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Document 52013DC0092
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A DECENT LIFE FOR ALL: Ending poverty and giving the world a sustainable future
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN MENSCHENWÜRDIGES LEBEN FÜR ALLE: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN MENSCHENWÜRDIGES LEBEN FÜR ALLE: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt
/* COM/2013/092 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN MENSCHENWÜRDIGES LEBEN FÜR ALLE: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt /* COM/2013/092 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EIN MENSCHENWÜRDIGES LEBEN FÜR ALLE:
Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt
1.
Einleitung
Die
Welt steht vor zwei dringenden Aufgaben: die Beseitigung der Armut und die
Schaffung einer nachhaltigen Grundlage für Wohlstand und Wohlergehen. Rund 1,3
Mrd. Menschen leben nach wie vor in extremer Einkommensarmut, und bei vielen sind
die Grundbedürfnisse im Hinblick auf die menschliche Entwicklung noch immer
nicht erfüllt. Zwei Drittel der von der Natur bereitgestellten
Dienstleistungen, darunter fruchtbarer Boden, sauberes Wasser und saubere Luft,
werden in zunehmendem Maße beeinträchtigt und der Verlust an biologischer
Vielfalt stößt an Grenzen, jenseits derer die Auswirkungen auf die menschliche
Gesellschaft und die natürliche Umwelt unumkehrbar werden. Diese globalen Herausforderungen stehen in
Wechselbeziehung zueinander und müssen von allen Ländern gemeinsam angegangen
werden. Es reicht nicht, sie einzeln in Angriff zu nehmen - dazu ist vielmehr
ein übergreifender politischer Handlungsrahmen erforderlich. Mit Hilfe eines
solchen Handlungsrahmens müssen Wege aufgezeigt werden, wie alle Menschen und
alle Länder die Armut überwinden und Wohlstand und Wohlergehen erreichen können
- unter Achtung der von unserem Planeten gesetzten Grenzen des Fortschritts.
Dabei gilt es, auch Faktoren wie Regierungsführung, Menschenrechte sowie Frieden
und Sicherheit zu berücksichtigen, die für den menschlichen Fortschritt
maßgeblich sind. Schätzungsweise 1,5 Mrd. Menschen leben in Ländern, die unter
erheblichen politischen Unruhen, bewaffneter Gewalt, Unsicherheit oder
Fragilität leiden. Im Herbst 2013 findet eine Sonderveranstaltung
der Vereinten Nationen statt, die dazu dienen soll, die Bemühungen um
Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) zu bewerten, Wege zu
erörtern, wie die diesbezüglichen Fortschritte bis 2015 beschleunigt werden können,
und einen Gedankenaustausch über das weitere Vorgehen nach dem Zieljahr 2015 in
Gang zu setzen. Darüber hinaus müssen die auf der Rio+20-Konferenz
eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt werden, u. a. durch Maßnahmen zur
Förderung einer inklusiven grünen Wirtschaft. Auf diesen Fortschritten muss im
Rahmen der in Rio eingerichteten Offenen Arbeitsgruppe weiter aufgebaut werden.
Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in die Ausarbeitung eines übergreifenden
Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 einfließen. In dieser Mitteilung wird ein gemeinsames
EU-Konzept für diesen Themenkomplex dargelegt. Dazu werden zunächst die
wichtigsten globalen Herausforderungen und Chancen skizziert. Im Anschluss
daran werden die Erfolge bei der weltweiten Armutsbeseitigung und die
Erfahrungen mit der Umsetzung der MDG bewertet und einige der wichtigsten, auf
der Rio+20-Konferenz beschlossen Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen
Entwicklung umrissen. Danach werden die wesentlichen Elemente eines künftigen
Handlungsrahmens, die sich aus den Erfahrungen mit den MDG und den auf der
Rio+20-Konferenz eingeleiteten Arbeiten, insbesondere der Ausarbeitung von
Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDG)
ergeben, beschrieben und aufgezeigt, wie sie im Rahmen der einschlägigen
UN-Prozesse zusammengeführt werden können. Ausgehend von diesen Überlegungen werden
schließlich Grundsätze für die Gestaltung eines übergreifenden Handlungsrahmens
für die Zeit nach 2015 vorgeschlagen, der eine kohärente und umfassende Antwort
auf die globalen Herausforderungen, nämlich Armutsbeseitigung und Förderung
nachhaltiger Entwicklung in allen drei Dimensionen, gibt und damit allen
Menschen bis 2030 ein menschenwürdiges Leben sichert.
2.
Neue globale Rahmenbedingungen, neue
Herausforderungen, neue Chancen
Die Welt hat in den letzten Jahren
tiefgreifende Veränderungen erlebt. Dazu zählen u. a. große Verschiebungen des
globalen wirtschaftlichen und politischen Gleichgewichts, Zunahme des
Welthandels, Klimawandel und Verknappung der natürlichen Ressourcen,
technologischer Wandel, Wirtschafts- und Finanzkrisen, zunehmender Verbrauch
und Volatilität der Nahrungsmittel- und Energiepreise, demographische
Veränderungen und Migration, Gewalt und bewaffnete Konflikte, natürliche und
von Menschen verursachte Katastrophen sowie wachsende Ungleichheiten. Neue
Akteure, darunter private und weitere nichtstaatliche Akteure, haben die
internationale Bühne betreten. Der Großteil der Weltwirtschaftsleistung
entfällt auf die entwickelten und die aufstrebenden Volkswirtschaften, wobei
Letztere inzwischen zu den wichtigsten Wachstumsmotoren geworden sind und die
Weltwirtschaft bereits maßgeblich prägen. Der gegenwärtige Trend lässt darauf
schließen, dass es zu weiteren Verschiebungen des wirtschaftlichen
Gleichgewichts kommen wird: Bis 2025 dürfte der Großteil des weltweiten
Wirtschaftswachstums in den aufstrebenden Volkswirtschaften erzeugt werden,
wobei mehr als die Hälfte dieses Wachstums voraussichtlich auf sechs Länder
entfallen wird. Die Arbeitslosigkeit stellt nach wie vor eine
weltweite Herausforderung dar. Rund 200 Mio. Menschen sind arbeitslos, darunter
75 Mio. junge Menschen. Die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt ist nach wie
vor oft gering und die sozialen Dienste bleiben unzureichend. Weltweit besuchen
rund 621 Mio. junge Menschen keine Schule, nehmen an keiner Ausbildung teil,
sind arbeitslos oder suchen keine Arbeit. Damit laufen sie Gefahr, dauerhaft
vom Arbeitmarkt ausgeschlossen zu werden. Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
und fehlende Voraussetzungen für menschenwürdige Arbeit (u. a.
Arbeitnehmerrechte und sozialer Dialog) stellen in vielen Ländern ein Problem
dar. Die meisten armen Menschen in den Entwicklungsländern sind in der
kleinbäuerlichen Landwirtschaft oder als Selbständige tätig. In diesen Ländern
arbeiten viele arme Menschen unter unsicheren Bedingungen und ohne Schutz ihrer
Grundrechte. Nur 20 % Prozent der Weltbevölkerung haben Zugang zu
ausreichendem Sozialschutz. Gleichzeitig hat fast überall auf der Welt die
Ungleichheit innerhalb einzelner Länder zugenommen. Inzwischen leben die
meisten armen Menschen in Ländern mit mittlerem Einkommen - trotz hoher
Wachstumsraten. Die Beseitigung von Armut in solchen Ländern zählt also zu den
wichtigsten Herausforderungen. Allerdings ist nach längerfristigen Prognosen
bis 2050 wieder mit einer Konzentration der Armut in den ärmsten und fragilsten
Ländern zu rechnen. Mehr als 1,5 Mrd. Menschen leben in Ländern,
die von gewaltsamen Konflikten betroffen sind. Gewalt zerstört Menschenleben
und Existenzgrundlagen und wirkt sich häufig negativ auf Frauen und andere
sozial schwache Menschen wie Kinder und Menschen mit Behinderungen aus. Die
Kluft zwischen fragilen, von Gewalt betroffenen Ländern und den anderen
Entwicklungsländern wird größer. Bis April 2011 hatte noch kein fragiles oder
von Konflikten betroffenes Land mit niedrigem Einkommen auch nur ein einziges
MDG erreicht. Nur wenige von ihnen dürften bis 2015 einen Teil der Ziele
erreichen. Die Bemühungen um Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung
werden derzeit durch schlechte Regierungsführung, einschließlich mangelnder
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, behindert. Darüber hinaus besteht in der Wissenschaft ein
auf gesicherte Erkenntnisse gestützter Konsens darüber, dass die nicht
nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen langfristig zu den größten Gefahren
für die Menschheit zählt. Die Folgen von Umweltzerstörung und Klimawandel
werden bereits spürbar und drohen - ebenso wie natürliche Katastrophen -, viele
der Fortschritte bei der Beseitigung von Armut zunichte machen. Wir liegen im
Rückstand bei unseren Bemühungen, den globalen Temperaturanstieg auf weniger
als 2 °C gegenüber der Durchschnittstemperatur in vorindustrieller Zeiten zu beschränken,
den Schwellenwert, jenseits dessen katastrophale Auswirkungen auf die
natürlichen Ressourcen und damit große Risiken für die Landwirtschaft, die
Nahrungsmittel- und Wasserversorgung und die Entwicklungsgewinne der letzten
Jahre viel wahrscheinlicher werden. Auf globaler Ebene wird die wichtigste
Herausforderung in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels - und in deren
Abschwächung u. a. durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen -
bestehen. Bereits heute wirken sich der Klimawandel, die
Verknappung der natürlichen Ressourcen und die Zerstörung von Ökosystemen in
erheblichem Maße auf menschliche Existenzgrundlagen aus, z. B. durch die
zunehmende Zahl und Intensität von Naturkatastrophen sowie durch den Abbau des
natürlichen Kapitals und der natürlichen Infrastruktur. Seit 1992 haben
Naturkatastrophen Schäden in Höhe von 750 Mrd. EUR verursacht und 1,3 Mio.
Menschenleben gefordert. Die Auswirkungen der heutigen nicht nachhaltigen
Muster wirtschaftlicher Entwicklung werden nach wie vor weitgehend durch die
Industrieländer sowie zunehmend durch die aufstrebenden Volkswirtschaften
bestimmt, während die ärmeren Länder unverhältnismäßig darunter zu leiden haben
und am wenigsten über die Ressourcen verfügen, um die negativen Folgen zu
bewältigen[1].
