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Europäische Umweltagentur
Die Aufgabe der Europäischen Umweltagentur ist es, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und durch die Bereitstellung zuverlässiger und vergleichbarer Informationen über die Umwelt für die politischen Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit einen Beitrag zu einer erheblichen und messbaren Verbesserung der Umwelt in Europa zu leisten.
RECHTSAKT
Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes [Vgl. ändernde Rechtsakte]
ZUSAMMENFASSUNG
Die Verordnung bildet die Grundlage für die Errichtung der Europäischen Umweltagentur (EUA) als unabhängiges Organ, dessen Ziel im Schutz und in der Verbesserung der Umwelt nach den Bestimmungen des Vertrags und den Aktionsprogrammen der Gemeinschaft für den Umweltschutz im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung in der Gemeinschaft besteht.
Zu diesem Zweck übermittelt die Agentur der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten sachliche, zuverlässige und auf europäischer Ebene vergleichbare Informationen, auf deren Grundlage diese die zum Schutz der Umwelt, zur Beurteilung der ergriffenen Maßnahmen und zur zweckdienlichen Information der Öffentlichkeit über den Stand der Umwelt erforderlichen Vorkehrungen treffen.
Die Agentur erfüllt folgende Funktionen:
Vorrangige Arbeitsgebiete der Agentur sind:
Die Agentur kann zum Informationsaustausch mit sonstigen Stellen einschließlich des Netzes IMPEL (EN) („Implementation and Enforcement of Environmental Law": Informationsnetz der Mitgliedstaaten - in Zusammenarbeit mit der Kommission - über das Umweltrecht) zusammenarbeiten.
Das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) umfasst insbesondere die wichtigsten Komponenten der landesweiten Informationsnetze sowie die Informationen aus den thematischen Zentren.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Agentur die wichtigsten Komponenten ihrer landesweiten Umweltinformationsnetze mitzuteilen.
Sie steht den Nichtmitgliedsländern der Europäischen Union offen, und ihr gehören derzeit 32 Staaten als Mitglieder an (die 25 Mitgliedstaaten der EU und die drei beitrittswilligen Länder sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz).
Die Agentur beurteilt ihre Ergebnisse und ihre Effizienz vor dem 15. September 1999 und legt dem Verwaltungsrat, der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht vor.
Der Rat beurteilt die Arbeit der Agentur und den im Rahmen der Umweltpolitik der Gemeinschaft erzielten Fortschritt auf Grund eines Berichts der Kommission (siehe „Verwandte Rechtsakte") spätestens zum 31. Dezember 2003.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 |
30.10.1993 |
- |
ABl. L 120 vom 11.5.1990 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 933/1999 |
5.5.1999 |
- |
ABl. L 117 vom 5.5.1999 |
Verordnung (EG) Nr. 1641/2003 |
1.10.2003 |
- |
ABl. L 245 vom 29.9.2003 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Oktober 2007 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes [KOM(2007) 667 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Dieser Vorschlag dient der Kodifizierung der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 und soll sie ersetzen: Es handelt sich nicht um eine inhaltliche sondern um eine förmliche Änderung, mit der die ursprüngliche Verordnung und deren nachfolgende Änderungen in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes hinsichtlich der Amtszeit des Exekutivdirektors [KOM(2005) 190 endg. - Amtsblatt C 172 vom 12.7.2005]
Bericht [KOM(2003) 800] der Kommission an den Rat vom 22. Dezember 2003 über die Überprüfung der Europäischen Umweltagentur (EUA) [KOM(2003) 800 endg. - Amtsblatt C 96 21.4.2004] Der Bericht überprüft den Beitrag der Agentur zur Umweltpolitik der Gemeinschaft zwischen 1994, als sie ihre Arbeit aufnahm, und 2003. Er hebt die wesentliche Rolle der Agentur bei der Feststellung des Zustandes und der
Entwicklungen der Umwelt in Europa hervor, insbesondere gegenüber der Kommission, die wichtigste Nutzerin ihrer Arbeitsergebnisse ist. Allerdings geht aus dem Bericht auch klar hervor, dass die EUA in einigen Bereichen nicht ausreichend tätig geworden ist (insbesondere in den Bereichen Geräuschemissionen und Chemikalien) und dass es der EUA aufgrund unzureichender Haushaltsmittel nicht gelungen ist, alle an sie gerichteten Erwartungen zu erfüllen. Der Bericht enthält darüber hinaus Empfehlungen für die EUA und ihre wichtigsten Partner im Hinblick auf die Verbesserung ihres Beitrags. Insbesondere enthält er folgende Kernaussagen:
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 7. Juli 1995: Überblick über die Entwicklung und Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes [KOM(95) 325 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
In der Mitteilung werden folgende drei Themen behandelt: Prüfung möglicher weiterer Aufgaben der Europäischen Umweltagentur; Notwendigkeit, die Infrastruktur des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes aufzubauen, weiterzuentwickeln und zu verbessern; Notwendigkeit, die Beteiligung von Drittländern an der Agentur zu klären.
