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Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen: Definition und Umfang

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung der Kommission – die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

In der Empfehlung werden die Kriterien dafür festgelegt, ob ein Unternehmen als Kleinstunternehmen oder kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bezeichnet wird. Die unterschiedlichen Kategorien, basierend auf seiner Mitarbeiterzahl, seines Umsatzes oder der Bilanzsumme, bestimmen seine Berechtigung für die Finanz- und Förderprogramme der EU und der Einzelstaaten. Die Definitionen sind seit dem 1. Januar 2005 gültig.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Definitionen:
    • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz (der Geldbetrag, der in einem bestimmten Zeitraum eingenommen wurde) bzw. eine Jahresbilanz (eine Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens) von unter 2 Mio. EUR.
    • kleines Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanz von unter 10 Mio. EUR.
    • mittleres Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR bzw. eine Jahresbilanz von unter 43 Mio. EUR.
  • KMU, die die verschiedenen Kriterien erfüllen, können von folgenden Fördermaßnahmen profitieren:
    • EU- und nationale Unternehmensförderprogramme, z. B. für die Finanzierung von Forschung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die gemäß der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfe ansonsten nicht bewilligt würden,
    • geringere Anforderungen oder verringerte Kosten bei Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften.
  • Die Europäische Kommission überprüft die konkreten Auswirkungen der Definitionen regelmäßig. Eine unabhängige Untersuchung, die im September 2012 veröffentlicht wurde, kam zu dem Ergebnis, dass keinerlei Notwendigkeit bestehe, die Kriterien zu überarbeiten, jedoch die Erläuterung und Präzisierung der bestehenden Vorschriften hilfreich sein könne.
  • Im Jahr 2015 veröffentlichte die Kommission nach einer Bewertung des ersten Benutzerhandbuchs zur KMU-Definition eine aktualisierte Fassung.

HINTERGRUND

KMU stellen 99 % aller Unternehmen in der EU dar. Sie sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Sie schaffen zwei von drei Arbeitsplätzen. Im Jahr 2013 stellten 21 Millionen KMU fast 90 Millionen Arbeitsplätze in der gesamten EU zur Verfügung. Sie regen den Sinn für Unternehmertum und Innovation an und fördern Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa.

RECHTSAKT

Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36-41)

Letzte Aktualisierung: 11.01.2016

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