Vor allem in Hinblick auf die Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energie
und Tourismus sind diese Länder häufig in besonderem Maße auf die Nutzung
natürlicher Ressourcen angewiesen. Dies macht sie noch anfälliger für
Ressourcendegradation und -erschöpfung. Entwicklung und Wachstum tragen zu menschlichem Wohlstand und
Wohlergehen bei, aber auch zu Umweltproblemen wie Ressourcenerschöpfung und
Umweltverschmutzung, die sich mit der Zeit verschärfen dürften. Diese negativen
Wirkungen gehen größtenteils von den 5,7 Mrd. Menschen aus, die nicht in
extremer Einkommensarmut leben. Folge ist eine erhebliche Zunahme der
weltweiten Nachfrage und des weltweiten Verbrauchs, die wiederum die
natürlichen Ressourcen zusätzlich belasten. Weitere Fortschritte hin zur
Schaffung einer inklusiven grünen Wirtschaft durch Förderung nachhaltiger
Verbrauchs- und Produktionsmuster und erhöhte Ressourceneffizienz,
einschließlich insbesondere emissionsarmer Energiesysteme, sind daher
unabdingbar. Um die steigende Nachfrage zu befriedigen,
wird es voraussichtlich notwendig sein, die weltweite landwirtschaftliche
Produktion gegenüber dem 2005 verzeichneten Volumen um 60 % zu steigern.
Dies wird eine weitere Belastung bereits knapper natürlicher Ressourcen
(insbesondere Land, Wälder, Wasser und Meere) nach sich ziehen. Gleichzeitig
gibt es Hinweise dafür, dass bis zur Hälfte der globalen
Nahrungsmittelproduktion verschwendet wird. Infolge von Verstädterung und
Bevölkerungswachstum wird der Wasserverbrauch Schätzungen zufolge bis 2015 um
50 % zunehmen. Bis dahin werden rund 5,5 Mrd. Menschen, d. h. zwei
Drittel der projizierten Weltbevölkerung, in Gebieten leben, die unter
moderatem bis starkem Wassermangel leiden. Diese Herausforderungen müssen vor dem
Hintergrund der demografischen Entwicklung betrachtet werden: So wird
geschätzt, dass die Weltbevölkerung bis 2050 auf mehr als 9 Mrd. Menschen
anwachsen wird, wobei sich die Bevölkerung Afrikas südlich der Sahara
voraussichtlich mehr als verdoppeln wird. Bis 2050 werden knapp 80 % der
Weltbevölkerung auf Afrika und Asien entfallen. Die Zunahme des
Durchschnittsalters der Weltbevölkerung wird sich wohl am stärksten auf die
Entwicklungsländer auswirken und dort vor allem für die Gesundheits- und
Rentensysteme sowie die Steuereinnahmen negative Folgen haben. Es ist vor diesem Hintergrund, dass das
Folgetreffen zur Rio+20-Konferenz und die Sonderveranstaltung zur Überprüfung
der MDG stattfinden. Wir dürfen nicht vergessen, dass die oben genannten
Herausforderungen miteinander verknüpft sind und einen kohärenten und
umfassenden Handlungsansatz erfordern, der auch andere internationale Prozesse
wie die Verhandlungen zu den Themen Klima und biologische Vielfalt unterstützt.
3.
Auf den Forschritten im Rahmen der MDG und der
Rio+20-Konferenz aufbauen
3.1.
Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
Die
EU ist nach wie vor entschlossen, entsprechend dem in der „Agenda für den
Wandel“[2]
und dem „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“[3]
dargelegten Konzept nach besten Kräften zur Erreichung der MDG beizutragen. Die MDG sind Ausdruck eines globalen
Grundkonsenses über die Notwendigkeit, der Armut ein Ende zu setzen und die
menschliche Entwicklung zu fördern. In den letzten zehn Jahren haben sie sich
als wertvolles Instrument zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Stärkung
des politischen Willens und zur Mobilisierung von Ressourcen für die
Armutsbeseitigung erwiesen. Es wurden beeindruckende Fortschritte erzielt: ·
Nach Angaben der Weltbank ging der Anteil der
Menschen, die von weniger als 1,25 USD pro Tag leben müssen, zwischen 1990 und
2008 von 43 % auf 22 % zurück. Das Ziel, den Anteil der Bevölkerung,
der in extremer Armut lebt, zu halbieren, wurde wahrscheinlich bereits 2010
erreicht. ·
Das Ziel, den Anteil der Bevölkerung ohne Zugang zu
sauberem Trinkwasser zu halbieren, wurde bereits 2010 weltweit erreicht –
zwischen 1990 und 2010 erhielten mehr als zwei Milliarden Menschen solchen
Zugang. ·
Weltweit ist die Schulbesuchsquote im Primarbereich
auf durchschnittlich 80 % gestiegen, wobei inzwischen genauso viele
Mädchen eingeschult werden wie Jungen. ·
Die Zahl der Kinder, die an Krankheit oder
Unterernährung sterben, ist erheblich gesunken. ·
Die Zahl der HIV-Infektionen geht weltweit weiter
zurück und der Zugang zu antiretroviralen Arzneimitteln hat sich wesentlich
verbessert. Die Globale Partnerschaft für Entwicklung hat
die nationalen Bemühungen um Verwirklichung der MDG ergänzt. Seit 2000 wurde
die jährlich weltweit geleistete öffentliche Entwicklungshilfe (Official
Development Assistance - ODA) um rund 70 % auf 96 Mrd. EUR aufgestockt und
der Anteil der ODA, der den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed
Countries - LDC) zugute kommt, mehr als verdoppelt. Zusammen genommen sind die
EU und ihre Mitgliedstaaten der weltweit größte Geber - sie stellen jährlich
(2011) 53 Mrd. EUR und damit mehr als die Hälfte der weltweiten ODA bereit.
Parallel dazu hat die Umsetzung entsprechender Grundsätze und Ziele die
Wirksamkeit der Entwicklungshilfe erhöht. Die rasante Zunahme des Handels hat maßgeblich
zu den erzielten Fortschritten beigetragen: Zwischen 2000 und 2009 stiegen die
Ausfuhren der Entwicklungsländer um 80 % - gegenüber einem weltweiten
Durchschnitt von 40 %. Die EU ist auch der größte Handelspartner der
Entwicklungsländer und hat im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ eine
Vorreiterrolle bei der Gewährung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs
für alle Produkte aus den LDC gespielt. Auch die von der EU finanzierte
Forschung, z. B. im Rahmen des Programms „Partnerschaft Europas und der
Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien“, hat zur Verwirklichung der
MDG beigetragen. Bis zur Erreichung der MDG bleibt jedoch viel
zu tun - vor allem die Länder Afrikas südlich der Sahara sind in Rückstand
geraten. Weltweit leben noch 1,3 Mrd. Menschen in extremer Einkommensarmut.
Mehr als 850 Mio. Menschen haben nicht genug zu essen. Rund 61 Mio. Kinder
gehen nicht zur Schule. Frauen sehen sich weiterhin Diskriminierungen und
gravierenden Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die
Gesundheit von Müttern und die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen
und die damit verbundenen Rechte. Ein Drittel aller Frauen wird Opfer von
Gewalt. Dies beeinträchtigt die Bemühungen zur Verwirklichung der MDG.
Schätzungsweise 2,5 Mrd. Menschen haben keinen Zugang zu menschenwürdigen
Sanitäranlagen und 780 Mio. Menschen fehlt es nach wie vor an Zugang zu
sauberem Trinkwasser. Rund 7 Mio. Menschen mit HIV/AIDS haben immer noch keinen
Zugang zur entsprechenden Behandlung. Die Welt ist noch weit davon entfernt,
die Ziele der produktiven Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit für
alle zu erreichen. Nur 20 % Prozent der Weltbevölkerung haben Zugang zu
einem ausreichenden Sozialschutz. Die nicht nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung
der begrenzten Ressourcen unseres Planeten setzen das Leben und das Wohlergehen
künftiger Generationen aufs Spiel. Hinzu kommt, dass die bislang erzielten
Fortschritte ungleich verteilt sind, und zwar nicht nur zwischen den einzelnen
Ländern, wobei der Mangel an Fortschritten in den fragilen und von Konflikten
betroffenen Länder besonders ins Auge fällt, sondern auch innerhalb der
einzelnen Länder, einschließlich derjenigen, die bereits über die Mittel
verfügen, um ihrer Bevölkerung ein besseres Leben und eine bessere Zukunft zu
sichern. Vor allem dank der technologischen und
wirtschaftlichen Fortschritte, die viele Entwicklungs- und Schwellenländer seit
Einführung der MDG erzielt haben, zeigt das Gesamtbild dennoch, dass die
Beseitigung - und nicht nur die Minderung - der Armut innerhalb einer
Generation in Reichweite ist.
3.2.
Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der
Rio+20-Konferenz
Auf der Rio+20-Konferenz wurde die gemeinsame
globale Vision einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Zukunft
für unseren Planeten und für die heutigen und künftigen Generationen bekräftigt
und dabei betont, dass noch viele Herausforderungen bewältigt werden müssen.
Die Konferenzteilnehmer wiesen auf den wichtigen Beitrag der grünen Wirtschaft
zu nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung hin, setzten einen Prozess
zur Ausarbeitung universeller Ziele für eine nachhaltige Entwicklung
(Sustainable Development Goals - SDG) in Gang und einigten sich auf Maßnahmen
zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Diese Maßnahmen werden zur
Ausarbeitung - und längerfristig auch zur Umsetzung - der SDG beitragen. Die
Konferenzteilnehmer verständigten sich außerdem darauf, den institutionellen
Rahmen der nachhaltigen Entwicklung zu reformieren, Strukturen für erfolgreiche
Folgemaßnahmen zur Konferenz zu schaffen und die Arbeiten an Umsetzungsmethoden
fortzusetzen. Nun kommt es darauf an, dass die EU die in Rio eingegangenen
Verpflichtungen zügig umsetzt, sich aktiv an diesen Prozessen beteiligt und
sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene die notwendigen
Maßnahmen ergreift.
3.3.
Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler
Ebene
Die EU wird weiterhin zur nachhaltigen
Entwicklung beitragen, u. a. durch Umsetzung der auf der Rio+20-Konferenz
eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen ihrer übergeordneten
Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum – „Europa
2020“. Diese Strategie deckt u. a. die Themenkomplexe Ressourceneffizienz,
kohlenstoffarme Wirtschaft, Forschung und Innovation, Beschäftigung, soziale
Inklusion und Jugend ab. Die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der
Strategie „Europa 2020“, die auf dem integrativen Ansatz der EU-Strategie für
nachhaltige Entwicklung aufbaut, dürfte für größere Kohärenz sorgen und zur
Integration der drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung in alle
Politikbereiche der EU beitragen. Ziele für eine nachhaltige Entwicklung werden
im Rahmen einer Reihe wichtiger noch in Vorbereitung befindlicher
Politikinitiativen, darunter die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der
Gemeinsamen Fischereipolitik, das künftige 7. Umweltaktionsprogramm, die
„Innovationsunion“, „Horizont 2020“ und das Sozialinvestitionspaket, in die
Praxis umgesetzt werden. Die EU hat durch ihre Entwicklungszusammenarbeit
einen beständigen Beitrag zur uneingeschränkten Umsetzung der MDG geleistet. Im
Rahmen ihres auswärtigen Handelns, und insbesondere der Agenda für den Wandel,
wird sie auch weiterhin die Bemühungen der Entwicklungsländer um nachhaltige
Entwicklung und Erreichung der MDG unterstützen und dabei den Schwerpunkt auf
die am wenigsten entwickelten und bedürftigsten Länder legen. Gleichzeitig muss
eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt werden, um zur Umsetzung der auf der
Rio+20-Konferenz eingegangen Verpflichtungen beizutragen. Die wichtigsten derzeitigen Maßnahmen der EU
zur Umsetzung der auf der Rio+20-Konferenz eingegangenen Verpflichtungen sind
in Anhang I zusammengefasst.
3.4.
Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung
und Umsetzungsmodalitäten
Auf der
Rio+20-Konferenz wurde ein Prozess zur Stärkung des institutionellen Rahmens
für nachhaltige Entwicklung - u. a. durch Ausbau der Rolle der
UN-Generalversammlung und des ECOSOC - eingeleitet. Insbesondere wurde
beschlossen, ein hochrangiges politisches Forum für nachhaltige Entwicklung
einzurichten, das die UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung ersetzen soll.
Das neue Forum wird die Fortschritte bei der Umsetzung der Ergebnisse der
Rio+20-Konferenz verfolgen und überprüfen und hat auch die Aufgabe, die für die
Umsetzung der SDG entscheidende Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik
zu stärken. Es soll direkt mit dem ECOSOC, der derzeit reformiert wird,
verbunden werden und in regelmäßigen Abständen auf einer höheren politischen
Ebene (UN-Generalversammlung) tätig sein. Diese Verbindungen bieten die
Möglichkeit, die Kohärenz mit der laufenden Überprüfung der MDG und den
Diskussionen über die weitere Entwicklung nach 2015 zu verbessern. Ein weiteres
wichtiges Ergebnis der Rio+20-Konferenz waren die Entscheidung zur Stärkung und
Aufwertung des UN-Umweltprogramms (UNEP) und insbesondere die Entscheidung in
Bezug auf die universelle Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des UNEP. Dies wurde
inzwischen durch die Entscheidung über die neuen institutionellen Regelungen
des UNEP bestätigt, die auf der jüngsten Sitzung des Verwaltungsrats des UNEP
getroffen wurde. Die Entscheidung zur Einrichtung einer UN-Umweltversammlung
ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Die EU wird eine aktive Rolle bei der Umsetzung
dieses überarbeiteten institutionellen Rahmens übernehmen. Vorrangiges Ziel
wird sein, eine angemessene Beteiligung der EU sowohl am hochrangigen
politischen Forum als auch am reformierten UNEP zu gewährleisten. Auf der
Rio+20-Konferenz wurde außerdem beschlossen, saubere und umweltverträgliche
Technologien zu fördern und einen zwischenstaatlichen Sachverständigenausschuss
einzusetzen, der Optionen für eine Strategie zur Finanzierung nachhaltiger
Entwicklung ausarbeiten soll. Der Ausschuss muss für Kohärenz und Koordinierung
sorgen und jede Doppelarbeit im Hinblick auf die Finanzierung des
Entwicklungsprozesses vermeiden. Die EU wird sich entsprechend dem nachstehend
beschriebenen allgemeinen Ansatz für die Finanzierung und weitere
Umsetzungsmodalitäten an diesem Prozess beteiligen.
3.5.
Öffentliche Konsultation
Die Kommission hat
eine Reihe öffentlicher Konsultationen zu den Zukunftsperspektiven für die
Armutsbeseitigung und die nachhaltige Entwicklung durchgeführt. Die Ergebnisse
dieser Konsultationen haben in einige Aspekte der in dieser Mitteilung
dargelegten Vorschläge Einfluss gefunden. Anhang II enthält einen Überblick
über diese Konsultationen. Die Kommission wird zu dieser Thematik weiterhin
einen aktiven Dialog mit der Zivilgesellschaft und allen Interessenträgern
führen.
4.
Integration von nachaltiger Entwicklung und
Armutsbeseitigung in einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach
2015
Auf internationaler Ebene und bei den
Vereinten Nationen erfolgte die Arbeit zu Armutsbeseitigung und nachhaltiger
Entwicklung bislang weitgehend im Rahmen zweier getrennter Aktionsstränge mit
unterschiedlichen Teilnehmern - der eine beruht auf der Millenniumserklärung,
der andere auf den Ergebnissen einer Reihe von UN-Gipfeln zum Thema nachhaltige
Entwicklung. In der Praxis weisen diese beiden Aktionsstränge jedoch auch
einige gemeinsame Elemente auf: So wird z. B. im Rahmen von MDG7 die
ökologische Nachhaltigkeit thematisiert, und die Armutsbeseitigung gilt seit
jeher als prioritäres Ziel der nachhaltigen Entwicklung. Um die Armutsbeseitigung und die Förderung
nachhaltiger Entwicklung als wichtige und miteinander verknüpfte globale
Herausforderungen wirksam in Angriff nehmen zu können, muss die Überprüfung der
MDG und die Ausarbeitung von SDG in einem übergreifenden Handlungsrahmen mit
gemeinsamen Prioritäten und Zielen zusammengefasst werden. Nur so kann bis 2030
ein menschenwürdiges Leben für alle gewährleistet und der Welt auch in der Zeit
danach eine nachhaltige Zukunft gesichert werden. Im Herbst 2013 findet eine Sonderveranstaltung
der Vereinten Nationen statt, die dazu dienen soll, die Bemühungen zur
Verwirklichung der MDG zu bewerten, Wege zu erörtern, wie die diesbezüglichen
Fortschritte bis 2015 beschleunigt werden können, und einen Meinungsaustausch
über das weitere Vorgehen nach dem Zieljahr 2015 in Gang zu setzen. Darüber
hinaus werden beim ersten Treffen des auf der Rio+20-Konferenz eingerichteten
hochrangigen politischen Forums im September 2013 die Folgemaßnahmen zu den auf
der Rio+20-Konferenz im Juni 2012 gemachten Zusagen bewertet werden. Auch im
Rahmen der in Rio eingerichteten Offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für eine
nachhaltige Entwicklung müssen weitere Fortschritte erzielt werden. Die
Ergebnisse dieser Arbeiten werden die Grundlage für eine Einigung über einen
übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 bilden. Um weitere konzeptionelle Überlegungen zu den
Zielen zu ermöglichen, wird die EU ihren offenen Dialog mit allen relevanten
Akteuren fortsetzen. Dies wird auch zu ihrer aktiven Mitwirkung im Rahmen der
Offenen Arbeitsgruppe beitragen, die der UN-Generalversammlung
Handlungsempfehlungen vorlegen soll. Im folgenden Abschnitt werden die aus der
Überprüfung der MDG gewonnenen Erkenntnisse, die Arbeiten zur Entwicklung von
SDG und die wichtigsten Elemente beschrieben, die sich aus diesen beiden
Aktionssträngen ergeben. Im Anschluss daran wird kurz dargelegt, wie diese
Aktionsstränge im Rahmen der einschlägigen UN-Prozesse in der Praxis
zusammengeführt werden können. Im letzten Abschnitt werden - ausgehend von
diesen Überlegungen - einige der wichtigsten Grundsätze für die Schaffung eines
übergreifenden Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 genannt.
4.1.
Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden
Handlungsrahmens
Ausgehend von den Erfahrungen mit den MDG, den Ergebnissen der auf der
Rio+20-Konferenz eingeleiteten Arbeiten im Bereich nachhaltige Entwicklung und
den gegenwärtigen Trends lässt sich nach Auffassung der EU eine Reihe von
Herausforderungen als wesentliche Elemente eines übergreifenden
Handlungsrahmens ermitteln. Es besteht ein grundlegender Zusammenhang zwischen weltweiter
ökologischer Nachhaltigkeit einerseits und Armutsbeseitigung andererseits. Ohne
das Thema der weltweiten ökologischen Nachhaltigkeit anzugehen, wird es nicht
möglich sein, die Armut zu beseitigen und allen Menschen ein menschenwürdiges
Leben zu sichern. Dies gilt auch umgekehrt. Klimawandel, Naturkatastrophen,
Verlust an biologischer Vielfalt, die Verschmutzung der Meere und
Süßwasservorräte und die Degradation von Land und Böden wirken sich besonders
negativ auf die ärmsten Bevölkerungsgruppen der Welt aus. Um dagegen angehen zu
können, muss der übergreifende Handlungsrahmen als Katalysator für gute
Regierungsführung, Transparenz, sozialen Zusammenhalt und Stärkung der Rechte
der Frauen - allesamt unverzichtbare Voraussetzungen für Armutsbeseitigung und
nachhaltige Entwicklung - in allen Ländern und auf internationaler Ebene wirken.
