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Document 52011DC0808

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Horizont 2020 - das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

/* KOM/2011/0808 endgültig */

52011DC0808

/* KOM/2011/0808 endgültig */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Horizont 2020 - das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation


VERÄNDERTE RAHMENBEDINGUNGEN

Seit dem Start des Siebten Rahmenprogramms (RP7) haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen drastisch verändert. Eine durch die Finanzkrise von 2008 ausgelöste Rezession führte zur Verabschiedung von Konjunkturpaketen, mit denen die Wirtschaft angekurbelt werden sollte. Während sich Europa allmählich von dem Abschwung erholt, sieht es sich nun einer Staatsverschuldungskrise und der Furcht vor einer neuen Rezession gegenüber gestellt. Die Behörden in ganz Europa müssen entschieden handeln, um diesen geänderten Rahmenbedingungen Herr zu werden. Wichtigste Herausforderung ist die kurzfristige Stabilisierung des Finanz- und Wirtschaftssystems, während gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden müssen, um der Wirtschaft für die Zukunft Chancen zu sichern.

Die Sanierung der Staatsfinanzen und strukturelle Reformen sind notwendig, aber alleine noch nicht ausreichend, um die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu gewährleisten. Intelligente Investitionen, insbesondere in Forschung und Innovation, sind von entscheidender Bedeutung, um den hohen Lebensstandard aufrechtzuerhalten und gleichzeitig drängende gesellschaftliche Herausforderungen – wie den Klimawandel, eine alternde Bevölkerung oder den Wandel zu einer ressourcenschonenden Gesellschaft – zu bewältigen.

Forschung und Innovation helfen dabei, Arbeitsplätze zu schaffen, Wohlstand und Lebensqualität zu erreichen sowie globale öffentliche Güter zu sichern. Sie bringen die wissenschaftlichen und technologischen Durchbrüche hervor, die wir brauchen, um die dringenden Herausforderungen unserer Gesellschaft zu meistern. Investitionen in diesem Bereich bringen auch unternehmerische Möglichkeiten, da innovative Produkte und Dienstleistungen entstehen. Obschon die Union in vielen Technologien weltweit führend ist, muss sie sich einem wachsenden Wettbewerb von Seiten herkömmlicher Konkurrenten wie auch der Schwellenländer stellen und daher ihre Innovationsleistung verbessern.

Forschung und Innovation stehen im Zentrum der Strategie Europa 2020[1] zur Förderung intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums. Zu ihr gehört das Kernziel, bis 2020 die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP aufzustocken. Die Leitinitiative „Innovationsunion“[2] sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Steigerung der Forschungs- und Innovationsleistung vor. Innerhalb dieser politischen Rahmenbedingungen spiegeln die Vorschläge der Kommission für den Unionshaushalt nach 2013[3] ihr Bestreben wider, in Europas Zukunft zu investieren und dabei dafür zu sorgen, dass jeder Euro einen maximalen Nutzen für die europäischen Bürger bringt.

HORIZONT 2020: EIN BRUCH MIT DER VERGANGENHEIT

Der Name des neuen Förderprogramms der Union für Forschung und Innovation – „Horizont 2020“ – zeugt von dem Bestreben, Ideen, Wachstum und Arbeitsplätze für die Zukunft hervorzubringen. „Horizont 2020“ wird ein Schlüsselinstrument bei der Umsetzung der Leitinitiative „Innovationsunion“ sein, denn es löst darin eingegangene Verpflichtungen ein und stellt die Antwort auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 über die Innovationsunion[4] dar.

„Horizont 2020“ bündelt sämtliche bestehenden Fördermaßnahmen der Union für Forschung und Innovation, darunter das Forschungsrahmenprogramm wie auch die innovationsrelevanten Tätigkeiten des Rahmenprogramms für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)[5]. Dieses Konzept wird von den beteiligten Kreisen als Schritt nach vorne gewertet[6] und hat außerdem die breite Zustimmung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 27. September 2011[7], des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[8] und des Ausschusses für den Europäischen Forschungsraum[9] gefunden.

Das Vorschlagspaket für „Horizont 2020“ umfasst

- einen Vorschlag für „Horizont 2020“[10] in dem die allgemeinen Ziele, die Begründung, der EU-Mehrwert und der Finanzrahmen sowie Bestimmungen über Kontrolle, Überwachung und Bewertung festgelegt sind;

- einen Vorschlag für ein einziges spezifisches Programm zur Durchführung von „Horizont 2020“[11], in dem die Durchführungsmodalitäten und der Inhalt hinsichtlich der Grundzüge der Tätigkeiten festgelegt sind;

- einen Vorschlag für einheitliche Beteiligungs- und Verbreitungsregeln[12] mit den Förderformen und den Modalitäten der Kostenerstattung, den Teilnahmebedingungen, den Auswahl- und Gewährungskriterien und den Regeln über Eigentum an sowie Nutzung und Verbreitung von Ergebnissen und

- einen eigenständigen Vorschlag für den Teil von „Horizont 2020“, der dem Euratom-Vertrag entspricht[13].

Diesen Vorschlägen liegen Vorab-Folgenabschätzungen bei[14]. Ergänzend zu diesem Paket gibt es einen eigenständigen Vorschlag für eine Überarbeitung der EIT-Verordnung.

