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Document 52016DC0860

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Saubere Energie für alle Europäer

    COM/2016/0860 final

    Brüssel, den 30.11.2016

    COM(2016) 860 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    Saubere Energie für alle Europäer


    1.Einleitung

    Die Energieunion ist eine der zehn Prioritäten der Juncker-Kommission. Im Zeichen des Ziels, die Wirtschaft der EU zu modernisieren, trägt sie zusammen mit anderen Leitinitiativen wie digitaler Binnenmarkt, Kapitalmarktunion und Investitionsoffensive für Europa dazu bei, in Europa Arbeitsplätze zu schaffen und Wachstum sowie Investitionen anzukurbeln.

    Dieses Paket bietet die Gelegenheit, den Übergang zu sauberer Energie und gleichzeitig die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen zu beschleunigen. Durch die Mobilisierung von jährlich bis zu zusätzlichen 177 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen ab 2021 kann dieses Paket eine Steigerung des BIP um bis zu 1 % in den kommenden zehn Jahren bewirken und die Schaffung von 900 000 neuen Arbeitsplätzen ermöglichen 1 . Ferner ist davon auszugehen, dass die CO2-Intensität der EU-Wirtschaft im Jahr 2030 durchschnittlich um 43 % geringer sein wird als jetzt 2 , und dass beim Stromerzeugungsmix der EU der Strom aus erneuerbaren Energiequellen etwa die Hälfte ausmachen wird 3 .

    Abbildung 1: Modernisierung der Wirtschaft – Rolle der Energieunion und des Klimaschutzes

    Das Übereinkommen von Paris ist das erste seiner Art und wäre ohne die Europäische Union nie zustande gekommen. Heute haben wir erneut unsere Führungsrolle wahrgenommen und bewiesen, dass die Europäische Union etwas bewirken kann.Jean-Claude Juncker bei der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die EU am 4. Oktober 2016

    Der Energiesektor ist für die europäische Wirtschaft von grundlegender Bedeutung: Die Energiekosten wirken sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft aus und machen durchschnittlich etwa 6 % der jährlichen Ausgaben von Privathaushalten aus 4 . Der Energiesektor zählt fast 2,2 Millionen Beschäftigte in über 90 000 Unternehmen in ganz Europa 5 , auf die 2 % des gesamten Mehrwertes 6 entfallen. Mit diesem Sektor verbunden ist eine florierende verarbeitende Industrie, die die erforderlichen Ausrüstungen und Dienstleistungen produziert, und zwar nicht nur in Europa, sondern weltweit. Die Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen sowie von Produkten und Dienstleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz hat zur Entstehung neuer Unternehmen in ganz Europa geführt, die wiederum - zum Nutzen der europäischen Bürger - neue Arbeitsplätze schaffen und neues Wachstum erwirtschaften. Die Beschäftigungseffekte der Energieunion gehen weit über den Bereich der Energieversorgung hinaus. Zum Beispiel sind über eine Million Arbeitnehmer direkt oder indirekt in Sektoren beschäftigt, die mit erneuerbaren Energien in Zusammenhang stehen 7 , und etwa eine Million in dem mit Energieeffizienz verbundenen Sektor 8 .

    Die Energieunion ist der Hauptvektor der EU für einen globalen und umfassenden Übergang zu einer Wirtschaft mit niedrigen CO2-Emissionen und für Beiträge zu diesem Prozess. Die EU hatte maßgeblichen Anteil an der Aushandlung des Übereinkommens von Paris im Dezember letzten Jahres, und dank seiner zügigen Ratifizierung konnte dieses erste globale Übereinkommen zur Bekämpfung des Klimawandels bereits nach einem knappen Jahr am 4. November 2016 in Kraft treten. Das Pariser Übereinkommen legt einen klaren und ambitionierten Kurs für Investitionen in Innovationen zur Verringerung der CO2-Emissionen fest. Die Umsetzung der ehrgeizigen Klimaschutzverpflichtungen der EU aufgrund des Pariser Übereinkommens hat jetzt Priorität, sie hängt in starkem Maße vom erfolgreichen Übergang zu einem System der sauberen Energie ab, da zwei Drittel der Treibhausgasemissionen bei der Energieerzeugung und -nutzung entstehen.

    Ebenso wichtig ist es, dass der Übergang zu einem System der sauberen Energie allen europäischen Bürgern zugute kommt. Alle Verbraucher - auch schutzbedürftige und von Energiearmut betroffene - sollten sich einbezogen fühlen und von den spürbaren Vorteilen des Zugangs zu sicherer, sauberer und wettbewerbsfähiger Energie profitieren, wie es den zentralen Zielen der Energieunion entspricht. Die Kommission hat bereits die Rahmenstrategie der Energieunion 9 sowie Vorschläge zur Sicherheit der Gasversorgung 10 , zum Emissionshandelssystem der EU 11 und damit verbundene Regeln zur Lastenteilung 12 , zur Landnutzung und Forstwirtschaft 13 und eine Strategie zur emissionsarmen Mobilität 14 vorgelegt.

    Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 15 angekündigt, präsentiert die Kommission heute Vorschläge für Rechtsvorschriften und flankierende Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wirtschaft zu modernisieren und Investitionen in den Sektoren mit Energiebezug zu erhöhen.

    Die in diesem Pakt vorgelegten Vorschläge für Rechtsvorschriften und flankierende Maßnahmen sollen zur Beschleunigung, Umgestaltung und Konsolidierung des Übergangs der EU-Wirtschaft zu sauberer Energie beitragen, damit Arbeitsplätze geschaffen werden und Wachstum in neuen Wirtschaftsbereichen und neuen Geschäftsmodellen entstehen kann.

    Die Vorschläge für Rechtsakte betreffen die Energieeffizienz, erneuerbare Energien, die Gestaltung des Strommarktes, die Versorgungssicherheit und die Governance-Regeln für die Energieunion.

    Das Paket steht im Zeichen von drei Hauptzielen:

    Vorrang für Energieeffizienz

    Erreichen einer globalen Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

    Ein faires Angebot für die Verbraucher

    Die flankierenden Maßnahmen umfassen unter anderem Initiativen zur Beschleunigung der Innovation im Bereich saubere Energie und zur Renovierung des Gebäudebestandes in Europa sowie Maßnahmen mit folgenden Zielen: Stimulierung öffentlicher und privater Investitionen und optimale Nutzung des verfügbaren EU-Budgets, Förderung von Initiativen, die von der Industrie geleitet werden, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Abfederung der sozialen Auswirkungen des Übergangs zu sauberer Energie, Einbeziehung verschiedener Akteure, z. B. einerseits Behörden der Mitgliedstaaten, lokale und städtische Behörden, und andererseits Unternehmen, Sozialpartner und Investoren, sowie Maximierung der Führungsposition Europas bei den Technologien und Dienstleistungen für saubere Energie zur Unterstützung von Drittländern bei der Erreichung ihrer politischen Ziele.

    Das Paket sollte in einem Kontext gesehen werden, in dem die EU eine Führungsrolle auf dem Weg zu intelligenterer und saubererer Energie für alle übernimmt, um das Übereinkommen von Paris umzusetzen, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, mehr Investitionen und technologische Führungsinitiativen zu gewährleisten, neue Arbeitsplätze zu schaffen und das Wohlergehen der Bürger zu verbessern.

    Die Erreichung der Klima- und Energieziele der EU für 2030 verlangt im Zeitraum 2020-2030 jährliche Investitionen von ca. 379 Mrd. EUR 16 : größtenteils in Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und Infrastruktur. Die Unternehmen der EU sollten bei diesen Investitionen an vorderster Front stehen. Dabei hängt viel von der Innovationsfähigkeit der EU-Unternehmen ab. Mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 27 Mrd. EUR für die öffentliche und private Forschung, Entwicklung und Innovation für mit der Energieunion verbundene Bereiche 17 ist die EU gut aufgestellt, um diesen Übergang als konkrete Chance für Industrie und Wirtschaft zu nutzen.

    Dank der heute von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen könnte die Industrieproduktion im Bausektor um bis zu 5 % und in den Sektoren Maschinenbau sowie Eisen und Stahl um jeweils 3,8 und 3,5 % steigen, was die Schaffung von 700 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen im Bausektor, von 230 000 Arbeitsplätzen im Maschinenbau und von 27 000 Arbeitsplätzen im Bereich Eisen und Stahl ermöglichen würde 18 . 

    2.Vorrang für Energieeffizienz

    Energieeffizienz ist die am universellsten verfügbare Energiequelle. Wenn der Energieeffizienz Vorrang eingeräumt wird, dann trägt das dem Umstand Rechnung, dass die billigste und sauberste Energie diejenige ist, die nicht erzeugt oder verbraucht werden muss. Es muss also dafür gesorgt werden, dass Energieeffizienz im gesamten Energiesystem berücksichtigt wird; hierzu bedarf es eines aktiven Nachfragemanagements mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu optimieren, die Kosten für die Verbraucher zu verringern und die Importabhängigkeit zu mindern, während Investitionen in die Infrastruktur für Energieeffizienz als kosteneffektiver Weg zu einer Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen begriffen werden. So wird es möglich sein, Überkapazitäten aus dem Markt zu nehmen, insbesondere die Erzeugung fossiler Brennstoffe.

    Die Kommission hat das Energieeffizienzziel der EU entsprechend der Aufforderung des Europäischen Rates vom Oktober 2014 überprüft und hält für die EU ein verbindliches Ziel von 30 % bis 2030 für angemessen. Diese Steigerung gegenüber dem 2014 vereinbarten Ziel von mindestens 27 % soll ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von bis zu 70 Mrd. EUR, die Schaffung von 400 000 neuen Arbeitsplätzen sowie eine weitere Verringerung der Einfuhren fossiler Brennstoffe in die EU ermöglichen 19 . Das höhere Ziel wird es der EU auch erleichtern, ihre Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und für den Anteil der erneuerbaren Energien zu erreichen.

    Die Kommission schlägt vor, die Energiesparverpflichtungen der Energieeffizienzrichtlinie auf die Zeit nach 2020 auszudehnen 20 , wonach Energielieferanten und -verteiler pro Jahr 1,5 % Energie sparen müssen. Diese Maßnahme hat bereits erste Wirkung gezeigt: sie hat private Investitionen angezogen und das Auftreten neuer Marktakteure (z. B. Energiedienstleister, einschl. Aggregatoren) begünstigt und sollte daher diese Entwicklungen auch nach 2020 vorantreiben. Die neue Gestaltung des Strommarktes wird darüber hinaus zu einheitlichen Bedingungen für die Beteiligung der Nachfrageseite am Markt führen.

    Auf Gebäude entfallen 40 % des Gesamtenergieverbrauchs, und etwa 75 % der Gebäude sind nicht energieeffizient 21 . Die Energieeffizienz von Gebäuden wird durch zu geringe Investitionen und zahlreiche weitere Hemmnisse beeinträchtigt. So werden Gebäude zwar regelmäßig instandgesetzt oder verbessert, Investitionen in Energieeinsparungen dabei jedoch oft aufgrund knapper Finanzmittel, fehlender verlässlicher Informationen, eines Mangels an qualifizierten Arbeitskräften oder aufgrund von Zweifeln an den möglichen Vorteilen außer Acht gelassen. Bei der heutigen Renovierungsquote von jährlich ca. 1 % der Gebäude würde es ein Jahrhundert dauern, den gesamten Gebäudebestand auf das Niveau moderner Niedrigstenergiestandards zu bringen 22 . Bei Gebäuden, die mit sauberer Energie funktionieren, geht es um weit mehr als um Energieeinsparungen: sie steigern den Komfort und die Lebensqualität und bieten die Möglichkeit der Einbeziehung erneuerbarer Energien und der Energiespeicherung, digitaler Technologien und der Gebäudevernetzung mit dem Verkehrssystem. Investitionen in einen Gebäudebestand auf der Grundlage sauberer Energie können den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringeren CO2-Emissionen vorantreiben.

    Die Aufstockung von Investitionen in öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, Schulen und Büros ist auch abhängig von der Verfügbarkeit privater Mittel und privaten Energiedienstleistungsunternehmen, die innovative Mechanismen anbieten, z. B. Energieleistungsverträge. Energieeinsparungen können sich auch positiv auf die öffentlichen Haushalte auswirken, da jedes Jahr etwa eine Milliarde Euro für die Energie in öffentlichen Gebäuden ausgegeben wird. Die Vorschriften für Investitionen des öffentlichen Sektors und für die statistische Behandlung der Renovierung von Wirtschaftsgütern sollten jedoch transparent und klar sein, um Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher Wirtschaftsgüter zu erleichtern. Die Kommission prüft derzeit in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, welche Auswirkungen die Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung auf den Markt für Energieleistungsverträge haben und wird ihre Leitlinien für die statistische Erfassung solcher Partnerschaften vor Ende des Frühjahrs 2017 aktualisieren.

    Die Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 23 wird durch Verstärkung der Bestimmungen über die langfristigen Strategien für die Renovierung von Gebäuden zu einer Steigerung der Renovierungsraten führen, wobei bis zur Mitte des Jahrhunderts ein Gebäudebestand mit geringen CO2-Emissionen angestrebt wird. Durch die Stärkung der Rolle von Energieeffizienzausweisen, die Bereitstellung von Informationen über den operationellen Energieverbrauch öffentlicher Gebäude und die Koppelung der Höhe öffentlicher Unterstützung an die erreichten Energieeinsparungen wird der Vorschlag auch dafür sorgen, dass Projektträger und Investoren bessere Informationen erhalten. In dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Investitionen auch auf die von Energiearmut betroffenen Gruppen zu konzentrieren, da Energieeffizienz eine der besten Möglichkeiten ist, den Ursachen von Energiearmut zu begegnen.

    Um die Umsetzung der EU-Strategie für eine emissionsarme Mobilität und die vermehrte Nutzung der Elektrizität im Verkehr zu fördern, wird in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die Installation elektrischer Ladestationen gefordert. Bei bestehenden Gebäuden gilt dies nur für gewerbliche Gebäude mit über 10 Parkplätzen ab 2025. Bei neuen Gebäuden oder Gebäuden, die umfangreichen Renovierungen unterzogen werden, gilt die Bestimmung nur für Wohngebäude mit mehr als 10 Parkplätzen als Verpflichtung zur Durchführung der Vorverkabelung, und bei gewerblichen Gebäuden mit mehr als 10 Parkplätzen als Verpflichtung zur Installation von Ladestationen. KMU und Behörden können von der Anwendung ausgenommen werden, letztere aufgrund der Tatsache, dass sie bereits unter die Richtlinie über alternative Kraftstoffe fallen, soweit ihre Ladestationen öffentlich zugänglich sind. Um die Effizienz des Verkehrs zu steigern und digitale Mobilitätslösungen zu fördern, enthält dieses Paket auch eine EU-Strategie für den Einsatz kooperativer intelligenter Verkehrssysteme 24 .

    Um die Renovierung von Gebäuden weiter voranzutreiben und den Übergang zu einem Gebäudebestand auf der Grundlage sauberer Energie zu fördern, lanciert die Kommission eine Europäische Gebäudeinitiative (Anhang I) mit der Komponente „Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude“. Diese neue Initiative, die in enger Zusammenarbeit mit der europäischen Investitionsbank (EIB) und den Mitgliedstaaten durchgeführt wird, kann bis 2020 die Mobilisierung weiterer 10 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Mitteln ermöglichen, um die Energieeffizienz von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden zu steigern, und kann zur Entwicklung einer Liste bankfähiger Projekte sowie zur Schaffung einer Plattform für Energieeffizienz in allen Mitgliedstaaten beitragen. Durch die Initiative soll auch Vertrauen in den Markt für Gebäude auf der Grundlage sauberer Energie aufgebaut werden, indem Investoren und anderen Interessenträgern technische und finanzielle Leistungsdaten für über 7 000 europäische Energieeffizienzprojekte im Industrie- und Gebäudebereich zur Verfügung gestellt werden; ferner soll mit dem Finanzsektor ein einvernehmlicher Rahmen für Investitionen in Gebäude auf der Grundlage sauberer Energie entwickelt werden, um eine gezieltere und standardisiertere Finanzierung für solche Projekte zu ermöglichen. Dies wird zu deutlichen Verbesserungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu Vorteilen für das Klima und Energieeinsparungen sowie zu neuen Arbeitsplätzen und Investitionen führen. Ferner wird die europäische Gebäudeinitiative den Bausektor beleben, der mit verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen konfrontiert ist. Die Energieeffizienz von Gebäuden kann eine der Triebkräfte für die Modernisierung des Sektors und seiner Arbeitskräfte sein.

    Energieintensive Industrien (z. B. Stahl- und Automobilindustrie) dürfen in ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht nachlassen. Derartige Investitionen zahlen sich im Allgemeinen  durch geringere Energiekosten aus. Auch andere Sektoren, z. B. der Verteidigungssektor, weisen weitere – bisher ungenutzte – Energieeffizienzpotenziale auf, weshalb Kosteneinsparungen unmittelbar günstige Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben werden.

    Ökodesign und Energieeffizienzkennzeichnung werden nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Erzielung von Energie- und Ressourceneinsparungen für die Verbraucher und bei der Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten für die europäische Industrie spielen. Nach sorgfältiger Prüfung hat die Kommission beschlossen, dabei den Schwerpunkt verstärkt auf Produkte mit dem höchsten Einsparpotenzial in puncto Energie und Kreislaufwirtschaft zu legen.

