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Document 52014DC0022

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Durchführung des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2011-2014

    /* COM/2014/022 final */

    52014DC0022

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Durchführung des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2011-2014 /* COM/2014/022 final */


    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    über die Durchführung des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2011‑2014

    1.           EINLEITUNG

    Nach Aufnahme des Sports in den Vertrag von Lissabon verstärkten die Europäische Union (EU) und die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Einklang mit Artikel 165 AEUV, um die europäische Dimension des Sports weiterzuentwickeln.

    Nachdem die Kommission im Jahr 2011 eine Mitteilung zum Thema Sport[1] veröffentlicht hatte, wurde mit der Entschließung des Rates zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2011-2014)[2] ein neues Kapitel der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Sportpolitik aufgeschlagen. Zum ersten Mal wurden die Mitgliedstaaten, der Ratsvorsitz und die Kommission dazu aufgefordert, auf der Grundlage vereinbarter Leitprinzipien zusammenzuarbeiten, bestimmte prioritäre Themen zu behandeln („Integrität des Sports“, „gesellschaftlicher Wert des Sports“, „wirtschaftliche Aspekte des Sports“) und konkrete Maßnahmen umzusetzen.[3] In einem Bereich, in dem der EU eine Unterstützungsfunktion zukommt, bietet der Arbeitsplan allen Akteuren einen wertvollen Rahmen für die aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit, bei der die Mitgliedstaaten und die EU ihre jeweiligen Kompetenzen gegenseitig respektieren.

    Um die Durchführung des Arbeitsplans zu unterstützen, wurden im Sportbereich bisher nicht verwendete Arbeitsmethoden wie Expertengruppen und verbesserte Dialogstrukturen eingeführt. Die Kommission wurde gebeten, einen Bericht über die Durchführung des Arbeitsplans anzufertigen, der als Grundlage für einen neuen Arbeitsplan ab Mitte 2014 dienen soll.

    Der vorliegende Bericht bewertet die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen zu den im Arbeitsplan aufgeführten Prioritäten und untersucht den Einsatz der eingeführten Arbeitsmethoden. Dabei stützt er sich unter anderem auf die Arbeit der Expertengruppen[4], die von den Mitgliedstaaten schriftlich eingereichten Beiträge[5] und die Konsultation maßgeblicher Akteure[6]. Auf der Grundlage dieser Bewertung hat die Kommission eigene Schlussfolgerungen formuliert.

    2.           FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DER IM AKTIONSPLAN ENTHALTENEN KONKRETEN MASSNAHMEN

    Bei den im Rahmen des Arbeitsplans durchgeführten Maßnahmen wurden in den definierten Prioritätsbereichen insgesamt sehr gute Ergebnisse erzielt. Dies wurde in der Konsultation bestätigt: Die überwiegende Zahl der Mitgliedstaaten war sich darin einig, dass der Arbeitsplan den Sportsektor in ihrem Land positiv beeinflusst habe (24 Mitgliedstaaten) und dass er für die Entwicklung (24 Mitgliedstaaten) und die Umsetzung (19 Mitgliedstaaten) der Sportpolitik auf nationaler Ebene relevant sei. Der Arbeitsplan erfüllte allgemein die Erwartungen der Regierungen (25 Mitgliedstaaten), enthielt die richtigen Prioritäten (25 Mitgliedstaaten) und führte zu nützlichen Ergebnissen mit Blick auf die politischen Prozesse (24 Mitgliedstaaten). Die Akteure im Sportsektor teilten diese positive Bewertung im Allgemeinen. Weniger positiv bewerteten die Mitgliedstaaten den Einfluss des Arbeitsplans auf die sportpolitischen Prozesse außerhalb der EU (16 Mitgliedstaaten). In den nachfolgenden Abschnitten werden die Fortschritte beschrieben, die bei der Umsetzung der vorrangigen Maßnahmen erzielt wurden. Dabei wird auch angegeben, welche Aspekte des Sports in andere EU-Strategien aufgenommen wurden.

    2.1.        Maßnahme 1: Ausarbeitung eines Entwurfs von Bemerkungen der EU zur Überarbeitung des Antidoping-Codes der WADA

    Die EU und ihre Mitgliedstaaten halten weiterhin strikt an der Dopingbekämpfung fest, wobei die Verhältnismäßigkeit und die Achtung der in der EU und in den Mitgliedstaaten geltenden Werte, Rechtstraditionen und Rechtsvorschriften gewährleistet werden müssen. Die Aussagen der Kommission in ihrer Mitteilung zum Thema Sport aus dem Jahr 2011 sind weiter relevant. Die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) hat sich ein einheitliches Vorgehen im Bereich von Dopingkontrollen zum Ziel gesetzt, in der EU können die individuellen Rechte der Sportler allerdings geschützt sein. Daher sind Flexibilität sowie Anpassungen an die europäischen und nationalen Rechtsvorschriften nötig.

    Die Expertengruppe „Antidoping“ hat ihre Bemerkungen zur Überarbeitung des Antidoping-Codes der WADA in vier am Konsultationsrhythmus der WADA orientierten Phasen verfasst und dem Rat vorgelegt,[7] während die internationalen Standards des Antidoping-Codes von der EU in drei Phasen kommentiert wurde.[8] In ihrem vierten Beitrag hat die EU der WADA einen umfangreichen Vorschlag vorgelegt, in dem sie die Erarbeitung geeigneter nicht bindender Leitlinien zum Antidoping-Code und den internationalen Standards anbietet, die bei deren Einführung nach 2015 verwendet werden könnten.

    2.2.        Maßnahme 2: Vorlage von Empfehlungen zur Bekämpfung von Doping im Freizeitsport, die auf nationaler und auf EU-Ebene angewandt werden können

    Im Jahr 2012 beschloss der Rat, das Mandat der Expertengruppe „Antidoping“ um folgende Komponente zu erweitern: „Zusammenstellung – einschließlich im Wege der Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren – bewährter Verfahren im Kampf gegen Doping im Freizeitsport in den EU-Mitgliedstaaten [...] und auf dieser Grundlage bis Ende 2013 Vorlage von Empfehlungen zur Bekämpfung von Doping im Freizeitsport, die auf nationaler und auf EU-Ebene angewandt werden können“. Die dazu eingesetzte Expertengruppe „Doping im Freizeitsport“ hat einen Vorschlag hierzu erarbeitet, der dem Rat vorgelegt werden soll.

