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Die neue Haushaltsordnung: vereinfachter Zugang zu EU-Mitteln

Die Haushaltsordnung ist das wichtigste Dokument in Bezug auf die EU-Finanzvorschriften. Es enthält die Grundsätze des EU-Haushalts und legt die Art und Weise fest, in der der EU-Haushalt ausgegeben wird.

Die kürzlich verabschiedete Verordnung, die per 1. Januar 2013 in Kraft trat, ermöglicht Empfängern von EU-Mitteln, darunter z. B. Unternehmen, NRO, Forscher, Studenten und Gemeinden, die Anwendung vereinfachter und eindeutiger Regeln sowie strafferer Verfahren.

RECHTSAKT

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012)

ZUSAMMENFASSUNG

WARUM DIE HAUSHALTSORDNUNG ÜBERARBEITET WURDE

Um die Ziele von Europa 2020 stärker zu flankieren, überarbeitet die EU derzeit ihre Finanzverfahren. Allgemein betrachtet konzentrieren sich die Veränderungen auf drei Bereiche:

  • Vereinfachung: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und Leistung statt Formalitäten;
  • Rechenschaftspflicht: Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und des Schutzes der finanziellen Interessen der EU;
  • Innovation: Einführung von Finanzmechanismen, die die Mobilisierung von Drittmitteln zur Unterstützung von EU-Mitteln ermöglichen.

WAS NEU IST

Spezifische Verbesserungen für mehr Ergebnisorientierung

  • keine Verpflichtung zur Eröffnung separater Bankkonten;
  • beschleunigte Zahlung an Empfänger (30, 60 oder 90 Tage, je nach Komplexität der Ergebnisse);
  • vereinfachte Verfahren (unter Nutzung von Pauschalsätzen) für kleinere Beträge;
  • weniger Formalitäten.

Verschärfte Rechenschaftspflicht

  • Die neuen Regeln werden die Rechenschaftspflicht für Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf Regionalpolitik verstärken.
  • Die nationalen Behörden werden jährliche Erklärungen unterzeichnen und vorlegen müssen, denen zufolge die EU-Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden.

Verstärkte Kontrollen

  • Bei Unregelmäßigkeiten werden Mechanismen für Finanzkorrekturen eingesetzt. Außerdem wird die Kommission Entscheidungen veröffentlichen, wonach der Missbrauch von EU-Mitteln mit Bußgeldern geahndet wird.

Flexibilität

  • Um EU-Mittel wirksamer zu machen, werden verschiedene Finanzinstrumente wie Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften eingesetzt.
  • Es werden neue Möglichkeiten für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) geschaffen.

Bündelung von Ressourcen

  • Die EU wird in der Lage sein, EU-Treuhandfonds einzurichten, in denen eigene Ressourcen sowie die Ressourcen von Mitgliedstaaten und sonstigen Gebern gebündelt werden, um die Koordination, Wirksamkeit und Sichtbarkeit von Außenhilfe zu erhöhen.

Mehr dazu: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-12-795_en.htm

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012

27.10.2012

-

ABl. L 298 vom 26.10.2012

VERBUNDENER RECHTSAKT

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012)

Letzte Änderung: 24.01.2014

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