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Document 52018AE3801

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen“ (COM(2018) 289 final — 2018/0142 (COD))

EESC 2018/03801

OJ C 440, 6.12.2018, p. 104–105 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 440/104


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen“

(COM(2018) 289 final — 2018/0142 (COD))

(2018/C 440/17)

Berichterstatter:

Mindaugas MACIULEVIČIUS

Befassung

Europäisches Parlament, 28.5.2018

Rat, 1.6.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

4.9.2018

Verabschiedung auf der Plenartagung

19.9.2018

Plenartagung Nr.

537

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

190/2/3

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1). In diesem Vorschlag werden die im ersten Durchführungszeitraum eingegangenen Rückmeldungen von Interessenträgern und Mitgliedstaaten berücksichtigt; er sollte daher befürwortet werden.

1.2.

Der EWSA unterstützt die Verlängerung der der Kommission übertragenen Befugnis zur Annahme delegierter Rechtsakte um weitere fünf Jahre, da verschiedene Elemente des Typgenehmigungsverfahrens fortlaufend aktualisiert werden müssen.

1.3.

Der EWSA begrüßt das ausdrückliche Engagement der Kommission für die Anhörung einer breiten Palette an Interessenträgern und Sozialpartnern für sämtliche Initiativen in diesem Bereich.

1.4.

Der EWSA begrüßt ebenfalls die Arbeit der Kommission auf internationaler Ebene. Die neuen, auf dem Wege delegierter Rechtsakte festgelegten Normen werden in enger Zusammenarbeit mit internationalen Arbeitsgruppen wie den einschlägigen Arbeitsgruppen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und der OECD erarbeitet.

2.   Der Kommissionsvorschlag

2.1.

Mit dem Kommissionsvorschlag soll die Verordnung (EU) Nr. 167/2013 an den technischen Fortschritt angepasst werden, indem anknüpfend an die im ersten Durchführungszeitraum eingegangenen Rückmeldungen von Interessenträgern und Mitgliedstaaten einige Anforderungen aktualisiert und einige redaktionelle Fehler berichtigt werden.

2.2.

Im Einzelnen werden mit diesem Rechtsakt zwei Begriffsbestimmungen zu Klassen von Zugmaschinen klarer gefasst; außerdem werden bestimmte Begriffe, die für die einheitliche Anwendung der Verordnung ohne Auslegungsspielraum wichtig sind, sowie die Bezugnahmen auf einen aufgehobenen Rechtsakt berichtigt.

2.3.

In der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 wird der Kommission die Befugnis übertragen, gegebenenfalls die entsprechenden detaillierten technischen Anforderungen, die Prüfverfahren und die Grenzwerte in vier delegierten Rechtsakten zu i) Sicherheit am Arbeitsplatz (Anforderungen für die Bauweise von Fahrzeugen), ii) funktionaler Sicherheit, iii) Bremsen und iv) Umweltverträglichkeit und Leistung der Antriebseinheit festzulegen. Diese Befugnisübertragung ist bereits am 21. März 2018 ausgelaufen.

2.4.

Mit diesem Vorschlag wird die der Kommission übertragene Befugnis zur Annahme delegierter Rechtsakte um weitere fünf Jahre verlängert und die stillschweigende Verlängerung festgelegt, sofern weder der Rat noch das Europäische Parlament dem ausdrücklich widersprechen.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013, der den Bedenken von Interessenträgern und Mitgliedstaaten Rechnung trägt; durch die Aktualisierung bestimmter Anforderungen und die Berichtigung einiger redaktioneller Fehler werden die Anwendbarkeit und die Klarheit dieses Rechtstextes verbessert. Dies ist selbstredend für alle Beteiligten von Vorteil.

3.2.

In Bezug auf die Verlängerung der der Kommission übertragenen Befugnis zur Annahme delegierter Rechtsakte um weitere fünf Jahre bekundet der EWSA seine grundsätzliche Zustimmung zu diesem Vorschlag und begrüßt, dass die Kommission — so wie vom EWSA seit jeher gefordert — eine (ggf. mehrmalige) Verlängerung der Befugnisübertragung um einen bestimmten Zeitraum, soweit keine Einwände seitens des Rates und des Parlaments vorliegen, als angemessen betrachtet (2).

Brüssel, den 19. September 2018

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 1; ABl. C 54 vom 19.2.2011, S. 42.

(2)  ABl. C 345 vom 13.10.2017, S. 67.


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