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Document 32016R0027R(02)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/27 der Kommission vom 13. Januar 2016 zur Änderung der Anhänge III und IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (ABl. L 9 vom 14.1.2016)

C/2017/0350

OJ L 17, 21.1.2017, p. 52–52 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/27/corrigendum/2017-01-21/oj

21.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 17/52


Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/27 der Kommission vom 13. Januar 2016 zur Änderung der Anhänge III und IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

( Amtsblatt der Europäischen Union L 9 vom 14. Januar 2016 )

Seite 7, Artikel 3 zur Änderung von Anhang IV Kapitel V Abschnitt E der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Absatz 2 Buchstabe a:

Anstatt:

„a)

das verarbeitete Nichtwiederkäuer-Protein stammt aus Verarbeitungsanlagen, in denen ausschließlich tierische Nebenprodukte von Nichtwiederkäuern verarbeitet werden, die von Schlachthöfen und Zerlegungsbetrieben gemäß Kapitel IV Abschnitt D Buchstabe a bezogen werden oder die aus zugelassenen Verarbeitungsanlagen stammen, die in den öffentlich zugänglichen Listen gemäß Kapitel V Abschnitt A Buchstabe d verzeichnet sind;“

muss es heißen:

„a)

das verarbeitete Nichtwiederkäuer-Protein stammt aus Verarbeitungsanlagen, in denen ausschließlich tierische Nebenprodukte von Nichtwiederkäuern verarbeitet werden, die von Schlachthöfen und Zerlegungsbetrieben gemäß Kapitel IV Abschnitt D Buchstabe a bezogen werden, oder stammt aus zugelassenen Verarbeitungsanlagen, die in den öffentlich zugänglichen Listen gemäß Kapitel V Abschnitt A Buchstabe d verzeichnet sind;“.


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