    Die Kommission wird in Kürze ein Paket mit dem Ökodesign-Arbeitsplan 2016-2019 und einer Reihe produktspezifischer Maßnahmen verabschieden 25 . Der Ökodesign-Arbeitsplan enthält die Prioritäten der Kommission für die nächsten drei Jahre, einschließlich der Überprüfung bestehender produktspezifischer Maßnahmen, um diese auf den Stand der neuen technologischen Entwicklungen zu bringen, und der Prüfung neuer Produkte, um gegebenenfalls durch neue Regelungen bisher ungenutzte Potenziale zu erschließen. Zusammen genommen haben alle Maßnahmen des Ökodesign-Arbeitsplans das Potenzial, 2030 jährliche Primärenergieeinsparungen von insgesamt über 600 TWh zu erzielen, was dem jährlichen Primärenergieverbrauch eines Mitgliedstaats mittlerer Größe entspricht. So lässt sich gewährleisten, dass Europa seine globale Führungsrolle bei den Produkteffizienzstandards behält und weiterhin wirtschaftliche und ökologische Nutzeffekte für Verbraucher und Unternehmen erzielt.

    3.Erreichen einer globalen Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

    Im Sektor der erneuerbaren Energien in Europa sind über 1 100 000 Personen 26 beschäftigt, und Europa ist im Bereich der Windenergie noch immer der weltweit führende Akteur. 43 % aller in der Welt installierten Windturbinen stammen von einigen wenigen europäischen Herstellern. Die Kostenverringerungen bei Solar- und Windtechnologien sind das Ergebnis der ehrgeizigen politischen Maßnahmen der EU. Dadurch wurden die erneuerbaren Energien günstiger und für die gesamte Welt leichter zugänglich. Zwar hat Europa seine Führungsposition bei der Produktion von Solarzellenmodulen an Importe verloren, aber noch immer entsteht der größte Teil des Mehrwerts der Installation eines Solarmoduls (> 85 %) in Europa 27 . 

    In Europa sind im Erneuerbare-Energien-Bereich die Branchen der Windenergie, der solaren Fotovoltaik und der festen Biomasse die größten Arbeitgeber. In der Fotovoltaik-Branche gingen jedoch Arbeitsplätze verloren: aufgrund von Verlusten bei den Herstellungskapazitäten in diesem Sektor lag die Beschäftigung im Jahr 2014 nur knapp über einem Drittel des Wertes von 2011 28 . Die meisten Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien in der EU gab es im Sektor der Windenergie. Zwischen 2005 und 2013 hat sich der Umsatz des Windenergiesektors in Europa verachtfacht, und die Einnahmen des Sektors in der EU werden auf etwa 48 Mrd. EUR geschätzt 29 . Im gleichen Zeitraum, also zwischen 2005 und 2013, hat sich in der EU die Beschäftigung allein im Windenergiesektor verfünffacht – so waren in diesem Sektor 2014 etwa 320 000 Arbeitnehmer tätig. 30 Die Kommission wird sich auch für von der Industrie geleitete Initiativen einsetzen, deren Ziel es ist, die globale Führungsrolle der EU bei den erneuerbaren Energien und sauberen Technologien generell zu unterstützen.

    Der Europäische Rat hat ein Ziel von mindestens 27 % für den Anteil der erneuerbaren Energien gesetzt, die im Jahr 2030 in der EU verbraucht werden. Dieses Mindestziel ist verbindlich auf EU-Ebene, wird aber nicht in verbindliche Ziele auf nationaler Ebene übertragen. Stattdessen werden sich die Mitgliedstaaten im Rahmen der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne 31 zu Beiträgen verpflichten, die Teil des Governance-Vorschlags zur kollektiven Erreichung des EU-Ziels sind. Der bei den regionalen Konsultationen zu den Plänen unter den Partnern entstehende Druck, die Möglichkeit der Kommission, Empfehlungen zu formulieren, und der durch die übrigen Rechtsvorschriften dieses Pakets geschaffene allgemeine politische Rahmen sollten die Mitgliedstaaten zu ehrgeizigen Verpflichtungen motivieren und dafür sorgen, dass es keine Trittbrettfahrer gibt. Falls die Kommission feststellt, dass es hinsichtlich des Anspruchs und der Umsetzung, vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, Defizite gibt, kann sie die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit solche Defizite gar nicht erst entstehen oder frühzeitig behoben werden. Das Ziel wird im weiteren Verlauf in Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU überprüft.

    Das Wachstum im Bereich der erneuerbaren Energien sollte von den innovativsten Technologien vorangetrieben werden, die zu erheblichen Treibhausgaseinsparungen führen. Weltweite Marktprognosen für Erneuerbare-Energien-Lösungen im Einklang mit den langfristigen Zielen für die Senkung der CO2-Emissionen gehen von ca. 6 800 Mrd. EUR im Zeitraum 2014-2035 32 und von einem hohen Wachstumspotenzial insbesondere außerhalb Europas aus. In den letzten Jahren entfielen mehr als 85 % der Investitionen im Bereich der Erzeugung auf Investitionen in Erzeugungsanlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren, und zwar überwiegend auf niedrigeren Spannungsebenen, insbesondere auf der Verteilernetzebene. Die neuen Vorschläge sollen diesen Trend weiter konsolidieren, zum Beispiel durch Beseitigung von Hindernissen für die Eigenerzeugung.

    Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 33 und die Vorschläge für die Neugestaltung des Strommarktes 34 werden einen Regulierungsrahmen vorgeben, der einheitliche Rahmenbedingungen für alle Technologien schafft, ohne unsere Klima- und Energieziele in Frage zu stellen. Bei der Umstellung auf ein sauberes Energiesystem wird die Elektrizität eine wichtige Rolle spielen. Der Anteil der aus erneuerbaren Energien erzeugten Elektrizität ist stark gestiegen und liegt jetzt bei 29 % der Elektrizitätsproduktion; er wird etwa die Hälfte des EU-Mix bei der Stromerzeugung erreichen, vor allem mit Hilfe variabler Energiequellen wie Wind und Sonne. Ein großer Teil dieser Elektrizität wird dezentral auf Ebene des Verteilernetzes eingespeist. Die Marktregeln müssen angepasst werden, um diese Entwicklung zu erleichtern und das Management der Variabilität der erneuerbaren Energien sowie die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten. Durch den neuen Rechtsrahmen wird somit sichergestellt, dass erneuerbare Energien in vollem Umfang in den Strommarkt einbezogen werden können, es wird aber auch dafür gesorgt, dass die marktbezogenen Bestimmungen erneuerbare Energien nicht diskriminieren.

    Um den steigenden Anteil der – zumeist variablen – erneuerbaren Energien besser aufnehmen zu können, müssen sich die Großhandelsmärkte weiterentwickeln und insbesondere geeignete Regeln bereitstellen, die Handelsgeschäfte mit kürzerem Termin ermöglichen, um den Erfordernissen der variablen Erzeugung Rechnung zu tragen. Dadurch, dass näher am Lieferzeitpunkt liegende Handelstransaktionen eingeführt werden, können gut integrierte Kurzfrist-Strommärkte außerdem Flexibilität auf dem Markt sowohl hinsichtlich der Erzeugung als auch der Nachfrage oder Speicherung belohnen. Außerdem werden die Marktregeln dahingehend angepasst, dass die Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen sich in allen Marktsegmenten in vollem Umfang beteiligen und Erlöse erzielen können, einschließlich der Märkte für Systemdienstleistungen.

    Die vorrangige Einspeisung wird für bestehende Anlagen, kleine Anlagen für erneuerbare Energien und Demonstrationsprojekte fortbestehen. Für andere Anlagen werden unabhängig von der verwendeten Technologie diskriminierungsfreie Regeln für den Netzzugang Dritter gelten. Zudem sollte eine Kürzung der Bereitstellung erneuerbarer Energien auf ein striktes Mindestmaß begrenzt werden.

    Diese neuen Regeln werden es den Erneuerbare-Energien-Erzeugern ermöglichen, einen immer höheren Anteil ihrer Erlöse im Markt zu erzielen. Allerdings werden die Markterlöse die hohen Kapitalaufwendungen für erneuerbare Energien vielleicht nicht voll abdecken, insbesondere bei neuen Technologien. Investoren benötigen eine vorhersehbare Politik. Die Richtlinie über erneuerbare Energien enthält daher Grundsätze, die auch nach 2020 für die Unterstützung der erneuerbaren Energien gelten werden; dadurch soll sichergestellt werden, dass Subventionen, wenn sie benötigt werden, kosteneffektiv sind und möglichst geringe Marktverzerrungen verursachen.

    Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration der erneuerbaren Energien werden auch weiterhin robuste Übertragungs- und Verteilungsinfrastrukturen und ein gut vernetztes europäisches Verbundsystem sein. Europa verfügt zwar über das sicherste Elektrizitätsnetz der Welt, doch sind bis 2030 erhebliche Investitionen erforderlich. Die Kommission arbeitet im regionalen Kontext eng mit den Mitgliedstaaten zusammen (Verbundplan für den baltischen Energiemarkt - BEMIP, Gruppe für Erdgas-Verbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa, Südwest-Europa und nördliche Meere), um die Entwicklung der zentralen Infrastrukturen zu erleichtern. Sie hat außerdem zur Beratung bei der Formulierung und Erreichung der Verbundziele für 2030 eine Expertengruppe eingesetzt.

    Das Potenzial von Wärme- und Kälteerzeugung im Hinblick auf einen Beitrag zur Erreichung des Gesamtziels für den Anteil der erneuerbaren Energien wurde bisher nicht ausreichend genutzt. In der Strategie für die Wärme-und Kälteerzeugung 35 wurde der allgemeine Ansatz dargelegt. Die aktuellen Vorschläge werden den Mitgliedstaaten Anreize bieten, ihren Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärme- und Kälteerzeugung zu steigern, die Betreiber von Fernwärme-/Fernkältesystemen motivieren, ihre Netze für den Wettbewerb zu öffnen, und die Verbreitung etwa von Wärmepumpen fördern.

    Auf Bioenergie entfällt ein bedeutender Anteil an unserem erneuerbare-Energien-Mix - das wird auch in Zukunft so bleiben. Die Bioenergie fördert in ländlichen Gebieten die Schaffung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche Entwicklung, sie ersetzt fossile Brennstoffe und trägt zur Sicherheit der Energieversorgung bei.

    Die Entwicklung fortschrittlicher alternativer Kraftstoffe für den Verkehrssektor wird durch eine Beimischungsvorgabe für die Kraftstofflieferanten gefördert werden, während die aus Nahrungsmittelpflanzen gewonnenen Biokraftstoffe nach und nach weniger zu dem Erneuerbare-Energien-Ziel der EU beitragen werden. Die Förderung der Elektrifizierung des Verkehrs ist ein weiteres neues Hauptziel des Rahmens für den Elektrizitätsmarkt. Sie wird durch Bestimmungen unterstützt, die die Endkundenstromärkte betreffen.

    Feste Biomasse, die derzeit in der EU für die Wärme- und die Stromerzeugung eingesetzt wird, hat in der Hauptsache lokalen und regionalen Charakter und ist ein Nebenprodukt der Forstwirtschaft. Sie ist bei der gegenwärtigen Nutzungsintensität im allgemeinen klimafreundlich. Es gibt jedoch Vorbehalte, dass sich dies bei einem weiteren Anstieg der Nutzungsintensität ändern könnte. Zur langfristigen Gewährleistung klimafreundlicher Effekte wird es insbesondere notwendig sein, den zusätzlichen Druck auf die Wälder zu begrenzen.

    Es müssen stärkere Synergien zwischen der Kreislaufwirtschaft und den verschiedenen Arten der Biomassenutzung erzielt werden, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass Holz für eine Reihe von Produkten genutzt werden kann, die einen höheren Mehrwert haben als Energie. Um diese Synergien optimal zur Geltung zu bringen, sollte nur die effiziente Umwandlung von Biomasse in Energie öffentlich gefördert werden, sei es finanziell oder durch Vorzugsbedingungen beim Netzzugang - außer in gebührend gerechtfertigten Fällen zur Sicherheit der Stromversorgung.

    Derzeit stammt die meiste zur Wärme- und Stromerzeugung eingesetzte Biomasse aus den Wäldern. Innerhalb und außerhalb der EU weisen die Wälder und die Praktiken ihrer Bewirtschaftung große Unterschiede auf. Die Mitgliedstaaten der EU haben nationale Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Forstwirtschaft entwickelt und arbeiten zum Beispiel im Rahmen der Initiative Forest Europe zusammen. Mehrere Mitgliedstaaten, die große Mengen von Biomasse zur Energieerzeugung importieren, haben auch spezielle Nachhaltigkeitsregelungen für Biomasse entwickelt - dies wird auch im Rahmen des neuen Kommissionsvorschlags möglich sein. Die Europäische Kommission wird die nachhaltige Mobilisierung des Rohstoffs Holz durch die Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums auch weiterhin unterstützen. Diese Handlungsebenen ergänzen die Maßnahmen zur Unterstützung der Praktiken einer nachhaltigen Forstwirtschaft.

    Die Kommission schlägt daher vor, die bestehenden Nachhaltigkeitskriterien der EU auf alle Arten von Bioenergie auszudehnen. Es wird ein neuer Ansatz für forstwirtschaftliche Biomasse vorgeschlagen, der auf den geltenden Rechtsvorschriften zur nachhaltigen Forstwirtschaft und auf einer angemessenen Anrechnung der Treibhausgasemissionen aus der Landnutzung und Forstwirtschaft im Ursprungsland der Biomasse basiert. Die Entwicklungen bei der Produktion von Biomasse und ihrer Nutzung zur Energieerzeugung werden im Rahmen des Governance-Systems der Energieunion überwacht und geprüft.

    4.Ein faires Angebot für die Verbraucher

    Die Verbraucher stehen im Mittelpunkt der Energieunion. Energie ist ein unerlässliches Gut und für eine umfassende Teilhabe an der modernen Gesellschaft unbedingt notwendig.

    Die Umstellung auf saubere Energie muss für die betroffenen Sektoren, Regionen oder schutzbedürftigen Teile der Gesellschaft fair gestaltet werden.

    Die Kommission schlägt vor, bei der Reform des Energiemarktes die Position der Verbraucher zu stärken und ihnen mehr Kontrolle bei ihren Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Energie einzuräumen. Für Unternehmen führt dies zu größerer Wettbewerbsfähigkeit. Für die Bürger bedeutet das bessere Informationen, mehr Handlungsmöglichkeiten am Energiemarkt und mehr Kontrolle über ihre Energiekosten.

    Der erste Schritt in Richtung auf das Ziel, die Verbraucher in den Mittelpunkt der Energieunion zu rücken, besteht darin, ihnen bessere Informationen über ihren Energieverbrauch und ihre Kosten zu geben. In den Vorschlägen ist ein Anspruch der Verbraucher auf intelligente Zähler, verständliche Rechnungen und einfachere Bedingungen für einen Anbieterwechsel vorgesehen. Die Vorschläge erleichtern den Anbieterwechsel auch durch die Abschaffung von Kündigungsgebühren. Durch zertifizierte Vergleichsinstrumente können die Verbraucher sich zuverlässige Informationen über die ihnen vorliegenden Angebote verschaffen. Die Vorschläge gewährleisten auch zuverlässigere Energieeffizienzausweise mit „Intelligenzindikator“.

    Im Rahmen dieses Pakets sorgt die Kommission für mehr Transparenz durch ihren zweiten Zweijahresbericht über Energiekosten und -preise 36 . Die Energiekosten haben Auswirkungen auf unsere Wahl des Energiemix, unsere Haushaltsausgaben und auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Bei einer Importabhängigkeit von 74 % ist die EU immer noch den volatilen und global festgelegten Preisen für fossile Brennstoffe ausgesetzt. In den letzten Jahren konnte die EU aufgrund globaler Entwicklungen ihre Energieimportkosten um 35 % verringern und ihr Wirtschaftswachstum steigern. Die Großhandelsstrompreise sind auf dem niedrigsten Stand seit 12 Jahren, die Gaspreise sind seit 2013 um 50 % gesunken und die Ölpreise sind seit 2014 um beinahe 60 % zurückgegangen. Die Preisunterschiede sind im Vergleich zu anderen Weltwirtschaften geringer geworden.

    Bei den Endkundenpreisen sind die Trends jedoch anders. Sinkende Energiepreise wurden durch höhere Netzkosten und staatliche Steuern und Abgaben ausgeglichen, da die Energiebesteuerung häufig als Quelle für die dringend benötigten staatlichen Einnahmen herangezogen wird. Die Endkundenstrompreise sind seit 2008 um etwa 3 % pro Jahr gestiegen, die Endkundengaspreise um 2 %. Folglich sind die Energiekosten leicht gestiegen, auf beinahe 6 % der Haushaltsausgaben.