    2.3.        Maßnahme 3: Entwicklung einer europäischen Dimension im Bereich der Integrität des Sports, zunächst unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung von Spielabsprachen

    Die Kommission hat den Kampf gegen Spielabsprachen – eine der größten Bedrohungen für die Integrität des Sports – zu einer ihrer Prioritäten in den Bereichen Sport, Korruptionsbekämpfung und Online-Glücksspiele im Hinblick auf Wettmanipulationen erhoben.[9] Auch das Europäische Parlament hat mehrere Entschließungen zu diesen Themen angenommen,[10] während der Rat im November 2011 ein Dokument mit Schlussfolgerungen hierzu verabschiedet hat.[11] Die Tätigkeit der Expertengruppe „Good Governance im Sport“ war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der sektorübergreifenden Kooperation und Koordination auf europäischer und internationaler Ebene, da sie erstmals alle maßgeblichen Akteure auf EU-Ebene zusammenführte. Die Empfehlungen der Gruppe bildeten die Grundlage für die vom Ratsvorsitz im November 2012 angenommenen Schlussfolgerungen[12]. Sie trugen ferner zur Verabschiedung der Erklärung von Nikosia zur Bekämpfung von Spielabsprachen beim EU-Sportforum 2012 bei[13]. Die Gruppe stimmte ihre Tätigkeit eng auf entsprechende Initiativen des IOC und des Europarates ab und sprach sich für die Einführung eines internationalen Übereinkommmens zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen unter Federführung des Europarates aus.

    Die EU wird in den laufenden Verhandlungen über das Übereinkommen auf der Grundlage von zwei Ratsbeschlüssen zu den betreffenden Verhandlungsrichtlinien durch die Kommission vertreten.[14] Das Übereinkommen dürfte im Jahresverlauf 2014 zur Unterzeichnung und Ratifizierung bereit sein. Es könnte sich als nützlicher Rahmen für die Verbesserung der internationalen Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren erweisen. Mit Blick auf Maßnahmen gegen Spielmanipulationen plant die Kommission im Jahr 2014 eine Empfehlung über bewährte Verfahren zur Prävention und Bekämpfung von Spielabsprachen im Zusammenhang mit Sportwetten, die die grenz- und sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden, Wettanbietern und Regulierungsbehörden erleichtern soll. Die Kommission hat hierzu zwei Studien zu folgenden Themen auf den Weg gebracht: 1) Informationsaustausch über auffälliges Wettverhalten unter den maßgeblichen Akteuren und entsprechende Berichterstattung, 2) Risikobewertung und Umgang mit den Vorschriften zu Interessenkonflikten.

    2.4.        Maßnahme 4: Entwicklung von Grundsätzen der Transparenz im Sinne von Good Governance

    In der 2011 veröffentlichten Mitteilung zum Thema Sport wird Good Governance als Voraussetzung für die Autonomie und die Selbstregulierung von Sportverbänden bezeichnet. Vor diesem Hintergrund konzentrierte die Expertengruppe „Good Governance“ ihre Arbeit auf die Erstellung einer Liste von Good-Governance-Grundsätzen im Sport. Die Gruppe stützte sich dabei auf Beiträge aus den Mitgliedstaaten sowie auf bewährte Verfahren, die bei Sport- und anderen Organisationen ermittelt wurden. Die vorgeschlagenen Grundsätze stellen Mindeststandards dar, die von einer Vielzahl von Sportorganisationen erfüllt werden können. Da sich die Grundsätze an verschiedene Adressaten richten, wird ein flexibles Vorgehen vorgeschlagen. Statt rigoroser Durchsetzungsmaßnahmen, etwa der Vorgabe, dass öffentliche Fördermittel nur bei Einhaltung der Grundsätze vergeben werden, schlägt die Gruppe einen stufenweise Ansatz vor, der in der ersten Phase aus der Aufklärung und Information einschlägiger Sportorganisationen bestehen sollte. Strengere Compliance-Instrumente könnten, falls nötig, zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden.

    2.5.        Maßnahme 5: Behandlung der Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Beruf des Sportagenten und dessen Kontrolle sowie Transfers in Mannschaftssportarten

    Die Expertengruppe „Good Governance im Sport“ stützte ihre Arbeit im Bereich dieser Maßnahme auf die 2013 vorgelegten Ergebnisse der unabhängigen Studie über die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte von Spielertransfers[15], die Studie über Sportagenten in der EU[16] und die Ergebnisse der EU-Konferenz zu Sportagenten[17]. Die Empfehlungen der Gruppe sind vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten der FIFA zur Änderung ihres Systems zur Lizenzierung von Spielervermittlern zu sehen. Obwohl die Arbeit der Gruppe vornehmlich auf den Fußball konzentriert war, wurden auch andere Mannschaftssportarten in die Erörterungen mit einbezogen.

    Die Empfehlungen der Gruppe richten sich vorwiegend an Akteure im Bereich des Sports, in Anerkennung der Bedeutung der Autonomie des Sports im Bereich der Regelfestlegung; gleichzeitig wird jedoch daran erinnert, dass geltendes Recht, insbesondere geltendes EU-Recht, eingehalten werden muss. Der Sportsektor wird aufgefordert, die Transparenz bei Transaktionen, an denen Spieler und Agenten beteiligt sind, zu erhöhen und die jüngsten Spieler stärker zu beschützen. Die Kommission sieht die relevanten EU-Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog als geeignetes Forum zur Erörterung, welche Verbindung zwischen den Empfehlungen und der Anwendung des Arbeitsrechts besteht.

