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Document 42009X0124(01)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

OJ C 18, 24.1.2009, p. 6–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 18/6


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

(2009/C 18/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

1.

Der Rat hat am 12. November 2002 eine Entschließung zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (1) gebilligt. Diese Entschließung diente in der Folge als Grundlage für die Erklärung, die die für berufliche Bildung zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten, der EFTA/EWR- und der Bewerberstaaten sowie die Kommission und die europäischen Sozialpartner auf ihrer Tagung vom 29./30. November 2002 in Kopenhagen als Strategie zur Verbesserung der Leistung, der Qualität und der Attraktivität der beruflichen Bildung angenommen haben (allgemein als „Kopenhagen-Prozess“ bezeichnet).

2.

Im Rahmen einer ersten Überprüfung der Umsetzung des Prozesses am 14. Dezember 2004 (2) in Maastricht wurde insbesondere festgestellt, dass Fortschritte bei der Entwicklung einer Reihe gemeinsamer Instrumente und Grundsätze zu verzeichnen sind, und wurde der Prozess eng mit der Lissabon-Strategie und dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung“ verknüpft. Bei einer zweiten Überprüfung am 5. Dezember 2006 (3) in Helsinki wurde mit Nachdruck betont, dass die Dynamik aufrechtzuerhalten ist und die kontinuierliche Anwendung der vereinbarten Grundsätze und Instrumente sichergestellt werden muss.

3.

In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (4) wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten die Vermittlung solcher Kompetenzen als Teil ihrer Strategien für lebensbegleitendes Lernen ausbauen, um allen jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, solche Kompetenzen zu entwickeln, die eine ausreichende Grundlage für das weitere Lernen sowie das Arbeitsleben bilden.

4.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (5) wird bekräftigt, dass die Qualität der vom Europäischen Statistischen System erzeugten Daten weiter verbessert werden muss.

5.

In der Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen (6) wird hervorgehoben, dass dringend die künftigen Qualifikationsanforderungen antizipiert werden müssen, um Menschen für neue Beschäftigungen in der Wissensgesellschaft zu rüsten, und zwar durch die Anpassung des Wissens, der Fähigkeiten und der Kompetenzen an die Bedürfnisse der Wirtschaft und durch die Vermeidung möglicher Qualifikationsdefizite.

6.

In dem Gemeinsamen Fortschrittsbericht 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (7) wird unterstrichen, dass Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung weiter verbessert werden müssen und dass mit der Arbeit an einem aktualisierten strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung begonnen werden sollte.

7.

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 13./14. März 2008 (8) die Prioritäten für den Zeitraum 2008 bis 2010 vorgezeichnet und dabei betont, dass „verstärkte und wirksamere Investitionen in Humankapital und Kreativität in allen Lebensphasen (…) entscheidende Voraussetzungen für Europas Erfolg in einer globalisierten Welt (sind)“. In Anbetracht des zunehmenden Fachkräftemangels in verschiedenen Wirtschaftszweigen hat der Rat die Kommission aufgefordert, unter Berücksichtigung der Auswirkungen des technologischen Wandels und der Bevölkerungsalterung eine umfassende Einschätzung der künftigen Qualifikationserfordernisse in Europa bis zum Jahr 2020 vorzunehmen.

8.

Gemäß der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (9) sollen Mobilität sowie lebenslanges Lernen verbessert werden, indem die Anerkennung der Lernergebnisse zwischen den verschiedenen Bildungssystemen und Ländern erleichtert wird.

9.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung (10) wird empfohlen, auf allen Bildungsebenen größere Synergien zwischen Kenntnissen und Fähigkeiten einerseits und Kreativität und Innovationsfähigkeit andererseits zu schaffen. Darüber hinaus hat der Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009) (11) zum Ziel, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Kreativität auf der Basis des lebenslangen Lernens als Triebkraft für Innovation und als Schlüsselfaktor für die Entwicklung persönlicher, beruflicher, unternehmerischer und sozialer Kompetenzen zu fördern.