    Die durch das vorliegende Paket eingeführten Änderungen der Rechtsvorschriften und der Wechsel von einer zentralisierten konventionellen Energieerzeugung zu dezentralen, intelligenten und vernetzten Märkten wird es den Verbrauchern auch erleichtern, ihre eigene Energie zu erzeugen, zu speichern, zu teilen, zu verbrauchen oder an den Markt zu verkaufen – direkt oder im Rahmen von Energiekooperativen. Die Verbraucher können eine Laststeuerung (Demand Response) direkt oder über Energieaggregatoren bereitstellen. Neue intelligente Technologien werden es den Verbrauchern ermöglichen – wenn diese es wünschen – ihren Energieverbrauch zu kontrollieren und aktiv zu steuern und gleichzeitig ihren Komfort zu verbessern. Diese Veränderungen werden es Privathaushalten und Unternehmen ermöglichen, sich aktiver am Energiesystem zu beteiligen und auf Preissignale zu reagieren. Hierzu ist eine Abschaffung der Preisobergrenzen im Groß- und im Einzelhandel erforderlich, gleichzeitig muss jedoch bei den Privathaushalten für einen umfassenden und angemessenen Schutz schutzbedürftiger Verbraucher gesorgt werden. Die neuen Vorschläge für Rechtsvorschriften werden auch Chancen für neue und innovative Unternehmen schaffen, den Verbrauchern mehr und bessere Dienstleistungen anzubieten. Hierdurch werden Innovation und Digitalisierung begünstigt und es wird den europäischen Unternehmen erleichtert, Energieeffizienz zu erreichen und Technologien mit geringen CO2-Emissionen zu entwickeln.

    Energiearmut ist eine große Herausforderung in der gesamten EU, die auf geringe Einkommen und nicht energieeffiziente Wohnungen zurückzuführen ist. 2014 entfielen fast 9 % der Gesamtausgaben der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen in der EU auf Energie 37 . Das bedeutet einen Anstieg von 50 % im Vergleich zu der Zeit vor 10 Jahren und ist viel mehr als bei einem durchschnittlichen Haushalt. Dieses Paket enthält ein neues Konzept für den Schutz schutzbedürftiger Verbraucher, wozu auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Senkung der Energiekosten der Verbraucher durch die Förderung von Investitionen in die Energieeffizienz gehört. In den Vorschlägen der Kommission zur Energieeffizienz werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Energiearmut dadurch Rechnung zu tragen, dass sie einen Teil der Energieeffizienzmaßnahmen vorrangig in von Energiearmut betroffenen Haushalten oder in Sozialwohnungen ausführen. Auch die langfristigen Strategien für die Gebäuderenovierung sollten zur Verringerung der Energiearmut beitragen. Im Rahmen des Governance-Systems der Energieunion werden die Mitgliedstaaten darüber hinaus verpflichtet, Energiearmut zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten, und die Kommission wird den Austausch über empfehlenswerte Verfahren in diesem Bereich unterstützen. Ferner schlägt die Kommission im Einklang mit ihren Bemühungen um die Stärkung der Position der Verbraucher und ihren Schutz gewisse verfahrensrechtliche Schutzvorschriften vor, die eingehalten werden müssen, bevor die Stromversorgung eines Verbrauchers abgeschaltet werden kann. Darüber hinaus richtet die Kommission eine Beobachtungsstelle zur Energiearmut ein, um genauere Daten zu diesem Problem und seinen möglichen Lösungen zu erheben und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung der Energiearmut zu unterstützen.

    5.Flankierende Maßnahmen

    Die EU unternimmt bereits viel, um die Umstellung auf saubere Energie und die Umsetzung der drei Hauptprioritäten – Vorrang für Energieeffizienz, eine weltweite Führungsrolle der EU bei den erneuerbaren Energien und ein faires Angebot für die Verbraucher – zu fördern. Dennoch muss noch mehr getan werden.

    Zum Teil bedeutet dies, dass der EU-Rechtsrahmen für die Zeit nach 2020 festgelegt werden muss, daher die Vorschläge zur Marktgestaltung, zur Energieeffizienz, zu den erneuerbaren Energien und dem Governance-System, durch die die Initiativen ergänzt werden, die die Kommission im Bereich der Klimapolitik und der emissionsarmen Mobilität bereits vorgelegt hat 38 .

    Darüber hinaus muss die EU die Umstellung auf saubere Energie durch andere ihr zu Gebote stehende Instrumente erleichtern. Dazu gehört, dass von einem breiten Spektrum an EU-Strategien Gebrauch gemacht wird: wirksame Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften, effektive, kohärente Anwendung der EU-Finanzierungsmöglichkeiten und Förderung von Partnerschaften mit Interessenträgern.

    Die Umstellung auf saubere Energie wird jedoch ohne das Tätigwerden vieler Interessenträger aus der Zivilgesellschaft und auf regionaler wie auch auf lokaler Ebene nicht möglich sein. Städte, Regionen, Unternehmen, Sozialpartner und andere Interessenträger müssen sich aktiv in die Diskussionen über die Energiewende einbringen, insbesondere im Zusammenhang mit den integrierten Energie- und Klimaplänen, damit diese den Erfordernissen der verschiedenen Gebiete in geeigneter Weise Rechnung tragen.

    Die erforderlichen Maßnahmen werden im Laufe der Zeit weiterentwickelt werden. Im Rahmen des jährlichen Berichts über die Lage der Energieunion wird die Kommission über die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Umstellung auf saubere Energie, die zusammen mit diesem Paket vorgelegt werden, Bericht erstatten und bei Bedarf neue Maßnahmen vorsehen.

    Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und die Einführung von Technologien für saubere Energie voranzubringen, stellt die Kommission im Rahmen dieses Pakets eine Initiative zur Beschleunigung von Innovationen im Bereich saubere Energie 39 vor. Im Rahmen dieser Initiative werden spezifische Maßnahmen zur Verbesserung des rechtlichen, wirtschaftlichen und investitionsspezifischen Umfelds für Innovationen auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Technologien und Systeme beschrieben. Aufbauend auf dem europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) und auf den laufenden Arbeiten zur strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für den Verkehrssektor (STRIA) umfasst sie auch eine begrenzte Anzahl von integrierten forschungs-, innovations- und wettbewerbsgetriebenen Prioritäten, die die strategischen Ziele dieses Pakets unterstützen sollen. Diese stärkere Priorisierung wird dazu beitragen, einen erheblichen Anteil der Mittel aus dem Programm „Horizont 2020“ (mindestens 2 Milliarden EUR) neu auszurichten und die öffentlichen Fördermittel sowie die privaten Investitionen in der gesamten EU zu lenken. Zudem wird die Kommission einen neuen Finanzierungsansatz testen, der Innovationen mit hohem Risiko und großer Wirkung im Bereich saubere Energie unterstützen soll, und sie wird die Aktivitäten des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, insbesondere der einschlägigen Wissens- und Innovationsgemeinschaften, intensivieren, um unternehmerisches Handeln und die Markteinführung innovativer, CO2-emissionsarmer und energieeffizienter Lösungen zu fördern.

    Um Wachstum und Arbeitsplätze schaffen zu können, muss die Industrie in der EU bei der Umstellung auf saubere Energie an vorderster Front stehen. Die Kommission wird von der Industrie geleitete Initiativen unterstützen, um die weltweite Führungsrolle der EU bei der sauberen Energie und bei CO2-emissionsarmen technischen Lösungen zu fördern. Diese Initiativen sollten darauf abzielen, die industriellen Verbindungen innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken und nicht wirtschaftliche Akteure wie Sozialpartner und Verbraucherschutzorganisationen einzubeziehen. Die Kommission wird zudem mit einschlägigen Interessenträgern darüber diskutieren, ob ein „Industrieforum für saubere Energie“ eingerichtet werden muss, das dazu dienen könnte, verschiedene Branchen (Energie, Verkehr, verarbeitende Industrie, Digitalwirtschaft usw.) zusammenzubringen und gemeinsam zu erörtern, wie die Vorteile der Umstellung auf saubere Energie für die Industrie in der EU optimiert und wie unsere globale Wettbewerbsfähigkeit und internationale Zusammenarbeit gefördert werden könnten.

    Ferner müssen die Mitgliedstaaten auf die Folgen eingehen, die die Umstellung auf saubere Energie für die Gesellschaft, für die Qualifikationen und für die Industrie hat, und ihnen in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen Rechnung tragen. Die Kommission wird prüfen, wie die Umstellung in Kohleregionen und kohlenstoffintensiven Regionen besser unterstützt werden kann. Zu diesem Zweck wird sie mit den Akteuren dieser Regionen partnerschaftlich zusammenarbeiten, Hilfestellung insbesondere für den Zugang zu den verfügbaren Mitteln und Programmen und für ihre Inanspruchnahme bieten und über gezielte Plattformen den Austausch bewährter Praktiken unterstützen, einschließlich Diskussionen über Fahrpläne für die Industrie und Umschulungsbedarf.

    Generell wird die Kommission Plattformen für Sektoren und Arbeitnehmer für die Anpassung der Qualifikationen an die Erfordernisse der Umstellung auf saubere Energie bereitstellen. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit ersten Pilotvorhaben in der Automobilbranche und im Meerestechnologiesektor im Rahmen der Europäischen Agenda für Kompetenzen 40 wird die Kommission 2017 neue „Blaupausen“ für die sektorspezifische Zusammenarbeit im Hinblick auf die Qualifikationen im Bereich der erneuerbaren Energien und im Baugewerbe mit Schwerpunkt auf CO2-emissionsarmen Technologien vorlegen.

    Mit diesem Paket werden auch die EU-Aktivitäten zur Beseitigung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen im Rahmen der G7 und der G20 sowie des Pariser Abkommens intensiviert. Die verbleibende, jedoch immer noch beträchtliche öffentliche Förderung von Öl, Kohle und anderen kohlenstoffintensiven Brennstoffen führt nach wie vor zu Verzerrungen auf dem Energiemarkt und zu wirtschaftlicher Ineffizienz und hemmt Investitionen in die Umstellung auf saubere Energie und in Innovationen. Bei der Reform der Marktorganisation wird die vorrangige Einspeisung von Strom aus Kohle, Gas und Torf abgeschafft und die Notwendigkeit beschränkt, Kapazitätsmechanismen, die vielfach auf den Energieträger Kohle angewiesen sind, einzusetzen. Überdies wird die Kommission ein regelmäßiges Monitoring der Subventionen für fossile Brennstoffe in der EU einführen, und sie erwartet, dass die Mitgliedstaaten ihre Energie- und Klimapläne dazu verwenden, die allmähliche Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe zu überwachen. Die Kommission wird eine REFIT-Evaluierung des EU-Rahmens für die Besteuerung von Energie durchführen, um etwaige weitere Schritte, auch im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe, festzulegen.

    Die EU-Politik im Bereich der Außenbeziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit ist ein wichtiges Instrument, um die Umstellung auf saubere Energie weltweit zu unterstützen und unsere Partner in den Nachbarländern und Entwicklungsländern bei diesem Prozess 41 zu begleiten.

    Die EU baut ihre Zusammenarbeit mit den Staaten des westlichen Balkans, der Türkei und den südlichen und östlichen Nachbarn im Bereich der Energieeffizienz aus. Die ersten vier Pilotprojekte zur Aufstockung der Investitionen in die Energieeffizienz im Gebäudesektor wurden auf den Weg gebracht und werden möglicherweise 2017 auf weitere Partnerländer ausgedehnt. Ferner wird die EU in den einschlägigen Finanzierungsinstrumenten der Nachbarschaftspolitik und der Beitrittsvorbereitung mehr Mittel für die Energieeffizienz von Gebäuden vorsehen.

    Afrika ist ein privilegierter Partner der EU, und die Energiepartnerschaft zwischen Afrika und der EU gibt den Rahmen für die gemeinsame Zusammenarbeit im Energiebereich vor. Die EU unterstützt auch die afrikanische Initiative für erneuerbare Energien.

    Die europäischen Unternehmen können diese Möglichkeiten nutzen, um ihre herausragenden Kenntnisse in puncto Export und Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien auf den globalen Wettbewerbsmärkten anzubieten. Ziel der EU ist es, im Rahmen der Welthandelsorganisation ein ehrgeiziges Abkommen über den Handel mit Umweltgütern zu schließen, und in ihren bilateralen Handelsabkommen strebt sie die Liberalisierung von Umweltgütern und -dienstleistungen sowie die Erleichterung des Handels und der Investitionen im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen an.

    In Anhang II „Förderung der Umstellung auf saubere Energie“ werden einige Bereiche hervorgehoben, in denen kurzfristig konkrete Maßnahmen gestärkt bzw. neu ausgerichtet oder Synergien zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in Europa verbessert werden können. Dies sollte auch dazu beitragen, dass die Mitgliedstaaten ihre Energie- und Klimaschutzziele für 2020 erfüllen, und es ihnen ermöglichen, bei der kostenwirksamen Festlegung ihrer Ziele für 2030 ehrgeizige Verpflichtungen einzugehen, und gleichzeitig sollte dies andere öffentliche und private Interessenträger darin bestärken, in größerem Umfang an der Umstellung auf saubere Energie mitzuwirken.

    6.Schlussfolgerungen

    Alle von der Kommission in den Jahren 2015/16 vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zur Energieunion müssen von Parlament und Rat mit Vorrang behandelt werden. Dies wurde auch vom Europäischen Rat im März 2016 unterstrichen und vom Europäischen Parlament unterstützt. Die Fortschritte werden 2017 auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates überprüft werden.

    Das Europäische Parlament und der Rat sollten die Gesamtkohärenz dieses Pakets und früherer Vorschläge der Kommission, z. B. zum Emissionshandelssystem, zur Lastenteilung, zur Landnutzung und zur emissionsarmen Mobilität, beibehalten.

    (1)

    Folgenabschätzung zur Änderung der Energieeffizienzrichtlinie, SWD(2016) 405.

    (2)

    Ergebnisse der Folgenabschätzung zur Änderung der Energieeffizienzrichtlinie, SWD(2016) 405.

    (3)

    Folgenabschätzung zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, SWD(2016) 418.

    (4)

    COM(2016) 769.

    (5)

    „EU energy in figures“, statistisches Taschenbuch 2016.

    (6)

    Eurostat, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.

    (7)

      EurObserv'ER, The State of Renewable Energies in Europe, 15. Auflage, 2015 (Zahlen für 2014).

    (8)

    Study on Assessing the Employment and Social Impact of Energy Efficiency.

    (9)

    COM(2015) 80.

    (10)

    COM(2016) 52.

    (11)

    COM(2015) 337.

    (12)

    COM(2016) 482.

    (13)

    COM(2016) 479.

    (14)

    COM(2016) 501.

    (15)

    COM (2016) 710.

    (16)

    Folgenabschätzung zur Änderung der Energieeffizienzrichtlinie, SWD(2016) 405 (in den Investitionszahlen ist der Verkehrssektor nicht enthalten).

    (17)

    Geplantes JRC-SETIS.

    (18)

    Quelle: Folgenabschätzung zur Änderung der Energieeffizienzrichtlinie, SWD(2016) 405 (detaillierte Ergebnisse aufgrund der makroökonomischen Analyse).

    (19)

    Folgenabschätzung zur Änderung der Energieeffizienzrichtlinie, SWD(2016) 405.

    (20)

    COM(2016) 761.

    (21)

    Folgenabschätzung für die Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, SWD(2016) 414.

    (22)

    Folgenabschätzung für die Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, SWD(2016) 414.

    (23)

    COM(2016) 765.

    (24)

    COM(2016) 766.

    (25)

    COM(2016) 773; C(2016) 7764, 7765, 7767, 7769, 7770 und 7772.

    (26)

      EurObserv'ER, 15. Auflage, 2015 .

    (27)

    Folgenabschätzung zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, SWD(2016) 418. Siehe auch folgende Studie: http://gramwzielone.pl/uploads/files/Solar_Photovoltaics_Jobs___Value_Added_in_Europe.pdf .

    (28)

    EurObserv'ER, 15. Auflage, 2015.

    (29)

    EurObserv'ER, 15. Auflage, 2015.

    (30)

    EurObserv'ER, 15. Auflage, 2015.

    (31)

    Dieser Prozess ist Gegenstand der neuen Verordnung über das Governance-System der Energieunion, COM(2016) 759.

    (32)

    Internationale Energieagentur, World Energy Investment Outlook Special Report 2014.

    (33)

    COM(2016) 767.

    (34)

    Die Initiative zur Marktgestaltung umfasst eine Neufassung der Elektrizitätsrichtlinie (COM(2016) 864), eine Neufassung der Elektrizitätsverordnung (COM(2016) 861), eine Neufassung der ACER-Verordnung (COM(2016) 863) und eine neue Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor (COM(2016) 862).

    (35)

    COM(2016) 51.

    (36)

    COM(2016) 769.

    (37)

    Siehe Arbeitsunterlage über Energiearmut (Fußnote 4 oben).

    (38)

    Siehe Mitteilung „Beschleunigung des Übergangs Europas zu einer CO2-armen Wirtschaft“ (COM(2016) 500) und die Mitteilung über eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität (COM(2016) 501).

    (39)

    COM(2016) 763.

    (40)

    Siehe Mitteilung „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“, (COM(2016) 381 final).

    (41)

    Siehe die Mitteilung über einen Vorschlag für einen neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft, COM(2016) 740, und die europäische Investitionsoffensive für Drittländer.

    Top

    Brüssel, den 30.11.2016

    COM(2016) 860 final

    ANHANG

    Beschleunigung der Umstellung auf saubere Energie in Gebäuden

    zur

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

    Saubere Energie für alle Europäer


    In der heute von der Kommission eingeleiteten Initiative wird der wesentliche Beitrag hervorgehoben, den Gebäude zur Umstellung auf saubere Energie in Europa leisten können.

