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Document 52011PC0834

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)

/* KOM/2011/0834 endgültig - 2011/0394 (COD) */

52011PC0834

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020) /* KOM/2011/0834 endgültig - 2011/0394 (COD) */


BEGRÜNDUNG

1.           HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS

Begründung des Vorschlags

Unternehmen – und hierbei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – leisten einen beträchtlichen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in der EU. Wenn die EU die Prioritäten ihrer Strategie Europa 2020, d. h. intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, tatsächlich verwirklichen soll, muss die Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt aller Anstrengungen stehen.

Zwar stehen der EU Regulierungsinstrumente z. B. für eine intelligente Rechtsetzung oder den Bürokratieabbau für in der EU ansässige Unternehmen zur Verfügung, jedoch können bestimmte Marktschwächen wirksam mittels öffentlicher Finanzierung auf EU-Ebene behoben werden.

Dieses Verfahren wird derzeit bereits angewandt. Durch das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP – Competitiveness and Innovation Framework Programme) werden Finanzmittel für diesbezügliche Maßnahmen bereitgestellt. Die Notwendigkeit, eine finanzielle Unterstützung dieser Art fortzuführen und weiterzuentwickeln, wurde in der Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für Europa 2020“[1] anerkannt. Nun schlägt die Kommission ein „Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU“ (COSME - „Programme for the Competitiveness of Enterprises and SMEs“) vor, dessen Gesamtausstattung für den Zeitraum 2014 – 2020 2,5 Mrd. EUR betragen soll.

Allgemeiner Hintergrund

Unternehmen aus der Europäischen Union haben die Herausforderung angenommen, ihre Wettbewerbsfähigkeit weltweit unter Beweis zu stellen. Gleichwohl werden sie durch Marktschwächen in ihrer Fähigkeit behindert, mit weltweiten Konkurrenten in Wettbewerb zu treten. Infolgedessen weisen KMU aus der Europäischen Union eine geringere Arbeits- und Ressourcenproduktivität auf und verzeichnen ein geringeres Wachstum, als dies bei ihren Konkurrenten beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika der Fall ist; im Vergleich zu größeren Unternehmen in Europa fällt es diesen KMU außerdem schwerer, sich erfolgreich an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise sowie Steigerungen von Waren- und Rohstoffpreisen haben dabei zu einer Verschärfung der Schwierigkeiten für KMU beigetragen.

Zwar fallen Maßnahmen zur Behebung dieser Marktschwächen zunächst unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und Regionen, jedoch besteht in einigen Bereichen ein eindeutiges Potenzial für einen noch größeren Nutzen durch ein Tätigwerden auf EU-Ebene. So kann die EU beispielsweise Beiträge leisten zur Stärkung des Binnenmarktes, zur Unterstützung von Kohärenz und Kontinuität nationaler Maßnahmen und zur Erzielung von Katalysatoreffekten bei der Verbreitung bewährter Verfahren oder von Skaleneffekten. Die Rolle der EU geht über die Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes hinaus; sie muss auch dazu beitragen, das wirtschaftliche Umfeld zu verbessern, um starke und diversifizierte Unternehmen in der EU zu ermöglichen, und sicherzustellen, dass KMU in der Lage sind, sich sowohl dem weltweiten Wettbewerb zu stellen als auch auf eine kohlenstoffarme und ressourceneffiziente Wirtschaft einzustellen.

Dieses Programm ist als ein Instrument zu verstehen, mit dem ernsthaften Marktschwächen, die das Wachstum von Unternehmen - und insbesondere von KMU - in der EU behindern, entgegengewirkt werden soll. In Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerische Initiative stehen Unternehmen aus der Europäischen Union immer noch vor den folgenden Herausforderungen:

– schwieriger Zugang zu Finanzmitteln für KMU; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten;

– eine schwach ausgeprägte unternehmerische Initiative; nur 45 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger wären gerne selbständig, im Vergleich zu 55 % in den Vereinigten Staaten von Amerika;

– ein wirtschaftliches Umfeld, das nicht förderlich für Unternehmensgründungen und Wachstum ist; dessen Hauptmerkmale sind regulatorische Fragmentierung und ein Übermaß an bürokratischem Aufwand;

– die begrenzte Fähigkeit von KMU, sich an eine kohlenstoffarme, energie- und ressourceneffiziente Wirtschaft und an Klimaveränderungen anzupassen, aufgrund nur begrenzt vorhandener Finanzmittel und Fachkenntnisse;

– die begrenzte Fähigkeit von KMU, ihre Tätigkeiten auf Märkte jenseits ihres Heimatmarktes auszuweiten (d. h. sowohl in den Binnenmarkt hinein- als auch über diesen hinauszugehen).

Diese Schwierigkeiten resultieren in einer zu geringen Anzahl an Unternehmensgründungen bzw. in oftmals wirtschaftlich nicht lebensfähigen oder, in Bezug auf die Produktivität, kaum rentablen Neugründungen. Auf der makroökonomischen Ebene werden wir derzeit Zeugen einer Erosion des Wettbewerbsvorsprungs der EU-Wirtschaft.

Im Einklang mit der Strategie Europa 2020 sollen mit dem Programm die Bedingungen geschaffen werden, die es europäischen Unternehmen ermöglichen, profitabel zu wirtschaften, die ferner sicherstellen, dass die KMU das enorme Potenzial des Binnenmarktes so weit wie möglich ausschöpfen können und mit denen die KMU gefördert werden, über die Grenzen des Binnenmarktes hinaus zu blicken. Es bedarf besonderer Anstrengungen, um die Entwicklung von KMU, die maßgeblich zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union beitragen, zu fördern; mehr als 67 % der Arbeitsplätze im privaten Bereich und über 58 % des Gesamtumsatzes innerhalb der EU entfallen auf diese.

Besondere Aufmerksamkeit wird der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Tourismus zuteil, um die im Vertrag von Lissabon vorgesehenen neuen Kompetenzen der Europäischen Union umzusetzen; der Grund dafür liegt einerseits in dem beträchtlichen Beitrag, den dieser Sektor zum BIP der Europäischen Union leistet und andererseits in dem hohen Anteil von KMU, die in diesem Sektor tätig sind.

Ziele des Vorschlags

Die allgemeinen Zielsetzungen des Programms lauten:

· Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen einschließlich der Tourismusbranche in der Europäischen Union;

· Unterstützung eines unternehmerischen Umfelds und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

Mit den durch das Programm finanzierten Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt:

· Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen, einschließlich der Tourismusbranche in der Europäischen Union durch eine Stärkung von Kohärenz und Konsistenz in der Umsetzung sowie durch fundierte Entscheidungsfindungen auf EU-Ebene. Das wirtschaftliche und ordnungspolitische Umfeld kann durch Benchmarking, den Austausch bewährter Verfahren und sektorspezifische Initiativen verbessert werden. Die Ziele des Small Business Act (SBA) und der Strategie Europa 2020 sollen dabei als Rahmen für die Entwicklung der KMU-Politik und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU dienen. Die EU-Maßnahmen werden eine verstärkte Anwendung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ im politischen Handeln der EU und der Mitgliedstaaten enthalten, ferner eine Ermittlung von bewährten Verfahren und den Austausch derselben, um zur Umsetzung des SBA beizutragen sowie eine Unterstützung von KMU in Bezug auf eine bestmögliche Nutzung des Potenzials, das der Binnenmarkt bietet. Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor sowie ausgewählte Wirtschaftszweige, die einen hohen Anteil von KMU aufweisen, sollen gestärkt werden.

· Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen: Die Maßnahmen enthalten eine Vereinfachung administrativer Verfahren, die Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten und Sichtweisen, insbesondere bei Jungunternehmern, jungen Menschen und Frauen sowie die Förderung einer zweiten Chance für Unternehmer.

· Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln: Finanzinstrumente für Wachstum, beispielsweise neue Eigen- bzw. Fremdkapital-Plattformen zur Bereitstellung von Eigenkapital-Fazilität und Kreditbürgschaften, werden es KMU ermöglichen, einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Die Eigenkapital-Fazilität ist für Investitionen in der Wachstumsphase gedacht, in deren Rahmen den KMU auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes, rückzahlbares Beteiligungskapital – zumeist in Form von Risikokapital – mit Hilfe von Finanzmittlern bereitgestellt wird. Im Rahmen der Kreditfazilität werden Kredite für KMU durch direkte oder andere Risikoteilungsvereinbarungen mit Finanzmittlern abgesichert.

· Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union: Wachstumsorientierte unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen werden durch das Enterprise Europe Network bereitgestellt, um die Ausweitung in den Binnenmarkt hinein und darüber hinaus zu erleichtern. Mit diesem Programm werden den KMU auch unternehmensnahe Dienstleistungen auf Märkten außerhalb der EU zur Verfügung gestellt. Auch für die internationale industrielle Zusammenarbeit soll Unterstützung verfügbar werden, insbesondere, um Unterschiede in den ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der EU und ihrer wichtigsten Handelspartner zu verringern.

EU-Mehrwert

Der Mehrwert aus dem Tätigwerden auf EU-Ebene ergibt sich aus den fünf folgenden Hauptaspekten:

· Stärkung des Binnenmarktes durch eine Überwindung der Marktzersplitterung in Bereichen wie Risikokapitalinvestitionen, grenzübergreifende Kreditvergabe und Bonitätsverbesserung sowie Abbau von Einschränkungen beim Zugang zu Informationen und von organisatorischen Zwängen, die KMU daran hindern, die Möglichkeiten zu nutzen, die der Binnenmarkt bietet. Beispielsweise soll der Hauptzweck der Finanzinstrumente darin liegen, den Zugang von KMU zu Finanzmitteln in solchen Marktsegmenten zu verbessern, die nicht von jenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten abgedeckt sind, die auf Investitionen und Unterstützung innerhalb des jeweiligen Staates beschränkt sind. Der Schwerpunkt soll sowohl auf der Finanzierung der Ausweitung jener wachstumsorientierten Unternehmen liegen, die beabsichtigen, international zu expandieren und grenzüberschreitend tätig zu werden, als auch auf der Entwicklung eines grenzüberschreitenden KMU-Finanzmarktes. Nur ein Programm auf EU-Ebene kann dieser Rolle gerecht werden.

· Demonstrations- und Katalysatoreffekte durch die Verbreitung bewährter Verfahren aus den Bereichen der Politik und der Industrie. Im Rahmen des vorliegenden Programms können die besten Beispiele der Förderung von unternehmerischer Initiative und KMU auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene für den Wettbewerb um die europäischen Unternehmerpreise („European Enterprise Awards“) ausgewählt werden. Mit diesen Auszeichnungen sollen die besten von Behörden ergriffenen Maßnahmen gewürdigt werden, z. B. im Bereich von Vereinfachungen und Verringerungen von Verwaltungslasten. Jedes Jahr nehmen rund 400 Projekte an den nationalen Wettbewerben teil, wovon durchschnittlich 56 Projekte vom jeweiligen Mitgliedsstaat zur Teilnahme an dem Wettbewerb auf europäischer Ebene ausgewählt werden; eine europäische Jury bestimmt dann die sechs Gewinner. Von den 250 nationalen Kandidaten haben über 30 einen Preis gewonnen und diese wurden europaweit mit ihren bewährten Praktiken vorgestellt. Die Weitergabe von Kenntnissen und die Vermittlung von Fähigkeiten über Grenzen hinweg tragen dazu bei, die Politik der Mitgliedstaaten anzugleichen, neue Partnerschaften zu gründen und die Kluft zwischen den europäischen Volkswirtschaften zu verringern. Auf der jedes Jahr von der Kommission und dem EU-Ratsvorsitz durchgeführten SBA-Konferenz haben nationale und lokale Behörden aus der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre erfolgreichen Initiativen vorzustellen. Diese Konferenz hat sich in der EU und darüber hinaus zur wichtigsten Veranstaltung für die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren entwickelt. So zog beispielsweise die zuletzt in Budapest durchgeführte SBA-Konferenz 340 Teilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten und 30 Teilnehmer aus Nicht-Mitgliedstaaten an. In den Workshops wurden 28 Beispiele bewährter Verfahren vorgestellt. Bei den Finanzinstrumenten erleichtert der EIF den ständigen Austausch bewährter Verfahren in Bereichen wie Bürgschaften und Risikokapital; dabei wird allgemein anerkannt, dass der Katalysatoreffekt vor allem in Bezug auf Risikokapital sehr ausgeprägt ist.

· Skaleneffekte in Bereichen, in denen es Mitgliedstaaten alleine schwerfallen würde, die erforderliche kritische Masse zu erreichen. Beispielsweise wird im Bereich der Unterstützung von im Ausland tätigen KMU der europäische Mehrwert erzielt, indem die nationalen Anstrengungen gebündelt und solche Dienstleistungen bereitgestellt werden, denen es an kritischer Masse fehlen würde, wenn sie nur auf nationaler Ebene bereitstünden (z. B. durch Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum, den „IPR“ – intellectual property rights). Der durch das derzeitige Programm geförderte China-IPR-Helpdesk für KMU stellt Informationen zur Verfügung, die für KMU aus kleineren Mitgliedstaaten anderweitig nicht zugänglich wären[2]. Des Weiteren können Interventionen durch die EU-Ebene dazu beitragen, Doppelarbeit zu vermeiden, die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten zu fördern und die Abstimmung mit wichtigen Nicht-Mitgliedstaaten zu unterstützen. Beim Tourismus ist ein eindeutiger Mehrwert zu erzielen, wenn auf EU-Ebene Maßnahmen vor allem in den folgenden Bereichen ergriffen werden: Konsolidierung der Wissensbasis durch europaweite Erhebungen und Studien, um eine besseres Verständnis von Angebot und Nachfrage zu erreichen; ohne eine solche Maßnahme könnte weder die europaweite Vergleichbarkeit noch die Kohärenz von Daten sichergestellt werden[3]; die Entwicklung gemeinsamer transnationaler Werbestrategien für Europa, d. h. die Darstellung von Europa als einer Region, deren touristische Ziele eine hohe Qualität mit Nachhaltigkeit verbinden [4]; die Ermittlung bewährter Verfahren, von denen bestimmte Sektoren, beispielsweise der Meeres- und Küstentourismus, profitieren können; eine Ausweitung der Tourismussaison ließe sich durch eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten besser erreichen, als durch ein individuelles Vorgehen von Mitgliedstaaten.

· Kohärenz und Konsistenz nationaler Maßnahmen durch den Austausch bewährter Verfahren auf europäischer Ebene und durch Benchmarking. Eines der besten Beispiele für den Erfolg von im Rahmen des derzeitigen Programms finanzierten Benchmarkingmaßnahmen ist die Maßnahme zur Vereinfachung der Formalitäten für Unternehmensgründungen. Seit 2008 werden jedes Jahr die Situation und der Fortschritt in jedem einzelnen Land beobachtet und dabei drei Vereinfachungsaspekte berücksichtigt (für die vom Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ ein Leistungsvergleich angefordert worden war): durchschnittlicher Zeitaufwand, administrative Kosten und Verfahren, die für eine Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich sind. Die Maßnahme bestand aus halbjährlichen Sitzungen Sachverständiger (das „Netz nationaler Koordinatoren für Unternehmensgründungen“), die von den Mitgliedstaaten benannt wurden. Zweck der Maßnahme war es, ein Messverfahren zu entwickeln, den Fortschritt zu beobachten und ihn durch den Austausch von bewährten Verfahren und Informationen zu flankieren. Seit 2002 hat sich der zeitliche Aufwand für die Zulassung um 70 % verringert und die Kosten haben sich mehr als halbiert. Nach dem Erfolg dieser Maßnahme wurden die Ziele in der im Februar 2011 durchgeführten Überarbeitung des „Small Business Act“ (SBA) angepasst.

· Das von EU-Institutionen erworbene einzigartige Fachwissen:

– Das betrifft die EU-Finanzinstitutionen (Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäischer Investitionsfonds (EIF)), deren Erfahrung in der Ausgestaltung und Umsetzung von KMU-freundlichen Finanzierungsprogrammen unübertroffen ist. Die vom EIF in mehr als zehn Jahren gewonnenen Erfahrungen stellen ein einzigartiges, wertvolles Kapital dar. Der EIF hat sich seit 2007 in 19 durch das CIP geförderten Risikokapitalfonds als Investor betätigt ─ dabei war ihm häufig eine tragende Rolle als (Cornerstone-)Investor zuteil ─ und hat Gesamtinvestitionen in wachstumsorientierten KMU in einer Höhe von mehr als 1,4 Mrd. EUR eingesetzt. In Bezug auf die bisherigen Ergebnisse der ersten Generation von EU-Risikokapital (die ETF-Startkapitalfazilität im Rahmen der Wachstums- und Beschäftigungsinitiative 1998 - 2000) wurden bereits mehr als 98 % der investierten Gelder zurückgezahlt bzw. werden letztlich zurückgezahlt werden von Empfängern wie Skype (Voice-Over-Internet-Telefonie), Vertaris (Recycling von Papier) und Solaire Direct (photovoltaische Strukturen).

– Mit dem Enterprise Europe Network wurden greifbare Ergebnisse erzielt, indem mit Nachdruck die Internationalisierung von KMU (im Binnenmarkt und darüber hinaus) gefördert wurde; dies geschah durch eine gezielte Informationsbereitstellung in Bezug auf EU-Themen und durch die Möglichkeit, selbst zur Entscheidungsfindung beizutragen. Das Enterprise Europe Network spielt eine besonders wichtige Rolle in der Überwindung von Informationsasymmetrien, mit denen KMU konfrontiert sind, und in der Reduzierung der Kosten grenzüberschreitender Tätigkeiten. Was das Enterprise Europe Network zu einem wertvollen Funktionselement macht, sind die gemeinsamen Methoden und Instrumente sowie die qualifizierten - und von regionalen bzw. nationalen Behörden beauftragten und (ko-)finanzierten - Dienstleistungserbringer.