Wie im Abschlussdokument der Rio+20-Konferenz
festgehalten, sollten die SDG gleichermaßen für alle Länder gelten, wobei
unterschiedliche nationale Gegebenheiten, Kapazitäten und Entwicklungsniveaus
sowie die jeweiligen nationalen Politikansätze und Prioritäten zu
berücksichtigen sind. Außerdem sollten diese Ziele alle drei Dimensionen der
nachhaltigen Entwicklung umfassen und praxisorientiert, kurz gefasst, leicht
vermittelbar und zahlenmäßig begrenzt sein. In ihren im Vorfeld der
Rio+20-Konferenz vorgelegten Vorschlägen betonte die EU, dass bei den SDG der
Schwerpunkt auch auf Ressourcen liegen sollte, die öffentliche Güter und damit
unentbehrliche „Säulen des Lebens“ darstellen, wie z. B. Energie, Wasser,
Ernährungssicherheit, Meere, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion
sowie soziale Inklusion und menschenwürdige Arbeit. Gleichzeitig sollten die
SDG mit bestehenden internationalen Übereinkommen, z. B. mit den Zielen in
den Bereichen Klimawandel und biologische Vielfalt, sowie mit geltenden Basisniveaus
für den Sozialschutz im Einklang stehen. Sie sollten zudem die drei übergeordneten
Aspekte der nachhaltigen Entwicklung umfassen: Armutsbeseitigung, Veränderung
nicht nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster sowie Schutz und
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen als Grundlage für die wirtschaftliche und
soziale Entwicklung. Die Ziele für die Zeit nach 2015 müssen in die
fernere Zukunft weisen: Ausgehend von einer gemeinsamer Vision für das Jahr
2050 sollten sie auf den Zeithorizont 2030 ausgerichtet werden. Da der übergreifende Handlungsrahmen sowohl Armutsbeseitigung als auch
nachhaltige Entwicklung zum Ziel haben soll, müssen die prioritären Aufgaben
entsprechend den in der obigen Analyse genannten Herausforderungen in den beiden
Bereichen festgelegt werden. Der Handlungsrahmen könnte somit aus mehreren
Hauptelementen bestehen: Gewährleistung eines Mindestlebensstandards, Förderung
eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums uner Sicherstellung der
nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Förderung von
Gleichberechtigung, Gerechtigkeit, Frieden und Sicherheit. Das Thema der
ökologischen Grenzen unseres Planeten muss einerseits im Rahmen eines
integrierten Ansatzes angegangen werden muss, der sich auf all diese Elemente
auswirken wird und wohl in einige davon einbezogen werden muss, erfordert
andererseits auch themenspezifische Handlungskonzepte. Es kann also als
zusätzliches Querschnittsthema des integrierten Handlungsrahmens für die Zeit
nach 2015 betrachtet werden.
4.1.1.
Mindestlebensstandard
Die MDG bilden einen Rahmen für menschliche Entwicklung, indem sie
Zielvorgaben u. a. für Mindesteinkommen, Freiheit von Hunger, produktive
Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle, Zugang zu
Grundschulbildung, Basisgesundheitsdiensten sowie Wasser- und Sanitärversorgung
- allesamt Grundvoraussetzungen für menschenwürdiges Leben - festlegen. Wir müssen die mit den MDG in Gang gesetzte
Arbeit zum Abschluss bringen, noch verbleibende Lücken füllen und Lehren aus
den bisherigen Erfahrungen ziehen. So müssen wir z. B. Fragen der Bildung und
der Gesundheit in umfassenderer Weise angehen und auch das Thema Sozialschutz
mit einbeziehen. Aggregierte Durchschnittswerte haben Ungleichheiten in den
einzelnen Ländern verschleiert, die durch extreme Armut, geografische
Standortbedingungen oder Marginalisierung verursacht werden. Wir müssen von
rein quantitativen zu stärker qualitativen Zielen übergehen, z. B. in den
Bereichen Bildung und Gesundheit. Bis spätestens 2030 muss für alle Menschen,
ob Mann, Frau oder Kind, ein Mindestlebensstandard festgelegt werden, damit die
Bürger ihre Regierungen zur Rechenschaft ziehen können, sollte er nicht
erreicht werden. Wir sollten den Menschen helfen, sich selbst aus der Armut zu
befreien. Ziele, die als Ansporn für Maßnahmen zur Erreichung grundlegender
Standards in Bereichen wie Bildung, Ernährung, sauberes Wasser und saubere Luft
dienen, werden zur Beseitigung von Hunger und zur Verbesserung der
Ernährungssicherheit, der Gesundheit und des Wohlergehens der betroffenen
Menschen beitragen. Ziele sollten auch Antrieb sein für Maßnahmen zur Förderung
produktiver Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle, einschließlich
junger Menschen, Frauen und Menschen mit Behinderungen, wobei jeweils das
Entwicklungsniveau des jeweiligen Lands berücksichtigt werden sollte. Im Gegensatz zu den MDG sollten diese Ziele für
jedes Land gelten, d.h. es sollte sich dabei nicht um globale Ziele handeln,
bei denen die einzelnen Länder nicht in die Pflicht genommen werden. Jedes Land
sollte die Verantwortung dafür tragen, Fortschritte zur Erreichung
international vereinbarter Ziele zu gewährleisten.
4.1.2.
Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges
Wachstum
Wie aus der von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation
und den Erfahrungen der Länder, die sich erfolgreich aus der Armut befreit
haben, hervorgeht, spielen verschiedene Triebkräfte für inklusives und
nachhaltiges Wachstum eine entscheidende Rolle, indem sie die Erbringung der
für die menschliche Entwicklung unentbehrlichen Dienstleistungen und die
Schaffung menschenwürdiger Arbeit fördern. Alle Länder, unabhängig von ihrem
Entwicklungsniveau, sollten eine strukturelle Transformation anstreben, um die
Entstehung marktfreundlicher, offener Volkswirtschaften, die ein inklusives und
nachhaltiges Wachstum fördern, zu ermöglichen, den Ausbau der
Produktionskapazitäten, die Entwicklung des Privatsektors, Investitionen, die
Schaffung von Wohlstand und den Übergang zu einer inklusiven grünen Wirtschaft
zu fördern und dafür zu sorgen, dass alle am entstandenen Nutzen teilhaben. Die
Festlegung von Zielen würde dazu beitragen, Chancen für ein inklusiveres und
nachhaltigeres Wachstum - gemessen anhand von Indikatoren, die über das BIP
hinausgehen - zu schaffen. Viele Länder könnten diese Ziele als Richtschnur für
eine stärkere Fokussierung auf sozialen Zusammenhalt, nachhaltige
Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, bessere Ernährung, Überwindung der
Wasserknappheit oder Vermeidung der Nahrungsmittelverschwendung heranziehen.
Andere könnten nach Maßgabe dieser Ziele ihre Produktion ressourcenschonender
gestalten, dabei den Wasserverbrauch senken und die Abfälle vermindern bzw.
wiederverwerten. Das Ziel einer verstärkten Nachhaltigkeit und Resilienz von
Städten würde zu Verbesserungen in Bezug auf Luftqualität, Wasser, Energie,
Infrastrukturzugang, Wohnraum und Verkehr und damit zu Lösungen führen, die
auch in die Bereiche Beschäftigung, Gesundheit und wirtschaftliche Entwicklung
hineinreichen und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Katastrophenvorsorge
beitragen. Zu den weiteren wichtigen Triebkräften zählen nachhaltige Energie,
Wissenschaft und Technologie, Telekommunikationsdienstleistungen,
Finanzdienstleistungen und –infrastruktur (z. B. Erleichterung des
Marktzugangs) sowie Migration und Mobilität. Voraussetzung dafür, dass all diese
Aspekte voll zur Geltung kommen, sind förderliche und stabile Rahmenbedingungen
für Unternehmen, Innovation und produktive Beschäftigung. Diese notwendige wirtschaftliche Transformation ist eine immense
Herausforderung, deren Bewältigung neue Investitionen in Milliardenhöhe
erfordern wird[4].
Die Erfahrungen in Ländern, die große Fortschritte bei der Erbringung solcher
Dienstleistungen für ihre Bürger erzielt haben, und mit den jüngsten weltweiten
Initiativen wie „Nachhaltige Energie für alle“ und „Scaling up Nutrition“
zeigen jedoch, dass eine derartige Herangehensweise zu vielversprechenden
Ergebnissen führen und Impulse für schnelles Wachstum und Investitionen geben
kann.
4.1.3.
Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher
Ressourcen
Die nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung natürlicher Ressourcen ist
unverzichtbar für Wachstum und Beschäftigung insbesondere in Sektoren der
Primarproduktion wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft sowie in
Dienstleistungssektoren wie Tourismus. Von den Armen dieser Welt leben
70 % in ländlichen Gebieten und sind für ihr Überleben und Wohlergehen
unmittelbar auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen
angewiesen. Dies erhöht ihre Verwundbarkeit gegenüber Ressourcenverknappung und
Klimarisiken. Der verantwortungsvolle, d.h. auf die Grundsätze Transparenz,
Rechenschaftspflicht und gute Regierungsführung gestützte Umgang mit
natürlichen Ressourcen ist eine unabdingbare Voraussetzung für
Armutsbeseitigung und für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung hin zur inklusiven
grünen Wirtschaft. Durch Förderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen
immer mehr Unternehmen zu verantwortungsvollem Handeln angehalten werden. Das
Hinwirken auf eine landdegradationsneutrale Welt würde zu Wirtschaftswachstum,
Schutz der biologischen Vielfalt, nachhaltiger Forstwirtschaft, Anpassung an
den Klimawandel und Minderung seiner Folgen, Ernährungssicherheit sowie zur
Verbesserung der Bodenqualität, zur Verringerung der Bodenerosion, zur Stärkung
der Resilienz gegenüber natürlichen Gefahren und zur Eindämmung des
Flächenverbrauchs beitragen. Angesichts der globalen Bedeutung der Meere
sollten als Beitrag zur Schaffung nachhaltiger Existenzgrundlagen weltweit
Maßnahmen zum Schutz der Meere und zur Wiederherstellung gesunder mariner
Ökosysteme ergriffen werden. Dies wird die nachhaltige Bewirtschaftung der
Fischbestände begünstigen - und damit auch die Ernährungssicherheit
erhöhen - und gravierende Risiken wie Verschmutzung durch Abfälle im Meer
mindern. In diesem Sinne sollte jedes Land den Weg der nachhaltigen
Bewirtschaftung seiner natürlichen Ressourcen einschlagen und offene und
transparente Governancestrukturen schaffen, um zu gewährleisten, dass die
Ressourcen so genutzt werden, dass die allen Bürgern in gerechter und nachhaltiger
Weise zugute kommen. Dazu muss jedes Land dafür sorgen, dass Ressourcen wie Land, Wälder,
Flüsse und Meere auf umweltverträgliche Weise genutzt werden, damit auch
künftige Generationen davon profitieren können. Die Nutzung endlicher
Ressourcen wie Bodenschätze und Grundwasser muss ebenfalls in inklusiver und
verantwortungsbewusster Weise erfolgen, damit der gesellschaftliche Nutzen aus
ihrer Vermarktung und den damit erzielten Einnahmen maximiert und die Abbaurate
verringert wird. Die schrittweise Streichung von Subventionen für die Nutzung
endlicher Ressourcen wie fossiler Brennstoffe ist eine wichtige kostenwirksame
Maßnahme, die die Ressourceneffizienz fördert. Auch in Gebieten, die außerhalb
der nationalen Hoheitsgewalt liegen, sollten die Staaten ihre Zusammenarbeit
bei der Bewirtschaftung gemeinsamer Ressourcen wie der Fischbestände und der
biologischen Vielfalt der Meere verbessern. Eine integrierte Herangehensweise wird
notwendig sein, damit die Lösung von Ressourcenengpässen an einer Stelle nicht
an anderer Stelle ebensolche entstehen lässt. Die künftige Agenda sollte alle
Länder darauf verpflichten, in den kommenden Jahrzehnten ihre natürlichen
Ressourcen in nachhaltiger Weise zu bewirtschaften und zu nutzen. Dies betrifft
Fragen wie Transparenz, Einnahmenmaximierung, Schutz von Besitzrechten,
Resilienz[5],
u. a. gegenüber Naturkatastrophen, und Umweltschutz. Die globale
Gemeinschaft muss dabei an einem Strang ziehen. Private und öffentliche
Unternehmen müssen rechenschaftspflichtig sein und hohe Standards in Bezug auf
Transparenz und verantwortungsvolles Handeln einhalten. Der Übergang zu einer
kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten Wirtschaft erfordert auch entsprechende
Qualifizierungsmaßnahmen.
4.1.4.
Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
Die Ziele des menschlichen Wohlergehens und der Menschenwürde für alle
sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der
Millenniumserklärung verankert. In diesen Erklärungen wird auch der
Zusammenhang zwischen Menschenrechten, guter Regierungsführung und nachhaltiger
Entwicklung ausdrücklich anerkannt. Diese Ziele und das Engagement für
gemeinsame Grundwerte wurden auf dem MDG-Gipfel 2010 und der Rio+20-Konferenz
2012 bekräftigt. Die Bedeutung von Gerechtigkeit und Fairness, Menschenrechten,
Demokratie und anderen Aspekten guter Regierungsführung reicht weit über ihren
Beitrag zur Erreichung von Zielen im Hinblick auf Einkommen, Bildung,
Gesundheit und weitere Grundbedürfnisse hinaus. Sie sind auch an sich wichtige
Werte, und zwar in allen Ländern. Die jüngsten Umbrüche in Nordafrika und dem
Nahen Osten haben nicht nur gezeigt, wie wichtige inklusive politische Systeme,
Gerechtigkeit und Arbeitsplätze, insbesondere für junge Menschen, sind, sondern
auch deutlich gemacht, dass Fortschritte bei der Verwirklichung der MDG zwar
unverzichtbar, aber nicht ausreichend sind. Die Frage der Governance bleibt
auch in den kommenden Jahren eine globale Herausforderung. Es ist wichtig, dass der übergreifende Handlungsrahmen für die Zeit
nach 2015 auch diese Themen umfasst. Frauen spielen beim Vorantreiben der
nachhaltigen Entwicklung eine besonders wichtige Rolle und daher müssen alle
Hürden für ihre gleichberechtigte Teilhabe beseitigt werden. Beim neuen
Handlungsrahmen sollte der Schwerpunkt auf dem Übergang zu einem auf Rechten
basierenden Entwicklungsansatz, auf der Verringerung von Ungleichheiten, der
Förderung und dem Schutz der Rechte von Frauen und Kindern, der Gleichstellung
der Geschlechter, der Transparenz und auf der Korruptionsbekämpfung liegen.
Auch wichtigen Fragen der Gerechtigkeit muss Rechnung getragen werden. Um diese
Herausforderung zu bewältigen, sollten Ziele und Zielvorgaben festgelegt
werden, die als Anstoß für Maßnahmen zum flächendeckenden Ausbau - und zur
besseren Umsetzung - grundlegender sozialer Garantie dienen.
4.1.5.
Frieden und Sicherheit
Dort, wo physische Unsicherheit, große Ungleichheit, schlechte
Regierungsführung und ein Mangel an institutionellen Kapazitäten herrschen, ist
es äußerst schwierig, nachhaltige Fortschritte bei der Verwirklichung wichtiger
MDG in Bereichen wie Armut, Gesundheit, Bildung oder Sanitärversorgung zu
erreichen. Daher kommt es entscheidend darauf an, die Grundursachen solcher
Missstände anzugehen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Betroffen sind nicht nur fragile Staaten - auch viele andere Länder
kämpfen mit Problemen der Unsicherheit und Gewalt. Illegaler Handel,
transnationaler Terrorismus, kriminelle Netzwerke und Bandengewalt
beeinträchtigen die Sicherheit der Bürger und damit auch ihre Aussicht auf ein
menschenwürdiges Leben. Dies gilt insbesondere für Frauen und Kinder. Ausgangspunkt für die Behandlung von Fragen des Friedens und der
Sicherheit im Zusammenhang mit dem übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit
nach 2015 sollten die Ergebnisse der Gespräche zwischen einer Reihe von
fragilen Staaten und Vertretern der OECD-Länder, der EU, der UN und der
Entwicklungsbanken beim Treffen in Busan im November 2011 sein. Dabei gilt es,
auf dem „New Deal“ für das Engagement in fragilen Staaten weiter aufzubauen,
der verschiedene Ziele im Hinblick auf Friedenskonsolidierung und den Aufbau
tragfähiger staatlicher Strukturen umfasst.
5.
Auf dem Weg zu einem übergreifenden Handlungsrahmen
für die Zeit nach 2015
5.1.
Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf
künftige Herausforderungen
Die Beseitigung von Armut und die Schaffung
einer nachhaltigen Grundlage für Wohlstand und Wohlergehen sind nach wie vor
die dringlichsten Herausforderungen, die es in Zukunft zu bewältigen gilt. Um
sie erfolgreich anzugehen, müssen wir sie beide gemeinsam angehen - und zwar
mit Hilfe eines neuen übergreifenden Handlungsrahmens, der global ausgerichtet
und für alle Länder relevant ist, wobei zu berücksichtigen ist, dass die
einzelnen Länder in unterschiedlichem Maße betroffen sind und ihre Antworten
auf globale Ziele und ihr Beitrag zu deren Verwirklichung dementsprechend
unterschiedlich ausfallen könnten. Viele Länder werden sich zwar weiterhin von
der extremen Armut wegbewegen, müssen aber auch in Zukunft eine stark
armutsorientierte Politik verfolgen, damit dies unumkehrbar wird. Es sind nach
wie vor größtenteils die Industrieländer - und in zunehmendem Maße die
aufstrebenden Volkswirtschaften -, die die gegenwärtigen, nicht nachhaltigen
Muster der wirtschaftlichen Entwicklung mit ihren Auswirkungen auf die Umwelt
und die natürlichen Ressourcen bestimmen, doch auch die am wenigsten
entwickelten Länder bekommen die Folgen zu spüren. Soziale Ausgrenzung und
Ungleichheit, Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und
mangelnder Sozialschutz wirken sich unmittelbar auf Armut und nachhaltige
Entwicklung aus. Die Millenniumserklärung ist nach wie vor relevant und sollte als
Richtschnur für die Erarbeitung des neuen Handlungsrahmens dienen. Aufbauend
auf den Folgemaßnahmen zur Rio+20-Konferenz, der Überprüfung der MDG und
sonstigen relevanten internationalen Prozessen sollte der künftige
übergreifende Handlungsrahmen Wege aufzeigen, um durch Fokussierung auf die
wichtigsten Triebkräfte inklusiven und nachhaltigen Wachstums und unter
Beachtung der Belastungsgrenzen unseres Planeten die Armut zu beseitigen und
allen Menschen Wohlstand und Wohlergehen zu sichern. Der Handlungsrahmen sollte
daher alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung - die wirtschaftliche,
die soziale und die ökologische Dimension - umfassen und alle Länder in die
Pflicht nehmen. Grundlegendes Ziel des neuen Handlungsrahmens
sollte es sein, bis 2030 ein menschenwürdiges Leben für alle zu erreichen.
Dabei gilt es, der Notwendigkeit der Armutsbeseitigung und der universellen Vision
der nachhaltigen Entwicklung als Grundlage des Wohlstands für heutige und
künftige Generationen gleichzeitig Rechnung zu tragen. In den vorstehenden Abschnitten wurde
dargelegt, wie sich aus den miteinander verknüpften Prozessen auf UN-Ebene
Elemente eines gemeinsamen übergreifenden Handlungsrahmens abzeichnen, ohne die
das Ziel eines menschenwürdigen Lebens für alle nicht erreicht werden kann. Der
Handlungsrahmen sollte sich in seiner endgültigen Form auf die Ergebnisse
konstruktiver Diskussionen mit allen Akteuren und zwischen den internationalen
Partnern stützen. Allerdings ist die EU der Auffassung, dass sich bereits jetzt
einige allgemeine Grundsätze nennen lassen, die bei allen Beteiligten auf
Akzeptanz stoßen dürften.
5.2.
Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen
für die Zeit nach 2015
Die Kommission schlägt vor, dass sich die EU
in den Diskussionen über den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 an
folgenden Grundsätzen orientiert:
5.2.1.
