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Document 32019R0006R(04)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 4 vom 7. Januar 2019)

ABl. L 326 vom 8.10.2020, p. 15–15 (BG, DE, MT, SL)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/6/corrigendum/2020-10-08/oj

8.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 326/15


Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG

( Amtsblatt der Europäischen Union L 4 vom 7. Januar 2019 )

Seite 81, Artikel 57 Absatz 1:

Anstatt:

„(1)

Die Mitgliedstaaten erheben einschlägige, vergleichbare Daten zum Verkaufsvolumen und zur Anwendung von bei Tieren angewendeten antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln, um insbesondere die direkte und indirekte Bewertung der Anwendung solcher Produkte bei der Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben gemäß diesem Artikel und innerhalb der Fristen nach Absatz 5 zu ermöglichen.“

muss es heißen:

„(1)

Die Mitgliedstaaten erheben einschlägige, vergleichbare Daten zum Verkaufsvolumen und zur Anwendung von bei Tieren angewendeten antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln, um insbesondere die direkte und indirekte Bewertung der Anwendung solcher Produkte bei der Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren auf der Ebene von landwirtschaftlichen Betrieben gemäß diesem Artikel und innerhalb der Fristen nach Absatz 5 zu ermöglichen.“


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