10.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Erwachsenenbildung (12) wird anerkannt, dass die Erwachsenenbildung bei der Verwirklichung der Ziele der Lissabonner Strategie eine Schlüsselrolle spielen kann, insbesondere wenn es darum geht, die Anpassung der Arbeitnehmer an den technologischen Wandel zu ermöglichen und den spezifischen Bedürfnissen der älteren Arbeitnehmer und Migranten Rechnung zu tragen —

HEBEN FOLGENDES HERVOR:

1.

Die berufliche Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil des lebenslangen Lernens auf allen relevanten Qualifikationsebenen und sollte eng mit der allgemeinen Aus- und Weiterbildung sowie der Hochschulbildung verzahnt werden. Als Kernstück der Beschäftigungs- und Sozialpolitik steigert die berufliche Bildung nicht nur Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmensleistungen und Innovationsfähigkeit im Rahmen einer globalisierten Wirtschaft, sondern sie trägt auch zu sozialer Gerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt, persönlicher Entwicklung und aktiver Teilhabe am öffentlichen Leben bei.

2.

Um flexible Karrierewege zu eröffnen, die in allen Lebensphasen an die Bedürfnisse der Bürger angepasst werden können, sollten Anstrengungen darauf verwandt werden, alle Formen des Lernens und alle Lernumfelder enger miteinander zu verknüpfen.

3.

Im Bereich der beruflichen Bildung ist die Stärkung von Kreativität und Innovationsfähigkeit von besonderer Bedeutung. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte der Erwerb von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen aktiv gefördert werden.

4.

Um den Erfordernissen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden, sollten duale Systeme — bei denen das Lernen im schulischen Umfeld und das Lernen am Arbeitsplatz miteinander kombiniert werden — gefördert und die Erwachsenenbildung in Unternehmen und an Hochschulen ausgebaut werden.

5.

Die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs sowie der Qualitätslücken und -defizite und darüber hinaus die frühzeitige Gewinnung von Erkenntnissen über neue und sich abzeichnende berufliche Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene sind notwendige Voraussetzungen, um politische Konzepte der beruflichen Bildung umzusetzen, die den Bedürfnissen des Einzelnen, der Gesellschaft und der Wirtschaft Rechnung tragen.

6.

Informations-, Orientierungs- und Beratungsdienste sollten ein kohärentes System bilden, das es den europäischen Bürgern ermöglicht, ihre Lernlaufbahnen und ihre Berufskarrieren so zu gestalten, dass sie sich zeitlebens auf Veränderungen einstellen können.

7.

Um dem Bedarf an hochwertigen Qualifikationen Rechnung zu tragen, sollte die Rolle der Hochschulbildung bei der beruflichen Bildung und bei der Verbesserung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt weiter ausgebaut werden.

8.

Zur Förderung der Mobilität der Erwerbstätigen, der Lernenden und der Lehrenden zwischen den verschiedenen Systemen und den einzelnen Ländern müssen die gemeinsamen europäischen Instrumentarien zur Gewährleistung von Transparenz und zur Anerkennung von Qualifikationen eingeführt werden, wie etwa der Europass, der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) und das künftige Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET).

9.

Die Anwendung der gemeinsamen europäischen Instrumente setzt Mechanismen zur Qualitätssicherung und die praktische Umsetzung des künftigen Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung (EQARF) voraus, die entscheidend sind für die Herausbildung von gegenseitigem Vertrauen und für die gleichzeitige Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung;

STELLEN FOLGENDES FEST:

Im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses wurden ehrgeizige Ziele auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene vorgegeben. Der Prozess hat zu einem signifikanten Wandel in der Politik der einzelnen Staaten und zur Schaffung wichtiger Instrumente zur Gewährleistung der Transparenz, der Anerkennung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen und der Qualität der Systeme geführt.

