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ARGO

ARGO ist das neue Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Asylpolitik, Einwanderung und Außengrenzen. Es ersetzt das frühere Programm Odysseus.

RECHTSAKT

Entscheidung 2002/463/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über ein Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO) [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

1. Mit der Entscheidung wird ein neues Programm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO) aufgelegt, da das Programm Odysseus ausgelaufen ist (Die für Odysseus verfügbaren Mittel waren 2001 ausgeschöpft). Das Programm ARGO deckt den Zeitraum 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2006 ab.

2. Programmziele:

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den für die Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften zuständigen einzelstaatlichen Verwaltungen, wobei gewährleistet werden soll, dass die Gemeinschaftsdimension der Maßnahmen berücksichtigt wird;
  • Förderung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts;
  • Förderung der Transparenz der einzelstaatlichen Maßnahmen und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der einzelstaatlichen Verwaltungen.

3. Unterstützung von Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Außengrenzen (Wirksamkeit der Kontrollen);
  • Visa (Beachtung der im Gemeinschaftsrecht verankerten Grundsätze bei der Ausstellung von Visa, Harmonisierung der Vorschriften über die Prüfung von Visumanträgen, Harmonisierung von Ausnahmeregelungen usw.);
  • Asyl (Errichtung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Staats, Angleichung der Vorschriften über die Anerkennung und den Inhalt des Flüchtlingsstatus usw.);
  • Einwanderung (wirksame, einheitliche Anwendung der Bestimmungen über illegale Einwanderung, Rückführung illegaler Einwanderer, Durchreise usw.).

4. In den vorstehend genannten Bereichen können folgende Maßnahmen unterstützt werden:

  • Ausbildungsmaßnahmen;
  • Personalaustausch;
  • Maßnahmen zur Förderung der informatisierten Aktenbearbeitung, einschließlich des Einsatzes der neuesten Techniken für den elektronischen Datenaustausch;
  • Einrichtung gemeinsamer operativer Zentren und Bildung entsprechender Teams, die aus Personal aus zwei oder mehreren Mitgliedstaaten bestehen;
  • Untersuchungen, Forschungsarbeiten, Konferenzen und Seminare ;
  • Tätigkeiten der Mitgliedstaaten in Drittländern.

5. Aus dem ARGO-Aktionsprogramm können außerdem einzelstaatliche Projekte im Bereich Außengrenzen finanziert werden, die darauf abzielen, bestimmte strukturelle und anhand objektiver Kriterien festgestellte Defizite an strategischen Grenzübergangsstellen auszugleichen.

6. Aus dem ARGO-Programm können höchstens 60% der Kosten der Maßnahme (in Ausnahmefällen bis zu 80 %) finanziert werden. Die gleichzeitige Finanzierung aus einem anderen Gemeinschaftsprogramm ist ausgeschlossen.

7. Die Kommission ist gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Verwaltung und Durchführung des ARGO-Aktionsprogramms verantwortlich. Sie erstellt ein jährliches Arbeitsprogramm, bewertet die vorgeschlagenen Maßnahmen und trifft eine Auswahl. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien: Übereinstimmung mit dem jährlichen Arbeitsprogramm, europäische Dimension der Maßnahme, Qualität der Maßnahme, Höhe des beantragten Zuschusses, usw.).

8. Die Kommission wird von einem "Ausschuss ARGO" unterstützt. Sie erstattet dem Rat und dem Europäischen Parlament jedes Jahr Bericht über die Durchführung des ARGO-Programms. Der erste Bericht wurde 2003 vorgelegt. Der Schlussbericht ist bis zum 31. Dezember 2007 vorzulegen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2002/463/EG

19.6.2002

-

ABl. 161 vom 19.6.2002

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2004/867/EG

18.12.2004

-

ABl. L 371/48 vom 18.12.2004

Letzte Änderung: 13.09.2005

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