    2.6.        Maßnahme 6: Ausarbeitung eines Vorschlags für europäische Leitlinien für „doppelte Laufbahnen“

    Immer mehr – insbesondere junge – Sportler sehen sich dem Problem gegenüber, ihre sportliche Laufbahn mit einer Ausbildung oder Anstellung zu verbinden. Als Reaktion auf den Aufruf des Europäischen Rates im Jahr 2008, den Dialog über „doppelte Laufbahnen“ zu verstärken[18], schlug die Kommission in ihrer Mitteilung zum Thema Sport 2011 vor, Leitlinien für „doppelte Laufbahnen“ zu entwickeln. Auf der Grundlage ihres vom Rat vorgegebenen Mandats erarbeitete die Expertengruppe „Allgemeine und berufliche Bildung im Sport“ mit Hilfe von Fachleuten die „EU-Leitlinien zu dualen Laufbahnen von Sportlerinnen und Sportlern“. Die darin aufgeführten Maßnahmen dürften europäischen Sportlerinnen und Sportlern helfen, gute Leistungen zu erbringen, an hochrangigen internationalen Sportwettkämpfen teilzunehmen, sich nicht von Bildung oder Sport verabschieden zu müssen und sich auf eine Anstellung nach ihrer sportlichen Karriere vorzubereiten. Der Rat, der die Leitlinien in seinen 2013 vorgelegten Schlussfolgerungen zu dualen Karrieren von Sportlern begrüßte, schlug konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeiten für Athleten vor, ihre sportliche Karriere mit Bildung und/oder Beruf zu verbinden.[19] Vom Rat wurde anerkannt, dass die Regelungen für duale Karrieren eine europäische Dimension aufweisen, da sich Nachwuchs- und Elitesportler häufig im Ausland aufhalten. Internationale Regelungen auf diesem Gebiet werden eine stärkere Kooperation zwischen Sportverbänden, Bildungseinrichtungen, nationalen Trainingszentren sowie Dienstleistungszentren erfordern.

    2.7.        Maßnahme 7: Follow-up zur Einbeziehung sportbezogener Qualifikationen in die nationalen Qualifikationsrahmen mit Bezugnahme auf den Europäischen Qualifikationsrahmen

    Im Jahr 2010 bekundeten die EU-Sportminister ihren Willen, die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) im Bereich des Sports voranzubringen, und riefen die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre sportbezogenen Qualifikationen an den Europäischen Qualifikationsrahmen anzupassen.[20] Der Rat beschloss, Folgemaßnahmen dazu in den Arbeitsplan aufzunehmen. Die Expertengruppe „Allgemeine und berufliche Bildung im Sport“ legte im Herbst 2013 einen detaillierten Bericht über die Einbeziehung der Qualifikationen, die in Bildungseinrichtungen erworben werden können, vor, der auch einzelne Länderberichte umfasst. In dem Bericht heißt es, dass die Einbeziehung sportbezogener Qualifikationen in die nationalen Qualifikationsrahmen im Bereich der formalen Bildung im Gange ist, die Einbeziehung der im Bildungssystem nationaler Sportverbände vermittelten Qualifikationen auf nationaler Ebene jedoch besondere Herausforderungen stellt. Es wird verdeutlicht, dass den Sportverbänden geholfen werden muss, sich entsprechendes Wissen anzueignen, damit sie vorhandene Bildungsprogramme umgestalten sowie neue Programme ausarbeiten können. Hierzu sind Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich, etwa um nationale Qualifikationen an die weltweiten Qualifizierungsstandards internationaler Sportverbände anzupassen. Nach Ansicht der Gruppe sollte der Rat auf diesem Gebiet aktiv werden und die Einbeziehung aller sportbezogenen Qualifikationen in die nationalen Qualifikationsrahmen weiter unterstützen. Dies könnte beispielsweise in Verbindung mit der Schaffung eines europäischen Raums der Kompetenzen und Qualifikationen erwogen werden.

    2.8.        Maßnahme 8: Auslotung von Möglichkeiten zur Förderung der Gesundheit dienender physischer Aktivitäten und der Beteiligung am Breitensport

    Im Rahmen des aktuellen Arbeitsplans für den Sport wurde versucht, in Anbetracht des ausgeprägten Bewegungsmangels in der EU und den daraus resultierenden erheblichen mittelbaren und unmittelbaren wirtschaftlichen Kosten das Profil gesundheitsfördernder körperlicher Aktivitäten in der EU-Politik zu erhöhen. In seinen Schlussfolgerungen zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität räumte der Rat 2012 ein, dass weitere Maßnahmen nötig seien.[21] Die Kommission entwickelte auf der Grundlage von Beiträgen der Expertengruppe „Sport, Gesundheit und Beteiligung“ und der Akteure im Sportsektor sowie anhand der Ergebnisse einer Studie eine neue politische Initiative zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität.[22] Darauf gestützt, nahm der Rat im November 2013 eine entsprechende Empfehlung an, um den Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Bemühungen zur Entwicklung und Umsetzung wirksamer Strategien auf diesem Gebiet unter Einbeziehung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität voranzutreiben.[23] Die Empfehlung baut auf vorhandenen Initiativen zur körperlichen Betätigung auf. Zu ihrer Umsetzung ab 2014 wird es nötig sein, die entsprechenden Maßnahmen auf nationaler Ebene zu koordinieren und mit den betreffenden Gremien auf EU-Ebene und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu kooperieren.

    Der Bereich der körperlichen Aktivität rückte auch bei EU-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem aktiven Altern stärker in den Mittelpunkt, vor allem im Kontext des Europäischen Jahrs für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012 und beim Follow-up dazu. Der Rat rief in seinen Leitlinien vom 6. Dezember 2012[24] alle Akteuere dazu auf, Möglichkeiten für körperliche und geistige Tätigkeiten zu schaffen, die an die Fähigkeiten älterer Menschen angepasst sind. Die Expertengruppe „Sport, Gesundheit und Beteiligung“ entwickelte Grundsätze dazu, wie der Sport zum aktiven Altern beitragen kann, die in das Vorgehen eingingen und vom Rat in seinen 2012 vorgelegten Schlussfolgerungen über gesundes Altern[25] begrüßt wurden. In diesen Schlussfolgerungen rief der Rat die Kommission dazu auf, die stärkere Nutzung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen, und forderte Strategien zur Bekämpfung von Risikofaktoren wie der mangelnden körperlichen Bewegung.