    Das Ziel besteht darin, mit Konzentration auf unsere Arbeits- und Wohnbereiche einen umfassenden und integrierten Ansatz zu entwickeln, bei dem die Energieeffizienz an erster Stelle steht, die weltweite Führungsrolle der EU im Bereich der erneuerbaren Energien gestärkt wird und die Verbraucher ein faires Angebot erhalten, sodass es den Mitgliedstaaten auf diese Weise ermöglicht wird, ihre energie- und klimapolitischen Ziele für 2020 und 2030 zu erreichen.

    Die Vorteile eines solchen integrierten Ansatzes liegen auf der Hand:

    -Mobilisierung von Investitionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie Steigerung von Wachstum und Beschäftigung bei gleichzeitiger Förderung von Innovationen und Kompetenzen;

    -Energieeinsparungen, die zu niedrigeren Betriebskosten und einem gesünderen Lebens- und Arbeitsumfeld für die Bürgerinnen und Bürger führen;

    -Verringerung der Energiearmut, mit besonderem Schwerpunkt auf nicht energieeffizienten Sozialwohnungen und öffentlichen Gebäude;

    -schrittweise Dezentralisierung des europäischen Energiesystems durch die Nutzung nachhaltiger Energie in Gebäuden;

    -Einbeziehung von Gebäuden in ein System, bei dem Energie, Speicherung, Digitalisierung und Verkehr miteinander verbunden sind und das zu Europas Strategie für emissionsarme Mobilität beiträgt;

    -Stärkung der Rolle von Haushalten, Unternehmen und Energiegemeinschaften; und

    -Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.

    Allein die Bauwirtschaft sorgt für 18 Millionen direkte Arbeitsplätze in Europa und erwirtschaftet 9 % des BIP 1 . 

    Die europäische Bauwirtschaft verfügt über das Potenzial, auf eine Reihe von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen wie Beschäftigung und Wachstum, Verstädterung, soziale Netzwerke und digitale Kommunikation, demografischer Wandel und globalisierte Wertschöpfungsketten, ökologische Belastungen und gleichzeitig auf Herausforderungen in den Bereichen Energie und Klimawandel zu reagieren. Maßnahmen im Gebäudebereich können unter anderen die Modernisierung des Sektors und der damit verbundenen Beschäftigung vorantreiben.

    Im Bereich der innovativen Gebäudesysteme ist die EU bereits jetzt weltweit führend. Durch die Integration von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Aspekten der Speicherung sowie durch die Vernetzung mit digitalen und Verkehrssystemen über den Gebäudebestand kann diese Führungsrolle weiter ausgebaut und der günstige rechtliche Rahmen bestmöglich ausgenutzt werden.

    Auf den Gebäudesektor entfallen derzeit 40 % des Gesamtenergieverbrauchs in Europa. Etwa 75 % des Gebäudebestands sind nicht energieeffizient. Bei Beibehaltung der derzeitigen jährlichen Renovierungsquote von 1 % würde es ungefähr ein Jahrhundert dauern, um einen modernen emissionsarmen Gebäudebestand zu erhalten 2 .

    Um das Potenzial für nachhaltige Energie in Gebäuden auszuschöpfen, müssen zahlreiche soziale, finanzielle und technische Hindernisse überwunden und administrative Herausforderungen bewältigt werden. So werden Gebäude zwar regelmäßig instandgesetzt oder verbessert, Investitionen in nachhaltige Energie dabei jedoch oft aufgrund knapper Finanzmittel, fehlender verlässlicher Informationen, eines Mangels an qualifizierten Arbeitskräften oder aufgrund von Zweifeln an den möglichen Vorteilen außer Acht gelassen.

    Darüber hinaus stoßen viele Projektentwickler nach wie vor auf Hindernisse bei der Beschaffung der notwendigen Mittel für die Vorlaufkosten ihrer Projekte und haben keinen Zugang zu attraktiven und angemessenen Finanzierungprodukten des Marktes. Dieses Marktversagen ist in erster Linie die Folge eines oft anzutreffenden mangelnden Verständnisses von Geldgebern und Investoren in Bezug auf die Risiken, zahlreichen Vorteile und Geschäftsszenarios im Zusammenhang mit Investitionen in nachhaltige Energie, insbesondere in Energieeffizienz. Darüber hinaus werden die Umsetzungskosten durch die geringen Investitionsraten und den Mangel an schlüsselfertigen Lösungen in die Höhe getrieben, und fehlende Kapazitäten und Kompetenzen zur Entwicklung bankfähiger Projekte halten den Finanzierungsbedarf gering.

    Es ist die Aufgabe der auf nachhaltige Energie ausgerichteten Politik, den Verbrauchern zu ermöglichen, diese Investitionen einfacher vorzunehmen und günstigere Investitionsbedingungen zu schaffen. Bei der Renovierung ihrer Wohnungen und Häuser sollte es den Verbrauchern ermöglicht werden, sich für die energieeffizienteren Lösungen zu entscheiden und sich bei dieser Entscheidung auf transparente, klare und zeitgerechte Informationen über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu stützen. Bei der Renovierung öffentlicher Gebäude wie Krankenhäuser, Schulen, Sozialwohnungen oder Büros sollten die öffentlichen Behörden die Möglichkeit erhalten, auf attraktive Finanzierungslösungen zurückgreifen und innovative Energiedienstleistungen, zum Beispiel in Form von Energieleistungsverträgen, in Anspruch nehmen zu können.

    Neben der Schaffung des angemessenen Rechtsrahmens, insbesondere durch die vorgeschlagene Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, sind ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung rascher Veränderungen in der Realwirtschaft und zur Lösung der Finanzierungsfrage erforderlich.

    1.    Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude

    Die auf eine nachhaltige Energieversorgung ausgerichtete Renovierung von Gebäuden ist ein Bereich, in dem die Bündelung von Projekten und staatlichen Garantien eine entscheidende Rolle spielen kann. Als Teil der Investitionsoffensive für Europa nimmt der Europäische Fonds für strategische Investitionen 2.0 (EFSI) 3 eine Schlüsselrolle bei der Mobilisierung privater Finanzmittel für umfassendere Energieeffizienzmaßnahmen und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden ein.

    Die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind in den EFSI-Projekten bereits jetzt stark vertreten. So betrifft eine große Mehrheit der Energieprojekte, für die bisher eine Finanzierung genehmigt wurde (mit einem Anteil von 22 % an den Gesamtinvestitionen in Höhe von 154 Mrd. EUR) Energieeffizienzmaßnahmen und den Bereich der erneuerbaren Energien. Aufbauend auf dem Erfolg des EFSI hat die Kommission vorgeschlagen, seine Laufzeit bis Ende 2020 zu verlängern und festzulegen, dass mindestens 40 % der EFSI-Projekte im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ im Einklang mit den Zielen der COP21 zu Maßnahmen in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt beitragen sollten. Dies ist eine große Chance und ein konkreter Beitrag zur Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel zur Unterstützung des Übergangs zu einer CO2-armen Kreislaufwirtschaft. Die Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen kann durch Finanzhilfen oder Finanzprodukten aus anderen EU-Fonds, einschließlich der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, ergänzt oder mit diesen kombiniert werden.

    Im Zeitraum 2014-2020 werden der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds 17 Mrd. EUR in die Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden sowie von Unternehmen, mit besonderem Schwerpunkt auf KMU 4 , investieren. Dies ist drei Mal mehr als im vorangegangenen Programmzeitraum und macht deutlich, welches Engagement und welche Bedeutung die Mitgliedstaaten und Regionen dem Thema Energieeffizienz beimessen. Diese Unterstützung verfügt über das Potenzial, einen weitaus höheren Betrag an Mitteln aus nationaler öffentlicher und privater Kofinanzierung zu mobilisieren, der sich voraussichtlich auf einen Gesamtwert von etwa 27 Mrd. EUR 5 belaufen wird. Eines der Ziele der Investitionsoffensive für Europa besteht darin, den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds mindestens zu verdoppeln, um zusätzliche private Finanzmittel zu mobilisieren und die Errichtung tragfähiger Märkte zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten und Regionen beabsichtigen, über Finanzierungsinstrumente fast 6,4 Mrd. EUR 6 in die Senkung der CO2-Emissionen, hauptsächlich durch Energieeffizienzmaßnahmen, zu investieren. Dies ist mehr als das Achtfache im Vergleich zum Programmzeitraum 2007-2013 7 .

    Aufbauend auf der Investitionsoffensive für Europa und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds wird die Kommission eine Initiative einleiten, um Investitionen des öffentlichen Sektors, von Energiedienstleistungsunternehmen, KMU/MidCap-Unternehmen und Haushalten in Energieeffizienzmaßnahmen und intelligente Gebäude weiter zu fördern. Durch die in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und den Mitgliedstaaten durchgeführte neue Initiative können bis 2020 zusätzliche 10 Mrd. EUR aus öffentlichen und privaten Mitteln 8 für Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien mobilisiert werden. Dies sollte über Finanzmittler und nationale Plattformen für Investitionen in die Energieeffizienz erfolgen, um insbesondere unter Einbeziehung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Kombination mit einer Finanzierung durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen Projekte bündeln, Risiken für Energieeffizienzinvestitionen mindern und die Verwendung öffentlicher Gelder optimieren zu können. Solche Kombinationen, die bereits heute möglich sind, werden durch die vorgeschlagenen Änderungen der Haushaltsordnung und der Dachverordnung 9 weiter erleichtert. Die Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen mit einer höheren Energieintensität und einer hohen Abhängigkeit von Energieimporten, sind aufgefordert, sich an dieser Initiative zu beteiligen und einen Beitrag dazu zu leisten. Durch Risikoteilung bei der Finanzierung aus EU-Mitteln und öffentlichen und privaten Mitteln aus den Mitgliedstaaten können den Endbegünstigten attraktivere Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind mit der Inanspruchnahme einer Lösung auf EU-Ebene zahlreiche regulatorische und administrative Vorteile verbunden, etwa in Bezug auf staatliche Beihilfen, das öffentliche Auftragswesen, Kofinanzierungsverpflichtungen sowie auf Berichterstattung und Ex-ante-Bewertungen. Bei der Beurteilung der öffentlichen Finanzen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wird die Kommission einmalige Beiträge der Mitgliedstaaten zu thematischen oder multinationalen Investitionsplattformen im Rahmen des EFSI positiv bewerten 10 .

    Ein erheblicher Teil dieser Mittel wird in Städten und Regionen verwendet werden. Durch ihre Entscheidungen in Bereichen wie Stadtplanung und Bauvorschriften spielen die lokalen und regionalen Akteure eine entscheidende Rolle bei der Förderung CO2-armer Gebäude. Im Rahmen von Initiativen wie dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie 11 werden Städte und Regionen dazu ermutigt, Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Stärkung ihrer Resilienz sowie zur Sicherstellung des Zugangs zu sauberer und erschwinglicher Energie für alle Europäer zu ergreifen.

    Säule I: Wirksamerer Einsatz öffentlicher Mittel

    Das Ziel besteht darin, die Verwendung der verfügbaren öffentlichen Mittel durch Finanzierungsinstrumente, die festgestellte Marktversagen ausgleichen, und durch gezieltere Finanzhilfen für schutzbedürftige Verbraucher zu optimieren. Zu diesem Zweck wird die Kommission folgende Schritte unternehmen:

    a)Basierend auf nationalen Investitionsplattformen (möglicherweise mit regionaler Dimension) sollen Modelle für die Finanzierung nachhaltiger Energie entwickelt werden, um zusätzliche private Finanzmittel für die Renovierung von Gebäuden zu mobilisieren, wobei diese Modelle gemäß der EFSI-Verordnung gestaltet sind und mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang stehen.

    In der EU spielen die Banken mehr als in anderen entwickelten Volkswirtschaften eine zentrale Rolle bei der Finanzierung von Investitionen von Verbrauchern und Unternehmen. Während sich die Banken auf neuen Energiemärkten, insbesondere bei Großprojekten im Bereich der erneuerbaren Energien, zunehmend aktiv zeigen, wird die Energieeffizienz nur selten als eigenständiges Marktsegment angesehen. Dies führt zu einem Mangel an angemessenen und erschwinglichen kommerziellen Finanzierungsprodukten für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor 12 . Um diesen Mangel zu beheben, hat die Kommission ein wegweisendes Finanzierungssystem, das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz (PF4EE), entwickelt, das im Rahmen des LIFE-Programms finanziert und von der EIB verwaltet wird. Dieses Pilotprojekt, das eine deutlich höhere Hebelwirkung zeigt als ursprünglich geplant, macht deutlich, wie durch Risikoteilung, technische Hilfe und Kreditlinien der EIB an die teilnehmenden Finanzinstitute Investitionen in die Energieeffizienz angekurbelt werden können. Die Erfahrungen mit dem Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz (PF4EE) werden dazu beitragen, die Kombination aus Europäischem Fonds für strategische Investitionen und anderen Quellen der öffentlichen Finanzierung, einschließlich der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, gegebenenfalls über Investitionsplattformen, weiter zu stärken 13 .

    Auf der Grundlage dieser Erfahrungen wird die Kommission die Entwicklung flexibler Finanzierungsplattformen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf nationaler oder regionaler Ebene unterstützen. Diese Plattformen können umfassende Lösungen anbieten, die es den lokalen Banken, Finanzmittlern, Energiedienstleistungsunternehmen oder anderen Einrichtungen ermöglichen, Investitionen zu bündeln, um einer großen Zahl von Endempfängern in dem von der Plattform 14 abgedeckten Gebiet attraktive Produkte zur Finanzierung nachhaltiger Energie anbieten zu können. Den Einrichtungen, die bereit sind, Portfolios für Investitionen in nachhaltige Energie zu finanzieren, können insbesondere drei sich gegenseitig verstärkende Elemente zur Verfügung gestellt werden:

    -Eine verstärkte Fremdfinanzierung durch die EIB im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen zur Erhöhung ihrer Finanzierungskapazität (wodurch ein Beitrag zu einer verstärkten Konzentration auf nachhaltige Energie in Gebäuden im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen 2.0 geleistet wird);

    -Ein Mechanismus für die Risikoteilung, um das Risiko von Portfolioinvestitionen in nachhaltige Energie im Gebäudebereich zu verringern und attraktivere Kreditbedingungen für die Endempfänger zu ermöglichen. Dieses Element könnte zusammen mit lokal verfügbaren Mitteln, einschließlich der Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, eingesetzt werden;

    -Technisches Know-how und Hilfestellung bei der Einführung von Kreditprogrammen, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform für Investitionsberatung – unter anderem über Fazilitäten wie ELENA; JASPERS, Fi-Compass 15 – und anderen nationalen und regionalen Finanzierungsquellen entwickelt werden.

    Um die Einführung dieses Modells und anderer damit zusammenhängender Instrumente für nachhaltige Energie zu unterstützen, wird die Kommission Möglichkeiten zur Umschichtung bestehender EU-Mittel, z. B. für technische Hilfe, prüfen.

    b)Energieleistungsverträge: Die Rolle von Energieleistungsverträgen bei der Erhöhung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude muss gestärkt werden, da diese Verträge einen ganzheitlichen Ansatz für Renovierungen, einschließlich Finanzierung, Durchführung der Bauarbeiten und des Energiemanagements bieten. Durch Energieleistungsverträge kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Energieeffizienz investiert werden, ohne den öffentlichen Schuldenstand zu erhöhen, was von zentraler Bedeutung für Regierungen sowie lokale und regionale Behörden ist, die mit Haushaltszwängen konfrontiert sind, insbesondere im Bereich Sozialwohnungen, Krankenhäuser und Schulen. Die Vorschriften für Investitionen des öffentlichen Sektors und für die statistische Behandlung der Renovierung von Vermögenswerten sollten transparent und klar sein, um Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher Vermögenswerte zu erleichtern. Eurostat wird sondieren, wie die Auswirkungen von Investitionen in die Energieeffizienz auf den Schuldenstand und das Defizit von Regierungen angegangen werden können. Die Kommission prüft derzeit in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, welche Auswirkungen die Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung auf den Markt für Energieleistungsverträge haben und wird gegebenenfalls ihre Leitlinien für die statistische Erfassung solcher Partnerschaften vor Ende des Frühjahrs 2017 aktualisieren.  

    c)Unterstützung bei der Verwaltung öffentlicher Gelder durch Strukturierung und Einführung von Finanzierungsinstrumenten: Die Kommission wird zusätzlich zur Unterstützung durch die Europäische Plattform für Investitionsberatung, die Fi-Compass-Plattform oder das Netzwerk von Energie- und Verwaltungsbehörden eine Reihe von Veranstaltungen zum Aufbau regionaler Kapazitäten organisieren, an denen sich die wichtigsten Entscheidungsträger und Akteure beteiligen werden. Der erste Workshop dieser Art fand im November dieses Jahres in Riga statt und war auf den Ostseeraum ausgerichtet.

    d)Darüber hinaus hat die Kommission ein sofort zugängliches Muster für die Erhöhung des im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds verfügbaren Anteils an Finanzierungsinstrumenten entwickelt: Dabei handelt es sich um ein Standardfinanzierungsinstrument für Investitionen in die Energieeffizienz. Die Mitgliedstaaten haben sich aktiv für die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in die Energieeffizienz eingesetzt, insbesondere um das Ziel zu erreichen, 20 % der Mittel aus den ESI-Fonds über Finanzierungsinstrumente in eine CO2-arme Wirtschaft zu investieren. Einige Mitgliedstaaten sind diesbezüglich jedoch im Rückstand, und die stärkere Nutzung der Standardfinanzierungsinstrumente könnte dazu beitragen, diese Lücke zu schließen.

