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Document 42007X1212(01)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. November 2007 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung

OJ C 300, 12.12.2007, p. 6–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 300/6


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. November 2007 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung (1)

(2007/C 300/07)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

GESTÜTZT auf:

1.

die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2000 in Lissabon, in denen betont wurde, dass Investitionen in die Menschen für die Stellung Europas in der wissensbasierten Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, und in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, „Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität der Lehrer zu treffen und attraktive Bedingungen für hoch qualifizierte Lehrer zu schaffen (2);

2.

den Bericht des Rates (Bildung) vom Februar 2001 an den Europäischen Rat über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, in dem hervorgehoben wird, dass sich die Rolle der Lehrer geändert hat; sie vermitteln zwar weiterhin Wissen, wirken aber „auch als Tutoren, die die Lernenden auf ihrem jeweils individuellen Weg zum Wissen leiten“  (3);

3.

Ziel 1.1 des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ — Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung von Lehrkräften und Ausbildern, bei dem herausgestellt wird, wie wichtig es ist, hoch qualifizierte und motivierte Kräfte für den Lehrerberuf zu gewinnen und in diesem Beruf zu halten, die Fähigkeiten zu bestimmen, über die Lehrkräfte verfügen müssen, um die sich wandelnden Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen zu können, die Bedingungen zu schaffen, um Lehrkräfte durch Erstausbildung und berufsbegleitende Fortbildung zu unterstützen, und Bewerber, die über Berufserfahrung auf anderen Gebieten verfügen, für die Laufbahn des Lehrers und Ausbilders zu gewinnen (4);

4.

die Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Aus- und Weiterbildung der im Bereich des lebensbegleitenden Lernens tätigen Lehrer und Ausbilder zu verbessern, damit diese die für die Wissensgesellschaft erforderlichen Lehrbefähigungen erwerben (5);

5.

den gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission vom 26. Februar 2004 über die Fortschritte in Bezug auf die Ziele von Lissabon in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung (6), in dem der Entwicklung gemeinsamer europäischer Grundsätze für die Kompetenzen und Qualifikationen, die Lehrkräfte benötigen, um ihre sich wandelnde Rolle in der Wissensgesellschaft zu erfüllen, Priorität eingeräumt wurde (7);

6.

den gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission vom 23. Februar 2006 über die Fortschritte im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, in dem dargelegt wird, dass „Investitionen in die Schulung von Lehrkräften und Ausbildern und eine Stärkung des Führungspotenzials von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung von entscheidender Bedeutung für eine bessere Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind (8);

7.

die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. November 2006 zu Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, in denen es heißt, dass „die Motivation, die Fähigkeiten und die Kompetenz der Lehrer und Ausbilder, der anderen Lehrkräfte und der Beratungs- und Betreuungsdienste sowie die Qualität der Schulleitung Schlüsselfaktoren für hochwertige Lernergebnisse sind“ und dass „die Bemühungen der Lehrkräfte durch fortlaufende berufliche Weiterbildung unterstützt werden sollten“;

8.

die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. November 2006 zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung, in denen betont wird, dass es hoch qualifizierter Lehrer bedarf, die sich fortlaufend beruflich weiterbilden (9);

9.

den Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens, in dem im Rahmen des Programms Comenius unter anderem das spezielle Ziel der Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung und des Ausbaus ihrer europäischen Dimension vorgesehen ist (10);

10.

die Empfehlung 2006/961/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (11), in der das Mindestmaß an Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen beschrieben wird, über das alle Schüler am Ende ihrer allgemeinen und beruflichen Erstausbildung verfügen sollten, um sich an der Wissensgesellschaft beteiligen zu können, und das angesichts seines Querschnittscharakters mehr Zusammenarbeit und Teamarbeit der Lehrkräfte sowie ein Unterrichtskonzept voraussetzt, das die traditionellen Fächergrenzen überschreitet —

BEGRÜSSEN die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 23. August 2007 über die Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung (12), in der die Qualität des Unterrichts und der Lehrerbildung als entscheidender Faktor für die Verbesserung der Lernergebnisse und für die Erreichung der Lissabonner Ziele dargestellt wird und dementsprechend Vorschläge gemacht werden, wie diese Qualität erhalten und gesteigert werden kann.