    Das Europäische Statistische Programm 2013‑2017[26] enthält neue Bestimmungen in Bezug auf die Entwicklung hochwertiger Statistiken zur körperlichen Betätigung. Darüber hinaus hat die Kommission eine Eurobarometer-Umfrage zum Thema Sport und Bewegung gestartet, deren Ergebnisse Anfang 2014 erwartet werden.

    2.9.        Maßnahme 9: Empfehlungen zur Förderung der Datenerfassung, die dazu dienen soll, die wirtschaftliche Bedeutung des Sportsektors in der EU nach der „Vilnius-Definition“ zu messen und die Ergebnisse zu bewerten

    Die seit 2006 auf EU-Ebene durchgeführten Arbeiten zur Erstellung eines gemeinsamen europäischen Konzepts für die Messung der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports haben dazu geführt, dass die Vilnius-Definition des Sports als Grundlage für die Erfassung und Produktion von Daten auf nationaler Ebene vereinbart wurde, die somit als harmonisierter Rahmen für die Erstellung von Sport-Satellitenkonten dient. Sport-Satellitenkonten liefern makroökonomische Statistiken zur Sportwirtschaft. Um eine bessere Faktengrundlage zur wirtschaftlichen Bedeutung des Sektors und seines möglichen Beitrags zu übergeordneten Zielen wie der Strategie Europa 2020 zu schaffen, sind weitere Fortschritte nötig. Die Mitteilung zum Thema Sport aus dem Jahr 2011, der Arbeitsplan und die 2012 vorgelegten Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der Faktengrundlage für die Politikgestaltung im Bereich des Sports[27] haben sechs Mitgliedstaaten (AT, CY, DE, NL, PL, UK) sowie die Schweiz dazu veranlasst, nach intensiver Zusammenarbeit mit der Expertengruppe „Sportstatistik“ nationale Sport-Satellitenkonten einzurichten. Andere Mitgliedstaaten sind diesem Beispiel gefolgt. Die von der Gruppe „Sportstatistik“ erarbeiteten Unterlagen, etwa die Handbücher zur Einrichtung von Sport-Satellitenkonten, haben wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. In den Jahren 2011/2012 wurde eine Studie über den Beitrag des Sports zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU[28] durchgeführt, die zeigte, dass 1,76 % der EU-weiten Bruttowertschöpfung und 2,12 % der Beschäftigung auf den Sportsektor zurückgingen.[29] In seinen Schlussfolgerungen zur Jugendarbeitslosigkeit[30] verwies der Rat 2013 darauf, dass das Wachstum im Sportsektor zur Beschäftigung beiträgt und der Sport daher möglicherweise helfen kann, die Arbeitslosigkeit zu senken. Die Expertengruppe „Sportstatistik“ legte zudem Vorschläge für künftige Prioritäten vor, die sich unter anderem auf die 2013 durchgeführte Studie über eine etwaige künftige Sportkontrollfunktion/Monitoringfunktion für den Sport in der EU[31] stützen.

    2.10.      Maßnahme 10: Empfehlungen zur Stärkung der finanziellen Solidaritätsmechanismen im Sport

    Die Expertengruppe „Nachhaltige Finanzierung des Sports“ hat auf Grundlage der EU-Studie über die Finanzierung des Breitensports in Europa[32] die wichtigsten öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen untersucht, die sich auf die Solidaritätsmechanismen im Sport auswirken, und ermittelt, welche Möglichkeiten der Sportwelt zur Mittelbeschaffung und zur Nutzung öffentlicher und privater Investitionen zur Verfügung stehen und welche Hindernisse sie davon abhalten. Die Empfehlungen der Gruppe beziehen sich insbesondere auf a) die Notwendigkeit, die Erstellung von Leitlinien zur Anwendung des EU-Beihilferechts im Sport voranzutreiben, b) die Bedeutung der Beratung über das Mehrwertsteuersystem, das für gemeinnützige Sportorganisationen gilt, c) die Bedeutung der EU-Strukturfonds für die Förderung des Sports und d) die Betrachtung der langfristigen Nachhaltigkeit im Bereich der Sportfinanzen und die Notwendigkeit von Reformmaßnahmen, um die gewerblichen Schutzrechte des Sportsektors zu sichern und die Rückkehr zum Breitensport zu fördern. Die Kommission hat eine Studie über die Rechte von Sportveranstaltern in der EU auf den Weg gebracht.[33] Der Gedankenaustausch über die Empfehlungen der Gruppe wurde im Verlauf der irischen Ratspräsidentschaft weiter vertieft.

    In Bereich staatlicher Beihilfen entwarf die Kommission ein umfassendes Programm zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts, das zur Überarbeitung einer Reihe miteinander verknüpfter Instrumente führte. In der Folge verabschiedete der Ministerrat im Juni 2013 zwei überarbeitete Verordnungen über Ausnahmeregelungen (Ermächtigungsverordnung) und Verfahren (Verfahrensverordnung) bei staatlichen Beihilfen. Mit der Ermächtigungsverordnung wurden zwei neue Beihilfekategorien eingeführt, darunter auch der Sportsektor, die die Kommission von der Anmeldepflicht ausnehmen kann („Gruppenfreistellung“).[34] Die Kommission kann künftig Bestimmungen zu den Kriterien erlassen, nach denen Beihilfen in diesen Kategorien von der Anmeldung ausgenommen werden können.