    Parallel dazu enthält der Legislativvorschlag zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Maßnahmen zur Verknüpfung der durch öffentliche Mittel geschaffenen finanziellen Anreize mit den erzielten Energieeinsparungen.

    Säule II: Projektbündelung und Unterstützung bei der Projektentwicklung

    Die Verfügbarkeit einer großen Anzahl bankfähiger Projekte, die für Investitionsplattformen und Finanzierungsinstrumente infrage kommen, ist für den Erfolg dieser Initiative von entscheidender Bedeutung. Vielen Projektträgern – Behörden, Einzelpersonen oder Unternehmen – fehlen die Kompetenzen und Kapazitäten zur Einführung, Umsetzung und Finanzierung von ehrgeizigen Projekten im Bereich CO2-armer Gebäude. Die Kommission wird daher:

    a)bestehende Fazilitäten zur Unterstützung der Projektentwicklung auf EU-Ebene 16 , wie ELENA, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform für Investitionsberatung stärken. Ziel ist es, die in der Pipeline befindlichen Investitionen zu erhöhen, den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten zu unterstützen, sich den Projektträgern, vor allem aus Ost- und Mitteleuropa, anzunähern, die Städte und lokalen Akteure stärker einzubeziehen und die Bündelung und Markteinführung vielversprechender Lösungen, einschließlich innovativer Technologien, Finanzierung und organisatorischer Strategien, zu fördern. Die Kommission wird die Mittelausstattung der EU-Unterstützung bei der Projektentwicklung von 23 Mio. EUR im Jahr 2015 ab dem Jahr 2017 auf jährlich 38 Mio. EUR erhöhen. Die Mittelausstattung der EU-Unterstützung bei der Projektentwicklung für den Zeitraum 2016-2017 wird voraussichtlich zu Investitionen in nachhaltige Energie im Gebäudebereich von bis zu 3 Mrd. EUR 17 führen.

    b)die Mitgliedstaaten darin bestärken, auf lokaler oder regionaler Ebene spezielle zentrale Anlaufstellen für Projektentwickler einzurichten, in denen der Kunde alles, von Informationen und technischer Unterstützung über Strukturierung und Bereitstellung finanzieller Unterstützung bis hin zur Überwachung von Einsparungen unter einen Dach vorfindet. Diese Anlaufstellen sollen zu mehr vor Ort entwickelten Projektbeständen und starken, vertrauensvollen Partnerschaften mit lokalen Akteuren (z. B. KMU, Finanzinstitute und Energieagenturen) führen, wobei hier entscheidend ist, dass die Bereitstellung von Finanzmitteln mit der Nachfrage nach Finanzmitteln verknüpft wird. Die Entwicklung dieser zentralen Anlaufstellen und ihre Replizierung wird auf EU-Ebene durch den Austausch bewährter Verfahren im Rahmen von Manag´Energy 18 und durch die Finanzierung über das Programm Horizont 2020 19 , die EU-Fazilitäten zur Unterstützung bei der Projektentwicklung und gegebenenfalls über Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds unterstützt.

    Parallel dazu wird die vorgeschlagene Beibehaltung der gemäß Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie für die Mitgliedstaaten bestehenden Energieeinsparverpflichtungen der Bündelung kleinerer Projekte zusätzlichen Schwung verleihen.

    Säule III: Risikominderung

    Wie von den Finanzinstituten 20 gefordert, müssen Investoren und Geldgeber auf der Grundlage von Marktdaten und Leistungsausweisen ein besseres Verständnis der tatsächlichen Risiken und Vorteile von Investitionen in nachhaltige Energie im Gebäudebereich entwickeln. Grundlegende Faktoren wie eine geringere Ausfallwahrscheinlichkeit im Falle von Energiesparkrediten oder eine Erhöhung der Vermögenswerte aufgrund höherer Energieeffizienz müssen schrittweise von den Banken erkannt werden und sich in der Preisgestaltung ihrer Finanzierungsprodukte niederschlagen. Die Entwicklung spezieller Produkte zur Finanzierung nachhaltiger Energie im Gebäudebereich ist auch wichtig, um die Schaffung eines sekundären (Refinanzierungs-) Marktes zu unterstützen und die private Kapitalbeteiligung zu erhöhen. Zur Unterstützung dieser Marktumstellung wird die Kommission:

    a)die Plattform für die Risikominderung von Energieeffizienzinvestitionen einrichten, über die die technische und finanzielle Leistungsfähigkeit von mehr als 5 000 europäischen Energieeffizienzprojekten im industriellen und im Gebäudebereich offengelegt wird. Projektentwickler, Geldgeber und Investoren werden aufgefordert, die Inhalte dieser Open-Source-Datenbank fortlaufend zu erweitern und von ihren Benchmarkingfunktionen und Peer-to-Peer-Lernprozessen zu profitieren.

    b)eng mit öffentlichen und privaten Finanzinstituten, Vertretern der Wirtschaft und Sachverständigen des Sektors zusammenarbeiten, um einen einvernehmlichen Rahmen für die Absicherung von Investitionen in nachhaltige Energie im Gebäudebereich zu schaffen. Diese zusammen mit der Gruppe der in Energieeffizienzmaßnahmen investierenden Finanzinstitutionen11 entwickelte und für 2017 geplante Initiative wird die Finanzinstitute dabei unterstützen, die wichtigsten energiebezogenen Vorteile in ihre Geschäftspraxis einzubeziehen und gleichzeitig Transaktionskosten zu senken und das Vertrauen der Investoren zu stärken. Diese Maßnahme wird zudem zur Erschließung des Marktes für umweltbezogene Hypotheken beitragen.

    Parallel dazu enthält der Legislativvorschlag zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs privater Investoren zu mehr und besseren Informationen, einschließlich zuverlässigeren Energieeffizienzausweisen, zur Erhebung der tatsächlichen Daten über den Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden und zur Weiterentwicklung von Plänen für langfristige Renovierungsstrategien, die Investitionsentscheidungen erleichtern sollen.

    Außerdem wird die Kommission eine Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand einrichten, die sämtliche relevante Informationen über den Gebäudebestand und die energetische Gebäuderenovierung in der EU zentral erhebt. Auf diese Weise soll die Planung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung von politischen Maßnahmen und damit zusammenhängenden Finanzierungsinstrumenten unterstützt werden.

    2.    Bausektor

    Die Kommission wird Interessenträger des Bausektors einladen, um gemeinsam zu erörtern, welche Herausforderungen und Chancen sich für den Sektor durch Investitionen in nachhaltige Energie im Gebäudebereich bieten und wie diese weiter ausgebaut werden können. Dies ergänzt die Arbeit des hochrangigen strategischen Dreier-Forums für nachhaltiges Bauen der Strategie Bauwesen 2020.

    Im Rahmen ihrer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen 21 hat die Kommission Anstrengungen unternommen, um die kompetenzbezogenen Herausforderungen zu bewältigen. Gestützt auf die Erfahrungen mit den in diesem Jahr eingeleiteten Pilotprojekten wird die Kommission 2017 neue sogenannte „Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen“ einführen, wobei eine davon auch den Bausektor betreffen und der Schwerpunkt hier auf Energieeffizienz und digitalen Kompetenzen liegen wird. In diesem Zusammenhang sollen Synergien mit der Initiative der Kommission „BUILD UP Skills“ geschaffen werden, die darauf abzielt, die Kompetenzen der im Bausektor Beschäftigten auf die Bereiche Energieeffizienz und Technologien für erneuerbare Energieträger sowie deren Installation und Betrieb auszuweiten 22 . 

    Der Bau neuer Gebäude oder die Nachrüstung bestehender Gebäude zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz eröffnet die Möglichkeit, die bisherigen Bau- und Abrisspraktiken zu überdenken und dabei umfassendere Aspekte der Ressourceneffizienz zu berücksichtigen. Im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft wird die Europäische Kommission im kommenden Jahr einen EU-Rahmen zur Bewertung der allgemeinen Umweltleistung von Gebäuden vorlegen. Ein solcher Rahmen sollte genutzt werden, um die Kreislaufwirtschaft im Gebäudebereich zu fördern, und dies auch indem er als Referenz bei großen Anwendungsprojekten, für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und in Politik und Rechtssetzung der Mitgliedstaaten dient. Darüber hinaus prüft die Europäische Kommission, welche Möglichkeiten bestehen, Initiativen zur Förderung von Investitionen in neue und/oder innovative Infrastrukturen für das Recycling von Bau- und Abrissabfällen in Regionen zu unterstützen, die sich im Hinblick auf das in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegte Ziel, bis 2020 70 % der Abfälle der Wiederverwendung, Verwertung oder dem Recycling zuzuführen, im Rückstand befinden. Solche Investitionen können durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen unterstützt werden. Eine spezielle Plattform für Projekte der Kreislaufwirtschaft ist im Aufbau begriffen. Darüber hinaus hat die Kommission ein Protokoll zur Bewirtschaftung von Bau- und Abrissabfällen erstellt, das den Interessenträgern dabei helfen soll, Abfälle umweltverträglich zu behandeln und ihr Recyclingpotenzial zu erhöhen. Mit Blick in die Zukunft arbeitet die Europäische Kommission zudem an der Aufstellung von Grundsätzen und Regeln für die nachhaltige Gestaltung von Gebäuden, um die Menge an Bau- und Abbruchabfällen zu verringern und das Recycling von Materialien zu erleichtern. All diese Initiativen werden ihrerseits dazu beitragen, den Energieverbrauch und die mit Baumaterialien verbundenen Kosten zu senken.

    Das Potenzial des Bausektors in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung muss durch eine Verbesserung der Funktionsweise der Märkte erschlossen werden. Die Ergebnisse des „Fitness-Tests“ der Baubranche sollen dazu verwendet werden, eine bessere Kohärenz der betreffenden Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt und die Energieeffizienz sicherzustellen. So sollten zum Beispiel die in den Ökodesign-Verordnungen festgelegten Anforderungen, soweit erforderlich, in die harmonisierten Normen im Geltungsumfang der Bauprodukteverordnung, die für dieselben Produkte gilt, aufgenommen werden, um den Herstellern einen einzigen Rahmen für die Prüfung von Produkten zu bieten. Da der Binnenmarkt für Bauprodukte nach wie vor fragmentiert ist, läuft derzeit eine Konsultation der Interessenträger 23 , die zu einer Überarbeitung der Bauprodukteverordnung in der Amtszeit dieser Kommission führen könnte.

    Die Europäische Kommission wird weiterhin Innovationen unterstützen, indem sie die Entwicklung technologischer Spitzenprodukte und -prozesse im Rahmen der vertraglichen öffentlich-privaten Partnerschaft (cPPP) für energieeffiziente Gebäude (EeB) fördert. Es wird davon ausgegangen, dass diese öffentlich-private Partnerschaft die erforderlichen Technologien zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bauwirtschaft bieten wird 24 .

    Die Initiative könnte durch einen intelligenten Ansatz für die Vergabe öffentlicher Aufträge gestützt werden, mit dem innovative CO2-arme Lösungen über Standardisierungsinitiativen der Industrie, wie der SustSteel-Initiative 25 , gefördert werden. Sobald diese Standards vorliegen, können sie dem Bausektor zur Verwirklichung seiner Nachhaltigkeitsziele dienen. Dieser Ansatz könnte möglicherweise auch bei anderen Bauprodukten angewandt werden und würde den Sektor in die Lage versetzen, seine Bemühungen zu verstärken und seine Produkte besser zu vermarkten.

    Durch die neuen Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe (seit Frühjahr 2016 in Kraft) werden alle bestehenden Instrumente – funktionelle Kriterien, Varianten, Qualitätserwägungen in technischen Spezifikationen und Vergabekriterien – konsolidiert und optimiert. Die EU trägt zudem über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und das Programm „Horizont 2020“ zur Innovationsförderung durch öffentliche Aufträge bei. Dies hat bereits zu einer Reihe bahnbrechender Projekte geführt. Ein interessantes Beispiel dafür ist das grenzüberschreitende Projekt PAPIRUS (an dem Deutschland, Spanien, Italien und Norwegen beteiligt sind), dessen Ziel darin besteht, innovative Lösungen für nachhaltiges Bauen, mit Schwerpunkt auf Niedrigstenergiegebäuden, über die öffentliche Auftragsvergabe zu fördern, umzusetzen und zu validieren. Darüber hinaus hat die Kommission freiwillige Kriterien für die umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Planung, Bau und Management von Bürogebäuden 26 veröffentlicht, die eine Reihe von Empfehlungen zur Vergabe von Aufträgen für umweltfreundliche und energieeffiziente Bürogebäude enthalten.

    Digitale Technologien haben das Potenzial, die Effizienz von Bauprozessen und des Betriebs von Gebäuden zu erhöhen, wodurch sie einen Beitrag zur Verwirklichung unserer Energieeinsparziele leisten. Die Kommission unterstützt daher die Festlegung gemeinsamer Grundsätze und Regeln für das öffentliche Auftragswesen mit dem Ziel, die Gebäudeeigenschaften, einschließlich der Gesamtenergieeffizienz (Gebäudedatenmodellierung), zu digitalisieren. Zusammen mit der Entwicklung eines gemeinsamen Rahmens für eine digitale Gebäudedokumentation und spezifischen Maßnahmen für KMU können dadurch der Informationsaustausch und die Unterstützung von Entscheidungsprozessen vor, während und nach Bauprojekten erleichtert, die Zersplitterung von miteinander konkurrierenden nationalen Strategien vermieden und die Kosten für KMU verringert werden. Darüber hinaus stellt die EU im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen sowie im Kontext bilateraler Abkommen sicher, dass die öffentliche Auftragsvergabe in einer transparenten und wettbewerbskonformen Weise erfolgt, durch die keine Benachteiligung von Waren, Dienstleistungen oder Lieferanten der EU entsteht.

    (1)

         Europäische Kommission, The European construction sector – A global partner (Der europäische Bausektor – ein globaler Partner), 2016.

    (2)

         Folgenabschätzung für die Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, SWD(2016) 414; siehe auch Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle „Energy Renovation: The Trump Card for the New Start for Europe“ (Energetische Renovierung: Ein Trumpf für den Neustart Europas) verfügbar unter: http://iet.jrc.ec.europa.eu/energyefficiency/publication/energy-renovation-trump-card-new-start-europe.

    (3)

         Mitteilung „Europa investiert wieder – Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa“, COM(2016) 359.

    (4)

       Anmerkung: Darüber hinaus werden Mittel in Höhe von 870 Mio. EUR bzw. 113 Mio. EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), die ebenfalls Teil der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sind, bereitgestellt.

    (5)

       Schätzung auf der Grundlage von Finanztabellen der operationellen Programme 2014-2020 für das thematische Ziel „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“.

    (6)

         Einschließlich nationaler Kofinanzierung.

    (7)

         Der erste jährliche Fortschrittsbericht über die Finanzierungsinstrumente der ESI-Fonds für den Zeitraum 2014-2020 wird bis Ende November 2016 vorgelegt.

    (8)

         Die EIB hat in den vergangenen fünf Jahren 10,5 Mrd. EUR für den Energieeffizienzsektor zur Verfügung gestellt.

    (9)

         COM(2016) 605 vom 14. September 2016.

    (10)

         Siehe Erklärung der Kommission zu ihrer Bewertung einmaliger Beiträge im Rahmen der EFSI-Initiative für die Zwecke der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 38) sowie Mitteilung „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015) 12).

    (11)

      http://www.covenantofmayors.eu/index_de.html  

    (12)

         Insbesondere Lösungen für Wärme- und Kälteerzeugung, Solarpaneele auf Dächern und Wärmepumpen.

    (13)

    In ihrer vor Kurzem verabschiedeten „Omnibus-Verordnung“ (COM(2016) 605) schlägt die Kommission vereinfachte Regeln für die Kombination von ESI-Fondmitteln mit EFSI-Finanzierungen vor, wodurch weitere einfach zu nutzende Modelle und Muster entwickelt werden könnten.

    (14)

         Diese Plattformen werden auch für eine bessere Sichtbarkeit der in ihrem Rahmen finanzierten Projekte sorgen, damit die entsprechenden rechtlichen und administrativen Vorteile im Rahmen des EFSI genutzt werden können.

    (15)

    Der Fi-Compass ist eine Plattform für Beratungsleistungen zu Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und dient der Unterstützung der Verwaltungsbehörden der ESI-Fonds und anderer interessierter Parteien, indem er praktisches Know-how und Lernmittel zu Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung stellt. https://www.fi-compass.eu/

    (16)

       Die Fazilität ELENA und die Unterstützung bei der Projektentwicklung fallen unter das Programm Horizont 2020.

    (17)

       Ausgehend von der in der Vergangenheit über die EASME-Fazilitäten ELENA und die Unterstützung bei der Projektentwicklung erzielten Hebelwirkung.

    (18)

       Manag´Energy wird die Kontaktstelle für den Aufbau von Kapazitäten für die mehr als 400 lokalen und regionalen Energieagenturen in Europa sein. In dieser Funktion wird sie die Kapazitäten der Agenturen zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen erhöhen und sie in die Lage versetzen, Strukturen im Hinblick auf ganzheitliche, integrierte lokale/regionale Ansätze zu entwickeln.