Zentrale Neuerungen:

„Horizont 2020“ hat mehrere neue Merkmale, die dem Programm die erforderliche Gestalt geben, um Wachstum zu fördern und gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern. Dazu gehört Folgendes:

- erhebliche Vereinfachungen durch einen einfacheren Programmaufbau, einheitliche Regeln, weniger Bürokratieaufwand durch ein einfaches Kostenerstattungsmodell, eine einzige Anlaufstelle für Teilnehmer, weniger Formalitäten bei der Ausarbeitung von Vorschlägen, weniger Kontrollen und Rechnungsprüfungen, wobei das generelle Ziel verfolgt wird, die durchschnittliche Zeit für die Gewährung einer Finanzhilfe um 100 Tage zu verkürzen;

- ein integratives Konzept, das offen für neue Teilnehmer ist, auch für diejenigen mit Ideen außerhalb der ausgetretenen Pfade, und mit dem dafür gesorgt wird, dass exzellente Forscher und innovative Köpfe aus ganz Europa und darüber hinaus teilnehmen können und dies auch tun;

- die Integration von Forschung und Innovation durch eine lückenlose, kohärente Förderung von der Idee bis hin zur Marktreife;

- mehr Unterstützung für Innovation und marktnahe Tätigkeiten, wodurch direkte wirtschaftliche Impulse entstehen;

- ein deutlicher Schwerpunkt auf der Schaffung von unternehmerischen Möglichkeiten, die aus unseren Lösungsansätzen für wichtige Probleme, die alle Menschen in Europa und darüber hinaus bewegen – die sogenannten „gesellschaftlichen Herausforderungen“ – gewonnen werden können;

- mehr Möglichkeiten für neu hinzukommende Akteure und für junge, vielversprechende Wissenschaftler, um ihre Ideen weiterzubringen und eine Finanzierung zu erhalten.

VERSTÄRKTER EINSATZ DER RESSOURCEN FÜR ZENTRALE SCHWERPUNKTE

„Horizont 2020“ wird die Ressourcen vorrangig für drei unterschiedliche, sich gegenseitig verstärkende Schwerpunkte einsetzen, bei denen ein eindeutiger EU-Mehrwert besteht. Diese Schwerpunkte entsprechen denen der Strategie Europa 2020 und der Innovationsunion.

1. Wissenschaftsexzellenz. Hier geht es darum, das Spitzenniveau der Wissenschaftsbasis Europas zu stärken und stets über im Weltmaßstab erstklassige Forschung zu verfügen, damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas gesichert ist. Angestrebt wird, die besten Ideen zu fördern, Talente innerhalb Europas aufzubauen, Forschern den Zugang zu wichtigen Forschungsinfrastrukturen zu ermöglichen und Europa zu einem attraktiven Standort für die weltbesten Wissenschaftler zu machen.

Im Einzelnen geht es um Folgendes:

- Unterstützung der talentiertesten und kreativsten Forscher und ihrer Teams bei der Durchführung von Pionierforschungsarbeiten auf höchstem Niveau unter Rückgriff auf den Erfolg des Europäischen Forschungsrats ;

- Finanzierung von Kooperationsforschung zur Erschließung neuer, vielversprechender Forschungs- und Innovationsgebiete durch die Förderung künftiger und neu entstehender Technologien ;

- Bereitstellung von Möglichkeiten für eine exzellente Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern durch Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen[15] („Marie-Curie-Maßnahmen“) ;

- Gewährleistung, dass Europa über Forschungsinfrastrukturen von Weltrang (einschließlich e-Infrastrukturen) verfügt, die allen Forschern in Europa und darüber hinaus zugänglich sind.

- Führende Rolle der Industrie. Hier geht es darum, Europa zu einem attraktiveren Standort für Investitionen in Forschung und Innovation (einschließlich Öko-Innovation) zu machen, indem Tätigkeiten gefördert werden, bei denen die Unternehmen Programm und Zeitplan selbst bestimmen. Mit diesem Teilbereich wird dafür gesorgt, dass große Investitionen in industrielle Schlüsseltechnologien getätigt werden, das Wachstumspotenzial europäischer Unternehmen auf ein Höchstmaß gebracht wird, indem sie mit geeigneten Finanzmitteln ausgestattet werden, und innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Expansion zu weltweit führenden Unternehmen unterstützt werden.

Im Einzelnen geht es um Folgendes:

- Aufbau einer führenden Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien mit spezieller Unterstützung für die Bereiche IKT, Nanotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung sowie Raumfahrt, wobei gleichzeitig Unterstützung für übergreifende Maßnahmen geleistet wird, um die Vorteile, die sich aus der Kombination mehrerer Schlüsseltechnologien ergeben, lückenlos zu nutzen;

- vereinfachter Zugang zur Risikofinanzierung ;

- unionsweite Unterstützung der Innovation in KMU .

- Gesellschaftliche Herausforderungen . Dieser Bereich spiegelt die politischen Prioritäten der Strategie Europa 2020 wider und behandelt wichtige Probleme, die die Bürger in Europa und anderswo bewegen. Abhängig von der jeweiligen Herausforderung werden die in unterschiedlichsten Gebieten, Technologien und Disziplinen vorhandenen Ressourcen und Kenntnisse, einschließlich der Geistes- und Sozialwissenschaften, zusammengeführt. Die Tätigkeiten werden sich auf den gesamten Zyklus von der Forschung bis zur Vermarktung erstrecken, wobei dann innovationsbezogene Tätigkeiten im Vordergrund stehen werden, etwa Pilot- und Demonstrationsprojekte, Prüfverfahren sowie die Unterstützung für die innovationsorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge und die Vermarktung. Dabei werden Querverbindungen zu den Tätigkeiten der Europäischen Innovationspartnerschaften aufgebaut.

Der Schwerpunkt der Förderung wird auf folgenden Herausforderungen liegen:

- Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

- Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

- sichere, saubere und effiziente Energie

- intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

- Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

- integrative, innovative und sichere Gesellschaften.

Nachhaltige Entwicklung wird ein übergeordnetes Ziel von „Horizont 2020“ sein. Die spezielle Förderung von Maßnahmen für den Klimaschutz und die Ressourceneffizienz wird durch Tätigkeiten im Rahmen der sonstigen Einzelziele von „Horizont 2020“ ergänzt, so dass mindestens 60 % der Gesamtmittel von „Horizont 2020“ einen Bezug zu nachhaltiger Entwicklung haben werden. Dabei wird der Großteil dieser Ausgaben zu sich gegenseitig verstärkenden Zielen im Bereich Klima- und Umweltschutz beitragen. Es wird davon ausgegangen, dass rund 35 % des Budgets von „Horizont 2020“ auf klimarelevante Ausgaben entfallen werden.