Einvernehmlicher Beschluss der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Festlegung des Sitzes bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol [Amtsblatt C 323 vom 30.11.1993]
Mit diesem Beschluss wird Kopenhagen als Sitz der europäischen Umweltagentur festgelegt.
Finanzierung der Agentur
Bericht [Amtsblatt C 312 vom 19.12.2006]Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Agentur für Netz und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht [Amtsblatt C322 vom 28. 12.2005]Bericht über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht [Amtsblatt C 324 vom 30.12.2004]Bericht über den Jahresabschluss 2003 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht [Amtsblatt C 319 vom 30.12.2003]Bericht über den Jahresabschluss 2002 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht [Amtsblatt C 326 vom 27.12.2002]Bericht über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht [Amtsblatt C 372 vom 28.12.2001]Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Umweltagentur für das zum 31. Dezember 2000 abgeschlossene Haushaltsjahr, zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht [Amtsblatt C 373 vom 27.12.2000]Bericht über die Finanzausweise der Europäischen Umweltagentur (EUA - Kopenhagen) für das zum 31. Dezember 1999 abgeschlossene Haushaltsjahr, zusammen mit den Antworten der Agentur.
Einnahmen- und Ausgabenplan der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2008 [Amtsblatt L 91 vom 2.4.2008]
Einnahmen- und Ausgabenplan für die Europäische Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2007 [Amtsblatt L 126 vom 16.5.2007]
Einnahmen- und Ausgabenplan für die Europäische Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2006 [Amtsblatt L 67 vom 8.3.2006]
Einnahmen- und Ausgabenplan für die Europäische Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 [Amtsblatt L 129 vom 23.12.2006]
Einnahmen- und Ausgabenplan für die Europäische Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2003 [Amtsblatt L 129 vom 26.5.2003]
Einnahmen- und Ausgabenplan für die Europäische Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2002 [Amtsblatt L 178 vom 9.7.2002]
Einnahmen- und Ausgabenplan für die Europäische Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2001 [Amtsblatt L 207 vom 31.7.2001]
Beitritt neuer Mitglieder
Beschluss 235/2006/EG [Amtsblatt L 90 vom 28.3.2006]
Beschluss des Rates vom 27. Februar 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz.
Beschluss 2001/582/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001]
Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Tschechischen Republik über die Beteiligung der Tschechischen Republik an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/583/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Polen über die Beteiligung der Republik Polen an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/584/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über die Beteiligung Rumäniens an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/585/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über die Beteiligung der Republik Slowenien an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/586/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn über die Beteiligung der Republik Ungarn an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/587/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001 Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Lettland über die Beteiligung der Republik Lettland an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/588/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Litauen über die Beteiligung der Republik Litauen an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/589/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien über die Beteiligung der Republik Bulgarien an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/590/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Slowakischen Republik über die Beteiligung der Slowakischen Republik an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/591/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Estland über die Beteiligung der Republik Estland an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/592/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über die Beteiligung der Republik Zypern an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/593/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malta über die Beteiligung der Republik Malta an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Beschluss 2001/594/EG [Amtsblatt L 213 vom 7.8.2001] Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
Letzte Änderung: 13.11.2007