    (19)

       Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EE-23-2017 im Rahmen des Programms Horizont 2020 zu innovativen Finanzierungssystemen, insbesondere zu Systemen, die auf Stellen zur Projektbündelung oder Clearinghäuser auf regionaler oder nationaler Ebene zurückgreifen.

    (20)

        www.eefig.com

    (21)

       Mitteilung „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016) 381).

    (22)

    Die Initiative wird im Rahmen des Programms „Intelligente Energie – Europa“ und der gesellschaftlichen Herausforderung 3 des Programms „Horizont 2020“ finanziert.

    (23)

         Wie im Bericht über die Durchführung der Bauprodukteverordnung vorgesehen (Verweis einfügen).

    (24)

         http://ec.europa.eu/research/industrial_technologies/energy-efficient-buildings_en.html

    (25)

       Die Stahlindustrie arbeitet derzeit an europäischen Normen für eine nachhaltige Stahlindustrie (SustSteel), die den Unternehmen ermöglichen sollen, den Nachweis zu liefern, dass ihre für den Bausektor hergestellten Stahlerzeugnisse mit den festgelegten Anforderungen in Bezug auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte der Nachhaltigkeit im Einklang stehen.

    (26)

    GPP-Kriterien der EU für Planung, Bau und Management von Bürogebäuden (SWD(2016) 180 final).

    Top

    Brüssel, den 30.11.2016

    COM(2016) 860 final

    ANHANG

    Maßnahmen zur Beschleunigung der Umstellung auf saubere Energie

    der

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

    Saubere Energie für alle Europäer


    Die meisten Maßnahmen in diesem Papier werden kurz- bis mittelfristige Auswirkungen haben. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung über die Lage der Energieunion wird die Kommission auch über die Durchführung dieser Maßnahmen berichten und nach Bedarf die Marschrichtung für neue Maßnahmen vorgeben.

    1. Gerechter sozialer Wandel und neue Qualifikationen

    Energie als Ware und Dienstleistung ist für die uneingeschränkte Teilhabe in der modernen Gesellschaft unabdingbar. Die zahlreichen bereits vorhandenen Instrumente müssen eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Umstellung auf saubere Energie gerecht vonstattengeht und den Veränderungen Rechnung getragen wird, die sich daraus für die einzelnen Branchen, die Regionen oder die schutzbedürftigen Mitglieder der Gesellschaft ergeben, die durch diesen Übergang Nachteile erfahren.

    Die wichtigsten Instrumente in diesem Bereich sind die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie der Europäische Sozialfonds, mit denen die Anpassung in den betroffenen Wirtschaftszweigen und Regionen sowie die Umstellung auf neue Geschäftsmodelle und Berufsprofile unterstützt werden. Mindestens 1,1 Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds werden im Zeitraum 2014-2020 für die Verbesserung der Aus- und Weiterbildungssysteme zur Anpassung von Kompetenzen und Qualifikationen sowie für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Bereichen Umwelt und Energie verwendet. Einige Mitgliedstaaten nutzen den Europäischen Sozialfonds – zusätzlich zu den 5,2 Mrd. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds für Investitionen in die Energieeffizienz von Wohnhäusern – auch zur Minderung der Energiearmut. Innerhalb dieser Zuweisungen haben manche Mitgliedstaaten die Mittel gezielt auf den sozialen Wohnungsbau und einkommensschwache Haushalte ausgerichtet und tragen damit zu langfristigen Lösungen zur Bekämpfung der Energiearmut in knapp einer Million Haushalten bei. Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist eines der wichtigsten Instrumente für die Bereitstellung von kostengünstigerer Energie und den Kampf gegen Energiearmut. Zusätzlich zu den in den Rechtsvorschriften vorgeschlagenen Maßnahmen 1 wird die Kommission eine Beobachtungsstelle für Energiearmut einrichten, um zuverlässige statistische Angaben über die Zahl der in den einzelnen Mitgliedstaaten von Energiearmut betroffenen Haushalte zu erhalten und zur Verbreitung bewährter Praktiken beizutragen.

    Im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums werden spezifische Maßnahmen in Form von Wissenstransfer, Qualifizierung und Förderung innovativer Lösungen in Bezug auf eine effiziente Energienutzung und -erzeugung finanziert. So sollen im Zeitraum 2014-2020 ca. 99 000 Begünstigte (vor allem Landwirte und Waldbesitzer) in Energiefragen geschult werden.

    Zur gezielten Förderung der Solidarität bei der Umstellung auf saubere Energie hat die Kommission vorgeschlagen, im Rahmen der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems 2 Ressourcen bereitzustellen, um dem besonders hohen zusätzlichen Investitionsbedarf in einkommensschwächeren Mitgliedstaaten zu entsprechen. Der neue Modernisierungsfonds dient dazu, Investitionen in die Modernisierung der Energiesysteme zu erleichtern und die Energieeffizienz zu verbessern. Ferner wird vorgeschlagen, dass 10 % der von den Mitgliedstaaten zu versteigernden Zertifikate weiterhin auf bestimmte einkommensschwache Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Schließlich schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten die Erlöse aus dem Emissionshandel in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern auch zur Förderung der Neuqualifizierung und Eingliederung der von der Dekarbonisierung der Wirtschaft betroffenen Arbeitskräfte in andere Beschäftigungssektoren verwenden.

    Dies sollte durch eine gezielte Initiative ergänzt werden, die zusätzliche und maßgeschneiderte Unterstützung für den Wandel in kohle- und CO2-intensiven Industrieregionen leistet. Ziel ist es, die regionalen Planungsprozesse für die strukturellen Veränderungen im Zusammenhang mit der Energiewende in Gang zu setzen bzw. voranzutreiben und den Austausch mit anderen Regionen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, zu fördern. In einem ersten Schritt wird die Kommission diese Regionen zusammenbringen, um mögliche Planungsprozesse zu erörtern, den Austausch bewährter Praktiken zu unterstützen und zu prüfen, welche Förderinstrumente zur Verfügung stehen.

    Das Konzept der intelligenten Spezialisierung im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik und insbesondere die einschlägigen Plattformen 3 können die Regionen in dieser Hinsicht unterstützen. Durch diesen Bottom-Up-Prozess, an dem insbesondere die Industrie, die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsgemeinschaft sowie die öffentlichen Verwaltungen beteiligt sind, können die Regionen in die Lage versetzt werden, ihre Strategien für die Umstellung auf saubere Energie zu entwickeln und umzusetzen.

    Die Umstellung auf saubere Energie eröffnet Möglichkeiten zur Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen. Die erfolgreiche Umstellung erfordert aber auch eine Neuqualifizierung der Beschäftigten, eine bessere Planung und Antizipation von Veränderungen und Qualifikationen sowie eine bessere Abstimmung von Kompetenzen. Mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds können diese Anstrengungen in allen Lebensabschnitten unterstützt werden – vom Unterricht in der Schule über die Förderung von geeigneten Fähigkeiten und Unternehmertum im Bereich saubere Energie bis hin zur sozialen Inklusion durch einschlägige Berufsbilder. Im Rahmen ihrer europäischen Agenda für neue Kompetenzen 4 hat die Kommission Bemühungen auf den Weg gebracht (so genannte „Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen“), um den Herausforderungen im Bereich des Qualifikationserwerbs und bei der Überwindung von Qualifikationsdefiziten in bestimmten Wirtschaftszweigen zu begegnen. Aufbauend auf den Erfahrungen aus den diesjährigen Pilotprojekten im Rahmen der Blaupausen-Initiative (vor allem in den Sektoren Kraftfahrzeugtechnik und maritime Technologien) ergibt sich aus solchen Programmen die Chance, den Kompetenzbedarf für die Umstellung auf saubere Energie zu decken. Die derzeit laufende Blaupause zur Branchenzusammenarbeit im maritimen Sektor umfasst die Bereiche Offshore-Windenergie und Meeresenergie und kann als Testfall für die zweite Phase, z. B. in Sektoren wie erneuerbare Energien oder der Bauwirtschaft, überaus relevant sein.

    Die Sozialpartner spielen eine entscheidende Rolle bei der Planung des Qualifikationsbedarfs und wenn es darum geht, Veränderungen vorherzusehen und darauf zu reagieren. Sie sind bereits an den Arbeiten über die Energieunion auf EU-Ebene beteiligt und müssen in den Prozess, aber auch in die Beratungen über die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne eng einbezogen werden.

    Zur Förderung einer sozial gerechten Umstellung auf saubere Energie und neuer Kompetenzen

    wird die Kommission prüfen, wie von der Umstellung betroffene kohle- und CO2-intensive Regionen besser unterstützt werden können. Zu diesem Zweck wird sie partnerschaftlich mit den Akteuren dieser Regionen zusammenarbeiten, Orientierungshilfe geben – insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu verfügbaren Mitteln und Programmen und deren Nutzung – und über zielorientierte Plattformen den Austausch bewährter Praktiken fördern, was auch Gespräche über branchenspezifische Fahrpläne und den Neuqualifikationsbedarf einschließt;

    sollten die Mitgliedstaaten ihre integrierten nationalen Energie- und Klimapläne dazu nutzen, Reflexionen anzustellen über die Folgen, die sich aus der Umstellung auf saubere Energie für die Gesellschaft, die Qualifikationen und die Wirtschaft ergeben;

    wird die Kommission 2017, gestützt auf die Erfahrungen aus den Pilotprogrammen, zwei neue Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit bezüglich Kompetenzen für neue Technologien auf den Weg bringen, und zwar im Bereich erneuerbare Energien generell sowie für die Bauwirtschaft mit Schwerpunkt auf CO2-armen Technologien;

    fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Sozialpartner eng in die Beratungen über die Energiewende einzubinden, vor allem im Rahmen der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne.

    2. EU-Finanzierungen zum Nutzen der Realwirtschaft

    Die Finanzierung der Energiewende erfordert eine Kombination von privaten Investitionen und öffentlichen Mitteln, mit denen Investitionen des Privatsektors mobilisiert werden und Marktversagen entgegengewirkt wird. Durch die Legislativvorschläge in diesem Paket und den Vorschlag zur Reform des EU-Emissionshandelssystems werden private Investitionen erleichtert. Funktionierende Energie- und CO2-Märkte werden die treibende Kraft bei der Überwindung des Investitionsproblems sein, ebenso wie rechtliche Stabilität und politische Transparenz.

    Darüber hinaus tragen die Finanzierungsinstrumente der EU wesentlich zur Förderung der Umstellung auf saubere Energie bei, wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen unter Beweis stellt. Der Fonds ist auf bestem Wege, bis Mitte 2018 mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in die Realwirtschaft zu generieren. Jüngsten Zahlen zufolge wurde inzwischen ein Betrag von 154 Mrd. EUR erreicht. Mit Beginn der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen hat die Kommission eine Stärkung und Ausweitung des Fonds vorgeschlagen. Demnach sollen mindestens 40 % der Investitionen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ sich auf die Bereiche Klimaschutz, Energie und Umwelt beziehen und zur Verwirklichung der Ziele des Pariser Übereinkommens beitragen.

    Entsprechend dem Unionsziel, mindestens 20 % des EU-Haushalts für 2014-2020 Klimaschutzmaßnahmen zu widmen, spielt auch die erneuerte Kohäsionspolitik 5 mit entsprechenden Mittelzuweisungen in Höhe von 68,8 Mrd. EUR eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Energieunion. Ergänzt werden diese Mittel durch nationale öffentliche und private Kofinanzierungen, sodass ein geschätzter Gesamtbetrag von 92 Mrd. EUR erreicht wird 6 . Zudem werden im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz gezielt gefördert (knapp 6 Mrd. EUR). Während erste Anzeichen auf Fortschritte beim Einsatz der Fonds für die Kohäsionspolitik 2016 hindeuten 7 , sind nun dringend Maßnahmen notwendig, um die Verwendung dieser Mittel in mehreren Mitgliedstaaten zu beschleunigen. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten weiterhin technische Unterstützung bei Durchführungsproblemen anbieten.

    Einfachere und flexiblere Vorschriften, wie sie von der Kommission in der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 vorgeschlagen wurden, werden ebenfalls zu einer rascheren Durchführung dieser Finanzierungen beitragen. Als Teil der Überprüfung hat die Kommission eine breiter angelegte Agenda zur Vereinfachung der Bestimmungen für die Verwendung von EU-Mitteln auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch, die Kombination des Europäischen Fonds für strategische Investitionen mit anderen EU-Finanzquellen, einschließlich der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, zu erleichtern. Ein Ziel ist es dafür zu sorgen, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen in Regionen, die weniger entwickelt oder im Übergang begriffen sind, stärker in Anspruch genommen wird. Die Mitgliedstaaten und die Regionen planen bereits, über Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds annähernd 6,4 Mrd. EUR in die emissionsarme Wirtschaft, vor allem die Energieeffizienz, zu investieren. Dies ist mehr als das Achtfache der Mittel des Zeitraums 2007-2013 und erste Anzeichen lassen bereits gute Fortschritte erkennen 8 . Damit die Finanzierungsinstrumente stärker in Anspruch genommen werden, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten auch über die Fi-Compass-Plattform für Beratungsdienste sowie mit gebrauchsfertigen Instrumenten mit Standardvorschriften und -bedingungen, die mit den Verordnungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stehen und auf die Kombination öffentlicher und privater Mittel ausgerichtet sind.

    Ein Beispiel für ein erfolgreiches Projekt, bei dem der Europäische Fonds für strategische Investitionen und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds kombiniert wurden, ist die Investitionsplattform in der französischen Region Hauts-de-France, die verdeutlicht, wie ein breites Spektrum öffentlicher und privater Akteure ihre Kompetenzen und Fachkenntnisse bündeln und die verschiedenen Fonds miteinander kombiniert werden können, um beträchtliche Privatinvestitionen in Projekte im Bereich CO2-arme Energie zu mobilisieren. Ein weiteres Beispiel ist das PF4EE-Instrument 9 für private Finanzierungen im Bereich der Energieeffizienz, bei dem über lokale Geschäftsbanken Fremdfinanzierungen mit Risikoabsicherung ermöglicht werden, sodass die Banken bessere Finanzierungsbedingungen für Energieeffizienzprojekte in Gebäuden und KMU bieten können. Ferner bietet das Instrument gezielte fachliche Unterstützung, um die lokalen Banken in die Lage zu versetzen, neue, auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Produkte zur Finanzierung von Energieeffizienzprojekten zu entwickeln und zu vermarkten.

    Im Rahmen der Fazilität für umweltfreundlichen Verkehr werden verschiedene Finanzierungsinstrumente und Mischfinanzierungen genutzt, um innovative CO2-arme Technologien im Hinblick auf eine raschere Umstellung auf emissionsarme Mobilität einzuführen. Das Marktpotenzial für die Erneuerung von Nahverkehrs- und Reisebussen liegt bei ca. 3500 Fahrzeugen bzw. 875 Mio. EUR an zusätzlichen Investitionen pro Jahr.

    Zur weiteren Erhöhung und Verlagerung von Investitionen in die Umstellung auf saubere Energie

    bringt die Kommission heute eine Initiative zur „intelligenten Finanzierung intelligenter Gebäude“ (siehe Anhang I) auf den Weg, durch die Investitionen in Gebäude mit sauberer Energie gefördert werden sollen. Die Initiative wird den Aufbau von Investitionsplattformen unterstützen, die es ermöglichen, im Jahr 2017 öffentliche Mittel und attraktive Finanzierungsprodukte für die Marktteilnehmer in allen Mitgliedstaaten miteinander zu kombinieren. Zudem wird die technische Hilfe verstärkt, um kleine Projekte weiterzuentwickeln und zu bündeln, und es werden Maßnahmen zur Absicherung von Investitionen in die Energieeffizienz durchgeführt;

    hat die Kommission unlängst im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa Pilotprojekte gestartet, um auf EU-Ebene für eine stärkere Konvergenz der Zeitpläne der verschiedenen Verfahren für strategische Infrastrukturinvestitionen zu sorgen. Die Projekte erstrecken sich in einer ersten Phase auf Belgien und die Slowakei. Gestützt auf die Projektauswertung wird die Kommission 2017 die Erfahrungen auf andere Mitgliedstaaten ausdehnen in der Absicht, eine effektive zentrale Anlaufstelle (One Stop Shop) für alle Mitgliedstaaten einzurichten, in der alle einschlägigen Kommissionsdienststellen im Bereich der Investitionspolitik, einschließlich der Vertretungen in den Mitgliedstaaten, in einem Team zusammengeführt werden;

    fordert die Kommission die Mitgliedstaaten zur rascheren Inanspruchnahme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf, um die Umstellung auf saubere Energie zu unterstützen;

    startet die Kommission am 1. Dezember 2016 in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank eine Fazilität für umweltfreundlichen Verkehr, um Investitionen in sauberen und energieeffizienten Verkehr sowie integrierte Energie- und Verkehrsinfrastrukturen zu fördern.

    3. Schaffung der richtigen Anreize für Investitionen in die Umstellung auf saubere Energie

    Für die Erschließung erneuerbarer Energieträger oder die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen ist viel Kapital nötig. Zunächst sind Anfangsinvestitionen in Form von privaten Ersparnissen, Unternehmenskapital oder Fremdkapital von Kreditinstituten notwendig, um später von geringeren Energiekosten oder anderen Erträgen profitieren zu können.

    Die derzeitige Wirtschaftslage mit geringen Kapitalkosten ist günstig, um private Investitionen in größerem Maßstab zu mobilisieren und die Ausgaben umweltverträglichen energieeffizienten Lösungen und nachhaltigen Vermögenswerten zuzuführen. Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verwaltungen und Investoren haben die Chance, auf diese Weise höhere Renditen zu erzielen als mit Sparguthaben.