Das EIT wird eine wichtige Rolle bei der Zusammenführung von exzellenter Forschung, Bildung und Innovation zu einem integrierten Wissensdreieck spielen. Hierzu wird sich das EIT vor allem auf die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) stützen. Darüber hinaus wird es dafür sorgen, dass durch gezielte Maßnahmen zur Verbreitung und Weitergabe von Wissen die Erfahrungen über die Wissens- und Innovationsgemeinschaften hinaus weitergegeben werden.

Integraler Bestandteil von „Horizont 2020“ wird die Gemeinsame Forschungsstelle sein, die die EU-Politik mit fundierten, faktenorientierten Daten unterstützt. Dabei stehen die Bedürfnisse der Verbraucher im Vordergrund, ergänzt durch vorausschauende Tätigkeiten.

Die im Rahmen des Euratom-Vertrags zu unterstützende Forschung und Innovation im Bereich der Kernenergie wird es der Union ermöglichen, im Interesse aller Mitgliedstaaten die modernsten Technologien für die Bereiche nukleare Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen, Strahlenschutz und Nichtverbreitung zu entwickeln.

Die Art und Weise, wie die Finanzmittel von „Horizont 2020“ auf die strategischen Ziele aufgeteilt sind, zeigt ebenfalls, inwieweit das Programm angepasst wurde, um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die Mittelaufteilung innerhalb von „Horizont 2020“ zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

- Sie ist voll und ganz auf die Strategie Europa 2002 abgestimmt, da sie die Innovationsunion in die Praxis umsetzt, die Themen Digitale Agenda, Integration, Energie, Ressourceneffizienz, industrielle Technologien und Klimaschutz in den Mittelpunkt stellt und zu den auswärtigen politischen Maßnahmen der Union beiträgt.

- Die Ausgaben werden schwerpunktmäßig auf Maßnahmen mit unmittelbarer Wachstums- und Beschäftigungswirkung ausgerichtet, indem bedeutende Investitionen in die Risikofinanzierung, KMU und großmaßstäbliche Pilot- und Demonstrationsprojekte für Schlüsseltechnologien getätigt werden.

- Die Mittel werden weiterhin in Europas Zukunft investiert, indem der Europäische Forschungsrat eine beträchtliche Unterstützung erhält, die Forschungsarbeiten zu künftigen und neu entstehenden Technologien gestärkt sowie mehr Möglichkeiten für die Ausbildung, die Mobilität und Laufbahnentwicklung junger Talente geschaffen werden und dem EIT eine bedeutende Rolle zugewiesen wird.

- Sie mobilisiert weitere öffentliche und private Finanzierungsquellen, sodass sie die Verwirklichung des 3-%-Ziels noch stärker unterstützen kann.

Da das Programm „Horizont 2020“ auf sieben Jahre angelegt ist, können sich während seiner Laufzeit die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen erheblich ändern. Soll die kontinuierliche Relevanz von „Horizont 2020“ gesichert werden, müssen daher gegebenenfalls auch die Schwerpunkte und Ressourcen angepasst werden, sobald dies erforderlich wird. Dahingehende Flexibilitätsklauseln wurden in den Vorschlag aufgenommen.

Bei der Durchführung von „Horizont 2020“ wird ein strategisches Konzept für die Forschungs- und Innovationsprogrammplanung verfolgt, bei dem auf gemeinsame Maßnahmen und Managementformen zurückgegriffen wird, die sich eng an der politischen Entwicklung orientieren und die Grenzen herkömmlicher Politikfelder überschreiten. Dabei werden eine solide Faktenorientierung, Analyse und Prognose die Grundlage bilden, wobei die Fortschritte anhand robuster Indikatoren gemessen werden.

Hinsichtlich der Förderung von Forschungstätigkeiten, die die Verwendung humaner embryonaler Stammzellen beinhalten, steht das Legislativpaket von „Horizont 2020“ voll und ganz im Einklang mit dem Konzept, das von dem Europäischen Parlament und dem Rat bei Verabschiedung der RP7-Rechtsvorschriften unterstützt wurde und das die Kommission in ihrer Erklärung von 2006[16] erläutert hat.

VEREINFACHUNG DES ZUGANGS UND OPTIMIERUNG DES MANAGEMENTS

„Horizont 2020“ muss Anreize für die besten Forscher und die innovativsten Unternehmen Europas bieten. Dies erfordert eine weitere Vereinfachung der Regeln und Verfahren für die Teilnehmer. Bei der Zwischenbewertung des Siebten Forschungsrahmensprogramms wurde der Schluss gezogen, dass einschneidende Schritte hin zu einer weiteren Vereinfachung notwendig sind: Dazu müsse ein Konzept verfolgt werden, bei dem zwischen Risiko und Vertrauen in die Teilnehmer ein ausgewogenes Verhältnis besteht[17].

„Horizont 2020“ wird auf den Impulsen aufbauen, die die Mitteilung über Vereinfachung[18] und der Beschluss der Kommission zu drei Maßnahmen zur Vereinfachung der Durchführung des Siebten Rahmenprogramms[19] gegeben haben. So werden wichtige Neuerungen eingeführt, wie sie auch das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 11. November 2010[20] gefordert hat.

Mit der für „Horizont 2020“ geplanten Vereinfachung sollen drei übergeordnete Ziele erreicht werden: weniger Verwaltungskosten für die Teilnehmer, schnellere Verfahren bei der Bearbeitung der Vorschläge und der Verwaltung der Finanzhilfen sowie weniger finanztechnische Fehler.

Das Programm soll in mehrfacher Hinsicht einfacher gestaltet werden:

- Eine strukturelle Vereinfachung wird durch Folgendes erreicht:

- einen einfacheren Programmaufbau, der auf drei strategische Ziele ausgerichtet ist und es den Teilnehmern leichter macht, zu ermitteln, wo Fördermöglichkeiten bestehen;

- einheitliche Regeln für die Beteiligung – hinsichtlich Aspekten wie Förderfähigkeit, Bewertung oder Rechte des geistigen Eigentums – für alle Teile von „Horizont 2020“, wobei Abweichungen nur möglich sind, wenn sie durch besondere spezielle Erfordernisse gerechtfertigt sind.