    3.           ARBEITSMETHODEN UND STRUKTUREN

    Zusätzlich zu den bestehenden EU-Kooperationsstrukturen im Bereich des Sports wurden mit dem Arbeitsplan spezielle Arbeitsmethoden eingeführt, darunter insbesondere sechs Expertengruppen, und es wurde zur engen und strukturierten Zusammenarbeit mit dem Sportsektor aufgerufen. Nach Ansicht der Kommission half der Arbeitsplan, die Zusammenarbeit im Bereich des Sports zu stärken. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der Konsultation: Fast alle Mitgliedstaaten befürworteten allgemein die im Zuge des Arbeitsplans eingeführten Strukturen und bestätigten, dass die politische Koordination zum Thema Sport auf EU-Ebene sowie die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Sportsektor verbessert worden seien. Ebenfalls positiv sahen die Mitgliedstaaten die Unterstützung durch die Kommission, die Regelungen für die mündliche und schriftliche Berichterstattung und die Einbeziehung von Beobachtern. Dieses positive Bild wurde allgemein durch die Akteure im Sportsektor bestätigt. Zugleich teilt die Kommission die Ansichten derjenigen Mitgliedstaaten und Akteure, die Beschränkungen im Bereich der Arbeitsstrukturen ausgemacht haben.

    3.1.        Die Arbeit der Expertengruppen

    3.1.1.     Allgemeine Bewertung

    Insgesamt gesehen hat das System der von den Mitgliedstaaten ernannten Expertengruppen, die dem Rat Bericht erstatten und von der Kommission unterstützt werden, gut funktioniert. Die Expertengruppen haben die in ihrem Mandat vorgesehenen Ergebnisse vorgelegt, die in politische Ziele umgemünzt wurden, die ihrerseits in Ratsdokumente eingegangen sind und die politische Debatte über den Sport auf EU Ebene sowie die Gestaltung und Umsetzung von Strategien in den Mitgliedstaaten beeinflusst haben. Dies wurde vor allem durch die Konzentration auf wenige Prioritäten und Mandate für die Expertengruppen erreicht, in denen Maßnahmen, Zielsetzungen und Ergebnisfristen vorgegeben waren. Die Kommission glaubt, dass unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten besonderen Probleme ein ähnliches System im Rahmen eines künftigen Arbeitsplans gute Wirkungen erzielen könnte.

    3.1.2.     Besondere Probleme

    Es war schwierig, für die Arbeit der sechs Expertengruppen zum Thema Sport auf EU-Ebene eine hohe und kohärente Beteiligung zu erzielen. Die Sportdezernate der Mitgliedstaaten waren nicht in der Lage, für alle Gruppen Experten zu benennen, zudem konnten nicht alle Experten an allen Sitzungen teilnehmen. Ferner waren nicht alle Experten Behördenvertreter – einige kamen aus dem Nichtregierungssektor. Obwohl von Letzteren angenommen wurde, dass sie die Ansichten ihrer Regierungen vertreten würden, hatte es den Anschein, dass sie nicht in allen Fällen einen klaren Auftrag dazu hatten. Die Zusammensetzung der Gruppen war daher nicht sehr homogen – das Ausmaß der Vertretung variierte ebenso wie der Grad des Fachwissens. Obwohl in den Arbeitsplänen der Gruppen als Neuerung die Möglichkeit enthalten war, führende Experten zur Erbringung besonderer Leistungen aufzunehmen, waren konkrete Arbeitsergebnisse häufig nur dadurch zu erzielen, dass zusätzliche „Fachgruppen” eingesetzt wurden und Kommissionsbedienstete über ihre ursprünglich im Arbeitsplan hinaus vorgesehene unterstützende Rolle zusätzlichen Input leisteten. Ein neuer Arbeitsplan könnte ein System vorsehen, dass es den Mitgliedstaaten erlauben würde, ihre knappen Ressourcen auf die wichtigsten Themen zu konzentrieren.

    Die im Anhang zum Arbeitsplan beschriebenen vorrangigen Maßnahmen bildeten die Grundlage für das politische Mandat der Expertengruppen, allerdings waren sie nicht in allen Fällen hinreichend klar formuliert. Mehrere Mitgliedstaaten waren der Ansicht, dass in den Sitzungen aktuellen Themen und dem Austausch von Informationun und bewährten Verfahren mehr Zeit gewidmet werden sollte. Einige schlugen vor, die Zusammenarbeit sowie den Austausch unter den Gruppen zu verstärken und die Zielsetzungen besser auf spezifische Akteure auszurichten.

    Die Ergebnisse der Expertengruppen, die der Arbeitsgruppe Sport vorgelegt wurden, dienten auf EU-Ebene häufig als Basis für die politische Debatte über den Sport. Einige der von den Gruppen erbrachten Leistungen wie Leitlinien oder Empfehlungen müssen zunächst umgesetzt werden, bevor ihr Wert für die nationale Politik angemessen bewertet werden kann.

    Dass Sportvertreter die Tätigkeit der Expertengruppen als Beobachter verfolgen konnten, wurde von allen Seiten begrüßt. Allerdings führten die Mitgliedstaaten auch ins Feld, dass die Zahl der Beobachter in einigen Gruppen zu hoch gewesen sei, so dass nicht genügend Raum für Erörterungen unter den Gruppenmitgliedern geblieben sei. Obwohl die Interaktion mit „anderen Beteiligten“ beibehalten werden sollte, wäre es von Vorteil, wenn in einem neuen Arbeitsplan geklärt würde, welche Rolle die Sportvertreter im Kontext der Strukturen spielen, die in erster Linie für Vertreter der Mitgliedstaaten konzipiert sind.

    3.2.        Strukturierter Dialog mit dem Sportsektor

    3.2.1.     Allgemeine Bewertung

    Der im Arbeitsplan vorgesehene strukturierte Dialog mit Akteuren im Sportsektor wurde durch die Einführung eines Verfahrens zusätzlich gestärkt, das es den Akteuren ermöglichte, sich mit Vertretern der Mitgliedstaaten in den Expertengruppen und, wenngleich in weit geringerem Maße, bei hochrangingen Treffen am Rand von Ratstagungen auszutauschen. Der etablierte, von der Kommission geleitete strukturierte Dialog über den Sport wurde weiterhin erfolgreich fortgeführt. Die wichtigste EU-Plattform für den Austausch mit Vertretern des Sports bildet das jährliche Sportforum. Darüber hinaus wurde 2013 ein alljährlicher hochrangiger Dialog zwischen der Kommission und dem Internationalen Olympischen Komitee eingerichtet, um die gegenseitige Zusammenarbeit zu vertiefen.[35] Nach Ansicht der Kommission konnten beim europäischen Dialog mit dem Sportsektor Fortschritte erzielt werden, wenngleich dieser künftig durch die Beseitigung der nachstehend aufgeführten besonderen Probleme noch verbessert werden könnte.