    Um diese grundlegende Neuausrichtung der Investitionen auf die Umstellung auf saubere Energie zu unterstützen, werden die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten – die Teil des Governance-Systems der Energieunion sind, zu dem die Kommission heute einen Vorschlag vorlegt 10 – auch als „Investitionsfahrpläne“ genutzt, in denen der Bedarf an öffentlichen und privaten Investitionen in diesem Bereich ermittelt wird.

    Eine positive und kohärente Strukturierung der wirtschaftlichen Anreize ist ebenfalls ein wichtiger Faktor, um private Investitionen in die Umstellung auf saubere Energie zu fördern. Eine wirksame Bepreisung von CO2-Emissionen und die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe sind überaus wichtig, um schädliche Marktverfälschungen zu beseitigen, die ökologischen und gesellschaftlichen Kosten eines Szenarios mit unveränderten Rahmenbedingungen („Business as usual“) zu internalisieren und zur Bestimmung der Kosten der mit verschiedenen Investitionsmöglichkeiten verbundenen Risiken beizutragen.

    Die Kommission hat bereits einen Vorschlag für eine Reform des EU-Emissionshandelssystems für die Zeit nach 2020 unterbreitet 11 . Außerdem unterstützt die EU die Einrichtung von Emissionshandelssystemen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit 12 sowie durch Mitwirkung und finanzieller Beteiligung an multilateralen Initiativen mit unseren internationalen Partnern 13 .

    Gemäß ihren Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen sowie auf G7- und G20-Ebene hat die EU bereits verschiedene konkrete Schritte zur Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe unternommen. Gleichwohl führen die restlichen, aber noch immer beträchtlichen Subventionen für Öl, Kohle und andere CO2-intensive Brennstoffe weiterhin zu Verzerrungen auf dem Energiemarkt und wirtschaftlicher Ineffizienz und hemmen Investitionen in die Umstellung auf saubere Energie und Innovation.

    Laut dem jüngsten Bericht der Kommission über Energiepreise und -kosten, der heute als Teil dieses Pakets veröffentlicht wird, beliefen sich in der EU die direkten Subventionen für fossile Brennstoffe für Heizung und Strom im Jahr 2012 auf 17,2 Mrd. EUR. Die Subventionen für Verkehrskraftstoffe wurden getrennt veranschlagt und betrugen rund 24,7 Mrd. EUR 14 . Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds aus dem Jahr 2015 erreichten die Subventionen für fossile Brennstoffe in der EU unter Einrechnung der externen Kosten einen Wert von 300 Mrd. EUR. Obwohl dies noch immer nur ein relativ geringer Anteil am globalen Gesamtvolumen von mehr als 4,8 Billionen EUR 15 ist, bedeutet er dennoch eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für die EU. Die aktuell niedrigen Preise für Erdöl und Gas bieten die Chance, Subventionen für fossile Brennstoffe und entsprechende Steuerbefreiungen unter Wahrung des sozialen Wohlergehens schrittweise auslaufen zu lassen.

    Neuausrichtung der Finanzströme zur Förderung der Umstellung auf saubere Energie

    Damit das Finanzsystem langfristig nachhaltiges Wachstum finanzieren kann und um der langfristigen Bindung an emissionsintensive Infrastrukturen und Anlagen entgegenzuwirken, hat die Kommission eine hochrangige Expertengruppe eingesetzt, die im Hinblick auf die Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsmodelle bis Ende 2017 beratend tätig sein wird.

    Aufbauend auf ihrem heute veröffentlichten Bericht über Energiepreise und -kosten wird die Kommission für mehr Transparenz sorgen. Sie wird die Energiepreise und kosten weiterhin alle zwei Jahre sorgfältig analysieren und im Einklang mit der auf G7- und G20-Ebene eingegangenen Verpflichtung der EU, ineffiziente Subventionen für fossile Brennstoffe abzuschaffen, die Überwachung der Subventionen auf diesem Gebiet verstärken.

    Die Kommission wird 2017 eine REFIT-Bewertung des EU-Rechtsrahmens zur Energiebesteuerung vornehmen, um auch im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe mögliche nächste Schritte festzulegen.

    Die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne geben den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den für die Umstellung auf saubere Energie erforderlichen Investitionsbedarf zu ermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten diese Pläne auch zur Überwachung der schrittweisen Abschaffung der Subventionen für fossile Kraftstoffe verwenden.

    Bei der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 wird die Kommission auch untersuchen, wie die Mitgliedstaaten mit Hilfe jener Bestimmungen und der Vorschriften über staatliche Beihilfen für FuI-Investitionen Innovationen auf dem Gebiet der Technologien und Lösungen für erneuerbare Energieträger fördern können.

    4. Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

    Forschung und Innovation sind von entscheidender Bedeutung, um die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas und seine Vorreiterrolle im Bereich moderner Technologien für erneuerbare Energien 16 und Energieeffizienzlösungen zu unterstützen und deren erfolgreiche Integration in der gesamten Wirtschaft zu ermöglichen. Die Europäische Union beteiligt sich an der Initiative „Innovationsmission“, die auf der Pariser Klimakonferenz 2015 auf den Weg gebracht wurde und in der Länder sich verpflichtet haben, ihre Forschungsinvestitionen auf dem Gebiet der sauberen Energie innerhalb von fünf Jahren zu verdoppeln.

    Zusammen mit diesem Paket schlägt die Kommission auch eine spezielle Strategie zur Beschleunigung der Innovation für saubere Energie 17 vor. Die Strategie sieht eine verstärkte Prioritätensetzung und konkrete Maßnahmen vor, um zu gewährleisten, dass Innovationen mit emissionsmindernder Wirkung umfassender und schneller auf den Markt gelangen. Die Initiative dient dabei als Prüfstand für künftige neue horizontale Ansätze für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. 

    Durch raschere Innovationen im Bereich der sauberen Energie kann Europa die mit dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft verbundenen Vorteile in vollem Umfang nutzen: Durch Exportsteigerungen, Unternehmensgründungen und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an digitalen Lösungen können Möglichkeiten für Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze entstehen.

    Initiativen der Wirtschaft spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Förderung von Innovation in der EU und ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit. Im festgelegten Strategieplan für Energietechnologie (SET) sind sie bereits ein wichtiges Element. Eine Reihe guter Beispiele für solche Initiativen unter Federführung der Wirtschaft sind in den Bereichen Solarenergie 18 , intelligente Netze und Energiespeicherung 19 zu finden. Exemplarisch ist auch der strategische Fahrplan für die Meeresenergie, mit dem private und öffentliche Investitionen in die Entwicklung der Meeresenergie maximiert werden sollen, indem technologische Risiken so weit wie möglich beseitigt werden.

    In ihrer Strategie für die Energieunion 20 kündigte die Europäische Kommission eine Initiative zur Bündelung und Bereitstellung einschlägiger Daten, Analysen und Erkenntnisse an. Dies soll es der Kommission in erster Linie ermöglichen, eine fundierte Bewertung der Gesamtleistung der Technologien für saubere Energie in der EU vorzunehmen, und zwar nicht nur auf dem Gebiet von Forschung und Innovation, sondern auch was Marktanteile, Ein- und Ausfuhren, Beschäftigung sowie Wachstum und Investitionen anbelangt. Diese Bewertung sollte regelmäßig zum Zeitpunkt der Annahme des Berichts zur Lage der Energieunion aktualisiert werden, zeitgleich mit einer entsprechenden Überprüfung der wichtigsten Prioritäten und Maßnahmen.

    Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und den Einsatz von Technologien für saubere Energie voranzutreiben,

    stellt die Kommission heute eine Initiative zur Beschleunigung der Innovation im Bereich saubere Energie vor. Sie umfasst eine Reihe von spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung des rechtlichen, wirtschaftlichen und investitionsbezogenen Umfelds für Innovationen im Bereich umweltfreundlicher Energietechnologien und -systeme und bestimmt die wichtigsten Prioritäten für die Nutzung der Finanzierungsinstrumente und -programme der EU, einschließlich „Horizont 2020“; 

    wird die Kommission Initiativen aus der Wirtschaft unterstützen, um der EU zu einer weltweiten Führungsstellung im Bereich der Technologien für saubere Energie zu verhelfen, die industriellen Verflechtungen in der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken und wirtschaftsfremde Akteure, z. B. Sozialpartner und Verbraucherorganisationen, einzubeziehen. Die Kommission wird mit den Interessenträgern auch Gespräche über die Notwendigkeit der Einrichtung eines Branchenforums für saubere Energie führen, das die verschiedenen Sektoren (Energie, Verkehr, verarbeitende Industrie und Digitalwirtschaft) zusammenbringt und den mit der Umstellung auf saubere Energie verbundenen Nutzen für die EU-Wirtschaft optimiert;

    wird die Kommission mit der Wirtschaft sowie mit Forschungseinrichtungen und anderen wichtigen Interessenträgern zusammenarbeiten, um solide strategische Erkenntnisse über die Gesamtleistung der EU und ihre Wettbewerbsposition auf dem Gebiet der CO2-armen Energie und energieeffizienten Lösungen zu liefern. Diese Bewertung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

    5. Aufbau der notwendigen Infrastruktur im Hinblick auf einen freien Energiefluss und die Umstellung auf saubere Energie

    Das europäische Energiesystem ist im Umbau begriffen. Die Stromnetze müssen ausgebaut und modernisiert werden, um eine steigende Stromnachfrage zu decken, die auf grundlegende Veränderungen der allgemeinen Energiewertschöpfungskette und auf den Energiemix mit verstärkter Integration von unsteten erneuerbaren Energiequellen zurückzuführen ist. Zur Förderung von emissionsarmer Mobilität ist auch eine spezielle Infrastruktur erforderlich.

    Einerseits kommt es kurzfristig vor allem darauf an, für ein reibungsloses Funktionieren des Energiebinnenmarkts zu sorgen, indem die fehlenden Verbindungsleitungen zur Erreichung des Stromverbundziels von 10 % bis 2020 geschaffen werden, die isolierte Lage bestimmter Mitgliedstaaten beendet wird und interne Engpässe beseitigt werden. Andererseits muss die heute geplante Energieinfrastruktur aber auch mit längerfristigen politischen Entscheidungen, einschließlich des Übergangs zur emissionsarmen Mobilität, im Einklang stehen.

    Dies bedeutet auch, dass bei der Planung des gesamten Energiesystems die Energieeffizienz 21 mit berücksichtigt werden muss. Hierzu bedarf es eines aktiven Nachfragemanagements, um den Energieverbrauch, die Kosten für die Verbraucher und die Importabhängigkeit zu verringern, während Investitionen in die Energieeffizienz-Infrastruktur als kostenwirksame Strategie auf dem Weg in eine CO2-arme Kreislaufwirtschaft begriffen werden. Investitionen in zunehmend intelligente und flexible Infrastrukturen haben sich als eine der drei „No-regret“-Optionen (d. h. solche mit positiver Rentabilität) erwiesen.

    Zur Unterstützung des Aufbaus der erforderlichen physischen Infrastruktur für die Umstellung auf saubere Energie und einen freien Energiefluss

    wird die Kommission im Rahmen des jährlichen Berichts zur Lage der Energieunion eine Bestandsaufnahme über die sich verzögernden oder aufgeschobenen Vorhaben von gemeinsamem Interesse vornehmen, um deren Durchführung zu erleichtern. Sie kann diese Punkte auch in ihren Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ansprechen, insbesondere bezüglich der im Rahmen der hochrangigen Gruppen für Energie ermittelten Vorhaben von gemeinsamem Interesse;

    wird die Kommission im Rahmen der 2017 anstehenden Überarbeitung der TEN-E-Verordnung untersuchen, wie der Rechtsrahmen verbessert werden kann, um weitere Anreize für die Vollendung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu schaffen;

    hat die Kommission eine Expertengruppe eingesetzt, die technische Beratung zu der Frage leisten soll, wie das Stromverbundziel von 15 % auf kosteneffiziente Weise auf regionale, landesweite und/oder grenzüberschreitende Verbundgrade aufgeteilt werden kann. Die Kommission wird darüber im Herbst 2017 in Verbindung mit der Annahme der dritten Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse berichten.

    6. Digitalisierung

    Mit der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt vom Mai 2015 22 sollen die passenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Einführung fortgeschrittener digitaler Netze und Dienste geschaffen werden, auch im Energiesektor.

    Zur Gewährleistung eines fairen Angebots für die Verbraucher bedarf es innovativer Unternehmen, die neue Energietechnologien mit digitaler Technologie (Big Data, Cloud Computing) und Mobilfunktechnologie (5G) kombinieren. Dadurch sollen Angebote für neue Produkte und Dienstleistungen (dezentrale Stromerzeugung, Energiemanagementsysteme, intelligente Haushaltsgeräte und intelligente Steuerungen, Energiespeicherung in Kleinanlagen einschließlich Elektroautos) entstehen, die aktive Verbraucher unterstützen und zur Optimierung (d. h. Senkung und Verlagerung) des Energieverbrauchs und damit zu Kostenersparnis beitragen. Im September 2016 schlug die Kommission eine Überarbeitung des EU-Telekommunikationsrechts vor, um durch die Förderung von Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität dem zunehmenden Bedarf im Bereich der Netzanbindung in Europa zu entsprechen. Die Kommission legte außerdem einen 5G-Aktionsplan 23 vor, der für die EU einen gemeinsamen Zeitplan für den gewerblichen Start der 5G-Technik im Jahr 2020 vorsieht.

    Gleichzeitig müssen auch die Aspekte Datenzugang, Schutz der Privatsphäre und Datenschutz behandelt werden, ebenso wie Cybersicherheit und Fragen bezüglich offener Standards und Interoperabilität. Zu letzterer wurden entsprechende Arbeiten im Rahmen der Mitteilung der Kommission über die Digitalisierung der europäischen Industrie 24 vom April 2016 eingeleitet. Zusammen mit jener Mitteilung wurde auch eine neue Europäische Cloud-Initiative gestartet, die das Potenzial hat, sich zum Rückgrat des neuen Energiedatensystems zu entwickeln.

    Die Widerstandsfähigkeit der Energieversorgungssysteme gegen Cyber-Risiken und Bedrohungen wird angesichts der verbreiteten Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zunehmend wichtiger, und der Datenverkehr entwickelt sich immer mehr zum Fundament für das Funktionieren der den Energiesystemen zugrundeliegenden Infrastruktur. Eine Expertenplattform zur Cybersicherheit im Energiebereich (Energy Expert Cyber Security Platform) beschäftigt sich derzeit mit einer Analyse der spezifischen Erfordernisse in Bezug auf die Sicherheit der Energieinfrastruktur und wird die Kommission in dieser Hinsicht beraten.

    Als Teil der Umsetzung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt

    bereitet die Kommission derzeit eine Initiative vor, um den Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft voranzubringen. Diese Initiative, in der Fragen der Datenlokalisierung sowie neu entstehende Aspekte wie Eigentum und Haftung, die (Wieder)verwendbarkeit von Daten sowie Datenzugang und Interoperabilität behandelt werden, wird zusammen mit dem Vorschlag zur Umgestaltung des Energiemarktes 25 insbesondere im Hinblick auf die Daten relevant sein, die für Energieprozesse und neue Energiedienstleistungen benötigt werden;

    überarbeitet die Kommission derzeit die e-Datenschutz-Richtlinie, um sie mit den kürzlich beschlossenen Bestimmungen über den Datenschutz in Einklang zu bringen. Dies wird für den Umgang mit Daten zum intelligenten Energieverbrauch von Bedeutung sein;

    wird die Kommission 2017, gestützt auf die erfolgreiche Entwicklung von Normen für intelligente Netze, ein zweijähriges Projekt zur Ausarbeitung gemeinsamer Normen für sichere Kommunikation starten, die interessierten Parteien den freien Verkehr energiebezogener Daten garantieren. Die Kommission wird die Ergebnisse bis Ende 2018 veröffentlichen;

    wird die Kommission 2017 im Rahmen der Task Force „Intelligente Netze“ Arbeitsgruppen der Betroffenen einrichten, in denen die Grundlagen für Netzkodizes über die Nachfragesteuerung, die Cybersicherheit im Energiebereich und ein einheitliches Format für Verbraucherdaten geschaffen werden sollen. Die Kommission wird über Struktur, Umfang und Arbeitspläne der Gruppen im Frühjahr 2017 berichten und endgültige Ergebnisse bis Ende 2018 mitteilen;

    wird die Kommission 2017 auf der Grundlage der Arbeiten der Expertengruppe über Cybersicherheit im Energiebereich eine Konsultationsplattform mit den Beteiligten einrichten und bis Ende 2017 gegebenenfalls geeignete Maßnahmen vorschlagen;

    beschließt die Kommission als Folgemaßnahme zur Strategie für emissionsarme Mobilität eine EU-Strategie für die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme, um die EU-weite Einführung solcher Systeme bis 2019 zu ermöglichen und den Übergang zu einem kooperativen, vernetzten und automatisierten Straßenverkehr zu beschleunigen.

