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Strategie zur Einbeziehung der Umweltbelange in die EU-Politik

Der Prozess von Cardiff zielt darauf ab, ein horizontales Konzept der Umweltpolitik durch ihre Einbeziehung in alle Politikbereiche der Gemeinschaft einzuführen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat vom 27. Mai 1998 zum Thema Partnerschaft für Integration: Eine Strategie zur Einbeziehung der Umweltbelange in die EU-Politik (Cardiff - Juni 1998) [KOM(1998) 333 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Europäische Rat von Luxemburg hat die Kommission aufgefordert, eine Strategie zur Umsetzung des Artikels 6 des konsolidierten Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) vorzulegen, nach dem der Umweltschutz in die Definition und die Durchführung aller Tätigkeiten und Politikbereiche der Gemeinschaft einzubeziehen ist.

Der Umweltschutz ist eine große Herausforderung für Europa und somit Teil der Zielsetzungen der Gemeinschaft. Abgesehen von den Umweltproblemen in Europa hat sich die Gemeinschaft auch zum Kampf gegen die globalen Umweltprobleme verpflichtet.

Die auf einem vertikalen Konzept beruhende Gemeinschaftsstrategie des Erlasses von Umweltvorschriften hat gute Ergebnisse gezeigt, doch konnten die anstehenden Probleme nur zum Teil gelöst werden.

Die Notwendigkeit, die Umweltbelange in die anderen Politikbereiche der Union einzubeziehen, ist seit der Einheitlichen Europäischen Akte anerkannt. Darüber hinaus hat das Fünfte Aktionsprogramm für den Umweltschutz dieses Ziel als vorrangig festgelegt.

Die Kommission hat in diesem Dokument Leitlinien für die Einbeziehung des Umweltschutzes in andere Politikbereiche vorgelegt:

  • Einbeziehung der Umweltbelange in alle Tätigkeiten der Gemeinschaftsorgane;
  • Erstellung einer Bilanz der bestehenden Politiken;
  • Einführung von Strategien für Maßnahmen in den Schlüsselbereichen;
  • Erstellung eines Berichts des Rates für den Europäischen Rat von Wien über die erfolgreiche Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche in den Mitgliedstaaten;
  • Festlegung vorrangiger Maßnahmen und Mechanismen zur Überwachung der praktischen Umsetzung;
  • Erstellung einer Bilanz über die Einbeziehung der Umweltbelange in einzelne Politikbereiche durch den Europäischen Rat;
  • gemeinsame Studie des Rates, des Parlaments und der Kommission über die Ausarbeitung von Mechanismen für die Umsetzung dieser Leitlinien und die Überwachung ihrer Durchführung.

Die vollständige Einbeziehung des Umweltschutzes in alle Gemeinschaftspolitiken kann nur langfristig erfolgen. Die Kommission schlägt zunächst einen schrittweisen Ansatz vor, bei dem der Agenda 2000 und dem Protokoll von Kyoto Vorrang eingeräumt werden sollte.

Agenda 2000

Die Bedenken hinsichtlich der Umwelt sind bereits in der Agenda 2000 berücksichtigt, und zwar im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Reform der Kohäsionspolitik sowie ferner in der Strategie der Erweiterung der Gemeinschaft durch die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL).

Die Reform der GAP berücksichtigt in starkem Maße die Umweltanforderungen, und zwar durch:

  • weitere Abkehr von der Preisstützung zugunsten von Direktzahlungen, wodurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Produzenten verbessert und ein ausgewogenerer Einsatz von umweltschädlichen Stoffen erzielt werden dürfte;
  • die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Direktzahlungen von der Einhaltung der Umweltanforderungen abhängig zu machen;
  • Verabschiedung eines Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums mit Schwerpunkt auf dem Umweltschutz.

Dieses Konzept ist ebenfalls in einer Reihe von Maßnahmen zur Reform der Kohäsionspolitik anzutreffen:

  • Einführung einer systematischen Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben in Höhe von mehr als 50 Millionen ECU;
  • Einführung des Kriteriums zusätzlicher Umweltschäden für die Festlegung förderwürdiger Stadtgebiete in Ziel-2-Regionen;
  • Einbeziehung des Umweltschutzes als Interventionsziel für die Strukturfonds im Rahmen der Vorschläge für neue Strukturfondsverordnungen;
  • Prüfung von Entwicklungsplänen durch die Kommission unter Berücksichtigung des Umweltschutzes;
  • Schaffung einer Partnerschaft mit den Umweltbehörden und im Umweltbereich tätigen Nichtregierungsorganisationen bei der Ausarbeitung von Interventionsprogrammen im Rahmen der Kohäsionspolitik.

Die Umweltpolitik ist ferner Teil der Anforderungen der Erweiterungsstrategie für die beitrittswilligen Länder. Diese haben bereits Programme für die Umsetzung der EU-Umweltvorschriften in ihre Gesetzgebung verabschiedet. Die Kommission hat die beitrittswilligen Länder aufgefordert, die Umweltdimension in sämtliche Politikbereiche einzubeziehen.

Protokoll von Kyoto:

Die Einhaltung der im Protokoll von Kyoto eingegangenen Verpflichtungen erfordern ein integriertes Konzept.

Die Unterzeichnerstaaten haben sich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2008-2012 zur Bekämpfung der globalen Erwärmung zu reduzieren. Um die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, ist eine weltweite Strategie erforderlich, die Aktionen in den Schlüsselbereichen Verkehr, Energie, Landwirtschaft und Industrie umfasst.

Der Europäische Rat von Cardiff (15. -16. Juni 1998) hat die Absicht der Kommission und des Rates zur Kenntnis genommen, die Umweltbelange in alle gemeinschaftlichen Politiken einzubeziehen und die Notwendigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen für Kommissionsvorschläge, die signifikante Auswirkungen auf die Umwelt haben, hervorgehoben.

Die jeweiligen Räte werden aufgefordert, in diesem Sinne ihre eigenen Strategien zu entwickeln.

Die österreichische, die deutsche und die finnische Präsidentschaft haben ihre Absicht bekräftigt, diesen Prozess voranzutreiben.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommission vom 1. Juni 2004 „Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche - eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses" [KOM(2004) 394 - Amtsblatt C 49 vom 28. Februar 2006] In dieser Bestandsaufnahme werden die positiven Ergebnisse des Cardiff-Prozesses hervorgehoben, jedoch auch einige Schwachpunkte in seiner Umsetzung identifiziert, insbesondere die Notwendigkeit, die Kohärenz der von den verschiedenen Fachräten verabschiedeten Strategien zu verbessern und im Hinblick auf Inhalt und Umsetzung den Schwerpunkt stärker auf gute Praktiken zu legen. In dem Dokument werden auch eine Reihe von Maßnahmen auf gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Ebene zur Förderung der Umsetzung des Cardiff-Prozesses genannt. Darüber hinaus ist die Kommission der Ansicht, dass der Prozess der Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche sowohl ein schärferes Profil als auch Unterstützung auf höchster politischer Ebene benötigt. Das Dokument unterstreicht auch, wie wichtig es ist, die Einbeziehung von Umweltbelangen auch bei bestimmten bevorstehenden Entscheidungen zu gewährleisten, darunter die für den Zeitraum 2004-2005 vorgesehene Überprüfung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung, die Halbzeitüberprüfung der Lisabonner Strategie im Jahr 2005 und die Erstellung der neuen Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum ab 2007.

Letzte Änderung: 12.05.2006

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