht lesbare Übersicht über die Beispiele.

LAND

AST-SC 1 bis AST-SC 6

AST 1 bis AST 7

AST 3 bis AST 11

AD 5 bis AD 16

Sekundarschulabschluss (der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht)

Postsekundärer Bildungsabschluss (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang von mindestens zwei Jahren)

Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens drei Jahren)

Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens vier Jahren)

Belgique — België —

Belgien

Certificat de l’enseignement secondaire supérieur (CESS)/Diploma secundair onderwijs

Diplôme d'aptitude à accéder à l'enseignement supérieur (DAES)/Getuigschrift van hoger secundair onderwijs

Diplôme d'enseignement professionnel/ Getuigschrift van het beroepssecundair onderwijs

Candidature/Kandidaat

Graduat/Gegradueerde

Bachelor/Professioneel gerichte Bachelor

Bachelor académique (180 crédits)

Academisch gerichte Bachelor (180 ECTS)

Licence/Licentiaat

Master

Diplôme d'études approfondies (DEA)

Diplôme d'études spécialisées (DES)

Diplôme d'études supérieures spécialisées (DESS)

Gediplomeerde in de Voortgezette Studies (GVS)

Gediplomeerde in de Gespecialiseerde Studies (GGS)

Gediplomeerde in de Aanvullende Studies (GAS)

Agrégation/Aggregaat

Ingénieur industriel/Industrieel ingenieur

Doctorat/Doctoraal diploma

България

Диплома за завършено средно образование

Специалист по …

 

Диплома за висше образование

Бакалавър

Магистър

Česká republika

Vysvědčení o maturitní zkoušce

Vysvědčení o absolutoriu (Absolutorium) + diplomovaný specialista (DiS.)

Diplom o ukončení bakalářského studia (Bakalář)

Diplom o ukončení vysokoškolského studia

Magistr

Doktor

Danmark

Bevis for:

Studentereksamen

Højere Forberedelseseksamen (HF)

Højere Handelseksamen (HHX)

Højere Afgangseksamen (HA)

Bac pro: Bevis for Højere Teknisk Eksamen (HTX)

Videregående uddannelser

= Bevis for = Eksamensbevis som (erhvervsakademiuddannelse AK)

Bachelorgrad (BA eller BS)

Professionsbachelorgrad

Diplomingeniør

Kandidatgrad/Candidatus

Master/Magistergrad (mag.art)

Licenciatgrad

ph.d.-grad

Deutschland

Abitur/Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife

Fachabitur/Zeugnis der Fachhochschulreife

 

Fachhochschulabschluss

Bachelor

Hochschulabschluss/Fachhochschulabschluss/Master

Magister Artium/Magistra Artium

Staatsexamen/Diplom

Erstes Juristisches Staatsexamen

Doktorgrad

Eesti

Gümnaasiumi lõputunnistus + riigieksamitunnistus

Lõputunnistus kutsekeskhariduse omandamise kohta

Tunnistus keskhariduse baasil kutsekeskhariduse omandamise kohta

Bakalaureusekraad (min120 ainepunkti)

Bakalaureusekraad (< 160 ainepunkti)

Rakenduskõrghariduse diplom

Bakalaureusekraad (160 ainepunkti)

Magistrikraad

Arstikraad

Hambaarstikraad

Loomaarstikraad

Filosoofiadoktor

Doktorikraad (120–160 ainepunkti)

Éire/Ireland

Ardteistiméireacht, Grád D3, I 5 ábhar/Leaving Certificate Grade D3 in 5 subjects

Gairmchlár na hArdteistiméireachta (GCAT)/Leaving Certificate Vocational Programme (LCVP)

Teastas Náisiúnta/National Certificate

Gnáthchéim bhaitsiléara/Ordinary bachelor degree

Dioplóma náisiúnta (ND, Dip.)/National diploma (ND, Dip.)

Ardteastas (120 ECTS)/Higher Certificate (120 ECTS)

Céim onóracha bhaitsiléara (3 bliana/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng)/Honours bachelor degree (3 years/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng)

Céim onóracha bhaitsiléara (4 bliana/240 ECTS)/Honours bachelor degree (4 years/240 ECTS)

Céim ollscoile/University degree

Céim mháistir (60-120 ECTS)/Master’s degree (60-120 ECTS)

Dochtúireacht/Doctorate

Ελλάδα

Απολυτήριο Γενικού Λυκείου Απολυτήριο Κλασικού Λυκείου

Απολυτήριο Τεχνικού Επαγγελματικού Λυκείου

Απολυτήριο Ενιαίου Πολυκλαδικού Λυκείου

Απολυτήριο Ενιαίου Λυκείου

Απολυτήριο Τεχνολογικού Επαγγελματικού Εκπαιδευτηρίου

Δίπλωμα επαγγελματικής κατάρτισης (ΙΕΚ)