    3.2.2.     Besondere Probleme

    Aufgrund der Rolle, die sich für die EU im Bereich der Sportpolitik abzeichnet, ist die Zahl der Akteure im Sportsektor, die die Arbeit auf EU-Ebene mitgestalten möchten, in den letzten Jahren stark gestiegen. Die EU-Einrichtungen stehen somit vor der Herausforderung, mit den revelanten Akteuren einen integrativen strukturierten Dialog über den Sport zu führen, ohne dessen Wirksamkeit zu gefährden. Trotz seiner Bedeutung haben nur wenige Mitgliedstaaten einen regelmäßigen Dialog über europäische Sportthemen mit nationalen Vertretern des Sports aufgenommen.

    Die Kommission teilt die in Konsultationen geäußerte Auffassung, dass der strukturierte Dialog beim Mittagessen am Rande von Sitzungen des Rates (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) weiter verbessert werden könnte, da die Meinung herrscht, dass er die gesetzten Ziele nicht erreicht hat.

    Bei der Gestaltung und Umsetzung sportbezogener EU-Strategien und ‑Maßnahmen müssen die Ansichten des Sportsektors auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Im Rahmen eines neuen Arbeitsplans könnten bessere Dialogstrukturen eingerichtet werden, die entsprechende Möglichkeiten bieten.

    4.           LEHREN FÜR DIE ZUKUNFT

    4.1.        Prioritäten für die weitere Arbeit

    Viele Zuständigkeiten im Bereich des Sports liegen bei den Mitgliedstaaten. Es ist daher wichtig, dass die Prioritäten für einen neuen EU-Arbeitsplan auf Maßnahmen ausgerichtet sind, die einen eindeutigen Mehrwert auf EU-Ebene bieten. Der Rat wird seine Prioritäten für einen neuen Arbeitsplan im Hinblick darauf bewerten. Nach Auffassung der Kommission sollten die künftigen Prioritäten a) mit den übergeordneten Prioritäten der Wirtschafts- und Sozialagenda der Union in Einklang stehen und einen Beitrag zu ihnen leisten, b) auf den Erfolgen des aktuellen Arbeitsplans aufbauen, und zwar insbesondere der Umsetzung der Arbeitsergebnisse, c) sich auf andere relevante vorrangige Kooperationsbereiche (wie in der Mitteilung zum Thema Sport von 2011 aufgeführt) oder aktuelle Themen erstrecken und d) der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass das Thema Sport auch in andere Politikbereiche Eingang finden muss. Angesichts dessen könnte ein künftiger Arbeitsplan folgende Themen behandeln:[36]

    1)   Sport und Gesellschaft, einschließlich gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität:

    · Soziale Eingliederung und Sport: Die künftige Zusammenarbeit im Bereich des Sports sollte sich Fragen der sozialen Eingliederung widmen und insbesondere auch die 2013 eingeleiteten Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung überprüfen. Mit Hilfe von Experten könnte das Wissen über die Bereiche Beteiligung, Training, Führerschaft, Belästigung sowie Stereotypenbildung vertieft werden und in den Austausch bewährter Verfahren und von Ideen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung im Sport aufgenommen werden.

    · Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität: Die Umsetzung der 2013 vorgelegten Empfehlung des Rates in enger Kooperation mit den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene und der Weltgesundheitsorganisation sowie ihre Abstimmung auf die laufenden Prozesse wird eine Priorität darstellen. Weitere Bereiche, denen sich die Politik annehmen muss, sind die körperliche Aktivität im Bildungswesen und die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssektor. Die Arbeit auf Expertenebene sollte auf spezifische Fragen wie Bewegungsmangel und Verletzungsprävention sowie auf besondere Risikogruppen konzentriert sein.

    · Allgemeine und berufliche Bildung im Sport: Die Arbeiten zur Umsetzung der Leitlinien zu dualen Laufbahnen und zur Einbeziehung sportbezogener Qualifikationen in die nationalen Qualifikationsrahmen sollten fortgeführt werden, etwa in Form von Peergruppensitzungen. Zudem sollte die Frage der von internationalen Sportverbänden vergebenen Qualifikationen und ihre Verbindung zu den nationalen und zum Europäischen Qualifikationsrahmen auf EU-Ebene behandelt werden. Ferner sollte die Anerkennung des non-formalen Lernens im Bereich des Sports und der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen durch den Sport stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, einschließlich der Bildung talentierter junger Athleten im Rahmen ihrer dualen Laufbahn.

    2)   Wirtschaftliche Dimension des Sports:

    · Faktengrundlage für den Sport: Die Arbeit auf Expertenebene sollte fortgeführt werden, um anhand vorhandener Methoden weitere Daten zum Thema Sport und Bewegung zu erheben. Es sollte größere Aufmerksamkeit darauf verwendet werden, die Hinweise auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge weiter zu festigen, etwa was die Rolle des Sports bei der Vebesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder bei Einsparungen im Gesundheitswesen angeht.

    · Nachhaltigkeit des Sports: Weitere Maßnahmen auf Ratsebene könnten dazu beitragen, die Interessen des Sektors in EU-Strategien einzubinden, die sich auf die Finanzierung von Sportstrukturen und ‑maßnahmen auswirken. Mit Hilfe von Experten könnte zudem geklärt werden, wie der sich entwickelnde EU-Rechtsrahmen (etwa zu staatlichen Beihilfen) die Finanzierung des Sports beeinflusst, was besondere Leitlinien zur Folge haben könnte. Der Dialog mit Sportorganisationen sollte fortgeführt werden, um die Solidaritätsmechanismen im Sport weiter zu verstärken. Experten sollten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit von Megasportereignissen erforschen.

