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Europäische Krankenversicherungskarte
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Beschlüsse über die europäische Krankenversicherungskarte
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER BESCHLÜSSE?
Mit diesen Beschlüssen wird eine standardisierte europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Diese ersetzt die zuvor gebräuchlichen Vordrucke E 111 und E 111B. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte profitieren Bürger, die sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten, von vereinfachten Verfahren zur Erstattung der Kosten für erhaltene Sachleistungen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
HINTERGRUND
Weitere Informationen: Europäische Krankenversicherungskarte
RECHTSAKT
2003/751/EG: Beschluss Nr. 189 vom 18. Juni 2003 zur Ersetzung der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke für den Zugang zu Sachleistungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat oder Wohnstaat durch die europäische Krankenversicherungskarte.
2003/752/EG: Beschluss Nr. 190 vom 18 Juni 2003 betreffend die technischen Merkmale der europäischen Krankenversicherungskarte.
2003/753/EG: Beschluss Nr. 191 vom 18 Juni 2003 betreffend die Ersetzung der Vordrucke E 111 und E 111B durch die europäische Krankenversicherungskarte.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
2003/751/EG: Beschluss Nr. 189 |
18.6.2003 |
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2003/752/EG: Beschluss Nr. 190 |
18.6.2003 |
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2003/753/EG: Beschluss Nr. 191 |
18.6.2003 |
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Letzte Aktualisierung: 22.09.2015
(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).