BEKRÄFTIGEN, dass die Zuständigkeit für die Organisation und den Inhalt der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und für die Erreichung von Ziel 1.1 des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ zwar weiterhin bei jedem einzelnen Mitgliedstaat liegt und die Schulen in vielen Mitgliedstaaten über ein erhebliches Maß an Autonomie verfügen, die europäische Zusammenarbeit jedoch eine nützliche Rolle spielt, indem sie den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen hilft, und zwar insbesondere durch die offene Koordinierungsmethode, die die Entwicklung gemeinsamer Grundsätze und Ziele impliziert, sowie durch gemeinsame Initiativen wie Peer-Learning-Aktivitäten, den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken und die gegenseitige begleitende Beobachtung.

SIND DER AUFFASSUNG, dass:

1.

ein Unterricht von hoher Qualität eine Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige allgemeine und berufliche Bildung ist, die ihrerseits wiederum ein ausschlaggebender Faktor für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas und für die Fähigkeit Europas darstellt, im Zusammenspiel mit anderen relevanten Politikbereichen wie der Wirtschaftspolitik, der Sozialpolitik und der Forschung in Einklang mit den Lissabonner Zielen mehr Arbeitsplätze und mehr Wachstum zu schaffen;

2.

das Unterrichten — was ebenso wichtig ist — einen wichtigen sozialen Dienst leistet: die Rolle der Lehrer ist von größter Bedeutung, da sie den Menschen ermöglichen, ihre Talente zu erkennen und zu entwickeln und ihr Potenzial für die persönliche Weiterentwicklung und das individuelle Wohlergehen auszuschöpfen, und ihnen helfen, ein breites Spektrum von Kenntnissen, Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen zu erwerben, die sie als Bürger in ihrem privaten, sozialen und beruflichen Leben brauchen werden;

3.

die Fähigkeit der Lehrer, die Herausforderungen einer immer größer werdenden sozialen und kulturellen Vielfalt im Klassenraum zu bewältigen, von entscheidender Bedeutung für die Entstehung gerechterer Bildungssysteme und für Fortschritte in Bezug auf das Ziel ist, allen gleiche Chancen zu bieten;

4.

die Aus- und Weiterbildung von Lehrern ein wesentlicher Faktor für die Modernisierung der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung ist und künftige Verbesserungen der Lernergebnisse in ihrer Gesamtheit sowie die Geschwindigkeit, mit der Fortschritte bei den gemeinsamen Zielen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ erreicht werden, dadurch erleichtert werden, dass es effiziente Systeme der Lehrerausbildung gibt;

5.

die Mitgliedstaaten angesichts der oben dargelegten Sachverhalte der Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung während der gesamten Lehrerlaufbahn hohe Priorität einräumen sollten.

STELLEN FOLGENDES FEST:

1.

Zahlreiche soziale, kulturelle, wirtschaftliche und technische Veränderungen stellen neue Anforderungen an die Lehrer und lassen es noch vordringlicher erscheinen, stärker auf Kompetenz ausgerichtete Ansätze für den Unterricht zu entwickeln und mehr Betonung auf die Lernergebnisse zu legen.

Mit dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen für ihr Leben wird von den Schülern zunehmend erwartet, dass sie mehr Autonomie beim Lernen entwickeln und Verantwortung für ihren eigenen Lernprozess übernehmen.

Darüber hinaus haben die Lernenden in allen Klassen einen immer breiter gefächerten Hintergrund und möglicherweise sehr breit gefächerte Fähigkeiten.

Damit die Lehrer ihre Unterrichtsmethoden besser an die sich wandelnden Bedürfnisse der Lernenden anpassen können, müssen sie ihre vorhandenen Fähigkeiten regelmäßig aktualisieren und/oder neue Fähigkeiten entwickeln.

2.

Die neuen Anforderungen, vor die die Lehrer gestellt sind, erfordern nicht nur die Entwicklung neuer Lernumfelder und Unterrichtsansätze, sondern auch einen hohen Grad an Professionalität.

In dem Maße, in dem Schulen zu einem autonomeren und offeneren Lernumfeld werden, erhalten die Lehrer noch mehr Verantwortung für den Inhalt, die Organisation und die Überwachung des Lernprozesses sowie für ihre eigene berufliche Fortentwicklung während ihrer gesamten Laufbahn.

3.