- Einfachere Förderregeln, die der Präferenz der interessierten Kreise für die Erstattung tatsächlich entstandener Ausgaben Rechnung tragen, werden Folgendes beinhalten:

- eine vereinfachte Erstattung tatsächlich entstandener direkter Ausgaben mit einer größeren Akzeptanz der üblichen Rechnungslegungsmethoden des Empfängers;

- die Möglichkeit der Berechnung von Personalkosten anhand von Stückkostensätzen (durchschnittliche Personalkosten), auch für KMU-Eigentümer ohne Gehalt;

- die Vereinfachung der Zeiterfassung durch klare und einfache Mindestbedingungen; insbesondere die Abschaffung der Zeiterfassungspflicht für Personal, das ausschließlich für ein Projekt im Rahmen von „Horizont 2020“ tätig ist;

- die Ermittlung indirekter Ausgaben durch grundsätzliche Anwendung eines einheitlichen Pauschalsatzes der direkten Ausgaben – wodurch eine bedeutende Fehlerquelle und ein wichtiger Komplexitätsfaktor wegfallen;

- einen einheitlichen Erstattungssatz für sämtliche Teilnehmer und Tätigkeiten desselben Projekts;

- Pauschalbeträge, Preisgelder, ergebnisabhängige Förderung für spezielle Bereiche, in denen sich als sinnvoll erwiesen hat.

- Mit einer überarbeiteten Kontrollstrategie wird ein neues ausgewogenes Verhältnis zwischen Vertrauen und Kontrolle und zwischen dem Eingehen hinnehmbarer Risiken und der Risikovermeidung geschaffen. Dies wird erreicht durch

- eine Ausdehnung des Garantiefonds auf alle im Rahmen von „Horizont 2020“ durchgeführten Maßnahmen und die Durchführung einer verbindlichen Ex-ante-Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit nur bei Koordinatoren;

- eine Verringerung der Anzahl der Prüfbescheinigungen über den Abschluss, indem pro Empfänger lediglich eine solche Bescheinigung am Ende des Projekts verlangt wird;

- eine Verringerung des Prüfaufwands für die Teilnehmer durch eine Ex-post-Kontrollstrategie, bei der der Schwerpunkt auf einer risikoabhängigen Kontrolle und der Aufdeckung von Betrugsfällen, dem Konzept einer einzigen Prüfung und der Verringerung der Frist für Ex-post-Prüfungen von fünf auf vier Jahren liegt.

- Dieses überarbeitete Konzept sollte sich darin niederschlagen, dass über den gesamten Programmplanungszeitraum höchstens 7 % der Empfänger von „Horizont 2020“ einer Prüfung unterzogen werden.

Gleichzeitig wird die Kommission die mit dem Programm und der Projektdurchführung verbundenen Verfahren und Arbeitsschritte weiter straffen, harmonisieren und beschleunigen. Dazu wird ein neues Komitologie-Konzept gehören, das einen deutlichen Schwerpunkt auf die Einbeziehung von Programmausschüssen in Erörterungen über die strategische Planung und auf die Schaffung von Querverbindungen zu national finanzierten Tätigkeiten setzt. Darüber hinaus wird die Kommission an bereits erzielten Fortschritten bei der Erhöhung von Qualität, Effizienz und Kohärenz der Durchführung anknüpfen. Hierzu wird eine einheitliche benutzerfreundliche IT-Plattform geschaffen, die als einzige Anlaufstelle für die Teilnehmer (e-Horizon 2020) dient, und es werden weitere Schritte hin zur Externalisierung der Forschungs- und Innovationsförderung durch die Europäische Union ergriffen. Hierzu wird der Einsatz der bestehenden Exekutivagenturen optimiert, indem eventuell auch eine Neuverteilung der Aufgaben erfolgt, um eine größere Spezialisierung zu ermöglichen.

Durch all diese Schritte wird es nach Auffassung der Kommission möglich sein, die durchschnittliche Zeit für die Gewährung einer Finanzhilfe im Rahmen von „Horizont 2020“ gegenüber der gegenwärtigen Situation um 100 Tage zu verkürzen.

Fortgeführt werden zudem Partnerschaftskonzepte auf der Grundlage der Artikel 185 und 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Daneben wird ein verstärkter Einsatz von Finanzierungsinstrumenten ein wichtiger Bestandteil der Externalisierungsbemühungen sein, wobei auf den Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen, die zurzeit eingerichtet werden, aufgebaut wird. Das EIT wird durch umsichtige Planung seiner Tätigkeiten seine Arbeit eng auf die Schwerpunkte von „Horizont 2020“ ausrichten. Durch Ausweitung der Anzahl von Wissens- und Innovationsgemeinschaften und die Einführung von Maßnahmen zur Verbreitung und Weitergabe von Wissen wird das Institut in der Lage sein, ein größeres Budget als bislang zu verwalten.

EIN WEIT GEFASSTES, DURCHGÄNGIGES INNOVATIONSKONZEPT

In der Leitinitiative „Innovationsunion” wird herausgestellt, wie wichtig es für Europa ist, ein ganz eigenes Innovationskonzept zu entwickeln, das auf seinen besonderen Werten aufbaut. „Horizont 2020“ verfolgt ein weitgefasstes Innovationskonzept, das nicht darauf beschränkt ist, neue Produkte auf den Markt zu bringen, sondern das auch Arbeitsabläufe, Systeme oder sonstige Konzepte erfasst, indem es u. a. die europäischen Stärken in Bezug auf Gestaltung, Kreativität und Dienstleistungen sowie die Bedeutung sozialer Innovation anerkennt. Die finanzielle Förderung dieser Tätigkeiten wird mit der Unterstützung der Forschung und technologischen Entwicklung verknüpft.