Geltungsbereich
Der Handlungsrahmen sollte global ausgerichtet
sein und für alle Länder Ziele umfassen, die für die ganze Menschheit gelten
und zwar mit Schwerpunkt auf der Beseitigung von Armut in all ihren Dimensionen
überall dort, wo sie auftritt, und auf der Förderung von Wohlstand und
Wohlergehen für alle Menschen innerhalb der Belastungsgrenzen unseres Planeten. ·
Der Handlungsrahmen sollte die drei Dimensionen der
nachhaltigen Entwicklung - die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische
Dimension - in integrativer Weise umfassen, wobei es gilt, die Erkenntnisse aus
der Überprüfung der MDG zu berücksichtigen und auf der bisherigen Arbeit bei
der Entwicklung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung aufzubauen. Die
Ziele sollten die Schaffung eines Mindestlebensstandards für alle Menschen bis
spätestens 2030 zum Gegenstand haben und als Richtschnur für Fortschritte bei
der Schaffung von Wohlstand und Wohlergehen innerhalb der Belastungsgrenzen
unseres Planeten dienen. ·
Dabei sollte der Tatsache Rechnung getragen werden,
dass Armut, Wohlstand und Wohlergehen nicht ausschließlich unter finanziellen
Gesichtspunkten zu betrachten sind, sondern dass es sich dabei um
multidimensionale Themen handelt, die eng mit den Entwicklungs- und
Entfaltungschancen der Menschen zusammenhängen. ·
Der Handlungsrahmen sollte in integrierter Weise
Folgendes umfassen: ·
grundlegende menschliche Entwicklung (auf der
Grundlage der aktualisierten MDG und unter Berücksichtigung von Themen wie
Sozialschutz), ·
die Triebkräfte für nachhaltiges und inklusives
Wachstum und nachhaltige und inklusive Entwicklung, die für die strukturelle
Transformation der Wirtschaft und damit für die Schaffung von
Produktionskapazitäten und Arbeitsplätzen, die nachhaltige Bewirtschaftung
natürlicher Ressourcen und den Übergang zur inklusiven grünen Wirtschaft notwendig
sind, und ·
die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher
Ressourcen. ·
Der Rahmen sollte außerdem den Themen
Gerechtigkeit, Gleichheit und Fairness und damit Fragen der Menschenrechte, der
Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Stärkung der Rechte von Frauen
und der Gleichstellung der Geschlechter Rechnung tragen, die nicht nur von
entscheidender Bedeutung für inklusive und nachhaltige Entwicklung sind,
sondern auch wichtige Werte an sich. Er sollte sich auch auf die Themen Frieden
und Sicherheit erstrecken, wobei es gilt, auf der bisherigen Arbeit zur
Entwicklung von Zielen für die Friedenskonsolidierung und den Aufbau
tragfähiger staatlicher Strukturen aufzubauen.
5.2.2.
Art und Zahl der Ziele
·
Die Ziele sollten zahlenmäßig begrenzt sein und für
alle Länder gelten, wobei je nach Kontext unterschiedliche Zielvorgaben
festgelegt werden sollten. Um für Eigenverantwortung und Relevanz zu sorgen,
sollten die Ziele auf nationaler Ebene auf die jeweiligen Begebenheiten
zugeschnitten und entsprechend umgesetzt werden. Die Bedürfnisse fragiler
Staaten sollten besondere Berücksichtigung finden. ·
Die Ziele sollten so gestaltet werden, dass sie den
jüngsten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung Rechnung tragen. Die
Zielvorgaben und Indikatoren sollten messbar sein.
5.2.3.
Transparenz, Umsetzung und
Rechenschaftspflicht
·
Die Verantwortung für die Erzielung der erwünschten
Ergebnisse liegt in erster Linie bei den einzelnen Ländern. Die Mobilisierung
von Ressourcen aus allen Quellen - nationalen und internationalen, öffentlichen
und privaten - ist erforderlich. Die Frage der Finanzierung und der sonstigen
Durchführungsmodalitäten sollte im Rahmen eines integrierten Ansatzes
angegangen werden, da die potenziellen Finanzierungsquellen für die Umsetzung
der verschiedenen globalen Ziele dieselben sind. ·
Der Handlungsrahmen sollte in enger Partnerschaft
mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, einschließlich des Privatsektors,
entwickelt und umgesetzt werden. ·
Ein Zeitplan für die Einleitung auf die Erreichung
der Ziele gerichteter Maßnahmen auf allen Ebenen sollte festgelegt werden. Als
Zeithorizont könnte dabei das Jahr 2050 dienen, wobei konkrete Ziele und
Zielvorgaben für das Jahr 2030 aufgestellt werden könnten. ·
Der Handlungsrahmen sollte sich auf die
Eigenverantwortung der einzelnen Länder für die Ergreifung entsprechender
Maßnahmen und auf eine Partnerschaft zwischen allen Ländern und Beteiligten
stützen. Die Ziele sollten als Anreiz für Zusammenarbeit und Partnerschaften
zwischen Regierungen, der Zivilgesellschaft, einschließlich des Privatsektors,
und der internationalen Gemeinschaft dienen. Alle Länder sollten einen
angemessenen Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten. Die Ziele sollten auch
mit einer verstärkten Rechenschaftspflicht verbunden sein. ·
Die Entwicklung des Handlungsrahmens sollte mit
Bemühungen um verbesserte Kohärenz auf institutioneller Ebene einhergehen. ·
Um die wirksame Überwachung der Fortschritte zu
ermöglichen, sollte die statistische Basis gestärkt werden.
5.2.4.
Kohärenz
·
Der Handlungsrahmen sollte mit den bereits vorhandenen
international vereinbarten Zielen und Vorgaben in Bereichen wie Klimawandel,
biologische Vielfalt, Katastrophenvorsorge und Sozialschutz im Einklang stehen.
5.3.
Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung
und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
Die Verantwortung für die Umsetzung des künftigen Handlungsrahmens
liegt bei den einzelnen Ländern, einschließlich aller relevanten Akteure,
darunter der Sozialpartner. Die wichtigsten Triebkräfte für Entwicklung -
u. a. demokratische Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, stabile
politische Institutionen, solide Politikansätze, Transparenz der öffentlichen
Finanzen und Betrugs- und Korruptionsbekämpfung – sind in erster Linie der
nationalen Ebene zuzuordnen. Die Mobilisierung inländischer Ressourcen,
rechtliche und fiskalpolitische Regelungen und Institutionen, die die
Entwicklung des Privatsektors unterstützen, Investitionen, Schaffung
menschenwürdiger Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit der Ausfuhren sind
unverzichtbare Voraussetzungen für die Erreihung der Ziele in allen Ländern. In
diesem Zusammenhang sind auch inländische Reformen entscheidend - nur so lässt
sich ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erreichen, das wirksam zur
Armutsbeseitigung, zum Abbau von Ungleichheiten und zum verbesserten
Wohlergehen aller Menschen beiträgt. Dies gilt für alle Länder auf allen
Entwicklungsstufen. Die EU ist sich allerdings bewusst, dass einige Länder weiterhin
Unterstützung, u. a. in Form von Entwicklungshilfe, benötigen werden. In
diesem Zusammenhang bilden sich effizientere und wirksamere Methoden zur
Verwendung von Entwicklungshilfegeldern heraus, mit denen gewährleistet wird,
dass die Entwicklungshilfe als Katalysator für Entwicklung und, u. a. durch
innovative Finanzierungsinstrumente und -mechanismen wie z. B.
Mischfinanzierung, als Hebel für die Mobilisierung von Investitionen dient.
Dieser neue Ansatz wurde in der EU-Mitteilung „Agenda für den Wandel“
dargelegt. Die Süd-Süd-Zusammenarbeit kann einen wesentlichen Beitrag zu den
weltweiten Entwicklungsergebnissen leisten. Die Grundsätze der Globalen
Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit, die 2011 auf der Tagung
des Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Hilfe in Busan beschlossen wurde,
sollten weltweit gelten. Außerhalb der Entwicklungshilfe spielt das Konzept der „Politikkohärenz
im Interesse der Entwicklung“ eine wichtige Rolle bei der Armutsbeseitigung und
der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Daher sollte der künftige
Handlungsrahmen diesem Aspekt gebührend Rechnung tragen. So verzeichnen viele
Entwicklungsländer z. B. eine erhebliche Zunahme der Einnahmen aus dem
Handel, welche zur Armutsbekämpfung verwendet werden können. Dieser Trend
dürfte sich in vielen Entwicklungsländern fortsetzen und ist in Afrika südlich
der Sahara besonders wichtig. Um die erfolgreiche Umsetzung des Handlungsrahmens zu gewährleisten,
sollte dafür gesorgt werden, dass alle Ressourcen wirksam mobilisiert
und eingesetzt werden und dass sich alle Länder dazu verpflichten, in Bezug auf
die Nutzung dieser Ressourcen einen umfassenden, kohärenten und angemessenen
Ansatz verfolgen. Die Ziele und Zielvorgaben werden Impulse für Investitionen
des Privatsektors geben. Alle Länder sollten in transparenter und offener Weise
über die Fortschritte bei der Erreichung der künftigen Ziele berichten. Im Hinblick auf die Umsetzungsmodalitäten, einschließlich Fragen der
Finanzierung auf globaler Ebene, sollte die EU einen umfassenden und
integrierten Ansatz unterstützen. Derzeit finden die Diskussionen über Finanzierungsfragen
in Bereichen wie Klima, biologische Vielfalt, Entwicklung und nachhaltige
Entwicklung in verschiedenen Foren statt, obwohl es dabei um dieselben
potenziellen Finanzierungsquellen geht. Es ist unbedingt notwendig, für
Kohärenz und Koordinierung zu sorgen und jede Doppelarbeit im Hinblick auf die
Finanzierung des Entwicklungsprozesses zu vermeiden. Die Kommission plant,
Mitte 2013 eine Mitteilung vorzulegen, in der sie ein integriertes EU-Konzept
für die Finanzierung und die sonstigen Durchführungsmodalitäten im Rahmen der
verschiedenen globalen Prozesse vorschlagen wird.
6.