Dies stellt wiederum die Ausbildungseinrichtungen für Lehrer, die Lehrerausbilder und die Schulen vor neue Herausforderungen, wenn sie Programme sowohl für Lehramtsstudenten als auch für bereits berufstätige Lehrer entwickeln oder durchführen sollen. Damit die Ausbildungssysteme für Lehrer diese Herausforderungen bewältigen können, bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen den verschiedenen Phasen der Lehrerausbildung — von der Erstausbildung über die zusätzliche Unterstützung für Berufseinsteiger („Einführung“ (13)) bis zur berufsbegleitenden beruflichen Weiterbildung.

Überdies sind stärkere Anreize für Lehrer zu schaffen, ihre Fähigkeiten im Laufe ihrer gesamten beruflichen Laufbahn immer wieder zu aktualisieren, während gleichzeitig dafür gesorgt werden muss, dass die berufsbegleitende Fortbildung den tatsächlichen pädagogischen Bedürfnissen in Bezug auf Qualität und Quantität entspricht.

4.

In mehreren Mitgliedstaaten besteht die Notwendigkeit, nicht nur neue Interessenten — einschließlich entsprechend qualifizierter Interessenten mit Berufserfahrungen auf anderen Gebieten — für den Beruf zu gewinnen, sondern auch erfahrene Lehrer davon zu überzeugen, den Beruf weiter auszuüben, anstatt früh in Pension zu gehen oder in einen anderen Beruf zu wechseln.

Die Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung ist eine Möglichkeit, das Lehramt zu einer attraktiven Laufbahnoption zu machen —

KOMMEN im Rahmen ihrer Zuständigkeit WIE FOLGT ÜBEREIN:

1.

Sie streben an sicherzustellen, dass Lehrer:

über einen Hochschulabschluss (14) mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen forschungsorientierten Studien und Unterrichtspraxis verfügen,

Spezialkenntnisse in ihren Fächern sowie die erforderlichen pädagogischen Fähigkeiten besitzen,

zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn Zugang zu effizienten Berufseinsteigerprogrammen erhalten,

während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn Zugang zu einer entsprechenden Mentoring-Unterstützung erhalten,

während ihres gesamten Berufslebens ermutigt und unterstützt werden, ihre Lernbedürfnisse zu überprüfen und durch formales, informelles und nichtformales Lernen, einschließlich durch Austausch und Entsendung ins Ausland, neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben.

2.

Sie streben an sicherzustellen, dass Lehrer in leitender Funktion über ihre pädagogischen Fähigkeiten und Erfahrungen hinaus Zugang zu einer hochwertigen Ausbildung im Bereich Schulverwaltung und -leitung erhalten.

3.

Sie zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorkehrungen für die Erstausbildung der Lehrer, die zusätzliche Unterstützung für Berufseinsteiger und die weitere berufliche Entwicklung koordiniert und kohärent sind, dass hierfür angemessene Mittel zur Verfügung stehen und dass sie einer Qualitätssicherung unterliegen.

4.

Sie ziehen in Erwägung, Maßnahmen zu treffen, mit denen für die Beschäftigung als Lehrer ein höheres Qualifikationsniveau und mehr Praxiserfahrung verlangt werden.

5.

Sie regen engere Verbindungen und Partnerschaften zwischen Schulen — die sich zu „Lerngemeinschaften“ entwickeln sollten — und Lehrerausbildungseinrichtungen an; zugleich gilt es zu gewährleisten, dass diese Einrichtungen kohärente, hochwertige und sachdienliche Lehrerausbildungsprogramme bieten, die den sich entwickelnden Bedürfnissen der Schulen, der Lehrer und der Gesellschaft insgesamt tatsächlich entsprechen.

6.

Sie fördern während der Lehrererstausbildung und der zusätzlichen Unterstützung für Berufseinsteiger sowie durch die kontinuierliche berufliche Entwicklung den Erwerb von Kompetenzen, dank deren Lehrer:

transversale Kompetenzen wie jene, die in der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen (15) skizziert werden, unterrichten können,

ein auf gegenseitigem Respekt und Zusammenarbeit beruhendes sicheres und attraktives schulisches Umfeld schaffen können,

in heterogenen Klassen Schüler mit unterschiedlichem sozialen und kulturellen Hintergrund und breit gefächerten Fähigkeiten und Bedürfnissen, einschließlich besonderer Bildungsbedürfnisse, effizient unterrichten können,

eng mit Kollegen, Eltern und dem weiteren Umfeld zusammenarbeiten können,

an der Entwicklung der Schule oder Ausbildungseinrichtung mitwirken können, an der sie beschäftigt sind,

durch die Einbindung in die reflektierende Praxis und in die Forschung neue Kenntnisse entwickeln und innovativ tätig sein können,

IKT für ihre unterschiedlichen Aufgaben sowie für ihre eigene berufliche Weiterentwicklung nutzen können,

im Rahmen ihrer eigenen gesamten beruflichen Laufbahn autonome Lernende werden können.