Auf europäischer Ebene ist es gelungen, durch aktualisierte Arbeitsmethoden die betroffenen Akteure zu sensibilisieren und sie zur Anwendung der verfügbaren Instrumente anzuhalten.

Speziell ist der Europäische Qualifikationsrahmen ein wesentlicher Faktor, um die Entwicklung nationaler Qualifikationssysteme und -rahmen auf der Grundlage von Lernergebnissen zu fördern und zu erleichtern und somit den Status der Berufsbildung zu modernisieren und zu verbessern.

Außerdem hat der Kopenhagen-Prozess dazu beigetragen, die Rolle der beruflichen Bildung bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie mit Blick auf ihre drei Dimensionen — Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt — zu stärken. Entsprechend muss er die Prioritäten des künftigen strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung, in den er sich vollständig einfügt, berücksichtigen.

Dabei sollten die spezifischen Besonderheiten der beruflichen Bildung gewahrt bleiben. In diesem Bereich gibt es eine geteilte Verantwortung, das heißt, dass die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Branchenverbände in sämtlichen Phasen des Prozesses eng eingebunden sind, was eine notwendige Voraussetzung für die Qualität und die Leistungsfähigkeit dieser Bildungsform ist;

BETONEN FOLGENDES:

1.

Es sollte ein Konzept gewählt werden, das eine kohärente und komplementäre Anwendung der verschiedenen Instrumente ermöglicht.

2.

Die Bürger und alle interessierten Kreise müssen eingehend über das gemeinsame Instrumentarium informiert werden, damit sie es leichter nutzen können.

3.

Bei den in diesen Schlussfolgerungen geschilderten Maßnahmen handelt es sich um freiwillige Maßnahmen, die durch Bottom-up-Zusammenarbeit weiterentwickelt werden sollten. Das Instrumentarium kann nur dann erfolgreich entwickelt und eingesetzt werden, wenn sich alle interessierten Kreise dafür engagieren;

VEREINBAREN FOLGENDES:

Die seit 2002 im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses festgelegten Prioritäten und Leitlinien haben nach wie vor Gültigkeit. Mit ihrer Umsetzung muss daher fortgefahren werden, wobei für den Zeitraum 2008 bis 2010 die folgenden vier Maßnahmenachsen zu verfolgen sind:

1.   Einführung der Instrumente und Verfahren der Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung auf nationaler und europäischer Ebene

Insbesondere sollten zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens die Entwicklung der nationalen Qualifikationssysteme und -rahmen auf der Grundlage der Lernergebnisse im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen und die Einführung des künftigen Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) sowie des künftigen Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der berufliche Bildung (EQARF) sichergestellt werden.

Mit Blick darauf sollte Folgendes weiterentwickelt werden:

Pilotprojekte, geeignete Methoden und flankierende Maßnahmen,

Methoden und Instrumente zur Validierung nichtformal und informell erzielter Lernergebnisse in Verbindung mit der Einführung der nationalen Qualifikationsrahmen, des Europäischen, Qualifikationsrahmens und des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung,

Instrumente zur Qualitätssicherung,

die Kohärenz zwischen den verschiedenen Instrumenten.

2.   Steigerung der Qualität und Attraktivität der Systeme der beruflichen Bildung

Erhöhung der Attraktivität der beruflichen Bildung bei allen Zielgruppen

Stärkung des Gewichts der beruflichen Bildung gegenüber Schülern, Eltern, (im Beruf stehenden, arbeitslosen bzw. nicht erwerbsaktiven) Erwachsenen und Unternehmen, beispielsweise indem Leistungswettbewerbe — wie im Rahmen der Euroskills-Initiative — festgeschrieben werden,

Gewährleistung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Maßnahmen der beruflichen Bildung und der diskriminierungsfreien Teilnahme daran und Berücksichtigung der Bedürfnisse der von Ausgrenzung bedrohten Personen oder Personengruppen, insbesondere der Schulabbrecher, Geringqualifizierten und benachteiligten Personen,

Erleichterung des Zugangs zu Informationen sowie zu lebensbegleitenden Orientierungs- und Beratungsdiensten durch die erfolgreiche Umsetzung der Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen (13),

Erleichterung von Bildungswegen, die den Übergang zwischen verschiedenen Qualifizierungsebenen ermöglichen, indem die Verbindungen zwischen allgemeiner Bildung, Berufsbildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung ausgebaut werden.