Die nächsten Schritte
Die EU muss sich in vollem Umfang an den
bevorstehenden internationalen Prozessen beteiligen und kohärente und
abgestimmte Beiträge zu den Arbeiten in den Vereinten Nationen und anderen
einschlägigen internationalen Foren leisten. In diesem Sinne sollten - nach Annahme dieser
Mitteilung - im Frühjahr 2013 Diskussionen mit Rat und Parlament über ein
gemeinsames EU-Konzept im Hinblick auf die nächsten Stufen der laufenden
Prozesse stattfinden. Dieses Konzept sollte ·
umfassende Folgemaßnahmen zur Rio+20-Konferenz
vorsehen und als Grundlage für den von der EU einzunehmenden Standpunkt in der
von den UN eingerichteten offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für nachhaltige
Entwicklung dienen, die regelmäßig der UN-Generalversammlung Bericht erstatten
wird, und ·
einen Beitrag zu den Vorbereitungen auf die
Sonderveranstaltung der UN-Generalversammlung zu den MDG im Herbst 2013,
einschließlich des Berichts des Generalsekretärs, der hochrangigen
Expertengruppe der UN für die Zeit nach 2015 und der ersten Tagung des
hochrangigen politischen Forums, leisten. Die EU sollte die Schaffung eines
übergreifenden Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 unterstützen. Durch
Diskussionen auf der Grundlage der oben dargelegten Orientierungspunkte sollte
die EU in der Lage sein, zu einem gemeinsamen Standpunkt darüber zu gelangen,
wie die beiden Prozesse - Ausarbeitung von Zielen für eine nachhaltige
Entwicklung bzw. Überprüfung der MDG - miteinander integriert und zu einem
einzigen Prozess zusammengeführt werden können, um die Entwicklung eines
übergreifenden Handlungsrahmens zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte
sich die EU aktiv um einen konstruktiven Dialog mit allen Partnern und Akteuren
bemühen, um - u. a. durch politische Dialoge mit Drittländern - gemeinsame
Positionen zu erarbeiten. ANHANG I Wichtigste laufende und in nächster Zeit
geplante Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene zur Umsetzung der
Ergebnisse der Rio+20-Konferenz Bereich || EU-Ebene || Internationale Ebene Wasserversorgung und Abwasserentsorgung || Verbesserung der Wassereffizienz und -qualität durch EU-Blueprint für Wasserressourcen || Förderung des Zugangs zu Trinkwasser und Sanitärversorgung, Verbesserung der Wasserqualität und Verringerung der Verschmutzung im Einklang mit der Agenda für den Wandel und den einschlägigen internationalen Verpflichtungen; Unterstützung des politischen Dialogs in Bezug auf geteilte Wasserressourcen und Durchführung wasserbezogener Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums Energie, Klima || Effizienzsteigerung, Erhöhung des Anteil erneuerbarer Energiequellen und Reduzierung von Treibhausgasen durch - Klima- und Energiepaket sowie Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050, - Festlegung der Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030, - Energieeffizienzrichtlinie, - laufende Legislativvorschläge im Hinblick auf Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und die Reduzierung fluorierter Treibhausgase || Förderung internationalen Handelns im Klimabereich im Rahmen der Plattform von Durban und der UNFCCC Internationale Partnerschaft für die Minderung der Folgen des Klimawandels und internationale Kooperationsinitiativen IRENA: weltweite Förderung erneuerbarer Energien GEEREF: Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien Globale Allianz für den Klimaschutz (GCCA) Initiative „Nachhaltige Energie für Alle“ (SE4ALL) AKP-EU-Energiefazilität und Afrika-EU-Programm für Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare Energie (REP) Biologische Vielfalt, Wälder, Land || EU-Strategie für biologische Vielfalt bis 2020, Arbeiten im Bereiche der Bewertung von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen Forstaktionsplan; Überprüfung der Forststrategie Ausarbeitung einer Mitteilung „Land als Ressource“ Digitale Beobachtungsstelle für Schutzgebiete als Bestandteil des Systems globaler Erdbeobachtungs-systeme (GEOSS) || Strategischer Plan des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und die 20 Ziele von Aichi Unterstützung der Initiativen TEEB (Abschätzung des ökonomischen Wertes von Ökosystemen und biologischer Vielfalt) und WAVES (Bewertung von Ökosystemleistungen) Durchführung des thematischen Programms „Umwelt und natürliche Ressourcen“ Ausbau und Umsetzung von FLEGT (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) und Beitrag zu UN-REDD+ Möglichkeit eines Protokolls zum UNCCD, in dem die EU zur „betroffenen Vertragspartei“ erklärt wird. Möglichkeit einer globalen Bodenpartnerschaft (mit der FAO) Erstellung eines neuen Weltatlas der Wüstenbildung in Zusammenarbeit mit dem UN-Umweltprogramm Meere || Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, integrierte Meerespolitik, Abfälle im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle Gemeinsame Fischereipolitik: höchstmöglicher Dauerertrag, wissenschaftsbasierte Bewirtschaftungspläne, Rückwürfe Beobachtung und Modellierung von Meeres- und Küstenökosystemen || Regionale Meeresübereinkommen UNCLOS: Durchführungsabkommen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt des Meeres in Gewässern außerhalb der Gebiete unter nationaler Gerichtsbarkeit Illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei Folgemaßahmen zu der auf der Konferenz in Honolulu eingegangenen Verpflichtung im Hinblick auf Abfälle im Meer Abfall, Chemikalien || Fahrplan für Energieeffizienz und EU-Abfallvorschriften, Umsetzung von REACH || Verbreitung internationaler Abfallstrategien (Elektro- und Elektronik-Altgeräte, gefährliche Stoffe) Umsetzung der Übereinkommen von Basel, Stockholm und Rotterdam und des Strategischen Konzepts für das internationale Chemikalien-Management (SAICM) Nahrungsmittel, Ernährung, Landwirtschaft || Vorbereitung einer Mitteilung zum Thema nachhaltige Nahrungsmittel Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID) und der Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) Vorschläge für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, einschließlich Förderung einer nachhaltigen Agrarproduktion, Ausbau der Produktionskapazitäten, Anpassung an den Klimawandel Europäische Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ Kennzeichnung biologischer Lebensmittel || Beiträge zum Informationssystem über den Agrarmarkt (AMIS) Umsetzung von MARS (Überwachung landwirtschaftlicher Ressourcen) und GEO-GLAM (Erdbeobachtungen) Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, Fischerei und Wäldern Thematisches EU-Programm zur Ernährungssicherheit (FSTP) Umsetzung des in Kürze zu erwartenden EU-Implementierungsplans „Erhöhung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit durch Handeln der EU: Erfüllung unserer Verpflichtungen“ Vorbereitung einer Mitteilung zum Thema Ernährung Erarbeitung eines Aktionsplans zum Thema Resilienz „Scaling-up Nutrition“ (SUN); Neue Allianz für Ernährungssicherung Umsetzung des Ernährungshilfe-Übereinkommens Steuern, Subventionen || Umsetzung einschlägiger Maßnahmen im Rahmen des Fahrplans für Ressourceneffizienz || Folgemaßnahmen zur Subventionsreform im Rahmen der G20 Saubere Industrie und Life-cycle Accounting || Umsetzung der EU-Industriepolitik 2020: saubere Technologien, Biowirtschaft Vorbereitung einer Mitteilung über einen Binnenmarkt für grüne Produkte Datenbank „European Life Cycle“ || Netzwerk „International Life-Cycle Data“ (ILCD) Nachhaltiger Verbrauch, nachhaltige Produktion und grüne öffentliche Beschaffung || Überarbeitete Auftragsvergabe-Richtlinie, einschließlich grüner öffentlicher Beschaffung Verabschiedung des europäischen Rechtsakts über die Zugänglichkeit || Beitrag zur UNEP-Initiative für nachhaltige öffentliche Beschaffung Beitrag zur Durchführung des zehnjährigen Rahmenprogramms für nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion Resilienz || || Umsetzung der Mitteilung „Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen“ und des in Kürze zu erwartenden Aktionsplans Umsetzung der Initiativen SHARE und AGIR Förderung der Resilienz in internationalen Foren und als Thema im Rahmen von Partnerschaften mit Organisationen wie FAO, IFAD, WFP, UNISDR und Weltbank sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Katastrophenvorsorge || Umsetzung des EU-Rahmens für Katastrophenvorsorge Integration der Katastrophenvorsorge und –abwehr und der Bewertung des Katastrophenrisikos in die Planung der EU und der Mitgliedstaaten Europäisches Hochwasserwarnsystem, Europäische Dürrebeobachtungsstelle Förderung des Katastrophenschutzes im Rahmen der EU-Finanzierungsinstrumente || Umsetzung des Aktionsrahmens von Hyogo und Ausarbeitung eines Folgerahmens für die Katastrophenvorsorge in der Zeit nach 2015 Fokussierung auf die wichtigsten Prioritäten des EU-Umsetzungsplans im Bereich der Katastrophenvorsorge Unterstützung internationaler Initiativen wie der von der Weltbank verwalteten Globalen Fazilität für Katastrophenvorsorge (GFDRR) || || Städte, Tourismus, Verkehr || Verbesserung der Nachhaltigkeit von Städten in der EU im Rahmen des 7. Umweltaktionsplans Durchführung von Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen und barrierefreien Tourismus EU-Richtlinien in den Bereichen Straßenverkehrssicherheit und saubere Kraftstoffe, Förderung eines erschwinglichen, nachhaltigen Verkehrswesens || Förderung nachhaltiger, resilienter und zugänglicher Städte Volle und produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit || „Europa 2020“: Beschäftigungsleitlinien, gemeinsame Beschäftigungsberichte, nationale Reformprogramme, Paket zur Jugendbeschäftigung, Bericht „Employment and Social Developments in Europe Review“ || Förderung internationaler Arbeitsnormen (über internationale Organisationen, insbesondere die ILO) in den bilateralen Beziehungen der EU und im Rahmen der Entwicklungs- und der Handelspolitik Folgemaßnahmen zur Entschließung der Internationalen Arbeitskonferenz 2012 und der G20-Strategie für Jugendbeschäftigung Durchführung des thematischen Programms „Investitionen in Menschen“, Synergien mit einschlägigen thematischen EU-Programmen wie „Nichtstaatliche Akteure im Entwicklungsprozess“, „Migration und Asyl“ sowie „Demokratisierung und Menschenrechte“ Sozialer Schutz, soziale Inklusion, Armutsbeseitigung || Förderung der Minderung von Armut und sozialer Ausgrenzung und einer wirksameren Sozialpolitik im Rahmen von „Europa 2020“ Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Strukturreformen durch das Sozialinvestitionspaket Leitinitiative „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 || Förderung des Sozialschutzes, einschließlich Basisniveaus