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Programmen

Die besonderen Interessen und Bedürfnisse der KMU sind bei der Ausarbeitung sämtlicher EU-Maßnahmen und Förderprogramme unbedingt zu berücksichtigen. Der künftige Finanzrahmen ist daher so konzipiert, dass kleinen Unternehmen die Teilnahme an Förderprogrammen erleichtert wird, beispielsweise durch vereinfachte Vorschriften, geringere Teilnahmekosten, beschleunigte Vergabeverfahren für Finanzhilfen sowie durch die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für die Empfänger von EU-Finanzhilfen.

Da das Unternehmensumfeld von KMU wichtig für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 ist, findet dessen Verbesserung in sechs von sieben Leitinitiativen der Strategie Erwähnung: „Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung”, „Innovationsunion”, „Jugend in Bewegung“, „Eine Digitale Agenda für Europa“, „Ressourcenschonendes Europa” sowie „Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“. Im Zusammenhang mit dem neuen Programm kommt der Leitinitiative „Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung” eine besondere Bedeutung zu, da in dieser ein neuer strategischer Ansatz entworfen wird, mit dem sowohl die europäische Wettbewerbsfähigkeit als auch die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Förderung einer unternehmerischen Kultur verfolgt werden.

Das vorgeschlagene neue Programm kann auch als Instrument für die Verwirklichung anderer politischer Ziele eingesetzt werden. Durch das Enterprise Europe Network sollen sich Verbindungen mit anderen Programmen und Initiativen herstellen lassen und diese gefördert werden: Dabei sollen mittels eines „Top-down-Konzepts“ Informationen von oben nach unten verbreitet und mit einem „Bottom-up-Konzept“ Rückmeldungen von unten, d. h. von den Interessenträgern, nach oben gesammelt werden. Es wird den KMU auch weiterhin Informationen, Ratschläge und Unterstützung in Bezug auf Umweltprogramme und die Einhaltung der Anforderungen zur Verfügung stellen. Synergien mit anderen Programmen sollen so effizient wie möglich genutzt werden. Beispielsweise sollen die im neuen Programm vorgeschlagenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Garantien parallel zu den durch die EU-Strukturfonds und das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument finanzierten Garantieoperationen angewandt werden. Die Risikokapitalinstrumente sollen jene ergänzen, die im Programm „Horizont 2020 – das künftige Rahmenprogramm für Forschung und Innovation“ enthalten sind. Des Weiteren werden mit dem Programm - vor allem in den Bereichen der Förderung von unternehmerischer Initiative und Kompetenzen - Überlappungen mit anderen Programmen vermieden. Eingehend berücksichtigt wird auch die Komplementarität des neuen Programms mit dem vorgeschlagenen Partnerschaftsinstrument. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die EU-Maßnahmen im Außenbereich die in der internen Agenda für nachhaltiges Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa enthaltene externe Dimension ergänzen.

Programmverwaltung

Wie in der Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für Europa 2020“[5] angekündigt, werden Verwaltungsbereiche in großem Umfang ausgelagert.

– Die Finanzinstrumente werden im Namen der Kommission von der Gruppe der Europäischen Investitionsbank verwaltet.

– Ausgehend von den positiven Erfahrungen[6], die mit der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI) im derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen gemacht wurden, können weitere Maßnahmen von einer Exekutivagentur verwaltet werden. Eine Kosten-Nutzen-Analyse soll durchgeführt werden.

Die Auslagerung von Verwaltungsbereichen hat sich für das CIP insbesondere in Bezug auf den Aspekt der Vereinfachung als Erfolg erwiesen, da die EAWI infolge ihrer Spezialisierung KMU betreffende Verfahren vereinfacht und im Sinne einer besseren Zweckmäßigkeit weiterentwickelt hat.

KMU-relevante Teile künftiger Ausgabenprogramme könnten ebenfalls zum EAWI ausgelagert werden. Das könnte Teile von „Horizont 2020“ betreffen, wodurch diese Agentur zu einer zentralen Beratungsstelle für jene KMU würde, die beabsichtigen, EU-Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Die Nutzung einer einzigen Exekutivagentur würde auch zu einer rationelleren Verwendung von IT-Tools und elektronischen Portalen führen und auf diese Weise zu einem einfacheren Zugang für KMU beitragen.

Vereinfachung

Die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds und die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für Unternehmen in der EU - vor allem für KMU und im Rahmen des Machbaren - besitzen für die Kommission in diesem Programm in der gleichen Weise Priorität, wie dies auch in anderen Programmen im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der Fall ist. Dieser Ansatz kommt im Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) zum Tragen und stützt sich ausschließlich und ausnahmslos auf die Vorschriften der Haushaltsordnung. Auf diese Weise entstehen einfache, aufeinander abgestimmte und standardisierte Verwaltungsverfahren für den Zugang von Unternehmen zu finanzieller Förderung.

Die Überarbeitung der Haushaltsordnung wird dazu beitragen, die Teilnahme von kleinen Unternehmen an Förderprogrammen zu erleichtern, z. B. durch vereinfachte Vorschriften, geringere Teilnahmekosten, beschleunigte Vergabeverfahren für Finanzhilfen sowie durch die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für die Empfänger von EU-Finanzhilfen. Es wird ein neues System der Pauschalfinanzierung vorgeschlagen.

Diese Aspekte entsprechen dem Bedarf, den beteiligte Interessenträger im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur künftigen Entwicklung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) genannt haben:

· Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und der Verfahren des Enterprise Europe Network durch eine vereinfachte Vorbereitung von Vorschlägen,

· häufigerer Gebrauch von Pauschalfinanzierungen und Pauschalsätzen,

· Streichung der Anforderung, das mit einem Projekt befasste Personal namentlich zu benennen,

· vereinfachte Verwaltungsformulare für die Vorlage bei Verträgen,

· Streichung der Anforderung für private Empfänger, Bankbürgschaften vorzulegen.

Das Programm berücksichtigt diese Anregungen, indem so weit wie möglich die neue Haushaltsordnung angewendet wird; darüber hinaus sollen auch die Meldepflichten vereinfacht werden, indem mehr als bisher elektronische Verfahren zur Nutzung kommen. Ferner werden die Vorschriften hinsichtlich der Teilnahme und der Förderfähigkeit in allen künftigen EU-Förderprogrammen so weit wie möglich angeglichen, um für KMU einen verbesserten Zugang zu Fördermitteln herzustellen.

Für Unternehmen sind Finanzinstrumente an und für sich einfach zu handhaben, da sie bei ihrer Bank oder ihrem Risikokapitalfonds nur eine gewöhnliche Finanzierungsanfrage stellen ohne einen Projektvorschlag machen zu müssen, wie dies bei einer Zuschussfinanzierung der Fall wäre. In Bezug auf die administrativen Anforderungen, die für die vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder anderen geeigneten Finanzinstituten umzusetzenden Finanzinstrumente gelten sollen, sind der Vorschlag der Kommission über Eigen- bzw. Fremdkapital-Plattformen sowie die überarbeitete Haushaltsordnung ausschlaggebend. Die Vorschriften werden so weit wie möglich vereinfacht, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einerseits den Meldepflichten zwischengeschalteter Stellen und Empfängern und andererseits einer wirtschaftlichen Haushaltsführung - was Auditanforderungen einschließt - zu gewährleisten.

Außerdem werden die vereinfachten, von der EAWI entwickelten Verfahren von der Kommission für ähnliche Projekte übernommen. Bewährte Verfahren, beispielsweise in Bezug auf Vereinfachungen, die von der Agentur für Finanzhilfevereinbarungen, Verträge und administrative Abläufe eingeführt wurden, sollen verbreitet werden. Weitere Vereinfachungen könnten aus flexibleren Umsetzungsmodalitäten für Finanzhilfevereinbarungen bestehen, um die Notwendigkeit späterer Änderungen zu vermeiden.

ERGEBNISSE DER BERATUNGEN MIT DEN INTERESSIERTEN PARTEIEN UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN

Anhörung der interessierten Parteien

Das CIP läuft am 31. Dezember 2013 aus. Im Rahmen der Folgenabschätzung in Bezug auf ein Nachfolgeprogramm hat die Kommission eine öffentliche Anhörung durchgeführt, deren breiter Adressatenkreis öffentliche und private Organisationen und Einzelpersonen umfasste und die aus vier Stufen bestand:

– einer Online-Erhebung (einschließlich einer spezifischen Erhebung zu Finanzinstrumenten[7]), die vom 8. November 2010 bis 11. Februar 2011 dauerte;

– einer öffentlichen Konferenz am 25. Januar 2011;

– Zusammenkünften mit den Vertretern der Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuss des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation und in gemeinsamen Sitzungen der CIP-Ausschüsse;

– einer Sitzung des Strategischen Beratungsgremiums des CIP am 2. Februar 2011.

Es wurde bestätigt, dass das derzeitige Programm in weiten Teilen gut funktioniert und dass die Aufrechterhaltung eines EU-Programms zur Unterstützung von KMU und Herstellung eines günstigen wirtschaftlichen Umfelds weithin befürwortet wird. Aspekte des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU wurden ebenfalls in den Sitzungen des KMU-Finanzforums im September 2010 und März 2011 beraten.

Evaluierung des derzeitigen Programms

Im Rahmen des laufenden CIP werden Evaluierungen sowohl auf der Ebene der Einzelprogramme als auch auf der Ebene des Rahmenprogramms vorgenommen. Bei den meisten Maßnahmen des vorgeschlagenen Programms handelt es sich um die Fortsetzung von Maßnahmen nach dem Programm für unternehmerische Initiative und Innovation im Rahmen des CIP.

Die wichtigsten Ergebnisse der Bewertungen des EIP sind nachstehend zusammengefasst.

Zwischenbewertung

In der EIP-Zwischenbewertung[8] wurden die Anfangsergebnisse des EIP beurteilt, und der Schwerpunkt lag dabei auf der Einrichtung des Enterprise Europe Network und der Wirkung der Finanzinstrumente, die Teil des EIP und seines Vorgängerprogramms waren. Die Bewertung ergab, dass die Ziele des EIP einen effizienten Lösungsansatz für die wichtigsten Hindernisse und Sachzwänge darstellten, mit denen europäische KMU konfrontiert sind, wie z. B. hoher Regelungs- und Verwaltungsaufwand und begrenzter Zugang zu Finanzmitteln. Die im Rahmen des EIP zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente werden gebraucht, weil es zu Marktversagen kommt; mit ihnen sollen die Finanzierungsschwierigkeiten angegangen werden, vor den neugegründete und wachsende KMU in der ganzen EU stehen. Die EIP-Finanzinstrumente wurden hierbei als ein innovativer Ansatz zur Beseitigung von Marktmängeln bei der KMU-Finanzierung betrachtet.

Zu den Empfehlungen für weitere Verbesserungen gehörten:

· Entwicklung eines standardmäßigen Satzes von Überwachungsindikatoren, mit deren Hilfe der Programmfortschritt festgehalten und über ihn Bericht erstattet werden kann.

· Verbesserung der Rückmeldefunktion des Enterprise Europe Network.

· Vereinfachung des Aufbaus des EIP, damit bessere Verbindungen zwischen den Einzelmaßnahmen und den EIP-Oberzielen hergestellt werden können.

Abschließende Evaluierung

Bei der abschließenden Evaluierung des EIP[9] wurden die Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit, Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten, Nützlichkeit und Nachhaltigkeit des Programms bewertet, wobei besonderes Augenmerk auf die Hauptbestandteile Finanzinstrumente, Enterprise Europe Network und Innovation gelegt wurde. Die Evaluierung schloss eine umfassende Anhörung interessierter Kreise und von Empfängern von Finanzmitteln durch Umfragen und Interviews ein.

Die Ergebnisse der Evaluierung waren positiv. Den Befragten zufolge war das EIP auf dem richtigen Weg, die geplante Wirkung zu erreichen; es habe in besonders wirkungsvoller Weise auf europäischer Ebene auf die Bedürfnisse, Probleme und Themen abgezielt, für die es geschaffen worden sei.

Seine Ziele gelten als äußerst relevant für die Bedürfnisse der Unternehmen und vereinbar mit der Strategie Europa 2020. Es ergab sich, dass das Programm Endnutzern, insbesondere den KMU, auf wirkungsvolle Weise genutzt hat. Die EIP-Maßnahmen, besonders die Finanzinstrumente, hätten auf effektive Weise die Bedingungen für eine tatsächliche Marktumsetzung geschaffen.

Für die weitere Verbesserung der Durchführung des EIP wurden folgende Empfehlungen gegeben:

· Entwicklung eines systematischen Verwaltungsprozesses, um Querschnittsziele innerhalb des Programms zu verfolgen und übergeordnete Ziele mit einzelnen finanzierten Maßnahmen zu verknüpfen;

· deutlichere Herausstellung von Verknüpfungen mit anderen Elementen der Unternehmenspolitik, z. B. durch Verweise auf die Prioritäten des Small Business Act oder einschlägige Leitinitiativen der Strategie Europa 2020;

· Weiterentwicklung des Überwachungssystems und der Indikatoren, die zwar einen wertvollen Beitrag zur Bewertung der Leistungsfähigkeit des Programms liefern, jedoch noch der Feinabstimmung bedürfen.

Im aktuellen Programm liegt bereits mehr der Schwerpunkt auf der Messung der Leistungsfähigkeit und auf Leistungsindikatoren; im neuen Programm wird dies eine herausragende Rolle einnehmen. Dort werden die obengenannten Empfehlungen berücksichtigt; insbesondere wird die Eingriffslogik des Programms gestärkt, indem es stärker mit den strategischen Prioritäten der EU verknüpft wird.

Folgenabschätzung

Eine Folgenabschätzung zu den Instrumenten des Programms wurde durchgeführt und liegt diesem Vorschlag der Kommission bei. Dabei wurden vier Optionen untersucht:

– Option 1 (Business as Usual): Sämtliche Elemente im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und KMU, die für 2013 für das EIP geplant sind, werden beibehalten.

– Option 2: Sämtliche derzeitigen finanziellen Maßnahmen werden beendet.

– Option 3b: Das derzeitige Ausmaß der Maßnahmen bleibt mit einer ausgewogenen Aufstockung der Mittel bestehen.

– Option 3c: Es wird eine auf Schwerpunkte konzentrierte Aufstockung der Mittel vorgenommen, wobei die finanzielle Unterstützung auf die Finanzinstrumente und das Enterprise Europe Network begrenzt bleibt.

Die Folgenabschätzung ergab eine maßvolle Aufstockung der Haushaltsmittel als vorzuziehende Option; sie bietet einen ausgewogenen Ansatz zur Förderung von Effizienzsteigerungen, der kritischen Masse, der Kohärenz und der Wirksamkeit sowie zur Behebung von Markt- und Regulierungsmängeln.

Aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses für Folgenabschätzung wurde der Bericht wie folgt verbessert:

– Die Ergebnisse der Evaluierung und die Meinungen interessierter Kreise wurden im Text detaillierter ausgeführt;

– soziale Folgen wurden in stärkerem Maße abgeschätzt;

– die Kohärenz der Politik und die Kohärenz mit anderen EU-Programmen wurden eingehender bewertet und erläutert.

RECHTLICHE ELEMENTE DES VORSCHLAGS

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des Vorschlags sind die Artikel 173 und 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Er enthält folgende Bestimmungen:

– Durch Artikel 1 wird das Programm aufgestellt;

– in Artikel 2werden die allgemeinen Ziele und in Artikel 3 die Einzelziele bestimmt;

– in Artikel 4 wird die Mittelausstattung des Programms beschrieben;

– Artikel 5 betrifft die Teilnahme von Drittländern;

– in den Artikeln 6, 7, 8 und 9 werden die Maßnahmenbereiche des Programms erläutert;

– in Artikel 10 wird das Jahresarbeitsprogramm für die Durchführung definiert;

– in Artikel 11 wird der Umfang unterstützender Maßnahmen der Kommission festgelegt;

– in Artikel 12 werden Bestimmungen zur Überwachung und Evaluierung beschrieben;

– in Artikel 13 die Formen der finanziellen Unterstützung;

– Artikel 14 enthält Informationen über die Durchführung der Finanzinstrumente;

– Artikel 15 betrifft den Schutz der finanziellen Interessen der Union;

– Artikel 16 enthält Bestimmungen zum Ausschuss;

– in den Artikeln 17, 18 und 19 geht es um delegierte Rechtsakte, die Ausübung übertragener Befugnisse und Bestimmungen zum Dringlichkeitsverfahren;

– in Artikel 20 wird das Datum für das Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung festgelegt.

Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Das vorgeschlagene Eingreifen der EU ist mit dem Vertrag von Lissabon vereinbar; es werden gezielt politische Mängel wie fehlende Abstimmung und fehlende wirkungsvolle Vernetzung sowie Mängel der Märkte wie Informationsasymmetrien angegangen, wie es nur auf EU-Ebene möglich ist. Eine abgestimmte und konsolidierte Politik gilt als sehr wertvolles Mittel, mit dem wesentliche interessierte Parteien zusammengebracht und Wissen, Ideen und Bedenken ausgetauscht werden können und das zur Sensibilisierung sowohl innerhalb von Regierungen als auch regierungsübergreifend sowie generell bei allen Betroffenen beitragen kann.