Förderung der Leistungsfähigkeit und der Qualität der Systeme der beruflichen Bildung

Entwicklung von Mechanismen zur Qualitätssicherung durch Umsetzung der künftigen Empfehlung für einen Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung (EQARF); aktive Beteiligung am europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung im Hinblick auf die Entwicklung gemeinsamer Instrumente sowie Unterstützung bei der Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) durch Förderung des gegenseitigen Vertrauens,

Stärkung der Investitionen in die Aus- und Weiterbildung der Akteure im Bereich der beruflichen Bildung, d.h. der Lehrkräfte, der Ausbilder, der Tutoren und der Berater,

Ausrichtung der Berufsbildungskonzepte an zuverlässigen Nachweisen, untermauert durch fundierte Forschungsarbeiten und Daten, sowie Verbesserung der Statistiksysteme und der statistischen Daten im Bereich der beruflichen Bildung,

Entwicklung nationaler Qualifikationssysteme und -rahmen auf der Grundlage der Lernergebnisse, die leicht verständlich sind und eine hohe Qualität gewährleisten, unter gleichzeitiger Gewährleistung der Kompatibilität mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen,

Förderung von Innovationsfähigkeit und Kreativität im Bereich der beruflichen Bildung und Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Förderung von Kreativität und Innovation durch allgemeine und berufliche Bildung,

Förderung des Fremdsprachenerwerbs unter Anpassung an die Besonderheiten der beruflichen Bildung,

Verbesserung der Durchlässigkeit und der Kontinuität der Bildungswege zwischen den Bereichen der Berufsbildung, der allgemeinen Bildung sowie der Hochschulbildung.

3.   Ausbau der Verbindungen zwischen beruflicher Bildung und Arbeitsmarkt

Folgendes ist anzustreben:

entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13./14. März 2008 und der Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen Weiterentwicklung der Mechanismen zur Prognostizierung des Beschäftigungsangebots und der Qualifikationserfordernisse auf nationaler Ebene und europaweit, um damit potenzielle Qualifikationslücken und -defizite zu identifizieren und dem künftigen Qualifikationsbedarf sowie den künftigen Kompetenzerfordernissen der Wirtschaft und der Unternehmen, insbesondere der KMU, (in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht) gerecht zu werden,

Gewährleistung einer adäquaten Einbindung der Sozialpartner und der Wirtschaftsteilnehmer in den Prozess der Festlegung und der Umsetzung der politischen Konzepte für die berufliche Bildung,

Verbesserung der Orientierungs- und Beratungsdienste, um den Wechsel von der beruflichen Bildung in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern und somit einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Entschließung des Rates vom 28. Mai 2004 über den Ausbau der Politiken, Systeme und Praktiken auf dem Gebiet der lebensbegleitenden Beratung in Europa zu leisten (14); aktive Teilnahme am Europäischen Netzwerk für die Politik der lebensbegleitenden Beratung,

Ausbau der Mechanismen — auch was die (öffentliche und private) Finanzierung anbelangt — zur Förderung der Erwachsenenbildung, insbesondere am Arbeitsplatz und unter spezieller Berücksichtigung der KMU, um zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt beizutragen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen. In diesem Zusammenhang sind die Maßnahmen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Erwachsenenbildung dargelegt sind, umzusetzen,

Entwicklung und Einführung der Systeme zur Validierung und zur Anerkennung der Lernergebnisse im Bereich der nichtformalen und informellen Bildung,