Stärkeres Gewicht bei der Unterstützung wird die Markteinführung von Innovationen, auch durch den öffentlichen Sektor, erhalten. Dazu werden Konzeptnachweise, Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben gehören. Angestrebt werden eine bessere Nutzung des Potenzials von Forschungsinfrastrukturen sowie die Festlegung technischer Normen, die vorkommerzielle Auftragsvergabe und eine verstärkte Finanzierung über Kredite und Beteiligungskapital. Durch neue Konzepte wie Preisgelder, mit denen die Erreichung festgelegter Ziele ausgezeichnet wird, wird eine breitere Palette von Innovatoren zu einer Beteiligung ermuntert. Die Europäischen Innovationspartnerschaften werden die Aufgabe erhalten, technische, rechtliche und funktionstechnische Hemmnisse, die die Innovation in Europa erschweren, zu beheben und dabei solide Verbindungen zwischen den Maßnahmen auf der Angebots- und der Nachfrageseite zu knüpfen.

Bedeutende Innovationen ergeben sich häufig aus unvorhergesehen Durchbrüchen oder der neuartigen Anwendung vorhandener oder neu entstehender Technologien. „Horizont 2020“ wird es den intelligentesten und kreativsten Köpfen Europas ermöglichen, die Grenzen des Wissens weiter auszudehnen, indem Bottom-up-Tätigkeiten wie der ERC und Maßnahmen zu künftigen und neu entstehenden Technologien, die Marie-Curie-Maßnahmen und das KMU-spezifische Instrument ausgebaut werden. Darüber hinaus werden bei den Themen der gesellschaftlichen Herausforderungen die inhaltlichen Beschreibungen in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen den Antragstellern – mehr noch als in der Vergangenheit – viel Spielraum lassen, um innovative Lösungen ihrer eigenen Wahl vorzuschlagen.

Durch Anwendung eines durchgängigen Konzepts auf all seine Teile wird „Horizont 2020“ den Austausch von Ideen und Perspektiven fördern. Es werden überall dieselben Regeln gelten, so dass es den Teilnehmern möglich sein wird, ohne weiteres zwischen den einzelnen Teilen zu wechseln. Verknüpfungsmaßnahmen werden eingeführt, um Projekte und Ergebnisse aus einem Teil mit entsprechenden Projekten in anderen Teilen zusammenzubringen.

Zwischen den einzelnen Teilen von „Horizont 2020“ werden gemeinsame Tätigkeiten erforderlich sein, insbesondere im Hinblick auf eine nahtlose Verbindung zwischen der Unterstützung für die grundlegenden und industriellen Technologien und ihren Anwendungen auf gesellschaftliche Herausforderungen. Besondere Vorkehrungen wurden getroffen, um dieses Konzept zu ermöglichen und um Anreize für übergreifende Maßnahmen zu geben, z. B. durch die Einführung der Möglichkeit, Haushaltsmittel effizient zu bündeln.

Den Empfehlungen der hochrangigen Gruppe über Schlüsseltechnologien[21] folgend wird es im Bereich „Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien“ möglich sein, Schlüsseltechnologien als einen zentralen Schwerpunkt von „Horizont 2020“ zu behandeln, was deren Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung unterstreicht. Dies beinhaltet ein eigenes Budget in Höhe von 6663 Mio. EUR für die Schlüsseltechnologien, zu denen Photonik, Mikro- und Nanoelektronik, Nanotechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie sowie fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung gehören. Als Teil dieses integrierten Konzepts für Schlüsseltechnologien wird gezielte Unterstützung für Tätigkeiten geleistet werden, die die Vorteile, die sich aus einer Kombination mehrerer Schlüsseltechnologien ergeben, ausschöpfen, insbesondere durch die Unterstützung größerer Pilot- und Demonstrationsprojekte.

STÄRKUNG DER BETEILIGUNG VON KMU

Die Leitinitiative „Innovationsunion“ enthält die Verpflichtung, für eine starke Beteiligung von KMU an „Horizont 2020“ zu sorgen. KMU verfügen über ein beträchtliches Innovationspotenzial und über die erforderliche Beweglichkeit, um revolutionäre technologische Durchbrüche und innovative Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Die Stärkung des Konzepts für KMU, einschließlich der verstärkten Beteiligung von Kleinstunternehmen, ist von entscheidender Bedeutung, wenn „Horizont 2020“ den rasch expandierenden Unternehmen von heute dabei helfen soll, zu den multinationalen Unternehmen von morgen heranzuwachsen.

„Horizont 2020“ verfolgt einen integrierten Ansatz für KMU. Dadurch dürften etwa 15 % sämtlicher Haushaltsmittel, die für alle gesellschaftlichen Herausforderungen und für die Maßnahmen auf dem Gebiet der grundlegenden und industriellen Technologien zusammen bereitgestellt werden, in KMU fließen. Außerdem wird eine Reihe von Neuerungen im Rahmen von „Horizont 2020“ die Mitwirkung von KMU fördern.

Die Vereinfachung wird für KMU besonders nützlich sein, da sie häufig nicht genügend Ressourcen haben, um mit aufwändigen Verwaltungsverfahren zurechtzukommen. So wird eine einheitliche Zugangsstelle für KMU eingerichtet, die sich an „Horizont 2020“ beteiligen möchten. Desgleichen wird die verstärkte Schwerpunktsetzung auf Innovationstätigkeiten zu einer erhöhten Beteiligung von KMU führen, da diese Tätigkeiten für sie von unmittelbarer Relevanz sind.

Diese horizontalen Maßnahmen werden durch KMU-spezifische Maßnahmen ergänzt. Dadurch wird die Unterstützung, die vorher über mehrere Programme gestreut war, rationalisiert und künftig über einen gestrafften Satz an Instrumenten geleistet.