    3)   Integrität des Sports:

    · Dopingbekämpfung: Die Arbeiten sollten weiter auf die Einhaltung des EU-Rechts und den Schutz der Rechte der Sportler fokussiert sein. Zur Einführung des Antidoping-Codes 2015 der WADA durch die Mitgliedstaaten sollte die EU der WADA, dem Europarat und den Mitgliedstaaten Hilfe bei der Erarbeitung geeigneter unverbindlicher Leitlinien anbieten. Die Arbeiten im Bereich der Dopingprävention sollten auf der Grundlage der 2012 vorgelegten Schlussfolgerungen des Rates vorangetrieben werden. Die in Kommissionsunterlagen behandelten Themen wie illegaler Handel und etwaige strafrechtliche Maßnahmen könnten im Rahmen des sozialen Dialogs wiederaufgegriffen werden.

    · Bekämpfung von Spielabsprachen: Die Arbeiten hierzu gehen weiter, damit sichergestellt wird, dass die oben genannte Empfehlung zu bewährten Verfahren im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Spielabsprachen im Zusammenhang mit Sportwetten sowie das künftige Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportergebnissen umgesetzt werden.

    · Schutz der körperlichen und moralischen Unversehrtheit junger Athleten: Es sollten Möglichkeiten untersucht werden, junge Athleten zu beschützen und das ethische Verhalten zu stärken, vor allem, was sexuelle Belästigungen angeht.

    Im Rahmen des Sportkapitels im Programm Erasmus+ werden Fördermittel für den Breitensport bereitgestellt. Ferner beschreibt das Kapitel eine Reihe von Instrumenten zur Förderung der Zusammenarbeit und der Ergreifung von Maßnahmen in den meisten der oben genannten Bereiche.

    4.2.        Arbeitsmethoden und Strukturen

    Um auf den positiven Erfahrungen mit dem ersten Arbeitsplan aufzubauen und gleichzeitig den oben beschriebenen Problemen zu begegnen, hält die Kommission eine Modifizierung der Arbeitsmethoden für hilfreich, um den betreffenden Akteuren die wirksame Zusammenarbeit zu ermöglichen und die geschilderten Prioritäten in einen neuen Arbeitsplans einzubetten. Aufgrund ihrer eigenen Beobachtungen und von bei Konsultationen geäußerten Auffassungen ist die Kommission der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, die derzeitigen Arbeitsmethoden folgendermaßen zu verbessern:

    · Die derzeit sechs Expertengruppen sollten durch drei mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission besetzten „Sportstrategiegruppen“ ersetzt werden, die die wichtigsten Prioritäten der europäischen Zusammenarbeit im Sport behandeln, also die Themen „Sport und Gesellschaft einschließlich gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität“, „wirtschaftliche Dimension des Sports“ und „Integrität des Sports“. Die Sportstrategiegruppen hätten die Aufgabe, Entwicklungen zu steuern (etwa die Umsetzung der aus dem aktuellen Arbeitsplan resultierenden Ergebnisse) und sich über die Fortschritte bei der Umsetzung des neuen Arbeitsplans auszutauschen. Sie würden ferner als Foren dienen, in denen die bessere Einbeziehung des Sports in andere Politikbereiche und aktuelle Themen erörtert werden und ein Austausch über bewährte Verfahren unter Einbindung der Ergebnisse des Programms Erasmus+ stattfindet. Die Sportstrategiegruppen sollten Unterlagen für die Ratsgremien ausarbeiten, insbesondere zu Themen, die politische Unterstützung oder Nachfassaktionen erfordern. Die Kommission würde die Sportstrategiegruppen unterstützen und sich an ihrer Tätigkeit beteiligen, um Ratschläge zu erteilen und eine dauerhafte Mitwirkung zu gewährleisten. Die Sportstrategiegruppen sollten ein eindeutig formuliertes Mandat erhalten, das die vom Rat geforderten Leistungen sowie konkrete Liefertermine vorgibt.

    · Besondere Aufgaben technischer Art sollten auf Expertenebene angegangen werden. Dafür sollten „Fachgruppen“ unter Leitung der Sportstrategiegruppen eingerichtet werden, um die im Rahmen des aktuellen Arbeitsplans begonnenen Maßnahmen fortzuführen und sich neuen Aufgaben zu widmen, die besonderes Fachwissen erfordern.

    · Um die Akteure im Sportsektor eng in die Umsetzung des neuen Arbeitsplans einzubinden, sollten Dialogplattformen zu den jeweiligen Inhalten der drei Sportstrategiegruppen unter Leitung der Kommission und der Vorsitzenden der Gruppen eingerichtet werden. Ausgewählte Vertreter der einzelnen Plattformen würden zu Sitzungen der Sportstrategiegruppen eingeladen, um die Ansichten der Sportwelt vorzutragen.

    · Der derzeitige strukturierte Dialog beim Mittagessen am Rande von Ratstagungen sollte durch eine der folgenden Optionen für vom Ratsvorsitz einberufene Treffen ersetzt werden, an denen führende Vertreter der EU-Behörden und des Sportsektors teilnehmen:[37]

    – zwei hochrangige Treffen pro Jahr zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft, um die Prioritäten für das Semester zu erörtern

    – zwei hochrangige Treffen pro Jahr, wobei ein Treffen aktuellen, für den Profisport relevanten und das andere aktuellen, breitensportrelevanten Themen gewidmet ist

    – ein hochrangiges Treffen pro Jahr im Vorfeld einer Ratstagung oder im Rahmen eines informellen Treffens der EU-Sportminister

    Eine derartige Arbeitsstruktur hätte folgende Vorteile: Sie würde a) die Zahl der Gruppen und Gruppensitzungen überschaubar halten und damit auf die knappen Ressourcen in den Mitgliedstaaten Rücksicht nehmen, aber auch den politischen Erfordernissen Rechnung tragen, b) die aus dem aktuellen Arbeitsplan resultierenden Ergebnisse würden nachverfolgt und gleichzeitig bestünde die Möglichkeit, sich mit neuen Prioritäten zu befassen, c) es wäre eine homogene Zusammensetzung der Gruppen gewährleistet und die politische Arbeit würde von der Arbeit auf Expertenebene getrennt und d) der strukturierte Dialog mit den Akteuren im Sportsektor würde gestärkt.