Erhöhung der Mobilität der Personen in Systemen der berufsbezogenen Ausbildung durch Ausbau der bereits bestehenden Gemeinschaftsprogramme zur Mobilitätsförderung, insbesondere für Auszubildende. Die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 zur Mobilität junger Menschen (15) sollten zur Förderung dieses Prozesses beitragen,

Stärkung der Rolle der Hochschulbildung im Rahmen der beruflichen Bildung und Verbesserung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

4.   Ausbau der Modalitäten der europäischen Zusammenarbeit

Verbesserung der Modalitäten der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung, insbesondere durch Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahmen zum wechselseitigen Lernen und Verwertung der Ergebnisse auf Ebene der einzelstaatlichen Politik,

Gewährleistung der Einbeziehung und der öffentlichen Wahrnehmung der beruflichen Bildung im Rahmen der Prioritäten des künftigen strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wobei auf die Abstimmung zwischen beruflicher Bildung und den Konzepten der Schul-, Hochschul- und Erwachsenenbildung zu achten ist; Ausbau der Verbindungen zu den europäischen Konzepten der Mehrsprachigkeits- und der Jugendpolitik,

Festigung des Austauschs und der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen, insbesondere der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dem Europarat, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Das Recht sämtlicher Mitgliedstaaten auf Teilnahme an diesen Arbeiten sollte sichergestellt sein,

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

die den vier genannten Achsen zugeordneten Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten des Kopenhagen-Prozesses für den Zeitraum 2008 bis 2010 durchzuführen, und zwar mittels:

geeigneter öffentlicher und privater Finanzierungsmöglichkeiten unter Nutzung entsprechender EU-Mittel etwa des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie von Darlehen der Europäischen Investitionsbank, um die Reformen auf nationaler Ebene im Einklang mit den Prioritäten der Mitgliedstaaten zu flankieren, und mittels des Programms für lebenslanges Lernen zur Begleitung der wirksamen Anwendung des gemeinschaftlichen Instrumentariums,

Fortsetzung der Arbeiten zur Verbesserung der Abdeckung, der Genauigkeit und der Zuverlässigkeit der Statistiken in der beruflichen Bildung — in enger Zusammenarbeit mit dem Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), der OECD, dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) — und Entwicklung einer ausgeprägteren Berufsbildungskomponente im kohärenten Rahmen der Indikatoren und Benchmarks. Das Recht sämtlicher Mitgliedstaaten auf Teilnahme an diesen Arbeiten sollte sichergestellt sein,

Weiterentwicklung von Aktivitäten zur Prognostizierung des Qualifikationsbedarfs and des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage in enger Zusammenarbeit mit dem Cedefop, der ETF und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound),

Austausch von Informationen mit Drittländern, insbesondere mit den unter die Erweiterungspolitik und die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern.

Hierbei sollte es sich um eine umfassende Zusammenarbeit handeln, an der alle Mitgliedstaaten, die Kommission, die beitrittswilligen Länder, die EFTA-/EWR-Länder und die Sozialpartner beteiligt sind.

Das Cedefop und die ETF werden die Kommission insbesondere bei der Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung und der Berichterstattung über diese Fortschritte weiter unterstützen.

In den Berichten über den künftigen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie über die nationalen Lissabon-Reformprogramme sollte den Fortschritten im Bereich der beruflichen Bildung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.


(1)  ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2.

(2)  Ratsdok. 9599/04.

(3)  ABl. C 298 vom 8.12.2006.

(4)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(5)  ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13.

(6)  ABl. C 290 vom 4.12.2007, S. 1.

(7)  Ratsdok. 5723/08.

(8)  Ratsdok. 7652/08, Nummer 13, S. 9.

(9)  ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 2.

(10)  ABl. C 141 vom 7.6.2008, S. 17.

(11)  Ratsdok. 8935/08.

(12)  ABl. C 140 vom 6.6.2008, S. 10.

(13)  Ratsdok. 15030/08.

(14)  Ratsdok. 9286/04.

(15)  Ratsdok. 16206/08.


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