Erstens wird ein neues KMU-Instrument, das auf dem SBIR[22]-Modell aufbaut und dessen Grundsätze in dem Teil „Innovation in KMU“ beschrieben werden, durchgängig für alle gesellschaftlichen Herausforderungen sowie für die grundlegenden und industriellen Technologien eingesetzt. Dieses Instrument wird es KMU ermöglichen, ihre innovativsten Ideen zur Bewältigung von Herausforderungen, die sich auf Ebene der Europäischen Union stellen, voranzubringen. Das Instrument wird dem Bedarf aller KMU gerecht werden, die innovative Lösungen für spezielle Herausforderungen liefern – unabhängig davon, ob es sich um Hochtechnologie- und forschungsorientierte oder um soziale und dienstleistungsorientierte Innovationen handelt, denn es zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

- Nur KMU dürfen eine Förderung beantragen. Sie können andere Partner mitbringen, aber eine der wichtigsten Neuerungen dieses Instruments besteht darin, dass es Projekte mit einem einzelnen Teilnehmer zulässt.

- Die Unterstützung wird in verschiedenen Phasen geleistet. In einer Durchführbarkeitsphase wird eine Einschätzung des Projektpotenzials vorgenommen. Eine Finanzhilfe wird es den KMU ermöglichen, das Projekt durchzuführen, weiterhin Rechte des geistigen Eigentums auszuüben und bei Bedarf Aufgaben auszulagern. Folgeunterstützung wird indirekt geleistet, und zwar durch Hilfe beim Zugang zu Risikokapital, Innovationsförderung und die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Zweitens wird es im Rahmen des Einzelziels „Innovation in KMU“ einen speziellen Tätigkeitsbereich für forschungsintensive KMU geben. Mit ihm wird die nächste Phase im Eurostars[23]-Programm unterstützt, das in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten durchgeführt wird[24]. Flankiert wird es von Maßnahmen zum Aufbau von Innovationskapazitäten in den KMU wie Vernetzung und Vermittlung. Zudem wird es KMU ermöglichen, Technologien einzubinden, indem Forscher und Innovatoren aus ganz Europa zusammengebracht werden.

Drittens wird der Bereich „Zugang zur Risikofinanzierung“ schwerpunktmäßig auf KMU ausgerichtet sein, wie dies der Europäische Rat gefordert hat. Für die Kreditfazilität wird die Ausrichtung auf KMU noch dadurch verstärkt, dass mit Finanzintermediären auf nationaler und regionaler Ebene zusammengearbeitet wird. Die Beteiligungskapital-Fazilität konzentriert sich auf Investitionen in der Frühphase, kann sich aber auch auf Investitionen in der Expansions- und Wachstumsphase in Verbindung mit der Beteiligungskapital-Fazilität des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU erstrecken.

Die Beteiligungskapital-Fazilität und die KMU-bezogene Komponente der Kreditfazilität werden als Teil der beiden EU-Finanzierungsinstrumente durchgeführt, die FuI sowie das Wachstum von KMU mit den Eigenkapital- und Kreditinstrumenten in Verbindung mit den Beteiligungskapital- bzw. Kreditfazilitäten des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU unterstützen.

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

Die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern ist notwendig, um viele der in „Horizont 2020“ festgelegten Einzelziele effizient angehen zu können. Dies gilt für alle in „Horizont 2020“ genannten gesellschaftlichen Herausforderungen, die auf globaler Ebene bewältigt werden müssen. Die internationale Zusammenarbeit ist auch für die Pionier- und Grundlagenforschung überaus wichtig, um die Vorteile sich neu abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Möglichkeiten nutzen zu können. Die Förderung der internationalen Mobilität von Forschungs- und Innovationspersonal ist für die Verbesserung dieser weltweiten Zusammenarbeit unerlässlich. Auch sind die Tätigkeiten auf internationaler Ebene wichtig für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, indem durch die Entwicklung weltweiter Normen und Leitlinien sowie durch die Förderung der Akzeptanz und des Einsatzes europäischer Lösungen außerhalb Europas die Einführung von und der Handel mit neuartigen Technologien unterstützt werden.

Ziel der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von „Horizont 2020“ wird sein, das Spitzenniveau und die Attraktivität Europas in der Forschung zu stärken, zur gemeinsamen Bewältigung globaler gesellschaftlicher Herausforderungen beizutragen und die auswärtigen politischen Maßnahmen der Union zu unterstützen. Im Vordergrund der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von „Horizont 2020“ steht die Kooperation mit den drei folgenden Ländergruppen:

(1) Industrie- und Schwellenländer,

(2) unter die Erweiterung und die Nachbarschaftspolitik fallende Länder und

(3) Entwicklungsländer.

Zudem wird „Horizont 2020“, soweit dies sinnvoll erscheint, die Zusammenarbeit auf regionaler oder multilateraler Ebene fördern. Die internationale Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation ist ein wesentlicher Aspekt des globalen Engagements der Europäischen Union und spielt eine wichtige Rolle bei den EU-Partnerschaften mit Entwicklungsländern, die häufig in unverhältnismäßigem Ausmaß von globalen Herausforderungen betroffen sind. Diese Zusammenarbeit wird integratives Wachstum fördern und dabei helfen, die Millenium-Entwicklungsziele und sonstige im Rahmen der internationalen nachhaltigen Entwicklung vereinbarte Ziele zu verwirklichen.

„Horizont 2020“ wird den Grundsatz der allgemeinen Offenheit beibehalten und das Konzept fördern, dass im Gegenzug zur Beteiligung eines Drittlands ein Zugang zu dessen Programmen möglich ist. Ferner werden im Zuge eines strategischen Konzepts für die internationale Zusammenarbeit, das sich auf ein gemeinsames Interesse und gegenseitigen Nutzen stützt und die Koordinierung und Synergien mit Tätigkeiten der Mitgliedstaaten fördert, gezielte Maßnahmen durchgeführt. Spezielle Maßnahmen zur Unterstützung des strategischen Konzepts und der Festlegung der Schwerpunkte sind im Themenbereich „Integrative, innovative und sichere Gesellschaften“ vorgesehen.

VERBREITUNG VON EXZELLENZ UND AUSWEITUNG DER BETEILIGUNG

Mit „Horizont 2020“ werden weiterhin Finanzmittel auf der Grundlage wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und anhand unabhängiger, leistungsorientierter Gutachterprüfungen vergeben, wobei nur die besten Projekte unabhängig von ihrer geografischen Verteilung ausgewählt werden.

