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Entschließung über Qualifikation und Mobilität

1) ZIEL

Den Erwerb neuer Qualifikationen und die berufliche und geographische Mobilität zwischen Branchen und Regionen fördern, um die Beschäftigungsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt zu verbessern.

2) RECHTSAKT

Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002 über Qualifikation und Mobilität [Amtsblatt C 162 vom 6.7.2002].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Der Europäische Rat von Lissabon (März 2000) und derjenige von Stockholm (März 2001) haben anerkannt, dass eine wissensbasierte Gesellschaft eine wesentliche Voraussetzung ist, um das strategische Ziel der Vollbeschäftigung im Jahr 2010 zu erreichen.

Die Diskrepanz, die manchmal zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes festgestellt wird, insbesondere in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien und Fremdsprachen, verhindert eine echte berufliche und geographische Mobilität zwischen Branchen und Regionen. In dieser Entschließung werden die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, die Abhilfe schaffen können.

Mögliche Maßnahmen

In Anbetracht der Rolle, die das lebenslange Lernen bei der Förderung der Mobilität und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit spielt, schlägt der Rat Maßnahmen auf drei Ebenen vor, um

  • die Investitionen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung zu fördern, wobei den Kommunikationstechnologien besondere Beachtung zu schenken ist;
  • das System der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen zu verbessern;
  • die Behörden und die Bürgergesellschaft bei der Koordinierung der Strategien im Ausbildungsbereich einzuschalten.

In der Entschließung werden die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner als Ansprechpartner genannt. Speziell von der Kommission und den Mitgliedstaaten erwartet sie konkrete Maßnahmen zur Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Im Rahmen des lebenslangen Lernens ersucht der Rat die Mitgliedstaaten, zusammen mit den Sozialpartnern den Erwerb der erforderlichen Qualifikationen zu fördern, um den Studenten den Übergang ins Arbeitsleben zu erleichtern, den Arbeitslosen dabei zu helfen, in den Arbeitsmarkt einzutreten, und den Arbeitnehmern Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, damit sie beruflich vorankommen können.

Damit die Probleme bereits bei ihrer Entstehung angegangen werden können, ersucht der Rat die Mitgliedstaaten, die Erstellung von EU-Statistiken zu fördern, um die geographische Mobilität zu verfolgen und Qualifikationslücken zu ermitteln. In diesem Zusammenhang wäre die Durchführung einer Untersuchung der offenen Stellen auf Ebene der Europäischen Union besonders nützlich, um feststellen zu können, welche Qualifikationsmängel der Arbeitsmarkt aufweist.

Zur Erleichterung der Suche nach Arbeit in ganz Europa bittet der Rat die Kommission, ihm Vorschläge zur Modernisierung des EURES-Systems und eine europäische Krankenversichertenkarte zu unterbreiten. In der Entschließung wird der Wunsch nach einer erweiterten Übertragbarkeit von Sozialversicherungsrechten innerhalb der Europäischen Union, einschließlich der Rentenansprüche, gewünscht; die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die dafür erforderlichen Schritte einzuleiten. Da zur Verbesserung der Mobilität der Arbeitnehmer mehr Transparenz bei der Anerkennung der in einem Mitgliedstaat erworbenen beruflichen Qualifikationen erforderlich ist, möchte der Rat, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner in diesem Bereich enger zusammenarbeiten.

Der Rat bringt ebenfalls in Erinnerung, dass die Schaffung einer europäischen Website mit Informationen über die Mobilität in Europa beschlossen worden ist. In dieser Entschließung werden die Sozialpartner ersucht, sich an Informationskampagnen zur Mobilität zu beteiligen. Solche Informationskampagnen sollen das öffentliche Erscheinungsbild der unter Arbeitskräftemangel leidenden Sektoren und Berufszweige verbessern und den Zugang der Arbeitnehmer zu diesen Sektoren und Berufen fördern.

Ferner wird die Kommission ersucht, einen jährlichen Bericht zu erstellen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 10.09.2002

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