Durch die Maßnahmen des künftigen Programms wird in keinem Fall der Ersatz nationaler Initiativen durch solche auf EU-Ebene oder verbindliche Beschlüsse auf EU-Ebene gefordert. Durch das Eingreifen der EU sollen nationale Maßnahmen besser funktionieren, indem ihnen durch bessere Abstimmung und die Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse für die Zusammenarbeit entweder privater Akteure oder öffentlicher Stellen eine EU-weite Dimension verliehen wird. Die Zusammenarbeit nationaler und regionaler Akteure und Strukturen wird durch „horizontale“ Vernetzung anstatt „vertikaler“ Zentralisierung angeregt.

EU-Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, d. h. die unternommenen Anstrengungen und eingesetzten Mittel müssen durch die Ziele vollauf gerechtfertigt sein. In dieser Hinsicht dürften sich angesichts der Herausforderungen für die EU-Wirtschaft der Umfang und das Ausmaß von EU-Maßnahmen durch Verstärker- und Multiplikatoreffekte positiv auswirken. Wegen der Haushaltszwänge wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen auf EU-Ebene sorgsam ausgewählt, um den Mehrwert für die EU zu zeigen.

Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse kann die Schlussfolgerung getroffen werden, dass das vorgeschlagene Eingreifen auf EU-Ebene zur Förderung des Unternehmergeists und der Wettbewerbsfähigkeit vollauf gerechtfertigt ist, insbesondere wenn die Bedürfnisse der KMU berücksichtigt werden.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Für die Durchführung des Programms im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 sind 2,522 Mrd. EUR vorgesehen.[10]

2011/0394 (COD)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 173 und 195,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Übermittlung des Vorschlags an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission nahm im März 2010 die Mitteilung „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“[11] an (die „Strategie Europa 2020“). Diese Mitteilung wurde vom Europäischen Rat im Juni 2010 begrüßt. Die Strategie Europa 2020 stellt eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise dar und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung, eine kohlenstoffemissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft sowie sozialen Zusammenhalt zu sorgen.

(2) Um sicherzustellen, dass Unternehmen eine zentrale Rolle für das Wirtschaftswachstum in Europa einnehmen, nahm die Kommission im Oktober 2010 die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“[12] an, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2010 bekräftigt wurde. Hierbei handelt es sich um eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020. In der Mitteilung wird eine Strategie dargelegt, mit der das Wachstum angetrieben und Beschäftigung geschaffen werden soll, indem eine starke, diversifizierte und wettbewerbsfähige Industriebasis in Europa erhalten bleibt und gestützt wird; dies soll insbesondere durch bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen erreicht werden, wie auch durch eine Stärkung bestimmter Teilbereiche des Binnenmarkts wie z. B. der unternehmensbezogenen Dienstleistungen.

(3) Im Juni 2008 nahm die Kommission die Mitteilung „Vorfahrt für KMU in Europa – Der „Small Business Act“ für Europa”[13] an, die vom Europäischen Rat im Dezember 2008 bekräftigt wurde. Mit dem Small Business Act (SBA) werden umfassende politische Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) festgelegt, unternehmerische Initiative gefördert und der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ in Gesetzgebung und Politik verankert, um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken. In ihm werden zehn Grundsätze aufgestellt und politische und gesetzgeberische Maßnahmen dargestellt, mit denen das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial der KMU gefördert werden soll. Die Umsetzung des SBA trägt dazu bei, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. In den Leitinitiativen sind bereits mehrere Maßnahmen für KMU dargelegt.

(4) In der Mitteilung der Kommission „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“[14] vom Februar 2011, die vom Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ im Mai 2011 bekräftigt wurde, werden eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des SBA und eine Einschätzung der Bedürfnisse der KMU im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld vorgenommen, in dem es ihnen zunehmend schwer fällt, Finanzmittel zu erhalten und Märkte zu erschließen. In dieser Überprüfung wird ein Überblick über die Fortschritte in den ersten beiden Jahren des SBA geboten, werden neue Maßnahmen dargestellt, um den Herausforderungen zu begegnen, die sich den Betroffenen zufolge aus der Wirtschaftskrise ergeben haben, und Wege vorgeschlagen, um Akzeptanz und Umsetzung des SBA mit einer eindeutigen Aufgabe für die Betroffenen zu verbessern, wobei Unternehmensverbänden eine prominente Rolle zukommt.

(5) Mit dem am 29. Juni 2011 angenommenen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[15] legte die Kommission eine Reihe von Legislativvorschlägen und Dokumenten für den EU-Haushalt von 2014-2020 vor. Im mehrjährigen Finanzrahmen wird beschrieben, wie die politischen Ziele, in Europa das Wachstum zu steigern und mehr Beschäftigung zu schaffen sowie auf eine die Umwelt stärker berücksichtigende, kohlenstoffarme Wirtschaftsweise umzustellen und ein international herausragendes Niveau Europas zu erreichen, umgesetzt werden können.

(6) Um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu stärken, die Wissensgesellschaft voranzubringen und eine Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums zu fördern, sollte ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU („das Programm“) aufgestellt werden.

(7) Die Kommission hat sich verpflichtet, die Bekämpfung des Klimawandels als Aspekt in Ausgabenprogrammen der Union zu berücksichtigen und mindestens 20 % des Unionshaushalts klimabezogenen Zielen zu widmen. Es muss sichergestellt werden, dass Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels und Anpassung an ihn sowie zur Risikovorbeugung bei der Ausarbeitung, Konzeption und Durchführung des Programms gefördert werden. Maßnahmen, die unter diese Verordnung fallen, sollten zum Übergang zu einer CO2-armen, an Klimaveränderungen angepassten Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.

(8) Mit der Wettbewerbsfähigkeitspolitik der Union sollen die institutionellen und politischen Vereinbarungen umgesetzt werden, mit denen Bedingungen geschaffen werden, unter denen Unternehmen auf nachhaltige Weise wachsen können. Produktivitätszuwächse sind der beste Weg, nachhaltige Einkommenssteigerungen zu erreichen, die wiederum zu einem höheren Lebensstandard beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit hängt außerdem von der Fähigkeit der Unternehmen ab, die Möglichkeiten, die z. B. der europäische Binnenmarkt bietet, uneingeschränkt zu nutzen. Das ist besonders wichtig für KMU, die 99 % der Unternehmen in der EU ausmachen und auf die zwei Drittel der vorhandenen Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und 80 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze sowie mehr als die Hälfte des insgesamt von Unternehmen in der EU geschaffenen Mehrwerts entfallen. KMU sind ein wesentlicher Motor für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Integration.

(9) In den letzten Jahren lag das Augenmerk der Politik der Union auf der Wettbewerbsfähigkeit, da das Scheitern der Märkte und die politischen und institutionellen Mängel die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, untergraben.

(10) Das Programm sollte daher auf die Beseitigung von Mängeln der Märkte ausgerichtet sein, die die globale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union in erster Linie dadurch beeinträchtigen, dass Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten in anderen Teilen der Welt nicht konkurrenzfähig sind.

(11) Das Rahmenprogramm sollte speziell auf KMU entsprechend ihrer Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen[16] ausgerichtet werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Kleinstunternehmen, Unternehmen des Handwerks und Sozialunternehmen zukommen. Außerdem sollten die besonderen Voraussetzungen und Anforderungen von Jungunternehmern, neuen und potenziellen Unternehmern sowie von Unternehmerinnen und ferner von besonderen Zielgruppen wie Migranten und Unternehmern aus sozial benachteiligten und gefährdeten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Außerdem sollten durch das Programm ältere Menschen dazu ermutigt werden, Unternehmer zu werden und es zu bleiben, und es sollte eine zweite Chance für Unternehmer gefördert werden.

(12) Viele der Probleme der EU im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit haben mit dem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln für KMU zu tun; diese können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Kreditwürdigkeit nachweisen und Zugang zu Risikokapital erhalten. Dies wirkt sich negativ auf das Niveau und die Qualität neu gegründeter Firmen und das Wachstum der Unternehmen aus. Der Mehrwert der vorgeschlagenen Finanzinstrumente für die EU liegt unter anderem darin, dass der europäische Binnenmarkt für Risikokapital gestärkt und ein europaweiter Finanzmarkt für KMU entwickelt wird. Die Maßnahmen der EU sollten den Einsatz von Finanzinstrumenten für KMU durch die Mitgliedstaaten ergänzen. Die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Einheiten sollten die Zusätzlichkeit sicherstellen und eine Doppelfinanzierung aus EU-Mitteln vermeiden.

(13) Das Enterprise Europe Network hat seinen Mehrwert für europäische KMU als zentrale Anlaufstelle gezeigt, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Geschäftschancen auf dem europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus zu nutzen. Die Straffung von Methodik und Arbeitsmethoden sowie Bestimmungen europäischer Dimension für unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen sind nur auf Unionsebene zu erreichen. Insbesondere hat das Network den KMU dabei geholfen, Kooperations- und Technologietransferpartner zu finden, und sie zu Finanzierungsquellen, geistigem Eigentum, Ökoinnovationen und nachhaltiger Produktion beraten. Außerdem hat es Rückmeldungen zu den Rechtsvorschriften und Normen der EU erhalten. Sein einzigartiges Fachwissen ist besonders wichtig für die Überwindung von Informationsasymmetrien und die Reduzierung der Kosten grenzüberschreitender Transaktionen.

(14) Die begrenzte Internationalisierung der KMU sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Aktuellen Schätzungen zufolge haben 25 % der KMU in der EU im Verlaufe der letzten drei Jahre exportiert oder tun dies zurzeit, davon lediglich 13 % regelmäßig in Drittländer außerhalb der EU, und nur 2 % haben außerhalb ihres eigenen Landes investiert. Im Einklang mit dem Small Business Act, in dem die EU und die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, KMU zu ermutigen, die wachsenden Märkte jenseits der Union zu nutzen, und ihnen dabei zu helfen, unterstützt die EU ein Netzwerk europäischer Wirtschaftsorganisationen in über 20 Märkten außerhalb der EU. Sie stellt dem Zentrum für industrielle Zusammenarbeit EU-Japan, Unternehmenskammern in Hongkong, Malaysia und Singapur, dem Europäischen Wirtschafts- und Technologiezentrum in Indien, den EU-KMU-Zentren in China und Thailand und dem KMU-Helpdesk für Rechte an geistigem Eigentum in China Finanzhilfen zur Verfügung. Ein Mehrwert für Europa entsteht durch die Bündelung nationaler Anstrengungen in diesem Bereich, durch die Doppelarbeit vermieden und die Zusammenarbeit gefördert wird, und durch das Angebot von Diensten, denen es auf nationaler Ebene allein an kritischer Masse fehlen würde.

(15) Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, insbesondere der KMU, zu steigern, müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission ein für sie günstiges Umfeld schaffen. Auf die Belange der KMU und die Branchen, in denen sie besonders stark tätig sind, muss dabei besondere Aufmerksamkeit gerichtet werden. Es sind Initiativen auf Unionsebene notwendig, damit gerechte Bedingungen für KMU geschaffen sowie Informationen und Wissen auf europäischer Ebene ausgetauscht werden.

(16) Ein weiterer Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, ist der relativ schwach ausgeprägte Unternehmergeist in der EU. Nur 45 % der Bürgerinnen und Bürger in der EU (bei den Frauen unter 40 %) wären gerne selbständig; in den USA sind es dagegen 55 % und in China 71 %.[17] Demonstrations- und Katalysatoreffekte (beispielsweise durch den Europäischen Unternehmerpreis und Konferenzen) sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz und Konsistenz wie z. B. Benchmarking und der Austausch bewährter Verfahren bieten einen hohen Mehrwert für Europa.

(17) Der globale Wettbewerb, demografische Veränderungen, die Ressourcenknappheit und aufkommende soziale Entwicklungen schaffen sowohl Herausforderungen als auch Gelegenheiten für einige Branchen. So sind beispielsweise in Branchen, die auf individuellem Design aufbauen, vor globalen Herausforderungen stehen und durch einen hohen KMU-Anteil gekennzeichnet sind, Anpassungen notwendig, um von den Entwicklungen profitieren zu können und das bisher nicht erschlossene Potenzial der hohen Nachfrage nach personalisierten, alles einschließenden Produkten zu nutzen. Da diese Herausforderungen für alle KMU in der EU in den betreffenden Branchen gelten, ist ein abgestimmtes Vorgehen auf Unionsebene erforderlich.

(18) Wie in der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“[18] dargelegt, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2010 bekräftigt wurde, ist der Tourismus eine wichtige Branche in der EU. Die Unternehmen dieser Branche leisten einen erheblichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen; sie besitzen ein beträchtliches Potenzial für die Entwicklung unternehmerischer Tätigkeit, da dort hauptsächlich KMU tätig sind. Im Vertrag von Lissabon werden die Bedeutung des Tourismus anerkannt und der EU besondere Zuständigkeiten in diesem Bereich verliehen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen. Die Tourismusinitiative auf Unionsebene bringt einen klaren Mehrwert mit sich – insbesondere dadurch, dass Daten und Untersuchungen zur Verfügung stehen, grenzüberschreitende Werbestrategien entwickelt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden.

(19) Das Programm sollte Maßnahmen aufzeigen, mit denen die aufgestellten Ziele erreicht werden sollen, und es sollten die dafür zur Verfügung stehende Gesamtmittelausstattung, verschiedene Arten von Durchführungsmaßnahmen und die Vorkehrungen für die Überwachung und Evaluierung und den Schutz der finanziellen Interessen der Union festgelegt werden.

(20) Das Programm sollte andere Programme der EU ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge Synergien zwischen diesem Programm, anderen EU-Programmen und den Strukturfonds entwickelt.

(21) Den Grundsätzen der Transparenz und der Chancengleichheit für Männer und Frauen sollte in allen vom Programm erfassten Initiativen und Maßnahmen Rechnung getragen werden. Die Menschenrechte und freiheitlichen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger sollten bei diesen Initiativen und Tätigkeiten ebenfalls respektiert werden.

(22) In dieser Verordnung sollte für die gesamte Laufzeit des Programms eine Finanzmittelausstattung festgelegt werden, die für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens die vorrangige Bezugsgröße gemäß Nummer 17 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom XX/YY/201Z zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Zusammenarbeit in Haushaltsfragen und über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[19] bildet.

(23) Um sicherzustellen, dass die Finanzierung darauf begrenzt bleibt, Mängel der Märkte sowie politische und institutionelle Mängel zu beheben, und um Verzerrungen des Marktes zu vermeiden, sollte die Finanzierung aus dem Programm mit den EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen in Einklang stehen.

(24) Im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in den Protokollen zu den Assoziationsabkommen ist die mögliche Teilnahme der jeweiligen Länder an EU-Programmen vorgesehen. Die Beteiligung anderer Drittländer sollte möglich sein, wenn Abkommen und Verfahren dies zulassen.

(25) Das Programm sollte überwacht und evaluiert werden, damit Anpassungen vorgenommen werden können.

(26) Die finanziellen Interessen der Union sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls Sanktionen.

(27) Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse bezüglich der Annahme eines Jahresarbeitsprogramms zur Durchführung des Programms übertragen werden. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Regeln und allgemeinen Grundsätze für die Überwachung der Kommission bei Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse durch die Mitgliedstaaten[20] ausgeübt werden.

(28) Im Einklang mit Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollte der Kommission die Befugnis zur Annahme besonderer Regelungen über die Beteiligung an bestimmten und die Auslagerung bestimmter Aufgaben übertragen werden. Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass die Kommission bei ihren vorbereitenden Arbeiten angemessene Konsultationen – auch auf der Ebene von Sachverständigen – durchführt.

(29) Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür sorgen, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich, rechtzeitig und ordnungsgemäß übermittelt werden –

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

KAPITEL I Gegenstand

Artikel 1 Auflegung des Programms

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 wird ein Programm für Maßnahmen der Union zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, mit besonderem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aufgelegt („das Programm“).

Artikel 2 Allgemeine Ziele

1. Das Programm soll zu den nachstehend beschriebenen allgemeinen Zielen beitragen, wobei die Aufmerksamkeit hauptsächlich auf die besonderen Bedürfnisse von KMU auf europäischer und weltweiter Ebene gelegt wird:

(a) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche;

(b) Unterstützung einer unternehmerischen Kultur und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

2. Die Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird anhand der folgenden Indikatoren gemessen:

(c) Wachstum der Industrie der Union in Prozent im Vergleich zum Gesamtwachstum des BIP,

(d) Produktionszuwachs im Verarbeitenden Gewerbe der Union im Bereich der Ökoindustrie,

(e) Änderungen bei den Verwaltungslasten für KMU,

(f) KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Anzahl der Beschäftigten sowie

(g) KMU-Fluktuationsrate.

3. Das Programm dient der Unterstützung der Umsetzung der Strategie Europa 2020 und trägt zur Erreichung des Ziels „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ bei. Das Programm leistet insbesondere einen Beitrag zur Verwirklichung des Kernziels hinsichtlich der Beschäftigung.

KAPITEL II Einzelziele und Aktionsbereiche

Artikel 3 Einzelziele

1. Die Einzelziele des Programms sind:

(a) Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche;

(b) Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen;

(c) Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln;

(d) Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union.

2. Die notwendige Anpassung der Unternehmen an eine kohlenstoffarme, energie- und ressourceneffiziente Wirtschaft sowie an Klimaveränderungen sollte bei der Umsetzung des Programms gefördert werden.