Allerdings muss ein solches Konzept durch Maßnahmen ergänzt werden, mit denen sichergestellt wird, dass „Horizont 2020“ einem breiten Kreis von Teilnehmern offen steht, auch neu hinzukommenden Akteuren, und dass Spitzenleistung durchweg den Vorrang erhält. Deshalb müssen Talente aufgebaut und gefördert werden, damit daraus ein Spitzenniveau entsteht, das es Forschern und Innovatoren in ganz Europa ermöglicht, von den Instrumenten, Netzwerken und Finanzierungsmöglichkeiten von „Horizont 2020“ zu profitieren. Dazu gehört auch der Aufbau enger Verbindungen zu den Tätigkeiten des Hochschulsektors, insbesondere des Programms „Erasmus für alle“ und der Wissensallianzen.

Mit finanzieller Förderung sowohl durch das Siebte Rahmenprogramm (RP7) als auch durch die Fonds der Kohäsionspolitik hat die Europäische Union den Aufbau und die Verbreitung von Exzellenz in ganz Europa unterstützt. Die Tätigkeiten zu den Themenbereichen „Wissensorientierte Regionen“ und „Forschungspotenzial“ des spezifischen RP7-Programms „Kapazitäten“ stießen auf großes Interesse, doch hat sich gezeigt, dass es noch effizienter wäre, wenn ähnliche Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik verfolgt würden[25].

Deshalb schlägt die Kommission eine eindeutigere Arbeitsteilung zwischen „Horizont 2020“ und den Strukturfonds vor, plädiert aber gleichzeitig auch für eine Verstärkung der Querverbindungen. Die Unterstützung von Regionen beim Aufbau ihrer Forschungs- und Innovationskapazitäten wird über die Kohäsionspolitik geleistet werden, die das Konzept der intelligenten Spezialisierung weiterentwickeln und Maßnahmen umfassen wird, mit denen Forschern und Innovatoren in ganz Europa der Weg zur Spitzenleistung geebnet wird.

Ergänzende Maßnahmen im Rahmen von „Horizont 2020“ dienen der Ausweitung der Beteiligung auf das ganze Programm. Dazu gehört die Verbesserung von Koordinierung, Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den beiden Förderprogrammen der Union. Im Themenbereich „Integrative, innovative und sichere Gesellschaften“ wird es ferner um die Unterstützung des politikbezogenen Lernprozesses und der politischen Beratung im Hinblick auf eine Reformierung der Forschungs- und Innovationsstrategien gehen. In diesem Zusammenhang sollen Vernetzung und Partnerschaften das Zusammenwirken zwischen den Akteuren von Forschung und Innovation in allen Mitgliedstaaten und Regionen optimieren. Auf diese Weise wird das Streben nach Exzellenz, das ein Markenzeichen von „Horizont 2020“ ist, im Zusammenspiel mit den Elementen des Kapazitätsaufbaus der Strukturfonds dafür sorgen, dass in den weniger entwickelten Regionen Exzellenznischen entstehen und wachsen können. Diese werden die internationale Attraktivität der betreffenden Regionen steigern und die entscheidenden Knotenpunkte für deren weitere wirtschaftliche Entwicklung bilden. Dabei ist auch den besonderen Bedingungen der Regionen in äußerster Randlage Rechnung zu tragen.

VOLLENDUNG DES EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUMS

Die Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR) ist dringend erforderlich, um kostspielige Überschneidungen und unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden. Es gilt, einen echten Binnenmarkt für Wissen, Forschung und Innovation aufzubauen, in dem Forscher, Forschungseinrichtungen und Unternehmen sich frei bewegen und über Grenzen hinweg in Wettbewerb treten und zusammenarbeiten können. Verbleibende Lücken sollen mit dem EFR-Rahmen geschlossen werden, den die Kommission 2012 vorlegen wird.

Mit „Horizont 2020“ wird die Unterstützung noch weiter ausgebaut, die für die Förderung der Laufbahn und Mobilität von Forschern (auch durch die „Marie-Curie-Maßnahmen“), die Vernetzung und Öffnung großmaßstäblicher Forschungsinfrastrukturen und die Verwirklichung eines virtuellen Europäischen Forschungsraums („Forschungsinfrastrukturen“) geleistet wird. Um zur Attraktivität der Forscherlaufbahn beizutragen, wird „Horizont 2020“ der Europäischen Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern sowie anderen im Zusammenhang mit dem Europäischen Forschungsraum festgelegten einschlägigen Regelungen angemessen Rechnung tragen, wobei ihr freiwilliger Charakter gewahrt bleibt. Weitere Schritte werden mit Blick auf den „offenen Zugang“ ergriffen, damit Forschungsergebnisse für diejenigen zugänglich sind, die sie benötigen. Darüber hinaus wird darauf hingewirkt werden, die Hindernisse zu beseitigen, die Frauen den Weg zu einer erfolgreichen wissenschaftlichen Laufbahn versperren. Die Kommission verfolgt entschlossen das Ziel, dass an ihren Beratungsprozessen zu 40 % Frauen mitwirken, und wird dafür sorgen, dass Unterschiede zwischen Frauen und Männern im Inhalt von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und beim Bewertungsprozess angemessen berücksichtigt werden. Eine größere Beteiligung von Frauen wird die Qualität von Forschung und Innovation verbessern und gleichzeitig dabei helfen, den bestehenden Mangel an hoch qualifizierten und erfahrenen Wissenschaftlern, die für eine verbesserte europäische Wettbewerbsfähigkeit und größeres Wirtschaftswachstum unerlässlich sind, zu beheben.

Im Themenbereich „Integrative, innovative und sichere Gesellschaften“ wird die europaweite Abstimmung politischer Vorgehensweisen unterstützt und den Mitgliedstaaten eine solide Faktengrundlage für die Umsetzung geeigneter Strategiekombinationen an die Hand gegeben. Neu wird sein, dass die Arbeitsprogramme Angaben dazu enthalten, wie die Koordinierung mit der Forschungs- und Innovationsförderung auf nationaler Ebene gewährleistet wird. Dadurch werden sich die Programmausschüsse mit diesem Thema befassen.

