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Document 32021R2193

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2193 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

ST/14521/2021/INIT

ABl. L 445I vom 13.12.2021, p. 4–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/2193/oj

13.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 445/4


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/2193 DES RATES

vom 13. Dezember 2021

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 17. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

(2)

Angesichts der Involvierung der Wagner Group, einer in Russland ansässigen privaten militärischen Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, in der Ukraine vertritt der Rat die Ansicht, dass drei Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Personen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„201.

Dimitriy (Dimitry, Dmitri, Dmitry) Valerievich UTKIN

(Дмитрий Валерьевич УТКИН)

Funktion(en): Gründer und Kommandeur der Wagner Group; Geschäftsführer von Concord Management and Consulting

Dienstgrad: Oberstleutnant (russisches Militär)

Rufzeichen: Vagner/Wagner

Geburtsdatum: 1.6.1970 oder 11.6.1970

ID Wagner Group: M-0209

Geburtsort: Asbest, Oblast Sverdlovsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Staatsangehörigkeit: Russisch

Anschrift: Pskov, Russische Föderation

Geschlecht: männlich

Dimitriy Utkin, ehemaliger Offizier des russischen Militärgeheimdienstes (GRU), ist Gründer der Wagner Group und verantwortlich für die Koordinierung und Planung von Operationen zur Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine.

In seiner Führungsposition innerhalb der Wagner Group war er persönlich im Kampfgebiet in der Ukraine anwesend, um die Aktivitäten der Mitglieder der Wagner Group zu koordinieren und zu planen.

Aufgrund seiner Führungsposition ist er deshalb für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedroht haben, verantwortlich und hat diese aktiv durchgeführt.

13.12.2021

202.

Denis Yurievich KHARITONOV

(Денис Юрьевич ХАРИТОНОВ)

Funktion(en): Stellvertretender Regionalleiter der Sektion Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens; Mitglied der Duma des Oblast Astrakhan; Söldner der Wagner Group

Geburtsdatum: 16.3.1980

Geburtsort: Oblast Astrakhan, Russische SFSR

Staatsangehörigkeit: Russisch

Reisepass-Nr.: 76 2759110

Ausgestellt vom Innenministerium (MWD) 30001

Gültig bis: 10.3.2030

Anschrift: Dorf Ilyinka, Oblast Astrakhan, Russische Föderation

Geschlecht: männlich

Denis Kharitonov ist stellvertretender Regionalleiter der Sektion Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens, Mitglied der Duma des Oblast Astrakhan und Söldner der Wagner Group.

Er kämpfte im Donezkbecken im separatistischen Steppe-Bataillon, wo er das Kommando über ein Platoon mit einer tragbaren Flugabwehrraketenvorrichtung führte. Er gab zu, dass er im Donezkbecken persönlich einen ukrainischen Hubschrauber und zwei Su-25-Flugzeuge abgeschossen hat.

Er erhielt den Orden der Russischen Föderation „Für Verdienste um das Vaterland“. Außerdem erhielt er interne Auszeichnungen der Wagner Group sowie Auszeichnungen des Leiters der Freiwilligenunion des Donezkbeckens und ehemaligen Premierministers der sogenannten „Volksrepublik Donezk“, Alexander Borodai (der gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates restriktiven Maßnahmen unterliegt). Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Maßnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

13.12.2021

203.

Sergey Vladimirovich SHCHERBAKOV

(Сергей Владимирович ЩЕРБАКОВ)

Funktion(en): Freier Mitarbeiter des russischen GRU und Söldner der Wagner Group

Geburtsdatum: 21.7.1981

Staatsangehörigkeit: Russisch

Anschrift: Eventuell: Astrakhan, Rayon Kirovskiy, Raskolnikova 11 app. 5, Russische Föderation

Geschlecht: männlich

Sergey Shcherbakov ist freier Mitarbeiter des russischen GRU und Söldner der Wagner Group.

Er kämpfte im Donezkbecken für die prorussischen Separatistentruppen als Mitglied einer mit einer tragbaren Flugabwehrraketenvorrichtung ausgestatteten Militäreinheit im prorussischen separatistischen Steppe-Bataillon, die einen ukrainischen Hubschrauber und zwei Su-25-Flugzeuge im Donezkbecken abgeschossen hat. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Maßnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.

13.12.2021“


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