    7. Außendimension

    Außenbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit sind wichtige Instrumente, um die Umstellung auf saubere Energie weltweit unterstützen zu können und unseren Partnerländern, unter anderem in der EU-Nachbarschaftsregion, dabei zu helfen, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Übereinkommens nachzukommen und die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

    Daher muss sich die EU verstärkt in multilateralen Initiativen engagieren und eine stabilere und inklusivere globale Energiearchitektur fördern – Richtschnur hierfür ist der Aktionsplan für die Energiediplomatie der EU 26 . Die EU ist aktives Mitglied der multilateralen Ministertagung zum Thema saubere Energie. Dieses globale hochrangige Forum hat sich zum Ziel gesetzt, Maßnahmen und Programme zu unterstützen, die den Einsatz sauberer Energietechnologien vorantreiben, Erfahrungen und bewährte Verfahren weiterzugeben und den Übergang zu einer weltweiten sauberen Energiewirtschaft zu fördern. Die Kommission wird gewährleisten, dass der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft auch in Zukunft fester Bestandteil des Energiedialogs und der Energiezusammenarbeit im Rahmen der bilateralen und multilateralen Beziehungen der EU sein wird.

    Die Kommission hat in ihrem Vorschlag für einen neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik 27 hervorgehoben, dass eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik ein wichtiger Impulsgeber ist. Energie ist eine entscheidende Triebkraft der Entwicklung und ein Schlüsselfaktor bei Lösungen, die eine nachhaltige Entwicklung auf dem Planeten Erde sichern sollen, was auch in der Agenda 2030 und insbesondere im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung 7 („erschwingliche und saubere Energie“) und 13 („Klimaschutz“) 28 anerkannt wird. Der strategische Ansatz der EU für die Behandlung von Energiefragen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist auf drei Hauptprioritäten ausgerichtet: i) Vorgehen gegen den mangelnden Zugang zu Energie, ii) Steigerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen und iii) Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. Angesichts des Umfangs der erforderlichen Investitionen wird die EU die Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Partnern ausbauen, damit die Ziele in den Bereichen Zugang zu Energie, Energieeffizienz und Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen tatsächlich erreicht werden können. Gleichzeitig wird die EU auf der Grundlage ihrer weltweiten Führungsrolle bei der Verringerung von Treibhausgasemissionen Drittländer bei der Bewältigung des Klimawandels und beim Übergang zu einer klimaresistenten Wirtschaft mit geringeren CO2-Emissionen unterstützen.

    Mit der Europäischen Investitionsoffensive für Drittländer 29 hat die Kommission einen Vorschlag für ein integriertes Finanzpaket zur Finanzierung von Investitionen außerhalb der EU vorgelegt. Diese Investitionsoffensive soll Folgendes umfassen: einen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung, technische Hilfe, um nachhaltige Projekte zu entwickeln und Investoren anzuziehen, sowie eine Reihe von Entwicklungsprogrammen für technische Hilfe, um das Investitionsumfeld und die politischen Rahmenbedingungen in den betreffenden Ländern zu verbessern, insbesondere mit dem Ziel, die privaten und öffentlichen Investitionen in eine CO2-arme Wirtschaft zu steigern.

    Energie ist ein wichtiger Schwerpunkt der Zusammenarbeit der EU mit ihren Nachbarn. Eine zentrale Rolle spielen dabei rechtliche Reformen und die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und der Energieeffizienz. Ein Beispiel hierfür ist die Energiegemeinschaft, in deren Rahmen die EU die Schaffung eines an den EU-Regulierungsstandards ausgerichteten regionalen Energiemarktes unterstützt. In der südlichen Nachbarschaft wurde der Aufbau eines euro-mediterranen Strom- und Gasmarktes in Angriff genommen, während in der östlichen Nachbarschaft über das Projekt „EU4Energy“ Hilfe bei Reformen im Energiesektor geleistet wird. Ziel dieser Reformen ist es stets, günstige Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu schaffen. Die EU-Unterstützung soll insbesondere die Schaffung des Regulierungsrahmens für den grenzübergreifenden Handel mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen voranbringen.

    Ein Beispiel für ein erfolgreiches Projekt ist das weltgrößte Solarkraftwerk, das sich in Ouarzazate befindet und bis 2030 die Hälfte des in Marokko bestehenden Bedarfs an erneuerbarer Energie decken und eventuell auch Stromexporte in die EU und in Richtung Osten ermöglichen wird 30 .

    Die EU baut ihre Zusammenarbeit mit dem Westbalkan, der Türkei und den südlichen und östlichen Nachbarn im Bereich der Energieeffizienz aus. In Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen wird die Kommission die Investitionen in die Energieeffizienz im Gebäudesektor erhöhen. Der Anfang wird in vier Pilotländern gemacht werden: Ukraine, Georgien, Serbien und Tunesien.

    Afrika ist ein privilegierter Partner der EU, und die Energiepartnerschaft zwischen Afrika und der EU gibt den Rahmen für die gemeinsame Zusammenarbeit im Energiebereich vor. Darüber hinaus unterstützt die EU die afrikanische Initiative für erneuerbare Energien, eine Initiative unter afrikanischer Führung, mit der in Afrika bis 2020 die erneuerbare Erzeugungsleistung um 10 Gigawatt gesteigert und bis 2030 eine Gesamtleistung von 300 GW durch erneuerbare Energien erreicht werden soll. Um das in Afrika vorhandene Potenzial für eine nachhaltige Energieversorgung zu erschließen, wird der Schwerpunkt auf den Ausbau der regenerativen Erzeugungskapazitäten sowie auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Verbindungen und der Governance im Energiesektor gelegt werden.

    Als Mitglied der Welthandelsorganisation fördert die EU zudem aktiv die Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen, was ökologische Chancen eröffnen kann. Die Kommission arbeitet eng mit sechzehn weiteren Mitgliedern der Welthandelsorganisation zusammen – auf die der Großteil des Welthandels mit Umweltschutzgütern entfällt –, um den Abschluss eines ehrgeizigen Abkommens über den Handel mit Umweltschutzgütern zu erzielen. Auch in ihren bilateralen Handelsabkommen strebt die EU die möglichst rasche Liberalisierung von Umweltschutzgütern und -dienstleistungen sowie die Erleichterung des Handels und der Investitionen im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen an.

    Ein intensiverer Handel dürfte weltweit zur raschen Ausbreitung von Umweltschutzgütern, Dienstleistungen und Technologien und zur Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft beitragen. Die EU ist Weltmarktführer, wenn es um die Ein- und Ausfuhr von Umweltschutzgütern geht. Im Jahr 2013 beliefen sich die EU-Ausfuhren von auf der „grünen Liste“ aufgeführten Gütern auf 146 Mrd. EUR (rund 8 % der EU-Ausfuhren insgesamt), die Einfuhren hatten einen Wert von 70 Mrd. EUR. Die europäischen Unternehmen sollten sich bemühen, auch künftig ihre innovative Erfindungsgabe und ihr Know-how zu entwickeln und zu exportieren.

    In der Mitteilung über die Meerespolitik 31 werden Maßnahmen umrissen, die bei der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die europäische Meeresenergiebranche hilfreich sein werden.

    Im Kontext der Verpflichtung, die Umstellung auf saubere Energie zu einem wesentlichen Bestandteil des EU-Beitrags zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Übereinkommens zu machen,

    ruft die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe auf, das Legislativpaket zur Investitionsoffensive für Drittländer so bald wie möglich zu verabschieden;

    wird die Kommission Energiefragen zu einem zentralen Thema des Afrika-EU-Gipfels im November 2017 in Abidjan machen;

    wird die Kommission im Frühjahr 2017 eine hochrangige Diskussionsrunde/ein Wirtschaftsforum zum Thema „Investitionen in erneuerbare Energien in Afrika“ organisieren, um verstärkt über die Anstrengungen der Kommission und den Bedarf an privaten Investitionen in erneuerbare Energien in Afrika zu informieren;

    wird die Kommission im Frühjahr 2017 in Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen eine Bilanz der in vier Ländern durchgeführten Pilotmaßnahme zur Aufstockung der Investitionen in die Energieeffizienz im Gebäudesektor ziehen, um zu prüfen, ob die Initiative zu gegebener Zeit auf andere Länder ausgedehnt werden könnte;

    wird bei der 2017 anstehenden Halbzeitüberprüfung der strategischen Mehrjahresplanung für die Instrumente der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Heranführungshilfe auch berücksichtigt werden, wie die Aufstockung der Mittel zur Steigerung der Energieeffizienz und die Investitionen im Energie- und Klimabereich sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen zusammengeführt werden könnten;

    strebt die Kommission auf WTO-Ebene weiterhin den Abschluss eines Übereinkommens über Umweltschutzgüter und -leistungen an, um die Kosten der Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels zu senken.

    8. Governance und effektive Partnerschaften

    Die Energiewende kann nicht durch eine von oben verordnete Politik vollzogen werden. Vielmehr bedarf es politischer Maßnahmen auf verschiedenen Governance-Ebenen (lokal, regional, national, EU, international) und seitens anderer Akteure. Das Governance-System der Energieunion wird die Abstimmung der politischen Maßnahmen erleichtern und dazu beitragen, dass die EU als Ganzes ihre energie- und klimapolitischen Ziele – insbesondere die für 2030 gesetzten Ziele – erfüllen kann.

    Die Umstellung auf saubere Energie wird jedoch ohne das Tätigwerden vieler Interessenträger aus der Zivilgesellschaft und auf regionaler wie auch auf lokaler Ebene nicht möglich sein. Die EU ist in einer einzigartigen Position, um die Umstellung auf saubere Energie in allen Bereichen und auf allen Governance-Ebenen durchgängig zu berücksichtigen. Daher ist es wichtig, dass Städte, Regionen, Unternehmen, Sozialpartner und andere Interessenträger an der Konzeption und Umsetzung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne beteiligt werden.

    Die regionale Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten wird dazu beitragen, dass diese die energie- und klimapolitischen Ziele der EU effektiv und kosteneffizient verwirklichen können. Die in diesem Paket enthaltenen Legislativvorschläge werden die regionale Zusammenarbeit erleichtern. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten Leitlinien für die regionale Zusammenarbeit vorlegen, die auf den bestehenden Strukturen der Zusammenarbeit aufbauen und die regionale Zusammenarbeit bei den fünf Dimensionen der Energieunion durchgängig berücksichtigen.

    In der Praxis werden weite Teile des Übergangsprozesses vor allem Städte und städtische Gebiete betreffen. Die EU widmet diesen Triebkräften des Wandels daher besondere Aufmerksamkeit. Die Arbeiten zur Förderung von Maßnahmen auf Städteebene wurden 2016 intensiviert. So wurde der „Pakt von Amsterdam zur Schaffung der EU-Städteagenda“ angenommen, der globale Bürgermeisterkonvent wurde ins Leben gerufen und die Kommission richtete eine internetbasierte zentrale Anlaufstelle ein, bei der lokale Behörden gezielt Informationen über EU-Initiativen im städtischen Bereich, u. a. zu Fragen der Umstellung auf saubere Energie, einholen können. Der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie – die EU-Leitinitiative für Maßnahmen der Städte zur Bekämpfung des Klimawandels – gewinnt durch die Einbeziehung von Themen wie Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen sowie Zugang zu sauberer und erschwinglicher Energie weiter an Dynamik. Die Kommission sorgt derzeit dafür, dass dieses Erfolgsmodell in Form des globalen Bürgermeisterkonvents auch in Nordamerika und Mexiko, in Lateinamerika und der Karibik, in Japan, China, Indien und Südostasien sowie in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara aufgegriffen wird. Ehrgeizige städtische und regionale Projekte zur Umstellung auf saubere Energie sollten sichtbarer gemacht werden, damit sie unionsweit repliziert werden können; hierbei könnte u.a. die Besuchsreise 2017 zur Förderung der Energieunion hilfreich sein.

    Auch ländliche Gebiete verfügen über beträchtliches Potenzial, um Beiträge zu dieser Umstellung zu leisten, beispielsweise in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien einschließlich nachhaltiger Bioenergie.

    Inseln und Inselregionen eignen sich als Plattformen für Pilotinitiativen zur Umstellung auf saubere Energie und können Vorzeigefunktion auf internationaler Ebene haben. Ein Beispiel hierfür ist die Kanareninsel El Hierro, die zu den Gebieten in äußerster Randlage der EU gehört und ihren Energiebedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien deckt. Die Kommission möchte die beschleunigte Entwicklung und Einführung der besten verfügbaren Technologien auf Inseln und in Inselregionen unterstützen, einschließlich durch den Austausch bewährter Verfahren in den Bereichen Finanzierung, Rechts- und Regulierungsrahmen sowie Energielösungen für den Verkehr. Der erste Schritt besteht darin, die Inseln unabhängig von Größe, geografischen Merkmalen und Lage miteinander in Kontakt zu bringen.

    Zur Förderung der durchgängigen Berücksichtigung der Umstellung auf saubere Energie

    ruft die Kommission Städte, Regionen, Unternehmen, Sozialpartner und andere Interessenträger auf, sich aktiv in die Diskussionen über die Energiewende einzubringen, insbesondere im Zusammenhang mit den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen, um Lösungen zu entwickeln, die den Erfordernissen der verschiedenen Gebiete in geeigneter Weise Rechnung tragen;

    wird die Kommission den Mitgliedstaaten 2017 Leitlinien für die regionale Zusammenarbeit vorlegen, um die effektive und effiziente Verwirklichung der Ziele der Energieunion zu unterstützen;

    wird die Kommission in der ersten Jahreshälfte 2017 in Valletta eine hochrangige Tagung abhalten, die sich mit inselspezifischen Chancen und Herausforderungen sauberer Energie befassen wird. Sie wird den Beginn eines Prozesses zur Unterstützung von Inseln bei der Umstellung auf saubere Energie markieren.

    (1)

    Siehe Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (COM(2016) 765).

    (2)

    Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Steigerung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungen und Investitionen in CO2-arme Technologien (COM(2015) 337).

    (3)

      http://s3platform.jrc.ec.europa.eu .

    (4)

    Mitteilung „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016) 381).

    (5)

    Die Kohäsionspolitik wird über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Sozialfonds verwirklicht, die zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zählen.

    (6)

    Schätzung auf Grundlage der gewogenen durchschnittlichen Kofinanzierung aus den Aufstellungen der operationellen Programme 2014-2020 für die thematischen Ziele „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“ und „Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen“.

    (7)

    Die Daten zur Projektauswahl Ende 2016 werden Anfang 2017 verfügbar sein.

    (8)

    Die erste Jahresübersicht über die Fortschritte beim Einsatz der Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (2014-2020) wird bis Ende November 2016 vorgelegt.

    (9)

    Das Instrument für private Finanzierungen im Bereich der Energieeffizienz ist ein von der Kommission entwickeltes Finanzierungsinstrument der EU, das im Rahmen des LIFE-Programms finanziert und von der Europäischen Investitionsbank eingesetzt wird.

    (10)

    COM(2016) 759.

    (11)

    COM(2015) 337.

    (12)

    Zum Beispiel mit China und Korea.

    (13)

    Im Rahmen des Pariser Übereinkommens erklärte ungefähr die Hälfte aller Länder, dass sie zur Einhaltung ihrer Emissionsreduktionszusagen auf Marktmechanismen zurückgreifen werden.

    (14)

    Dies schließt auch Beihilfen für Kohle (9,7 Mrd. EUR) und Gas (6,6 Mrd. EUR) ein. Die Beihilfen gehen zurück auf frühere Investitionszuschüsse, Investitionshilfen für fossile Brennstoffe, Einspeisevergütungen, Kraftstoffsteuerbefreiungen, die Stromerzeugung sowie auf Stilllegungen und Abfallentsorgung (Quelle: Studie über Energiekosten und Subventionen (2014). Quelle für den Verkehrsbereich (Ölsubventionen): OECD Inventory, 2013).

    (15)

    Internationaler Währungsfonds (2015).

    (16)

    Siehe auch den Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien COM(2016) 767.

    (17)

    COM(2016) 763.

    (18)

    Die Initiative zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche zu verbessern sowie den massiven und kostengünstigen Ausbau und die Netzintegration der Energie zu erleichtern.

    (19)

    Die sogenannte „Europäische Stromnetz-Initiative“, die erst vor kurzem in die „Europäische Technologie- und Innovationsplattform für intelligente Netze für die Energiewende“ umgewandelt wurde.

    (20)

    COM(2015) 80.

    (21)

    Siehe Vorschlag zur Änderung der Energieeffizienzrichtlinie (COM(2016) 761).

    (22)

    COM(2015) 192.

    (23)

    COM(2016) 588.

    (24)

    COM(2016) 180.

    (25)

    Der Vorschlag zur Umgestaltung des Energiemarktes umfasst Neufassungen der Stromrichtlinie (COM(2016) 864), der Stromverordnung (COM(2016) 861) und der ACER-Verordnung (COM(2016) 863) sowie eine neue Verordnung über Risikovorsorge im Stromsektor (COM(2016) 862).

    (26)

    Schlussfolgerungen des Rates zur Energiediplomatie, vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 20. Juli 2015 verabschiedet (10995/15).

    (27)

    Mitteilung zu dem Vorschlag für einen neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft COM(2016) 740.

    (28)

    Siehe auch die Mitteilung „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft – Europäische Nachhaltigkeitspolitik“ COM(2016) 739.

    (29)

    Mitteilung: „Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer“ COM(2016) 581.

    (30)

    Internationale Meerespolitik: Der Beitrag der EU zum verantwortungsvollen Umgang mit den Weltmeeren. Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (JOIN(2016) 49 vom 10. November 2016).

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