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Drittes Programm zur Chancengleichheit (1991-1995)
1) ZIEL
Ziel des Programms ist es, zur Förderung einer uneingeschränkten Mitwirkung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und zur Anerkennung ihres Beitrags zum wirtschaftlichen und sozialen Leben beizutragen sowie eine stärker integrierte und umfassendere Aktionsstrategie anzubieten.
2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME
Drittes mittelfristiges Aktionsprogramm zur Chancengleichheit für Frauen und Männer (1991-1995).
3) INHALT
Die im Rahmen des dritten Aktionsprogramms vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die in den beiden vorangegangenen Programmen bereits unternommenen Anstrengungen verstärken und ausdehnen. Das dritte Aktionsprogramm verfolgt drei Hauptorientierungen:
die Stellung der Frau in der Gesellschaft soll aufgewertet werden.
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, folgende Ziele zu verwirklichen:
Die Sozialpartner werden aufgefordert, Chancengleichheit und Gleichbehandlung zu einem Hauptanliegen der Tarifverhandlungen zu machen. Sie werden bei den Tarifverhandlungen auch die Frage der gleichen Entlohnung (gleiche Entlohnung für gleiche oder gleichwertige Arbeit) aufgreifen.
Die Kommission trägt Sorge für die Durchführung des Programms und nimmt eine Zwischen- und eine Gesamtbewertung (nach halber Laufzeit und am Ende der Laufzeit des Programms) der Politik zur Förderung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung vor.
4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungvorschriften
Entfällt.
5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)
6) quellen
Vorschlag der Kommission KOM(90) 449 endg.Amtsblatt C 142 vom 31.05.1991
7) weitere arbeiten
Der Rat hat am 21. Mai 1991 eine Entschließung zum dritten mittelfristigen Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit für Frauen und Männer (1991 - 1995) angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Mitwirkung der Frauen am Entscheidungsprozeß im öffentlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben zu fördern (Amtsblatt C 142, 31.05.1991).
Am 27. März 1995 hat der Rat eine Entschließung über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an der Entscheidungsfindung angenommen. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, die ausgewogene Mitwirkung von Männern und Frauen an der Entscheidungsfindung als eines der prioritären Ziele im Rahmen ihrer Praxis für die Chancengleichheit für Frauen und Männer zu fördern und dieses Ziel unverändert in ihr jeweiliges Regierungsprogramm aufzunehmen. Der Rat ordert die Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften auf, als Arbeitgeber auf der Grundlage einer Bilanz Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Einstellung von Frauen und Männern einzuführen. Er fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um Information, Sensibilisierung, die Anregung von Forschungsarbeiten und die Einführung von Aktionsmaßnahmen zur Verwirklichung der der ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern an der Entscheidungsfindung zu intensivieren und in ihrem vierten Aktionsprogramm für die Chancengleichheit für Männer und Frauen diese Entschließung zu berücksichtigen.
8) durchführungsmassnahmen der kommission
Memorandum über gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit KOM(94) 6 endg.