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Europäisches Flugverkehrsmanagementsystem der neuen Generation (SESAR)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 219/2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR)

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

  • Mit dieser Verordnung wird das Projekt SESAR (Single European Sky Air Traffic Management Research – Flugverkehrsmanagementsystem (ATM) für den Einheitlichen Europäischen Luftraum) geschaffen.
  • Ziel von SESAR ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des ATM durch die Modernisierung und Harmonisierung der europäischen ATM-Systeme, indem innovative technologische und operative ATM-Lösungen definiert, entwickelt, bewertet und aufgebaut werden.
  • Das gemeinsame Unternehmen SESAR ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die für die Entwicklungsphase des SESAR-Projekts verantwortlich ist. Gegründet wurde es 2007 durch die Europäische Union und Eurocontrol, der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt.

WICHTIGE ECKPUNKTE ZUM GEMEINSAMEN UNTERNEHMEN SESAR

  • Es handelt sich um ein gemeinsames Unternehmen, das für die Entwicklungsphase des SESAR-Projekts zuständig ist, der technologischen Komponente (Forschung und Entwicklung – F&U) des einheitlichen europäischen Luftraums (SES). SES ist ein EU-Maßnahmenpaket, das die künftigen Anforderungen an Kapazität und Luftsicherheit erfüllen soll.
  • Seine Aufgabe besteht darin, gemäß ATM-Generalplan in der EU bis 2035 für eine hochleistungsfähige Flugsicherungsinfrastruktur zu sorgen. Dies soll einen sichereren, umweltschonenderen und effizienteren Luftverkehr ermöglichen, d. h. mehr Direktflüge mit geringerem Treibstoffverbrauch und weniger Verspätungen.
  • An dem Generalplan wirken die Europäische Kommission, Eurocontrol, Flugsicherungsorganisationen, Fluggastorganisationen, Luftraumnutzer, Aufsichtsbehörden, Flughafenbetreiber, das Personal von Fluggesellschaften, Flughäfen und Flugverkehrsmanagement, Wissenschaftler und Ausrüstungshersteller (rund 3 000 Sachverständige) mit. Das gemeinsame Unternehmen ist eine EU-Einrichtung, die zu diesem Zweck gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschaffen wurde.
  • Es hat bereits einen (2012 und 2015 aktualisierten) ATM-Generalplan vorgelegt, der den Inhalt und die Entwicklungs- und Errichtungspläne für die ATM-Systeme der nächsten Generation definiert.
  • Seit seiner Verlängerung im Jahr 2014 verwaltet es die Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen an seine Mitglieder in Übereinstimmung mit den Regeln für die Teilnahme am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020.

Zu den bisherigen Erfolgen des gemeinsamen Unternehmens SESAR zählen:

  • der weltweit erste Flug in vier Dimensionen (3D + Zeit) zur Verbesserung eines durchgehenden Informationsaustauschs zu Flugrouten;
  • ein umfassendes Toolkit zur Erhöhung der Sicherheit auf der Start- und Landebahn von Flughäfen und
  • frei wählbare Flugrouten zur Reduzierung von Flugzeit und Treibstoffemissionen.

Seit 2014 sind die Schwerpunktbereiche des Forschungs- und Innovationsprogramms (F&I) des gemeinsamen Unternehmens SESAR u. a. folgende:

  • optimierte ATM-Netzwerkdienste;
  • fortschrittliche Flugverkehrsdienste;
  • hochleistungsfähiger Flughafenbetrieb;
  • fortschrittliche, integrierte und rationalisierte Luftfahrtinfrastruktur.

Finanzierung

Der Beitrag der EU zur Entwicklungsphase von SESAR beträgt 700 Mio. EUR im Rahmen der Programme TEN-T und FP7. Ergänzend stammen 585 Mio. EUR aus dem Programm Horizont 2020. In Anbetracht der Dauer von Horizont 2020 müssen alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für SESAR bis 31. Dezember 2020 veröffentlicht werden.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 3. März 2007 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das gemeinsame Unternehmen SESAR wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates geschaffen. Die Verordnung wurde zweimal geändert, zunächst 2008 (Verordnung (EG) Nr. 1361/2008), dann erneut 2014 (Verordnung (EU) Nr. 721/2014), als das gemeinsame Unternehmen SESAR bis 2024 verlängert wurde.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 1-11)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Version hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 08.02.2016

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