7.

Sie stellen eine angemessene Unterstützung für Ausbildungseinrichtungen für Lehrer und deren Ausbilder zur Verfügung, so dass diese innovative Antworten auf die neuen Ansprüche an die Lehrerausbildung entwickeln können.

8.

Sie fördern Mobilitätsprogramme für Lehrer, Lehramtsstudenten und Lehrerausbilder, die deren berufliche Entwicklung deutlich beeinflussen, ein besseres Verständnis der kulturellen Unterschiede fördern und das Bewusstsein für die europäische Dimension des Unterrichts schärfen sollen.

9.

Sie unternehmen geeignete Schritte, um den Lehrerberuf zu einer attraktiveren Laufbahnoption zu machen.

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN, MIT UNTERSTÜTZUNG DER KOMMISSION:

1.

gemeinsam darauf hinzuwirken, dass die europäische Zusammenarbeit im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode — im Benehmen mit den einschlägigen Akteuren und als politisches Querschnittsziel des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ und seines Folgeprogramms — ausgebaut wird, um die Umsetzung der in diesen Schlussfolgerungen skizzierten politischen Prioritäten für die Lehrerausbildung zu fördern;

2.

alle vorhandenen Instrumente wie jene der offenen Koordinierungsmethode, das Programm im Bereich des lebenslangen Lernens, das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds zu nutzen, um — anhand eines integrierten Konzepts — wissenschaftliche Erkenntnisse, die für die Strategien zur Lehrerausbildung von Belang sind, weitere Initiativen für wechselseitiges Lernen, innovative Lehrerausbildungsprojekte und die Mobilität von Lehrern, Lehrerausbildern und Lehramtsstudenten zu fördern.


(1)  Diese Schlussfolgerungen beziehen sich auf Lehrkräfte in der allgemeinen Bildung und in der beruflichen Erstausbildung; dabei bezeichnen die Begriffe Lehrer/Lehrkraft eine Person, die nach den Rechtsvorschriften und der Praxis eines Mitgliedstaats den Status eines Lehrers/einer Lehrkraft (oder einen vergleichbaren Status) besitzt. Sie beziehen sich nicht auf Personen, deren Lehrtätigkeit außerhalb des formellen Systems allgemeiner und beruflicher Bildung erfolgt, da Art und Inhalt ihrer Aufgaben unterschiedlich sind.

(2)  Dok. SN 100/1/00 REV 1.

(3)  Dok. 5980/01.

(4)  ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1.

(5)  ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1.

(6)  Dok. 6905/04.

(7)  Anlagen I und II des Dokuments 12414/07 ADD 1.

(8)  ABl. C 79 vom 1.4.2006, S. 1.

(9)  ABl. C 298 vom 8.12.2006, S. 8.

(10)  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45.

(11)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 5.

(12)  Dok. 12414/07 + ADD 1 + ADD 2.

(13)  Mit dem Begriff „Einführung“ (engl. induction) wird der in einigen Mitgliedstaaten übliche Vorgang bezeichnet, bei dem neu eingestellte Lehrer während ihres ersten Berufsjahres die zusätzliche Unterstützung (beispielsweise durch Begleitung durch einen Mentor, Schulung, Beratung) erhalten, die sie brauchen, um ihre neue Rolle in der Schule und im Beruf ausfüllen zu können; die Einführung baut damit eine Brücke zwischen der Erstausbildung der Lehrer und der tatsächlichen beruflichen Praxis.

(14)  Oder, falls sie in der beruflichen Erstausbildung tätig sind, über eine hochwertige berufliche Qualifikation für ihren Tätigkeitsbereich sowie eine angemessene pädagogische Qualifikation verfügen.

(15)  Siehe Fußnote 11.


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