    5.           FAZIT

    Das Europäische Parlament, der Rat, der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss werden aufgefordert, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

    Der Ratsvorsitz wird aufgefordert, den vorliegenden Bericht als Grundlage für die Erarbeitung des nächsten EU-Arbeitsplans für den Sport in der ersten Jahreshälfte 2014 zu verwenden.

    Der Rat wird aufgefordert, mit Blick auf den nächsten EU-Arbeitsplan für den Sport die Prioritäten für die weitere Arbeit und die Aufnahme der in diesem Bericht dargelegten angepassten Arbeitsmethoden zu erwägen.

    [1]     KOM(2011) 12 endg. vom 18.1.2011.

    [2]     ABl. C 162 vom 1.6.2011, http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st09/st09509-re01.de11.pdf

    [3]     Anhang I des Arbeitsplans.

    [4]     Berichte der Expertengruppen: http://ec.europa.eu/sport/library/consultation-and-co-operation_en.htm

    [5]     Antworten aus 27 Mitgliedstaaten: http://ec.europa.eu/sport/library/documents/b22/eu-workplan-sport-results-consultation-ms.pdf

    [6]     Konsultationsworkshops beim EU‑Sportforum 2013; schriftliche Beiträge der beteiligten Akteure.

    [7]     Der erste Beitrag der EU zu der Überarbeitung, der vom Rat am 14. März 2012 gebilligt und an die WADA übermittelt wurde, bezieht sich auf den geltenden Antidoping-Code aus dem Jahr 2009. Der zweite EU-Beitrag, der vom Rat am 5. Oktober 2012 gebilligt und an die WADA übermittelt wurde, betrifft den Entwurf des Antidoping-Codes 2015, Version 1.0. Der dritte EU-Beitrag, der vom Rat am 28. Februar 2013 gebilligt und an die WADA übermittelt wurde, gilt dem Entwurf des Antidoping-Codes 2015, Version 2.0. Der vierte EU-Beitrag, der vom Rat am 22. Juli 2013 gebilligt und an die WADA übermittelt wurde, betrifft den Entwurf des Antidoping-Codes 2015, Version 3.0.

    [8]     Der zweite EU-Beitrag zu der Überarbeitung behandelt die bestehenden internationalen Standards (die in verschiedenen Jahren verabschiedet bzw. überarbeitet wurden). Der dritte EU-Beitrag bezieht sich auf den Entwurf der internationalen Standards 2015, Version 1.0. Der vierte EU-Beitrag betrifft den Entwurf der internationalen Standards 2015, Version 2.0.

    [9]     Mitteilungen der Kommission: KOM(2011) 12 endg.; KOM(2011) 308 endg.; COM(2012) 596 final.

    [10]    Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 (2008/2215(INI)), vom 15. November 2011 (2011/2084(INI)), vom 2. Februar 2012 (2011/2087(INI)) und vom 10. September 2013 (2012/2322(INI)).

    [11]    Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Spielabsprachen (2011/C 378/01).

    [12]    http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/133873.pdf

    [13]    http://ec.europa.eu/sport/library/documents/b1/eusf2012-nicosia-declaration-fight-against-match-fixing.pdf

    [14]    Ratsbeschlüsse 10178/13 und 10180/13.

    [15]    http://ec.europa.eu/sport/library/documents/f-studies/cons-study-transfers-final-rpt.pdf

    [16]    http://ec.europa.eu/sport/documents/study_on_sports_agents_in_the.pdf

    [17]    http://ec.europa.eu/sport/library/sport-and_en.htm#C10_Sports-Agents

    [18]    http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st17/st17271-re01.de08.pdf

    [19]    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:168:0010:01:DE:HTML

    [20]    http://ec.europa.eu/sport/documents/summary_be_presidency_imm_de.pdf

    [21]    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:393:0022:0025:DE:PDF

    [22]    COM(2013) 603 final.

    [23]    http://ec.europa.eu/sport/news/documents/hepa_en.pdf

    [24]   http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/12/st17/st17468.de12.pdf

    [25]    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:396:0008:0011:DE:PDF

    [26]    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0928:FIN:DE:PDF

    [27]    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:393:0020:0021:DE:PDF

    [28]    Abschlussbericht, November 2012: http://ec.europa.eu/sport/library/documents/f-studies/study-contribution-spors-economic-growth-final-rpt.pdf

    [29]    Die Zahlen beruhen auf der „allgemeinen Definition“, also nur den unmittelbaren Wirkungen ohne Multiplikatoreffekte durch Zulieferer von Vorleistungsgütern. Die aggregierten Daten und die Strukturen weisen je nach Mitgliedstaat erhebliche Unterschiede auf.

    [30]    http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/139733.pdf

    [31]    http://ec.europa.eu/sport/library/documents/f-studies/final-rpt-may2013-study-monitoring-function.pdf

    [32]    http://ec.europa.eu/internal_market/top_layer/services/sport/study_de.htm

    [33]    Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 6. Juli 2012 (2012/S 128-211223).

    [34]    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:204:0011:0014:DE:PDF

    [35]    Die Konzepte von Rat und Kommission für den strukturierten Dialog sind in verschiedenen Dokumenten festgehalten: ABl. C 322/1 vom 7.11.2010; KOM(2007) 391 endg.; KOM(2011) 12 endg. Darüber hinaus hat die Kommission Regeln für die Teilnahme am Sportforum aufgestellt.

    [36]    Die Tatsache, dass bestimmte Themen in diesem Bericht nicht näher erörtert werden, bedeutet nicht, dass sie der Kommission nicht wichtig sind, sondern lediglich, dass vorhandene Strategiepapiere weiterhin als ausreichende Grundlage für ihre Behandlung angesehen werden.

    [37]    Gemäß der Entschließung des Rates vom 18. November 2010 zu einem strukturierten Dialog über Sport auf EU-Ebene (siehe Fußnote 35).

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