 

Πτυχίο ΑΕΙ (πανεπιστημίου, πολυτεχνείου, ΤΕΙ)

Μεταπτυχιακό Δίπλωμα Ειδίκευσης (2ος κύκλος)

Διδακτορικό Δίπλωμα (3ος κύκλος)

España

Bachillerato + Curso de Orientación Universitaria (COU)

Bachillerato

BUP

Diploma de Técnico especialista

FP grado superior (Técnico superior)

Diplomado/Ingeniero técnico

Licenciatura

Máster

Ingeniero

Título de Doctor

France

Baccalauréat

Diplôme d'accès aux études universitaires (DAEU)

Brevet de technicien

Diplôme d'études universitaires générales (DEUG)

Brevet de technicien supérieur (BTS)

Diplôme universitaire de technologie (DUT)

Diplôme d'études universitaires scientifiques et techniques (DEUST)

Licence

Maîtrise

Maîtrise des sciences et techniques (MST), maîtrise des sciences de gestion (MSG), diplôme d'études supérieures techniques (DEST), diplôme de recherche technologique (DRT), diplôme d'études supérieures spécialisées (DESS), diplôme d'études approfondies (DEA), master 1, master 2 professionnel, master 2 recherche

Diplôme des grandes écoles

Diplôme d'ingénieur

Doctorat

Hrvatska

Svjedodžba o državnoj maturi

Svjedodžba o završnom ispitu

Stručni pristupnik/pristupnica

Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica)

Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica)

Stručni specijalist

Magistar struke

Magistar inženjer/magistrica inženjerka (mag. ing)

Doktor struke

Doktor umjetnosti

Italia

Diploma di maturità (vecchio ordinamento)

Perito ragioniere

Diploma di superamento dell’esame di Stato conclusivo dei corsi di studio di istruzione secondaria superiore

Diploma universitario (DU)

Certificato di specializzazione tecnica superiore

Attestato di competenza (4 semestri)

Diploma di laurea – L (breve)

Diploma di laurea (DL)

Laurea specialistica (LS)

Master di I livello

Dottorato di ricerca (DR)

Κύπρος

Απολυτήριο

Δίπλωμα = Programmes offered by Public/Private Schools of Higher Education (for the latter accreditation is compulsory)

Higher Diploma

 

Πανεπιστημιακό Πτυχίο/Bachelor

Master

Doctorat

Latvija

Atestāts par vispārējo vidējo izglītību

Diploms par profesionālo vidējo izglītību

Diploms par pirmā līmeņa profesionālo augstāko izglītību

Bakalaura diploms (min. 120 kredītpunktu)

Bakalaura diploms (160 kredītpunktu)

Profesionālā bakalaura diploms

Maģistra diploms

Profesionālā maģistra diploms

Doktora grāds

Lietuva

Brandos atestatas

Aukštojo mokslo diplomas

Aukštesniojo mokslo diplomas

Profesinio bakalauro diplomas

Aukštojo mokslo diplomas

Aukštojo mokslo diplomas

Bakalauro diplomas

Magistro diplomas

Daktaro diplomas

Meno licenciato diplomas

Luxembourg

Diplôme de fin d’études secondaires et techniques

BTS

Brevet de maîtrise

Brevet de technicien supérieur

Diplôme de premier cycle universitaire (DPCU)

Diplôme universitaire de technologie (DUT)

Bachelor

Diplôme d'ingénieur technicien

Master

Diplôme d'ingénieur industriel

DESS en droit européen

Magyarország

Gimnáziumi érettségi bizonyítvány

Szakközépiskolai érettségi-képesítő bizonyítvány

Felsőfokú szakképesítést igazoló bizonyítvány (Higher Vocational Programme)

Főiskolai oklevél

Alapfokozat (Bachelor degree 180 credits)

Egyetemi oklevél

Alapfokozat (Bachelor degree 240 credits)

Mesterfokozat (Master degree) (Osztatlan mesterképzés)

Doktori fokozat

Malta

Advanced Matriculation or GCE Advanced level in 3 subjects (2 of them grade C or higher)

Matriculation certificate (2 subjects at Advanced level and 4 at Intermediate level including Systems of Knowledge with overall grade A-C) + Passes in the Secondary Education Certificate examination at Grade 5

2 A Levels (passes A-C) + a number of subjects at Ordinary level, or equivalent

MCAST diplomas/certificates

Higher National Diploma

Bachelor’s degree

Bachelor’s degree

Master of Arts

Doctorate

Nederland

Diploma VWO

Diploma staatsexamen (2 diploma's)

