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Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen
Mit dem von ihr aufgelegten Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, will die Europäische Union die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, die für sie geltenden rechtlichen, administrativen und finanziellen Rahmenbedingungen vereinfachen und verbessern, ihnen den Zugang zu Unterstützungsdiensten und zu den Gemeinschaftsprogrammen erleichtern und die unternehmerische Initiative fördern.
RECHTSAKT
Entscheidung des Rates (2000/819/EG) vom 20. Dezember 2000 über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001 - 2005) [Vgl. ändernde Rechtsakte].
ZUSAMMENFASSUNG
DURCHFÜHRUNG
Budget und Laufzeit
1. Für den Fünfjahreszeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2005 waren für das Programm ursprünglich 450 Mio. EUR bereitgestellt worden.
2. Die Geltungsdauer der Entscheidung 2000/819/EG wurde durch die Entscheidung Nr. 1776/2005/EG um ein Jahr verlängert, d. h. bis zum 31. Dezember 2006, und das Budget des Programms wurde um 88,5 Mio. EUR aufgestockt. Dadurch ist die Fortführung der gemeinschaftlichen Unterstützung für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, bis 2007 gewährleistet; dann werden die Maßnahmen des Mehrjahresprogramms unter dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fortgesetzt werden.
Ausschuss
3. Die Europäische Kommission wird bei der Durchführung des Programms von einem Ausschuss unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Kommission. Der Ausschuss beschließt im Wesentlichen die Jahresarbeitsprogramme und die entsprechenden Mittelausstattungen, legt die Kriterien und den Inhalt der Ausschreibungen, deren Betrag 100.000 EUR übersteigt, fest und verabschiedet die Leistungsindikatoren zur Evaluierung der Aktionen, die im Rahmen des Programms durchgeführt werden.
Evaluierung
4. Die Europäische Kommission evaluiert die Durchführung des Mehrjahresprogramms und unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss alle zwei Jahre einen Evaluierungsbericht über die erzielten Fortschritte im Hinblick auf die Berücksichtigung der Unternehmenspolitik insgesamt und die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen. Vor Ende Dezember 2004 war darüber hinaus ein externer Evaluierungsbericht zu erstellen.
Teilnehmerländer
5. Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht das Programm den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes offen sowie den beitrittswilligen Ländern im Rahmen der entsprechenden Verfahren.
Aktionsbereiche
6. Zur Verwirklichung der fünf Ziele des Programms werden mehrere Maßnahmen zur Unternehmensförderung durchgeführt.
Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einer wissensbasierten Wirtschaft
7. Die Maßnahmen betreffen die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft, die Vorbereitung der Unternehmen auf die Globalisierung und die verstärkte Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.
Förderung der unternehmerischen Initiative
8. Unterstützt werden insbesondere die Gründung und Übertragung von Unternehmen, die Entwicklung der Schulung in unternehmerischer Initiative, die Ausarbeitung und die Förderung spezieller Politiken für KMU.
Vereinfachung und Verbesserung des Verwaltungs- und Regelungsumfelds der Unternehmen, insbesondere zur Förderung von Forschung und Innovation
9. Die Maßnahmen betreffen insbesondere die Weiterentwicklung des Systems zur Abschätzung der Folgen der Rechtsetzungsvorschläge der Gemeinschaft für Unternehmen und die Verbesserung des Regelwerkes.
Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Unternehmen, insbesondere für die KMU
10. Die Maßnahmen betreffen insbesondere die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Förderung einer unternehmensnahen Finanzierung („Business-Angels") und die Organisation Runder Tische mit Vertretern von Banken und von KMU.
Vereinfachung des Zugangs der Unternehmen zu den unterstützenden Dienstleistungen, zu den Programmen und zu den Gemeinschaftsnetzen sowie Verbesserung ihrer Koordinierung
11. Die Maßnahmen betreffen die Vereinfachung des Zugangs zu den Gemeinschaftsprogrammen, die Verbesserung der Koordinierung zwischen den gemeinschaftlichen Unterstützungs- oder Beratungsnetzen wie der Euro Info Centres und die Förderung der Organisation von Unternehmenskooperationsveranstaltungen.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Entscheidung 2000/819/EG |
1.1.2001 |
- |
ABl. L 333 vom 29.12.2000 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Entscheidung Nr. 1776/2005/EG |
3.11.2005 |
- |
ABl. L 289 vom 3.11.2005 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) [Amtsblatt L 310 vom 9.11.2006]
Die Kontinuität des mehrjährigen Programms für Unternehmen und für Unternehmergeist, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (2001-2006), ist durch das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation abgesichert.
Letzte Änderung: 19.01.2007