für den Sozialschutz, und Umsetzung von ILO-Empfehlungen im Einklang mit den Plänen und Konzepten der Partnerländer Weitere Unterstützung des Sozialschutzes, ggf. einschließlich Basisniveaus für dne Sozialschutz, in den bilateralen Beziehungen zu Partnerländern, in internationalen Foren (ILO, OECD, G20 und ASEM) und in der Entwicklungszusammenarbeit Durchführung von Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung „Sozialschutz in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union“ Einbeziehung der Rechte von Kindern und indigenen Völkern, der sozialen Inklusion und der Rechte von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthemen in die EU-Entwicklungspolitik Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Soziale Verantwortung der Unternehmen || Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen || Beiträge zu internationalen Leitfäden (u. a. ILO, OECD) über die soziale Verantwortung der Unternehmen für KMU und zu UN-Leitlinien Gesundheit || EU-Gesundheitsstrategie. Europäische Gesundheitsindikatoren Mitteilung „Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern“ || Umsetzung der Mitteilung „Die Rolle der EU in der globalen Gesundheitspolitik“ Stärkung von Gesundheitssystemen und Verbesserung der Gesundheitssicherheit und der Politikkohärenz im Rahmen der geografischen Instrumente und thematischen Programme mit dem Ziel eines verbesserten Gesundheitsniveaus und verringerter Ungleichheiten im Gesundheitssektor Unterstützung des Globalen Fonds für die Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, der Globalen Allianz für Impfstoffe und Immunisierung sowie des Globalen Programms zur verbesserten Versorgungssicherung im Bereich Material für die reproduktive Gesundheit Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme Aufstellung von Indikatoren für Wohlergehen im Rahmen der Strategie „Gesundheit 2020“ Bildung || Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung Berücksichtigung der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ Europäische Zusammenarbeit „Schulen für das 21. Jahrhundert“ || Förderung einer hochwertigen Bildung für alle im Rahmen der geografischen und thematischen Programme der Kommission Durchführung der internationalen Kooperationsprogramme der Kommission in den Bereichen Hochschulbildung und Ausbildung Unterstützung globaler Initiativen wie der Globalen Partnerschaft für Bildung und von Politikdialogen z. B. im Rahmen der Association for the Development of Education in Africa Geschlechter-gleichstellung und Stärkung der Rechte von Frauen || Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung und der Frauenrechten als Querschnittsthemen in alle Politikbereiche im Rahmen des EU-Gender-Aktionsplans 2010-2015 Folgemaßnahmen zur Aktionsplattform von Beijing || Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung und der Stärkung der Rechte von Frauen als Querschnittsthemen in die EU-Entwicklungspolitik; Umsetzung des EU-Gender-Aktionsplans im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit; Beitrag zum UN-Programm für größere Rechenschaftspflicht bei der Finanzierung der Geschlechtergleichstellung Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Rolle von Frauen in der Wirtschaft im Rahmen des thematischen Programms „Investitionen in Menschen“ Durchführung von Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung „Sozialschutz in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union“ Justiz, Menschenrechte, Grundfreiheiten, Demokratie, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit || EU-Grundrechtecharta Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus || Umsetzung von Maßnahmen gemäß der Mitteilungen „EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften“ und „Eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung“ und dem EU-Strategierahmen und Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie Durchführung des thematischen EU-Programms „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess“ (DCI) Förderung der Anwendung des Übereinkommens von Aarhus auf finanzielle Institutionen, die Entwicklungszusammenarbeit und Handelsabkommen Wissenschaft, Technologie und Innovation || Umsetzung von „Horizont 2020“ zur Unterstützung der Forschung in Bereichen wie Wasser, Energie, Landwirtschaft, Verkehr, Umwelt, Sozialwissenschaften Nachhaltige Entwickllung ist ein übergreifendes Ziel von „Horizont 2020“ – darauf entfallen 60 % des Gesamtbudgets Umsetzung der EU-Leitinitiative „Innovationsunion 2020“ und des EU-Aktionsplans für Öko-Innovationen || Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation Beitrag zum System globaler Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) Forschung im Rahmen des thematischen Programms „Ernährungssicherheit“ (2011-2013) und der Partnerschaft Afrika-EU Statistik || Weiterentwicklung BIP-bezogener und anderer Indikatoren, Beratung zu Statistiken für den übergreifenden Handlungsrahmen || Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Drittländern zur Verbesserung der Messung des Fortschritts und zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit (unter Federführung des UN-Kommission für Statistik) Handel || || Aushandlung und Umsetzung von Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung im Rahmen von Handelsabkommen; Förderung der Beseitigung von Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnisse für Umweltprodukte und -dienstleistungen Weitere Unterstützung der Initiative „Alles außer Waffen“ Weitere Unterstützung der Handelshilfe ANHANG II Öffentliche
Konsultation Die Kommission führte im Sommer 2012 eine
öffentliche Konsultation[6]
durch. Rund 120 Organisationen und Einzelpersonen aus dem öffentlichen Sektor
und der Zivilgesellschaft, einschließlich des Privatsektors und der
Wissenschaft, nahmen daran teil. Aus der Konsultation ging ein Konsens darüber
hervor, dass die MDG viele verschiedene Akteure im Streben nach denselben
Entwicklungszielen vereint haben und sich als ein wertvolles Instrument zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Stärkung des politischen Willens, zur
Mobilisierung von Ressourcen für die Armutsbeseitigung und zur wirksamen
Überwachung der Entwicklungsfortschritte erwiesen haben. Die Konsultation ergab einige gemeinsame
Standpunkte im Hinblick auf künftige Prioritäten: ·
Fokussierung auf die Armut auf der Grundlage einer
breiter gefassten, umfassenderen und nachhaltigeren Definition von Entwicklung, ·
Integration der drei Dimension der nachhaltigen
Entwicklung (der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen
Dimension), ·
Gewährleistung des inklusiven Charakters des
Prozesses zur Entwicklung des Handlungsrahmens für die Zeit nach 2012 unter
starker Beteiligung der armen Länder und der Zivilgesellschaft, ·
Konzipierung eines weltweit gültigen Rahmens, der
für alle Länder relevant ist und alle Länder in die Pflicht nimmt, ·
Förderung der Triebkräfte für Wirtschaftswachstum
und Arbeitsplatzschaffung, u. a. in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor,
und ·
Verbesserung der Entwicklungsfinanzierung und der
Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung. Darüber hinaus leitete die Kommission im Oktober 2012 eine
öffentliche Konsultation[7]
zu den Folgemaßnahmen zur Rio+20-Konferenz ein. Der Europäische Wirtschafts-
und Sozialausschuss unterstützte das Feedback durch eine Reihe strukturierter
Dialoge. Insgesamt 125 Antworten von Einzelnpersonen, Behörden, Unternehmen,
Unternehmensverbänden, NRO, Gewerkschaften und Verbraucherschutzgruppen gingen
bei der Kommission ein. Ausgehend davon wurde eine Reihe von Vorschlägen
berücksichtigt. In vielen Antworten wurde insbesondere auf Fragen im
Zusammenhang mit der inklusiven grünen Wirtschaft und auf die Notwendigkeit von
Indikator hingewiesen, die über das BIP hinausgehen. In anderen wurde betont,
dass auch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den Handel, die
Abschaffung für die Umwelt schädlicher Subventionen und die Einführung von
Umweltsteuern erforderlich sind. Zu den Bereichen, die nach Meinung der Teilnehmer an der
Konsultation für die Festlegung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung in
Frage kommen, zählen u. a. Ressourcen- und Energieeffizienz, Abfälle und
Chemikalien, biologische Vielfalt, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige
Produktion, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Schutz der Meere und der
Fischbestände, nachhaltiger Verkehr, nachhaltige Landwirtschaft,
Geschlechtergleichstellung, Armutsbeseitigung, Klimawandel und Anpassung an
dessen Folgen, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Die Teilnehmer
unterstrichen außerdem, wie wichtig es ist, klare langfristige Ziele in Bezug
auf die Umsetzung bestehender Ziele und Übereinkommen festzulegen. Was das
Verhältnis zwischen den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) und den
Millenniumsentwicklungszielen (MDG) betrifft, so wurde übereinstimmend die
Auffassung vertreten, dass für die Zeit nach 2015 ein einziger
Entwicklungsrahmen geschaffen werden sollte, der beides umfasst. Auch die EU-Delegationen in Drittländern
führten Befragungen durch. Es gingen mehr als 50 Antworten aus diesen Ländern
ein. Die meisten Länder wiesen auf die Notwendigkeit hin, die MDG und SDG in
kohärenter und koordinierter Weise zusammenzuführen. Einschlägige Konsultationen fanden u. a.
auch im Zusammenhang mit dem Fahrplan für Energieeffizienz und dem 7.
Umweltaktionsprogramm statt. Die Kommission
hat u. a. im Rahmen einer öffentlichen Konsultation im Vorfeld der
Rio+20-Konferenz die Zivilgesellschaft umfassend in ihre Überlegungen
einbezogen. Die Zivilgesellschaft leistete auch wichtige Beiträge zur Konferenz
selbst. [1] Die am
wenigsten entwickelten Länder zählen zwar 880 Mio. Einwohner (rund 12 % der
Weltbevölkerung), doch auf sie entfallen weniger als 2 % des weltweiten
BIP. [2] KOM(2011)
637 endg. [3] ABl. C 46
vom 24.2.2006, S 1. [4] So
schätzt z. B. die Internationale Energieagentur, dass gegenüber dem
„Business-as-usual“-Szenario jedes Jahr zusätzliche Investitionen in Höhe von
rund 30 Mrd. EUR erforderlich sein werden, um bis 2030 allen Menschen Zugang zu
nachhaltigen Energiedienstleistungen zu verschaffen. Nach Schätzung der FAO
wären jährlich zusätzliche öffentliche Ausgaben für Landwirtschaft und
Sicherheitsnetze in Höhe von 50 Mrd. USD notwendig, um die Welt bis 2025 vom
Hunger zu befreien. [5] COM(2012)586:
„Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen“. [6] http://ec.europa.eu/europeaid/how/public-consultations/towards_post-2015-development-framework_en.htm [7] http://ec.europa.eu/environment/consultations/rio20_en.htm