Diploma staatsexamen voorbereidend wetenschappelijk onderwijs (Diploma staatsexamen VWO)

Diploma staatsexamen hoger algemeen voortgezet onderwijs (Diploma staatsexamen HAVO)

Kandidaatsexamen

Associate degree (AD)

Bachelor (WO)

HBO bachelor degree

Baccalaureus of „Ingenieur”

HBO/WO Master's degree

Doctoraal examen/Doctoraat

Österreich

Matura/Reifeprüfung

Reife- und Diplomprüfung

Berufsreifeprüfung

Kollegdiplom/Akademiediplom

Fachhochschuldiplom/Bakkalaureus/Bakkalaurea

Universitätsdiplom

Fachhochschuldiplom

Magister/Magistra

Master

Diplomprüfung, Diplom-Ingenieur

Magisterprüfungszeugnis Rigorosenzeugnis

Doktortitel

Polska

Świadectwo dojrzałości

Świadectwo ukończenia liceum ogólnokształcącego

Dyplom ukończenia kolegium nauczycielskiego

Świadectwo ukończenia szkoły policealnej

Licencjat/Inżynier

Magister/Magister inżynier

Dyplom doktora

Portugal

Diploma de Ensino Secundário

Certificado de Habilitações do Ensino Secundário

 

Bacharel Licenciado

Licenciado

Mestre

Doutorado

România

Diplomă de bacalaureat

Diplomă de absolvire (colegiu universitar)

Învățământ preuniversitar

Diplomă de licență

Diplomă de licență

Diplomă de inginer

Diplomă de urbanist

Diplomă de master

Certificat de atestare (studii academice postuniversitare)

Diplomă de doctor

Slovenija

Maturitetno spričevalo (spričevalo o poklicni maturi) (spričevalo o zaključnem izpitu)

Diploma višje strokovne šole

Diploma o pridobljeni visoki strokovni izobrazbi

Univerzitetna diploma

Magisterij

Specializacija

Doktorat

Slovensko

Vysvedčenie o maturitnej skúške

Absolventský diplom

Diplom o ukončení bakalárskeho štúdia (Bakalár)

Diplom o ukončení vysokoškolského štúdia

Bakalár (Bc.)

Magister

Magister/Inžinier

ArtD.

Suomi/Finland

Ylioppilastutkinto tai peruskoulu + kolmen vuoden ammatillinen koulutus – Studentexamen eller grundskola + treårig yrkesinriktad utbildning

Todistus yhdistelmäopinnoista (Betyg över kombinationsstudier)

Ammatillinen opistoasteen tutkinto – Yrkesexamen på institutnivå

Kandidaatin tutkinto – Kandidatexamen/Ammattikorkeakoulututkinto – Yrkeshögskoleexamen (min. 120 opintoviikkoa – studieveckor)

Maisterin tutkinto – Magisterexamen/Ammattikorkeakoulututkinto – Yrkeshögskoleexamen (min. 160 opintoviikkoa – studieveckor)

Tohtorin tutkinto (Doktorsexamen) joko 4 vuotta tai 2 vuotta lisensiaatin tutkinnon jälkeen – antingen 4 år eller 2 år efter licentiatexamen

Lisensiaatti/Licentiat

Sverige

Slutbetyg från gymnasieskolan (3-årig gymnasial utbildning)

Högskoleexamen (80 poäng)

Högskoleexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Yrkeshögskoleexamen/Kvalificerad yrkeshögskoleexamen, 1–3 år

Kandidatexamen (akademisk examen omfattande minst 120 poäng, varav 60 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 10 poäng)

Meriter på grundnivå: Kandidatexamen, 3 år, 180 högskolepoäng (Bachelor)

Magisterexamen (akademisk examen omfattande minst 160 poäng, varav 80 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 20 poäng eller två uppsatser motsvarande 10 poäng vardera)

Licentiatexamen

Doktorsexamen

Meriter på avancerad nivå:

Magisterexamen, 1 år, 60 högskolepoäng

Masterexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Meriter på forskarnivå:

Licentiatexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Doktorsexamen, 4 år, 240 högskolepoäng

United Kingdom

General Certificate of Education Advanced level — 2 passes or equivalent (grades A to E)

BTEC National Diploma

General National Vocational Qualification (GNVQ), advanced level

Advanced Vocational Certificate of Education, A level (VCE A level)

Higher National Diploma/Certificate (BTEC)/SCOTVEC

Diploma of Higher Education (DipHE)

National Vocational Qualifications (NVQ)

Scottish Vocational Qualifications (SVQ) level 4

(Honours) Bachelor degree

NB: Master’s degree in Scotland

Honours Bachelor degree

Master’s degree (MA, MB, MEng, MPhil, MSc)

Doctorate

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