3. Die Wirksamkeit des Programms bei der Erreichung der spezifischen in Absatz 1 genannten Ziele wird anhand von Leistungsindikatoren gemessen. Diese Indikatoren werden in Anhang I aufgelistet.

Artikel 4 Mittelausstattung

1. Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 2,522 Milliarden EUR, wovon ungefähr 1,4 Milliarden EUR auf Finanzierungsinstrumente entfallen.

2. Die Finanzausstattung gemäß dieser Verordnung kann auch Ausgaben abdecken, die im Zusammenhang stehen mit Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Audit- und Evaluierungsaktivitäten, die für die Verwaltung des Programms und die Erreichung seiner Ziele erforderlich sind, insbesondere Studien, Sachverständigensitzungen, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen einschließlich der institutionellen Kommunikation über die politischen Schwerpunkte der Union, soweit sie mit den allgemeinen Zielen des Programms im Zusammenhang stehen, Ausgaben in Verbindung mit IT-Netzen, deren Schwerpunkte Informationsverarbeitung und -austausch sind, zusammen mit allen anderen Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, die der Kommission für die Verwaltung des Programms entstehen.

3. Die Mittelausstattung kann auch Ausgaben für die technische und administrative Unterstützung abdecken, die für die Sicherstellung des Übergangs zwischen dem Programm und den gemäß dem Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[21] erlassenen Maßnahmen erforderlich sind. Gegebenenfalls können nach 2020 Mittel zur Abdeckung ähnlicher Ausgaben in den Haushalt eingestellt werden, um die Verwaltung der bis zum 31. Dezember 2020 noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen zu ermöglichen.

Artikel 5 Teilnahme von Drittländern

1. Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen:

(a) den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, gemäß den Bedingungen des EWR-Abkommens, sowie anderen europäischen Ländern, wenn Abkommen und Verfahren dies zulassen;

(b) Beitrittsländern, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates oder in ähnlichen Übereinkünften festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Programmen der Europäischen Union;

(c) den in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern - wenn Abkommen und Verfahren dies zulassen - gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen, Protokollen zu den Assoziationsabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Programmen der Europäischen Union.

2. Organisationen mit Sitz in den in Absatz 1 genannten Ländern können an Maßnahmen im Rahmen des Programms teilnehmen, falls die in jenem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn diese Länder beschließen, nicht an dem Programm teilzunehmen; Organisationen mit Sitz in anderen Drittländern können ebenfalls an Maßnahmen im Rahmen des Programms teilnehmen.

3. Solche Organisationen sind nicht berechtigt, Finanzbeiträge von der EU zu erhalten, außer wenn dies für das Programm unerlässlich ist, insbesondere unter den Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen und des Marktzugangs für EU-Unternehmen. Diese Ausnahme gilt nicht für Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind.

Artikel 6  Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

1. Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der Union, insbesondere der KMU, mit denen die Wirksamkeit, Kohärenz und Konsistenz der nationalen politischen Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und des Wachstums von Unternehmen in Europa vergrößert werden soll.

2. Die Kommission kann Maßnahmen unterstützen, die der Entwicklung neuer Strategien für Wettbewerbsfähigkeit dienen sollen. Derartige Maßnahmen können Folgendes umfassen:

(a) Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich der Katastrophenresistenz, auswirken, sowie zur Entwicklung von geeigneten Infrastrukturen, Clustern von Weltrang und Unternehmensnetzen und ferner Maßnahmen zur Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen und zur Entwicklung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Prozesse;

(b) Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit in der Politikgestaltung und zum Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, anderen am Programm teilnehmenden Ländern und den wichtigsten Wettbewerbern der Union sowie zum Umgang mit internationalen Aspekten der Wettbewerbspolitik;

(c) Unterstützung der Weiterentwicklung der KMU-Politik und der Zusammenarbeit der politischen Entscheidungsträger, insbesondere im Hinblick auf eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu Programmen und Maßnahmen.

3. Die Kommission kann Initiativen zur Beschleunigung der Entstehung wettbewerbsfähiger Branchen unterstützen, die auf sektorübergreifenden Aktivitäten in Wirtschaftszweigen beruhen, die einen hohen KMU-Anteil aufweisen und einen hohen Beitrag zum BIP der Union leisten. Solche Maßnahmen dienen der Beschleunigung der Entwicklung neuer Märkte und des Angebots an Gütern und Dienstleistungen, die auf den wettbewerbsfähigsten Geschäftsmodellen oder auf modifizierten wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten beruhen. Sie umfassen Initiativen zur Verbesserung der Produktivität, der Ressourceneffizienz, der Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen.

Artikel 7 Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative

1. Die Kommission trägt zur Förderung der unternehmerischen Initiative bei, indem sie die Rahmenbedingungen verbessert, die die Entwicklung der unternehmerischen Initiative beeinflussen. Die Kommission unterstützt ein wirtschaftliches Umfeld, das günstig für die Weiterentwicklung und das Wachstum von Unternehmen ist.          

2. Dabei wird die Aufmerksamkeit vor allem auf Jungunternehmer, neue und potenzielle Unternehmer sowie auf Unternehmerinnen und ferner auf besondere Zielgruppen gerichtet.

3. Die Kommission kann Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, mit denen eine unternehmerische Ausbildung sowie unternehmerische Fähigkeiten und Sichtweisen, insbesondere bei potenziellen und neuen Unternehmern, aufgebaut werden.

Artikel 8 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

1. Die Kommission unterstützt Maßnahmen, die der Verbesserung der Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase dienen und dabei die von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene eingesetzten Finanzinstrumente für KMU ergänzen. Um die Komplementarität zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen eng auf die im Rahmen der Kohäsionspolitik und auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen abgestimmt. Durch solche Maßnahmen soll die Bereitstellung sowohl von Eigenkapital- als auch von Fremdkapitalfinanzierungsmitteln angeregt werden.

2. Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Maßnahmen entwickelt die Kommission, vorbehaltlich der Nachfrage auf dem Markt, Maßnahmen, mit denen die grenzüberschreitende und mehrere Länder umfassende Finanzierung verbessert wird, um so den KMU unter Beachtung der EU-Rechtsvorschriften bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeit beizustehen.

3. Einzelheiten zu den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Maßnahmen sind in Anhang II festgelegt.

Artikel 9 Maßnahmen zur Verbesserung des Marktzugangs

1. Um mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Union und ihres Marktzugangs fortzufahren, erhält die Kommission ihre Unterstützung des „Enterprise Europe Network“ aufrecht.

2. Die Kommission kann Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zum Binnenmarkt unterstützen, z. B. durch Bereitstellung von Informationen und Sensibilisierungskampagnen.

3. Spezifische Maßnahmen werden durchgeführt, um KMU den Zugang zu Märkten außerhalb der Union zu erleichtern und um bestehende Unterstützungsdienste in diesen Märkten zu stärken. KMU können im Rahmen des Programms unterstützt werden, was Normen und Rechte an geistigem Eigentum in vorrangigen Drittländern betrifft.

4. Durch Maßnahmen im Rahmen des Programms kann darauf abgezielt werden, die internationale industrielle Zusammenarbeit zu fördern, u. a. durch den Industrie- und Regulierungsdialog mit Drittländern. Durch gezielte Maßnahmen können die Unterschiede zwischen der Union und anderen Ländern bei den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für Industrieprodukte, bei der Industriepolitik und bei der Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds verringert werden.

KAPITEL III Durchführung des Programms

Artikel 10 Jährliches Arbeitsprogramm

1. Um das Programm durchzuführen, beschließt die Kommission ein Jahresarbeitsprogramm im Einklang mit dem in Artikel 16 Absatz 2 genannten Überprüfungsverfahren. Im Jahresarbeitsprogramm werden die verfolgten Ziele, die erwarteten Ergebnisse, das Verfahren für die Durchführung und der jeweilige Gesamtbetrag festgelegt. Ebenfalls enthalten ist eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, eine Angabe des jeder Maßnahme zugeteilten Betrags und ein vorläufiger Zeitplan sowie geeignete Indikatoren für die Überwachung der Wirksamkeit bei der Erzielung von Ergebnissen und der Erreichung von Zielen. Bei Finanzhilfen werden die Prioritäten, die wichtigsten Bewertungskriterien und der höchste Kofinanzierungssatz angegeben.

2. Bei der Durchführung des Programms beachtet die Kommission die Bestimmungen der Haushaltsordnung (Verordnung (EU) Nr. XXX/2012 [neue Haushaltsordnung]).

3. Das Programm wird so umgesetzt, dass gewährleistet ist, dass bei den unterstützten Maßnahmen künftige Entwicklungen und Erfordernisse berücksichtigt werden, insbesondere nach der in Artikel 12 Absatz 3 genannten Zwischenbewertung, und dass die Maßnahmen von Belang für im Wandel befindliche Märkte, Volkswirtschaften und Gesellschaften sind.

Artikel 11 Unterstützende Maßnahmen

1. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in dem in Artikel 10 genannten Arbeitsprogramm vorgesehen sind, ergreift die Kommission regelmäßig unter anderem folgende unterstützende Maßnahmen:

(a) Analyse und Überwachung von branchenspezifischen und branchenübergreifenden Wettbewerbsfragen;

(b) Ermittlung bewährter Verfahren und politischer Konzepte und deren Weiterentwicklung;

(c) Folgenabschätzungen zu Unionsmaßnahmen von besonderer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Hinblick auf die Ermittlung von Bereichen in den bestehenden Rechtsvorschriften, die vereinfacht werden müssen, oder von Bereichen, in denen neue Legislativmaßnahmen vorgeschlagen werden müssen;

(d) Evaluierung der unternehmensrelevanten Rechtsvorschriften, spezifischer industriepolitischer und auf die Wettbewerbsfähigkeit bezogener Maßnahmen.

2. Die in Absatz 1 genannten unterstützenden Maßnahmen sind nicht notwendigerweise Teil des in Artikel 10 genannten Jahresarbeitsprogramms.

Artikel 12 Überwachung und Bewertung

1. Die Kommission überwacht die Durchführung und Verwaltung der Projekte im Rahmen des Programms.

2. Die Kommission erstellt einen jährlichen Überwachungsbericht, in dem die Effizienz und Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Abwicklung, Ergebnisse und, falls möglich, ihrer Auswirkungen untersucht werden. Der Bericht enthält Informationen über die Höhe der klimabezogenen Ausgaben und die Wirkung der Förderung von Klimaschutzzielen, insofern als die Erhebung dieser Informationen nicht zu einem ungerechtfertigten Verwaltungsaufwand für KMU führen.

3. Bis spätestens 2018 erstellt die Kommission im Hinblick auf einen Beschluss zur Verlängerung, Änderung oder Aussetzung der Maßnahmen einen Bewertungsbericht über das Erreichen der Ziele aller Maßnahmen, die im Rahmen des Programms gefördert werden (bezogen auf die Ergebnisse und Auswirkungen), über die Effizienz des Ressourceneinsatzes und über den europäischen Mehrwert. In dem Bewertungsbericht soll außerdem auf den Spielraum für Vereinfachungen, auf die interne und externe Kohärenz, auf die Frage, ob alle Ziele weiterhin relevant sind, und auf den Beitrag der Maßnahmen zu den Unionsprioritäten intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum eingegangen werden. Zu berücksichtigen sind Bewertungsergebnisse zu den langfristigen Auswirkungen der Vorgängermaßnahmen.

4. Es wird ein Bewertungsbericht über die längerfristigen Auswirkungen und Nachhaltigkeit der Auswirkungen der Maßnahmen verfasst, der in einen Beschluss über eine mögliche Verlängerung, Änderung oder Aussetzung einer Folgemaßnahme einfließt.

5. Ein Satz wichtiger Leistungsindikatoren wird erstellt, der als Grundlage für die Beurteilung dient, inwieweit die Ziele der im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen erreicht worden sind. Sie werden anhand zuvor festgelegter Bezugswerte gemessen, die die Situation vor der Durchführung der Maßnahmen widerspiegeln.

6. Alle beteiligten Parteien stellen der Kommission alle Daten und Informationen zur Verfügung, die nötig sind, um die betreffenden Maßnahmen zu überwachen und zu bewerten.

KAPITEL IV Finanzbestimmungen und Formen finanzieller Unterstützung

Artikel 13 Formen der finanziellen Unterstützung

Die finanzielle Unterstützung durch die Union im Rahmen des Programms kann indirekt durch die Übertragung von Haushaltsdurchführungsaufgaben an die in Artikel XX dieser Verordnung genannten Einrichtungen erfolgen.

Artikel 14 Finanzinstrumente

1. Die Finanzinstrumente im Rahmen des Programms werden mit der Absicht gehandhabt, dass wachstumsorientierten KMU der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird. Zu den Finanzierungsinstrumenten gehören eine Eigenkapitalfazilität und eine Kreditbürgschaftsfazilität.

2. Die Finanzierungsinstrumente für wachstumsorientierte KMU können gegebenenfalls mit anderen, von den Mitgliedstaaten und deren Verwaltungsbehörden nach [Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. XXX/201X [neue Strukturfondsverordnung]] eingerichteten Finanzinstrumenten und mit Finanzhilfen der Union, auch gemäß dieser Verordnung, kombiniert werden.

3. Mit den Finanzierungsinstrumenten ist eine Bewahrung des Werts der mit Haushaltsmitteln der Europäischen Union bereitgestellten Aktiva anzustreben. Die Finanzierungsinstrumente können annehmbare Renditen generieren, um die Ziele der anderen Partner oder Investoren zu erfüllen.

4. Im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. XXX/2012 [neue Haushaltsordnung] werden Einnahmen und Rückzahlungen, die durch ein Finanzierungsinstrument generiert werden, diesem Finanzierungsinstrument zugeordnet. Bei Finanzierungsinstrumenten, die bereits im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 eingerichtet wurden, werden durch in diesem Zeitraum begonnene Maßnahmen generierte Einnahmen und Rückzahlungen dem Finanzierungsinstrument im Zeitraum 2014-2020 zugeordnet.

Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Union

1. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen.

2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und Unterauftragnehmern und anderen Dritten, die Unionsmittel aus dem Programm erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.

3. Gemäß der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 darf das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei allen direkt oder indirekt von diesen Finanzierungen betroffenen Wirtschaftsbeteiligten Überprüfungen vor Ort und Kontrollen durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem Vertrag über eine Unionsfinanzierung ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige Handlung vorliegt, die den finanziellen Interessen der Union schadet.

4. Unbeschadet der Unterabsätze 1 und 2 werden die Kommission, der Rechnungshof und das OLAF in Kooperationsabkommen mit Drittländern und internationalen Organisationen sowie in Finanzhilfevereinbarungen, Finanzhilfebeschlüssen und Verträgen, die sich aus der Durchführung dieser Verordnung ergeben, ausdrücklich ermächtigt, Audits, Überprüfungen vor Ort und Kontrollen durchzuführen.

KAPITEL V Ausschuss und Schlussbestimmungen

Artikel 16 Ausschuss

1. Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Hierbei handelt es sich um einen Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

2. Wenn auf diesen Absatz verwiesen wird, gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

Artikel 17 Delegierte Rechtsakte

1. Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 18 zu erlassen, um Änderungen an den in der Liste in Anhang I zu dieser Verordnung aufgeführten Indikatoren vorzunehmen, wenn diese sich als ungeeignet für die Messung des Fortschritts bei der Erreichung der allgemeinen und der Einzelziele des Programms erweisen.

2. Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 18 zu erlassen, um Änderungen an den Einzelheiten der in Anhang II dieser Verordnung enthaltenen spezifischen Maßnahmen vorzunehmen, falls Marktentwicklungen dies erfordern, oder abhängig von den Ergebnissen der Kreditbürgschaftsfazilität (LGF) des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des Risikoteilungsinstruments (RSI) der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis im Zuge des 7. Rahmenprogramms.

3. Wenn Gründe äußerster Dringlichkeit, z. B. sich schnell ändernde wirtschaftliche Bedingungen, es zwingend erforderlich machen, findet das in Artikel 19 genannte Verfahren auf die gemäß diesem Artikel erlassenen delegierten Rechtsakte Anwendung.

Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung

1. Die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte unterliegt den Bedingungen dieses Artikels.

2. Die Befugnisübertragung an die Kommission gemäß Artikel 17 ist unbefristet und gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren ab dem [Datum des Inkrafttretens des Basisrechtsakts].

3. Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 17 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der darin angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Er berührt nicht die Gültigkeit der bereits in Kraft getretenen delegierten Rechtsakte.

4. Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, teilt sie dies dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig mit.

5. Ein gemäß Artikel 17 erlassener delegierter Rechtsakt tritt nur in Kraft, wenn das Europäische Parlament und der Rat binnen zwei Monaten ab dem Tag der Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat keine Einwände gegen ihn erheben oder wenn sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Kommission vor Ablauf dieser Frist mitgeteilt haben, dass sie nicht die Absicht haben, Einwände zu erheben. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um zwei Monate verlängert.

Artikel 19 Dringlichkeitsverfahren

1. Gemäß diesem Artikel erlassene delegierte Rechtsakte treten unverzüglich in Kraft und gelten, solange kein Einwand gemäß Absatz 2 erhoben wird. In der Mitteilung des delegierten Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat werden die Gründe für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens genannt.

2. Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß Artikel 18 Absatz 5 gegen einen erlassenen delegierten Rechtsakt Einwände erheben. In diesem Fall hebt die Kommission den Rechtsakt nach der Zustellung des Widerspruchsbeschlusses des Europäischen Parlaments oder des Rates unverzüglich auf.

