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Document 32022D1313

    Beschluss (GASP) 2022/1313 des Rates vom 26. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    ST/10591/2022/INIT

    ABl. L 198 vom 27.7.2022, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 27/07/2022

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1313/oj

    27.7.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 198/17


    BESCHLUSS (GASP) 2022/1313 DES RATES

    vom 25. Juli 2022

    zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 31. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen.

    (2)

    Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die anhaltenden Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist der Rat der Auffassung, dass der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden sollte.

    (3)

    Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:

    „(1)   Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2023.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2022.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. SÍKELA


    (1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).


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