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Document 62013TJ0091

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 9. September 2015.
LG Electronics, Inc. gegen Europäische Kommission.
Wettbewerb – Kartelle – Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird – Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Marktaufteilung und der Produktionskapazitäten – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Zurechenbarkeit der vom Joint Venture begangenen Zuwiderhandlung an die Muttergesellschaft – Gleichbehandlung – Methode für die Berechnung der Höhe der Geldbuße – Berücksichtigung des Verkaufswerts der Bildröhren über Verarbeitungsprodukte – Verjährungsfrist – Verhältnismäßigkeit – Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Rechtssache T-91/13.

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2015:609