Artikel 20 Aufhebung und Übergangsbestimmungen

3. Der Beschluss 1639/2006/EG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.

4. Im Rahmen des Beschlusses 1639/2006/EG eingeleitete Maßnahmen und finanzielle Verpflichtungen daraus werden jedoch bis zu deren Abschluss weiterhin von diesem Beschluss geregelt.

5. Die Mittelausstattung gemäß Artikel 4 kann auch Ausgaben für die technische und administrative Unterstützung abdecken, die für die Sicherstellung des Übergangs zwischen dem Programm und den gemäß dem Beschluss Nr. 1639/2006/EG erlassenen Maßnahmen erforderlich sind.

Artikel 21 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Straßburg am

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

ANHANG I Indikatoren für allgemeine Ziele und Einzelziele

Allgemeines Ziel: || 1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche

Wirkungsindikator[22] || Derzeitige Situation || Langfristiges Ziel und Meilenstein (2020)

Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie[23] Veränderungen bei den Verwaltungslasten für KMU (Dauer der Gründung eines neuen Unternehmens in Tagen) Produktionszuwachs im Verarbeitenden Gewerbe der EU im Bereich der Ökoindustrie im Vergleich zum Vorjahr || 2009: -3,1%, 2008: -0,3%, 2007: +0,7% 2009: -3,1% Anzahl Tage bis zur Gründung eines neuen KMU: 7 Arbeitstage Jahreswachstum von 6-7% in den letzten Jahren || Jahreswachstum von 1 % und 5 % im Jahr 2015 Reduzierung der Anzahl der Tage bis zur Gründung eines neuen KMU: 3 Arbeitstage im Jahr 2020. Jahreswachstum von durchschnittlich 8 % in den nächsten zehn Jahren; bis 2015 wird eine Steigerung der Produktion um 50 % angestrebt.

Allgemeines Ziel: || 2. Unterstützung eines unternehmerischen Umfelds und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU

Wirkungsindikator || Derzeitige Situation || Langfristiges Ziel und Meilenstein (2020)

KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Beschäftigten Rückmeldungen von KMU und anderen Endempfängern zu Mehrwert, Nutzen und Relevanz des Programms (in den Programmevaluierungen zu messen) durch das Enterprise Europe Network und Online-Umfragen KMU-Fluktuationsrate (Neugründungen und Schließungen) || 2010 entfielen auf KMU über 58 % des Gesamtumsatzes in der EU (BWS); Gesamtzahl der Beschäftigten in KMU: 87,5 Mio. (67 % der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft in der EU) 78 % Zufriedenheit mit und positive Rückmeldungen zum Mehrwert des EEN || Angestrebtes Ziel: Zunahme der Bruttowertschöpfung der KMU um 4 % pro Jahr; jährlicher Personalzuwachs bei KMU um 1 % Steigerung des Wertes der Zufriedenheit mit dem Mehrwert des EEN auf über 80 %

Einzelziel: || Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche

Ergebnisindikator || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Zahl der ergriffenen Vereinfachungsmaßnahmen Zahl der Eignungsprüfungen zu Qualität und Mehrwert der Aktivitäten Ausmaß, in dem Unternehmen europäische Instrumente für die nachhaltige Produktion und nachhaltige Produkte in Anspruch nehmen (EMAS, Umweltzeichen und Ökodesign) || Das Vereinfachungsprogramm der Kommission wurde 2010 aktualisiert und ist auf einem guten Weg hin zu einem Bürokratieabbau um 25 % im Jahr 2012. Bis 2010 wurden pro Jahr 5 Vereinfachungsmaßnahmen durchgeführt. 2010 wurden unter Einbeziehung der Interessengruppen vier Eignungsprüfungen in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Beschäftigung und Industriepolitik eingeleitet. Die Rückmeldungen umfassten Kommentare zu Rechtsvorschriften und dem Mehrwert der Aktivitäten. Ca. 35 000 ISO 14001 EMS-Zertifizierungen und 4500 EMAS-Registrierungen, 18 000 Lizenzen für das EU-Umweltzeichen || Ca. 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr Der Rückmeldeansatz mit „Eignungsprüfungen“ wird auf andere Politikfelder ausgedehnt und wird zu Vereinfachungen mit positiven Auswirkungen auf die Industrie führen. Es sind bis zu zwölf „Eignungsprüfungen“ vorgesehen, Ziel ist eine bessere Rechtsetzung. Eine beträchtliche Zahl an Unternehmen kontrolliert ihr Ergebnis, wendet Umweltmanagementsysteme an und erreicht Verbesserungen der Ressourcenproduktivität und der Umweltverträglichkeit. Ein erheblicher Teil der Produkte ist ressourceneffizient und umweltverträglich.

Entwicklung der KMU-Politik Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen Größerer EU-weiter Bekanntheitsgrad der European Enterprise Awards mit Medienveröffentlichungen/Zeitungssauschnitten in allen Mitgliedstaaten Reduzierung des zeitlichen Aufwands und der Komplexität bei Unternehmensgründungen || Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen: 15. Anzahl der Medienveröffentlichungen/Zeitungssauschnitte in allen Mitgliedstaaten: 60 im Jahr 2010 Reduzierung des zeitlichen Aufwands bei Unternehmensgründungen: 7 Arbeitstage || Anzahl der Mitgliedstaaten, die den KMU-Test durchführen: 21. Anzahl der Medienveröffentlichungen/Zeitungssauschnitte in allen Mitgliedstaaten: 80 Reduzierung des zeitlichen Aufwands bei Unternehmensgründungen: 5 Arbeitstage

Neue Unternehmenskonzepte Anzahl von neuen Produkten/Diensten auf dem Markt Umfang der zusätzlichen Exporte und der entsprechenden Geldbeträge Rückmeldungen der Interessengruppe zu Qualität und Mehrwert der Aktivitäten || Bisher beschränkte sich diese Tätigkeit auf Analysen von begrenztem Umfang. || Ziel für die Gesamtzahl neuer Produkte/Dienste: 5 im Jahr 2017 (zu erhöhen auf 15 im Jahr 2018 und 25 im Jahr 2019) Bei den Exporten wird bis 2017 keine Wirkung erwartet. Der Anteil der Exporte der ersten Generation teilnehmender KMU soll bis 2018 um 20 % ansteigen. Mindestens 70 % der im Jahr 2014 teilnehmenden KMU sollen in einer Ende 2017 durchzuführenden Umfrage eine positive Wirkung auf ihren Umsatz angeben.

Tourismus Anzahl der Anträge auf Finanzierung Prozentualer Anteil von KMU an den Anträgen auf Finanzierung von tourismusbezogenen Aktivitäten (und Trend) Anzahl der Organisationen, die das Europäische Tourismusgütesiegel übernehmen Anzahl der Reiseziele, die die Modelle zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus übernehmen, die von EDEN (European Destinations of Excellence - „Herausragende europäische Reiseziele“) gefördert werden || Gesamtzahl der Finanzierungsanträge (alle Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen): rund 75 pro Jahr (Durchschnitt für 2011) Bislang richteten sich noch keine Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen direkt an KMU. Bislang führt noch keine Organisation das Europäische Tourismusgütesiegel (Aktion ist in Arbeit). Anzahl der Reiseziele, denen die Bezeichnung EDEN verliehen wurde: insgesamt 98 (durchschnittlich 20 pro Jahr – 2007: 10, 2008: 20, 2009: 22, 2010: 25, 2011: 21) || Gesamtzahl der Finanzierungsanträge (alle Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen): mehr als 100 pro Jahr 30 % der Aufrufe direkt an KMU gerichtet Abdeckung von 50 % der Bewertungssysteme, die für die Teilnahme am Europäischen Tourismusgütesiegel in Frage kommen Mindestens 200 Reiseziele, die die Modelle zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus übernehmen, die von EDEN gefördert werden (bis zu 30 pro Jahr)

Einzelziel: || Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen

Ergebnisindikator || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Förderung der unternehmerischen Initiative Rückmeldungen zur öffentlichen Wahrnehmung der unternehmerischen Initiative (Prozentsatz der EU-Bürger, die gern selbständig wären, gemessen mittels Eurobarometer) Anzahl der Länder, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden, die auf EU-Ebene entwickelt wurden Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen Zahl der ergriffenen Vereinfachungsmaßnahmen für KMU || Werte aus den Jahren 2007 und 2009 liegen unverändert bei 45 %. Anzahl der Länder, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden, die auf EU-Ebene entwickelt wurden: 22 (2010) Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen: 5 5 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr (2010) || Erhöhung des Anteils der EU-Bürger, die gern selbständig wären, auf 50 % Anzahl der Länder, die Lösungen aus dem Bereich unternehmerische Initiative anwenden, die auf EU-Ebene entwickelt wurden: 25 Anzahl der national verwalteten Programme, die KMU aus anderen Mitgliedstaaten offenstehen: 10 Ca. 7 Vereinfachungsmaßnahmen pro Jahr

Einzelziel: || Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln

Ergebnisindikator || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Finanzinstrumente für Wachstum Anzahl der Unternehmen, die Anleihe- bzw. Kreditbürgschaften erhalten und Höhe der Kreditvergabe Anzahl der Unternehmen, die mit Risikokapital gestützt werden und Wert der Investitionen (sowie Anteil grenzüberschreitender Geschäfte) || Vorgeschlagene Instrumente werden noch nicht eingesetzt und entsprechen nicht den derzeitigen, weshalb Daten über die derzeitigen Instrumente eventuell nicht vergleichbar sind. || Anzahl der Unternehmen, die Anleihe- bzw. Kreditbürgschaften erhalten (+/- 95 000) und Höhe der Kreditvergabe (+/- 10,7 Mrd. EUR) Anzahl der RK-gestützten Unternehmen: (+/- 180) und Wert der Investitionen (+/- 220 Mio. EUR)

Einzelziel: || Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union

Ergebnisindikator || Letztes bekanntes Ergebnis || Mittelfristiges Ziel (Ergebnis) 2017

Enterprise Europe Network Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ und der Markenkultur (z. B. Markenbewusstsein der KMU-Population) Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes) Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen || Enterprise Europe Network Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen: 1.950 (2010) Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ und der Markenkultur: noch nicht gemessen Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes): 78 % Anzahl der KMU, die Unterstützungsdienste erhalten: 435 000 (2010) Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen: 45 000 (2010) || Enterprise Europe Network Anzahl der unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen: 3 000/Jahr Verbesserung der Anerkennung des Netzes als „Marke“ und der Markenkultur: 30 % der KMU erreicht. Grad der Kundenzufriedenheit (prozentualer Anteil der KMU, die ihre Zufriedenheit bekunden, Mehrwert des spezifischen Dienstes): >80 % Anzahl der KMU, die von Unterstützungsdienstleistungen profitieren: 500 000/Jahr Anzahl der KMU, die an Kontaktbörsen und Unternehmensreisen teilnehmen: 60 000/Jahr

Förderung der Tätigkeit von KMU auf Märkten außerhalb der EU Prozentualer Anteil der KMU, die an internationalen Aktivitäten (Exporte, Importe, FDI und andere Aktivitäten) außerhalb der EU beteiligt sind || 13 % (2009) || 17 % (2017)

Internationale industrielle Zusammenarbeit Anzahl der Fälle einer verbesserten Abstimmung zwischen den EU-Vorschriften für Industrieprodukte und denen von Drittländern Anzahl der Bereiche und der bewährten Verfahren aus dem „Small Business Act“ der EU, die in Nachbarschafts- und Kandidatenländern übernommen wurden || Schätzungen zufolge gibt es bei der Zusammenarbeit in ordnungspolitischen Fragen mit den wichtigen Handelspartnern (USA, Japan, China, Brasilien, Russland, Kanada, Indien) im Schnitt 2 relevante Bereiche, in denen es zu einer bedeutenden Angleichung der technischen Vorschriften kommt. Schätzungen zufolge wurden im Schnitt in den drei politischen Regionen (Region Kandidatenländer, Region Nachbarschaft Ost und Region Nachbarschaft MED) mindestens 3 der 10 Politikbereiche des SBA in diesen Ländern reguliert. || 3 relevante Bereiche bedeutender Angleichung der technischen Vorschriften mit wichtigen Handelspartnern (USA, Japan, China, Brasilien, Russland, Kanada, Indien) (2017) 5 Politikbereiche des SBA in den drei politischen Regionen (Region Kandidatenländer, Region Nachbarschaft Ost und Region Nachbarschaft MED) (2017)

ANHANG II

Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU

1. Zu den Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU gehören eine Eigenkapital- und eine Kreditbürgschafts-Fazilität.

2. Die Eigenkapital-Fazilität des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und KMU, die „Eigenkapital-Fazilität für die Wachstumsphase (EFG)“, wird als Teil eines einzigen EU-Eigenkapitalinstruments umgesetzt, mit dem das Wachstum und FEI von Unternehmen in der EU von der Anfangsphase (einschließlich Startkapital) bis zur Wachstumsphase unterstützt werden und das finanziell von Horizont 2020 und diesem Programm getragen wird.

Für die EFG gilt der gleiche Durchführungsmechanismus wie für die Eigenkapital-Fazilität für FEI im Rahmen von Horizont 2020, gemäß den untenstehenden Bedingungen.

3. Die Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF) wird als Teil eines einzelnen EU-Darlehenfinanzierungsinstruments für das Wachstum und FEI von Unternehmen in der EU umgesetzt; dabei wird der gleiche Durchführungsmechanismus wie beim bedarfsorientierten KMU-Teil der Darlehensfazilität im Rahmen von Horizont 2020 (RSI II) angewandt, gemäß den untenstehenden Bedingungen.

4. Die Eigenkapital- und die Kreditbürgschaftsfazilität müssen den Bestimmungen hinsichtlich Finanzinstrumenten in der Haushaltsordnung und im delegierten Rechtsakt, der an die Stelle der Durchführungsbestimmungen tritt, und den in Leitlinien der Kommission festzulegenden, detaillierteren spezifischen operationellen Anforderungen genügen.

5. Die Eigenkapital- und die Kreditbürgschaftsfazilität ergänzen die Anwendung von Finanzinstrumenten für KMU durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Kohäsionspolitik.

6. Bei der Eigenkapital- und der Kreditbürgschaftsfazilität ist gegebenenfalls eine Bündelung der Finanzmittel mit Mitgliedstaaten möglich, die bereit sind, einen Teil der ihnen zugeteilten Strukturfondsmittel gemäß [Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a der Strukturfondsverordnung] beizusteuern.

7. Einnahmen und Rückzahlungen unter dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Zusammenhang mit GIF 2 (Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) werden dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit und KMU zugewiesen.

8. Die Finanzinstrumente für wachstumsorientierte KMU werden im Einklang mit den einschlägigen EU-Bestimmungen für staatliche Beihilfen angewandt.

Eigenkapital-Fazilität für die Wachstumsphase (EFG)

1. Der Schwerpunkt der EFG liegt auf Fonds, die Unternehmen in der Expansions- und Wachstumsphase, insbesondere grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, Risiko- und Mezzaninekapital zur Verfügung stellen, wie z. B. nachrangige oder Beteiligungsdarlehen; zugleich sind in Verbindung mit der Eigenkapital-Fazilität für FEI im Rahmen von Horizont 2020 Investitionen in Unternehmen in der Anfangsphase möglich. Im letzteren Fall überschreiten die Investitionen aus der EFG nicht 20 % der gesamten EU-Investitionen, außer bei mehrstufigen Fonds, bei denen die Finanzierung aus der EFG und der Eigenkapital-Fazilität für FEI anteilmäßig geleistet wird, je nach der Investitionspolitik des Fonds. Bei der EFG werden Buy-out-Übernahmen oder Ersatzfinanzierungen, die auf die Zerschlagung des übernommenen Unternehmens abzielen, vermieden. Die Kommission kann beschließen, angesichts sich ändernder Marktbedingungen die 20 %-Schwelle zu ändern.

2. Die Unterstützung wird in Form einer der folgenden Arten von Investitionen geleistet:

(a) direkt durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder andere im Namen der Kommission mit der Durchführung beauftragten Einheiten;oder

(b) durch grenzüberschreitend investierende Dachfonds oder Investitionsinstrumente, die von der EIF oder anderen im Namen der Kommission mit der Durchführung beauftragten Einheiten mit privaten Investoren und/oder nationalen öffentlichen Finanzinstitutionen eingerichtet werden;

Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF)

1. Die LGF wird im Auftrag der Europäischen Kommission vom EIF oder anderen im Namen der Kommission mit der Durchführung beauftragten Einheiten verwaltet. Diese Fazilität bietet:

· Rückbürgschaften und andere Risikoteilungsvereinbarungen für Bürgschaftssysteme;

· Direktbürgschaften und andere Risikoteilungsvereinbarungen für sämtliche Finanzmittler, die die Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen.

2. Die LGF besteht aus zwei Maßnahmen:

· Maßnahme a: Fremdfinanzierung durch Kredite einschließlich nachrangiger oder Beteiligungsdarlehen oder Leasing für KMU, die besondere Schwierigkeiten haben, an Finanzmittel zu gelangen, weil das mit ihnen verbundene Risiko zu hoch eingeschätzt wird oder weil sie nicht genügend Sicherheiten bieten können;

· Maßnahme b: Verbriefung von KMU-Kredit-Portfolios, um weitere Kredite an KMU zu mobilisieren, die von den fraglichen Instituten bei angemessener Teilung der Risiken bereitgestellt werden. Voraussetzung für die Unterstützung dieser Transaktionen ist die Verpflichtung der Kreditgeber, einen erheblichen Teil der daraus entstehenden Liquidität oder des mobilisierten Kapitals innerhalb eines vertretbaren Zeitraums für die Vergabe neuer Kredite an KMU zu verwenden. Der Umfang dieser neuerlichen Fremdkapitalfinanzierung wird im Verhältnis zum Umfang des gesicherten Portfoliorisikos berechnet und zusammen mit der Laufzeit mit dem jeweiligen Finanzinstitut einzeln ausgehandelt.