Mit „Horizont 2020“ werden Konzepte zur Zusammenlegung und Mobilisierung anderer Finanzierungsquellen über ein vereinfachtes ERA-NET-System Unterstützung erhalten, und zwar in Form einer Koordinierung nationaler Programme bis hin zur Kofinanzierung gemeinsamer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Mit Hilfe klarer Kriterien für gemeinsame Programme nach Artikel 185 und gemeinsame Unternehmen nach Artikel 187 wird es möglich sein, ein solideres Bündel von Initiativen zu verwirklichen, die den Erfahrungen und Bewertungen des 7. Rahmenprogramms sowie den Überarbeitungen der Haushaltsordnung Rechnung tragen.

Mit den Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung (JPI) ist es gelungen, genügend Ressourcen zu bündeln, um eine kritische Masse zu erreichen, mit der den Mitgliedstaaten gemeinsame Herausforderungen gemeistert werden können. „Horizont 2020“ wird diesen gemeinsamen Initiativen bei der Ausarbeitung ihrer strategischen Forschungspläne behilflich sein. Stimmt die Herausforderung, mit der sich eine JPI befasst, mit den Schwerpunkten von „Horizont 2020“ überein, kann zwecks weiterer Unterstützung auf ERA-NET oder Kofinanzierung zurückgegriffen werden. Neue Initiativen nach Artikel 185 kommen nur in Betracht, wenn die Mitgliedstaaten ein deutliches, verbindliches Engagement dafür an den Tag legen und eine JPI in ihrem strategischen Forschungsplan nachgewiesen hat, dass sie über die Kapazität für eine bedeutsame Zusammenarbeit verfügt und die erforderliche Größenordnung wie auch den notwendigen Umfang hat, um die vollständige Integration nationaler Programme zu unterstützen.

Aufbauend auf den Erfahrungen mit den öffentlich-privaten Partnerschaften im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms wird es größeren Spielraum für die Gründung solcher Partnerschaften geben, ohne auf neue Gesetzgebungsverfahren zurückgreifen zu müssen. Dadurch können solche Initiativen rationeller durchgeführt und gleichzeitig die Aufgaben und Zuständigkeiten deutlicher voneinander abgegrenzt werden.

ERFÜLLUNG UNSERER GEMEINSAMEN HOCH GESTECKTEN ZIELE

Die europäischen Steuerzahler haben das Recht zu erfahren, wie ihr Geld investiert wird. Da Forschung und Innovation für die Zukunft der Menschen entscheidend sind, ist es wichtig, die breite Öffentlichkeit für die im Rahmen von Horizont 2020 geförderten Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu sensibilisieren und insbesondere den Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene hervorzuheben. Dadurch werden ein besseres Verständnis, mehr Engagement und sachkundigere Diskussionen ermöglicht. Daher werden Informations- und Kommunikationsmaßnahmen fester Bestandteil der „Horizont-2020“-Durchführung sein.

Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen wird außerdem die Verbreitung der Forschungsergebnisse bei politischen Entscheidungsträgern, Unternehmen, Innovatoren und sonstigen Forschern stehen. Dazu gehört auch die Förderung des „offenen Zugangs“.

Wollen wir unsere gemeinsamen hoch gesteckten Ziele erreichen, die das Herzstück der Strategie Europa 2020 und der Innovationsunion bilden, sind ehrgeizige Strategien vonnöten. Die Kommission ist überzeugt, dass ihr Vorschlag für „Horizont 2020“ und die damit einhergehenden tiefgreifenden Umstrukturierungen dazu führen werden, dass der Hauhalt der Union eine zentrale Rolle dabei übernehmen kann, den Quantensprung zu meistern, den Europa bei seiner Forschungs- und Innovationsleistung braucht. „Horizont 2020“ ist auf eine Laufzeit bis zum Ende dieses Jahrzehnts ausgelegt. Seine Projekte werden weit in das nächste Jahrzehnt reichen, und die Wirkung der Förderung dürfte noch darüber hinaus spürbar sein. So ist das Programm eine echte Investition in die Zukunft.

[1] KOM(2010) 2020.

[2] KOM(2010) 546.

[3] KOM(2011) 500.

[4] P7 TA(2011)0236.

[5] Die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kernenergie sind ein fester Bestandteil von „Horizont 2020“, sind jedoch Gegenstand eines eigenständigen Vorschlags im Rahmen des Euratom-Vertrags. Die Finanzierung für den ITER wird außerhalb des EU-Haushalts erfolgen und Gegenstand eines zusätzlichen Programms sein.

[6] http://ec.europa.eu/research/horizon2020/pdf/consultation-conference/summary_analysis.pdf

[7] P7 TA(2011)0401.

[8] CESE 1163/2011.

[9] ERAC 1210/11.

[10] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020), KOM(2011) 809.

[11] Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020), KOM(2011) 811.

[12] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse, KOM(2011) 810.

[13] Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, KOM(2011) 812.

[14] SEK(2011) 1427 und SEK(2011) 1428.

[15] Mit diesem Namen würdigt die Kommission diese herausragende Wissenschaftlerin und Nobelpreisgewinnerin sowie ihren bedeutsamen Beitrag zum Fortschritt in der Wissenschaft Europas.

[16] ABl. L 412 vom 30. Dezember 2006.

[17] http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf

[18] KOM(2010) 187.

[19] K(2011) 174 vom 24. Januar 2011.

[20] P7 TA(2011)0401.

[21] http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/ict/files/kets/hlg_report_final_en.pdf

[22] Small Business Innovation Research, http://www.sbir.gov

[23] http://www.eurostars-eureka.eu/

[24] http://www.eurekanetwork.org/

[25] Sachverständigengruppe für Synergien zwischen dem 7. Rahmenprogramm, dem CIP und den Fonds der Kohäsionspolitik, ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/seg-final_en.pdf

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