3. Die LGF umfasst, außer bei Darlehen im verbrieften Portfolio, Darlehen bis zur Höhe von 150 000 EUR, die frühestens nach 12 Monaten fällig werden. Die LGF wird so gestaltet, dass eine Berichterstattung über die unterstützten innovativen KMU möglich ist, im Hinblick auf sowohl die Anzahl als auch den Umfang der Darlehen.

FINANZBOGEN ZU VORSCHLÄGEN FÜR RECHTSAKTE

1.         RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

            1.1.      Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

            1.2.      Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur

            1.3.      Art des Vorschlags/der Initiative

            1.4.      Ziel(e)

            1.5.      Begründung des Vorschlags/der Initiative

            1.6.      Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

            1.7.      Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2.         VERWALTUNGSMASSNAHMEN

            2.1.      Überwachung und Berichterstattung

            2.2.      Verwaltungs- und Kontrollsystem

            2.3.      Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3.         GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

            3.1.      Betroffene Rubriken(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

            3.2.      Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

            3.2.1.   Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben

            3.2.2.   Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

            3.2.3.   Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

            3.2.4.   Vereinbarkeit mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen

            3.2.5.   Finanzierungsbeteiligung Dritter

            3.3.      Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

FINANZBOGEN ZU VORSCHLÄGEN FÜR RECHTSAKTE

1.         RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1.      Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung eines Programms für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)

1.2.      Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[24]

Politikbereich:   Unternehmen und Industrie

Tätigkeiten:       Wettbewerbsfähigkeit, Industriepolitik, Innovation und unternehmerische Initiative

Der Politikbereich entspricht derzeit der aktuellen ABB-Struktur. Nach der Verabschiedung der interinstitutionellen Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau 2014-2020 wird für das Haushaltsjahr 2014 möglicherweise eine neue Haushaltsstruktur festgelegt.

1.3.      Art des Vorschlags/der Initiative

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[25].

x Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme.

¨ Der Vorschlag / die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

1.4.      Ziele

1.4.1.   Mit dem Vorschlag / der Initiative verfolgte(s) mehrjährige(s) strategische(s) Ziel(e) der Kommission

Das mit dem vorgeschlagenen Programm verfolgte mehrjährige strategische Ziel ist die Umsetzung der Strategie Europa 2020, in der durch Leitinitiativen für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum Maßnahmen dargelegt werden, mit denen die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU langfristig gestärkt werden soll. Außerdem wird mit ihm ein unternehmerisches Umfeld unterstützt und die Neugründung und das Wachstum von KMU gefördert. Vor allem würde das Programm einen Beitrag zur Verwirklichung des Beschäftigungskernziels leisten (75 % der 20- bis 64-Jährigen in Beschäftigung).

1.4.2.   Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en)

1.         Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche;

2.         Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen;

3.         Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln;

4.         Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union.

Die mittelfristigen Vorgaben für diese Einzelziele sind in Anhang I der Verordnung dargelegt.

ABM/ABB-Tätigkeit(en)

Nach der Verabschiedung der interinstitutionellen Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau 2014-2020 wird möglicherweise eine neue Haushaltsstruktur festgelegt.

1.4.3.   Erwartete(s) Ergebnis(se) und Auswirkung(en)

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte.

Das Ziel des vorgeschlagenen Programms ist letztlich eine positive Veränderung der wirtschaftlichen Lage der Europäischen Union und ihrer Unternehmen durch beispielsweise ein höheres Wachstum, mehr Beschäftigung und mehr Unternehmensgründungen. Die Bemühungen werden sich darauf konzentrieren, einen Beitrag zu den Zielstellungen der Strategie Europa 2020 und deren Kernzielen zu leisten, indem Tätigkeiten im Rahmen der Leitinitiative „Eine integrierte Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung” und der Überarbeitung des „Small Business Act“ unterstützt werden.

Hauptzweck und -funktion des Programms sind die Unterstützung der Entwicklung, Abstimmung und Umsetzung einer modernen und wirkungsvollen europäischen Politik im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit mit besonderem Schwerpunkt auf KMU.

Im Einzelnen werden die unter 1.4.2 genannten Einzelziele erreicht durch:

– besseren Zugang zu Finanzmitteln für wachstumsorientierte KMU und solche mit Internationalisierungspotenzial;

– bessere Unterstützung und Informationsdienste für KMU im Hinblick auf den Binnenmarkt und darüber hinaus;

– besseren Austausch bewährter Verfahren und von Informationen sowie besseres Benchmarking und Abstimmung der Politik auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene;

– höhere Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Branchen.

Europäische Unternehmen sind von den Faktoren, die dem Problem zugrunde liegen, dem mit dem neuen Programm begegnet werden soll, am stärksten betroffen. KMU sind wegen ihrer Besonderheiten bei Anteilseignerschaft, Management und Finanzierungsmethoden, die maßgeschneidertes Eingreifen der Politik erfordern, stärker beeinträchtigt als große Unternehmen. Da in der EU hauptsächlich KMU Beschäftigung schaffen, sind die Arbeitskräfte von ihrer Entwicklung unmittelbar betroffen. Die Probleme der KMU anzugehen, würde somit die Beschäftigungsaussichten in der EU erheblich verbessern.

1.4.4.   Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.

Der ergebnisbasierte Managementansatz, der für das derzeitige Programm verwendet wird, und seine jährliche Leistungskontrolle haben sich als zielführende Mittel erwiesen, mit denen die Errungenschaften des Programms aufgezeigt werden und die Verantwortlichkeit der Union gestärkt wird. Auf dieser Erfahrung aufbauend und unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus der Evaluierung verfügt das neue Programm über eine klare Eingriffslogik (nach der die operativen SMART-Ziele zur Erreichung der allgemeinen Ziele beitragen) und entsprechende Leistungs- und Ergebnisindikatoren. Da sich die erzielten Ergebnisse nur mit zeitlicher Verzögerung auf die allgemeinen Ziele auswirken, werden die Fortschritte bei den allgemeinen Zielen in der Regel alle drei Jahre gemessen, bei den operativen Zielen dagegen jährlich. Anhang I des Verordnungsvorschlags der Kommission enthält die gesamte Aufstellung der Indikatoren.

1.5.      Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.5.1.   Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Das vorgeschlagene Programm soll die Kommission, die Mitgliedstaaten und wichtige betroffene Akteure bei der Ausarbeitung, Koordinierung und Umsetzung wirksamer politischer Maßnahmen im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerische Initiative unterstützen und Tätigkeiten untermauern, mit denen auf folgende langfristige Herausforderungen reagiert wird:

– Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln

– wenige Neugründungen von KMU

– Aspekte der industriellen Spezialisierung

– begrenzte Fähigkeit zur Anpassung an die Herausforderungen der Nachhaltigkeit

– begrenzte Internationalisierung der KMU

– schwach ausgeprägter Unternehmergeist

– ungünstiges wirtschaftliches Umfeld

Kurz- bis mittelfristig ist das neue Programm auf die Behebung folgender politischer und institutioneller Mängel sowie Marktschwächen ausgerichtet:

– mangelnde politische Abstimmung

– Informationsasymmetrien

– hohe Transaktionskosten

– Zersplitterung des ordnungspolitischen Umfelds

1.5.2.   Mehrwert durch das Eingreifen der EU

Die Union ist in einer idealen Position, um eine europäische Plattform für den politischen Austausch und das Voneinanderlernen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeits- und KMU-Politik zu bieten, die Beteiligte auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene einbezieht. EU-Maßnahmen haben einen Mehrwert für das Handeln auf nationaler und regionaler Ebene, weil sie der Erhebung und Analyse von Daten, der Entwicklung statistischer Werkzeuge und Methoden sowie gemeinsamer Indikatoren eine europaweite Dimension verleihen. Derartiges europaweites Faktenmaterial ist die Voraussetzung für eine fundierte Analyse der wichtigsten Faktoren, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und KMU auswirken.

1.5.3.   Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse

Evaluierung der EIP

Die Kommission hat eine Zwischenbewertung und eine abschließende Bewertung des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP) durchgeführt, die im April 2009 bzw. April 2011 abgeschlossen wurden, und eine Zwischenbewertung des CIP, die im März 2010 beendet wurde. Diese Bewertungen haben ergeben, dass die Ziele des Programms Relevanz für die strategischen Ziele der EU-Politik besitzen und mit ihnen in Einklang stehen. Trotz begrenzter zur Verfügung stehender Mittel sind Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere im Hinblick auf die wichtigsten auf KMU ausgerichteten Maßnahmen. Interviews und weitere Belege lassen einen deutlichen Mehrwert für Europa erkennen.

Evaluierung der EAWI

Ein Teil der EIP-Mittel wurde auf die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI) übertragen. Eine Evaluierung, die im Mai 2011 abgeschlossen wurde, ergab, dass die EAWI leistungsfähig ist und für die Initiativen, für die sie operative Verantwortung trägt, effizient und wirkungsvoll Ergebnisse liefert. Es wurde bestätigt, dass der Haushalt zu fast 100 % vollzogen wurde.

Öffentliche Anhörung

Als Teil des Folgenabschätzungsverfahrens fand eine öffentliche Anhörung zu einem möglichen Nachfolgeprogramm des CIP statt. Sie war an öffentliche und private Organisationen oder Einzelpersonen gerichtet, die dazu Stellung nehmen wollten, wie z. B. Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Anbieter von Unterstützungsdiensten im Bereich Forschung und Innovation sowie nationale, regionale und öffentliche Verwaltungsstellen.

Der Prozess der öffentlichen Anhörung bestand aus einer Online-Erhebung, einer öffentlichen Konferenz, Sitzungen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten in den verschiedenen CIP-Verwaltungsausschüssen und einer Sitzung des Strategischen Beratungsgremiums des CIP. Es wurde bestätigt, dass das derzeitige Programm in weiten Teilen gut funktioniert und dass die Aufrechterhaltung eines EU-Programms zur Unterstützung von KMU und Herstellung eines günstigen wirtschaftlichen Umfelds weithin befürwortet wird. Aspekte des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU wurden ebenfalls in den Sitzungen des KMU-Finanzforums im September 2010 und März 2011 beraten.

1.5.4.   Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

Die Kommission stellt eine wirkungsvolle Abstimmung einerseits zwischen den Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten sowie andererseits zwischen verschiedenen EU-Initiativen in miteinander zusammenhängenden Bereichen sicher und legt dabei den Schwerpunkt darauf, Mehrwert für Europa zu schaffen und Überschneidungen zu minimieren.

Synergien mit anderen Programmen werden so effizient wie möglich genutzt, insbesondere durch ein Instrument, das auch für andere politische Ziele verwendet werden kann. Durch das Enterprise Europe Network sollen sich Verbindungen mit anderen Programmen und Initiativen herstellen lassen und diese gefördert werden: Dabei sollen mittels eines „Top-down-Konzepts“ Informationen von oben nach unten verbreitet und mit einem „Bottom-up-Konzept“ Rückmeldungen von unten, d. h. von den Interessenträgern nach oben gesammelt werden.

Bei dem neuen Programm würden Überschneidungen mit anderen Programmen vermieden: Es umfasst keine Maßnahmen zur Behebung von Mängeln der Märkte im Zusammenhang mit der Innovation; diese werden vom Programm Horizont 2020 abgedeckt. Bei den in Horizont 2020 geplanten Finanzinstrumenten läge der Schwerpunkt auf der Förderung von forschungs- und innovationsbasierten Unternehmen, während das neue Programm auf KMU in ihrer Wachstums- und in ihrer Internationalisierungsphase ausgerichtet wäre. Mit dieser Zielgruppe würden beim neuen Programm zudem Überschneidungen mit dem europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstrument vermieden. Das Progress-Instrument wurde als Teil der Reaktion der EU auf die zunehmende Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung durch die Krise eingerichtet. Sein Ziel ist, den Zugang zu und die Verfügbarkeit von Mikrofinanzierungen für sozial schwache Gruppen zu verbessern, insbesondere in der Sozialwirtschaft. Das Gleiche gälte für das Nachfolgeprogramm für die Zeit nach 2013, das auf Investitionen in Sozialunternehmen ausgedehnt wird. Außerdem werden die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Bürgschaften im vorgeschlagenen Programm neben solchen Bürgschaftstätigkeiten angewandt, die durch die EU-Strukturfonds finanziert werden. Der Schwerpunkt der Nachfolgeeinrichtung der SMEG liegt auf Bürgschaften im Bereich grenzüberschreitender und von Gebern aus mehreren Ländern bereitgestellter Kredite sowie auf der Verbriefung, im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes. Dadurch ergibt sich ein hohes Maß an Komplementarität mit Programmen wie JEREMIE, die auf die nationale und regionale Ebene ausgerichtet sind.

Eingehend berücksichtigt wird auch die Komplementarität des neuen Programms mit dem vorgeschlagenen Partnerschaftsinstrument. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die EU-Maßnahmen im Außenbereich die in der internen Agenda für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa enthaltene externe Dimension ergänzen.

Um die Ziele des neuen Programms zu erreichen, ist es von erheblicher Bedeutung, dass bei der Gestaltung aller politischen Maßnahmen und Förderprogramme der EU die besonderen Interessen und Umstände der KMU berücksichtigt werden, wie auch in der Mitteilung der Kommission zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen hervorgehoben. Der künftige Finanzrahmen ist daher so konzipiert, dass kleinen Unternehmen die Teilnahme an Förderprogrammen erleichtert wird, beispielsweise durch vereinfachte Vorschriften, geringere Teilnahmekosten, beschleunigte Vergabeverfahren für Finanzhilfen sowie durch die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für die Empfänger von EU-Finanzhilfen.

1.6.      Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

X Vorschlag/Initiative mit befristeter Geltungsdauer

– X       Geltungsdauer: 1.1.2014 bis 31.12.2020

– X       Finanzielle Auswirkungen (Zahlungsermächtigungen) von 2014 bis 2020 (bezüglich Finanzierungsinstrumenten bis 2035)

¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Geltungsdauer

– Umsetzung mit einer Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ,

– Vollbetrieb wird angeschlossen.

1.7.      Vorgeschlagene Methoden der Mittelverwaltung[26]

X Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission

X Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

– X       Exekutivagenturen

– X       von den Europäischen Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[27]

– ¨      nationale öffentliche Einrichtungen beziehungsweise privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

– ¨      Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen von Titel V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind

¨ Mit den Mitgliedstaaten geteilte Verwaltung

¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten

X Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen

Anmerkungen:

Geplant ist, dass die Maßnahme zum Teil direkt von der Kommission und zum Teil indirekt durch Übertragung an Exekutivagenturen verwaltet wird.

Was andere Möglichkeiten zur indirekten Verwaltung anbetrifft, so erwägt die Kommission angesichts der Art der innerhalb des vorgeschlagenen Programms geplanten Maßnahmen und Projekte, auf eine bestehende Exekutivagentur zurückzugreifen. Dies betrifft nur solche Aufgaben, die keine politischen Entscheidungen erfordern.

Eine gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen wie dem Europarat, der OECD, der UNWTO (Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen) und der Europäischen Tourismuskommission (ETC) ist für bestimmte Analyse- und Benchmarking-Tätigkeiten ebenfalls vorgesehen.

Die Finanzinstrumente werden vom Europäischen Investitionsfonds angewandt.

2.         VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1.      Überwachung und Berichterstattung

Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.

Eine kontinuierliche Überwachung der Durchführung des künftigen Programms wird von der Europäischen Kommission sichergestellt, direkt durch die Dienststellen der Kommission oder indirekt durch zwischengeschaltete Stellen wie den EIF und die Exekutivagenturen, die eventuell mit der Durchführung von Teilen des Programms beauftragt werden. Die Kommission erstellt einen jährlichen Überwachungsbericht, in dem die Effizienz und Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Abwicklung, Ergebnisse und, falls möglich, ihrer Auswirkungen untersucht werden und auf dessen Grundlage die politischen Prioritäten und die Finanzierungsschwerpunkte gegebenenfalls angepasst werden. Die Leistungsmessung erfolgt nach Maßgabe eines einheitlichen Indikatorensatzes.

Das Überwachungs- und Evaluierungssystem ist zum Großteil auf dem aktuellen Programm aufgebaut; allerdings werden einige Verbesserungen beim Datenerhebungs- und -analysesystem sowie beim Evaluierungs- und Überwachungsansatz vorgenommen (aufgrund der Empfehlungen aus der Evaluierung des aktuellen Programms):

– Aufstellung einer neuen Reihe spezieller Indikatoren und von Überwachungsmechanismen;

– Querverweise auf Kernindikatoren der Strategie Europa 2020, um die Programmverwaltung zu steuern und um den Überwachungsprozess auch für Europa 2020 zu nutzen;

– Anwendung kontrafaktischer Methodik, bei der gegebenenfalls Stichproben von Empfängern mit einer ähnlichen Gruppe von Nichtempfängern verglichen werden, um die Auswirkungen des Programms auf die vorgeschlagenen Indikatoren von den Auswirkungen einer veränderten Wirtschaftslage zu unterscheiden;

– gegebenenfalls Nutzung thematischer Evaluierungen der verschiedenen Teile des künftigen Programms.

Das neue Programm wird einer Zwischenbewertung und einer Ex-post-Evaluierung unterzogen, um die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele und die Ergebnisse zu bewerten. Die Zwischenbewertung wird bis Ende 2017 abgeschlossen, damit die Ergebnisse in die Vorbereitung eines Nachfolgeinstruments für das Programm einfließen können. Die Ex-post-Evaluierung findet innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Programms statt.

2.2.      Verwaltungs- und Kontrollsystem

2.2.1.   Ermittelte Risiken

Die im Programm vorgesehenen Mittel werden in Form von Finanzinstrumenten, als Finanzhilfen oder im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens verwendet. Diese Ausgabenarten sind alle mit verschiedenen Risiken verbunden. Bei Audits des Europäischen Rechnungshofs und Ex-post-Audits der Kommission wurden folgende Hauptrisiken festgestellt, die auch für dieses Programm relevant sein könnten:

Bei Finanzierungsinstrumenten bestehen die größten Risiken im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit (von internationalen Finanzmittlern (IFI) und Endempfängern), der Vertragstreue (mangelnde Übernahme der Anforderungen der Kommission in die Vertragsunterlagen), der Ordnungsmäßigkeit der Verfahren (Nichtbeachtung der von der Kommission vorgesehenen Verfahren) und der Leistungserfüllung (vorbestimmte Ziele werden nicht erreicht).

Im Hinblick auf diese Risiken werden folgende Faktoren berücksichtigt:

· Wesentliche Aspekte des Verwaltungs- und Kontrollprozesses werden von den IFI übernommen.

· Die Kommission ist in erheblichem Maße auf die Verwaltungskontrollsysteme der IFI angewiesen.

· Es ist wichtig, entlang der gesamten Durchführungskette ein angemessenes Kontrollniveau mit klaren Zuständigkeiten für alle Beteiligten sicherzustellen.

· Die zentrale Ex-ante-Überprüfung des Finanzreferats der GD betrifft lediglich Haushaltsvorgänge mit den IFI und ist nicht projektspezifisch.

Bei Finanzhilfen besteht aufgrund der komplexen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben und der relativ begrenzten Finanzverwaltungskenntnisse mancher Empfänger (KMU) möglicherweise ein hohes Risiko falsch angegebener Ausgaben (z. B. Ausgaben für geschäftsführende Eigentümer von KMU, die nicht tatsächlich entstanden sind).

Da keine vollständige Datenbank mit Informationen über Empfänger, Projekte und angegebene Ausgaben vorhanden ist, könnte es schwierig sein, risikobehaftete Empfänger und mögliche Mehrfachanträge auf Erstattung derselben Ausgaben oder andere Unregelmäßigkeiten aufzudecken, so dass keine wirkungsvolle Betrugsbekämpfung vorliegt.

Im öffentlichen Beschaffungswesen könnten nicht entdeckte Fehler oder nicht klargestellte Ungenauigkeiten in Ausschreibungen und dazugehörigen Leistungsbeschreibungen zu einer schlechten Vertragsausführung führen.

2.2.2.   Vorgesehene Kontrollen

Für die obengenannten Risiken sind verschiedene Kontrollmethoden geplant.

1. FINANZINSTRUMENTE

Informationen zum Aufbau des internen Kontrollsystems

Für Finanzinstrumente ist ein Verwaltungs- und Kontrollsystem vorgesehen, das auf folgenden Maßnahmen beruht:

– Ex-ante-Bewertung der IFI;

– risikobasierte Überwachung, auch auf der Grundlage eines vereinheitlichten Berichterstattungsverfahrens;

– vorbeugende Maßnahmen durch geeignete Anforderungen in Bezug auf Förderfähigkeit, Vertragstreue, Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Leistungserfüllung;

– vertragliche Rechtsbehelfe, die bei fehlerhafter Ausführung in Bezug auf Förderfähigkeit, Vertragstreue, Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Leistungserfüllung Korrekturmaßnahmen zulassen;

– Ex-ante-Kontrollen bei Zahlungen der GD an das Treuhandkonto eines IFI;

– Angleichung von Zinsmaßnahmen;

– Mitwirkung bei der Steuerung;

– Zugangsrechte zwecks Audits im Hinblick auf IFI, nachgeordnete Mittler und Endempfänger;

– ein vollständiger Prüfpfad für die gesamte Durchführungskette;

– Ordnungsmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsaudits durch Bedienstete der Kommission;

– integrierte Testierung unter Berücksichtigung des Systems interner Kontrollen und Audits der IFI und der nachgeordneten Mittler im Hinblick auf die Anforderungen bezüglich Förderfähigkeit, Vertragstreue, Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Leistungserfüllung;

– durch externe Auditoren kontrollierte Jahresabschlüsse;

– jährlich abzugebende Zuverlässigkeitserklärungen der IFI.

Der planmäßige Ablauf der Verfahren wird durch mehrere Informationskanäle gewährleistet:

– Kenntnis der Leitungsebene über die Beschaffenheit der internen Kontrollsysteme der GD, beruhend auf den Erfahrungen aus der täglichen Arbeit;

– die förmlichen Aufsichts-, Nachbereitungs- und Überwachungsmaßnahmen der GD;

– die Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der internen Kontrollsysteme („Mindestanforderungen voll erfüllt“);

– die Ergebnisse der Risikobewertung;

– die Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen einschließlich gemeldeter Ausnahmen und Schwächen der internen Kontrollen;

– die Ergebnisse der externen Rechnungsprüfungen bei der GD;

– die Audits und Beratungen durch die interne Auditstelle der GD;

– Evaluierungen der Programme durch externe Bewerter.

Audits durch die interne Auditstelle, den Internen Auditdienst oder den Europäischen Rechnungshof ermöglichen weitere Rückschlüsse auf die Eignung des Kontrollsystems.

Abschätzung von Kosten und Nutzen im Rahmen des Kontrollsystems

Es wurde festgestellt, dass die vorgesehenen Kontrollen im Allgemeinen mit der Definitionen interner Kontrollen gemäß dem COSO-Modell als ein „Prozess, der ausreichende Gewähr für das Erreichen der Ziele in den Bereichen Effektivität und Effizienz von Operationen, Zuverlässigkeit der vorgelegten Abschlüsse sowie Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften bieten soll“ vereinbar sind. Die Kosten der Kontrollen beruhen auf umfassenden Schätzungen und decken sämtliche direkt oder indirekt mit der Überprüfung der Rechte der IFI, der Finanzmittler und der Endempfänger sowie der Rechtmäßigkeit der Ausgaben zusammenhängenden Aktivitäten ab. Wenn möglich, werden sie entlang der verschiedenen Leitungsstufen und im Einklang mit der Beschreibung des vorgesehenen Kontrollsystems detailliert aufgeführt.

Anpassungen zur Berücksichtigung erwarteter Änderungen am neuen Vorschlag schließen Daten für folgende wesentliche Änderungen ein:

a) Klarstellung der anwendbaren Regeln im Rahmen der Eigenkapital- und der Verschuldungsplattform sowie verstärkte Präventivmaßnahmen durch die Aufstellung geeigneter Anforderungen;

b) Angleichung von Zinsmaßnahmen und anderen vertraglichen Rechtsbehelfen, die bei fehlerhafter Erfüllung der Anforderungen Korrekturmaßnahmen zulassen.

Erwartetes Risiko der Nichteinhaltung der anzuwendenden Vorschriften

Beim vorgesehenen Kontrollsystem bleibt das erwartete Risiko der Nichteinhaltung (das erwartete Risiko nicht rechtmäßiger oder nicht ordnungsgemäßer Vorgänge bei den Transaktionen) auf Mehrjahresbasis unter 2 %, allerdings mit geringeren Kosten, da die Häufigkeit und die Auswirkungen durch die zusätzlichen Maßnahmen abgeschwächt werden.

Die Fehlerquote dürfte durch die Klarstellung der anwendbaren Regeln einschließlich der SMART-Anforderungen, die weitere Stärkung vertraglicher Rechtsbehelfe und die zunehmende Zinsangleichung sinken.

2. FINANZHILFEN

Es ist geplant, dass ein bedeutender Teil des Haushalts dieses Programms auf dem Wege der zentralen indirekten Verwaltung vollzogen wird, d. h. durch Exekutivagenturen.

Informationen zum Aufbau des internen Kontrollsystems

Die derzeitige interne Kontrolle stützt sich auf die Durchführung der internen Kontrollstandards der Kommission, die Verfahren für die Auswahl der besten Projekte und deren Umsetzung in Rechtsinstrumente, auf das Projekt- und Vertragsmanagement während des gesamten Projektzyklus, Ex-ante-Prüfungen der Forderungen einschließlich des Empfangs von Auditbescheinigungen, Ex-ante-Bescheinigungen der Kostenmethodik, Ex-post-Audits und Korrekturen sowie Evaluierungen.

Die Unterlagen zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthalten ausführliche Anweisungen zu Förderfähigkeitsregeln, besonders zu den häufigsten Fehlern bei Personalkosten. Die Empfänger sind aufgefordert, bereits bei der Einreichung eines Vorschlags die vorgesehenen Kosten ausreichend detailliert anzugeben, so dass eine Ex-ante-Überprüfung und die Aufdeckung möglicher Fehler oder Missverständnisse und gegebenenfalls Änderungen bei der Durchführung oder eine Anpassung der Finanzhilfevereinbarung möglich sind. Dadurch erhöht sich die Rechtssicherheit der Empfänger beträchtlich und sinkt die Gefahr von Fehlern erheblich.

Es werden Ex-post-Kontrollen durchgeführt, um die repräsentative durchschnittliche Fehlerquote zu ermitteln, die trotz Schulungen, Ex-ante-Prüfungen und Korrekturen bleibt. Die Strategie für die Ex-post-Audits der Ausgaben unter dem Programm beruht auf der Buchprüfung der Transaktionen entsprechen der Definition des wertbezogenen Stichprobenverfahrens, ergänzt durch eine risikoabhängige Stichprobe. Die Strategie für die Ex-post-Audits hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit wird durch eine intensivere operative Evaluierung und eine Betrugsbekämpfungsstrategie ergänzt (siehe Punkt 2.3).

Abschätzung von Kosten und Nutzen im Rahmen des Kontrollsystems

Einerseits ist die Attraktivität des Programms durch eine Reduzierung des mit Kontrollen verbundenen Aufwands für Empfänger zu steigern (mehr Vertrauen und höheres Risiko durch Pauschalfinanzierungen, Pauschalsätze und Einheitskosten), andererseits ist zu gewährleisten, dass die Quote der nicht korrigierten Fehler so niedrig bleibt wie mit vertretbarem Aufwand möglich; hier muss eine ausgewogene Lösung gefunden werden.

Die GD ENTR richtet ein kostengünstiges internes Kontrollsystem ein, bei dem das Fehlerrisiko im Verlaufe des mehrjährigen Ausgabenzeitraums mit ausreichender Gewähr jährlich im Bereich von 2-5 % liegt; Ziel ist dabei letztlich, dass die Restfehlerquote am Ende der mehrjährigen Programme so nah wie möglich an 2 % liegt, d. h. sobald die finanziellen Auswirkungen sämtlicher Audits sowie Korrektur- und Rückforderungsmaßnahmen berücksichtigt sind.

Durch die Auditstrategie sollen das Fehlerrisiko so redlich und zuverlässig wie möglich aufgezeigt und Betrugsanzeichen effektiv und wirkungsvoll untersucht werden. Ex-ante-Prüfungen der Vorschläge vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung und die Klarstellung der Förderfähigkeitsregeln sollten die Zeit bis zur Vertragsunterzeichnung nicht wesentlich verlängern. Die bevollmächtigten Anweisungsbefugten berichten jährlich über die Kosten und den Nutzen der Kontrollen, und die Kommission berichtet im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Rechtsetzungsbehörde über das erreichte Ausmaß der Nichteinhaltung.

Erwartetes Risiko der Nichteinhaltung der anzuwendenden Vorschriften

A. Derzeitige Fehlerquellen

Auf der Grundlage der bisherigen Ergebnisse lassen sich wiederholt auftretende Fehler in Bezug auf die folgenden Aspekte feststellen:

· Personalkosten: Anrechnung durchschnittlicher oder im Haushalt veranschlagter Kosten (anstelle tatsächlicher Kosten), mangelnde Erfassung der auf das Programm verwendeten Zeit, Anrechnung nicht zuschussfähiger Ausgaben (Ausgaben für geschäftsführende Eigentümer von KMU);

· sonstige direkte Kosten: regelmäßig auftretende Fehler sind die Vergabe von Unteraufträgen ohne vorherige Genehmigung, die Nichtbeachtung von Bestimmungen hinsichtlich des Kosten-/Nutzenverhältnisses usw.;

· indirekte Kosten: in einigen Fällen handelt es sich bei den indirekten Kosten um einen pauschalen Prozentsatz direkter Kosten und das bedeutet, dass sich der in den indirekten Kosten enthaltene Fehler proportional zu dem in den direkten Kosten enthaltenen Fehler verhält.

B. Vorgeschlagene Möglichkeiten für eine Vereinfachung

Die Vereinfachungsmaßnahmen, die in der alle drei Jahre erfolgenden Überarbeitung der Haushaltsordnung vorgesehen sind, werden sich für das Programm nutzbringend auswirken. In diesem Rahmen wird die Kommission von der Möglichkeit Gebrauch machen, Vereinfachungsmaßnahmen zu beschließen, beispielsweise die Anwendung von Einheitskosten für geschäftsführende Eigentümer von KMU oder von Pauschalsätzen für Personalkosten im Einklang mit den Rechnungsführungsgrundsätzen der Empfänger.

C. Beitrag zur Kontrolle der Änderungen in Bezug auf die Verringerung der erwarteten Nichteinhaltung

Ausgangspunkt ist der Status quo auf der Grundlage der bisher durchgeführten CIP‑Audits von Finanzzuschüssen. Die Fehlerrate, die bei derzeit laufenden CIP-Audits festgestellt wurde, liegt bei rund 5 %. Ausgehend von den Annahmen, dass

– die Empfänger von Zuschüssen im Rahmen des künftigen Programms für die Wettbewerbsfähigkeit und für KMU die gleichen sind wie jene, die am CIP-Programm teilgenommen haben, und dass

– bei einem Drittel der Fehlerquellen davon ausgegangen werden kann, dass sie unter Punkt B fallen,

wird erwartet, dass die in der Haushaltsordnung enthaltenen Vereinfachungsmaßnahmen zu einer Verringerung der Fehlerrate führen werden. Eine weitere Verringerung der Fehler wird von der Ex-ante- Klärung der Förderfähigkeitsregeln erwartet.

Fazit: Unter Berücksichtigung aller oben genannten Maßnahmen besteht das eigentliche Ziel letztendlich darin, am Ende des Programmzeitraums eine Restfehlerquote zu erreichen, die so nahe wie möglich an 2 % herankommt.

Diese Szenario stützt sich auf die Annahme, dass die Vereinfachungsmaßnahmen im Verlauf der Beschlussfassung nicht wesentlich geändert werden.

3. Öffentliches VERGABEWESEN

Durch die interne Kontrolle, die sich auf die Durchführung der internen Kontrollstandards der Kommission, auf öffentliche Beschaffungsverfahren für die Auswahl der besten Vorschläge und das projektbegleitende Vertragsmanagement und auf Ex-ante-Prüfungen von Rechnungs- und Zahlungsbescheinigungen stützt, sollen Restfehlerquoten von über 2 % vermieden werden.

2.3.      Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind.

Im Rahmen der Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission[28] hat die DG ENTR mit Hilfe von OLAF mittels Konsultierung und Teilnahme am Betrugsverhütungs- und -aufdeckungsnetz von OLAF ihre eigene Betrugsbekämpfungsstrategie entworfen, die Maßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung von Betrug und Unregelmäßigkeiten sowohl nach innen als auch gegenüber Vertragspartnern und Begünstigten umfasst. Diese Betrugsbekämpfungsstrategie wird jedes Jahr aktualisiert.

Insbesondere im Hinblick auf Finanzhilfen sieht der Aktionsplan der DG ENTR für die Betrugsbekämpfungsstrategie die Schaffung eines Zentralregisters aller Begünstigen (Koordinatoren, Partner, Unterauftragnehmer und andere Akteure) und Projekte (Berichte und Kostenabrechnungen) vor. Diese Datenbank wird im Zusammenspiel mit dem geplanten Erwerb wirkungsvoller Datenanalysetools zur Entdeckung von Betrugsindikatoren oder „red flags“ („rote Flaggen“) ihre Kontrollaufgaben und Auditkapazitäten erheblich stärken.

Um das Know-how und die Kapazität zur Durchführung von wirksamen präventiven Kontrollen zu verstärken, ist im Aktionsplan der DG ENTR für die Betrugsbekämpfung vorgesehen, spezielle Schulungen und Leitfäden anzubieten. Außerdem wird eine Kontrollstrategie zur Bewertung der finanziellen und technischen Kapazität der Begünstigten entwickelt und durchgeführt sowie eine Risikokategorisierung der Begünstigten anhand von Betrugsindikatoren, der Erfassung in IT-Instrumenten und der Setzung von Flags hinsichtlich Ex-ante- und Ex-post-Audits.

Zusätzlich werden Auditverfahren und -leitfäden für risikobasierte Ex-post-Audits entwickelt, die sich auf mögliche Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten konzentrieren. Diese Betrugsbekämpfungsstrategie wird ferner besser auf die Normen der internen Kontrolle zugeschnitten - insbesondere im Zuge der Risikobewertung - sowie auf die Betrugsbekämpfungsstrategien anderer GDs und nachgeschalteter Organisationen.

Bezüglich der Finanzinstrumente sorgt die Kommission dafür, dass die Vertragsunterlagen mit den IFI Maßnahmen zur Verhütung von Betrug, Korruption und anderen rechtswidrigen Handlungen und eine Verpflichtung der IFI enthalten, diese Maßnahmen in ihre Verträge mit den ausgewählten Finanzmittlern sowie in ihre Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu übernehmen, z. B. durch Überwachungstätigkeiten, die sich auf zuvor festgelegte Anforderungen der Kommission stützen.

3.         GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

3.1.      Betroffene Rubriken(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

· Neu zu schaffende Haushaltslinien (Richtwerte)

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Rubrik 1 || GM || von EFTA-Ländern || von Kandidatenländern || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung

[1] || Operative Ausgabenlinie: 02 02 01 Programm zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und für KMU || GM || ja || ja || ja || nein

[1] || Verwaltungsausgabenlinie(n) || NGM || ja || ja || ja || nein

3.2.      Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

3.2.1.   Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens 1 || Nummer || [Bezeichnung………..………………………………………………………….]

GD: ENTR || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Nach 2020 || INSGESAMT

Ÿ Operative Mittel || || || || || || || || ||

Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1) || 213,600 || 256,000 || 300,500 || 346,000 || 393,500 || 441,000 || 492,400 || || 2443,000

Zahlungen || (2) || 110,240 || 235,240 || 287,240 || 311,240 || 327,240 || 368,240 || 439,240 || 364,320 || 2443,000

Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[29] || 02.0104 || (3) || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 12,000 || 12,000 || || 79,000

Mittel INSGESAMT für die GD ENTR || Verpflichtungen || =1+3 || 224,600 || 267,000 || 311,500 || 357,000 || 404,500 || 453,000 || 504,400 || || 2522,000

Zahlungen || =2 +3 || 121,240 || 246,240 || 298,240 || 322,240 || 338,240 || 380,240 || 451,240 || 364,320 || 2522,000

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 213,600 || 256,000 || 300,500 || 346,000 || 393,500 || 441,000 || 492,400 || || 2443,000 ||

Zahlungen || (5) || 110,240 || 235,240 || 287,240 || 311,240 || 327,240 || 368,240 || 439,240 || 364,320 || 2443,000 ||

Ÿ Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 11,000 || 12,000 || 12,000 || || 79,000 ||

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK <1> des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 224,600 || 267,000 || 311,500 || 357,000 || 404,500 || 453,000 || 504,400 || || 2522,000 ||

Zahlungen || =5+ 6 || 121,240 || 246,240 || 298,240 || 322,240 || 338,240 || 380,240 || 451,240 || 364,320 || 2522,000 ||

||

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || „Verwaltungsausgaben“

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT

GD: ENTR ||

Ÿ Personalausgaben || 18,764 || 19,140 || 19,522 || 19,913 || 20,311 || 20,717 || 21,131 || 139,498

Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,086 || 0,088 || 0,089 || 0,091 || 0,093 || 0,095 || 0,097 || 0,639

|| || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 GD ENTR[30] des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 18,850 || 19,228 || 19,611 || 20,004 || 20,404 || 20,812 || 21,228 || 140,137

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Nach 2020 || INSGESAMT

Mittel INSGESAMT unter Rubrik 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 243,450 || 286,228 || 331,111 || 377,004 || 424,904 || 473,812 || 525,628 || || 2662,137

Zahlungen || 140,090 || 265,468 || 317,851 || 342,244 || 358,644 || 401,052 || 472,468 || 364,320 || 2662,137

3.2.2.   Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

– ¨      Für den Vorschlag / die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt

– X       Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Ziele und Outputs[31] ò || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT

|| OUTPUT

|| Art der Outputs[32] || Durchschnittskosten der Outputs || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Zahl der Outputs || Kosten || Gesamtanzahl der Outputs || insgesamt

|| EINZELZIEL 1: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der EU || || || || || || || || || || || || || || || ||

|| Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas || Studien, Folgenabschätzungen, Bewertungen, Konferenzen || 0,250 || 54 || 13,500 || 55 || 13,750 || 57 || 14,250 || 58 || 14,500 || 60 || 15,000 || 61 || 15,250 || 62 || 15,500 || 407 || 101,680

|| Entwicklung der KMU-Politik und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU || Sitzungen, Berichte, Datenbanken || 0,075 || 98 || 7,350 || 98 || 7,350 || 122 || 9,150 || 124 || 9,300 || 128 || 9,600 || 138 || 10,350 || 152 || 11,400 || 860 || 64,480

|| Tourismus || Projekte, Preise, Erhebungen, Veranstaltungen || 1,000 || 9 || 9,000 || 12 || 12,000 || 16 || 16,000 || 19 || 19,000 || 22 || 22,000 || 25 || 25,000 || 28 || 28,000 || 131 || 131,440

||  Neue Unternehmenskonzepte für Verbrauchsgüter || Projekte zur Markteinführung || 1,000 || 8 || 8,000 || 9 || 9,000 || 11 || 11,000 || 13 || 13,000 || 14 || 14,000 || 15 || 15,000 || 17 || 17,000 || 87 || 86,800

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || || 384,400

|| EINZELZIEL 2: Förderung unternehmerischer Initiative || || || || || || || || || || || || || || || ||

|| Förderung unternehmerischer Initiative || Studien, Kampagnen, Veranstaltungen || 0,5 || 5 || 2,500 || 6 || 3,000 || 5 || 2,500 || 6 || 3,000 || 6 || 3,000 || 6 || 3,000 || 7 || 3,500 || 41 || 20,720

|| Anzahl der Austausche || 0,007 || 600 || 4,200 || 720 || 5,040 || 1300 || 9,100 || 1400 || 9,800 || 1650 || 11,550 || 1770 || 12,390 || 2000 || 14,000 || 9440 || 66,080

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || || || || || || || || || || || || || || || || 86,800

|| EINZELZIEL 3: Verbesserung des Zugangs zu Finanzen für die KMU || || || || || || || || || || || || || || || ||

Finanzinstrumente || Anzahl der Empfänger unter den KMU (Kreditbürgschaften) || 0,004 || 7500 || 30,000 || 17 000 || 68,000 || 27 000 || 108,000 || 31 000 || 124,000 || 31 000 || 124,000 || 31 000 || 124,000 || 42 000 || 168,000 || 186500 || 746,320

|| Kreditvolumen (in Mio. EUR) || || 1 071 || || 2 201 || || 3 384 || || 3 995 || || 4 065 || || 4 119 || || 5 420 || || 24255 ||

|| Anzahl der Empfänger unter den KMU (Risikokapital) || 1, 220 || 10 || 12,200 || 30 || 36,600 || 46 || 56,120 || 85 || 103,700 || 115 || 140,300 || 140 || 170,800 || 140 || 170,800 || 566 || 690,000

|| Mio. EUR mobilisiert (Risikokapital) || || 103 || || 343 || || 686 || || 1 064 || || 1 445 || || 1 817 || || 1 869 || || 7 327 ||

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || || || || || || || || || || || || || || || || 1436,320

|| EINZELZIEL 4: Verbesserung des Marktzugangs || || || || || || || || || || || || || || || ||

|| Enterprise Europe Network || Vorschläge für Partnerschaften || 0,005 || 5732 || 28,660 || 5821 || 29,105 || 5923 || 29,615 || 6040 || 30,200 || 6106 || 30,530 || 6336 || 31,680 || 6540 || 32,700 || 42 498 || 212,500

|| KMU, die Unterstützungsdienste erhalten (pro 1000 KMU) || 0,065 || 403 || 26,195 || 418 || 27,170 || 438 || 28,47 || 458 || 29,77 || 488 || 31,720 || 508 || 33,020 || 539 || 35,035 || 3252 || 211,380

|| Unterstützung für KMU im Ausland || Studien || 0,250 || 10 || 2,500 || 12 || 3,000 || 15 || 3,750 || 14 || 3,500 || 15 || 3,750 || 18 || 4,500 || 20 || 5,000 || 104 || 25,951

|| || KMU-Zentren, KMU-Helpdesks || 1,000 || 5 || 5,000 || 6 || 6,000 || 7 || 7,000 || 9 || 9,000 || 10 || 10,000 || 11 || 11,000 || 12 || 12,000 || 60 || 60,000

|| || Plattformen, Veranstaltungen, Werbemaßnahmen || 0,200 || 6 || 1,200 || 6 || 1,300 || 8 || 1,600 || 10 || 1,900 || 10 || 2,000 || 12 || 2,400 || 13 || 2,600 || || 13,249

|| Unterstützung für internationale industrielle Zusammenarbeit || Workshops, Sitzungen || 0,200 || 5 || 1,000 || 7 || 1,400 || 8 || 1,600 || 9 || 1,800 || 10 || 2,000 || 11 || 2,200 || 12 || 2,400 || 62 || 12,400

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 4 || || || || || || || || || || || || || || || || 535,480

|| GESAMTKOSTEN || || 213,600 || || 256,000 || || 300,500 || || 346,000 || || 393,500 || || 441,000 || || 492,400 || || 2443,000

3.2.3.   Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

3.2.3.1.            Übersicht/Zusammenfassung

– ¨      Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

– X       Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INS-GESAMT

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || 18,764 || 19,140 || 19,522 || 19,913 || 20,311 || 20,717 || 21,131 || 139,498

Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,086 || 0,088 || 0,089 || 0,091 || 0,093 || 0,095 || 0,097 || 0,639

Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 18,850 || 19,228 || 19,611 || 20,004 || 20,404 || 20,812 || 21,228 || 140,137

Außerhalb der RUBRIK 5[33] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || || || || || || || ||

Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

INSGESAMT || 18,85050 || 19,228 || 19,611 || 20,004 || 20,404 || 20,812 || 21,228 || 140,137

3.2.3.2.            Erwarteter Personalbedarf

– ¨      Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

– X       Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

Schätzung in Vollzeitäquivalenten

|| Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020

Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamtinnen/Beamte und Bedienstete auf Zeit) ||

XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 110 || 110 || 110 || 110 || 110 || 110 || 110

XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || ||

XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || ||

10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || ||

Ÿ Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten: VZE)[34] ||

XX 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || 58 || 58 || 58 || 58 || 58 || 58 || 58

XX 01 02 02 (CA, INT, JED, LA und SNE in den Delegationen) || || || || || || ||

XX 01 04 yy[35] || am Sitz[36] || || || || || || ||

|| in den Delegationen || || || || || || ||

XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || || || ||

10 01 05 02 (CA, INT, SNE der direkten Forschung) || || || || || || ||

Sonstige Haushaltslinie (bitte angeben) || || || || || || ||

INSGESAMT || 168 || 168 || 168 || 168 || 168 || 168 || 168

XX steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich.

Der Personalbedarf wird durch das der Maßnahme bereits zugewiesene Personal der GD oder durch GD-interne Personalumsetzungen gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden können. Die GD ENTR beabsichtigt einen teilweisen Externalisierungsprozess in eine bestehende Exekutivagentur. Die Beträge und Unterstellungen werden je nach den Ergebnissen des Externalisierungsprozesses gegebenenfalls angepasst.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete ||

Externes Personal ||

3.2.4.   Vereinbarkeit mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen

– X       Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem Vorschlag der Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014-2020, KOM(2011) 500 endg., vereinbar.

– ¨      Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.

[…]

– ¨      Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens[37].

Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.

[…]

3.2.5.   Finanzierungsbeteiligung Dritter [noch zu vervollständigen]

– Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || insgesamt

Nichtmitgliedstaaten der EU, die Teilnehmer des Programms sind[38] || || || || || || || ||

Kofinanzierung INSGESAMT || Pm || Pm || Pm || Pm || Pm || Pm || Pm || Pm

3.3.      Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

– X       Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

– ¨      Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

– ¨         auf die Eigenmittel

– ¨         auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Haushaltslinie || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[39]

Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

Artikel …. || || || || || || || ||

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägige(n) Ausgabenlinie(n) an.

[…]

Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

[1]               KOM(2011) 500 endg.

[2]               Mehr als 50 000 unterschiedliche Nutzer des IPR-Webportals und der Dienste für elektronisches Lernen („E-Learning“) während der ersten drei Jahre und mehr als 2 Mio. Zugriffe; über 30 Fortbildungsseminare und interaktive Workshops werden jährlich durchgeführt, davon zwei Drittel in Europa, um den Bedürfnissen von KMU gerecht zu werden.

[3]               Von kleineren Mitgliedstaaten einzeln durchgeführte Studien/Erhebungen hätten einen geringeren europäischen Mehrwert, würden dem gesamteuropäischen Aspekt nicht Rechnung tragen und könnten zu Doppelarbeit in der von anderen Ländern bereits betriebenen Forschung führen.

[4]               Maßnahmen dieser Art erzielen einen höheren Mehrwert und Effekt, wenn sie auf der Grundlage eines unter den Mitgliedstaaten abgestimmten und auf gegenseitiger Ergänzung beruhenden Ansatzes durchgeführt werden; ferner stehen kleineren Mitgliedstaaten in der Regel geringere Ressourcen für die Bewerbung ihrer touristischen Ziele und insbesondere für die Förderung transnationaler Tourismusprodukte zur Verfügung.

[5]               KOM(2011) 500 endg., SEK(2011) 867 - 868 endg. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Haushalt für Europa 2020 – Teil II: Politikbereiche im Überblick.

[6]               Abschlussbericht: Bewertung der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, 12. Mai 2011, http://ec.europa.eu/cip/files/docs/evaluation-of-eaci-may-2011_en.pdf.

[7]               http://ec.europa.eu/cip/files/docs/public-consultation-annex2-to-final-report_en.pdf

[8]               http://ec.europa.eu/enterprise/dg/files/evaluation/final_report_eip_interim_evaluation_04_2009_en.pdf

[9]               http://ec.europa.eu/cip/files/docs/eip-final-evaluation-report_en.pdf

[10]             Die Mittel des Programms sind im Vergleich zum in der Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für Europa 2020“ (KOM(2011) 500) genannten Betrag verringert worden, da Maßnahmen zur Unterstützung der Normung bis zur Höhe von 182 Mio. EUR außerhalb des Programms finanziert werden, um ihre erfolgreiche Gestaltung und wirkungsvolle Durchführung zu bewahren.

[11]             KOM(2010) 2020 endg.

[12]             KOM(2010) 614 endg.

[13]             KOM(2008) 394 endg.

[14]             KOM(2011) 78 endg.

[15]             KOM(2011) 398 endg.

[16]             ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36.

[17]             Eurobarometer zum Unternehmertum 2009.

[18]             KOM(2010) 352 endg.

[19]             ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[20]             ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13.

[21]             ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.

[22]             Diese Indikatoren beziehen sich auf Entwicklungen im Bereich der Unternehmens- und Industriepolitik. Die Kommission ist nicht alleinig für die Erreichung der betreffenden Ziele verantwortlich. Eine Reihe von anderen Faktoren, auf die die Kommission keinen Einfluss hat, wirken sich ebenfalls auf die Ergebnisse in diesem Bereich aus.

[23]             NEW/REW basierend auf den LSK, ohne Berücksichtigung von Währungsschwankungen (NEW = nominaler effektiver Wechselkurs; REW = realer effektiver Wechselkurs; LSK = Lohnstückkosten).

[24]             ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: Activity-Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung.

[25]             Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

[26]             Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html

[27]             Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der Haushaltsordnung.

[28]             KOM(2011) 376 vom 24.6.2011.

[29]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), Exekutivagenturen (ohne Berücksichtigung möglicher zusätzlicher Externalisierungen), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[30]             Die GD ENTR beabsichtigt einen teilweisen Externalisierungsprozess in eine bestehende Exekutivagentur. Die Beträge und Unterstellungen werden je nach den Ergebnissen des Externalisierungsprozesses gegebenenfalls angepasst. Die “sonstigen Verwaltungsausgaben” decken die Finanzierung der vorgeschriebenen Ausschusssitzungen.

[31]             Die Aufteilung (Richtwert) der operativen Mittel und die sich daraus ergebende Verteilung der Haushaltsmittel auf die vorgeschlagenen Maßnahmen hängt von der Art der vorgesehenen Maßnahmen ab: Beispielsweise handelt es sich bei den Maßnahmen zur Entwicklung der KMU-Politik und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU um politische Entwicklungen, die sich auf Studien und Veranstaltungen stützen, die im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens umgesetzt werden und die vergleichsweise billiger sind als die im Bereich des Tourismus und der Verbrauchsgüter beabsichtigten Maßnahmen, für die Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen erforderlich werden.

[32]             Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute Straßenkilometer…)

[33]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen/Maßnahmen der EU (vormals BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[34]             CA = Vertragsbediensteter (Contract Agent), INT = Leiharbeitskräfte (“Intérimaire“), JED = Delegations-Nachwuchsexperte (Jeune Expert en Délégation), LA = Örtlicher Bediensteter (Local Agent), SNE = Abgeordneter nationaler Sacherverständiger (Seconded National Expert).

[35]             Teilobergrenze für aus den operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).

[36]             Insbesondere Strukturfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Fischereifonds (EFF).

[37]             Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[38]             Das Programm steht unter bestimmten Bedingungen und gegen Zahlung eines Finanzbeitrags in das Programm Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern und in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern zur Teilnahme offen (siehe Artikel 5).

[39]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.

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